such gewarnt. Politische Auswirkung: Frage der Gemeindeglieder: Wie ist
so etwas möglich?
2. Der stellvertretende Ortsgruppenleiter der Deutschen Front in Fechingen
verbreitet, daß nach dem 13. Januar sich die Partei geschlossen hinter die
DC stellen werde.
3. In der gleichen Weise wirkt im Saargebiet die in Schlesien und sonstwo
in DC-Versammlungen geäußerte Behauptung: Bis zum 13. Januar habe die
Kirche noch Schonzeit. Danach werde ganze Arbeit gemacht. Bekenntnis¬
treue Pfarrer werden davon nicht berührt. Ruft aber Unruhe und Unsicher¬
heit in der evangelischen Bevölkerung hervor.
4. Die große Bekenntnisversammlung in Düsseldorf am 14. Oktober d. J.,
unmittelbar nach dem Eingriff der RKR2) in Bayern und Württemberg, von
dreißigtausend Evangelischen, einschließlich des Saargebiets besucht, von
der G.St.Po. und örtlichen Behörden genehmigt, wird unmittelbar vor Be¬
ginn von Berlin aus verboten. Erschütternde Wirkung insbesondere auf die
evangelischen Saarländer, die das zum ersten Mal erleben mußten. Sie
fragen: Wie kann der Staat seine treusten Glieder so vor den Kopf stoßen?
5. Anfang November erscheint im Saargebiet (Sulzbach) Kirchenrat Dürr¬
feld aus Pyrmont mit einem Telegramm des Reichsbischofs, wonach er die
erledigte Pfarrstelle dortselbst pro forma versorgen, im übrigen aber als
Redner der Deutschen Front im Rückgliederungskampf sich betätigen solle.
Sofortige Vorstellung unsererseits bei der Landesleitung der Deutschen
Front. Der Saarbevollmächtigte Gauleiter Bürckel sagte sofortige Abberu¬
fung zu. Die Folgen dieses unglaublichen politischen Vorgehens mit der Ent¬
sendung des Kirchenrates Dürrfeld hätten sich ganz verheerend ausgewirkt:
a. auf die separatistische Presse, b. auf die Regierungskommission. Die ein¬
heimischen Pfarrer als vaterländisch nicht geeignet hingestellt, als unsicher
für den Abstimmungskampf. Die Regierungskommission zum Eingreifen
gegen die evgl. Kirche geradezu herausgefordert, da Reichkirchenverfassung
im Saargebiet nicht anerkannt.
6. Der erste Jurist des „Bistums Köln-Aachen“ Siebert erläßt eine Verord¬
nung, wonach alle Pfarrer, die auf dem Boden der Dahlemer Botschaft
stehen, für Privatpersonen erklärt, die Presbyter als unfähig, ein kirchliches
Amt zu bekleiden, Gemeinden als verlustig gehend der Verfügung über
kirchliche Gebäude und Vermögen bezeichnet werden. Diese Verordnung
gründet er auf dem Presseerlaß des Flerrn Reichsinnenministers vom 6. und
7. November. Diese Verordnung wird den Pfarrern durch die Post zuge¬
stellt, den Presbytern, Gemeindeverordneten usw. z. T. auf demselben
Wege, z. T. persönlich durch den Gauleiter der DC Gustav Adolf Müller. In
dieser Verordnung wird hervorgehoben, daß der Staat das DC Kirchen¬
regiment als die rechtmäßige Kirche anerkennt. Starke Wirkung auf die
Gemeindeglieder, nicht im Sinne der Einschüchterung der Bekenntnisfront,
2) Reidiskirchenregierung.
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