stenfreies Eigentum des Bergfiskus'27. Allerdings tat sich die Bergwerksdirektion damit
keinen Gefallen. Denn „der Rechtsschutzsaal hatte für die Bergleute eine symbolische
Schutzbedeutung. Das Urteil der alten Bergleute über den Bergfiskus wegen des Kaufes
des Rechtsschutzsaales war niederschmetternd“2*.
Nikolaus Warken selbst verkaufte sein Bildstocker Haus an einen Metzgermeister und
zog am 17. Juli 1893 zurück nach Hasborn29. Bis zu seinem Tode betrieb er hier die
kleine väterliche Landwirtschaft; daneben handelte er als Hausierer mit Photographien
und Bilderrahmen30. Seine beiden Söhne Peter und Michael waren ebenfalls abgelegt
worden und fanden im Saarrevier keine Arbeit mehr. Peter Warken zog darum nach
Luxemburg und verdiente seinen Unterhalt im Hüttenwerk von Esch-sur-Alzette; Mi¬
chael Warken durfte erst 1897 wieder auf Grube Altenwald anfahren31. In der Folgezeit
stellte sich Nikolaus Warken dem „Gewerkverein Christlicher Bergarbeiter“ als Re¬
präsentationsfigur zur Verfügung: 1911 ließ er sich in einer Equipage zu einem Demon¬
strationsfest des Gewerkvereins kutschieren und sprach dort gegen die Sozialdemokra¬
tie32, am 26. Juli 1914 war er Ehrengast bei der Einweihung des Verwaltungsgebäudes
des Gewerkvereins in Saarbrücken33. Warken verstarb am 24. August 1920 in ärmli¬
chen Verhältnissen in Hasborn — noch im Augenblick des Todes ein überzeugter Ka¬
tholik, wie der damalige Pfarrer Marx bezeugte34 35. Der „Gewerkverein Christlicher
Bergarbeiter“ stiftete Warken ein Grabdenkmal auf dem Hasborner Friedhof33.
27 Lißmann, S. 70. Ihm lag der von Notar Schreiber/Neunkirchen beurkundete Kaufvertrag
vor. Ebenso Kieler: Organisationsbestrebungen, S. 66 f., L eimpet er s , S. 34. Ansonsten
sind die Äußerungen in der Literatur über den Verkauf des Rechtsschutzsaales spekulativ und
kontrovers: Brandt, S.91,Imbusch, S. 398, Kiefer: 25 Jahre, S. 18, sowie Alois Len-
hart: Der Rechtsschutzverein und Bildstock, in: Bildstock. Ein Heimatbuch, o. O. 1950, S.
110, sprechen davon, daß der Saal direkt in den Besitz der Bergwerksdirektion gelangt sei.
Hue: Bergarbeiter, Bd. 2, S. 447, Schwarz, S. 63 und Wilhelm Schätzing: Fried-
richsthal-Bildstock. Eine geschichtliche Heimatkunde, Saarbrücken 1926, S. 150, schreiben
von einer gerichtlichen Versteigerung. Bei Johann Lauer: Das Wirken der Gewerkschaftsbe¬
wegung in unserem Heimatort. Ein Markstein in der Geschichte Bildstocks, in: Bildstock. Ein
Heimatbuch, o. O. 1950, S. 108, findet sich der Satz: „Das ganze Vermögen des Vereins wur¬
de eingezogen; so ging auch der Rechtsschutzsaal in die Hände der Bergverwaltung über“.
Und bei Weyrich , S. 64, heißt es gar lapidar: „Der Rechtsschutzsaal (wurde) der Gruben¬
verwaltung unrechtmäßigerweise übereignet“.
28 J. Klein: Rechtsschutzverein, S. 60.
29 BM Forster/Friedrichsthal an LR vom 25. 7. 1893, SAFR, Best. RSV, 590. Bgmfr. vom 14.7.
1893 (Nr. 56).
30 Chronik Nikolaus Warkens, LASB, Einzelstücke Nr. 91, S. 2.
31 Besch, S. 85.
32 Hue: Bergarbeiter, Bd. 2, S. 444, Fn 70.
33 Kiefer: 25 Jahre, S. 39. Vgl. Warkens Aufruf in „Saar-Post“ vom 1. 7. 1914 (Nr. 148) aus An¬
laß des 25jährigen Jubiläums des Maistreiks 1889.
34 Joseph Marx: Vollendung und Krönung, in: Festschrift zum 50. Todesjahr von Nikolaus
Warken gen. Eckstein, St. Wendel 1970, S. 86 f.
35 Abbildung ebd., S. 88.
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