Gregor übertrug zwar Himmerod die Paternität30 31, die Bulle erwähnt jedoch keine
älteren Weiler-Bettnacher Befugnisse.
Gesichert sind hingegen Paternitätsrechte über die in der Diözese Worms gelegene
Abtei Syon. Das 1230 erstmals genannte Kloster32 unterstellte Erzbischof Werner
von Mainz zusammen mit drei weiteren Niederlassungen 1265 dem Abt von
Eberbach33. Aber bereits 1277 agierte der Abt von Weiler-Bettnach ausdrücklich
als Weisungsabt, nicht als dessen kommissarischer Vertreter34. Ob und wie lange er
die daraus resultierenden Pflichten wahmahm, läßt sich nicht mit Bestimmtheit
sagen. Mit der Absetzung einer Priorin, die die rechtmäßig gewählte Äbtissin
verdrängen wollte, wurde bereits 1297 der Abt von Otterberg beauftragt35. Der
Übergang der Befugnisse vom Eberbacher auf den Weiler-Bettnacher Abt könnte in
Zusammenhang stehen mit der Weisung des Generalkapitels im Jahre 1271,
wonach die Äbte von Weiler-Bettnach und Eußerthal das Gesuch Syons und des
nicht identifizierten Klosters Spiritus Sanctus um Aufnahme in den Orden prüfen
sollten36. Dies geschah sicherlich nach einer Visitation, die Abt Friedrich von
Weiler-Bettnach nach Eußerthal führte.
Von den Nonnenklöstern, die wie Löwenbrücken ebenfalls Himmerod
unterstanden, war Machern das erste, in dem der Abt von Weiler-Bettnach aktiv
wurde. Gemeinsam mit seinen Amtsbrüdem aus Wörschweiler und Baumgarten (?)
wurde der aus Trier stammende Abt Petrus von Weiler-Bettnach 1238 vom
Generalkapitel in die Abtei bei Bemkastel an der Mosel entsandt, um auf Bitte des
Papstes die Voraussetzungen für deren Angliederung an den Zisterzienserorden zu
überprüfen37. Zugleich wurde festgelegt, die Abtei solle bei einem positiven
Entscheid Himmerod unterstellt werden.
Im Luxemburger Kloster Differdange hatten die Äbte von Weiler-Bettnach wohl
über längere Zeit das Recht zur Visitation inne. In einer Urkunde über einen
Gütertausch mit Clairefontaine vom Juni 1289 siegelte der Abt in dieser
30 MRUB III, S. 360 Nr. 459; POTTHAST Nr. 8958.
3 * Empfänger der Urkunde war der Abt von Clairvaux, der Vaterabt Himmerods, demgegenüber der
Papst das Aufgabenfeld umriß: ... quatenus ipsas per dilectum filium abbatem s. Hemmerode,
Cistert. ordinis Trevirensis diocesis, facias bis annis singulis visitari, earum confessiones audiri ac
penitentias salutares iniungi necnon in statutis regularibus informari iuxta eiusdem ordinis consti¬
tuta. In einer Liste der unmittelbar Clairvaux unterstellten Klöster aus dem 15. Jh. findet sich auch
Pons Leonis (WINTER, Bd. III, S. 185 Nr. 67).
32 WAGNER: Aufsichtsrecht, S. 170. Vgl. auch GLASSCHRÖDER, S. 202f. Nr. 308 u. 309, wonach
Syon 1248 dem Zisterzienserorden angegliedert wurde. Nicht genannt wird Syon im "Liber
computationum" der Abtei Eberbach aus der zweiten Hälfte des 15. Jh in einer Liste der Eberbach
inkorporierten oder kommittierten Klöster; vgl. WAGNER: Kumbd, S. 76.
33 ROSSEL, Bd. 11,1, Nr. 389; BÄR, Bd. 1, S. 155f.
34 BÄR, S. 156.
35 CANIVEZ III, S. 289 (1297,9).
36 CANIVEZ III, S. 101 (1271,59).
37 CANIVEZ II, S. 191 (1238,34); A. SCHNEIDER: Himmerod, S. 44.
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