chen Besitz verfügte. Der Text besagt, daß Abt Nikolaus von Weiler-Bettnach eine
Verfügung seines Vorgängers Adam bestätigte, wonach Petrus Hennein aus
Tressange {Dressinga) alle Klostergüter im Gebiet von Bevingen verpachtet worden
waren. Die Verpachtung war auf Lebenszeit des Empfängers, seiner ersten Frau
und ihrer beider ersten Kindes erfolgt. Dieses trug den Namen Catharina und war
mittlerweile in das Zisterzienserinnen-Kloster Differdange unweit von Luxemburg
eingetreten63. Die Bewirtschaftung der Güter durch einen Bewohner von Tressan¬
ge macht die vorgenommene Lokalisierung plausibel. Wann sich Weiler-Bettnach
von seinem Güterbesitz trennte, ist unklar, doch fehlen nach 1404 weitere Hinwei¬
se. Auch in den im späten 17. und im 18. Jh. angelegten Verzeichnissen der Rechte
und Einnahmen der Abtei sucht man den Ort vergebens.
Bibiche (GdeKtn. Bouzonville).
Einem nur unpräzise ins 18. Jh. datierbaren Schreiben, mit dem Abt und Konvent in
einem Streit um das Präsentations- und Kollaturrecht in Bibiche ihre Ansprüche zu
verteidigen suchten, ist ein Hinweis auf die Urbarmachung des Dorfbereichs zu
entnehmen. Unter Verwendung einer klosterintemen Überlieferung betonte der
Verfasser: Le village de la grande Bibiche a été défriché dans la foret de Bibichen
dans le I2me siècle 64. Die Rodung scheint gemeinsam von Weiler-Bettnach und
dem Herzog von Lothringen vorgenommen worden zu sein, die den Wald und die
Herrschaftsrechte unter sich teilten. Ein Verzeichnis der Rechte und Einkünfte der
Abtei aus dem Jahre 1741 vermerkte, Weiler-Bettnach und dem Herzog stünden
jeweils zur Hälfte die Hoch-, Mittel-, Nieder- und Grundgerichtsbarkeit zu à
l'exception de l'ancien ban de Bibiche appartenant seul au roy 65. Über unmittel¬
bar der französischen Krone unterstehende Güter in Bibiche ist anderweitig nichts
bekannt. Mit dem Herzog verband die Abtei auch die Teilung des Kollaturrechts
sowie Bau, Reparatur und Unterhaltung der Pfarrkirche66. Über den Weg, wie
Weiler-Bettnach zu dem unmittelbar vor den Toren des älteren Benediktinerklosters
Bouzonville gelegenen Besitz kam, schweigen die Quellen. Man muß jedoch davon
ausgehen, daß 1214, z.Zt. der Schenkung einer Weidefläche in Biffersen durch Her¬
zog Theobald I. von Lothringen67, die Rodung schon abgeschlossen war. Kembe-
sitz von Weiler-Bettnach blieb trotz der Urbarmachung des Dorfes Bibiche das
ausgedehnte Waldgebiet um die Ortschaft, wo für die Abtei zunächst die Herren
von Walcourt vermutlich Vogteirechte wahmahmen, diese aber an das Hause Fon¬
toy vererbten, von denen sie letztlich den Herren von Volkrange zu Lehen aufge¬
tragen wurden68. Eine zwischen den Herren von Volkrange und Weiler-Bettnach
63 ADM H 1714, fol. 453v-454v.
64 ADM H 1774 Nr. 2.
65 ADM H 1757 Nr. 22, S. 27f. Art. 39 [1741 IV 2].
66 Wie Anm. 65.
67 ADMM B 483 Nr. 55, fol. lv; DUVERNOY: Catalogue, S. 223 Nr. 266.
68 REL II, S. 89 (s.v. Bibischer Forst).
254