Franken entlohnt wurden, erzielten die Bergarbeiter infolge der anhaltenden
Entwertung der deutschen Währung hohe Valutagewinne beim Umwechseln
ihrer Löhne in Franken, Dies aber wiederum hatte zur Folge, daß der Bergmann
gegenüber den übrigen Arbeitern und Angestellten, die noch in Mark entlohnt
wurden, bevorteilt war 288 289. Die rasche Entwertung der Mark und die ungleichen
Lohnverhältnisse zwangen Handel und Industrie, ebenfalls in Franken zu löh¬
nen280. Infolge des Umlaufs der beiden Währungen im Saargebiet schossen
Wechselstuben wie Pilze aus dem Boden, die auf alle möglichen Arten Gewinne
zu erzielen versuchten. Zwar bemühte sich die Regierungskommission, diese
Wechselstuben durch Anmeldungspflicht bei der Abteilung Handel und Gewerbe
in den Griff zu bekommen und bestimmte genau die Personen, die Wechsel¬
geschäfte betreiben durften, konnte jedoch auftretende Unsitten nicht immer
verhindern290. Diese Wechselstuben erzielten in diesen Jahren hohe Gewinne.
Im Saargebiet erhielten 1922 etwa 120 000 Angestellte und Arbeiter Franken¬
löhnung. Bei einem Durchschnittslohn von 20 Franken waren dies bei 300
Arbeitstagen im Jahr 720 Millionen Franken. Ein Wechselgewinn von nur
3 Pfennig machte für die Banken und Wechselstuben eine Summe von 21 Millionen
Mark aus291. Die wichtigsten Banken im Saargebiet waren 1920 die Deutsche
Bank, die Disconto-Gesellschaft, Gebr. Haidy, Grohé-Henrich, Gebr. Röchling,
Görtz & König, Alfred Levy, Saar-Genossenschaftsbank, Trierer Genossenschafts¬
bank, Commerzbank des Saarlandes, Landesbank des Saargebietes, Bank für
Saar und Rheinland, Saarhandelsbank, Vereinsbank Saarbrücken und die Hypo-
theken-Bank Saarbrücken. Hinzu kamen noch die französischen Bankfilialen
der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft, der Banque Nationale de Crédit,
Paris, und die Banque du Rhin. Von den Sparkassen sind die Kreissparkassen
und Stadtsparkassen zu nennen. Hieraus ist bereits ersichtlich, daß gegenüber dem
Jahre 1913 eine bedeutende Veränderung eingetreten war292.
Die Errichtung von Zweigniederlassungen französischer Banken im Saargebiet
hatte zur Folge, daß fast alle verfügbaren Kapitalien der großen industriellen
Unternehmungen, der französischen Grubenverwaltung, ferner der Eisenbahn¬
hauptkasse, der Oberpostkasse und der Landeskasse des Saargebietes den fran¬
zösischen Banken zur Verfügung gestellt wurden. Die Saarbrücker Zeitung
vom 14. September 1928 veröffentlichte eine Aufstellung der bei französischen
Banken oder Banken mit französischer Majorität von der Regierungskommission
angelegten Gelder. Die Banque Nationale de Crédit verwaltete in diesem
Jahr etwa 150 Millionen Franken Regierungs-, Eisenbahn- und Postgelder,
die Landesbank 30 Millionen Franken und 230 000 Dollar, die Saarhandelsbank
288 E. Metzger, Der Einfluß des Saarstatuts, S. 57; M. Z e n n e r, Parteien und
Politik, S. 21 ff.
289 Nacheinander stellten ihre Löhnung in Frankenwährung um: 1. Dezember 1920
Industriearbeiter, 1. August 1921 Staatsbeamten (O. Metzger, Der Kampf um
den saarländischen Markt, S. 47—49).
290 Amtsblatt der Regierungskommission Nr. 8 vom 7. August 1920. Verordnung Nr. 132
und Nr. 12 vom 23. Oktober 1920, Verordnung Nr. 214.
291 H. S a v e 1 k o u 1 s , Der Franc im Saargebiet, S. 82.
292 Ebd. S. 82.
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