Geschwisterpaar Hugo-Gotselm auf und führt dazu noch eine Generation weiter
zurück.
Doch wollen wir diesen Weg nicht weiter verfolgen48, sondern uns in das
10. Jahrhundert vortasten! — Gotselms Söhne Waldricus und Hugo, die 906
bereits erwachsen waren und schon im weltlichen Leben standen und deswegen
auch zur Unterschriftsleistung mit aufgefordert wurden, um gegen ihre eventuellen
späteren Ansprüche gesichert zu sein, müssen Zeitgenossen des Bischofs Gauzlin
von Langres gewesen sein, der im Jahre 902 bereits die niederen kirchlichen
Weihen erlangt hatte und Angehöriger des Domkapitels von Langres geworden
war49. Wenn man deshalb in den letztgenannten beiden Einträgen des Liber
memorialis von Remiremont aus der Mitte des 10. Jahrhunderts jeweils unmittel¬
bar nacheinander die Hinweise findet Migrauit Hugo comes, Migrauit Gothselmus
epc., Migrauit Vualdricus, dann wird man wohl mit einigem Recht sagen dürfen,
daß man hier jene beiden Brüder Hugo und Waldricus der Urkunde von 906 vor
sich hat und daß der zwischen ihnen stehende Bischof Gothselm ihr Bruder ge¬
wesen ist, der in der Zwischenzeit den Bischofsstuhl von Langres bestiegen hatte50.
Der 906 noch ohne Titel erscheinende Hugo müßte demnach unterdessen die Nach¬
folge seines Vaters in der Grafschaft Bassigny angetreten haben, während Wald¬
ricus, wie die oben besprochenen Einträge Lizuidens im Gedenkbuch von Remire¬
mont schon erkennen ließen, in Beziehungen zu der im Chaumontois begüterten
(oben behandelten) Familie des Frambertus und der Goza getreten war und die
ältere Lizuidis geheiratet hatte. Nicht umsonst folgen deshalb im Eintrag auf
f. 57 r des Remiremonter Gedenkbuches, den die jüngere Lizuidis vornahm, nach
den nepotes auch die Namen Uualdri Gocelmus Uuidricus Ugo etc., womit eben
die scnon herausgearbeitete Gruppe (— vermehrt um den Namen Widricus —)
nochmals wiederkehrt. Man wird deshalb zumindest Waldricus, den Grafen Hugo
(vom Bassigny) und Bischof Gauzlin von Langres als Brüder und als die Söhne
des 906 bezeugten Grafen Gotselm (vom Bassigny) betrachten dürfen, falls man
ihnen — wofür sogar noch anderes spricht — nicht noch Uuidricus als weiteren
Bruder zuzuordnen hat51.
48 Vgl. hierzu die Anregung bei M. Chaume, Les origines du Duché de Bourgogne I
S. 273 Anm. 4, und J. V i g n i e r, Décade II S. 398. Vgl. jetzt auch bei
M. Chaume, Les listes comtales S. 265.
49 Vgl. die Zeugenreihen der Bischofsurkunden von Langres seit dem Jahre 902; dort
findet man immer wieder einen Gauzselmus diaconus bzw. archidiaconus; A. Rose¬
rot, Chartes inédites S. 177 ff. nrn. 7 (a. 902), 8 (a. 904), 11 (a. 909), 14 (a. 921).
50 Damit kommen wir zum gleichen Ergebnis, das früher schon J. V i g n i e r (vgl.
oben S. 33) vermutet hatte.
51 Dafür könnte immerhin sprechen, daß der Name Widricus sich bei einem Bruder
der Schreiberin Lizuidis wiederfindet, der demnach über Waldricus und die ältere
Lizuidis in die Humbert-Adelind-Familie gekommen sein wird, womit aber wieder
deutlich wird, daß dieser namengebende Widricus nicht in einem zu weiten Ver¬
wandtschaftsverhältnis zu Umbert-Adelind gestanden haben kann. Wenn man Widri¬
cus als Bruder des Waldricus ansieht, ist dieses Erfordernis erfüllt. Weiterstehende
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