1426
1453
Misseiweistum
wie 1417
wie 1417
wie 1417
wie 1417
wie 1417
Stiftsmeier hält nur
Gericht in Gegenwart
von Vogt und Kasten¬
vogtvertretern
Vertreter von Vogt und
Kastenvogt nehmen an
den Gerichtstagen teil,
um diese Anteile ein¬
ziehen zu können
wie 1417, aber mit
zusätzlicher Bußenandrohung
altes Herkommen wie 1417,
da dies dem Vogt als nicht
genug erschien, gibt man nun
16 Pfennig in zwei Zielen
wie 1417 mit dem Zusatz,
daß die dort geborenen einen
Tag fronen müssen
wie 1417
wie 1417
wie 1417
wie 1417
ähnlich 1417 Herrenanteil
an Kastenvogt
wie 1417
Die Hochbuße von
2 Schilling steht allein dem
Kastenmeier, d. h. dem
Stiftsmeier im Dorf St. Arnual,
zu
wie 1417
wie 1417 mit Ziel¬
richtung gegen An¬
sprüche von Untervögten
wie 1417, speziell für
Waldfrevel
wie 1417, speziell für
Waldfrevel
wie 1417