Landesregierung oder die Ernennung von Landesbeamten. Bürckel war nunmehr
der "ständige Vertreter der Reichsregierung" im Saarland, und dies ohne den ur¬
sprünglich vorgesehenen Beirat. Doch durch das Vorgesetzte Reichsinnenministe¬
rium waren seine Ambitionen vorerst beschnitten; demnach gingen die Steuer¬
maßnahmen zur Überleitung der Saar ins Reich letztlich vom Reichsinnenmini¬
sterium aus16. Die Verhandlungen und Absprachen zwischen Reichsregierung,
Französischer Regierung, Regierungskommission, Völkerbundsausschuß, Völker¬
bundsrat usw. sahen daher auch keine Beteiligung Bürckels vor, obgleich er eine
Zusage zur Beteiligung bei wichtigen Saarfragen erhalten hatte.
Aufgrund der Dezentralisierung der Fachverwaltungen war eine einheitliche, vor
allem aber schnelle und effektive Verwaltung sehr erschwert, so daß Bürckel die¬
sen Wirrwarr im Februar 1938 bei Hitler selbst beklagte; die Hälfte seiner Zeit
müsse er mit Herumreisen zubringen um die zuständige Instanz für notwendige
Entscheidungen zu finden bzw. alle Beteiligten auf eine gemeinsame Linie zu
bringen. Seine momentane Stellung hatte ihm nicht zuletzt durch die unmittelbare
Beauftragung durch Hitler eine gute Ausgangsbasis bei einer künftigen Reichsre¬
formregelung verschafft; das Vorspracherecht bei Hitler nutzte aber künftig inso¬
fern immer weniger, als Hitler mit seiner Politik der Ernennung von
"Sonderbeauftragten" für Problemfälle (zumeist als Lohn für Vasallentreue) schon
deshalb scheiterte, weil er diese Beauftragten kaum mehr zum Vortrag vorließ, was
auch für andere Bereiche galt17, und Bürckels Verhältnis zu Hitler sich gegen
Kriegsende gewaltig verschlechterte. Der ursprüngliche Plan eines großen Reichs¬
gaues im Südwesten war zwar erledigt, doch unterstanden die Parteigaue Saarland
und Rheinpfalz Bürckels Leitung und wurden alsbald zum Gau Pfalz-Saar verei¬
nigt (am 1. Jahrestag der Saarabstimmung in der Saarbrücker Wartburg von
Bürckel in Gau Saarpfalz der NSDAP umbenannt18), was nicht zuletzt als Vorgriff
auf die spätere Zusammenlegung von Pfalz und Saarland angesehen werden kann.
Bürckels frühere "Führungskrisen"19 waren beseitigt, die Trennung des Westteils
16 Vgl. H.-W. Hermann, Pfalz und Saarland, S. 328f. Zur Beschwerde Bürckels und Wagners (Elsaß)
bez. ihrer Bevormundung durch Fachminister, bes. zu der geplanten Haushaltsführung für Chefs der
Zivilverwaltung durch die einzelnen Reichsresorts im September 1940, s. die Besprechung in der
Reichskanzlei mit Hitler, Bürckel, Wagner, Lammers, Bormann und Stuckart am 25.9.1940: Nieder¬
schrift des Staatssekretärs Stuckart. BA Koblenz, Best. R 18, Nr. 5.379, Bl. 25ff. Die Aufhebung des
Erlasses v. 2.8. 1940 (Erlaß des Führers über die vorläufige Verwaltung im Elsaß und in Lothringen,
ebd. Bl, 6), der die Kompetenzen des Reichsinnenministers wiederum gestärkt hätte, brachte den Chefs
der Zivilverwaltung zumindest in ihrem neuen Aufgabengebiet eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber
den Obersten Reichsbehörden.
17 So etwa die unmittelbare Unterstellung Bürckels als Chef der Zivilverwaltung in Lothringen unter Hit¬
ler, die wieder durchlöchert" wurde durch die Unterstellung auch unter Göring. Siehe V, Kap. 3. Auf¬
grund solcher temporärer Ersatzlösungen spricht H. Mommsen (Beamtentum, S. 98, Anm. 26) provo¬
zierend vom Regiment eines "schwachen Diktators".
18 Vgl. NSZ-Rheinfront v. 14.1.1936. Zum "Gau Pfalz-Saar" s. NSZ-Rheinffont, Ausg. Kaiserslautern v.
27.4.1935. Ab 3.12.1940 "Gau Westmark".
19 P. Hüttenberger, Die Gauleiter, S. 138.
184