sollen möglichst beweiskräftige Tatsachen angeführt werden." Bei einer unersichtlichen
beruflichen Betätigung sollte die Vorlage eines Einkommensnachweises betrieben werden.
Letztlich ächtete man mit einem solchen Ausweisungsparagraphen in Person einer klei¬
nen, polizeilich kontrollierbaren Bevölkerungs gruppe die unübersichtlichen Wanderungs¬
bewegungen, die miserable Wohnraumsituation, die unangenehmen Folgeerscheinungen
des komplexen sozialen Wandlungsprozesses von der agrarisch-dörflich-kleinstädtischen
hin zur industriell-urbanen Gesellschaft (Armut, Umbruch familiärer Strukturen, häufige
Arbeitsplatzwechsel etc.), welche sich in den Lebensumständen der gesamten mobilen
Arbeiterschaft widerspiegelten. Diesen vermeintlich fremdartigen '"Sündenbock" verwies
man des Landes - in Luxemburg, im Reichsland, in Preußen und anderswo wie man
die negativ empfundenen Folgen der eigenen Industrialisierung gerne über Bord geworfen
hätte.
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