Insgesamt elf Grangien weisen die beiden Urkunden aus24: Neudelange, Griesberg,
Batzenthal, Ludelange, Bréhain(-la-Cour), Holdange, Oberleuken, Epange, Bonne-
house, Fürst und die Grangie im Warndt. Die Existenz der Grangien in Batzenthal,
Holdange und Oberleuken läßt sich nur anhand der beiden Bullen von 1179 und
1186 nachweisen; andererseits fehlen darin einige Klosterhöfe, die vermutlich erst
später angelegt wurden. Die Grangie im Warndt, auf deren Errichtung der bereits
zitierte älteste Beleg zielt, wird als Merle noch zweimal zu Beginn des 13. Jh. er¬
wähnt, ehe die Nachrichten abbrechen. Bischof Bertram von Metz erlaubte 1210
der Abtei, daß die Tiere der grangia que Merla dicitur in die bischöflichen Wälder
getrieben werden durften, wobei er hinzufügte, dies geschehe ad oves suas usua-
rium [sic!]25 26. Etwa zeitgleich erhielt Weiler-Bettnach domum et locum hospitalis
qui apud curtem vestram Merle in Warando est2(>. Sowohl die Grangie als auch das
Hospital, das für den späteren Ort L'Hôpital namenstiftend wurde, dürfte Weiler-
Bettnach nicht lange betrieben haben, wenngleich noch von Anfang 15. Jh. eine
Lesart Merlen by dem Spidal vorliegt27.
Die nach der Urkunde Bischof Stephans von 1146 - abgesehen von den beiden
Bullen - älteste Quelle, die über eine Grangie Weiler-Bettnachs informiert, gehört
in die Zeit zwischen 1175 und 1194. Die Urkunde behandelt ein Gütergeschäft mit
dem Stift Ste.-Marie-Madeleine in Verdun, von dem man 1161 Griesberg weitge¬
hend erworben hatte28. Die Übereinkunft betraf nun eine Mühle infra grangiam
eorum [= Abt und Konvent von Weiler-Bettnach] que est iuxta villam nostram [=
Stift Ste.-M.-M.] Maschre [= Koenigsmacker], ferner einen Garten bei der Grangie
sowie ein Stück Land inter grangiam et silvam et contra villam que dicitur Eisingen
[= Eizange]29, wobei die Abtei für diese Parzelle den Zehnt zahlen sollte. Die
Grangie, die sicherlich bald nach 1161 errichtet wurde, war massiv in ihrer
Existenz bedroht, nachdem die Abtei St. Eucharius (St. Matthias) vor Trier 1222 in
die Eigentumsrechte des Stiftes eingetreten war und sich nicht zur Billigung alter
Absprachen bereitfand. Zumindest über die curia in Grizberch einigte man sich
aber schon 1230 dahingehend, daß Weiler-Bettnach sie behalten durfte, für den zu¬
gesagten Gesamtkomplex, der weitere Güter mit einschloß, aber einen Zins in curia
sua Grizberch dem Vertreter von St. Eucharius aushändigen mußte30. Wie lange
der Hof von der Abtei bewirtschaftet wurde, muß offenbleiben, doch ein 1692 an¬
24 Zu ihrer Lokalisierung vgl. Karte 3. D. Lohrmann betont die Vollständigkeit der päpstlichen Bestä¬
tigungen und charakterisiert die Form, in der sie abgefaßt sind. "Auch die jüngeren Orden wie die
Zisterzienser oder Prämonstratenser bevorzugen die reine Sachaufzählung, wenn sie ihre landwirt¬
schaftlichen Betriebseinheiten, ihre Grangien oder Kurien, nennen. Die Liste wird dann nicht lang
und umfaßt trotzdem, da es sich vor allem bei den Grangien um größere Wirtschaftseinheiten han¬
delt, weitgehend den gesamten Besitz der Abtei." Vgl. LOHRMANN, S. 75f. und S. 199.
25 ADM H 1742 Nr 4. Vgl. auch den Abschnitt zur Tierhaltung der Abtei.
26 ADM H 1714, fol. 299v-300v; Regest bei PÖHLMANN, S. 14 Nr. 38.
27 ADM H 1025; zitiert nach H. HIEGEL: Dictionnaire, S. 177.
28 MRUB I, S. 689f. Nr. 629 [1161 XI 7].
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ADM 12 J 46. Die zeitliche Einordnung ergibt sich aus der archivalischen Verzeichnung.
30 MRUB III, S. 318 Nr. 402; MRR II, S. 517 Nr. 1946 [1230 VIII 29].
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