der Pfalz von Bayern bei gleichzeitiger Vereinigung mit dem preußischen Teil des
Saargebietes gelungen und - dies war zumindest ein Anfang - mit der Schaffung
des Wirtschaftsgebietes Saar-Pfalz ein Schritt in Richtung Großraumdenken und
Neugliederung getan. Daß gleichzeitig das Saarland dem Reich unmittelbar unter¬
stellt war, beinhaltete sicherlich künftige Kompetenzstreitigkeiten, konnte jedoch
unter Umständen von Bürckel als Positivum angesehen werden, war es doch nun¬
mehr mit dieser Regelung weder ein Land im (alten) verfassungsrechtlichen
Sinne20 noch eine Gebietskörperschaft21. Alle diese Fakten versprachen zum ge¬
gebenen Zeitpunkt eine gute Ausgangsbasis bei der Neugliederung des Reiches
und für den Augenblick genügend Spielraum, um Bürckels Machtvorstellungen
weiter zu nähren.
Aufgrund des neuen Rechtszustandes erfolgte in Anlehnung an die Reichsverfas¬
sung vom 11. August 1919 die Berufung von acht saarländischen Abgeordneten in
den Reichstag. Dazu bestimmte Paragraph 1 des "Gesetz(es) über die Vertretung
des Saarlandes im Reichstag" vom 30. Januar 1935: "Der am 12. November 1933
gewählte Reichstag wird um so viel Abgeordnete vermehrt, als die Zahl von
60.000 in der Stimmenzahl enthalten ist, die am 13. Januar 1935 im Saargebiet für
den Anschluß an Deutschland abgegeben wurde."22 Auf den Nenner gebracht, be¬
deutete dies letztlich: Wer nicht das nationalsozialistische Deutschland gewählt
hatte, war auch im Reichstag nicht vertreten. Die Berufung der acht Abgeordneten
erfolgte gemäß Gesetz auf Vorschlag Bürckels durch Hitler selbst. Es waren dies
"Vorkämpfer der Deutschen Front im Saarland, die sich im Saarkampf besonders
ausgezeichnet"23 hatten:
Heinrich Nietmann, letzter Führer der Deutschen Front, dann Regierungsdirektor
im Reichskommissariat und Gauinspekteur, wohnhaft in Saarbrücken 3, Großher-
zog-Friedrich-Straße 90,
Peter Kiefer, vorher führender Funktionär der christlichen Gewerkschaften im
Saargebiet und Propagandaleiter der Deutschen Front, dann stellvertretender Gau¬
walter der "DAF" wohnhaft in Saarbrücken 3, Schinkelstraße 13,
Ernst Dürrfeld, Oberbürgermeister und Kreisleiter der Stadt Saarbrücken,
wohnhaft in Saarbrücken 1,
KurtEichner, NSDAP-Kreisleiter von Homburg/Saar,
Peter Schaub, Funktionär der nationalsozialistischen Arbeitsgemeinschaft der
Beamten im Saargebiet, nach der Rückgliederung Kreisleiter in Saarlouis,
20 Die Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Verfassung) v. 11.8.1919 (RGBl. S. 1.383), in Kraft
getreten am 14.8.1919 und nunmehr auch auf das Saarland anzuwenden, wurde formell nicht außer
Kraft gesetzt, faktisch jedoch durch das "Ermächtigungsgesetz" v. 24.3.1933 aufgehoben.
21 Vgl. die Aufzeichnungen des Min.Rats Medicus v. 14.1.1935. BA Koblenz, Best R 320, Nr. 410.
22 RGBl. 1935 I, S. 68. Vgl. LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, H 38, Nr. 1.4161.
23 NSZ-Rheinfront Nr. 52 v. 2.3.1935: "In den Reichstag berufen". Ebenso S.L.Z. Nr. 60 v. 2.3.1935, oh¬
ne F. Schubert.
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