angeboten42. Erschwert wurde der Übergang des entsprechenden Anteils der Neun-
kircher Aktien an die Stadt Saarbrücken durch die Befürchtungen der Landgebiete, daß
die Stadt damit mehr als 25% des Aktienkapitals und somit eine Sperrminorität halte.
Eine Lösung kam erst zustande, als sich Saarbrücken bereit erklärte, nur insoweit von
den aus dem Vertrag mit dem preußischen Fiskus herrührenden Rechten Gebrauch zu
machen, als sie im gleichen Umfang auch den Landgemeinden eingeräumt wurden.
Eine letzte Änderung der Kapitalverhältnisse vor dem Zweiten Weltkrieg erfolgte auf¬
grund des § 6 des Aktiengesetzes vom 30.01.1937. Die Aktien zu je RM 20 wurden in
Aktien zu je RM 100 umgewandelt, so daß sich eine neue Aktienverteilung ergab (vgl.
Abb. 5, Tab. 40).
Abb. 5 Vereinigte Saar-Elektrizitäts-AG: Aktionäre im Jahr 1938
Blachmlsh«im (4,9%)
Mit Abschluß der genannten Veränderungen blieb die prozentuale Zusammensetzung
der VSE-Aktionäre für eine Reihe von Jahren gleich. Die finanzschwachen Teilhaber
Dillingen und Neunkirchen waren ausgeschieden; als „Relikt“ aus der Gründungszeit
verblieb lediglich noch das Amt Brebach (früher Bürgermeisterei Bischmisheim) mit
knapp 5% Anteilen. Entsprechend ihrer Größe und wirtschaftlichen Bedeutung ran¬
gierten nach der Preußenelektra als größte Kreisaktionäre die Landkreise Saarbrücken
und Saarlouis. Als problematisch wurde von den übrigen Aktionären weiterhin die re¬
lativ hohe Beteiligung der Stadt Saarbrücken angesehen. Als einzige bezog sie — abgese¬
hen vom Sonderfall Preußenelektra — ihren benötigten Strom nicht über die VSE und
beschied alle diesbezüglichen Wünsche und Aufforderungen der Kreise abschlägig. Die
Stadt wollte ihre Unabhängigkeit wahren, verhinderte dadurch aber auch eine Stär-
42 VSE-AHV, Arbeitsausschußsitzung v. 09.07.1937, Aufsichtsratssitzungen v. 31.03.1937 u.
26.04.1938, o. HV v. 18.05.1938, vgl. ebf. ASV Sbr. GS-29, 12.05.1938.
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