er wollen muß, wenn er Lebenseinheitler sein und bleiben
will. Die Sitte in die spanischen Stiefeln des Gebotes und
Befehls einschnüren heißt tatsächlich der Lebenseinheit und
damit auch der Sitte schlechtweg den Garaus machen.
Wir leugnen selbtverständlich, wenn wir sagen, daß die Sitte
unter keinen Umständen Gebot oder Forderung sei, nicht, daß
Gebot und Forderung sich für ein Bewußtsein überhaupt doch
finden können; betonen aber immer wieder, daß Gebot und
Forderung in keiner Lebenseinheit, weder in der „Gesellschaft“
noch in der „Gemeinschaft^ von Bewußtseinswesen, sich finden.
Darum kann auch angesichts der Gebote Gottes für das mensch¬
liche Bewußtsein von einer Lebenseinheit des göttlichen und
des menschlichen Bewußtseins, sei es Gesellschaft, sei es Gemein¬
schaft, nicht die Rede sein; ein Gebieter findet sich niemals in
Lebenseinheit mit dem Bewußtsein, dem geboten wird. Es
ist darum immerhin eine Entgleisung, von dem Reiche Gottes
als einem Gottesstaat zu reden, wenn anders das Wort „Staat"
eine Lebenseinheit bedeutet; im „Gottesstaat‘" müßte sich
nicht nur menschliches Bewußtseinswesen, sondern auch Gott
selbst als ein Lebenseinheitler finden. Dasselbe gilt auch, wenn
von einem Königreiche als von einem Staat, zu dem der König
als besonderes Bewußtsein, aber als Gebieter für die andern dazu
gehörenden Bewußtseins wesen in Frage kommen soll, gesprochen
wird; es ist ja unschwer einzusehen, daß dabei „Lebenseinheit"
und „Herrschaftseinheit“ zusammengeworfen werden, indem
der König einmal in der Lebenseinheit unter dem Gesetze
dieser Lebenseinheit, dann aber auch außer der Sitte oder dem
Gesetze des Staates stehen, also Lebenseinheitler und doch auch
nicht Lebenseinheitler sein soll. Es ist wohl versucht worden,
diesem Widerspruch zu entgehen, indem man sagt, der König
gehöre zwar ohne Zweifel zum Staat, aber er als Lebensein¬
heitler sei heilig, d. h. er sei ein Bewußtsein, dem von den
beiden Möglichkeiten posse peccare und posse non peccare nur
das zweite noch bestehe, so daß für das königliche Bewußtsein
2 Rehmke, Grundlegung der Ethik als Wissenschaft.
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