te Heinrich III. von Nassau-Dillenburg, Erzieher und Freund Kaiser Karls V., Statthalter von
Holland, Seeland und Friesland, der zuerst die Gelehrten zur Erforschung des Ursprungs und
der Geschichte seines Hauses ermunterte2). Kremer erwähnt, daß dem Grafen Heinrich bereits
1525 eine kleine Abhandlung, „Vom Ursprung des Hauses Nassau“, gewidmet wurde. Er kann¬
te sie jedoch nur aus der „Genealogia . . . Comitum Nassoviae“ des Jan Orler 3). Von Dillen-
burg aus wurde Kremer auf das „Epitome stemmatis illustrium Dominorum Comitum a Nassa“
des nassau-dillenburgischen Sekretärs und Rats Wilhelm Knüttel hingewiesen, das dieser 1541
dem Prinzen Renatus von Oranien gewidmet hatte 4). Da Kremer dieses Werk jedoch nicht be¬
nutzte, entging ihm nicht nur der enge Zusammenhang mit der gen. kleinen Schrift von 1525,
sondern darüber hinaus mit dem sogen, „roten idsteinischen Genealogienbuch“ 5). Daß wir in
1255, 2 Teile, Wiesbaden 1779, hier Teil 1, S. (5) ff. Zunächst nennt er die Handschriften aus den Ar¬
chiven der beiden Zweige, dann geht er auf die Drucke ein. Die handschriftlichen Quellen aus den
walramischen Archiven hat er größtenteils nicht eingesehen, die aus den ottonischen kannte er nur dem
Titel nach aus zweiter Hand.
2) Kremer, Originum I, S. (23); vgl. auch Anm. 11.
3) Kremer, Originum 1. S. (24) mit Inhaltsangabe. — |an Orler, Genealogia illustrissimorum comitum
Nassoviae, in qua origo, incrementa et res gestae ab iis ab anno 682 ad praesentem hunc 1616 (etc.),
Leiden 1616. — Exemplar des Historischen Vereins für die Saargegend in der Stadtbibliothek Saar¬
brücken, wissenschaftlich-landeskundliche Abteilung.
4) Kremer, Originum I, S. (22). — Im selben Jahr hat Knüttel auch Graf Philipp von Nassau-Weilburg
ein Epitom von vier Bogen eigener Hand zugeschrieben (Andreae HHStA Wiesbaden 1002/12, unfo-
liiert, nach dem geldrischen Genealogienbuch; dazu langer lateinischer Auszug aus diesem Werk).
5) Diese Zusammenhänge bedürfen noch weiterer Studien, die im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet
werden konnten. Das „nassauische Genealogienbuch“, wie es sonst auch genannt wird, enthält zunächst
eine Darstellung der geldrischen Genealogie. Die angebliche Herkunft der Grafen von Geldern aus
dem ältesten Hause Nassau (Kremer, Originum I, S. 284 ff.) spielte im Blick auf die Oranier gerade
damals eine Rolle; hinzu kommt, daß die Gemahlin Heinrichs des Reichen, des Stammvaters der bei¬
den nassauischen Hauptlinien, Mechthild, dem Hause Geldern angehörte. Dann folgt der Bericht Wer¬
ners von Saulheim über die Gründung des Klosters Klarenthal durch König Adolf von Nassau und die
Genealogie des nassau-walramischen Stammes Wiesbaden-Idsteiner Linie. Beigegeben sind Wappenzeich¬
nungen. In der Überlieferung der ottonischen Linie (= Knüttel?) scheint dieser dritte Teil durch die
Genealogie der ottonischen Linie ersetzt worden zu sein. — Das „rote Idsteiner Genealogienbuch“ wur¬
de von Dors nicht nur als Quelle genannt, sondern von ihm auch ausführlich zitiert. Im folgenden seien
die dem Bearb. bekannt gewordenen Handschriften bzw. Handschriftenteile im HHStA Wiesbaden auf¬
geführt:
a) Abt. 130 II A 1: 17 Bll. (weitere herausgerissen), Papier, 38 x 25, Abschrift, enthält nur den Bericht
Saulheims und die Darstellung der walramischen Linie; Platz für Wappen ausgespart; Nachträge ab
1590. — Der fehlende 1. Teil (Geldern) ist enthalten in 130 II A 6 (vgl. dort, 2. Faszikel).
b) Abt. 130 II A 2: 20 Bll., Papier, Großfolio, Abschrift, Platz für Wappen ausgespart.
c) Abt. 130 II A 3: 27 Bll., Papier, stark schadhaft, 20x 32, mit Besitzvermerk des nassau-wiesbaden-
idsteinischen Beamten Conrad Lesch von 1548 bzw. 1558. Die geldrische Linie mit farbigen Wappen¬
darstellungen, ebenso die des nassau-walramischen Stammes Wiesbaden-Idsteiner Linie, wobei die mit
Graf Heinrich dem Reichen und seiner Gemahlin Mechthild von Geldern beginnende Stammfolge
durch kräftige, grüne Ranken angedeutet wird. Die Linie endet mit Graf Johann Ludwig I.; nachge¬
tragen sind seine Söhne Johann Ludwig und Johann Philipp. Neben Johann Ludwig I. hat eine andere
Hand vermerkt, daß die Hochzeit Marias von Nassau-Dillenburg, seiner Gemahlin, am 2. 12. 1588
stattgefunden hat. Zwischen der Darstellung der beiden Linien der Bericht Werners von Saulheim.
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