Rückgliederung der eiserne Vorhang fällt"6. Im Falle wirtschaftlicher Gesamtab¬
machungen könnte dann ja immer noch eine Erleichterung bzw. Vereinfachung
erfolgen. Große Sorge bereitete in dieser Vorphase die künftige Unterbringung der
Saarkohle, deren Produktion und Absatz sich in den Jahren 1913 und 1933 folgen¬
dermaßen darstellte:
Nettoförderung aller Saargruben
1913
1933
Gesamtförderung
Davon abgesetzt
13.216.000 t
10.561.000t
im Saargebiet
4.225.000 t
3.341.000t
im übrigen Deutschland
4.717.000 t
925.000t
in Elsaß-Lothringen
1.625.000 t
1.107.000t
in Frankreich
1.045.000 t
2.873.000t
im übrigen Ausland
1.140.000 t
825.000t7
Die Übersicht zeigt die veränderten Exportschwerpunkte, vor allem die daraus re-
suitierende Devisensituation. Die Errichtung eines
"eisernen Zollvorhangs" mußte
die Aufnahmekapazitäten des Reiches gewaltig strapazieren. Die neue Wirtschafts¬
lage für die Zeit nach der Rückgliederung wird noch deutlicher angesichts der be¬
sonderen Rolle des Saarkohleabsatzes für Süddeutschland:
1913
1933
Saarkohle für Süddeutschland
3.232.000 t
799.000t
und zwar
für die Bayerische Pfalz
978.000 t
303.000t
für das rechtsrheinische Bayern
473.000 t
102.000t
für Baden
791.000 t
238.000t
für Württemberg
671.000 t
138.000t
für Rheinhessen und Starkenburg
319.000 t
16.000t
Im Reich, besonders beim preußischen Oberberghauptmann in Berlin, bestanden
Überlegungen, durch einen kartellmäßigen Zusammenschluß der deutschen Koh¬
lenerzeugungsgebiete für die Gruben des Saargebietes eine Ausfuhrprämie zu lei¬
sten und die saarländischen Gruben auf den Export zu verweisen. Somit hätte sich
eine Umstellung für den innerdeutschen Markt erübrigt. Dieser Plan scheint auch
von den zuständigen Stellen aus militärischen Gründen begünstigt worden zu sein,
6 LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, Nr. 1.424, Bl. 97. Zum Problem des "Eisernen Vorhangs" s. "Die
wirtschaftliche Rückgliederung des Saargebietes" (o. Verf.), in: Deutsches Recht, Zentralorgan des
Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, Nr. 24, 4. Jg., 1934, S. 587ff.
7
Der nicht ausgewiesene Rest entfiel auf den Verbrauch der Gruben selbst, ihrer Nebenbetriebe, der
freien Lieferung an die Bergleute sowie auf die Haldenbestände. Siehe auch "Rapport sur l'exploitation
des mines de la Sarre par l'état français, 10 Janvier - 28 Février 1935, Paris 1936 (83 S.). LA Saar¬
brücken, Best. Dep. Saarbergwerke AG, Nr. 78. Vgl. Fr. Hellwig, Saar zwischen Ost und West S. 37,
45f, 54 bzw. die Übersichten im Anhang. R.E. Latz, Die saarl. Schwerindustrie, S. 91-96.
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