Am schnellsten waren sich die Verhandlungsdelegationen erstaunlicherweise in der Frage
des französischen Sprachunterrichts einig. Schließlich hatte er in den vergangenen Jahren
die Gemüter am stärksten erhitzt. Über diesen guten Start war in erster Linie die saarlän¬
dische Seite erleichtert; denn in dieser Angelegenheit stand sie besonders unter Druck.
Verpflichtet fühlte sie sich insbesondere der saarländischen Volksschullehrerschaft, die
nach dem Referendum natürlich ihre Chance für eine Reform des französischen Spra¬
chunterrichts in Volksschulen erkannt hatte und sie nun auch in Anlehnung an früher ar¬
tikulierte Veränderungswünsche15 mit Vehemenz forderte. Danach sollte der Sprachun¬
terricht erst mit dem 5. Schuljahr beginnen, nur für Schüler mit mindestens befriedigenden
Noten in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik auf freiwilliger Basis möglich und
auf vier Stunden wöchentlich begrenzt sein. In der Berufsschule sollte er im Rahmen von
wöchentlich zwei Stunden fakultativ angeboten werden16. Wenn die Lehrerverbände
damit auch zweifellos weitreichende Forderungen stellten, so haben sie dennoch das un¬
bestritten fortschrittliche Prinzip einer breiten fremdsprachlichen Schulung nicht elimi¬
nieren wollen. In diesem Sinne hat auch Reinert die saarländische Position in Paris ver¬
treten. Er folgte den Vorgaben der Lehrerverbände bezüglich des Beginns, Umfangs und
freiwilligen Charakters sowie der Bedingung, daß nur begabtere Schüler am französi¬
schen Sprachunterricht teilnehmen sollten. Die französische Seite akzeptierte diese Reform¬
erwartungen hinsichtlich des Französischunterrichts in Volksschulen ohne Widerstand,
reklamierte aber für die Sicherung seines Stellenwertes einige Garantien. So sollte die vor¬
gesehene Zustimmungspflicht der Eltern für eine Teilnahme ihrer Kinder am Franzö¬
sischunterricht auf ein Widerspruchsrecht abgesenkt, die organische Einordnung der
Fremdsprachenschulung in die Stundentafel verbürgt und eine zusätzliche Stundenzahl¬
belastung für französische Sprachenschüler vermieden werden. Gegen die Einbeziehung
des französischen Sprachunterrichts in die normale Wochenstundenzahl machte die saar¬
ländische Delegation geltend, daß dann das Prinzip der Freiwilligkeit durchlöchert sei.
Aus diesem Grunde könne sie ihre Zustimmung nicht geben. Volle Übereinstimmung er¬
zielten die Verhandlungspartner dagegen über den Stellenwert der französischen Sprache
im höheren Schulwesen. Dort sollte das Französische als erste Fremdsprache seinen Platz
behalten17.
Meinungsverschiedenheiten gab es dagegen wiederum über die Zukunft der Marechal-
Ney-Schule. Während die französische Seite im Interesse der Lebensfähigkeit dieser An¬
stalt auf ein großzügiges Aufnahmerecht mit Blick auf schulpflichtige saarländische
Kinder hoffte, stellte sich die saarländische Delegation auf den Standpunkt, daß die Ma-
rechal-Ney-Schule den Charakter einer französischen Schule habe, die aus verfassungs¬
rechtlichen Gründen künftighin ohne saarländische Kinder auskommen müsse. Erst als
die französische Seite ankündigte, daß sich die Lehrpläne, Stundenzahl und auch die Prü¬
fungsanforderungen der Anstalt bald an die der höheren Schulen des Saarlandes anglei¬
chen würden, konnten die Standpunkte etwas angenähert werden. In Aussicht genommen
wurde eine Zulassung deutscher Schüler vom 14. Lebensjahr an. Das Recht auf eine deut¬
15 Vgl. oben, S. 239 ff.
16 Vgl. dazu das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der saarländischen Lehrerverbände an das Kul¬
tusministerium vom 24.1.1956. Sammlung des Verbandes katholischer Erzieher des Saarlandes,
Ablage 1950-1956.
17 Niederschrift (siehe Anm. 6 auf S. 259), S. 5.
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