„Sichgeistwissen“ menschlichen Bewußtseins, so daß wir sagen
dürfen: ohne Sichgeistwissen keine Liebe2 und ohne Liebe2
kein sittliches Wollen.
Es hat aber mit dem doppelten Unterbau sittlichen Wollens,
dem „Sicheinswissen mit anderem Bewußtsein (Liebe2)“ und
dem „Sichgeistwissen“ des betreffenden Bewußtseins insofern
noch eine besondere Bewandtnis, als wir aus diesen Worten keines¬
wegs etwa dasselbe herauszuhören haben, wie aus den Worten
„Wissen, daß man ein Geist sei“ und „Wissen, daß man eins
(wesenseins) sei mit anderem Bewußtsein“. Denn in den letzten
beiden Sätzen bedeutet „Wissen“ die Erkenntnis eines Be¬
wußtseins, daß es Geist sei und wesenseins mit anderem Bewußt¬
sein, während in den ersten beiden Sätzen das „Wissen“ ein
sich unmittelbar als Geist und wesenseins mit anderem Bewußt¬
sein „haben“ bedeutet, was man denn wohl, um es von dem Erkennt¬
niswissen zu unterscheiden, wie wir schon bemerkt haben, mit
dem irreführenden Worte „fühlen“ (Gefühl) noch heute viel¬
fach belegt. Es wäre hiergegen nichts einzuwenden, wenn nicht
das Wort „fühlen“ im Sinne von „Lust oder Unlust haben“,
wie es doch heute im Gebrauche ist, störend und verwirrend
hineinredete. Und daran ist doch nicht zu rütteln, daß das
„Sichgeistwissen“ und „Sicheinswissen mit anderem
Bewußtsein“, also Liebe2, schlechterdings nichts von Gefühl
(Lust oder Unlust) an sich selbst aufzuweisen hat.
Daß freilich das sittliche Wollen auch mit dem zuständlichen
Bewußtsein zu tun hat, läßt sich nicht leugnen, da ja jedes
Bewußtsein als wollendes Unlust hat und seine eigene Lust
will, da ja alles Wollen ausnahmslos (eigene) Lust wollen
ist. Aber der „besondere“ Zweck des sittlichen Wollens, der
ja das andere Bewußtsein betrifft, geht nicht, wie wir dargelegt
haben, auf irgendeine Bestimmtheitveränderung des an¬
deren Bewußtseins, also auch nicht auf die zuständliche Be¬
stimmtheitveränderung von Unlust zu Lust, sondern auf die
Wesenveränderung des anderen Bewußtseins von Un¬
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