ORTS- UND WEISTUMSREGISTER
Erläuterungen:
Orte, aus denen Weistümer überliefert sind, wurden in Großbuchstaben (ALS¬
WEILER), Ortsnamen aus Quellenzitaten wurden kursiv gesetzt (Abeßbach). An¬
gegeben wird für jeden Ort zunächst die heutige Gemeindezugehörigkeit, dann
folgen die Quellenbelege für die Weistümer des behandelten Zeitraumes (bis ca.
1630) mit Angaben, für welche Herren in welcher Funktion gewiesen wurde, wel¬
che weiteren Herrennamen genannt werden und wo das Weistum überliefert ist
(Archiv, Druck). Zusätzliche Erläuterungen werden in eckigen Klammern gege¬
ben. Kursiv gesetzte Jahreszahlen bedeuten, daß eine Quelle für die Untersu¬
chung nicht herangezogen wurde, die Gründe ergeben sich aus den zusätzlichen
Erläuterungen oder aus dem Text. Ortsnamen in Titeln und Archivsignaturen
sowie außersaarländische Landschaftsbezeichnungen wurden nicht berücksich¬
tigt. Bei verkürzt zitierter Literatur vgl. das Literaturverzeichnis.
Kursiv gesetzte Jahreszahlen bedeuten, daß eine Quelle für die Untersuchung
nicht herangezogen wurde, die Gründe ergeben sich aus den zusätzlichen Erläute¬
rungen oder aus dem Text,
Abkürzungen :
AD
Archives départementales
D
Druck
Dep.
Departement
erw.
erwähnt
G
Grundherr
Gde.
Gemeinde
Gr.
Grimm, Weistümer
GStAM
Geheimes Staatsarchiv München
H
Hochgerichtsherr
Hz.
Herzog
Hzm.
Herzogtum
K. bl.
Kasten blau
Kan.
Kanton
Kfm.
Kurfürstentum
L
Landesherr
LAS
Landesarchiv Saarbrücken
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