Saarbrücker
Geographische Arbeiten
Band 45
Christian Schulz
Interkommunale Zusammenarbeit
im Saar-Lor-Lux-Raum
Staatsgrenzenüberschreitende
lokale Integrationsprozesse
Saarbrücken 1998
SCHULZ: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
Saarbrücker Geographische Arbeiten
vormals:
Arbeiten aus dem Geographischen Institut
der Universität des Saarlandes
Herausgegeben von:
B. Aust, W. Brücher, D. Fiiedner, W. Habicht, J. Kubiniok,
E. Löffler, P.Müller, H. Quasten
Schriftleitung:
B. Aust
Band 45
Christian Schulz
Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
Staatsgrenzenüberschreitende lokale Integrationsprozesse
Selbstverlag der Fachrichtung Geographie
der Universität des Saarlandes
Saarbrücken 1998
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Schulz, Christian:
Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum : staatsgrenzenüberschreitende lokale Inte-
grationsprozesse / Christian Schulz. Fachrichtung Geographie der Universität des Saarlandes. - Saar-
brücken : Fachrichtung Geographie der Univ. des Saarlandes, 1998
(Saarbrücker geographische Arbeiten ; Bd. 45)
Zugl.: Saarbrücken, Univ., Diss., 1998
ISBN 3-924525-45-5
Umschlag:
Das Schrägluftbild zeigt den zentralen Bereich des Parc International d'Activité (PIA), eines ^¡nationa-
len Gewerbeparks, der auf brachgefallenen Flächen der Eisen- und Stahlindustrie im Tal der Chiers
zwischen Longwy (Frankreich), Rodange (Luxemburg) und Athus (Belgien) entwickelt wurde (Blick
nach Osten, im Hintergrund die Ortslagen Rodange und Athus). Unter dem Namen Pôle Européen de
Développement (PED) wurden in einem Radius von 20 km um das hier dargestellte Grenzdreieck ne-
ben dem PIA weitere Gewerbeflächen erschlossen, vor allem aber die infrastruktuelle Anbindung des
Gebietes an den überregionalen Verkehr verbessert. Städtebauliche Aspekte im Umfeld der Indu-
striebrachen, der Wohnungsbau sowie die Beseitigung ökologischer Folgelasten (kontaminierte Bö-
den, verschmutzte und verbaute Fließgewässer) wurden hingegen vernachlässigt. Insgesamt konnten
zwischen 1985 und 1995 knapp 5.000 industrielle Arbeitsplätze geschaffen werden, davon etwa ein
Drittel im Bereich des PIA. Aufnahme: André Humbert, Nancy, 1995.
ISBN: 3-924525-45-5
ISSN: 0536-1491
© Alle Rechte Vorbehalten
Universität des Saarlandes 1998
Imprimé en Allemagne / Printed in Germany
Druck: Kopier- und Druckcenter Gerhard Pirrot, Saarbrücken-Dudweiler
5
Vorwort
Die staatsgrenzenüberschreitende Zusammenarbeit in Europa hat in den letzten Jahren, bedingt durch
die wachsende Integration der Europäischen Union sowie die politischen Transformationsprozesse in
Osteuropa, einen sehr dynamischen Entwicklungsschub erfahren. Dies zeigt sich auch in dem seit fast
dreißig Jahren existierenden Saar-Lor-Lux-Raum, wo die Kooperation auf regionaler wie auf lokaler
Ebene seit Anfang der 90er Jahre eine deutliche Intensivierung erlebt.
Das persönliche Interesse für diese Thematik beruht auf privaten wie auch ersten wissenschaftlichen
Erfahrungen mit diesem Grenzraum, der seit langer Zeit einen Forschungsschwerpunkt in der Fachrich-
tung Geographie der Universität des Saarlandes darstellt. So war es auch Prof. Dr. Wolfgang Brücher,
der den letztendlichen Anstoß zu der vorliegenden Arbeit gab. Ihm danke ich an dieser Stelle besonders
herzlich für die intensive Betreuung, viele hilfreiche Gespräche sowie die hervorragenden Arbeitsbedin-
gungen, die ich als sein wissenschaftlicher Mitarbeiter genieße. Ein großer Dank gilt auch dem leider
viel zu früh verstorbenen Prof. Dr. François Reitel, Université de Metz, der meine Recherchen auf fran-
zösischer Seite wohlwollend unterstützte. Frau Prof. Dr. Christiane Rolland-May, ebenfalls Université
de Metz, bin ich für die bereitwillige Übernahme des Zweitgutachtens verbunden.
Die Untersuchung wäre nicht möglich gewesen ohne die vielen Sachinformationen und wichtigen
Hinweise, die im Rahmen von Expertengesprächen in zahlreichen Behörden und Organisationen im
Saar-Lor-Lux-Raum zusammengetragen werden konnten. Allen Gesprächspartner/innen, die sich meist
über den zu erwartenden Rahmen hinaus Zeit für sehr aufschlußreiche Diskussionen nahmen, sei hierfür
gedankt. Gleiches gilt für die Landräte, Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeindebediensteten, die in
überaus kooperativer Weise einen Fragebogen „über sich ergehen ließen“ und durch die so erhobenen
Primärinformationen erheblich zum Resultat der Studie beitrugen.
Bekanntermaßen ist die Vollendung einer solchen Arbeit kaum denkbar ohne die vielfältige Hilfe
durch dem Autor nahestehende Personen. Für wichtige Diskussionen und methodische Hinweise danke
ich meinen Arbeitskollegen Priv.-Doz. Dr. Peter Dörrenbächer, Dipl.-Bibliothekar Thomas Fläschner
und Dr. Malte Helfer sowie Dr. Marie-France Gaunard und Michel Ramm (beide Université de Metz)
sehr herzlich. Technische Ratschläge, insbesondere in Fragen der computergestützten Kartographie,
gaben Tobias Wilhelm und Peter Haag; letzterer stellte mir seine Hard- und Software zur Verfügung.
Stefan Müller und Peter Dörrenbächer übernahmen freundlicherweise die zügige und gewissenhafte
Durchsicht des Manuskripts. Die fremdsprachigen Zusammenfassungen fertigten bzw. korrigierten dan-
kenswerterweise Michel Ramm (französisch), Carole Schmit (luxemburgisch) und Linde Kanther
(englisch). Prof. Dr. André Humbert, Université de Nancy II, überließ mir die Schrägluftaufnahme des
Parc International d’Activité (Umschlag).
Die Herausgeber der Reihe Saarbrücker Geographische Arbeiten ermöglichten die Publikation die-
ser Arbeit. Für die kompetente Beratung und die vielfache Hilfe bei der Druckvorbereitung danke ich
dem Schriftleiter und Mitherausgeber, Herrn Dr. Bruno Aust.
Ein ganz besonderes Dankeschön gilt Linde Kanther für wertvollen technischen Rat in Fragen der
graphischen Gestaltung, kritische Anmerkungen und ihre große Geduld. Bei ihr, wie auch bei allen
Freunden und Verwandten, entschuldige ich mich dafür, sie in den letzten Monaten in sträflicher Weise
vernachlässigt zu haben.
Saarbrücken, im Mai 1998
6
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung...............................................................................15
1.1 Hintergrund und Fragestellung dieser Arbeit.............................................15
1.2 Begriffsdefinitionen....................................................................17
1.3 Theoretische Grundlagen.................................................................18
1.3.1 Grenzen und Grenzräume als Gegenstand der Politischen Geographie..................18
1.3.1.1 Typisierung von Grenzen und Grenzräumen........................................20
1.3.2 Das raumordnerische Leitbild der Städtenetze.......................................21
1.3.2.1 Hintergründe...................................................................22
1.3.2.2 Maß stabsebenen und Prinzip der Vernetzung.....................................22
1.3.2.3 Voraussetzungen................................................................23
1.3.2.4 Städtenetze in Raumordnung und Regionalplanung.................................23
1.3.2.5 Inhaltliche Schwerpunkte und Übertragbarkeit auf Grenzräume....................25
1.3.2.6 Typisierung von Städtenetzen...................................................26
1.3.2.6.1 Strukturelle Typisierung...................................................26
1.3.2.7 Bewertung von Städtenetzen.....................................................28
1.3.2.7.1 Genetische Typisierung.....................................................29
1.4 Methodik................................................................................31
2 Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa........................34
2.1 Europäische Integration und Regionalisierungstendenzen..................................34
2.1.1 Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwi-
schen Gebietskörperschaften (Madrider Abkommen).....................................35
2.1.2 Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung.............................35
2.2 Die Rolle der Europäischen Gemeinschaft / Union.......................................36
2.2.1 Der Vertrag von Maastricht.........................................................36
2.2.1.1 Der Ausschuß der Regionen......................................................37
2.2.2 Das Europäische Parlament.................................v.......................39
2.2.3 Die Bedeutung der EU-Förderprogramme für die Kommunen.............................39
2.2.3.1 Die Rolle der Europäischen Strukturfonds......................................39
2.2.3.2 Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG...........................................41
2.2.3.3 Das Programm ECOS / OUVERTURE.................................................43
2.2.4 Bewertung des Einflusses der Europäischen Union...................................44
2.3 Formen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation in Europa.....................45
2.3.1 Europa weit tätige Organisationen und Institutionen................................45
2.3.1.1 Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).............................45
2.3.1.2 Der Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE).........................45
2.3.1.3 Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG).....................46
2.3.2 Euregios und kommunale grenzüberschreitende Kooperation............................46
7
3 Der Saar-Lor-Lux-Raum..................................................................50
3.1 Probleme der räumlichen Abgrenzung....................................................50
3.2 Politisch-administrative Kooperation auf regionaler Ebene............................55
3.2.1 Die Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz...............................55
3.2.2 Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR)........................................56
3.2.3 Der Gipfel der Großregion........................................................56
3.3 Die bisherige Rolle der Kommunen in der Saar-Lor-Lux-Kooperation.....................57
3.3.1 EuRegio SaarLorLuxRhein...........................................................59
3.3.2 Partnerschaft Landkreistag Saarland - Conseil Général de la Moselle..............60
3.3.3 Der Eurodistrict Metz-Saarbrücken.................................................61
3.3.4 Kooperation grenznaher Gemeinden in Saar-Lor-Lux.................................62
4 Die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit....................................65
4.1 Allgemeine rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen..............................65
4.2 Allgemeine politische Rahmenbedingungen...............................................65
4.3 Finanzielle Rahmenbedingungen.........................................................66
4.3.1 Einsatz von Strukturfondsgeldern im Saar-Lor-Lux-Raum............................66
4.3.2 Die Bedeutung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG...............................67
4.3.3 EU-geförderte Pilotprojekte.......................................................72
4.4 Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland..................................72
4.4.1 Grundzüge der deutschen Territorialverwaltung.....................................72
4.4.2 Zuständigkeiten der Gemeinden.................................................... 73
4.4.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden.............................................74
4.4.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation..........75
4.4.5 Rechtsgrundlage in den Ländern....................................................76
4.5 Rahmenbedingungen in Frankreich..................................................... 76
4.5.1 Grundzüge der französischen Territorialverwaltung.................................76
4.5.2 Zuständigkeiten der Gemeinden.....................................................78
4.5.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden.............................................81
4.5.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation..........83
4.6 Rahmenbedingungen in Luxemburg........................................................85
4.6.1 Grundzüge der luxemburgischen Territorial Verwaltung..............................85
4.6.2 Zuständigkeiten der Gemeinden.....................................................86
4.6.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden.............................................87
4.6.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation..........88
4.7 Rahmenbedingungen in Belgien..........................................................88
8
4.7.1 Grundzüge der belgischen Territorialverwaltung.........................................88
4.7.2 Zuständigkeiten der Gemeinden..........................................................89
4.7.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden..................................................90
4.7.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation................90
4.8 Multilaterale Abkommen......................................................................90
4.8.1 Die „Convention Benelux concernant la coopération transfrontalière“....................90
4.8.2 Das „Karlsruher Abkommen“..............................................................92
4.8.3 Sonstige Abkommen......................................................................93
4.9 Resümee.....................................................................................94
5 Die Agglomération Transfrontalière du Pôle Européen de Développement (PED) Longwy-
Rodange-Athus.................................................................................98
5.1 Einleitung..................................................................................98
5.2 Räumlich-strukturelle Voraussetzungen.......................................................98
5.3 Institutioneller Rahmen der Kooperation....................................................100
5.3.1 Die Neuorientierung des PED-Konzeptes.................................................100
5.3.2 Die Association Transfrontalière de l'Agglomération du PED............................101
5.3.3 Das Observatoire de TUrbanisme de l'Agglomération du PED.............................103
5.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten...........................................................104
5.4.1 Grenzüberschreitendes Geographisches Informationssystem...............................104
5.4.2 Gemeinsame Stadtentwicklungsplanung...................................................104
5.4.3 Sonstige Aktivitäten..................................................................105
6 Das Europäische Tal der Mosel................................................................107
6.1 Einleitung.................................................................................107
6.2 Räumlich-strukturelle Voraussetzungen......................................................107
6.3 Institutioneller Rahmen der Kooperation....................................................108
6.3.1 Bürgermeistertreffen im Dreiländereck............................................... 108
6.3.2 Die Ronde des Trois Frontières........................................................108
6.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten...........................................................110
6.4.1 Förderung des Fremdenverkehrs..........................................................110
6.4.2 Natur- und Landschaftsschutz..........................................................110
6.4.3 Wirtschaftsförderung..................................................................110
6.4.4 Ver- und Entsorgung...................................................................112
6.4.5 Kultureller Sektor....................................................................112
6.4.6 Sonstige Aktivitäten..................................................................112
9
7 Der Saar-Rosselle-Raum................................................................ 114
7.1 Einleitung.............................................................................114
7.2 Räumlich-strukturelle Voraussetzungen.................................................114
7.3 Institutioneller Rahmen der Kooperation...............................................116
7.3.1 Bürgermeistertreffen..............................................................116
7.3.2 Die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft............................................116
7.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten......................................................119
7.4.1 Umwelt- und Siedlungsplanung......................................................119
7.4.1.1 Die Sanierung des Rosseltals.................................................119
7.4.1.2 Kommunale Bauleitplanung................................................... 120
7.4.1.3 Das Projekt „TEMSIS“..........................................................122
7.4.2 Gewerbeflächen- und Ansiedlungspolitik............................................122
7.4.3 Verkehr.......................................................................... 123
7.4.4 Ver- und Entsorgung...............................................................123
7.4.5 Sonstige Aktivitäten..............................................................124
8 Vergleichende Analyse der Fallbeispiele.................................................125
8.1 Inhalte der Kooperation................................................................125
8.2 Verbindlichkeit und Institutionalisierung der Kooperation.............................127
8.3 Hemmnisse für eine stärkere Vernetzung................................................129
8.3.1 Strukturelle Hemmnisse............................................................129
8.3.2 Finanzielle Hemmnisse............................................................ 130
8.3.3 Rechtliche Hemmnisse..............................................................131
8.3.4 Sonstige Hemmfaktoren.............................................................132
9 Diskussion..............................................................................135
10 Fazit und Ausblick.....................................................................138
11 Zusammenfassungen......................................................................141
11.1 Zusammenfassung.......................................................................141
11.2R6sume.................................................................................142
11.3 Zesummefassung.......................................................................143
11.4 Summary..............................................................................144
15 Literatur...............................................................................145
16 Anhang
163
10
Verzeichnis der Abbildungen
Abb. 1 : Die Ebenen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der EU.......................16
Abb. 2: Wandel vom Konzept der Zentralen Orte zum Konzept der Städtenetze...................21
Abb. 3: Möglicher Wandel grenznaher Städtenetze mit abnehmender Barriere Wirkung der
Grenze............................................................................27
Abb. 4: Strukturelle Typen von Städtenetzen.................................................28
Abb. 5: Räumliche Typisierung von Städtenetzen Räumliche Typisierung........................30
Abb. 6: Bewertungsraster zur Ermittlung des Grades der Vernetzung lokaler grenzüber-
schreitender Städtenetze.....................................................................31
Abb. 7: Aufbau und Methodik der vorliegenden Untersuchung...................................33
Abb. 8: EU-Förderung der lokalen und regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit........42
Abb. 9: Kommunale grenzüberschreitende Institutionen entlang der deutschen Staatsgrenze.....47
Abb. 10: Unterschiedliche Abgrenzungen des Saar-Lor-Lux-Raumes...............................52
Abb. 11 : Abgrenzungsvorschlag der Metzer und Saarbrücker Geographen..........................53
Abb. 12: Europäische Grenzregionen im Größenvergleich....................................... 54
Abb. 13 : Die Grenzräume im Gebiet der Saar-Lor-Lux-Regionalkommission........................58
Abb. 14: Städtenetzmodell Saar-Lor-Lux.......................................................63
Abb. 15: INTERREGII (1994-1995) - Fördergebiete und Operationelle Programme..................70
Abb. 16: INTERREG II (1994-1999) - Schwerpunkte der Operaüonellen Programme..................71
Abb. 17 : Aufbau der bundesdeutschen Territori al Verwaltung..................................73
Abb. 18 : Aufbau der französischen Territorialverwaltung......................................78
Abb. 19: Aufbau der luxemburgischen Territorialverwaltung....................................85
Abb. 20: Aufbau der belgischen Territorialverwaltung.........................................89
Abb .21: Übersichtskarte Agglomération Transfrontalière du PED.......»......................99
Abb. 22: Mitgliedgemeinden der Association Transfrontalière.................................102
Abb. 23: Organisationsstruktur der Association Transfrontalière.............................103
Abb. 24: Gemeinden im Europäischen Tal der Mosel............................................109
Abb. 25: Übersichtskarte Europäisches Tal der Mosel.........................................111
Abb. 26: Verwaltungskarte Saar-Rosselle-Raum................................................115
Abb. 27: Übersichtskarte Saar-Rosselle-Raum.................................................117
Abb. 28: Mitglieder der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft.................................118
Abb. 29: Organisationsstruktur der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft..................... 121
Abb. 30: Partner der interkommunalen grenzüberschreitenden Kooperation......................127
11
Abb. 31: Organisationsformen der interkommunalen grenzüberschreitenden Kooperation..........128
Abb. 32: Kommunale Haushaltsmittel für die grenzüberschreitende Kooperation.................131
Abb.33: Störende Faktoren in der unmittelbaren Zusammenarbeit.............................133
Abb. 34: Persönliche Einschätzung der lokalen Akteure bezüglich der spezifischen Schwierig-
keiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.............................................134
Verzeichnis der Tabellen
Tab. 1 : Finanzierung der Ziel-Programme und Gemeinschaftsinitiativen........................40
Tab. 2: Interkommunale grenzüberschreitende Kooperation entlang der Staatsgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland.........................................................48
Tab. 3: Einsatz von Fördermitteln der Programme Ziel 2 und Ziel 5b im Untersuchungs-
raum .........................................................................................67
Tab. 4: Kommunale Beteiligung an INTERREGI - Projekten im Grenzraum Lothringen,
Saarland und Westpfalz (1991-1993).................................................68
Tab. 5: Struktur der Territorial Verwaltung im Saar-Lor-Lux-Raum............................95
Tab. 6: Kompetenzen der kommunalen Gebietskörperschaften in den nationalen Teilräu-
men......................................................................................... 96
Tab. 7: Finanzielle Ausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften in den nationalen
Teilräumen.........................................................................97
Tab. 8: Inhaltliche Schwerpunkte der Kooperation...........................................125
Tab. 9: Qualitative Klassifizierung der Kooperationsbereiche...............................126
12
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
Abs. Absatz
AdR Ausschuß der Regionen
AGEG Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen
ANKE Amhem-Nijmegen-Kleve-Emmerich
Art. Artikel
asbl Association sans but lucratif
A VS Abwasserverband Saar
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMRO Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
CCRE Conseil des Communes et Régions d'Europe
CEDRE Europäisches Zentrum für regionale Entwicklung
CEMR Council of European Municipalities and Regions
CET Collège Européen de Technologie
CETE Centre d'Em des Techniques de l'Équipement
CFL Chemins de Fer Luxembourgeois
CSL Conservatoire des Sites Lorrains
CWATUP Code Wallon de l'Aménagement du Territoire, de TUrbanisme et du Patrimoine
DATAR Délégation à l'Aménagement du Territoire et à l'Action Régionale
DDE Direction Départementale dTquipement
DEULUX Deutsch-luxemburgische Nachbarschaftsausstellung
DGE Dotation Globale d'Équipement
DGF Dotation Globale de Fonctionnement
DRIRE Direction Régionale de l'Industrie, de la Recherche et de l'Environnement
DUP Déclaration d'utilité Publique
EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
EEA Einheitliche Europäische Akte
EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Einw. Einwohner
EKC Europäische Kommunalcharta
ELIS Economic Local Interactive Service
EP Europäisches Parlament
ESF Europäischer Sozialfonds
EU Europäische Union
13
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWIV Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
EXWOST Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
FCDF Fonds Communal de Dotation Financière
FCTVA Fonds de Compensation de la Taxe sur la Valeur Ajoutée
FDTPT Fonds Départemental de Péréquation de la Taxe Professionelle
FEH Hora-Fauna-Habitat(-Richtlinie)
FNP Flächennutzungsplan
FNTPT Fonds National de Péréquation de la Taxe Professionelle
FEDER Fonds Européen de Développement Régional
GEIE Groupement Européen d'intérêt Économique
GG Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschalnd
GIP Groupement d'intérêt Public
GIS Geographisches Informationssystem
GöZ Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband
HBL Houillères du Bassin Lorrain
ICC Impôt Commercial Communal
IDELUX Intercommunale d'Équipement Économique de la Province de Luxembourg
IGN Institut Géographique National
INSEE Institut Nationale de la Statistique et des Études Economiques
IPP Impôts des Personnes Physiques
IRCORDEL Institut Régional de la Coopération Décentralisée de la Lorraine
KGRE Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas
KSVG Kommunalselbstverwaltungsgesetz
LP Landschaftsplan
MAT Ministère de l'Aménagement du Territoire (Lux.)
MKRO Ministerkonferenz für Raumordnung
MUEV Saarländ. Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
NLS Naturlandstiftung Saar
NUTS Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques
OECD Organization for Economic Cooperation and Development
ÖPNV Öffentlicher Personen-Nahverkehr
ORA Raumordnungspoliti scher Orientierung srahmen
P AMIN A Palatinat-Mittlerer Oberrhein-Alsace
PED Pôle Européen de Développement Longwy-Rodange-Athus
14
PI Précompte Immobilier
PIA Parc International cP Activité
PHL Projet de l'Habitat Local
PN IC Programme National d'intérêt Communautaire
POS Plan d'Occupation des Sols
RGRE Rat der Gemeinden und Regionen Europas
SAN Syndicat d'Agglomération Nouvelle
SD Schéma Directeur
SDAU Schéma Directeur d'Aménagement Urbain
SEM Société d'Économie Mixte
SEML Société d'Économie Mixte Locale
SESGAR Service dÉtudes du Secrétariat Général pour les Affaires Régionales
SIA AL Syndicat Intercommunal d'Assainissement de l'Agglomération de Longwy
SIKOR Syndicat intercommunal KORD ALL
SITZ Saarbrücker Innovations- und Technologiezentrum
SIVOM Syndicat Intercommunal à Vocation Multiple
SIVU Syndicat Intercommunal à Vocation Unique
SMVT Syndicat mixte à vocation touristique du pays des trois frontières
SNCF Société Nationale des Chemins de Fer Français
SYVICOL Syndicat des Villes et Communes du Luxembourg
TEMSIS Transnational Environmental Management Support and Information System
TMO Tharrou, Marenge & Oddou Consultants
TVA Taxe sur la Valeur Ajoutée
VRE Versammlung der Regionen Europas
WSA Wirtschafts- und Sozialausschuß
15
1 Einleitung
1.1 Hintergrund und Fragestellung dieser Arbeit
Als „test beds for the construction of Europe“ bezeichnete die Europäische Kommission
(1995b:39) die grenznahen Räume in der EU. Die aktuelle wissenschaftliche Beschäftigung mit diesen
Räumen gilt primär den raumwirksamen Phänomenen, die durch den europäischen Integrationsprozeß
impliziert werden. In gleichem Maße greift sie mit der Betrachtung der kommunalen Ebene der grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit auch die dialektische Beziehung zwischen Globalisierungs- und Re-
gionalisierungstrends unserer sozioökonomischen und politischen Systeme auf. Parallel zur Globalisie-
rung der Wirtschaftsstrukturen und zur Etablierung übergeordneter, internationaler politischer Ent-
scheidungsgremien (s. Maastrichter Verträge) ist in den meisten europäischen Staaten ein neues
„Selbstbewußtsein“ der regionalen und kommunalen1 Gebietskörperschaften zu verspüren. Ob es sich
dabei um eine bewußte Gegenreaktion auf unterer Maßstabsebene oder um einen natürlichen Nebenef-
fekt der Globalisierung handelt, sei dahingestellt. Offensichtlich scheint, daß diese - auf den ersten Blick
paradox wirkende - Entwicklung größte Beachtung verdient: „Die meisten wissenschaftlichen Diszipli-
nen [stehen] diesen Phänomenen noch recht unvorbereitet gegenüber. So ist der vielschichtige Bedeu-
tungsgewinn lokaler und regionaler Kontexte unter Rahmenbedingungen, die eindeutig durch zunehmen-
de globale Abhängigkeiten geprägt werden, theoretisch wie empirisch ein Hauptaufgabenfeld“
(OSSENBRÜGGE & SANDNER 1994:683).
Gemäß dem vielbemühten Leitbild des „Europas der Bürger“ scheint die europäische Integration
nicht ohne eine solide Basis in Form von Akzeptanz und Unterstützung seitens der Bevölkerung auszu-
kommen. In einem künftigen gemeinsamen „Haus Europa“, dessen Erdgeschoß von den Regionen, des-
sen Obergeschoß von den Nationalstaaten und dessen Dach von den EU-Institutionen gebildet werden
soll (LEINEN 1996), darf daher die Ebene der Gemeinden nicht zum Keller, sondern muß zum Funda-
ment dieses Bauwerkes werden. Sind es doch letztere, die den Bürgern am nächsten sind und damit die
notwendige Schnittstelle zu anderen Politikebenen bilden: „la démocratie locale constitue le fondement
de toute vie publique démocratique des Etats“ [...] „les pouvoirs locaux ont un rôle fondamental à jouer
dans la réalisation de LUnion Européenne. Ils permettent en effet d'apporter l'appui populaire que peu-
vent susciter les responsables locaux, qui sont les élus les plus proches des citoyens“ (GATEAU
1995:21).
Nach WALK (1994:6) kann die Integration „sowohl als Prozeß, Funktion oder als Ziel verstanden
werden, wobei rein politiktheoretisch darunter zunächst Prozesse der Bildung kleiner gesellschaftlicher
Einheiten verstanden werden“. Diese kleinen Einheiten sind als Basis einer Integration „von unten“
(bottom-up) zu verstehen, die, im Gegensatz zu den bei der Realisierung des europäischen Binnenmark-
tes oder der Währungsunion dominierenden top-down-Kiäft&n, eine größere Nachhaltigkeit und Akzep-
tanz in allen Lebensbereichen erwarten läßt. Als solche Basisräume können insbesondere die Grenzräu-
me der EU fungieren, die sich, bedingt durch den Bedeutungsverlust der Staatsgrenzen, in einem sehr
„dynamischen Prozeß“ (GABBE 1992b:92) befinden: „Long sheltered and accordingly deprived of deve-
lopment prospects, these border régions are now faced with an unprecedented readjustment constituting
a major part of the process of ‘spatial rearrangement’ now taking place across the continent“
(Europäische Kommission 1995b: 39).
Es sind insbesondere die unmittelbaren Grenzräume, die als „espaces de solidarité transcendant les
barrières nationales“ (Préfecture de la Région Lorraine 1994:100) bereits die Entwicklung grenz-
überschreitender Raumwahmehmungen und Alltagswelten eingeleitet haben. Anders als die räumlich
i
vgl. Renaissance der pays in Frankreich sowie die Rekommunalisierung wichtiger Aufgabenbereiche in der
BRD (s. Kap. 4)
16
großzügiger definierten Grenzregionen2 (z.B. Euregios entlang der deutsch-niederländischen Grenze,
PAMINA oder auch der Saar-Lor-Lux-Raum, s. Kap. 2.3.2) sind es diese Gebiete, in denen sich die
grenzspezifischen Probleme am deutlichsten manifestieren. Dies hatte zur Folge, daß sich in den meisten
grenznahen Gemeinden eine gewisse „Tradition“ im sehr pragmatischen und zielorientierten Umgang
mit diesen Problemen existiert. Die hier gewonnenen Erfahrungen bilden die Grundlage für eine heute zu
beobachtende stärkere Institutionalisierung der Zusammenarbeit, die in der Regel von einer großen poli-
tischen Entschlossenheit der lokalen Akteure zu gemeinsamem Handeln geprägt ist. So widmet sich die
kommunale grenzüberschreitende Kooperation heute längst nicht mehr nur „defensiven“ Problemlösun-
gen wie in Fragen des Katastrophenschutzes, des Grenz Verkehrs u.ä., sondern wird verstärkt zu einer
„offensiven“ Strategie, die auch konfliktreiche Projekte, wie beispielsweise die interkommunale Ent-
wicklung von Gewerbegebieten, nicht scheut.
Die lokale Ebene kann auch als Fundament der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
angesehen werden, die sich ohnehin auf die Gemeinden innerhalb des Grenzsaums konzentriert: „Ein
ganz entscheidender Punkt für die grenzüberschreitende Kooperation“ ist, laut MOLL (1994:76e), „der
Verzicht auf ‘territorialen Ballast’. Teilräume in einer Entfernung von mehr als 40-50 km von der Gren-
ze werden von dieser praktisch nicht mehr beeinflußt, sie belasten vielmehr mit ihren ganz ‘normalen’
Problemen die grenzüberschreitende Diskussion“. Dies bestätigt und spezifiziert GONIN: „[...] si
Tobjectif est de définir de nouveaux périmètres transfrontaliers, ceux-ci, pour avoir une réalité matériel-
le, doivent être [...] en conformité avec des bassins de vie“ (1994:65).
Europäische Union — Supraebene — Maastrichter Verträge, EU-Richtiinien / -Organe etc.
ffT
Nationalstaaten — Makroebene — Staatsverträge, Regiemngskommissionen, Nationale Gesetzgebung etc.
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Regionale Gebietskörperschaften — Mesoebene — Regionalkommissionen, Parlamentarierräte etc.
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Lokale Gebietskörperschaften — Mikroebene — Arbeitsgemeinschaften, EUREGIOS u.ä., Zweckverbände etc.
Partner Kooperationsebenen Institutionen
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 1: Die Ebenen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der EU
Die lokale Ebene oder Mikroebene (s. Abb. 1) der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht
somit im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit. Sie kann jedoch keinesfalls isoliert betrachtet werden,
sondern muß in ihrer engen Wechselwirkung mit den übergeordneten Politikebenen untersucht werden.
2
s. Definition in Kap. 1.2
17
Dabei spielt die Kooperation auf der regionalen Mesoebene, wie sie etwa von Regionalkommissionen,
Parlamentarierräten und ähnlichen Gremien getragen wird, ebenso eine gewichtige Rolle wie die nationa-
le und die europäische Ebene, die insbesondere die politischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbe-
dingungen für die lokale Zusammenarbeit bestimmen.
„Im Gegensatz zur ‘großen’ Außenpolitik [...] verfolgen die Träger der lokalen grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit selbst keine rivalisierenden Souveränitätsinteressen, sondern aus-
schließlich ihnen eigene grenznachbarliche Gemeinschaftsinteressen. Von solchen dezentralen Außen-
beziehungen können damit beachtliche Intégrationskräfte ausgehen.“ (BEYERLIN 1988:32). Sie können
daher zu Versuchsfeldern bzw. Keimzellen der Kooperation in Europa werden, deren Erfahrungen auf
größere Räume übertragbar sein können: „The border areas are [...] providing the solutions to success-
ful territorial intégration which may be applicable to larger areas“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION
1995b:39).
Inwieweit die kommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit tatsächlich als einer der „Motoren“
der europäischen Integration gelten kann, soll anhand der empirischen Analyse der Kooperation im
Grenzraum Saar-Lor-Lux untersucht werden. Zwar zählt dieser zu den „älteren“ und bereits aus vielen
Perspektiven bearbeiteten Grenzräumen in Europa (s. Kap. 3), unterüegt aber, wie viele seiner Pen-
dants, einem rezenten Entwicklungsschub. Dieser steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Reali-
sierung des Europäischen Binnenmarktes, der Erweiterung europäischer Förderprogramme für die
grenzüberschreitende Kooperation sowie der Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Zusam-
menarbeit. Insbesondere auf der lokalen Ebene „sind verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu registrieren“ (SCHABHÜSER 1993:663).
Bevor der Saar-Lor-Lux-Raum näher vorgestellt wird, erscheint ein Bück auf die Entwicklung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa ebenso wichtig wie ein Exkurs über andere, ver-
gleichbare Grenzräume an den deutschen Außengrenzen (Kap. 2). Neben der Geschichte und dem fort-
während existierenden Abgrenzungsproblem des Saar-Lor-Lux-Raumes (Kap. 3) ist zum besseren Ver-
ständnis des empirischen Teils eine Beschäftigung mit den poütischen, strukturellen, rechtüchen und
finanziellen Rahmenbedingungen für die Gemeinden in den nationalen Teilräumen unabdingbar (Kap.
4). Basierend auf dem raumordnerischen Leitbild der Städtenetze (s. Kap. 1.2.2) wird ein Arbeitsmodell
für den Saar-Lor-Lux-Raum entwickelt, das letztendüch zur Abgrenzung und Auswahl der zu untersu-
chenden Fallbeispiele dient. Folgende Teilgrenzräume werden näher betrachtet: Die sogenannte Ag-
glomération Transfrontalière du Pôle Européen de Développement (PED) im belgisch-ffanzösisch-
luxemburgischen Dreiländereck, das Europäische Tal der Mosel im deutsch-französisch-
luxemburgischen Grenzraum sowie der das südüche Saarland und den Bereich Moselle-Est umfassende
Saar-Rosselle-Raum (s. Kap. 3.3). Anhand dieser Teilgrenzräume (Kap. 5-7) wird eine vergleichende
Analyse der kommunalen grenzüberschreitenden Aktivitäten unternommen (Kap. 8), die über eine Stär-
ken-Schwächen-Analyse in eine konkrete Überprüfung des Städtenetz-Paradigmas mündet (Kap. 9).
Kapitel 10 faßt die Ergebnisse zusammen und wagt einen kritischen Ausblick, der Perspektiven und
Defizite der derzeitigen Situation formuliert (s. auch Methodik in Kap. 1.4).
1.2 Begriffsdefinitionen
Von den nachstehenden Definitionen bleibt der Begriff Städtenetz zunächst ausgenommen, da er in
Kapitel 1.3.2 ausführlich diskutiert wird. Im Vorgriff auf die Diskussion des Saar-Lor-Lux-Begriffs in
Kapitel 3 erscheinen zunächst folgende Anmerkungen sinnvoll:
Die Verwendung des Begriffs Region oder gar grenzüberschreitende Region erscheint auch im Falle
des hier zu behandelnden Untersuchungsraumes problematisch. Ohne näher auf die diszipfingeschichtli-
che Auseinandersetzung mit dem Regionsbegriff (vgl. u.a. die Arbeiten von BLOTEVOGEL, HEINRITZ &
POPP (1991), SEDLACEK (1978) und WEICHHART (1990) eingehen zu wollen, seien folgende Einschrän-
kungen erlaubt: Der Begriff Saar-Lor-Lux-ftegn?« erscheint nicht zuletzt deshalb problematisch, weil
bis heute keine allgemeingültige Definition bzw. räumliche Abgrenzung dieses Raumes gelang (s. Kap.
18
3.1) . Wenngleich sich die vorliegende Arbeit einer der existierenden Abgrenzungen bedienen wird, soll
hier dem Begriff Saar-Lor-Lux-Raum der Vorzug gegeben werden. Der Terminus Raum kann einerseits
der relativen Homogenität des Untersuchungsraumes und seiner grenzüberschreitenden Beziehungen
Rechnung tragen, ohne jedoch andererseits eine - hier nicht vorhandene - räumliche „Geschlossenheit“
zu suggerieren, wie es der Regionsbegriff unweigerlich tut. Der Begriff Region findet lediglich dann
Verwendung, wenn er gängiger Bestandteil des Namens grenzüberschreitender Raumgebilde ist (z.B.
Euroregion Neiße) oder aber als territoriale Verwaltungseinheit existiert (Frankreich, Belgien). Ferner
wird von der regionalen Ebene der Zusammenarbeit die Rede sein, wenn Gebietskörperschaften und
staatliche Stellen zwischen der nationalstaatlichen und der lokalen Ebene gemeint sind. Der im Zusam-
menhang mit dem Saar-Lor-Lux-Raum häufig verwandte Begriff der Großregion ist angesichts der
Unschärfe seiner Abgrenzung sowie der unterschwelligen Konnotation eines Großmachtdenkens abzu-
lehnen. Ist von einzelnen Teilgebieten des Saar-Lor-Lux-Raumes die Rede, beispielsweise von den ihn
konstituierenden regionalen Gebietskörperschaften, so findet der Begriff Teilräume Anwendung.
Als Grenzraum wird ein Territorium entlang von Staatsgrenzen bezeichnet, das „in räumlicher und
funktionaler Hinsicht zur lokalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einlädt, ohne hierfür notwen-
digerweise ein geschlossenes System mit institutionell verfestigten einheitlichen Kooperations-
mechanismen zu bilden“ (BEYERUN 1988:16). Es handelt sich im Falle des Saar-Lor-Lux-Raumes da-
bei um einen etwa 30 km breiten Korridor beiderseits der Staatsgrenzen (MOLL 1992). Generell ist der
grenznahe Bereich gemeint, in dem die Wirkungen der Grenze und die sie überschreitenden räumlichen
Verflechtungen offensichtlich sind (vgl. Typisierung in Kap. 1.3.1.1). Untereinheiten dieses Grenzrau-
mes, wie beispielsweise ein grenzüberschreitendes Industrierevier, werden als Teilgrenzräume bezeich-
net.
Unter kommunalen Gebietskörperschaßen sind die lokalen (Selbst-)Verwaltungsorgane zu verste-
hen. Hierzu zählen die Städte und Gemeinden, auf deutscher Seite ferner die Kreise und Stadtverbände.
In Frankreich werden die Departements mitunter ebenfalls als Collectivité locale bezeichnet, da sie in
der französischen Kompetenzverteilung auch originär kommunale Aufgaben wahmehmen (s. Kap.
4.5.1) . Aufgrund ihres flächenmäßigen Zuschnitts und ihrer eher übergeordneten Verwaltungsfunktionen
werden sie hier jedoch eindeutig der regionalen Ebene zugerechnet. Sonstige öffentlich-rechtliche Kör-
perschaften auf kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeindezweckverbände, stellen keine Gebietskörper-
schaften dar.
1.3 Theoretische Grundlagen
Grenzen und Grenzräume gehören zu den klassischen Gegenständen der Geschichtswissenschaften,
Politikwissenschaften und Staatenkunde, aber auch der Anthropogeographie und ihrer Nachbardiszipli-
nen (z.B. Raumordnung). Während die Politische Geographie sich schon sehr früh mit Grenzen im Sin-
ne von Barrieren auseinandersetzte (vgl. Kap. 1.3.1), wurden Grenzräume .und ihre Entwicklungspo-
tentiale in jüngerer Zeit, bedingt durch Auflösung, Zusammenwachsen und Nachwirkungen in den Köp-
fen der Bewohner, zunehmend Gegenstand regionalgeographischer Ansätze (regional studies) und rau-
mordnerischer Arbeiten (s. Städtenetze in Kap. 1.2.2).
1.3.1 Grenzen und Grenzräume al s Gegenstand der Politi sehen Geographie
„International political boundaries provide the most
obvious manifestation of the linkage between geography
and politics “
Dennis Rumley & Julian V. Minghi (1991:2)
Die Bildung der Nationalstaaten, die Abgrenzung der Kolonialgebiete und insbesondere die territoria-
len Neuaufteilungen in Europa nach den beiden Weltkriegen haben Grenzen und ihre räumliche Wir-
kung zu einem der wichtigsten Forschungsgegenstände der Politischen Geographie werden lassen.
19
GRIMM (1995:1) konstatiert dabei ein „vorherrschendes wissenschaftliches Interesse für die ‘Gunst oder
Ungunst’ von Grenzziehungen“ und deren strategische Bedeutung bzw. resultierende Konfliktpotentiale,
das bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts anhielt. In der deutschen Geographie befaßte sich zuerst Ratzel
(1897) in seinem Standardwerk über die Politische Geographie ausführlich mit der Raum Wirksamkeit
von Grenzen und Lagenachteilen von peripheren, grenznahen Gebieten. In der Folgezeit, im Vorfeld des
I. Weltkriegs, vor allem aber in den 1930er Jahren, wurde die wissenschaftliche Betrachtung des Phä-
nomens Grenze zunehmend von naüonalistisehen Gebietsansprüchen geprägt, was zu einem Abgleiten in
pseudo-wissenschaftlichen Arbeitsweisen der Geopolitik führte (vgl. MAULL 1925; HAUSHOFER et al.
1928). Die unheilvolle Ausnutzung der „wissenschaftlichen“ Erkenntnisse dieser Autoren durch die
faschistischen Machthaber ist hinlänglich bekannt.
Nicht zuletzt die Erfahrungen zweier Weltkriege und ihrer Vorgeschichte sowie die nachfolgende
Aussöhnung führten international zu einer Abkehr von der ideologisch geprägten Diskussion um Genese
und Lage von Grenzen. Stattdessen erfolgte eine Hinwendung zu den räumlichen Effekten bestehender
Grenzen. So kam es, nach Überwindung der Verirrungen in die Geopolitik, zu einer Renaissance der
politisch-geographischen Forschung über Grenzen und grenznahe Räume, die durch die Werke von
MINGHI (1963) und PRESCOTT (1965), in Deutschland spätestens durch die Arbeiten von BOESLER
(1979; 1982) eingeläutet wurde. Auch wenn diese Autoren, allen voran MINGHI, bereits eine regional-
räumliche Betrachtungsweise vetreten, dominiert bei ihnen die Beschäftigung mit der Trennwirkung von
Grenzen als linearem Raumelement bzw. mit innerstaatlichen Kem-Rand-Gefällen, die in Grenzräumen
besonders deutlich werden. TAYLOR (1985) lehnt in seinem world-systems approach den Begriff fron-
tier ob seiner außen- und kontaktorientierten Konnotation gänzlich ab und hält stattdessen innenorien-
tierte boundaries für eine notwendige Komponente territorialer Souveränität und damit für einen essen-
tiellen Bestandteil der modernen Weltwirtschaft, obgleich diese einer wachsenden strukturellen Globali-
sierung unterhegt (Taylor 1985:105 ff.).
ÄUGELT! (1980:19) unterscheidet sich von diesen Ansätzen durch eine stärkere Betonung der beson-
deren kulturellen und politischen Rahmenbedingungen in grenznahen Räumen und den damit verbunde-
nen Gemeinsamkeiten benachbarter Grenzregionen: „borderlands [...] tend historically to be zones of
cultural overlap and political instability where the national identity and loyalties of the people offen
become blurred“. Darauf aufbauend liefert HOUSE (1981) mit seinem operationeilen Modell für Grenz-
studien erstmals eine umfassende Methodik, die Grenzräume als grenzüberschreitende Raumgebilde
analysiert, indem sie Gemeinsamkeiten und (Austausch-)Beziehungen in Form sogenannter borderland
transaction flows darstellt und quantifiziert.
Seine logische Fortsetzung findet dieser Paradigmenwandel innerhalb der politisch-geographischen
Grenzraumforschung in dem border landscape concept von RUMLEY & MINGHI (1991), das den
Grenzräumen eine geographische Eigenständigkeit zuspricht: „the boundary creates its own region, ma-
king an element of division also the vehicle for regional definition“ (a.a.O.:15). Es handelt sich bei dem
Konzept um ein engagiertes Plädoyer für eine ganzheitliche Befassung mit grenzüberschreitenden Räu-
men, ihren kulturellen und sozio-ökonomischen Gemeinsamkeiten, sowie ihren spezifischen Entwick-
lungspotentialen. Unterschieden werden vier Forschungsschwerpunkte, mit denen sich die Politische
Geographie befassen soll, um ihren Beitrag beispielsweise zu räumlichen Entwicklungsstudien zu lie-
fern:
a) Unterschiede in der Sozialstruktur zwischen und innerhalb der Staaten;
b) Wirtschaftliche Unterschiede zwischen und innerhalb der Staaten;
c) Strukturelle und ideologische politische Unterschiede zwischen und innerhalb der Staaten;
d) Art und Umfang der zwischenstaatlichen Interaktionen.
(RUMLEY & MINGHI 1991:296)
Die Entwicklung eines Grenzraumparadigmas wurde zweifelsohne begünstigt durch den raschen Be-
deutungswandel und die Abschwächung vieler Grenzen, beispielsweise im Zuge der Realisierung des
20
Europäischen Binnenmarktes oder infolge des Falls des „Eisernen Vorhangs“ an den Ostgrenzen der
heutigen Europäischen Union. Das theoretische Verschwinden der EU-Binnengrenzen läßt aus zwei oder
mehreren verschiedenen, aneinanderstoßenden, sich den Rücken kehrenden nationalen Grenzräumen nun
einen aus diesen Rändern zusammenwachsenden Grenzraum neuer, bisher unbekannter Art entstehen.
„Der über sein Territorium souveräne Staat verliert Autonomiegrade, gleichzeitig wird das System der
zwischenstaatlichen Beziehungen grundlegend verändert. Dieser Prozeß impliziert einerseits, daß neue
bzw. wirkungsvollere transstaatliche Funktionen und Formen der Politik in Erscheinung treten [...].
Andererseits unterliegt auch der lokalstaatliche Bereich einer Neudefinition, da national staatliche Regu-
lationsformen zunehmend entfallen“ (OSSENBRÜGGE & SANDNER 1994:683). Gerade diesen neuen po-
litischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung vollkommen neuer, zunehmend insti-
tutionalisierter Interaktionsmuster hat die Geographie wachsende Aufmerksamkeit zu schenken.
Forschungsgegenstände bei der Betrachtung von Grenzräumen sind heute weniger klassische Themen
wie Grenzpendler, Güterströme, grenzüberschreitende Infrastruktureinrichtungen etc., sondern mehr und
mehr institutioneile Formen der Zusammenarbeit, politische und planerische Abstimmungsprozesse,
aber auch Fragen der Identitätsbildung und kohärenzfördemder kultureller Gemeinsamkeiten. Gleich-
zeitig interessiert sich die politische Geographie in diesem Zusammenhang auch für den Bedeutungsver-
lust der nationalstaatlichen Strukturen und widmet große Aufmerksamkeit den hier wirkenden
„Zentrifugalkräften“ (vgl. auch BÜRKNER & Kowalke 1996).
1.3.1.1 Typisierung von Grenzen und Grenzräumen
Die - im französischen Sinne - stark geopolitisch geprägte Arbeit von FOUCHER (1986) betrachtet
Grenzen vornehmlich unter dem Aspekt ihres Konfliktpotentials und kommt zu einer Unterscheidung
von „kalten“, d.h. ruhigen, friedlichen, und „warmen“, d.h. umstrittenen, konfliktträchtigen Grenzen
bzw. Grenzabschnitten.
Schwind (zit. in BOESLER 1979:54) schlägt eine genetische Grenztypologie vor, in dem er
„Zusammenwachsgrenzen“ (strukturgerechte Grenzen), „Aufteilungsgrenzen“ (geometrische Grenzen)
und „Trennungsgrenzen“ (strukturwidrige Grenzen) unterscheidet. Die strukturgerechten Grenzen leh-
nen sich an den Begriff der antecedent boundaries nach HARTSHORNE (1936) an und meinen politische
Demarkationslinien, die in einem „allmählichen Vorgang der sozial- und wirtschaftsräumlichen Entwick-
lung von beiden Seiten her erreicht worden“ sind und damit alte Grenzräume bestätigen (BOESLER
a.a.O.). Als geeignetes Beispiel ließen sich einzelne Abschnitte der deutsch-niederländischen Grenze
nennen. Unter Aufteilungsgrenzen werden hingegen konstruierte Grenzen verstanden, die meist in un-
oder dünnbesiedelten Räumen etabliert wurden (z.B. Bundesstaaten der USA). Trennungsgrenzen miß-
achten vorhandene wirtschafts- und sozialräumliche Ordnungen und sind somit strukturwidrig. Hierzu
zählt die ehemalige innerdeutsche Grenze ebenso wie willkürlich gezogene Grenzen zur Aufteilung der
afrikanischen Kolonialgebiete, deren Strukturwidrigkeit sich regelmäßig in ethnisch-kulturellen Konflik-
ten äußert.
KALUSKI (1988:167ff.) sieht vier klassische Möglichkeiten, Gr&azräume zu determinieren. Der erste
Typ entspricht dabei gängigen Definitionen in Enzyklopädien, wonach Grenzräume Bereiche sind, in
denen besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Grenze dien(t)en (z.B. Sperrgebiete entlang
der ehemaligen DDR-Grenze zur BRD, Zollgrenzbezirke o.ä.). Auch in der Geographie gebräuchlicher
ist die Orientierung der Grenzraumdefinition an innerstaatlichen Verwaltungseinheiten der ersten oder
zweiten Ordnung, was nicht zuletzt aus Gründen der Verfügbarkeit statistischer Daten eine beliebte
Vorgehensweise ist. Drittes Abgrenzungskriterium können wirtschaftliche Raumeinheiten sein. Ange-
sichts der peripheren Lage der Grenzräume sind dies oft strukturschwache, ländliche Gebiete. Das Bei-
spiel des hier behandelten Saar-Lor-Lux-Raumes, dessen Ursprung im sogenannten Montandreieck
Saar-Lor-Lux liegt (s. Kap. 3), zeigt jedoch eindrucksvoll, daß auch (alte) Industrieräume und Bergbau-
regionen grenzüberschreitenden und damit vereinenden Charakter besitzen können. Als vierte Variante
sieht KALUSKI eine Rückbesinnung auf „natürliche Grenzen“, worunter er jedoch nicht einen Rückfall
21
auf naturdeterministische, (geo-)politisch vielfach mißbrauchte Leitbilder versteht, sondern die Analyse
der natürlichen Ressourcen, die einen Grenzraum und seine Einwohner prägen (z.B. Grenzflüsse und
ihre Einzugsgebiete, s. Kap. 6).
1.3.2 Das raumordnerische Leitbild der Städtenetze
Ein wichtiges Anliegen jeder geographischen Betrachtung von Grenzräumen muß es sein, die aktuel-
len Leitbilder der nationalen bzw. regionalen Raumordnung aufzugreifen und auf ihre, salopp formu-
liert, „grenzüberschreitende Tauglichkeit“ zu überprüfen. Mit anderen Worten: In Ermangelung einer
echten europäischen Raumordnungskompetenz (s.u.) stützt sich die Raumordnung auch in einem zu-
sammenwachsenden Europa mit stark abgeschwächten Grenzen überwiegend auf nationale Konzepte
und Leitbilder. Diese müssen sich zwar nicht grundsätzlich widersprechen und für die europäische Pla-
nung hinderlich sein, wurden aber im nationalen Maßstab entwickelt und müssen daher ihre Übertrag-
barkeit unter Beweis stellen.
Dabei erscheint vor allem das Konzept der „Städtenetze“ im Hinblick auf eine grenzüberschreitende
Fragestellung besonders interessant. Es handelt sich dabei um ein in der Bundesrepublik noch relativ
junges Entwicklungs- und Ordnungsmodell, das auf dem klassischen Modell der zentralen Orte und
ihrer Versorgungsbereiche nach CHRISTALLER (1933) basiert. CHRISTALLER erfaßte jedoch noch nicht
die Vielfalt der Beziehungen zwischen den von ihm hierarchisierten Orte: „However, central place theo-
ry did not consider the emerging role of functions and interactions across complex networks“ (Weberg
1993:136). Sein Modell scheint deshalb dahingehend erweiterungsfähig, daß nicht mehr eine zentrali-
räAbedingte Hierarchie Leitbild siedlungsstruktureller Ordnung ist, sondern ein eher horizontales Be-
ziehungsgeflecht miteinander vernetzter Städte / zentraler Orte in den Mittelpunkt des Interesses rückt.
Gleichwohl erhebt das Leitbild der Städtenetze nicht den Anspruch, das System der Zentralen Orte
gänzlich zu verdrängen. Es ergänzt dieses lediglich um funktional orientierte Interaktionsmuster, die von
den standardisierten Verwaltungs- und Verfahrenshierarchien abweichen, sofern der gesetzliche Rahmen
den kommunalen Akteuren entsprechende Spielräume gewährt (Adam 1994a; DREWE 1994; KRAUTZ-
BERGER 1994; MEHWALD 1994; PRIEBS 1996; STEINBACH 1995; STTENS 1994,1995).
Zentrale-Orte-Konzept Konzept der Städtenetze
| = Oberzentrum CH = Mittelzentrum ------------------ = Bezugsachse
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 2: Wandel vom Konzept der Zentralen Orte zum Konzept der Städtenetze
22
1.3.2.1 Hintergründe
Die Europäische Integration führt zwangsläufig zur Vermehrung und Verstärkung von Austausch-
beziehungen zwischen den europäischen Staaten, Regionen und Kommunen. Diese Entwicklung be-
schleunigt die Entstehung mehr oder weniger formalisierter netzwerkartiger Strukturen, beispielsweise
zwischen Unternehmen, Verbänden und - neuerdings auch - lokalen Gebietskörperschaften (Pumain &
SAINT-JULIEN 1993:15ff.). Während unternehmerisches „Networking“ anerkanntermaßen als „ein
wichtiges Instrument [gilt], um Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung zu erreichen“ (Arras
1994:8), wurde dieses Prinzip von Städten und anderen Gebietskörperschaften erst in den letzten Jahren
in seiner Tragweite erkannt. Ähnlich dem unternehmerischen Verhalten ist die Ausbildung von Städte-
netzen auch als Reaktion der Kommunen auf einen verstärkten Wettbewerb und knapper werdende
Mittelzuweisungen im Zuge der Europäisierung bzw. Globalisierung ihres politischen wie wirtschaftli-
chen Umfeldes zu verstehen. Diese zeigt sich darin, daß die Kommunen „vermehrt unterschiedliche
Formen der interkommunalen Zusammenarbeit gebildet haben, um funktionsräumliche Zusammenhänge
unter verschärften Rahmenbedingungen konsensorientiert, flexibel, synergeüsch und damit effizienter
entwickeln zu können“ (ADAM 1994b:514). Städtenetze bieten den „Städten eines Raumes, einer Region
oder Städten mit gleichen Interessen die Chance, gemeinsam Politik zu machen, ihre Zukunft zu gestal-
ten. Sie ermöglichen die Bündelung der Stärken und eine gemeinsame Überwindung der Schwächen, läßt
sie besser in der Konkurrenz zu anderen Räumen bestehen“ (ARRAS 1994:8). PRIEBS (1996:42) spricht
in diesem Zusammenhang von „interessengeleiteten Allianzen“ zwischen kommunalen Gebietskörper-
schaften, denen es zunächst nicht leicht fällt, „mit dem Spannungsverhältnis von Kooperation und Kon-
kurrenz umzugehen“ (a.a.O.:38). Dies gilt in besonderer Weise für Frankreich und dort vor allem für
die Klein- und Kleinstgemeinden des ländlichen Raums, die sich bisher vehement jegüchen Versuchen
einer Gebiets- und Verwaltungsreform widersetzt haben und interkommunalen Strukturen zunächst
meist skeptisch gegenüberstanden: „La volonté de renforcer Farmature urbaine locale par le biais d une
coopération informelle reflète une évolution des mentalités locales, notamment en milieu rural, autrefois
profondément opposé à toute coopération intercommunale“ (Gaunard 1996:6).
1.3.2.2 Maßstabsebenen und Prinzip der Vernetzung
Vernetzungen sind sowohl auf der transeuropäischen Ebene zwischen den europäischen Metropolen,
auf der nationalen Ebene zwischen den Ballungs- und Verdichtungsräumen eines Landes, auf der regio-
nalen Ebene zwischen Ober- bzw. Mittelzentren als auch auf der lokalen Ebene zwischen Unterzentren
denkbar. Das Konzept ist demnach nicht nur auf stark urbanisierte Räume, sondern auch auf ländliche
Gebiete anwendbar. Aus diesem Grund sind in den nachfolgenden Ausführungen unter Städtenetzen
auch netzwerkartige Beziehungen zwischen Gemeinden mit einem nichtstädüschen zentralen Orten zu
verstehen. Die in der Fachliteratur diskutierten Begriffsvarianten Gemeindenetze oder lokale bzw.
kommunale Netzwerke sollen in der vorliegenden Arbeit aus Gründen der Praktikabilität zunächst zu-
gunsten des allgemeinverständlicheren und verbreiteteren Begriffs der Städtenetze zurücktreten. Analog
dazu wird im folgenden pauschal von Städten im Sinne von zentralen Orten die Rede sein, die durchaus
auch dörflicher Natur sein können.
Das Konzept orientiert sich an dem seit einigen Jahren in Wissenschaft und Politik diskutierten Phä-
nomen der Netzwerke, die STEINBACH (1995:26) als „mehr oder minder stabile Beziehungssysteme zwi-
schen einer Anzahl von ‘Grundelementen’“ bezeichnet. Mit Grundelementen sind - im bildlichen Sinne -
die Knoten des Netzes gemeint, die im vorliegenden Falle von den Städten gebildet werden. Diese stehen
über die Kanten des Netzes miteinander in Beziehung. Die Kanten können sowohl materieller Art (z.B.
Verkehrswege, Versorgungsleitungen etc.), als auch immaterieller Art (z.B. Verwaltungshierarchien,
Kooperationsvereinbarungen etc.) sein. Letztere bezeichnet STEINBACH (a.a.O.) auch als sekundäre
Netze, die in der Regel nur auf der Basis von primären Netzen der Transport-, Kommunikations- und
Ver- bzw. Entsorgungsinfrastruktur existieren können. DREWE (1994:25) bezieht neben den chaînes
matérielles und den chaînes immatérielles auch die Ströme (ßux) bzw. den Austausch von Gütern,
Personen und Informationen zwischen den Städten in seine Betrachtungen ein. Adam (1994a:l) unter-
23
scheidet - ohne Mischformen auszuschließen - physische von organisatorischen Austauschbeziehungen.
Letztgenannte „umfassen Koordinations- und Kooperationsbeziehungen, die erst in der Umsetzung ge-
meinsamer Planungen und Entscheidungen raumrelevant werden“, während die erstgenannten „sich
räumlich-funktional bereits niedergeschlagen haben“.
SPANGENBERGER (1996:313f.) schränkt berechtigterweise ein, daß es nicht sinnvoll erscheint,
„tradierte Zusammenhänge funktionaler und/oder physischer Natur zwischen Städten aufgrund der Ak-
tualität und des Interesses an Städtenetzen als solche“ zu bezeichnen. PRIEBS (1996:36) bezeichnet die
herkömmlichen Strukturen als funktional und statisch, während er dem neuen organisatorischen Kon-
zept der Städtenetze eine strategisch-dynamische Komponente und eine prozessuale Orientierung zu-
spricht. Der Begriff Städtenetz in seinem engeren Sinne umfaßt demnach weder die o.g. klassischen
materiellen Verbindungen zwischen Städten (z.B. Verkehrsinfrastruktur), noch die traditionellen funk-
tionalen und administrativen Beziehungen, die in der Regel durch die jeweilige staatliche Territorial-
struktur vorgegeben sind. Vielmehr beschränkt sich der Begriff auf unkonventionelle, immaterielle Be-
ziehungen, die von den Akteuren der Netzwerke gezielt aufgebaut werden, um die angeführten Koope-
rationsvorteile und Synergieeffekte zu erlangen.
1.3.2.3 Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für das Funktionieren immaterieller Städtenetze ist nach DREWE (1994:26) zum
einen, daß sich die jeweiligen Aktivitäten ergänzen {complémentarité), zum anderen, daß zwischen den
lokalen Akteuren ein Konsens und ein bestimmter Wille zur Schaffung von Synergieeffekten existiert
{synergie entre les opérateurs locaux). Letztere Vorbedingung sieht MAIER (1996:1) paradoxerweise
gerade durch den Konkurrenzkampf der Städte und Gemeinden untereinander gewährleistet: „Der Wett-
bewerb zwischen ihnen [den Städten] führt u.a. auch zu Absprachen und Kooperationen, unterstrichen
noch dadurch, daß die schwierige Lage der öffentlichen Haushalte zur Überprüfung traditioneller
Handlungsmuster von Staat und Kommunen zwingt und die Einsicht in die Notwendigkeit regionaler
bzw. kommunaler Vernetzung und Zusammenarbeit wachsen läßt“ (a.a.O.). Zu betonen ist in diesem
Zusammenhang auch, daß nicht nur rationale Beweggründe den Willen und damit den Anstoß zur Ko-
operation bedingen, sondern daß auch ein gegenseitiges Vertrauen zwischen den Akteuren vorhanden
sein muß (Gaunard 1997:283ff.; RITTER 1995:400; SPANGENBERGER 1996:314). FAHRENKRUG
(1997:109) faßt die „unverzichtbaren Komponenten“ von Städtenetzen wie folgt zusammen:
• es kooperieren mehrere gleichberechtigte Partnerstädte;
• es gibt mehrere gemeinsame Handlungsfelder;
• es existiert eine Organisationsstruktur, die die lokalen Verantwortlichen in den jeweiligen Handlungs-
feldern einbezieht;
• es herrscht die gemeinsame Überzeugung, durch die Kooperation Aufgaben besser bewältigen und
daraus für alle Partner Nutzen ziehen zu können.
1.3.2.4 Städtenetze in Raumordnung und Regionalplanung
Das Konzept der Städtenetze ist in der deutschen Raumordnung noch sehr jung, während in Frank-
reich bereits Mitte der 80er Jahre die politique des réseaux de villes zunehmend Eingang in Forschung
und Planung fand (vgl. MARCOU et al. 1994; CHAPUIS 1994). So schlug es sich auch in der nationalen
Raumordnungsdebatte La France en 20153 nieder, die zwischen 1993 und 1995 die Leitlinien der künf-
tigen Raumentwicklungspolitik Frankreichs erarbeitete. Die Förderung kohärenter Strukturen, die Ge-
bietskörperschaften gleicher und unterschiedlicher Ebenen aneinander binden, ist demnach eines der
3 Débat National Pour l'Aménagement du Territoire.
24
Anliegen der französischen Raumordnung. Dabei spielt die Entwicklung städtischer Netze eine wesentli-
che Rolle: „C'est donc à une véritable mise en commun, si possible en réseau, de toutes les ressources
quii nous faut procéder, et cela à tous les niveaux géographiques. Cette mise en réseau permettra en
tout point du territoire, l'accès à l'ensemble des ressources nationales et au ressources internationales
rares. Elle devra accroître le nombre et la variété des moyens que peut mobiliser un territoire pour son
développement. Elle évitera une multiplication des investissements, facilitant les économies d'échelle et
la cohérence“ (DATAR 1994:44). Das Konzept sieht daher netzartige, polyzentrische Städtesysteme
(systèmes polynucléaires) vor, die auch grenzüberschreitenden Charakter haben können (a.a.O.:52).
Auch in der Schweiz wird spätestens seit dem Entwurf für eine naüonale RaumordnungsStrategie aus
dem Jahre 1994 das Vernetzte Städtesystem Schweiz als neuer Leitgedanke diskuüert. Das Konzept
profiüert von dem Fehlen eines dominanten städtischen Zentrums und der relativ homogenen Verteilung
ähnlich großer Städte (im Nicht-Hochgebirgsbereich), die zudem bereits eine relativ klare Funktionstei-
lung aufweisen (z.B. Bern = Regierungs- und Verwaltungssitz, Genf = internationale Kongreß- und
Messestadt, Zürich = Finanz- und Wirtschaftszentrum etc.). Ferner stützt sich diese raumordnungs-
politische Strategie auf ein bereits umgesetztes Schienenverkehrskonzept (Bahn 2000), das eine gleich-
mäßige dezentrale Entwicklung der städtischen Räume begünstigt. (KUNZMANN 1994:1; RINGLI
1996:11).
In der deutschen Raumordnung wurde das Konzept der Städtenetze erstmals im Raumordnungspoli-
tischen Orientierungsrahmen (ORA) aus dem Jahre 1993 als neue Leitvorstellung aufgegriffen und
führte zu einer intensiven Fachdiskussion (s. S TIENS 1994:427ff.). Dabei herrschte weitestgehende Ei-
nigkeit darüber, daß die „klassische Landesplanung mit ihrem Zentrale-Orte-System und Achsenkon-
zept“ wichtig bleibe, „aber durch projektbezogene Formen regionaler und städtischer Kooperationen zu
ergänzen“ sei (MEHWALD 1994:7). Zwei Jahre später erfolgte die Festschreibung dieses Leitbildes per
Beschluß der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO). In dem von ihr am 8. Mai 1995 in Düssel-
dorf beschlossenen Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen heißt es hierzu: „Städtenetze tragen
wesentlich zur Umsetzung raumordnerischer Ziele bei. Die Schlüsselfunktion kommt dabei den Kom-
munen und der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit zu: Angesichts der wachsenden räumlichen
Verflechtungen und der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte sind interkommunale Koopera-
tionen auch unter dem Aspekt der Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie eines verbesserten
Ressourcenschutzes anzustreben“ (BMBAU 1995a: 13).
Die MKRO betont zwar die „nach wie vor tragende Rolle der Regionalplanung und des Zentrale-
Orte-Systems“, hält „zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben [...] jedoch ergänzend dazu eine fle-
xiblere und umsetzungsorientierte Vorgehensweise“ für erforderlich. Der „Aufbau der Städtenetze“
stelle „ein solches dynamisches Element dar“ (a.a.O.). Ähnlich wie Drewe (s.o.) sieht auch die MKRO
einen Grundkonsens der Akteure als elementare Voraussetzung für den Aufbau bzw. die Förderung
dieser Strukturen an: „Die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit in Städtenetzen ist dabei das ausschlagge-
bende Charakteristikum, die Akzeptanz auf kommunaler Ebene unabdingbar“1 (a.a.O.).
Die Benelux-Wirtschaftsunion legte 1996 unter dem Titel „Raum für Zusammenarbeit“ ihre zweite
Strukturskizze vor, die sich einerseits Problemen in den Politikbereichen Umwelt, Verkehr und Sied-
lungsentwicklung widmet, andererseits dem fortschreitenden europäischen Vereinigungsprozeß Rech-
nung trägt. Die dargestellten Raumentwicklungsszenarien stützen sich auf bestehende bzw. zu fördernde
städtische Vernetzungen, die die Abgrenzung regionaler Teilräume ermöglicht. Darüber hinaus ist von
„engmaschigen Hauptverbindungen“ die Rede, die den Austausch und die Mobilität zwischen diesen
Teilräumen gewährleisten sollen (BENELUX 1996:12ff.).
Der informelle Rat der europäischen Raumordnungsminister trat 1994 mit seinen Grundlagen einer
europäischen Raumordnungspolitik (BMBAU 1995b) einmal mehr den Versuch an, auch ohne ein di-
rektes Mandat der Mitgliedstaaten der EU die groben Leitlinien einer europäischen Raumordnungspoli-
tik auszuarbeiten. In ähnlicher Weise entstand 1983 mit der Europäischen Raumordnungscharta (ILS
1984) ein erstes Raumordnungsdokument der EU, das jedoch keinerlei Verbindlichkeiten für die Unter-
zeichnerstaaten mit sich brachte. Auch die folgenden Dokumente Europa 2000 und Europa 2000+
25
(Europäische Kommission 1991, 1995e) haben lediglich empfehlenden Charakter, können aber als eine
der Entscheidungsgrundlagen für die Verhandlungen über die Reform der Strukturfonds angesehen wer-
den, womit sie sehr wohl Einfluß auf die Raumentwicklung der EU nahmen.
Bei erstgenanntem Werk spielt das Leitbild der Städtenetze sowohl auf internationaler
(transeuropäischer) Ebene, als auch auf regionaler bzw. lokaler Ebene eine wesentliche Rolle. Unab-
hängig von der Ebene soll die »Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen den Städten“ gefördert
werden, „um unnötigen und kostspieligen Wettbewerb zu vermeiden“ und somit die o.g. Synergieeffekte
zu erlangen (B MB AU 1995b: 10).
1.3.2.5 Inhaltliche Schwerpunkte und Übertragbarkeit auf Grenzräume
Als wichtigste inhaltliche Schwerpunkte von Städtenetzen im nationalen Rahmen führt MEHWALD
(1994:8) folgende Bereiche an:
• „Funktionsstabilisierung und -entwicklung etwa durch interkommunale Standortkonzepte;
• Flächenentwicklung, Ressourcenschutz und -entwicklung, beispielsweise durch gemeindeübergrei-
fende Entwicklung von Freiflächen;
• Infrastrukturentwicklung durch Planung und Bereitstellung und gemeinsame Kostentragung von
Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen;
• Wirtschafts- und Strukturpolitik etwa durch regionale Imageentwicklung, einer koordinierenden Lie-
genschaftspolitik, gemeinsame Ansiedlungswerbung und Fördermittelakquisition.“
Adam (1994b:518f.) sieht in dem sparsamen Umgang mit Bauland, der Bereitstellung hochwertiger
Infrastruktureinrichtungen, der Verbesserung des ÖPNV sowie der Abfall Vermeidung und -Verwertung
ähnliche Themenschwerpunkte. Beiden Auflistungen ist gemein, daß es sich um Bereiche handelt, die
zunehmend Gegenstand grenzüberschreitender Abstimmungsprozesse auf regionaler wie lokaler Ebene
werden. Dabei dürften die Kooperation bei der Realisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen so-
wie die Einrichtung grenzüberschreitender ÖPNV-Verbindungen die am weitesten entwickelten Sektoren
sein. Derartige Beziehungen können eine erste Grundlage sein für das Entstehen funktionierender Städ-
tenetze, die den nationalen Rahmen überschreiten. Wie auch innerhalb eines Staates richten sich diese
Relationen nach sachlichen Notwendigkeiten und nicht nach Verwaltungsgrenzen oder planerischen
Gebietsabgrenzungen: „Angesichts ihrer Orientierung an tatsächlichen oder erstrebenswerten Vernet-
zungen und deren dynamischer Vielfalt müssen sich interkommunale Kooperationen weder unbedingt
mit den festgelegten und aus übergeordneter Sicht vorgegebenen Planungsräumen und -kompetenzen
noch mit landesplanerischen Zentrenebenen decken“ (ADAM 1994b:517; s. auch PRIEBS 1994). So kann
beispielsweise der planerische Bedarf der Bereitstellung für den Grenzpendlerverkehr geeigneter ÖPNV-
Verbindungen weitaus größer sein als es die regional- oder landesplanerische Fachplanung vorgibt; die
hierzu notwendige Abstimmung kann eine höhere Priorität erlangen, als es die jeweiligen nationalen
Planungen vorsehen.
Die MKRO betont daher „die Notwendigkeit, über die regionalen Städtenetze hinaus verstärkt
grenzüberschreitende Vernetzungen sowie Städtenetze im europäischen Maßstab in den Blick zu neh-
men“ (BMBau 1995a: 13). Das Forschungsfeld „Städtenetze“ des Experimentellen Wohnungs- und
Städtebaus (EXWOST) in der Bundesrepublik Deutschland zählt unter seinen elf Modellvorhaben dem-
nach auch zwei grenzüberschreitende Städtenetze. Dabei handelt es sich neben dem Raum Arnhem-
Nijmegen-Kleve-Emmerich (ANKE) an der deutsch-niederländischen Grenze auch um ein Beispiel aus
dem Untersuchungsraum der vorliegenden Arbeit, nämlich um das Städtenetz Trier-Luxemburg mit den
Mittelzentren Bitburg, Hermeskeil und Wittlich. Es vereint Gemeinden unterschiedlicher Zentralitätsstu-
fen und hat zum Ziel, durch „die ressourcensparende Abstimmung und Ausnutzung des kommunalen
Dienstleistungsangebots [...] die regionale Attraktivität insgesamt zu erhöhen“ (BMBAU 1995a: 17, s.
auch MELZER 1994, 1995). Darüber hinaus sollen weitere grenzüberschreitende Städtenetze, wie etwa
Metz-Saarbrücken, berücksichtigt werden. Im Vorgriff auf spätere Ausführungen sei in diesem Zusam-
26
menhang darauf hingewiesen, daß eine Einbindung der Stadt Luxemburg in das genannte Modellvorha-
ben nicht gelang (TAURUS 1995; Raum & Energie 1995).
Auch die bereits erwähnte BENELUX-Strukturskizze zeigt mehrere regionale bzw. lokale grenz-
überschreitende Städtenetze - darunter den Saar-Lor-Lux-Raum - auf, die ob ihrer Lage als wichtige
„Tore“ bzw. „Bindeglieder“ gelten. Ihr Stellenwert innerhalb der Raumstruktur und ihre Entwicklungs-
würdigkeit manifestieren sich in folgender Zielaussage: „Das Bündeln städtischer Aktivitäten in den
grenzüberschreitenden Netzen ist eine Kemaufgabe“ (BENELUX 1996:15).
Ein Städtenetz zeichnet sich „dadurch aus, daß seine Elemente (also die Städte und Gemeinden) in
engeren bzw. in intensiveren Austauschbeziehungen zueinander stehen als zu Elementen außerhalb die-
ses Netzes“ (Adam 1994a: 1). Diese Definition kann durchaus auch von grenzüberschreitenden Städ-
tenetzen erfüllt werden - insbesondere dann, wenn man die Vernetzungen sektoral betrachtet, d.h. sich
auf bestimmte Themenbereiche beschränkt (z.B. gemeinsame Wirtschaftsförderung).
Ein Städtenetz grenzüberschreitender Natur stellt u.a. WACKERMANN (1986) am Beispiel der Regio
Basiliensis dar, wobei er sowohl die großräumigen Beziehungen zwischen den Städten Mulhouse, Basel
und Freiburg untersucht, als auch Verflechtungen auf der Mikroebene, z.B. zwischen Basel und Lör-
rach, analysiert. Ähnlich ging Laborde (1993) vor, der einen Teilbereich des sogenannten Are Atlanti-
que, nämlich den Küstenabschnitt zwischen Santander (E) und La Rochelle (F) inklusive seines Hinter-
landes, bearbeitete. Beiden Arbeiten ist gemein, daß sie sich im wesentlichen auf „physische“ Beziehun-
gen zwischen den Städten, wie z.B. das Verkehrsnetz oder (meßbare) Wirtschaftsbeziehungen oder
Grenzpendlerbewegungen, beschränken.
Die vorliegende Arbeit will sich hingegen ausschließlich mit den immateriellen Städtenetzen lokaler
grenzüberschreitender Natur befassen. Hierbei gilt es einschränkend zu berücksichtigen, daß das Kon-
zept der grenzüberschreitenden Städtenetze als raumordnerische Ziel Vorstellung zu verstehen ist und nur
in wenigen Fällen heute schon empirisch belegt werden kann. Trotz oder gerade wegen dieses
„visionären“ Charakters eignet es sich dennoch als Grundlage für ein Arbeitsmodell, wie es in Kapitel 3
für den Saar-Lor-Lux-Raum entworfen wird.
1.3.2.6 Typisierung von Städtenetzen
Zur grundsätzlichen Typisierung von Städtenetzen bieten sich zunächst strukturelle, räumliche und
genetische Merkmale an. Diese werden im folgenden näher betrachtet, um dann Eingang zu finden in ein
Bewertungsraster, das im darauffolgenden Kapitel entwickelt wird.
1.3.2.6.1 Strukturelle Typisierung
Primäres Unterscheidungsmerkmal für eine strukturelle Typisierung von Städtenetzen ist die Art ih-
rer „Knoten“, d.h. die Größe und insbesondere die Zentralität der einzelnen vernetzten Städte
(SPANGENBERGER 1996:314). Während homogene Städtenetze aus gleichrangigen Zentren bestehen,
werden heterogene Netze in der Regel von einem oder mehreren übergeordneten Zentren dominiert. Ein
Städtenetz kann demnach auch unterschiedliche zentralörtliche Ebenen vereinen. Besteht es beispiels-
weise aus einem Oberzentrum und mehreren umliegenden Mittelzentren, so besitzt das Oberzentrum
auch weiterhin einen zentralörtlichen Überschuß im christallerschen Sinne. Jedoch sind die Mittelzentren
nicht mehr zwangsläufig zentripetal auf diesen Ort ausgerichtet, sondern weisen ebensolche Relationen
untereinander auf, mitunter gar ohne einen direkten Bezug zum Oberzentrum (s. Abb. 4).
27
a)
Staat A
Staat B
Staat B
Oberzentrum
Mittelzentrum
Unterzentrum
o
lokales
Städtenetz
Bezugsachse 1. Ordnung
Bezugsachse 2. Ordnung
Bezugsachse 3. Ordnung
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Staatsgrenze mit
geringer Durchlässigkeit
Staatsgrenze mit
hoher Durchlässigkeit
Abb. 3: Möglicher Wandel grenznaher Städtenetze mit abnehmender Barrierewirkung der Grenze
28
Sieht man von globalen oder transkontinentalen Städtevernetzungen einmal ab, so erscheint die Un-
terscheidung von intraregionalen und interregionalen Städtenetzen als wesentlichste räumliche Diffe-
renzierung (KUNZMANN 1995). Als interregional gilt dabei die Vernetzung von Zentren, die unter-
schiedlichen „Regionen“ angehören (z.B. größere Verwaltungseinheiten wie Regierungsbezirke, Bundes-
länder, Departements usw.), d.h. die Netzachsen überschreiten bedeutende Verwaltungsgrenzen und
damit etablierte Hierarchiemuster der (staatlichen) Administration (s. Abb. 5a). Intraregionale Städ-
tenetze liegen demgegenüber innerhalb vorgenannter Gebietseinheiten. Sie können im Extremfall das
gesamte Gebiet einer Region umfassen (transregional), beispielsweise alle Mittel- und Oberzentren
eines Regierungsbezirks, oder auf der lokalen Ebene angesiedelt sein (s. Abb. 5b).
a) Städtenetz mit dominantem
Zentralen Ort
b) Städtenetz mit Orten
gleicher Zentralität
= Oberzentrum
EU = Mittelzentrum ------------------ = Bezugsachse
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 4: Strukturelle Typen von Städtenetzen
1.3.2.7 Bewertung von Städtenetzen
Im Vorgriff auf die methodischen Ausführungen in Kapitel 1.4 wird nachfolgend der Versuch unter-
nommen, ein Bewertungsraster zur Ermittlung des Grades der Vernetzung der zu untersuchenden Fall-
beispiele zu entwickeln. Neben der von STEENS (1994:437) vor geschlagenen hilfreichen Unterscheidung
in manifeste und latente Beziehungen zwischen Städten gibt es weitere Parameter qualitativer wie
quantitativer Art, die eine Bewertung der Vernetzung möglich machen (s. Abb. 6). Das nachstehende
Raster bezieht sich dabei ausschließlich auf den Typus des lokalen grenzüberschreitenden Städtenetzes.
Eine Übertragung auf andere räumliche Vemetzungstypen ist grundsätzlich möglich, bedarf aber gering-
fügiger Veränderungen. Das Raster stützt sich auf die Arbeiten von PRIEBS (1996), RITTER (1995),
SPANGENBERGER (1996) und Shens (1995) sowie auf eigene Ergänzungen. Im Hinblick auf die grenz-
überschreitende Betrachtungsweise der vorliegenden Untersuchung erscheint eine weitere Differenzie-
rung nötig. So erfüllt ein lokales, staatsgrenzenüberschreitendes Städtenetz weder die Kriterien der In-
terregionalität, die eindeutig eine höhere Maßstabsebene meint, noch handelt es sich um ein intraregiona-
les lokales Netz, da wichtige Grenzen passiert werden. Letztere Bezeichnung träfe lediglich dann zu,
29
wenn ein grenzüberschreitender Raum ob seines Integrationsgrades als Region betrachtet wird, in der
die Staatsgrenzen in den Hintergrund rücken. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist daher die Defini-
tion eines weiteren räumlichen Städtenetztypus angebracht: Das lokale grenzüberschreitende Städ-
tenetz. Es umfaßt interkommunale grenzüberschreitende Strukturen im unmittelbaren Grenzraum und
unterscheidet sich eindeutig von der Maßstabsebene der interregionalen Städtenetze.
1.3.2.7.1 Genetische Typisierung
Die Genese von Städtenetzen läßt sich grundsätzlich in exogen und endogen induzierte Entwicklun-
gen unterscheiden (SfTENS 1995). Wobei eine klare Trennung nur in den seltensten Fällen gelingen
dürfte, weshalb die Kategorisierung anhand des überwiegenden Einflusses vorgenommen werden sollte.
Unter einer exogen induzierten Vernetzung wären beispielsweise die bereits erwähnten EXWOST-
Modellvorhaben zu verstehen, die von der nationalen Ebene vorkonzipiert und finanziell unterstützt
werden, aber nicht ohne eine große (endogene) Teilnahmebereitschaft seitens der betroffenen Städte
auskommen. Überwiegend endogener Natur sind dagegen Städtenetze, die auf rein kommunaler Initiati-
ve und Konzertation beruhen und sich um die Anerkennung durch übergeordnete Stellen bemühen (z.B.
Raumordnungsbehörde). Wie oben bereits angesprochen, sind jedoch auch die rein kommunalen Initiati-
ven meist exogen, primär unter Konkurrenzdruck motiviert. Überwiegend exogen induzierte Städtenetze
laufen Gefahr, auf die Beteiligten zu normativ (PRIEBS 1996:37) zu wirken und die oben postulierte
Grundprämisse der Freiwilligkeit zu unterlaufen. Deshalb hätte die Vernetzung sodann mit den bekann-
ten, solchen top-down-Ansätzen eigenen Akzeptanzproblemen auf der Umsetzungsebene zu kämpfen.
KRAUTZBERGER (1994:3ff.), selbst Vertreter einer nationalen Raumplanungsbehörde, sieht sich hier
eher in einer „Moderatorenfunktion“, die allenfalls „persuasiv“, d.h. akzeptanzorientiert handelt.
Die quantitativen Bewertungsparameter beschränken sich auf relativ simple, zahlenmäßig erfaßbare
Teilaspekte der Vernetzung. Hierzu zählt zuallererst die Anzahl der beteiligten Nationen
(bilateral/multilateral), wobei angesichts der lokalen Dimension mehr als trilaterale Vernetzungen kaum
Vorkommen dürften. Von Interesse ist hierbei auch die Zahl der Kooperationspartner bzw. Akteure so-
wie, als qualitative Zusatzinformation, deren rechtlicher Status (öffentlich, halböffentlich, privat). Die
Zahl der Akteure kann durchaus qualitative Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand und den gesell-
schaftlichen Stellenwert eines Städtenetzes zulassen. So ist beispielsweise eine Kooperationsstruktur, an
der nicht nur Stellen der öffentlichen Verwaltung, sondern auch private Institutionen wie Kammern,
Verbände und Unternehmen beteiligt sind, ohne Zweifel solider und in ihren Auswirkungen auf das so-
ziale und wirtschaftliche Alltagsleben im betroffenen Grenzraum effizienter als etwa eine rein behördli-
che Zusammenarbeit, die oft nur von den unmittelbar beteiligten Akteuren wahrgenommen wird. Als
weiteres wichtiges quantitatives Kriterium ist die Anzahl der Kooperationsbereiche zu sehen. So kann
einer multifunktionalen Kooperation vermutlich ein stärkerer Vernetzungsgrad zugesprochen werden als
einer Kooperation, die auf einen einzigen Themenbereich beschränkt bleibt.
Die qualitativen Merkmale lassen sich in organisatorische, sektorale und genetische Aspekte glie-
dern. Die Art der Organisationsstruktur und damit der Institutionalisierungsgrad der Kooperation ist
vermutlich das bedeutendste Qualitätsmerkmal eines Städtenetzes. Grob können formelle von informel-
len Beziehungen unterschieden werden, die wiederum Differenzierungen in unterschiedlich stark institu-
tionalisierte bzw. verbindliche Kooperationsformen zulassen. Während beispielsweise informelle Ar-
beitsgruppen oder Gesprächsrunden als unterste Stufe der Vernetzung anzusehen sind, erreichen ver-
traglich gebundene Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände einen deutlich höheren Institutionali-
sierungsgrad und damit eine vollkommen andere Qualität der Abstimmung. Auch die thematische Aus-
richtung der Zusammenarbeit kann erste Hinweise auf die Bedeutung der Vernetzung liefern. Ein hilf-
reiches, aber zugegebenermaßen sehr vages Unterscheidungskriterium liegt dabei im „Konfliktpotential“
des gemeinsam bearbeiteten Bereichs. Themen wie Tourismus und Kulturveranstaltungen können si-
cherlich zu den weniger brisanten Themen gezählt werden, während im Bereich der Wirtschaftsförde-
rung, der Siedlungsentwicklung oder des Umweltschutzes oftmals sehr klare Eigeninteressen der Kom-
munen miteinander konkurrieren, ja zu erheblichen Reibungen in der Zusammenarbeit führen können.
30
Gelingt in diesen problematischeren Bereichen dennoch eine sehr enge Kooperation und konzertierte
Planung, so spricht dies für die Qualität und Funktionsfähigkeit der Vernetzung.
a) Interregionales Städtenetz
N
b) Intraregionale Städtenetze
■ Unterzentrum ---------- Bezugsachse 3. Ordnung
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 5: Räumliche Typisierung von Städtenetzen
31
— quantitative Merkmale
Grad der Vernetzung ■*-
qualitative Merkmale
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Anzahl der beteiligten Nationen bilateral multilateral
Anzahl der Kooperationspartner öffentlich-rechtlich privatrechtlich
Anzahl der Kooperationsbereiche •E monofunktional mullifunktional
Organisationsstruktur informell formell
Inhalte der Zusammenarbeit h: konfliktarm konfliktreich
Genese exogen induziert endogen induziert
Abb. 6: Bewertungsraster zur Ermittlung des Grades der Vernetzung lokaler grenzüberschreitender
Städtenetze
Ferner sollte auch hier die bereits andiskutierte Art der Genese des Städtenetzes in die Bewertung
einfließen. Sie kann direkte Einflüsse auf die Motivation der Akteure und damit zwangsläufig auf die
Qualität und die Perspektiven der Kooperation haben. Es wird im folgenden davon abgesehen, die ge-
nannten Parameter in quantitativer Form zu operationalisieren, wie es beispielsweise HAGGETT &
CHORLEY (1974) in ihrer Netzwerkanalyse oder SEDLACEK (1978) in seinem Regionalisierungsverfah-
ren empfehlen. Der analytische Teil der vorliegenden Arbeit wird sich aus Gründen der Nachvollzieh-
barkeit und Objektivität auf eine verbal-argumentative Klassifizierung und Bewertung der untersuchten
Städtenetze beschränken, bei der möglichst alle vorgenannten Teilaspekte beleuchtet werden sollen.
1.4 Methodik
Die vorbereitenden Arbeiten zu dieser Studie bestanden in umfangreichen Literaturrecherchen, der
Vorbereitung von Expertengesprächen (s.u.) sowie der Abgrenzung des Untersuchungsraumes. Die
Auswertung der einschlägigen Fachliteratur erstreckte sich auch auf die sogenannte „Graue Literatur“
wie unveröffentlichte Forschungsberichte und Gutachten, behördeninteme Dokumente, Sitzungsproto-
kolle, Schriftwechsel etc. Darüber hinaus wurde die regionale Tagespresse gesichtet, hier insbesondere
der Républicain Lorrain und die Saarbrücker Zeitung, daneben auch das Luxemburger Wort sowie der
Est-Républicain.
Die so gewonnene Grundlage verschaffte einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen
Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Untersuchungsraum. Sie ermöglichte die Identifi-
kation von Teilgrenzräumen, die sich durch besonders intensive Verflechtungen und fortgeschrittene
Kooperationsformen der kommunalen Gebietskörperschaften auszeichnen. Diese fanden Eingang in ein
32
Arbeitsmodell für den Saar-Lor-Lux-Raum, das auf dem bereits dargestellten Leitbild grenzüberschrei-
tender Städtenetze basiert (s. Kap. 3.3.4). Die endgültige Auswahl von drei Fallbeispielen aus den ermit-
telten Teilgrenzräumen erfolgte anhand der jeweiligen grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie deren
Grad der Institutionalisierung. Bei der Auswahl spielte ferner das Anliegen eine Rolle, Teilgrenzräume
mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten zu betrachten.
Der empirische Teil der Untersuchung beruht einerseits auf Befragungen, andererseits auf dem
Prinzip der teilnehmenden Beobachtung. Letztere erfolgte - neben der bereits erwähnten Analyse ent-
sprechender Dokumentionen - durch Teilnahme an Tagungen und Arbeitssitzungen grenzüberschreitend
tätiger Gremien (z.B. Generalversammlung der EuRegio SaarLorLuxRhein a.s.b.l., Projektgruppe
TEMSIS). Die Befragungen lassen sich in zwei Gruppen gliedern: In einer ersten Empiriephase wurden
zahlreiche Expertengespräche (explorative Leitfadeninterviews) mit Vertretern/innen in Behörden,
Kammern und Verbänden geführt (s. Anhang), um einen möglichst facettenreichen Überblick über die
Gesamtproblematik zu bekommen. Die so gewonnenen, in der Regel nicht oder kaum gefilterten Infor-
mationen „aus erster Hand“ lieferten wesentliche Impulse für die Ausrichtung der Untersuchung und
den Aufbau der anschließenden Gemeindebefragung, in deren Mittelpunkt nun die lokalen Akteure
standen (Empiriephase 2). In 29 Grenzgemeinden wurden standardisierte Interviews mit Bürgermeistern,
Beigeordneten oder höheren Verwaltungsangestellten geführt (s. Anhang).
In dem hierzu eingesetzte Fragebogen, der ebenfalls im Anhang dokumentiert ist, wurde - neben all-
gemeinen Fragen zu den grenzüberschreitenden Aktivitäten der Gemeinden - insbesondere nach Wertun-
gen der finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen gefragt, aber auch nach persönlichen Erfah-
rungen im Abstimmungsprozeß mit den Nachbarkommunen. Es handelte sich dabei überwiegend um
geschlossene und halboffene Fragestellungen. In einigen offenen Fragen bot sich aber auch die Möglich-
keit, dem Gesprächspartner oder der Gesprächspartnerin unerwartete Hintergründe, persönliche Mei-
nungen und Wertungen zu „entlocken“, die sich für das Gesamtverständnis des Untersuchungs-
gegenstandes als immens wichtig erwiesen (ATTESLANDER 1993; FRIEDRICHS 1990). Auf einen pre-test
zur Erprobung des Fragebogens wurde angesichts der kleinen Stichprobe verzichtet. Jedoch wurden
nach dem jeweils ersten Interview im deutsch- und französischsprachigen Teil des Untersuchungsrau-
mes kleinere, primär redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Ergebnisse dieses empirischen Teils münden in eine vergleichenden Analyse der gewählten Fall-
beispiele. Dabei ist es aus Gründen mangelnder Repräsentativität unzulässig, die Ergebnisse der Ge-
meindebefragung dezidiert quantitativ auszuwerten. Es wird daher auf die Darstellung (v.a. relativer)
rechnerischer Ergebniswerte weitgehend verzichtet. Werden dennoch Zahlen genannt, so sind diese le-
diglich als tendenzielle Hinweise auf gewisse Sachverhalte oder Entwicklungen zu verstehen, nicht als
statistisch abgesicherte Feststellungen. Im übrigen wird die Mehrzahl der Untersuchungsergebnisse
verbal-argumentativ präsentiert und diskutiert. Eine darauf aufbauende Stärken-Schwächen-Analyse
soll Aufschluß über die Perspektiven und Hemmnisse der lokalen grenzüberschreitenden Zusammenar-
beit geben und eine Überprüfung des skizzierten Vemetzungsansatzes ermöglichen. Aus der nachfolgen-
den Diskussion ergeben sich Schlußfolgerungen und Empfehlungen, die in einem abschließenden Aus-
blick zusammengefaßt werden.
Bezüglich des Städtenetz-Ansatzes ist im Zusammenhang mit dem zweiten Fallbeispiel (Moseltal)
schon hier einschränkend festzustellen, daß es sich bei diesem Raum um ein ländliches Gebiet mit weni-
gen, kleinen zentralen Orten handelt. Angesichts dieser räumlich strukturellen Voraussetzungen kann
hier nur bedingt eine Verifizierung des Städtenetz-Leitbildes erfolgen. Dennoch erscheint es sinnvoll,
auch diesen Teilgrenzraum dem vorgenannten Bewertungsraster zu unterziehen, um Aufschluß über die
Intensität und Qualität der grenzüberschrietenden Zusammenarbeit zu bekommen.
33
Vorbereitende Arbeiten Phase A Expertengespräche (offene Leitfaden interviews) mit Vertretern/innen aus Behörden, Ver-
Literaturrecherche, Vorbereitung Expertengespräche, Abgrenzung Untersuchungsraum etc.
bänden und sonstigen Institutionen
Theoretische Grundlagen ◄ (s. Anhang)
Auswertung der einschlägigen Fach-
literatur, regionaler Tageszeitungen, Entwicklung eines Arbeitsmodells etc. ^ ► Phase B Gemeindebefragung (standardisierte Fragebögen) Interviews mit Bürgermeistern und Verwaltungsangestellten von 30 Grenzgemeinden (s. Anhang)
Fallbeispiele Definitive Auswahl der Fallbei- spiele, erste deskripte Analyse
Theorie Empirie
▼ T
Auswertung
- Analytischer Vergleich der Failbeispiele
- Auswertung der Gemeindebefragung
- Stärken-Schwächen-Analyse
- Diskussion des Städtenetzparadigmas
Analyse
Schlußfolgerungen, Empfehlungen, Ausblicke
__________________________ Fazit
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 7: Aufbau und Methodik der vorliegenden Untersuchung
34
2 Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa
2.1 Europäische Integration und Regionalisierungstendenzen
Seit Anbeginn des europäischen Einigungsprozesses spielen auch die - zuvor lediglich im nationalen
Rahmen bekannten - Regionalisierungstendenzen eine wesentliche Rolle. Der europapolitische Diskurs
ist daher gekennzeichnet von dem Willen, eine aktive Regionalpolitik zu betreiben, die den räumlichen
Heterogenitäten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich Rechnung trägt und die Kohärenz des Raumes
fördert. Dieser Leitgedanke schlug sich bereits in der Präambel des EWG-Vertrages von 1957 nieder
und wurde 1987 in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erstmals rechtlich fixiert (Art. 130a und
130c). Die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips4 in den Verträgen von Maastricht (s.u.) ist ebenfalls
ein Baustein dieser Politik, versucht es doch, die Europäische Union gerade durch eine dezentrale Kom-
petenzverteilung zu festigen (Derenbach 1993:98; Vandelli 1994:161ff.).
Die Vision eines „Europas der Regionen“ macht nicht nur in der Regionalpolitk erfolgreich die Run-
de und beinhaltet sinnvollerweise auch die Institutionalisierung neuer, staatsgrenzüberschreitender Re-
gionen: „Besondere Zukunftschancen werden gemeinhin ‘zentralen Regionen’ entlang sogenannter Ak-
tivitätsachsen zugebilligt. [...] In einigen dieser Regionen wird darüber hinaus der politisch-
administrative ‘Standort’ hinterffagt: es wird diskutiert, ob der europäische Integrationsprozeß länger-
fristig die Bildung neuer politisch-administrativer Systeme unterhalb eines künftigen gesamtstaatlichen
europäischen Rahmens zur Folge haben könnte“ (HALMES 1995:933f., s. auch BLOTEVOGEL 1991;
bullmann 1994; Labasse 1991; Vandermotten 1990; Wiedmann 1996 ).
Dieser Trend zur Regionalisierung bleibt nicht ohne unmittelbare Wirkungen für die lokale Ebene:
Ein allgemeiner Trend zur Dezentralisierung staatlicher Befugnisse, der in den letzten fünfzehn Jahren
insbesondere in den unitarischen Staaten Europas zu beobachten war, legt die Vermutung nahe, daß
nicht nur die regionalen, sondern auch die kommunalen Gebietskörperschaften von diesen Strukturver-
änderungen profitierten. Dies scheint jedoch vor allem in den Staaten ein Trugschluß zu sein, in denen
die Regionen eine eigene Gesetzgebungskompetenz und damit einen maßgeblichen Einfluß auf die lokale
Ebene haben: „Regional policies cannot disregard municipal and provincial institutions which, indeed,
are often called upon to implement these policies. This is particularly true of régions with legislative
powers which, all too often in various countries, adopt régulations with no considération of their secon-
dary effects at local level“ (VANDELLI 1994:168). Dies bestätigt HOFFSCHULTE (1995:245) für die
Bundesrepublik Deutschland: „Eine Verdrängung der kommunalen Gebietskörperschaften durch die
Regionen, wie sie sich ausgerechnet im föderalistischen Deutschland durch die Länder gezeigt hat, ver-
letzt das Ziel der Einbindung und Berücksichtigung gerade der lokalen, kommunalen Erfahrungen und
Interessen". SCHMITT-EGNER (1996:24) spricht in diesem Zusammenhang von „subregionalen Hand-
lungseinheiten“, die einen wesentlichen Beitrag zu der „Europäischen Kompetenz“ der Regionen leisten.
Dieses Konfliktfeld wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit noch mehrfach ziir Sprache kommen, da es
mitunter erhebliche Wirkungen auf die grenzüberschreitenden Aktivitäten der Kommunen hat. Zunächst
seien jedoch die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammen-
arbeit in der EU dargestellt.
4 „Das Subsidiaritätsprinzip dient als Ordnungsprinzip der Aufteilung und Wahrnehmung staatlicher
Aufgaben in dem Sinn, daß bei mehreren Handlungsebenen mit Vorrang die untere Ebene zuständig ist.
Entsprechend soll die höhere nur dann tätig werden, wenn dies zur wirkungsvollen Erfüllung einer Aufgabe
unerläßlich ist.“ (Tränhardt 1993:69)
35
2.1.1 Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften (Madrider Abkommen)
Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwi-
schen Gebietskörperschaften, abgeschlossen am 21. Mai 1980 in Madrid („Madrider Abkommen“),
geht auf Vorarbeiten verschiedener Organe des Europarates aus den 50er Jahren zurück. Nach mehrfa-
cher Blockade und Modifizierung des Vertrages passierte das Übereinkommen im Februar 1980 den
Europarat und wurde im darauffolgenden Mai von der Ministerkonferenz unterzeichnet (BEYERLIN
1988:112ff., AUTEXIER 1993:67f.).
Nach Artikel 4 des Übereinkommens5 bemüht sich jede Vertragspartei „um die Lösung aller rechtli-
chen, administrativen oder technischen Schwierigkeiten, welche die Entwicklung und den reibungslosen
Ablauf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit behindern können, und stimmt sich soweit nötig mit
der oder den anderen beteiligten Vertragsparteien ab“. Das Übereinkommen mußte von den Mitglied-
staaten ratifiziert werden, was unterschiedlich spät geschah. So trat Frankreich erst im Jahre 1982 bei
und verband diesen Beitritt zudem mit gewissen Einschränkungen (s.u.).
Das Madrider Abkommen stellt, so BEYERLIN (1988:130), den Versuch einer „Verkoppelung eines
völkerrechtlich verbindlichen Rahmenübereinkommens mit unverbindlichen Vereinbarungsmodellen zur
etwaigen Ausführung der Rahmen Verpflichtungen“ dar. Es bietet vielfältige Möglichkeiten zur Konkre-
tisierung der Rahmenvorschriften und liefert im Anhang mehrere Mustertexte für Vereinbarungen, Sat-
zungen und Verträge für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf regionaler und lokaler Ebene.
Aufgrund seines Rahmencharakters und seiner Unverbindlichkeit für die konkrete Arbeitsebene der Ge-
bietskörperschaften ist BEYERLIN (1988:135) zuzustimmen, der es lediglich „für einen Zwischenschritt
in Richtung auf das Ziel [...], die Grenzzonenprobleme vornehmlich auf dezentraler Ebene grenzüber-
schreitend zu regeln,“ hält.
In einem Zusatzprotokoll, das am 9. November 1995 in Straßburg unterzeichnet wurde6, werden sehr
viel klarere Aussagen bezüglich der Form und rechtlichen Verankerung der grenzüberschreitenden Zu-
sammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften getroffen. So sieht das Zusatzprotokoll neben dem Ab-
schluß von Kooperationsvereinbarungen (transfrontier co-operation agreement) auch die Schaffung
von grenzüberschreitenden Einrichtungen (transfrontier co-operation bodies) vor. Diese können eine
eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und unterliegen jeweils den rechtlichen Bestimmungen des Sitzlan-
des. Die Einrichtungen besitzen keine Finanzhoheit, sondern werden von den beteiligten Gebietskörper-
schaften finanziert. Sie können jedoch für etwaige von ihnen geleistete Dienste (z.B. im Ver- oder Ent-
sorgung sbereich) autonom Gebühren erheben. Dieses Zusatzprotokoll bildet die entscheidende Rechts-
grundlage für zahlreiche jüngere zwischenstaatliche Abkommen, wie beispielsweise das sogenannte
Karlsruher Übereinkommen von 1986, auf das im Zusammenhang mit dem Untersuchungsraum noch
einzugehen sein wird (s. Kap. 4.8).
2.1.2 Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wurde am 15. Oktober 1985 von elf der
21 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet7 (kurz: Europäische Kommunalcharta (EKC)). Es
handelt sich dabei nach BEYERLIN (1988:135) um ein „erstes völkerrechtliches Vertragsinstrument, das
5 Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften vom 21. Mai 1980, BGBl. 1981II, S. 966-970
6 Additional Protocol to the European Outline Convention on Transfrontier Co-operation between Territorial
Communities or Authorities, Strasbourg, 9. November 1995
7 Die Charta trat am 1. September 1988 in Kraft, da sie zu diesem Zeitpunkt - wie gefordert - von vier bzw.
mehr als vier Unterzeichnerstaaten ratifiziert worden war (Luxemburg, Österreich, Dänemark, BRD,
Liechtenstein und Zypern). (Blair 1989:47)
36
den kommunalen Gebietskörperschaften in Europa das Recht auf Selbstverwaltung zuerkennt“. Dabei
verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten dazu, „Grundregeln anzuwenden, welche die politische, die
administrative und die finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinden garantiert“ (SPAUTZ 1989:12). Den
Gemeinden werden somit nicht nur Kompetenzen zugebilligt, sondern auch die nötigen Finanzmittel zur
Gewährleistung ihrer Selbstverwaltung zugesagt. Die Charta ist demnach „auf europäischem Niveau ein
Beweis des politischen Willens, den Grundsätzen, welche der Europarat seit seiner Gründung vertritt,
einen Inhalt zu geben auf allen Ebenen der territorialen Verwaltung“ (a.a.O.).
Artikel 10, Absatz 3 der Charta widmet sich den Fragen grenzüberschreitender Zusammenarbeit:
„Die kommunalen Gebietskörperschaften sind berechtigt, im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen
mit den kommunalen Gebietskörperschaften anderer Staaten zusammenzuarbeiten“8.
Zu beachten ist, daß sich die Unterzeichnerstaaten lediglich dazu verpflichteten, mindestens 20 Ab-
sätze der Charta zu unterzeichnen, darunter mindestens zehn sogenannte „qualifizierte“ Absätze, zu
denen der vorgenannte Artikel 10 Absatz 3 jedoch nicht gehört (BEYERLIN 1988:136). Die Möglichkeit
des Beitritts „à la carte“ wird von FROMONT (1989:119) als Schwächung der Symbolwirkung der
Charta gewertet: „le système de ratification [...] semble devoir retirer à la charte beaucoup de sa force
symbolique“. HOFFSCHULTE (1996:46) bezeichnet sie - zehn Jahre nach ihrer Unterzeichnung - dennoch
als „Kernstück der Subsidiarität“ in Europa.
2.2 Die Rolle der Europäischen Gemeinschaft / Union
Bereits 1976 diskutierte die EG den Entwurf einer „Verordnung des Rates über die Bildung grenz-
überschreitender Regionalverbände (Euroverbände)“, die, einmal in nationales Recht umgesetzt, eine
eindeutige Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörper-
schaften schaffen sollte. Trotz der vollen Unterstützung des Europaparlaments, das der EG-Kommission
die Verabschiedung dieser Verordnung empfahl, kam diese bis heute nicht zustande (BEYERLIN
1988:140ff.). Dennoch hat der europäische Integrationsprozess im Rahmen der EU gerade für die hier
zu behandlenden Grenzräume sehr wesentliche Veränderungen in den politischen, rechtüchen und fi-
nanziellen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Kooperation bewirkt.
2.2.1 Der Vertrag von Maastricht
Spätestens seit Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht9 stellt die EU eine institutionelle Reali-
tät für die Kommunen dar: „So sind die europäischen Regelungen von den Kommunen unmittelbar
[Hervorh. d. Verf.] zu beachten, selbst wenn sie von den nationalen Institutionen in den entsprechenden
Fristen nicht umgesetzt wurden. Bei den Kommunen besteht eine große Regelungsintensität: 120 von
280 EG-Richtlinien zum gemeinsamen Binnenmarkt sind von ihnen umzusetzen. [...] Die europäische
Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarates hat demgegenüber kaum operative Bedeu-
tung“ (TRÄNHARDT 1993:69). LISTING (1992:227) regt in diesem Zusammenhang einen Beitritt der EG
zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (s.o.) an und fordert dazu auf, „die Rechts-
unsicherheit durch eine eindeutige Festschreibung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in das
primäre EG-Recht zu beenden und so einem Grundpfeiler des demokratischen Selbstverständnisses in
Europa die Geltung zu verschaffen, die ihm gebührt“.
Das im Vertrag von Maastricht verankerte Subsidiaritätsprinzip jedoch, gemeinhin als „Sieg“ des
föderalistischen Weges gewertet, erreicht die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht. So
regelt der Vertrag lediglich die Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, ohne
Aussagen über künftige innerstaatliche Hierarchien zu treffen. In Artikel 11 des Vertrages wird lediglich
9
Bundesgesetzblatt 1987 II, S. 66 ff.
Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992
37
das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung als „ein allgemeiner Rechtsgrundsatz in den Staaten und
Verfassungen der Mitgliedstaaten“ anerkannt. Die „internen“ Regelungen obliegen auch weiterhin den
Nationalstaaten, weshalb sich insbesondere die Kommunen10 vehement für die Ausweitung des Subsidi-
aritätsprinzips auf die unteren Verwaltungsebenen der Mitgliedstaaten einsetzen. Sie sehen nämlich ein
neues Spannungsverhältnis zwischen den verschiedenen Zuständigkeitsebenen dadurch entstehen, daß
die Europapolitik auch künftig vornehmlich Sache der Nationalstaaten bzw. der EU bleibe („Europa der
2 Ebenen“), bestenfalls die Regionen mitberücksichtigt werden („Europa der 3 Ebenen“), selbst wenn
sie kommunale Belange berührt (ANONYMOUS 1993:390; HOFFSCHULTE 1995:245). Im traditionellen
Spannungsfeld zwischen der deutschen regionalen (Bundesländer) und kommunalen Ebene (Kreise,
Gemeinden und Gemeindeverbände) macht HOFFSCHULTE (1992:81) angesichts zunehmender Europäi-
sierung der Politik gar einen „Neozentralismus“ der Länder aus, der sich auch in den
„Besetzungskämpfen“ im Rahmen der Konstitution des Ausschusses der lokalen und regionalen Ge-
bietskörperschaften zeigte (s.u.).
2.2.1.1 Der Ausschuß der Regionen
Der Beratende Ausschuß der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften - kurz: Ausschuß der
Regionen (AdR) - wurde 1992 auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages eingerichtet11. Der AdR
ersetzte den - auf Initiative des Europäischen Parlamentes (EP) - seit 1988 bestehenden Beirat der re-
gionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Er soll, ähnlich dem schon vor „Maastricht“ existierenden
Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA), eine Institution darstellen, die den Entscheidungen der EU-
Kommission und des Ministerrates beratend zur Seite steht, und gleichzeitig den Regionen und kommu-
nalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit bieten, direkten Einfluß auf die Europapolitik zu nehmen.
Letzteren standen bis dato nur die direkte Lobbyarbeit in Brüssel12 bzw. die Bildung horizontaler Netz-
werke (Regionalgremien) zur Verfügung, um ihre Interessen vorzubringen, die sich von der Haltung der
nationalen Vertreter mitunter deutlich unterscheiden (Becker et al. 1995: 797; Région Lorraine
1995a:397; TRÄNHARDT 1993:70).
Obwohl es sich um ein rein konsultatives Gremium handelt, und weder der AdR noch die von ihm
repräsentierten Regionen über eine Klagebefugnis vor dem Europäischen Gerichtshof verfügen, wurde
der Eingang des AdR in den Maastrichter Vertrag als „mittlere Sensation“ gewertet (KALBFLEISCH-
KOTTSIEPER 1994:135, zit. in BECKER et al. 1995:799). Das Zustandekommen dieser „Sensation“
dürfte in gewissem Maße auch auf das Bemühen Brüssels um Bürgemähe und Transparenz zurückzu-
führen sein: „Das Bedürfnis der zentralen Organe, ihr in den letzten Jahren akkumuliertes Negativimage
des ‘Brüsseler Zentralismus’ und der von Regelungswut befallenen ‘Eurokraten’ durch Basiskontakte zu
mildem und sich dadurch neu von den grass roots her zu legitimieren, stellt dabei eine Hilfe dar.“
(TRÄNHARDT 1993:71f.; Hervorh. d. Verfassers).
10 Beispielsweise im Rahmen einer Stellungnahme des Ausschusses der Regionen oder des Rates der
Gemeinden und Regionen Europas im Vorfeld der Revision des Maastrichter Vertrages (vgl. Becker et al.
1995:815; Hoffschulte 1995:245).
(Der Prozess der Revision des Maastrichter Vertrages hatte seinen Auftakt in der am 29.3.1996 in Turin
eröffneten Regierungskonferenz und wird voraussichüich einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren in
Anspruch nehmen. Dabei werden Fragen der europäischen Sozialpolitik, der Regional- und
Kommunalpolitk sowie der gemeinsamen Außenpolitik im Vordergrund der Verhandlungen stehen
(Europäische Kommission 1996:3)).
11 Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992, Artikel 198a
12 So existiert beispielsweise seit 1991 in Brüssel ein Europabüro der deutschen kommunalen
Selbstverwaltung
38
Die 222 Mitglieder des Ausschusses, die an keine Weisung gebunden sind und ihre Tätigkeit „in
voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft ausüben“, verteilen sich wie folgt auf
die 15 Mitgliedstaaten der EU:
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien je 24 Sitze
Spanien 21 Sitze
Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal,
Österreich und Schweden je 12 Sitze
Dänemark, Irland und Finnland je 9 Sitze
Luxemburg 6 Sitze
(n. BECKER et al. 1995:799)
Die Mitglieder werden von den Nationalstaaten benannt. Artikel 198 des Maastrichter Vertrages be-
sagt lediglich, daß der AdR aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besteht,
trifft jedoch keine Aussage darüber, welche Gebietskörperschaften in welcher Proportion vertreten sein
sollen. Dies führte in Deutschland beispielsweise dazu, daß es den Kommunen erst „nach langem
Kampf gegen den Anspruch der Länder“ (TRÄNHARDT 1993:70) gelang, drei Sitze für Vertreter ihrer
Spitzenverbände13 zugesprochen zu bekommen14. Daneben besitzen die 16 Bundesländer je ein Mandat;
die fünf restlichen Sitze rotieren unter den 13 Flächenstaaten. Selbst wenn man die Vertreter der drei
Stadtstaaten großzügig als „kommunale“ Vertreter ansieht, bleibt mit dann 6 zu 18 Sitzen ein deutliches
Ungleichgewicht zugunsten der regionalen Gebietskörperschaften, d.h. der Länder. Die „Delegation“
Frankreichs stellt mit 12 Regionen15, 6 Départements und 6 Gemeinden ein ähnlich unausgewogenes
Bild dar, angesichts der über 36000 Kommunen des Landes (s. Kap. 4.5.1). Krasser noch ist die Situa-
tion in Belgien, das alle seine zwölf Sitze mit Vertretern der Regionen bzw. der Sprachgemeinschaften
(vgl. Kap. 4.7.1) besetzte. Dagegen entsenden Großbritannien, Griechenland, Irland und Luxemburg
ausschließlich kommunale Vertreter, letzteres notgedrungen in Ermangelung einer geeigneten Verwal-
tungseinheit zwischen Staat und Gemeinden (vgl. Kap. 4.6.1). Mit 115 der 222 Mitglieder des AdR
verfügen die Kommunen insgesamt über eine knappe Mehrheit (BECKER et al. 803 ff.).
Erschwert wird die Arbeit des AdR auch durch die unterschiedliche Stellung bzw. Funktion der ihm
angehörenden Personen in ihrem Herkunftsland. Der Maastrichter Vertrag regelt nicht, welche Perso-
nengruppen als Vertreter der Gebietskörperschaften zulässig sind (Parlamentarier, Verwaltungsmit-
arbeiter, Bürgermeister, Regierungsmitglieder etc.). So entsandten die deutschen Bundesländer in der
Anfangszeit fast ausnahmslos ihre Ministerpräsidenten/in, um dem Rat ein besonderes symbolisches
Gewicht (Gegengewicht zur Bundespolitik) zu verleihen, wobei deren Terminschwierigkeiten und son-
stige politische Verpflichtungen der sachlichen Arbeit des AdR nicht unbedingt zuträglich waren. Dem-
gegenüber steht eine Vielzahl von Verwaltungsangehörigen und kommunalen.Praktikem. Diese Proble-
me lassen regelmäßig den Ruf nach einer Zweiteilung des AdR in eine regionale und eine kommunale
Kammer laut werden (BECKER et al. 1995:808).
Inhaltlich krankt die Arbeit neben diesen strukturellen Problemen an der Schwierigkeit der themati-
schen Abgrenzung bzw. Selbstbeschränkung. „Mit dem Anspruch, EU-Politik bürgernah zu gestalten,
läßt sich jedes beliebige Thema als ein die lokalen und regionalen Körperschaften betreffendes darstel-
13 Deutscher Städtetag (nur kreisfreie Städte), Deutscher Landkreistag,
Deutscher Städte- und Gemeindebund
14 Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der
Europäischen Union (Länderbeteüigungsgesetz) vom 12.3.1993
15 Die restlichen 14 der 26 Regionen sind über SteUvertretermandate ebenfalls an der
Arbeit des AdR beteiligt
39
len. Entsprechend umfassend ist die Bandbreite der Stellungnahmen des AdR“ (a.a.0.:811). Diese The-
menvielfalt birgt die Gefahr der „Verzettelung“ und damit der Profillosigkeit des Rates, der stärker Ak-
zente in vorrangigen Themen setzen sollte, um von den politischen Entscheidungsträgern nachhaltig
wahrgenommen zu werden.
2.2.2 Das Europäische Parlament
Die nur begrenzte politische Reichweite des Europäischen Parlaments (EP) wurde im Rahmen der
breiten Diskussion über die mangelnde demokratische Legitimierung der EU-Politik hinlänglich bekannt.
So ist auch die Einflußnahme des EP auf die hier interessierenden Bereiche als eher bescheiden einzustu-
fen. Dennoch hat das EP mit seinen zahlreichen Entschließungen, die immer wieder die Notwendigkeit
einer europaweiten Raumordnungspolitik anmahnen und den Bereich der grenzüberschreitenden Zu-
sammenarbeit als besonders wichtig betonen, sicherlich wertvolle Impulse für die Beratungen der Euro-
päischen Kommission und des Ministerrates gegeben (MALCHUS 1994:78). Ebenso wurde die Gemein-
schaftsinitiative INTERREG (s.u.) sehr wohlwollend begleitet und ihre Fortsetzung im Rahmen von
INTERREG II unterstützt.
2.2.3 Die Bedeutung der EU-Förderprogramme für die Kommunen
2.2.3.1 Die Rolle der Europäischen Strukturfonds
Die Strukturfonds stellen mit einem Anteil von 30 % bzw. 152 Mrd. ECU (1994-1999) nach der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den größten Haushaltstitel der EU dar. Es handelt sich im einzelnen
um den Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF)
sowie den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Etwa 90 %
der Strukturfondsmittel fließen in die sogenannten Ziele der Strukturförderung, wobei das „Ziel 1“ mit
68 % wiederum den größten Anteil einnimmt. Die Ziele sind für den Zeitraum 1994 bis 1999 wie folgt
definiert (Europäische Kommission 1993:11):
Ziel 1 Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
Ziel 2 Umstellung der Regionen oder Teilregionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung
schwer betroffen sind
Ziel 3 Erleichterung der Eingliederung der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Per-
sonen in das Erwerbsleben
Ziel 4 Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und
an Veränderungen der Produktionssysteme
Ziel 5a Anpassung der Agrarstruktur einschließlich Hilfe zur Modernisierung und Umstrukturie-
rung der Fischerei
Ziel 5b Entwicklung und strukturelle Anpassung des ländlichen Raums
Während die Ziele 3, 4 und 5 a das gesamte Gebiet der EU abdecken, sind die Ziele 1, 2 und 5b
räumlich begrenzt16. Von letzteren finden im Untersuchungsraum die Ziele 2 und 5b Anwendung. Da sie
in Verbindung mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (s.u.) wesentliche Impulse für die grenz-
überschreitende Zusammenarbeit geben können, werden diese beiden Ziele noch näher betrachtet werden
(s. Kap. 4.3).
i6
Das im Zuge des EU-Beitritts Finnlands und Schwedens zusätzlich geschaffenen Ziel 6-Programm zur
Förderung dünnbesiedelter Räume wird hier nicht behandelt.
40
Aus den Strukturfonds finanziert werden darüber hinaus Gemeinschaftsinitiativen als Programme,
die von ausgeprägtem Gemeinschaftsinteresse sind. Es können Gemeinschaftsinitiativen sektoraler Art,
wie z.B. die Initiativen RESIDER und RECHAR zur Restrukturierung im Niedergang befindlicher
Stahlindustrie- bzw. Steinkohlenbergbaugebiete, unterschieden werden von Gemeinschaftsinitiativen
territorialer Natur, zu denen die Initiative INTERREG zur Förderung der grenzüberschreitenden Zu-
sammenarbeit zu zählen ist (MICHEL 1994:180). Zwischen 1988 bis 1993 flössen 15 % der Struktur-
fondsmittel in diese Programme. Im Zeitraum 1994 bis 1999 beträgt ihr Anteil nur noch etwa 9 %, sie
erfuhren jedoch absolut eine spürbare Erhöhung (DERENBACH 1993:100).
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Mischfinanzierung der Ziel-Programme und Gemein-
schaftsinitiativen, die nur selten aus lediglich einem Strukturfonds gefördert werden:
Tab. 1: Finanzierung der Ziel-Programme und Gemeinschaftsinitiativen
Strukturfonds EFRE ESF EAGFL
Programm
Ziel 1 X X X
Ziel 2 X X
Ziel 3 X .
Ziel 4 _ X _
Ziel 5 a X _ _
Ziel 5b X X X
Gemeinschaftsinitiative
INTERREG X X X
RECHAR X X _
RESIDER X X _
etc.
(nach: COMMISSION EUROPÉENNE 1994:49)
Hinzu kommen sogenannte Innovative Maßnahmen und Pilotprojekte gemäß Artikel 10 der EFRE-
Verordnung, die über einen gewissen Zeitraum als Einzelprojekte gefördert und im Erfolgsfalle zu Ge-
meinschaftsinitiativen weiterentwickelt werden können. Sie machen mit insgesamt 400 Mio. ECU weni-
ger als 1 % der Strukturfondsgelder aus (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1995a:8). Hierzu zählt das Pro-
gramm ECOS/OUVERTURE, von dem im weiteren noch die Rede sein wird. Für alle genannten Pro-
gramme, d.h. Ziele, Gemeinschaftsinitiativen und Innovative Maßnahmen bzw. Pilotprojekte gilt, daß
die Strukturfondsgelder grundsätzlich nur als Komplementärmittel eingesetzt werden. Es erfolgt also
keine hundertprozentige Förderung, sondern lediglich eine - je nach Programm unterschiedlich hohe -
Teilfinanzierung durch die EU, die seitens der beteiligten Staaten, Gebietskörperschaften oder sonstiger
Träger ergänzt werden muß.
Insgesamt erreichen die Gelder der EU-Strukturfonds 51 % der EU-Bevölkerung. Die Fördergebiete
sind in ihrer Gesamtheit größer als die Nichtfördergebiete, weshalb MARQUES (1994:133) „schon im
Ansatz die potentielle Wirkung der Beihilfen unabhängig von ihrem spezifischen Ziel verringert“ sieht.
Zudem seien die geförderten ,Zentralgebiete“ mit 30 % größer als die geförderten „Randgebiete“ (21
%), was den Kohäsionsgedanken der EU-Strukturpolitik konterkariere. Für den Zeitraum nach 1999
41
wird deshalb über eine Konzentration der Mittel auf etwa 35 % der EU-Bevölkerung nachgedacht
(WÄCHTER 1997).
Ein Bericht der Europäischen Kommission zur Reform der Strukturfonds betont, daß sich das Prin-
zip der Komplementärfinanzierung durch die Mitgliedstaaten in der Praxis weitestgehend bewähren
konnte. Besondere Erwähnung findet hier, daß die europäischen Finanzhilfen nicht etwa zu einer Minde-
rung des nationalen Engagements in der Strukturpolitik führten, sondern es vielfach deutlich erhöhten.
So lagen etwa Frankreichs jährliche strukturelle Investitionen im Zeitraum 1989-1991 (erste Phase der
Strukturfonds) um 42 % höher als im Zeitraum 1984-1988 (COMMISSION EUROPÉENNE 1994:66f.).
Im Bereich der Strukturfonds ist durch die Reform von 1988 die Beteiligung der Kommunen recht-
lich abgesichert worden: „Es soll ein ‘so weit wie möglich dezentralisierter Ansatz bei der Verwendung
der Mittel’ praktiziert werden. Allerdings ist zumindest in der BRD - trotz ihrer vergleichsweise starken
kommunalen Selbstverwaltung - diese Mitwirkungschance bisher nicht ausgeschöpft worden. Auch hier
streben die regionalen Gebietskörperschaften dahin, die Kommunen aus diesem Dezentraüsierungs- und
Partnerschaftsmodell hinauszudrängen. Man muß aber auch zugestehen, daß die europäischen Kommu-
nen sich nicht entschieden genug für eine starke Beteiligung [...] eingesetzt haben“ (DERENBACH
1993:88). Derselbe Autor konstatiert „erhebliche Unterschiede in der Mitwirkungsbereitschaft der Ge-
bietskörperschaften“, wobei in Deutschland Kommunen weit seltener als Antragstellerinnen auftreten
als in anderen Mitgliedstaaten (a.a.O.).
2.2.3.2 Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG dient als erstes europäisches Programm der Förderung der
regionalen und lokalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an den Binnen- und Außengrenzen17 der
EU. Sie zielt unter anderem darauf ab,
• „die Gebiete an den Binnen- wie auch an den Außengrenzen der Europäischen Union bei der Bewäl-
tigung besonderer Entwicklungsprobleme infolge ihrer relativen Isolierung innerhalb der nationalen
Volkswirtschaften und der Europäischen Union insgesamt im Interesse der lokalen Bevölkerung und
in einer mit dem Umweltschutz zu vereinbarenden Weise zu unterstützen;
• die Einrichtung und den Ausbau von Kooperationsnetzen über die Binnengrenzen hinweg und gege-
benenfalls die Verknüpfung dieser Netze mit umfassenderen Gemeinschaftsnetzen im Kontext der
Vollendung des Binnenmarktes von 1992 zu fördern [...]“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1994a:60).
Die Europäische Kommission, die - zur Förderung der Kohärenz innerhalb und an den Rändern der
EU - stets die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften befürwortet, ist im Falle von
INTERREG „sogar vollkommen davon überzeugt, daß diese Vorrang hat“ (KLEIN 1995:50). Die Initia-
tive hat nach MICHEL (1994:182) einen direkten Einfluß auf die Raumstruktur und dient der Schaffung
grenzüberschreitender Gebietseinheiten: „[...] un impact direct sur l'organisation de l'espace, de débou-
cher sur la création d'un territoire transfrontalier“.
Vor der Einrichtung dieser Gemeinschaftsinitiative im Jahre 1990 wurden nur in sehr geringem Um-
fang Gemeinschaftsmittel für Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einge-
setzt. INTERREG II, die Fortschreibung der Initiative für den Zeitraum 1994-1999, trägt mit einem
Umfang von 2,9 Mrd. ECU aus Gemeinschaftsmitteln dem Erfolg und dem Zuspruch des ersten
INTERREG-Programms Rechnung. Die Nachfrage nach Förderung durch INTERREG I überstieg die
verfügbaren Mittel von 800 Mio. ECU um 35 % (KLEIN 1995:50).
17 Im Zusammenhang mit den Transformationsprozessen in Osteuropa sowie einer anstehenden
Osterweiterung der EU konstatiert Klein (1995:49) einen Bedeutungszuwachs der Außengrenzen in der
Förderpolitik der EU: „Diese Grenzen haben bei der Initiative gleiche, wenn nicht sogar höhere Bedeutung
erreicht als die Binnengrenzen“.
42
Von den insgesamt 2,9 Mrd. ECU sind 2,4 Mrd. ECU für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
vorgesehen sind (INTEREG II A), während 500 Mio. ECU in die Eertigstellung ausgewählter Energie-
netze fließen (INTERREG II B), die bislang im Rahmen der Initiative REGEN gefördert wurden
(Europäische Kommission 1994a:60). Später (1995) wurde die Gemeinschaftsinitiative um den Teil
C ergänzt (415 Mio. ECU), der der überregionalen Kooperation im Bereich der Raumordnung sowie
insbesondere dem internationalen Hochwasserschutz dienen soll (s.u.)18. Die Einordnung dieses Sonder-
programms unter die Gemeinschaftsinitiative INTERREG wird selbst von Vertretern der EU-
Kommission als unglücklich erachtet, da es sich um Maßnahmen handelt, die vom räumlichen Zuschnitt
her weit über die ursprünglich von INTERREG geförderten unmittelbaren Grenzräume hinausgehen
(WÄCHTER 1996). Dennoch können diese Auswirkungen auf die Ebene der interkommunalen grenz-
überschreitenden Kooperation haben. Gegenstand der nachfolgenden Betrachtungen ist jedoch zunächst
nur Teil A der Gemeinschaftsinitiative.
INTERREG II
1994-1999: 2,4 Mrd.
r- CO 05 o T— CM CO LO CO r- CO 05
CO CO CO 05 O) 05 05 05 05 05 05 05 05
05 05 05 05 a> 05 05 05 05 05 05 05 05
■’— T— ▼— T— i— T— T— t— 1 T— T— T—
Jahr
Abb. 8: EU-Förderung der lokalen und regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Zu den förderungswürdigen Gebieten im Sinne der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II A gehören
„alle Ziel 1-, 2- und 5b-Gebiete entlang der internen und äußeren Landesgrenzen der Gemeinschaft, die
auf der Verwaltungsebene III der Nomenklatur statistischer Gebietseinheiten '(NUTS III) zusammenge-
faßt sind“ (Europäische Kommission 1994a:61). Zwischen 1990 und 1993 entfielen 80 % der
INTERREG-Gelder auf die Grenzregionen der Ziel-1-Gebiete: Irland/Nordirland, Korsika/Sardinien,
Portugal/Spanien sowie die griechische Außengrenze (MANTHEY 1992:34). In INTERREG II A sind 75
% der Gelder für die Ziel-1-Gebiete vorgesehen (KLEIN 1995:50).
Die Beantragung von Geldern aus der Gemeinschaftsinitiative erfolgt über die Vorlage sogenannter
„Operationeller Programme“, die von den Partnerländern gemeinsam entwickelt werden. Diese enthal-
ten, neben allgemeinen Informationen über den entsprechenden Grenzraum (Sozio-ökonomische Struk-
tur, beteiligte Gebietskörperschaften, grenzüberschreitende Verflechtungen etc.) konkrete Aussagen über
den geplanten Einsatz der beantragten Gelder (sektoral bzw. nach Einzelprojekten), die Herkunft und
18 In den nachfolgenden Kapiteln und Abbildungen ist mit INTERREG II ausschließlich Teü A der
Gemeinschaftsinitiative gemeint. Auf INTERREG IIC wird im Zusammenhang mit dem Saar-Lor-Lux-
Raum gesondert hingewiesen.
43
den Umfang der nationalen Komplementärmittel sowie die Abwicklungsstelle für die bewilligten Gelder.
Die Erarbeitung der operationeilen Programme sowie deren Realisierung obliegt in der Regel den regio-
nalen Gebietskörperschaften bzw. dezentralen Stellen der staatlichen Verwaltung: „Zumeist spielen die
Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle beim Entwurf der operationellen Programme für INTERREG
und deren Durchführung. Die meisten Programme werden in Partnerschaft der staatlichen und regiona-
len Stellen der betroffenen Länder verwaltet. In einigen Fällen wurde die Verwaltung der Vorhaben
Fachstellen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit übertragen, was deutlich zu deren Erfolg beige-
tragen hat“ (KLEIN 1995:50).
Zuständig für die projektbezogene Vergabe der Gelder sind die regionalen INTERRREG-
Begleitausschüsse, bestehend aus Vertretern der zuständigen staatlichen Behörden (Deutschland: Wirt-
schaftsminister der Länder). Sie arbeiten in enger Abstimmung mit der EU-Kommission, da diese sich
ein Vetorecht vorbehält, denn sie kann „jenen Vorschlägen eine gewisse Priorität einräumen, die - ganz
im Sinne des Prinzips der ‘Partnerschaft’ - in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebiets-
körperschaften entwickelt wurden und die ganz besonders auch die Schaffung oder den Ausbau gemein-
samer grenzüberschreitender Strukturen administrativer oder institutioneller Art betreffen“ (MANTHEY
1992:34).
Auf Stärken und Schwächen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG sowie die Konsequenzen im
Untersuchungsraum wird bei der Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen der grenzüberschrei-
tenden Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum näher eingegangen.
2.2.3.3 Das Programm ECOS / OUVERTURE
Im Jahre 1991 richtete die Europäische Kommission die Programme ECOS und OUVERTURE ein,
um die dezentrale interregionale Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaf-
ten der EU-Mitgliedstaaten und ihren Pendants in Mittel- und Osteuropa sowie innerhalb der neuen
unabhängigen Staaten zu fördern. Während das ECOS-Programm vom Rat der Gemeinden und Regio-
nen Europas (RGRE, s.u.) entwickelt wurde, geht das Programm OUVERTURE auf die Initiative von
fünf europäischen Regionen zurück, nämlich auf die Regionen Strathclyde (UK), Piemonte (I), Saarland
(D), Midi-Pyrénées (F) und Asturias (E). Die Finanzierung beider Programme erfolgt mit Geldern aus
dem FFRE-Fonds (Art. 10, 17 Mio. ECU) und dem Programm PHARE (7 Mio. ECU).
Die Ziele von ECOS/OUVERTURE sind im einzelnen:
• Erfahrungsaustausch- und Know-How-Transfer zwischen europäischen Regionen und Städten;
• Förderung der lokalen Selbstverwaltung und Praktizierung des Subsidiaritätsprinzips;
• Aufbau von Beziehungen zwischen rückständigen Regionen innerhalb der EU sowie den neuen de-
mokratischen Staaten in Mittel- und Osteuropa;
• Hilfestellung bei der Vorbereitung des EU-Beitritts für lokale und regionale Gebietskörperschaften in
den EU-beitrittswilligen Staaten.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Kooperation zählen:
• die lokale und regionale Demokratie;
• die lokale Wirtschaftsentwicklung;
• städtische und regionale Politik und Dienstleistungen;
• Umwelt und Energie.
Für den Zeitraum 1995-1999 wurde das Programm ausgeweitet auf die Nicht-EU-Mittelmeer-
anrainerstaaten sowie die baltischen Staaten (BEVIN 1995:42). Die Koordination des Programmes
OUVERTURE obliegt dem saarländischen Wirtschaftsministerium. Dieses konnte beispielsweise eine
Kooperation im Bereich des Steinkohlenbergbaus zwischen den Saarbergwerken, den Houillères du
44
Bassin Lorrain (HBL), einigen Bergbauzulieferem sowie dem oberschlesischen Bergbau in Kattowitz
initiieren (Saarland 1992:9).
2.2.4 Bewertung des Einflusses der Europäischen Union
Wie gezeigt wurde, nimmt die Europäische Union im Rahmen ihrer Förderpolitik maßgeblichen Ein-
fluß auf die Raumentwicklung in Europa. Im Sinne einer Stärkung der Kohärenz an ihren Binnengren-
zen gilt den Grenzräumen dabei ein besonderes Augenmerk. Programme wie die Gemeinschaftsinitiative
INTERREG sowie die Leitgedanken des Raumordnungsdokuments Europa 2000+ spiegeln die politi-
sche Entschlossenheit wider, diese „Nahtstellen“ besonders zu fördern (EUROPÄISCHE KOMMISSION
1995e). In ihnen sieht TRÄNHARDT (1993:74) sogar die Hauptnutznießer der europäischen Integration:
„Die Grenzregionen, von denen viele in der Zeit der Konflikte zwischen den Nationalstaaten eher unter
militärischen Gesichtspunkten betrachtet worden waren und wegen der rigiden Abschottung und der
Undurchdringlichkeit der Grenzen große wirtschaftliche Nachteile hinnehmen mußten, können als die
eigentlichen Gewinner der europäischen Integration bezeichnet werden“.
Die Teilfinanzierung grenzüberschreitender Projekte durch INTERREG schlägt sich nicht nur mate-
riell in den Maßnahmen selbst nieder, sondern impliziert(e) auch die Schaffung neuer, grenzüberschrei-
tender Strukturen, auf die bei der Behandlung der Fallbeispiele in besonderer Weise einzugehen sein
wird: „Die Verwaltung der INTERREG-Gelder zwingt dazu, den Rahmen der nationalen Rechtsordnung
zu durchbrechen und neue Instrumente zur Verwaltung dieser Subventionen der Gemeinschaft zu ent-
wickeln. Zwar sind die nationalen Behörden mit dem Instrument der EG-Fonds seit langem bestens ver-
traut. Seit der Reform der Strukturfonds liegt aber eine ganz neue Anforderung vor, und zwar die Be-
nennung einer einzigen Abwicklungsstelle pro grenzüberschreitendem Programm." (AUTEXIER
1993:82). Die Forderung der EU-Kommission nach einem „rechtsfähigen Mittelempfänger“ führte in
einigen Grenzregionen dazu, daß „eher lose Arbeitsgemeinschaften in stärker institutionalisierte Koope-
rationsformen umgewandelt wurden“ (SCHABHÜSER 1993:663). So konstatiert auch die Region Loth-
ringen: „La préparation de Linitiative INTERREG II a mobilisé les esprits, même si les moyens affectés
s'avèrent en deçà des espérances“ (PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:99). Hinzu kommt, daß
die EU-Förderung nur anteilig erfolgt, nationale, regionale und lokale Partner sind also zur Kofinanzie-
rung gezwungen, wodurch die „vertikale und horizontale Abstimmung über grenzübergreifende Ziele
und Projekte zugenommen“ hat (SCHABHÜSER 1993:663). Die Verfügbarkeit umfangreicher Finanzmit-
tel und damit verbundene Verteilungsstreitigkeiten haben zudem auch die politische Ebene wachgerüttelt
und „die Diskussion über die Bildung von Euregio-Parlamenten angefacht“ (a.a.O.:664).
Der deutsche Städtetag wertet die Förderpolitik der EU weniger positiv, da der in Deutschland
„weitgehend erreichte Abbau von Mischfinanzierungen und der Tröpfchen Wirtschaft [...] durch die EG
unterlaufen werden“ könnte. Dies könne „weittragende Auswirkungen haben, weil damit zwangsläufig
eine bürokratische Gängelung kommunalen Handelns verbunden“ sei. Zudem stünde „gerade bei der
EG-Förderung der Verwaltungs- und Politikaufwand zur Erlangung von Fördermitteln in den meisten
Fällen in keinem vertretbaren Verhältnis zur dadurch eintretenden Verbesserung der Finanzlage der
Stadt“ (ANONYMOUS 1993:391). Ähnliche Klagen sind von Kommunalpolitikern aus Rheinland-Pfalz
zu hören, wonach das Land seinen Anteil an Mischfmanzierungen in dem Maße senke, wie EU-Gelder
verfügbar werden. Es wird somit eine heimliche Refinanzierung des Landeshaushaltes konstatiert, die
nicht im Sinne der europäischen Programme sein kann. Diesen Argumenten widerspricht die Tatsache,
daß sich besagte Förderprogramme einer sehr großen Beliebtheit seitens der Kommunen erfreuen.
Alles in allem können der europäischen Raumentwicklungs- und Förderpolitik wertvolle Impulse an-
gerechnet werden, die die Binnengrenzen überwinden helfen. Durch finanzielle Anreize werden Aktivitä-
ten initiiert, die ohne dieses „Zuckerbrot“ nicht oder noch nicht ergriffen worden wären. Als Konse-
quenz wird die Reform nationaler Rechtssysteme im Hinblick auf eine Ausweitung der
„außenpolitischen“ Kompetenzen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften notwendig, um die
45
strukturellen Grundlagen für die Nutzung der EU-Gelder zu schaffen. Diesen wichtigen Aspekt werden
die Ausführungen zum Saar-Lor-Lux-Raum näher beleuchten.
2.3 Formen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation in Europa
2.3.1 Europaweit tätige Organisationen und Institutionen
Wie andere Interessengruppen auch, so haben die kommunalen Gebietskörperschaften ebenfalls
Lobbyverbände auf europäischer Ebene gebildet, die durch konzertierte Aktionen, Stellungnahmen und
politische Interventionen die Belange der kommunalen Ebene im europäischen Rahmen vertreten. Als
wichtigste Einrichtungen sind hier zu nennen der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE),
der Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Europäi-
scher Grenzregionen (AGEG).
2.3.1.1 Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas hat seinen Ursprung im 1951 in Genf gegründeten
Rat der Gemeinden Europas (RGE), der 1984 um die regionale Ebene zum RGRE erweitert wurde. Er
zählt heute über 100.000 Gebietskörperschaften aus 25 europäischen Ländern zu seinen Mitgliedern
und kooperiert mit 38 nationalen Interessenverbänden. Er stellt somit die größte europäische Vereini-
gung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften dar. Er sieht seine Hauptaufgabe im Bereich von
Serviceleistungen für seine Mitglieder, zu denen insbesondere folgende Aktivitäten zählen:
• die Vertretung regionaler und kommunaler Interessen sowie die Verteidigung der kommunalen Auto-
nomierechte auf europäischer Ebene;
• die Anregung europäischer Programme (EU) zur Förderung der interregionalen grenzüberschreiten-
den Zusammenarbeit;
• die Einsetzung von Arbeitsgruppen und die Vorbereitung von Konferenzen für die inhaltliche Aus-
einandersetzung der Gebietskörperschaften mit Themen wie Umweltschutz, Verkehr, Arbeitsmarkt
u.ä. (METNTZ 1995:16).
Zu den populärsten Aktivitäten des RGRE zählt zweifelsohne die Initiierung von mittlerweile 6.000
Städte- bzw. Gemeindepartnerschaften in Europa, die im Rahmen der vorliegenden Arbeit nur eine sehr
untergeordnete Rolle spielen. Ihre Bedeutung für den europäischen Integrationsprozeß, den kulturellen
Austausch und den Abbau von Vorurteilen und Ressentiments sollte jedoch nicht verkannt werden.
(Gateau 1995:23)
Der RGRE hat, wie andere Dachverbände auch, mit der Heterogenität von Struktur und Interessen
seiner Mitglieder zu kämpfen: „Angesichts der Unterschiedlichkeit der Organisationen und Interessen
scheint dieser Verband aber weit weniger Schlagkraft zu haben als klar definerte Interessenverbände wie
etwa der Landwirteverband COPA“ (TRÄNHARDT 1993:72). Hinzu kommt, daß sein Aktionsradius weit
über das Territorium der EU hinausreicht, was Kompatibilitätsprobleme in der inhaltlichen Auseinan-
dersetzung zur Folge haben kann.
2.3.1.2 Der Kongreß der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)
Der KGRE ist das Vertretungsgremium der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften auf
der Ebene des Europarats. Er ging im Jahre 1994 aus der seit 1957 bestehenden Ständigen Konferenz
der Gemeinden und Regionen Europas hervor. Diese Umbildung trug den politischen Veränderungen in
Osteuropa Rechnung und diente der Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten des Europarates bei der
Einführung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung. Heute vertreten seine 286 gewählten
Mitglieder die Interessen von über 200.000 Gemeinden und Regionen der 40 Mitgliedstaaten des Euro-
46
parats. Im Gegensatz zu Gremien wie dem RGRE oder dem AdR (s.o.) unterhält der KGRE zwei
Kammern, eine Kammer der Gemeinden und eine Kammer der Regionen, um den Partikularinteressen
dieser beiden Gruppen gerecht zu werden (KGRE 1996; ME3NTZ 1995:18).
Die Ziele des KGRE lassen sich wie folgt formulieren:
• Aufbau effizienter kommunaler und regionaler Strukturen in den neuen Demokratien und in den üb-
rigen Mitgliedstaaten des Europarats;
• Bewertung der kommunalen Selbstverwaltung in den Beitrittsländem;
• Unterstützung von Initiativen, die dem Bürger eine tatsächliche Beteiligung an der Gemeindedemo-
kratie ermöglichen;
• Vertretung der Interessen von Gemeinderäten und Regionalpoliükern bei der Ausarbeitung von Leit-
linien für eine europäische Politik;
• Integration von zugewanderten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen;
• regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Förderung des Friedens, der Toleranz und
des Wirtschaftswachstums (KGRE 1996).
Sehr rege ist der KGRE im Bereich der Vorbereitung und politischen Durchsetzung gesetzgeberi-
scher Richtlinien. So war er maßgeblich an der Erarbeitung des Madrider Abkommens sowie der Euro-
päischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung beteiligt. Der Entwurf einer Konvention zur inter-
regionalen Zusammenarbeit wird derzeit beraten, eine Charta der regionalen Selbstverwaltung ist in
Vorbereitung (CONSEIL DE lEurope 1996).
2.3.1.3 Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG)
Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) existiert seit 1971 und hat ihren Sitz
seit 1987 in der Geschäftstelle der EUREGIO (s.u.) in Gronau. Sie versteht sich als Austausch-, Infor-
mations- und Beratungsforum für die regionale Kooperation in europäischen Grenzräumen. Im Jahre
1991 zählte sie 75 Grenzregionen zu ihren Mitgliedern (Wachowiak 1994:27).
2.3.2 Euregios und kommunale grenzüberschreitende Kooperation
Vielerorts hat die grenzüberschreitende Tätigkeit kommunaler, aber auch regionaler und privater
Partner zur Bildung neuer Raumgebilde geführt, die in der Mehrzahl der Fälle den Beinamen Euregio
tragen: „In dem Maße, in dem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sich konkretisiert und verdich-
tet, zeigt sich in allen Grenzgebieten Europas die Notwendigkeit, Strukturen und Organisationen zu
schaffen, die diese grenzüberschreitende Aufgabe ständig betreiben, sozusagen als Kristallisations-
punkte grenzübergreifender Tätigkeiten“ (GABBE 1992b:92). Diese Gebietseinheiten liegen in aller Re-
gel unterhalb der Gebietsabgrenzung der regionalen Exekutive, aber oberhalb der Ebene nachbar-
schaftlicher Zusammenarbeit von einzelnen Gemeinden (EISENHAMMER 1993:14). „So gesehen können
Euregios als eine Art Regionalentwicklungskooperation für Grenzregionen betrachtet werden, die i.d.R.
aber nicht vom Staat bzw. dem Land angeregt, sondern ‘von unten’, d.h. der kommunalen Ebene, initi-
iert sind“ (LIBERDA 1996:42).
So hat sich an den Außengrenzen der BRD seit den 50er Jahren ein fast flächendeckender „Saum“
solcher Euregios entwickelt (s. Abb. 9), die sich auschließlich oder mehrheitlich in kommunaler Regie
befinden und sich bewußt von der Ebene der zwischenstaatlichen, teilweise auch von der interregionalen
Kooperation abgrenzen. Betrachtet man die EUREGIO im Raum Gronau-Osnabrück-Enschede (seit
1958) sowie die Regio Basiliensis im deutsch-französisch-schweizerischen Dreiländereck (seit 1963) als
„Pioniere“, so kann man in der Folgezeit zwei Generationen von Euregios ausmachen (s. Tab. 2). In den
siebziger Jahren kam es zur Gründung weiterer Euregios im deutsch-niederländischen bzw. deutsch-
47
belgischen Grenzraum. Die meisten der hier auf geführten Euregios wurden jedoch erst in den neunziger
Jahren ins Leben gerufen. Die Ursachen für diesen jüngeren „Gründungsboom“ sind unterschiedlich:
• im Zuge der deutschen Einigung und des Bedeutungsverlustes des „eisernen Vorhangs“ zu den östli-
chen Nachbarn kam es zu einer intensiven Kooperaüon mit den polnischen und tschechischen Grenz-
räumen;
• durch den EU-Beitritt Österreichs wurde die Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Koope-
ration begünstigt;
• an der Westgrenze kam es in Bereichen, in denen bisher die Kooperation auf regionaler Ebene über-
wog (z.B. Oberrheinkonferenz, Regionalkommission Saar-Lor-Lux), zur Gründung neuer Institutio-
nen wie PAMINA oder des Gemeindeverbandes EuRegio SaarLorLuxRhein.
An der deutsch-dänischen Grenze steht die Gründung einer EURO-Region Schleswig-S0nderjylland
unmittelbar bevor (Südschleswig 1997).
Abb. 9: Kommunale grenzüberschreitende Institutionen entlang der deutschen Staatsgrenze
Sehr unterschiedlich ist der Institutionalisierungsgrad dieser Euregios. Er reicht von losen Arbeits-
gemeinschaften über privatrechtlich organisierte Vereine oder Verbände bis hin zu grenzüberschreiten-
den öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden, wie im Falle der deutsch-niederländischen Euregio Rhein-
Waal. Proportional zum Institutionalisierungsgrad wächst in der Regel die Eigenkompetenz dieser
grenznachbarschaftlichen Einrichtungen. Dienen Arbeitsgemeinschaften und Vereine in der Regel mü-
der gegenseitigen Information und Abstimmung, bestenfalls der konzertierten Außenvertretung im Be-
reich der Standortwerbung und der Tourismusförderung, so können einem Zweckverband auch gewisse
48
Kompetenzen der Kommunen abgetreten werden (z.B. Vorbereitung der Bauleitplanung o.ä.). Da die
rechtlichen Rahmenbedingungen derartiger Koperationsformen jedoch sehr unterschiedlich sind (s. Kap.
4), kam es sehr oft auch nur zu behelfsmäßigen Strukturen, so z.B. an der deutsch-polnischen Grenze,
wo Vereine auf beiden Seiten der Grenze gegründet und über vertragliche Vereinbarungen aneinander
gebunden wurden (MORHARD 1995:36).
Tab. 2: Interkommunale grenzüberschreitende Kooperation entlang der Staatsgrenzen der
Bundesrepublik Deutschland
Name seit Fläche Einw, beteiligte Partner
[km2] [Mio.] Staaten kommunal regional
EUREGIO 1958 6660 1,9 D-NL X X
Regio Basiliensis 1963 8800 2,1 D-F-CH X X
Euregio Maas-Rhein 1976 10737 3,6 D-NL-B X
Ems-Dollart-Region 1977 11297 1,7 D-NL X
euregio rhein-maas-nord 1978 3438 1,7 D-NL X
Euregio Rhein-Waal* 1978 3700* 1,5* D-NL X X
PAMINA 1991 4900 1,3 D-F X X
Euroregion Neiße 1991 11797 1,7 D-CZ-PL X
Euroregion Erzgebirge 1992 5197 0,9 D-CZ X X
Euroregion Elbe-Labe 1992 5547 1,5 D-CZ X
Europaregion Pomerania 1992 17069 1,7 D-PL X
Euregio Bayerischer Wald/ Böhmerwald 1993 16345 1,3 D-A-CZ X
Euregio Egrensis 1993 17000 2,0 D-CZ X X
Euroregion Spree-Neiße- Bober 1993 7692 0,8 D-PL X
Euroregion Pro Europa Via- drina 1993 13408 0,8 D-PL X
Inn- S alzach -Eure gio 1994 7377 0,8 D-A X
Euregio Salzburg / Berch- tesgadener Land / Traun- stein 1995 3459 0,6 D-A X
EuRegio SaarLorLuxRhein 1995 41100 5,2 D-F-L-B X
* Die Euregio Rhein-Waal hat sich kein fest umgrenztes Aktions gebiet gegeben. Die Flächen- und Einwohnerdaten
beziehen sich auf die Mitgliedsgemeinden. Zudem treten räumliche Überschneidungen mit der EUREGIO sowie der eure-
gio rhein-maas-nord auf.
(Quellen: Brösse 1992:89; Carmona-Schneider 1989:125; ConseildelEurope 1995:6; Ems-Dollart-Region
1994:7; EUREGIO rhein-maas-nord 1996:5; Euregio Salzburg o.J.:o.S.; Gabbe 1992a:187; Gross & Schmitt-Egner 1994;
Grosser et al. 1995:92ff.; Haedrich 1992:101; Liberda 1996:115; Nuss & Trautmann 1995:25ff.; Opferkuch 1991:24ff.;
Troeger-Weiss 1996:38)
Die Erfolge der Euregios lassen sich sicherlich nur sehr schwer messen und müssen als Bausteine ei-
nes sehr langwierigen Prozesses des die-Grenze-Überschreitens gesehen werden. Insgesamt scheinen die
greifbaren Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückzubleiben: „Der geringe Befugnisspielraum, äu-
49
ßerst begrenzte Finanzmittel und nicht selten kleinräumig vorhandene politische Auseinandersetzungen
innerhalb einer beteiligten Nation haben Anspruch und Wirklichkeit euregionaler Kooperation oft so
auseinanderfallen lassen, daß die konkreten Ergebnisse solcher EUREGIOs als bescheiden gewertet
werden müssen“ (BREUER 1993:22, zit. in SCHABHÜSER 1993:659). Dennoch sollte ihre Bedeutung für
den Integrationsprozeß in den unmittelbaren Grenzräumen nicht unterschätzt werden.
50
3 Der Saar-Lor-Lux-Raum
Die Bezeichnung geht zurück auf Hubertus ROLSHOVEN, der Ende der 60er Jahre mit Saar-Lor-Lux
einen griffigen Namen für das sogenannte „Montandreieck“, d.h. den vom Steinkohlen- und Eisenerz-
bergbau sowie von der Eisen- und Stahlindustrie geprägten Raum Saarland-Lothringen-Luxemburg,
schaffen wollte (ROLSHOVEN 1974). Der Begriff hat ob seines Wiedererkennungswertes und dank einer
sehr weiten Verbreitung in den Medien Eingang in die Alltagssprache der Region gefunden. Trotz der
von ROLSHOVEN betonten kulturellen, wirtschaftlichen und strukturellen Gemeinsamkeiten bleibt Saar-
Lor-Lux auch heute noch ein sehr heterogener Raum, in dem die an Bedeutung verlierenden Staatsgren-
zen noch sehr präsent bleiben - zumindest in den Köpfen der Bevölkerung (vgl. RIEDEL 1994). Dies
verwundert nicht angesichts der Tatsache, daß die Region in den letzten zwei Jahrhunderten die labilsten
Grenzen Westeuropas aufzuweisen hatte. Der deutsch-französische Krieg (1870/71) und die beiden
Weltkriege haben ihr eine sehr leidvolle Geschichte beschert; den politischen Katastrophen folgten wirt-
schaftliche Wechselbäder im Bergbau und der Eisen- und Stahlindustrie (vgl. BRÜCHER 1987, 1994;
REITEL 1980, 1989; SCHMIT 1989).
Somit wurde die Wortschöpfung Saar-Lor-Lux auch zum Symbol der Hoffnung für eine Schicksals-
gemeinschaft peripherer, wirtschaftlich schwacher Grenzräume, die in einem heranwachsenden „Europa
der Regionen“ eine neue Identität und eine bessere Zukunft suchen. Die wachsende internationale Kon-
kurrenz und die immer stärkere Konzentration wirtschaftlicher Dynamik auf die großen europäischen
Ballungsräume haben die Notwendigkeit einer Konzertation in den letzten Jahren eindrucksvoll unter-
strichen und die entsprechenden politischen Initiativen beschleunigt. Hinzu kommt das Bewußtsein um
einen steigenden Bedarf an grenzüberschreitender Abstimmung in Fragen der Raumordnung, des Um-
weltschutzes, der Verkehrsinffastruktur, der Energieversorgung etc.. Diese Notwendigkeit spiegelt sich
in der Vielzahl von Initiativen im privaten wie im Öffentlichen Bereich wider, die sich seit Beginn der
siebziger Jahre entwickelt haben: Staatliche Stellen, regionale Exekutiven, Parlamente, Kammern, Wirt-
schaftsverbände, Gewerkschaften, Hochschulen, sportliche und kulturelle Vereinigungen arbeiten in
zunehmend institutionalisierter Form grenzüberschreitend zusammen (s. auch AUTEXIER 1993; MOLL
1992, 1994; PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994; MAT 1996). Die für die Raumentwicklung
womöglich wichtigsten Gremien der Kooperation, die Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier-
Westpfalz, der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) sowie die Zusammenarbeit der Exekutiven im
noch „jungen“ Gipfel der Großregion werden in Kap. 3.2 näher vorgestellt.
Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kooperation in Saar-Lor-Lux nahm jedoch keinen konti-
nuierlichen Verlauf, sondern war insbesondere in den achtziger Jahren auch von Phasen der Desillusio-
nierung oder gar Paralysierung gekennzeichnet. Höhepunkt dieser Stagnations- bzw. Resignationsphase
war sicherlich die Belastung der deutsch-französischen und der französisch-luxemburgischen Beziehun-
gen durch den umstrittenen Bau des Kernkraftwerks Cattenom an der französischen Obermosel
(„dialogue de sourds“). „Erst zwischen 1988 und 1990 sowie verstärkt zu Beginn der 90er Jahre wurden
die Lähmungserscheinungen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit überwunden, die spätestens
seit Ende der 70er Jahre bestanden hatten“ (HALMES 1995:936). Derselbe Autor sieht drei Gründe für
diesen neuerlichen Entwicklungsschub, nämlich die französische Dezentralisierung (seit 1982) und die
damit verbundene erste Direktwahl eines lothringischen Regionalrats im Jahre 1986 (s. Kap. 4.5.1), die
Vollendung des EG-Binnenmarktes sowie die nicht unerheblichen europäischen Finanzmittel zur Förde-
rung der grenzüberschreitenden Kooperation (a,a.O.).
3.1 Probleme der räumlichen Abgrenzung
Die heutige Vielzahl von Aktivitätsbereichen erfüllen den Begriff Saar-Lor-Lux zweifelsohne mit
Leben. Jacques SANTER, Präsident der Europäischen Kommission, bezeichnete Saar-Lor-Lux gar als
„einzige wirkliche europäische Kemregion“ (FAZ v. 7.12.1996). Dies darf jedoch nicht darüber hinweg-
täuschen, daß es bis dato nicht gelang, eine einheitliche räumliche Definition des Saar-Lor-Lux-Raumes
51
zu finden. Diese würde eine Identifikation der Bevölkerung mit diesem „künstlichen“ Raumgebilde, aber
auch eine effizientere Bündelung der unterschiedlichsten Aktivitäten erleichtern (Synergieeffekte). Statt-
dessen hat sich der euphemistische Leitbegriff der „variablen Geometrie“ durchgesetzt, der in fast op-
portunistischer Weise die jeweilige Abgrenzung von „Saar-Lor-Lux“ immer danach ausrichtet, von
welchem Sektor bzw. welcher Arbeitsebene die Rede ist. Das heißt, daß mit der Vielzahl von Koopera-
tionsformen auch eine fast ebenso große Vielzahl von mögüchen Saar-Lor-Lux-Territorien einhergeht
(s. SCHULZ & BRÜCHER 1997:46f.). In diesem Zusammenhang wirft MOLL die Frage auf: „Ist ‘¿AAR-
LOR-LUX-usw.’ nur das Trugbild einer Raumeinheit, mit der sich nicht konkret operieren läßt?“, denn
„selbst verwaltungsmäßig gesehen besteht [dieser Raum] nicht im Sinne eines verfaßten Gebietes [...],
sondern er ist offensichtlich nur ein Referenzraum, der es zuläßt, je nach Bedarf abgegrenzt, bezeichnet
und verstanden zu werden“ (MOLL 1991:83). Die fünf bekanntesten Abgrenzungen seien im folgenden
kurz dargestellt.
Wörtlich genommen, umfaßt Saar-Lor-Lux das Saarland, die französische Region Lothringen
(Lorraine) sowie das Großherzogtum Luxemburg (Abb. 10a). Die seit 1971 bestehende Regionalkom-
mission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der staatlichen Ver-
waltungen der Teilräume konstituiert, fügt diesem Entwurf den Westen von Rheinland-Pfalz hinzu,
nämlich den Regierungsbezirk Trier, den Landkreis Birkenfeld sowie die Planungsregion Westpfalz
(Abb. 10b). Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR), der seit 1986 dem Austausch zwischen Abge-
ordneten der Parlamente in den Teilräumen dient, liefert die großzügigste Definition (Abb. 10c), indem
er die gesamte Region Wallonien und ganz Rheinland-Pfalz in die „Großregion“ integriert. Die vierte
Konzeption (Abb. lOd) umfaßt die Fördergebiete der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II, von der
bereits die Rede war.
Unabhängig davon entwickelten Metzer und Saarbrücker Geographen (BRÜCHER/QUASTEN/RETIEL
1982) einen eigenen Vorschlag, der den Zuständigkeitsbereich der Regionalkommission um die belgi-
sche Provinz Luxemburg ergänzt (Abb. 11). Dies geschah aus historischen wie aus räumlich-
strukturellen Gründen: Die Provinz gehörte bis 1839 zum Großherzogtum Luxemburg und ist diesem
heute noch sprachlich und kulturell sehr eng verbunden. Vor allem der südliche Teil der Provinz teilt
aber auch die schwerindustrielle Vergangenheit und ihre Folgeprobleme mit seinen Nachbarräumen (vgl.
BRÜCHER 1989).
Alle diese fünf Konzeptionen haben den Nachteil, daß sie sich - aus pragmatischen Gründen - an
existierenden Verwaltungsgrenzen orientieren, die nur selten den tatsächlichen strukturellen Verflech-
tungen des Raumes entsprechen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel des EPR-Territoriums, wo auf
der Suche nach äquivalenten Partnern die gesamte Region Wallonien sowie ein Bundesland Aufnahme
fanden, obwohl beispielsweise die östlichen Teile von Rheinland-Pfalz eindeutig anderen Großregionen,
wie etwa dem Rhein-Main-Gebiet, zuzuordnen sind. Auch die Zugehörigkeit der südlichen Region
Lothringen, insbesondere des Département Vosges, erscheint hier problematisch. MOLL (1994) spricht
in diesem Zusammenhang zu Recht von „territorialem Ballast“, den der Saar-Lor-Lux-Raum mit sich
herumtrage. Auch eine vom Saarbrücker ISOPLAN-Institut erarbeitete Studie zur Vorbereitung des
zweiten „Saar-Lor-Lux-Gipfels“ (s.u.) sieht in dem Abgrenzungsproblem ein ,4n vielerlei Hinsicht fol-
genreiches ‘Hindernis’: [...] Ohne eine klare, unter Umständen auch zweckgebunden unterschiedliche,
aber einvemehmlich getroffene regionale Abgrenzung bleibt die Idee einer ‘Saar-Lor-Lux-Region’, - die
Vision einer eigenen Identität nach außen und vor allem nach innen - eine Chimäre, Koordinationsbe-
mühungen verlaufen sich in ständig wechselnden Kompetenzproblemen, [...] Vergleiche, Planung und
Steuerung von Entwicklungsprozessen werden praktisch fast unmöglich gemacht“ (ISOPLAN 1996:6).
Es mangelt an einer einheitlichen Terminologie ebenso wie an einer einvemehmlichen Grenzziehung.
Ähnlich sieht es GONIN (1994:63): „Un développement intégré s "inscrivant sur une base territoriale
clairement identifiée n'est pas à géométrie variable; ses limites ne changent pas en fonction des sources
de financement et des intentions des acteurs politiques et sociaux, il résulte d'une bonne articulation des
compétences, y compris territoriales“.
52
Der Saar-Lor-Lux-Raum
Unterschiedliche Abgrenzungen
a)
Saarland-Lothringen-
Luxem bürg
/// Saarland
Lothringen
V Luxemburg
28700 km2 /3,8 Mio. E
b)
Regionalkommission
Saar-Lor-Lux-T rVWestpf.
Saarland,
Region Trier,
Region Westpfalz
LK Birkenfeld
Lothringen
Luxemburg
36700 km2/4,9 Mio. E
Fördergebiete
INTERREG II
Landkreise
Bitburg, Trier-Saarb.,
Merzig-Wadem,
Saarlouis, Stadt-
verband Saarbr.,
Saar-Pfalz-Kreis,
LK Pirmasens,
Stadt Trier,
Stadt Zweibrücken,
Stadt Pirmasens
Luxemburg
Arrondiss.
Arlors, Virton,
Bastogne,
Neufchäteau
Departements
Moselle, Meurthe-
et-Moselle, Meuse
50 100 km
29500 km2 / 3,8 Mio. E
c) Interregionaler
Parlamentarierrat (IPR)
? ry\ Saarland,
'vvi Rheinl.-Pfalz
m Lothringen
PvVi Luxemburg
B Wallonlen
50 100 km
67400 km2/10,9 Mio. E
d)
m
m
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 10: Unterschiedliche Abgrenzungen des Saar-Lor-Lux-Raumes
53
Abb. 11: Abgrenzungsvorschlag der Metzer und Saarbrücker Geographen
54
Auch ein Größenvergleich mit anderen europäischen Grenzräumen (Abb. 12) zeigt deutlich, daß die
genannten Abgrenzungen ihre Pendants, sowohl in der räumlichen Ausdehnung als auch in der Einwoh-
nerzahl, um ein Mehrfaches überbieten, so beispielsweise die Regio Basiliensis am südlichen Oberrhein
oder die Euregio Maas-Rhein im Aachener Grenzdreieck. Auf das „Größenproblem“ aller Saar-Lor-
Lux-Definitionen wird im weiteren noch einzugehen sein. Es wirkt sich auf die Möglichkeiten wie auf
die Motivation zur Kooperation negativ aus, aber nicht zuletzt auch auf die Idenüfizierung der Bevölke-
rung mit welchem dieser künstlichen Raumgebilde auch immer (s. RIEDEL 1994, SCHULZ & BRÜCHER
1997, ferner WEICHHART 1990; SCHUHBAUER 1996).
Europäische Grenzregionen im Vergleich
Einwohner
[Mio.]
12 10
EUREGIO
Regio Basiliensis
Maas-Rhein
Ems-Dollart
rhein-maas-nord
Rhein-Waal
PAMINA
Neiße
Erzgebirge
Elbe-Labe
Pomerania
" Bayr.Wald/B.
Egrensis
Spree-Neiße-Bober
Viadrin a
Inn-Salzach
SalzbVB.L/Traunst.
SLLAbb. 10a
SLLAbb. 10b
SLLAbb. 10c
SLL Abb. 10d
SLLAbb. 11
Fläche
[1000 km2]
0 10 20 30 40 50 60 70
Entwurf + Darstellunq: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 12: Europäische Grenzregionen im Größenvergleich
55
3.2 Politisch-administrative Kooperation auf regionaler Ebene
3.2.1 Die Regionalkommission Saar-Lor-Lux-TrierAVestpfalz
Der 1969 gegründeten deutsch-französischen Regierungskommission trat am 24. Mai 1971 das
Großherzogtum Luxemburg bei. Am selben Tag beschloß die nunmehr Gemischte deutsch-französisch-
luxemburgische Regierungskommission die Gründung einer Regionalkommission Saarland / Lothrin-
gen / Luxemburg / Rheinland-Pfalz, die sich am 19. September 1971 in Saarbrücken konstituierte
(MOLL 1992:101). Ihr gehörten zunächst Vertreterinnen und Vertreter der französischen staatlichen
Verwaltung, der luxemburgischen Regierung sowie der Regierung des Saarlandes und des Landes
Rheinland-Pfalz an. Die Tatsache, daß die lothringische Delegation nur aus Mitarbeitern der staatlichen
Verwaltung bestand, führte in der Region zu starken Spannungen, da sich die regionalen Gebietskörper-
schaften nicht repräsentiert fühlten. Diese konnten erst 1991 mit der Anerkennung der Region Lothrin-
gen als vollwertiges Kommissionsmitglied abgebaut werden. Die Vertretung der Region bleibt jedoch
eine zahlenmäßige Minderheit in der französischen Delegation (AUTEXIER 1993:17ff.). Schon seit län-
gerem erhebt auch Belgien Anspruch auf eine Beteiligung an der Arbeit der Regionalkommission, wobei
die Region Wallonien hier die Interessen der Provinz Luxemburg sowie der deutschsprachigen Gemein-
schaft vertreten soll. Eine konkrete Annäherung in dieser Frage brachte der 2. Saar-Lor-Lux-Gipfel am
7. November 1996, der eine stärkere Einbindung der belgischen Exekutiven in Aussicht stellte (S. auch
Kap. 3.2.3). Auf deutscher Seite nehmen Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften lediglich
beobachtend teil.
Die inhaltliche Vorbereitung und Ausarbeitung von Beschlußvorlagen für die jährlichen Sitzungen
der Regionalkommission erfolgt in derzeit neun Arbeitsgruppen zu den Fachgebieten Raumordnung,
wirtschaftliche Fragen, Verkehr und Straßenverbindungen, Umwelt, soziale Fragen, kulturelle Angele-
genheiten, Hochschulwesen, Fremdenverkehr sowie Bilanz und Perspektiven der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit. Ferner kam es zur Bildung von Unterarbeitsgruppen (z.B. Unterarbeitsgruppe
„Industriebrachen“ der Arbeitsgruppe „Raumordnung“) oder sogenannten „Ad-hoc-Arbeitsgruppen“,
die sich Einzelprojekten (z.B. Freizeit- und Erholungszentrum Bisten-Merten) widmen (MOLL
1992:101f.).
Bezogen auf die unmittelbaren Grenzräume und die kommunale Ebene sprach die Regionalkommis-
sion bereits 1986 eine Empfehlung für „gegenseitige grenzüberschreitende Information und Abstimmung
kommunaler Planungen“ aus. In einem Bereieich von 15 km beiderseits der Grenze sollen künftig kom-
munale Planentwürfe19 sowie Änderungen und Ergänzungen bestehender Pläne mit den Grenzgemeinden
der Nachbarstaaten abgestimmt werden, soweit grenzüberschreitende Auswirkungen der Pläne zu erwar-
ten sind. Die Abstimmung erfolgt durch Stellungnahmen und deren Berücksichtigung bei den Planbera-
tungen (REGIONALKOMMISSION 1986).
In jüngerer Zeit widmet sich die Arbeit der Arbeitsgruppe „Raumordnung“ verstärkt dem unmittel-
baren Grenzraum, einer etwa 30 km breiten Zone. Dort macht MOLL (1992:105) mehrere Teilräume aus
(Abb. 13), in denen aufgrund gleichartiger Raumstrukturen eine „nahezu identische Entwicklungspro-
blematik beiderseits der Grenze besteht“. Hierzu zählen der schwach strukturierte Raum Nordeifel /
Nord-Luxemburg, das touristisch geprägte mittlere Moseltal zwischen Perl / Schengen und Konz, das
Altindustrierevier um Longwy, Esch und Dudelange, der ländliche Saar-Mosel-Gau, das saarländisch-
lothringische Kohlenrevier, das mittlere Saartal zwischen Sarreguemines und Saarbrücken sowie der
dünn besiedelte und schlecht erschlossene Raum Pirmasens-Zweibrücken-Bitche (s. Kap. 3.3.4).
19 in Lothringen: Schémas directeurs (SD), Schémas de secteurs, Chartes intercommunales, Plans
d'occupation des sols (POS)
in Luxemburg: Projets d'aménagement communaux
in Rheinland-Pfalz und im Saarland: Flächennutzungspläne (FNP) und Landschaftspläne (LP)
56
Für sechs dieser Teilräume hat die Regionalkommission Raumordnungsstudien in Auftrag gegeben,
deren erste Entwürfe zum Teil vorliegen. Von ihren Ergebnissen wird, sofern sie die Fallbeispiele der
vorliegenden Arbeit berühren, im weiteren noch die Rede sein.
3.2.2 Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR)
Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) geht auf eine Konvention vom 17.2.1986 zurück. Er
stellt rechtlich keine Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften gemäß dem Madrider Rahmenüberein-
kommen dar, sondern ist eher als Form der Kontaktpflege der Parlamentarier der Großregion, d.h. als
Ort des Austauschs und der Erörterung gemeinsamer Probleme anzusehen. Der IPR umfaßte zunächst
die Landtage der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die Abgeordnetenkammer Luxemburgs
(Chambre des Députés), den lothringischen Regionalrat (Conseil Régional) sowie den Rat der belgi-
schen Provinz Luxemburg (Conseil Provincial). Im Jahre 1993 schloß sich auch das Regionalparlament
Walloniens dem DPR an (Parlement Régional) (IPR o.J.).
Bisher tagte der IPR ein bis zweimal jährlich (Saarbrücker Zeitung v. 16./17.11.1996). Parallel dazu
arbeiten fünf permanente Ausschüsse zu den Themen Wirtschaft, Soziales, Verkehr und Kommunikati-
on, Umwelt und Landwirtschaft sowie Bildung, Forschung und Kultur. Der IPR hat sich zum Ziel ge-
setzt,
• die ökonomische, soziale und kulturelle Rolle der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-
Wallonie durch eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen zu fördern und
• einen Beitrag zu der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Perspektive in den Bereichen zu lei-
sten, die bisher der alleinigen Zuständigkeit der Regionen Vorbehalten blieben (MAT 1996).
Der IPR will in diesem Sinne Sprachrohr im Prozeß der politischen Willensbildung sein: „Der IPR
nimmt eine wichtige integrative Funktion der politischen Meinungsbildung im Großraum Saar-Lor-Lux
wahr. Zwar kann er keine Entscheidungen mit Außenwirkung treffen. Über die in ihm vertretenen Par-
lamente und Regionalversammlungen ist er aber in der Lage, Einfluß auf die regionalen Exekutiven
auszuüben" (AUTEXIER 1993:20f.). Da er jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnis besitzt, ist er weit von
einer „echten“ parlamentarischen Arbeit für den Saar-Lor-Lux-Raum entfernt, und daher nicht mit dem
Euregio-Rat (s.o.) oder ähnlichen grenzüberschreitenden, demokratisch legitimierten Entscheidungs-
gremien zu vergleichen. Doch sollte seine Bedeutung als Forum des Sich-Kennenlemens der politischen
Entscheidungsträger der Teilregionen im Hinblick auf den Abbau etwaiger Ressentiments und eine dar-
aus resultierende Stärkung des politischen Willens zur Kooperation nicht unterschätzt werden.
3.2.3 Der Gipfel der Großregion
Auf der Ebene der Exekutiven hat sich in den letzten Jahren eine Vielzahl bilateraler Kontakte zwi-
schen den Teilregionen entwickelt, im Falle des seit 1991 bestehenden Gemeinsamen Ausschusses der
regionalen Exekutiven Saar-Lor sogar in stark institutionalisierter Form. Basierend auf einer gemein-
samen Erklärung des saarländischen Ministerpräsidenten und des Präsidenten des lothringischen Regio-
nalrates unterhält dieser Ausschuß derzeit drei paritätisch besetzte Einrichtungen bzw. Organe auf un-
terschiedlichen Arbeitsebenen (AUTEXIER 1993:22ff.).
Im September 1995 gelang auf Einladung des luxemburgischen Premierministers erstmals der Ver-
such, die Exekutiven des Saar-Lor-Lux-Raumes im Rahmen eines Gipfels der Großregion zu vereinen.
Dieser Gipfel tagte im November 1996 in Saarbrücken zum zweiten Mal und fand im November 1997
im lothringischen Manderen seine Fortsetzung. An den beiden letzten Gipfeln nahmen der luxemburgi-
sche Premierminister, die Ministerpräsidenten der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, der Präsident
des lothringischen Regionalrates, die Präsidenten der Generalräte der Départements Moselle und
Meurthe-et-Moselle, der Gouverneur der belgischen Provinz Luxemburg sowie der Ministerpräsident
57
der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens20 teil, ferner in beobachtender Rolle die Präfektin der
Region Lothringen und des Département Moselle.
Der zweite Gipfel wurde von einer Perspektivkommission inhaltlich vorbereitet und stand mit dem
Kemthema „Grenzüberschreitender Arbeitsmarkt, Sozialer Dialog und Abbau administrativer Hemm-
nisse“ ganz im Zeichen des Wirtschafts- und Sozialraumes Saar-Lor-Lux. Als wichtigstes Ergebnis ist
sicherlich der Entschluß zur Einsetzung eines Wirtschafts- und Sozialausschusses der Großregion zu
werten. Darüber hinaus wurden einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur
Beseitigung der Probleme für Grenzpendler sowie zum Aufbau eines gemeinsamen Standortmarketings
beschlossen. Ferner wurde die Notwendigkeit eines vom luxemburgischen Raumordnungsministerium
initiierten Raumentwicklungsschemas {Saar-Lor-Lux-plus) anerkannt, das im weiteren noch von Inter-
esse sein wird. (GIPFEL 1996; ISOPLAN 1996)
Von den künftigen Gipfeln erhoffen sich Politik und Fachöffentlichkeit weitere konkrete Schritte,
„um der Gefahr zu begegnen, daß das vielzitierte ‘Saar-Lor-Lux’ in der Bedeutungslosigkeit versinkt“
(Saarbrücker Zeitung v. 5.11.1996).
3.3 Die bisherige Rolle der Kommunen in der Saar-Lor-Lux-Kooperation
(y
Den Gemeinden bzw. den grenznahen Gemeinden kommt im Rahmen des Integrationsprozesses des
Saar-Lor-Lux-Raumes eine besondere Bedeutung zu, da sie schon lange vor Schengen und Maastricht
unmittelbar mit den Problemen und Vorzügen ihrer Grenzlage konfrontiert und damit gezwungen waren
- oftmals auch ohne rechtliche Grundlage - pragmatische Lösungen für das Miteinander mit ihren Nach-
barn jenseits der Grenze zu finden. Sie können somit zurecht als „premiers partenaires du dialogue
transfrontalier au quotidien“ (PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:98) bezeichnet werden.
Neben den unmittelbaren Kontakten und den vielfältigen daraus resultierenden Formen der grenzüber-
schreitenden Zusammenarbeit (s. Kap. 3.3.4) engagieren sich die Gemeinden auch auf der regionalen
Ebene für eine Berücksichtigung kommunaler Interessen im Rahmen der Saar-Lor-Lux-Kooperation. So
fordern ihre Spitzenverbände beispielsweise seit längerem die Aufnahme kommunaler Vertreter in die
Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz. Diesem Wunsch kamen die deutschen Delegatio-
nen bisher lediglich in der Form nach, daß ein rheinland-pfälzischer und ein saarländischer Landrat21
beobachtend an den Sitzungen der Kommission teilnehmen dürfen. Die luxemburgische Delegation
stellte 1996 erstmals einen Vertreter des Kommunalverbandes SYVICOL - ebenfalls mit Beobachtersta-
tus - vor, während die französische Seite bisher keine Kommunalvertreter zuließ (REGIONAL-
KOMMISSION 1996). Eine aktive Beteiligung erfuhren die Kommunen im Rahmen der o.g. Perspektiv-
kommission zur Vorbereitung des zweiten Gipfels der Großregion, in der ein Vertreter der EuRegio
SaarLorLuxRhein (s.u.) mitwirkte. Bevor auf die Bedeutung und die Aktivitäten der grenznahen Ge-
meinden eingegangen wird, erscheint zunächst ein Überblick über die derzeitigen großräumigeren For-
men kommunaler Zusammenarbeit in Saar-Lor-Lux angebracht. Hier ist an erster Stelle die EuRegio
SaarLorLuxRhein als kommunaler Spitzenverband zu nennen, ferner die Partnerschaft zwischen dem
Département Moselle und dem Landkreistag des Saarlandes sowie der Eurodistrict Metz-
Saarbrücken.
20 Die hier vorgenommene Erweiterung der Großregion um die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (s.
auch Kap. 4.7.1) erscheint unter anderem deshalb problematisch, weil diese bereits einer anderen
grenzüberschreitenden Region, nämlich der Euregio Maas-Rhein angehört (s. Kap. 2.3.2)
1 Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz bzw. des
Landkreistages im Saarland
58
Die Grenzräume im Gebiet der Saar-Lor-Lux-Regionalkommission
\
Grenze des Gebiets der SLL-Regionaikommission
Grenze der Regionen
9 Regierungssitz und Landesgrenze des Saarlandes.
— —Verwaltungssitze und -grenzen der Regierungsbezirke
und Departements
-------- Grenze der Arrondissements. Districts und Kreise
Grenzzone mit 4 Grenzraumen
(TI Rheinland -Pfalz
[~2~] Saarland
|~3~] Luxemburg
[4~| Lothringen
C J Gebiet für Teiiraumgutacriten
Abb. 13: Die Grenzräume im Gebiet der Saar-Lor-Lux-Regionalkommission (aus: MOLL 1992:106)
59
3.3.1 EuRegio SaarLorLuxRhein
Die EuRegio SaarLorLuxRhein a.s.b.l.22 wurde 1995 als gemeinnützige Vereinigung nach Luxem-
burger Recht gegründet. Sie ist Nachfolgeorganisation der grenzüberschreitenden kommunalen Arbeits-
gemeinschaft COMREGIO, die seit 1988 als „Ort des Nachdenkens und als Vorschlagsgremium für alle
Bereiche des gemeindlichen Lebens" (AUTEXIER 1993:27) fungierte. Die Umwandlung der informellen
Arbeitsgemeinschaft COMREGIO in die Vereinigung EuRegio sollte die Zusammenarbeit der Kommu-
nen festigen und ihr eine rechtliche Basis geben.
Der räumliche Arbeitsbereich der EuRegio umfaßt das Saarland, die Region Lothringen, Luxem-
burg, die grenznahen westlichen Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz sowie die an das Großherzogtum
Luxemburg angrenzenden Gebiete Belgiens. Die beiden letzteren Gebiete werden nicht näher spezifi-
ziert, meinen aber im wesentlichen das rheinland-pfälzische Gebiet der Regionalkommission Saar-Lor-
Lux-TrierAVestpfalz (s.o.) bzw. die belgische Provinz Luxemburg. (EuRegio-Satzung23, Art. 2)
Die EuRegio setzt sich für die Förderung und Koordination der grenzüberschreitenden Zusammenar-
beit ihrer Mitglieder ein. Zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben zählen dabei:
• die Gewährleistung eines gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustauschs (inkl. Austausch
und Qualifizierung von Verwaltungsmitarbeitem);
• die Untersuchung, Formulierung und Vertretung grenzüberschreitender kommunaler Interessen;
• das Angebot von Beratungsdiensten;
• die Trägerschaft von Projekten nach Maßgabe des Subsidiaritätsgrundsatzes;
• Öffentlichkeitsarbeit. (EuRegio-Satzung, Art. 3, Abs. 1)
Mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist dabei die Kooperation auf Sachgebieten gemeint, die
in die kommunale Zuständigkeit fallen. Darüber hinaus „sucht die EuRegio eine vertrauensvolle Zu-
sammenarbeit mit den zuständigen staatlichen, nicht-staatlichen und europäischen Stellen“ (EuRegio-
Satzung, Art. 3, Abs. 3).
Mitglied der EuRegio können Gebietskörperschaften, kommunale Spitzenverbände sowie sonstige
kommunale Organisationen werden. Zu letzteren gehören auch grenzüberschreitende kommunale Zu-
sammenschlüsse. Der EuRegio gehörten zum Jahresende 1996 33 Mitglieder an. ln Luxemburg vertritt
der kommunale Spitzenverband SYVICOL sozusagen als Kollektivmitglied die Interessen der Gemein-
den. Auf deutscher Seite sind einzelne Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreise Mitglied, in Lothrin-
gen wenige Gemeinden und ein Gemeindesyndikat. EuRegio hat bisher kein belgisches Mitglied.
Oberstes Organ der EuRegio ist die Generalversammlung, die auch als „EuRegio-Rat SaarLor-
LuxRhein“ bezeichnet wird. Dem Rat, der mindestens einmal jährlich Zusammentritt, gehören Vertreter
aller Mitglieder an. Die laufenden Geschäfte koordiniert der vierteljährlich tagende Verwaltungsrat, der
von der Generalversammlung nach dem „Grundsatz der regionalen und politischen Ausgewogenheit“ zu
besetzen ist. Die EuRegio unterhält eine Geschäftsstelle, die von einer Geschäftsführerin geleitet wird.
Zudem kann der Verwaltungsrat Arbeitsgruppen (AG) für bestimmte Problemstellungen einsetzen. Der-
zeit existieren AGs zu den Themenbereichen Hochwasserschutz, Tourismus, Kultur und Bildung,
ÖPNV und Müllbewirtschaftung. Weitere inhaltliche Schwerpunkte stellte die Durchführung von In-
formationsveranstaltungen (z.B. in Forbach und Vianden zum Karlsruher Abkommen), die Beteiligung
an der Perspektivkommission zur Vorbereitung des 2. Saar-Lor-Lux-Gipfels sowie die Mitgliederwer-
bung und Öffentlichkeitsarbeit dar (EUREGIO 1996). Unter anderem tritt die EuRegio für die Schaffung
eines „Hauses der Großregion“ ein, in dem alle Institutionen zusammengefaßt werden sollen, die grenz-
überschreitend tätig sind (Luxemburger Wort v. 1.10.1996). Hierzu verabschiedete die jüngste General-
a.s.b.l. = association sans but lucratif
Satzung der EuRegio SaarLorLuxRhein asbl. vom 23. März 1995
23
60
Versammlung der EuRegio am 26. Februar 1997 eine Resolution, ebenso wie zu der bereits erwähnten
Forderung nach Ausweitung des Subsidiaritätsprinzips der Maastrichter Verträge auf die regionale und
kommunale Ebene (EUREGIO 1997a, 1997b).
Die EuRegio finanziert ihre Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen (z.B. vom luxemburgi-
schen Staat und der Sparkasse Trier). Der Haushalt umfaßte im Geschäftsjahr 1996 insgesamt 35.431
ECU, das heißt, daß über das Gehalt der Geschäftsführerin hinaus lediglich die laufenden Miet- und
Verwaltungskosten abgedeckt werden konnten und kaum Spielraum für sonstige Aktivitäten blieb. Eine
Förderung von EuRegio, beispielsweise durch INTERREG-Gelder, wird von den regionalen Entschei-
dungsträgem mit großer Skepsis bedacht. So wurde im Jahre 1991 von der Regionalkommission eine
Förderung (damals noch von COMREGIO) abgelehnt. Staatssekretär EGGERS aus Rheinland-Pfalz
begründete dies wie folgt: „Die bisher von 'COMREGIO' angekündigten Aktivitäten gingen über die
originär kommunalen Aufgabenstellungen hinaus, sie zielten im Ergebnis auf eine weitere Vervielfälti-
gung der Institutionen auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab, was zu verhin-
dern sei" (EGGERS 1991 in AUTEXIER 1993:27). An dieser Haltung hat sich, insbesondere auf rhein-
land-pfälzischer Seite, bis heute wenig geändert. Auch ein Antrag zur Bezuschussung der EuRegio-
Geschäftsstelle durch INTERREG II wurde bisher nicht bewilligt. Inwieweit sich hier ein Konflikt zwi-
schen der regionalen und kommunalen Maßstabsebene der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab-
zeichnet, wird im folgenden noch zu klären sein.
3.3.2 Partnerschaft Landkreistag Saarland - Conseil Général de la Moselle
Seit 1990 besteht eine Partnerschaft zwischen dem Département Moselle (Conseil Général) und den
saarländischen Landkreisen sowie dem Stadtverband Saarbrücken, vertreten durch den Landkreistag des
Saarlandes. Sie ist Grundlage vielfältiger grenzüberschreitender Aktivitäten in den Zuständigkeitsberei-
chen der Partner, insbesondere auf den Gebieten Kultur, Tourismus, Bildung, Sportförderung, Wirt-
schaftsentwicklung und Jugend- und Sozialhilfe. Diese sind „von dem Grundsatz geprägt, die Menschen
aus dem Saarland und aus der Moselle zusammenzuführen, indem sie aktiv an grenzüberschreitenden
Veranstaltungen teilnehmen“ (LUCKAS 1996).
Die Partner erstellen jährlich ein Kooperations- bzw. „Umsetzungsprogramm“ für das darauffolgen-
de Kalenderjahr, in dem die bisherigen Aktivitäten bilanziert und Vorschläge der Projektleiter (s.u.)
berücksichtigt werden. Es legt „für das betreffende Jahr fest, welche konkreten, fachbezogenen Projekte
umgesetzt und welche themenorientierte binationalen Veranstaltungen abgehalten werden“ (CONSEIL
GÉNÉRAL / LANDKREISTAG 1995a:8). Darüber hinaus wurde erstmals ein Rahmenprogramm für die
Jahre 1995-1999 erarbeitet, das die Leitlinien der partnerschaftlichen Zusammenarbeit für einen mittel-
fristigen Zeitraum definiert.
Die Vorbereitung der Programme obliegt einem Kooperationsausschuß, der sich aus Vertreterinnen
und Vertretern des Landkreistages, des Conseil Général sowie der von beiden Partnern angestellten Ge-
samtkoordinatorin zusammensetzt. Dieser Ausschuß tagt nach Bedarf, mindestens alle drei Monate. Er
kann zu seiner Beratung verantwortliche Personen aus den Fachprojekten hinzuziehen. Die organisatori-
schen Arbeiten übernimmt ein gemeinsames Sekretariat, bestehend aus der Gesamtkoordinatorin, einer
Referentin des Landkreistages sowie einer Referentin des Büros des Präsidenten des Generalrats.
Die Gemeinsame Arbeitsgemeinschaft der Projektleiter tagt mindestens einmal jährlich und ist für die
Bilanzierung der bisherigen Kooperation sowie die Erarbeitung von Projektvorschlägen für die jährli-
chen Umsetzungsprogramme zuständig. Dieses Gremium vereint die Leiterinnen und Leiter der projekt-
bezogenen Arbeitsgemeinschaften. Diese Arbeitsgemeinschaften werden jeweils gleichberechtigt von
einem/einer Dezementen/in, Amtsleiter/in oder Mitarbeiter/in der Landkreise bzw. des Stadtverbandes
Saarbrücken sowie einem/einer Directeur/Directrice der Verwaltung des Département de la Moselle
betreut. Solche Arbeitsgemeinschaften oder Projektgruppen existieren derzeit zu 14 Themenbereichen
(Conseil Général / Land Kreistag 1995a).
61
Die Partner verpflichten sich, die allgemeinen Verwaltnngskosten der Kooperation zu gleichen Teilen
zu tragen. Das für die Bereiche Öffentlichkeit, Begegnungen und Organisation aufzubringende Jahres-
budget belief sich 1994 auf FF 331.200,-. Eine jährliche Steigerung ist Gegenstand der Umsetzungspro-
gramme. Aus diesen Mitteln läßt sich lediglich die organisatorische Struktur der Partnerschaft finanzie-
ren. Lediglich in Einzelfällen werden einzelne Projekte bezuschußt. Die Maßnahmenfinanzierung obliegt
daher den tatsächlichen Projektträgem.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperation unterliegen, wie bereits angedeutet, einem regelmä-
ßigen Wandel. In den vergangenenen Jahren konnten vor allem Erfolge in den Bereichen Schüleraus-
tausch/Begegnung, Sport, Jugend und Soziales sowie Umwelt/Raumordnung erzielt werden
(Saarbrücker Zeitung v. 4.11.1996). Wichtige Ergebnisse dieser Aktivitäten sind zum Beispiel das
zweisprachige Handbuch „Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe im Département Moselle und im Saarland“
(Conseil Général / Landkreistag 1995b) oder das grenzüberschreitende Kartenwerk „Blick auf den
Saar-Rosselle-Raum“ (Conseil Général / Stadtverband / DDE 1995), von dem im weiteren noch
die Rede sein wird.
Die Partnerschaft des Landkreistages des Saarlandes mit dem Conseil Général des Département de la
Moselle kann somit als bedeutender Impulsgeber der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen loka-
len Gebietskörperschaften bezeichnet werden, dem vor allem eine Koordinationsfunktion zukommt.
з. 3.3 Der Eurodistrict Metz-Saarbrücken
Der Eurodistrict Metz-Saarbrücken kann als Sonderfall der kommunalen grenzüberschreitenden Ko-
operation betrachtet werden, da sich mit der Stadt Metz und der Landeshauptstadt Saarbrücken zwei
nicht unmittelbar benachbarte Kommunen zur intensiveren Kooperation in den Bereichen Wirtschaft,
Soziales und Kultur entschlossen haben. Die Bezeichnung Eurodistrict suggeriert bereits, daß die Ko-
operation nicht nur punktuell die beiden Partnerstädte erfassen sollte, sondern ein flächenhaftes Raum-
gebilde, das nicht weiter definiert wurde, aber im wesentlichen die Gemeinden auf der Achse Metz-
Saarbrücken meinte. Die Aufnahme weiterer Kommunen gelang bis heute jedoch nicht, so daß es bei
einer bipolaren Struktur blieb und ein Netzwerk nicht zustande kam.
Beschluß- und Abstimmungsorgan des Eurodistrict ist die mindestens einmal jährlich tagende Gene-
ralversammlung, die aus je 12 Vertreterinnen und Vertretern der beiden Städte besteht. Die eigentliche
„Arbeitsebene“ bildet ein ständiges Komitee, das sich aus den beiden (Ober-)Bürgermeistem, ihren Er-
sten Beigeordneten sowie zwei von der Generalversammlung gewählten Repräsentanten/innen zusam-
mensetzt. Die Präsidentschaft des Eurodistrict obliegt im dreijährlichen Wechsel dem Metzer bzw.
Saarbrücker (Ober-)Bürgermeister,
Neben gemeinsamen kulturellen Aktivitäten wie der Kooperation der städtischen Musikschulen, der
gemeinsamen Herausgabe eines Museumsführers, der Unterstützung des Saar-Lor-Lux-Video-Festivals
и. ä. ist die Durchführung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen sowie der Personalaustausch zwischen den
Stadtverwaltungen zu erwähnen. Einen wichtigen Bereich stellt die wirtschaftliche Kooperation dar, die
zum Beispiel zwischen Unternehmen des Technopole Metz 2000 und dem Saarbrücker Innovations- und
Technologiezentrum (SITZ) initiiert werden konnte (METZ / SAARBRÜCKEN 1996).
Unter gewissen Abstimmungsproblemen scheint das bereits 1991 gestartete Projekt PINBOARD zu
leiden, das in Form eines interaktiven Dienstes als Informationsbörse für Wirtschaftsuntemehmen im
Eurodistrict dienen soll. 1994 wurde das Programm neudefiniert und in ,JELIS“ (Economic Local Inter-
active Service) umbenannt. Eine Teilfinanzierung aus Geldern des EFRE-Fonds (50 % der insgesamt
1,24 Mio. ECU) wurde von der EU-Kommission im Jahre 1995 bewilligt (Républicain Lorrain v.
27.9.1995). Projektträger sind die Städte Metz und Saarbrücken, als Partner tritt ferner die Chambre de
Commerce et d'industrie (CCI) des Departement Moselle auf. Unstimmigkeiten zwischen den Projekt-
trägem, inhaltliche Modifikationen, Zeitverzögerungen bei der Einstellung der Kofinanzierung in den
Stadthaushalten sowie ein Wechsel der Ansprechpartner auf Metzer und Saarbrücker Seite führten zu
62
zeitlichen Verzögerungen, so daß sich ELIS im Februar 1997 erst am Ende der ersten Projektphase, das
heißt der Projektdefinition und der Entwicklung eines EDV-Prototyps befindet (ELIS 1997).
Ähnliche, jedoch weniger institutionalisierte bilaterale Kooperationsformen sind auch zwischen den
anderen Oberzentren des Saar-Lor-Lux-Raumes zu finden, so zum Beispiel zwischen Metz und Trier
(Städtpartnerschaft, Schüleraustausch etc.) oder zwischen Nancy und Kaiserslautern (v.a. Kooperation
der Technologiezentren) (PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:100f.). Sie können als erste An-
sätze einer Städtevemetzung auf regionaler Ebene gedeutet werden (s.u.).
3.3.4 Kooperation grenznaher Gemeinden in Saar-Lor-Lux
Wie bereits angedeutet, stehen im Vordergrund dieser Untersuchung die lokale Ebene der grenzüber-
schreitenden Kooperation und hier insbesondere die Aktivitäten der Grenz- bzw. grenznahen Gemein-
den. Im Gegensatz zu der in der Einleitung erwähnten Arbeit von MATTAR (1983), der eine Gesamtbi-
lanzierung der kommunalen Zusammenarbeit für den Raum Saarland-Westpfalz-Lothringen-
Luxemburg-Trier unternahm, werden nachfolgend bewußt Schwerpunkte gesetzt, um im Rahmen aus-
gewählter Fallbeispiele entsprechend tiefergreifend analysieren zu können. Einen aktuellen Überblick
über die einzelnen Aktivitätsfelder der Kommunen entlang der Binnengrenzen des Saar-Lor-Lux-
Raumes geben unter anderem MAT (1996), MOLL (1992) und insbesondere der von der PRÉFECTURE
DE LA RÉGION LORRAINE (1994) herausgegebene „Bilan de la coopération transfrontalière“. Es ist fest-
zustellen, daß sich in fast allen Grenzgemeinden entsprechende Aktivitäten entwickelt haben, die von
„weichen“ Formen der Kooperation wie gemeinsamen Festen, sonstigen kulturellen Veranstaltungen und
Vereinsaktivitäten bis hin zu „harten“ Projekten im Bereich Infrastrukturausbau (z.B. Brückenbauten),
Ver- und Entsorgung (z.B. Betrieb gemeinsamer Kläranlagen) oder Wirtschaftsentwicklung (z.B. Ge-
werbeflächenerschließung) reichen.
In Anlehnung an MOLL (1992, s. Kap. 3.3.1) lassen sich sechs grenzüberschreitende Untereinheiten
des Saar-Lor-Lux-Raumes ausmachen, die sich einerseits durch eine jeweils relativ homogene Raum-
struktur auszeichnen, andererseits eine Vielzahl grenzüberschreitender Aktivitäten aufweisen. Im nach-
stehenden „Arbeitsmodell Städtenetz Saar-Lor-Lux“ (Abb. 14) werden sie hypothetisch als lokale
Städtenetze ausgewiesen. Es handelt sich im einzelnen um folgende Gebiete:
• Eifel-Ardennen-Region im Bereich Arzfeld-Clervaux-St.-Vith
Kooperation in den Bereichen Wirtschaftsentwicklung, Fremdenverkehr und Naturschutz; •
• Belgisch-französisch-luxemburgisches Dreiländereck im Bereich des Pôle Européen de Développe-
ment Longwy-Rodange-Athus (PED)
Kooperation in den Bereichen Reaktivierung von Industriebrachen, Standort Werbung, Verkehr, Bil-
dung und Siedlungsentwicklung;
» Tal der Alzette im Bereich Audun-le-Tiche (F) und Esch-sur-Alzette (L)
Kooperation in den Bereichen Reaktivierung von Industriebrachen, Schienenverkehr, Siedlungsent-
wicklung;
• Moseltal zwischen Thionville und Trier
Kooperation in den Bereichen Tourismus, Naturschutz, Wirtschaftsförderung;
• Grenzraum Moselle Est und südlicher Teil des saarländischen Verdichtungsraumes (Saar-Rosselle-
Raum)
Kooperation in den Bereichen Umweltschutz, Siedlungsentwicklung, Verkehr, Kultur, Bildung;
• Städtedreieck Pirmasens-Zweibrücken-Bitche
Kooperation in den Bereichen Bildung, Kultur, Standortwerbung.
63
Städtenetzmodell Saar-Lor-Lux
Namur
* Koblenz
Eifel-Ardennen-Region
Arzfeld-Clervaux-St. Vith
Agglomération
Transfrontalière
du PED
Luxembourg
Wiesbaden
'Mainz
Europäisches
liai der Obermosel
Mannheim
Alzette Supérieure
Esch-s-A / Villerupt
Saarbrücken!
Metz**^
Karlsruhe
St-Dizier
/ \—v Städtedreieck
Saar- \ \ ^ Bitche-Pirmasens-
• * Rosselle- / % Zweibrücken
1 # •* Raum • / %
*** • Nancy •• ^aum _ / \
\ / \ • ................................
Strasbourg
^ Oberzentrum *
• Mittelzentrum /
• Unterzentrum /
(Auswahl) *
Regionale Bezugsachse
---- Lokale Bezugsachse
Staatsgrenze
I---1 Saar-Lor-Lux mit regionalen
Gebietskörperschaften
o
o
« •
Mulhouse
Untersuchungsgebiet
weiteres grenzüber-
schreitendes lokales Städtenetz
50 km
Kartengrundlage: MOLL (1992); Saar-Lor-Lux-Atlas (Pilotstudie, 1980):
Topographische Übersicht (1 : 500.000), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000) Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 14: Städtenetzmodell Saar-Lor-Lux
In drei der Teilräume hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine Kontinuität und einen Grad
der Institutionalisierung erreicht, der erste Anzeichen einer Arbeitsteilung der Grenzgemeinden im Sinne
einer Vernetzung erkennen läßt. Es handelt sich dabei um di & Agglomération Transfrontalière du PED,
64
den genannten Moselabschnitt sowie den Saar-Rosselle-Raum (hervorgehoben in Abb. 14). Diese drei
Fallbeispiele werden in den Kapiteln 5 bis 7 einer differenzierten Analyse unterzogen. Dabei wird den
strukturellen Rahmenbedingungen und den gewählten Organisationsformen der Kooperation besonderes
Augenmerk geschenkt. Im weiteren sollen aus den empirisch ermittelten Vorzügen und Hemmnissen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Entwicklungsperspeküven für die betroffenen Räume abgeleitet
werden.
Vor der Behandlung dieser Fallbeispiele erscheint jedoch eine generelle Betrachtung der Rahmenbe-
dingungen für die grenzüberschreitenden Aktivitäten der kommunalen Gebietskörperschaften im Saar-
Lor-Lux-Raum notwendig. Hierbei werden insbesondere die strukturellen, rechtlichen und finanziellen
Faktoren beleuchtet, die die lokalen Akteure beeinflussen. Auf die politischen Rahmenbedingungen kann
jedoch nur ansatzweise eingegangen werden, da deren wissenschaftlich seriöse Analyse den Rahmen
dieser Arbeit sprengen würde.
65
4 Die Rahmenbedingungen der kommunalen Zusammenarbeit
4.1 Allgemeine rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen
Wie auf anderen Ebenen der grenzüberschreitenden Kooperation auch, stellt sich auf der kommuna-
len Ebene das Problem der nur bedingten „Kompatibilität“ der Kooperationspartner. Unterschiedliche
Kompetenzbereiche, Divergenzen im Staatsaufbau und in der Verwaltungsorganisation sowie unter-
schiedliche finanzielle Möglichkeiten erschweren das konstruktive Zusammenarbeiten selbst dann, wenn
der politische Wille hierzu beiderseits der Grenze vorhanden ist. Nicht zuletzt führen auch die z.T. sehr
unterschiedlichen Gemeindegrößen und die daraus resultierende Abweichung in der Ausstattung der
Gemeinden zu erheblichen Problemen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Letztgenanntes Pro-
blem manifestiert sich im Saar-Lor-Lux-Raum in besonderer Weise, da wir es in Belgien, Deutschland
und Luxemburg mit relativ großen, fusionierten (Verbands-)Gemeinden zu tun haben, während in
Frankreich eine enstprechende Gebiets- und Verwaltungsreform bis heute ausblieb. So stehen die loth-
ringischen Gemeinden mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von 988 den ungleich größeren deut-
schen Partnern mit 20.846 (Saarland) bzw. 16.912 Einwohnern (Rheinland-Pfalz) gegenüber (s. Kap.
4.9). Einzelaspekte wie die finanzielle und personelle Ausstattung der Gemeinden, ihre Kompetenzen
sowie die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitenden Aktivitäten werden in den nachfolgenden
Kapiteln eingehend beleuchtet.
4.2 Allgemeine politische Rahmenbedingungen
Die politische Entschlossenheit der nationalen wie regionalen Regierungen, Parlamente und Verwal-
tungsstellen zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum ist
unumstritten und wurde in den vorangehenden Kapiteln anhand der vielfältigen Aktivitäten (z.B. IPR,
Gipfel der Großregion etc.) dargestellt. Auch was die Kooperation der lokalen Gebietskörperschaften
angeht, so finden sich die Kommunen in einem grundsätzlich vorteilhaften politischen Klima wieder.
Dies unterstreichen die folgenden Beispiele:
• Die Präfektur der Region Lothringen konstatiert in ihrem Bilan de la coopération transfrontalière:
„Celles-ci [les communes] sont les premiers partenaires du dialogue transfrontalier au quotidien, ce-
lui qui est proche du citoyen et de ses préoccupations“ (PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE
1994:98). Als „espaces de solidarité transcendant les barrières nationales“ (a.a.O.:100) wird ihnen
eine besondere Bedeutung für den Integrationsprozeß eingeräumt. Die Region Lothringen (Conseil
Régional) unterstützt lokale grenzüberschreitende Projekte durch finanzielle Zuwendungen, die bis
zu 50% der Gesamtkosten betragen können (RÉGION LORRAINE 1994:254ff.).
• Das Luxemburgische Ministerium für Raumordnung betrachtet es im Rahmen der Schaffung einer
einheitlichen Struktur für die Saar-Lor-Lux-Kooperation als unabdingbar, die kommunale Ebene zu
beteiligen: „il est essentiel d'associer le secteur communal“ (MAT 1996:127).
• Die geographische Lage von Rheinland- Pfalz verpflichtet „zur nachbarschaftlichen Zusammenarbeit
auf kommunaler Ebene. Deshalb ist für die rheinland-pfälzische Landesregierung die Kooperation
von Gemeinden und Gemeindeverbänden ein wichtiges Feld für grenzüberschreitende Aktivitäten“
(Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 1996:1). Daher wird der kommunale Bereich auch als eine
tragende Säule im sogenannten „4-Säulen-Modell“ für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
des Landes bezeichnet (EISENHAMMER 1993). Ministerpräsident Kurt BECK begrüßt alle Bemühun-
gen, die kommunale Zusammenarbeit im Grenzraum zu intensivieren: „Sie sollte sich kleinräumig
organisieren, um die typisch kommunalen Probleme wie Bauleitplanung, Wasserversorgung, Ab-
fallwirtschaft oder öffentlichen Personennahverkehr lösen zu können“ (Vis-À-Vis 3/4 1995:30).
66
• Als indirektes politisches Signal kann auch das Engagement des Saarlandes bei der Vorbereitung der
Ergänzung des Art. 24 GG24 sowie der Entwicklung des Karlsruher Übereinkommens gewertet wer-
den (Lafontaine 1995). Ferner hat das Saarland mit der Änderung seines Kommunalen Selbstver-
waltungsgesetzes im Jahre 1992 eine wesentliche rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitenden
Aktivitäten der Gemeinden und Gemeindeverbände geschaffen (s. Kap. 4.4.6).
• Die belgische Provinz Luxemburg versucht zur Zeit, Zonen entlang ihrer Außengrenzen zu identifi-
zieren, in denen sich ein relativ starker Austausch mit den Nachbarregionen entwickelt hat, wo sich
die Bemühungen der Grenzgemeinden in gewisser Weise bündeln lassen und durch die Provinzregie-
rung eine Förderung erfahren können. Die beratende und finanzielle Hilfestellung der Provinz wird
sich dabei vor allem auf den Bereich Virton / nördliches französisches Departement Meuse sowie die
belgisch-luxemburgische Grenze im Raum Arlon und Attert konzentrieren. (RINGLET 1996, frdl.
mdl. Mitteilung)
Auch wenn es sich hierbei nicht um echte Belege für politische Unterstützung der kommunalen
grenzüberschreitenden Kooperation handelt, so sind es doch Hinweise darauf, daß die nationalen bzw.
regionalen Entscheidungsträger die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf der Mikro-Ebene erkannt
haben und grundsätzlich bereit zu sein scheinen, den lokalen Akteuren entsprechende Handlungsfreihei-
ten einzuräumen, sofern sie ihnen nicht ohnehin verfassungsmäßig zustehen. Inwieweit es dennoch in
Einzelfällen zu einer Behinderung der kommunalen Aktivitäten kommen kann, wird ein wesentlicher
Gegenstand der nachfolgenden Analyse sein.
4.3 Finanzielle Rahmenbedingungen
4.3.1 Einsatz von Strukturfondsgeldem im Saar-Lor-Lux-Raum
Große Teile des Untersuchungsraums zählen zu den sogenannten Ziel 2- und Ziel 5b-Gebieten, die in
den unmittelbaren Genuß von Geldern aus den europäischen Strukturfonds kommen. Darüber hinaus
profitieren zahlreiche Maßnahmen im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen und Pilotprojekten von den
Strukturfonds, so z.B. das mit 8 Mio. ECU bezuschußte URBAN-Projekt der Landeshauptstadt Saar-
brücken zur Revitalisierung der Stadtteile Burbach und Malstatt (Gesamtvolumen: 22,5 Mio. ECU)
(EUROPÄISCHE KOMMISSION 1997:2). Wichtigste Gemeinschaftsinitiative ist in diesem Zusammenhang
jedoch die Gemeinschaftsinitiative INTERREG, auf die im nachfolgenden Kapitel gesondert eingegan-
gen wird. Das Ziel 2-Programm zur Förderung der Regionen mit rückläufiger industrieller Entwicklung
wird aus Geldern des EFRE und des ESF gespeist. Es sieht unter anderem „Maßnahmen zur Förderung
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ vor. Förderungsfähig nach Ziel 2 sind alle NUTS-III-
Regionen25
• mit einem Anteil an Industriearbeitsplätzen, der mindestens dem EU-Durchschnitt entspricht,
• mit einem Rückgang an Industriearbeitsplätzen ab einem bestimmten Bezugsjahr und
• mit einer Arbeitslosenquote über dem EU-Durchschnitt.26
24 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949
2? NUTS = Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques
Bsp. Frankreich: NUTS 1 = 8 Zones dütudes et d'Aménagement du Territoire
NUTS II = 22 Regionen
NUTS III = 96 Departements
26 Es müssen nicht immer alle Kriterien erfüllt werden. So kommt beispielsweise Luxemburg trotz der
niedrigsten Arbeitslosenquote in Europa aufgrund seiner Industriestruktur in den Genuß der Ziel 2-
Förderung.
67
Im Untersuchungsraum zählen hierzu die folgenden Gebietskörperschaften: In Belgien das Arron-
dissement Arlon, in Deutschland die Landkreise Pirmasens und Saarlouis, der Stadtverband Saarbrük-
ken sowie die kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens, in Frankreich die Départements Meurthe-
et-Moselle, Meuse und Moselle sowie das gesamte Großherzogtum Luxemburg27.
Das Ziel 5b dient der „Entwicklung des ländlichen Raums im Hinblick auf die Reform der Gemein-
samen Agrarpolitik“ und bezieht Finanzmittel aus jedem der drei Strukturfonds. Förderungsfähig sind
alle NUTS-III-Regionen
• mit einem hohen Anteil an Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft,
• mit niedrigem Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit und
• mit einem geringen Pro-Kopf-BIP.
Diese Kriterien werden im Untersuchungsraum von folgenden Gebieten erfüllt: In Deutschland von
den Landkreisen Bitburg-Prüm, Daun, Merzig-Wadem und Trier-Saarburg, in Frankreich vom Dépar-
tement Meuse, die belgischen Arrondissements Neufchäteau und Bastogne sowie in Luxemburg - in
Ermangelung regionaler Gebietskörperschaften - wiederum das gesamte Landesgebiet (a.a.O.).
Für den Zeitraum 1994-1999 entfallen folgende Anteile der Programmittel auf den Saar-Lor-Lux-
Raum:
Tab. 3: Einsatz von Fördermitteln der Programme Ziel 2 und Ziel 5b im Untersuchungsraum
[in Mio. ECU]
Ziel 2 Ziel 5b Gesamt
Teilregion 1994-1996 1997-1999 1994-1999 1994-1999
Lothringen 127,4 172,3 96,8 396,5
Luxemburg 7,0 8,0 6,0 21,0
Provinz Luxemburg 1,3 ? 41,4* 42,7
Rheinland-Pfalz 23,5 27,6 111,3 162,4
Saarland 49,1 58,9 24,1 132,1
Gesamt 208,3 266,8 279,6 754,7
* gemeinsam mit den außerhalb des Untersuchungsraums liegenden Arrondissements Dinant, Marche und
Philippeville
(Wächter 1997; europäische Kommission http://europa.eu.int/en/comm/dgl6.htm)
Die Bedeutung der vorgenannten Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist inso-
fern nicht zu unterschätzen, als mitunter Mischfinanzierungen grenzüberschreitender Projekte sowohl
auf regionalen, nationalen und INTERREG-Geldem, aber auch auf Zuschüssen aus Ziel 2 oder Ziel 5b
basieren. Dies ist beispielsweise bei größeren Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- und Brückenbau) der
Fall, da diese im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG nur bedingt zuschußfähig sind.
4.3.2 Die Bedeutung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
Bereits die erste Auflage der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (1990-1993) wurde von den Teil-
regionen des Saar-Lor-Lux-Raumes rege in Anspruch genommen. Drei operationeile Programme für
den deutsch-lothringischen, deutsch-luxemburgischen und den lothringisch-luxemburgisch-wallonischen
27
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr C215/4 vom 30.8.1990
68
Grenzraum förderten eine Vielzahl grenzüberschreitender Aktivitäten mit einem Gesamtzuschuß von
etwa 20 Mio. ECU (D-F 9,8; D-L 4,5; B-F-L 5,9). (SAARLAND 1995:5ff.; EISENHAMMER 1994:7f.;
IDELUX 1993:52)
Das aufwendige Antragsverfahren sowie der sehr unterschiedlich entwickelte Kenntnisstand über die
Fördermöglichkeiten führten dazu, daß nur relativ wenige Grenzgemeinden an den INTERREG I-
Zuschüssen teilhatten. Beispielsweise wurden im Rahmen des Operationellen Programms Lothringen-
Saarland-Westpfalz lediglich neun von insgesamt 53 Projekten in kommunaler (Teil-)Trägerschaft
durchgeführt28 (s. Tab. 4). Mit einem Zuschuß aus Gemeinschaftsmitteln von etwas mehr als 3,7 Mio.
ECU machten diese Projekte zwar 38 % des Gesamtprogramms aus, konzentrierten sich jedoch auf
lediglich fünf Standorte.
Von der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II (1994-1999) versprechen sich die meisten Kommu-
nen eine stärkere Berücksichtigung ihrer Belange. Die bessere Kenntnis der Antragsformalitäten und der
förderbaren Bereiche, die zum Teil auf eine verbesserte Informationsarbeit und Beratungstätigkeit der
EU-Kommission sowie der regionalen Abwicklungsstellen, zum Teil auf eine stärkere Eigeninitiative der
Gemeinden zurückgeht, läßt erwarten, daß die Förderung kommunaler Projekte nicht nur absolut
(angesichts eines größeren Gesamtbudgets), sondern auch relativ zu anderen Projektträgern zunehmen
wird.
Tab. 4: Kommunale Beteiligung an INTERREG I - Projekten im Grenzraum Lothringen, Saarland
und Westpfalz (1991-1993)
Teilbereich Anzahl Projekte EU-Anteil [ECU] Kommunale Beteiligung Finanzvolumen [ECU]
Standortpromotion 11 1.762.806,- - -
Verflechtung der regionalen Wirtschaft 9 2.527.570,- 2 1.093.760,-
Verkehrsinfrastruktur, Raum- entwicklung, Umweltschutz 2 480.000,- - -
Anpassung der Aus- und Wei- terbildung 19 2.445.796,- 2 270.000,-
Interregionaler Sozialdialog 1 100.000,- - -
Kultur und Tourismus 10 2.530.000,- 7 2.370.000,-
Gesamt: 53 9.846.172,- 9 3.733.760,-
(Quelle: BEGLEITAUSSCHUSS 1994; SECRÉTARIAT PERMANENT 1996)
INTERREG II umfaßt im Untersuchungsraum wiederum drei operationeile Programme, die sich
teilweise überlappen. Das von Lothringen und dem Saarland abgewickelte deutsch-lothringische Pro-
gramm gilt für die Departements Meurthe-et-Moselle, Moselle, Teile des Saarlandes und der Westpfalz
(s. Abb. 15). Es sieht ein Gesamtvolumen von 46,5 Mio. ECU vor, zu dem die EU 23,3 Mio. ECU bei-
steuert. Das deutsch-luxemburgische Programm, das von Luxemburg und Rheinland-Pfalz koordiniert
wird, erreicht 30,9 Mio. ECU mit einem Gemeinschaftsanteil von 8,0 Mio. ECU. Es betrifft das gesam-
28 Einbezogen wurden hierbei alle im weitesten Sinne des Wortes kommunalen Projekte, z.B. auch die
institutionelle Förderung der Partnerschaft des Département Moselle mit dem Landkreistag des Saarlandes
(80.000 ECU) oder gemischtfinanzierte Projekte wie eine vom saarländischen Wirtschaftsministerium, der
Stadt Saarbrücken und dem District St. Avold veranlaßte Studie zum Logistikzentrum EUROPORT in St.
Avold (53.000 ECU).
69
te Großherzogtum sowie auf deutscher Seite die grenznahen Teile des Regierungsbezirks Trier sowie
den saarländischen Landkreis Merzig-Wadern. Das operationelle Programm Wallonien-Lothringen-
Luxemburg ist mit insgesamt 62,2 Mio. ECU (EU-Anteil 32,0 Mio. ECU) am besten ausgestattet.
Nutznießer sind hier die französischen Départements Meurthe-et-Moselle, Meuse und Moselle, die bel-
gischen Arrondissements Arlon, Bastogne, Neufchäteau und Virton sowie ganz Luxemburg.
Grundsätzlich ist auch eine Förderung von Maßnahmen außerhalb der genannten Gebietskörper-
schaften möglich, sofern diese „mit einer intensiven grenzüberschreitenden Zusammenarbeit verbunden
sind“ und „nicht mehr als 20 % der Gesamtausgaben der betreffenden Programme in Anspruch nehmen“
(EUROPÄISCHE KOMMISSION 1994b: 16). Die nachfolgende Abbildung stellt die thematischen Schwer-
punkte und die Aufteilung der Finanzmittel innerhalb der drei operaüonellen Programme dar. Bezugs-
größe ist hier der jeweilige Gesamtumfang der Projekte, d.h. die Summe aus nationalen Beteiligungen
und den zugewiesenen Geldern aus der Gemeinschaftsinitiative.
Im deutsch-luxemburgischen Programm nimmt der Bereich Umwelt und Raumordnung mit 20,1
Mio. ECU den weitaus größten Anteil ein. Hier schlagen vor allem zwei gemeinschaftliche Kläranlagen-
projekte29 zu Buche, die jedoch nur zu geringen Teilen aus INTERREG-Mitteln kofinanziert werden
(2,1 Mio. ECU). Im operationellen Programm Saarland-Lothringen-Westpfalz überwiegt der Bil-
dungssektor mit insgesamt 16,28 Mio. ECU (davon 50 % EU-Förderung). Hierzu zählen Maßnahmen
im Hochschulbereich, in der beruflichen Weiterbildung sowie zur Förderung der Zweisprachigkeit. Im
lothringisch-luxemburgisch-wallonischen Programm dominiert der Bereich Verkehr. Hierzu zählt die
Förderung des Ausbaus bzw. der Unterhaltung grenzüberschreitender Straßen- und Schienenverbindun-
gen ebenso wie die Entwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV. Räumlicher Schwerpunkt dieser
Maßnahmen ist die Agglomération Transfrontalière du PED Longwy-Rodange-Athus (s.u.). Inwieweit
im einzelnen kommunale Projekte an den Maßnahmen partizipieren werden, läßt sich zum heutigen
Zeitpunkt noch nicht absehen. Wie schon erwähnt, deutet jedoch vieles darauf hin, daß die Anzahl qua-
lifizierter Anträge seitens der kommunalen Gebietskörperschaften deutlich steigen wird.
Die bereits angesprochene Erweiterung der Gemeinschaftsinitiative um den Teil INTERREG II C
betrifft auch den Untersuchungsraum. So kooperieren das Saarland, Rheinland-Pfalz, Belgien, Luxem-
burg und die Region Lothringen im Rahmen der Raumentwicklung im Großraum Nordwest-Europa mit
nordfranzösisehen Regionen, den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden,
Großbritannien und Irland. Zur Zeit wird unter anderem ein Vorhaben mit dem Arbeitstitel
„Regionalparks als Instrumente der räumlichen Entwicklung“ vorbereitet. Im Bereich des vorbeugenden
Hochwasserschutzes arbeiten die EU-Mitgliedstaaten zusammen, die im Einzugsgebiet von Maas und
Rhein liegen (Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Niederlande). Dieser Programmteil fördert
Einzelprojekte, die zur Minderung bzw. Vermeidung von Hochwassern beitragen. Die Teilregionen kön-
nen in diesem Zusammenhang sowohl die Kofinanzierung von Einzelmaßnahmen (z.B. Anlage von
Hochwasserrückhalteräumen) als auch von Studien beantragen. Auch hier erlaubt es die bisher kurze
Programmlaufzeit nicht, Aussagen über den Effekt der eingesetzten Gelder zu treffen (SAARLAND
1997:3f.).
Zweifelsohne gaben bzw. geben Gemeinschaftsinitiativen wie INTERREG I und II wichtige Impulse
zur Intensivierung der Zusammenarbeit entlang der Staatsgrenzen im Saar-Lor-Lux-Raum. So konnten
nationale, regionale und lokale Träger zu zahlreichen Projekten motiviert werden, die sonst nicht bzw.
nicht im jetzigen Umfang in Angriff genommen worden wären (s.u.). Wichtiger vielleicht noch als die
Ermöglichung einzelner Maßnahmen erscheint jedoch die Tatsache, daß die in INTERREG II eingeführ-
te Verpflichtung zur gemeinsamen Projektkonzeption und Abwicklung der EU-Gelder (s.u.) maßgeblich
zu einer stärkeren Institutionalisierung der Zusammenarbeit beigetragen und damit zu einer neuen Quali-
tät der Kooperation geführt hat, auf die im weiteren noch genauer einzugehen sein wird.
29
a) Ralingen/Rosport (3,35 Mio. ECU, davon 0,84 Mio. ECU Gemeinschaftsmittel = 25 %)
b) Echternach/Weilerbach (15,71 Mio. ECU, davon 1,26 Mio. ECU Gemeinschaftsmittel = 8 %)
70
INTERREG II (1994-1999)
Fördergebiete und Operationelle Programme
im Saar-Lor-Lux-Raum
Namur
62,2
INTERREG I11994-1999
Operationelle Programme:
Är
^—Gesamtumfang in Mio. ECU
Höhe der EU-Zuwendungen
| | D-L Deutschland-Luxemburg
\^\\ D-F Lothringen-Saarland-Westpfalz
'/'//, B-F-L Wallonien-Lothringen-Luxemburg
Mainz
zugehörige Abwicklungsstellen
Arbeitsteilung Rheinland-Plalz / Saarland
50 km
Saaï-Lor-Lux-Raum
mit Verwaitungsgrenzen NUTS I
Staatsgrenze
Entwurf und Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Quelle: Operationelle Programme INTERREG II (1994-1999)
Deutschland-Luxemburg, Wallonie-Lorraine-Luxembourg,
Loth ringe n-Saa rland-We st pfalz
Kartengrundlage: Saar-Lor-Lux-Atlas (Pilotstudie),
Grundkarte Verwaltung, 1 :500.000 (1980)
Abb. 15: INTERREG II (1994-1995) - Fördergebiete und Operationelle Programme
im Saar-Lor-Lux-Raum
71
INTERREG II (1994-1999)
Schwerpunkte der operationeilen Programme
im Saar-Lor-Lux-Raum
D-L
30,9 Mio. ECU
Um weft u. Raumordnung
Bildung
Verkehr
Netzwerkbildung,
Information, Kooperation
Technische Hilfe
Wirtschaftsförderung,
Forschung, Technologietransfer
Tourismus
Technische Hilfe
Verkehr
Netzwerkbildung,
Information, Kooperation
Umwelt u. Raumordnung
Wirtschaftsförderung,
Forschung, Technologietransfer
D-F
46,5 Mio. ECU
Bildung
Tourismus
B-F-L Bildung
62,2 Mio. ECU
Verkehr
Umwelt u. Raumordnung
Netzwerkbildung,
Information, Kooperation
Technische Hilfe
Wirtschaftsförderung,
Forschung, Technologietransfer
Entwurf + Darstellung: Christian Schulz (1997)
Quelle: Operationelle Programme INTERREG II Deutschi.-Luxemburg, Lothr.-Saari.-Westpfalz, Wallonie-Lorraine-Lux.
Abb. 16: INTERREG II (1994-1999) - Schwerpunkte der Operationellen Programme
im Saar-Lor-Lux-Raum
72
Nicht unbeachtet bleiben sollte jedoch, daß die Verfügbarkeit von Gemeinschaftsmitteln für kommu-
nale Projekte auch einen Rückzug der nationalen oder regionalen Geldgeber implizieren kann. So bekla-
gen insbesondere rheinland-pfälzische Gemeinden, daß sich das Land in dem Maße aus sonst üblichen
Mischfinanzierungen zurückzieht, wie Komplementärmittel der EU akquiriert werden können. Diese
plumpe Form der „Refinanzierung“ des Landeshaushaltes führt Gemeinschaftsinitiativen wie
INTERREG in manchen Fällen ad absurdum und kann auf die antragstellenden Gebietskörperschaften
durchaus demotivierend wirken.
4.3.3 EU-geförderte Pilotprojekte
Zu den nach Artikel 10 der EFRE-Verordnung geförderten Pilotprojekte bzw. Studien gehören im
Untersuchungsraum die bereits erwähnte Initiative ECOS/OUVERTURE sowie die Studie Saar-Lor-
Lux-plus. In Vorbereitung befindet sich ferner das Kooperationsvorhaben Lothringisch-rheinischer
Raum.
Die Studie Saar-Lor-Lux-plus wird - unter Beteiligung der Region Lothringen, des Saarlandes sowie
der Regionen Trier und Westpfalz - vom luxemburgischen Raumordnungsministerium realisiert. Sie soll
„die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der bestehenden transregionalen Ko-
operationen klären [...] sowie die Chancen einer besseren Positionierung des SLL-Raumes im mitteleu-
ropäischen Metropolraum darlegen“ (SAARLAND 1997:4). Dazu gehört auch die Benennung konkreter
Maßnahmenvorschläge.
Die Pilotaktion „Lothringisch-rheinischer Raum“ geht auf eine französische Initiative zurück. Unter
luxemburgischer und deutscher Beteiligung sollen für einen von den Ardennen über den Oberrheingra-
ben bis zum Burgund reichenden Großraum insbesondere Fragen des Ausbaus der Verkehrsinfrastruk-
tur geklärt werden, dessen Notwendigkeit jedoch nicht unumstritten ist. Auf deutscher Seite herrscht
derzeit eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Vorhaben (SAARLAND 1997:4).
4.4 Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland
4.4.1 Grundzüge der deutschen Temtorialverwaltung
In der Bundesrepublik Deutschland existieren drei Ebenen demokratisch legitimierter Gebietskörper-
schaften: Länder, Kreise und Gemeinden. Sie verfügen jeweils über ein von der Bevölkerung direkt ge-
wähltes Parlament. Hinzu kommen die Regierungsbezirke30 als mittlere Ebene der staatlichen Verwal-
tung zwischen Ländern und Kreisen.
Die föderale Struktur der BRD gewährt den Ländern den Erlaß eigener, dem Grundgesetz (GG)
Rechnung tragender Verfassungen sowie eine eigene legislative Kompetenz. Letztere gilt nicht für die
ausschließlichen Kompetenzbereiche des Bundes, z.B. Militärwesen, Paßwesen/Ein- u. Auswanderung,
Währungswesen, Zollwesen u.ä. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung dürfen Landesgesetze
erlassen werden, solange der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht (vgl.
Artikel 72 GG). Durch die Befugnis der Rahmengesetzgebung kann der Bund die Ländergesetze in eini-
gen Bereichen zudem stark mitbestimmen, z.B. in Hochschulwesen, Raumordnung oder Wasserhaus-
halt, vgl. Artikel 75 GG.
Die Kreise besitzen eine Doppelfunktion. Sie sind einerseits ein Gemeinde verband und damit eine
vollwertige kommunale Gebietskörperschaft mit Recht auf Selbstverwaltung (s.u.), andererseits ist das
Gebiet des Kreises die untere Ebene der staatlichen Verwaltung (z.B. Sitz der unteren Wasserbehörde).
30
Mit Ausnahme der Stadtstaaten sowie der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland,
Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
73
Sie nehmen daher traditionell eine Mittlerfunktion zwischen Ländern und Gemeinden ein, wobei heute
jedoch der Charakter der Gebietskörperschaft dominiert (FALKENBURGER & REICHWEIN 1985:56).
Entwurf + Darstellung; Christian SCHULZ (1997)
Abb. 17: Aufbau der bundesdeutschen Territorialverwaltung
Die derzeit 16 Bundesländer gliedern sich in 29 Regierungsbezirke, 329 Kreise und 14920 Gemein-
den, darunter 115 kreisfreie Städte (STATISTISCHES BUNDESAMT 1995:48). Die Zahl der Gemeinden
(ohne kreisfreie Städte) hat sich im Zuge der deutsche Wiedervereinigung von 8.512 auf 14.805 nahezu
verdoppelt. Dieser Umstand ist darauf zurückzufiihren, daß in allen „alten“ Bundesländern - mit Aus-
nahme der Stadtstaaten - im Zeitraum zwischen 1967 und 1978 Gebiets- und Verwaltungsreformen zu
einer drastischen Verringerung der Kreise und Gemeinden führten, während diese Reformen in der ehe-
maligen DDR ausblieben und auch heute noch in den „neuen“ Bundesländern auf sich warten lassen.
4.4.2 Zuständigkeiten der Gemeinden
Die deutschen Gemeinden besitzen, verfassungsrechtlich abgesichert, sehr weitreichende Kompeten-
zen. Artikel 28(2) GG garantiert die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindever-
bände:
„Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im
Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwal-
tung.“
Gleichzeitig verpflichtet Artikel 28(3) GG die Länder zur Berücksichtigung dieser Garantie in ihren
Verfassungen. So heißt es beispielsweise in Artikel 117(2) der Verfassung des Saarlandes31:
31
Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947
74
„Zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner erfüllen die Gemeinden alle öffentlichen Aufgaben der
örtlichen Gemeinschaft, soweit diese nicht durch Gesetz anderen Stellen im öffentlichen Interesse zu-
gewiesen sind.“
Bei Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt sich die staatliche Aufsicht darauf, „die Rechtmä-
ßigkeit sicherzustellen“ (Artikel 122).
Die weitreichenden Kompetenzen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung werden gemeinhin
als „Allzuständigkeit“ der Gemeinden bezeichnet. Von ihr ausgenommen sind lediglich Sektoren, die per
Gesetz eindeutig anderen Verwaltungsinstanzen zugesprochen werden (z.B. Militär, Bundesstraßen und
-autobahnen, Wasserwege etc.). Souveränität besitzen die Gemeinden im Bereich der örtlichen Planung
(Bauleitplanung), Haushaltswesen und Kommunalsteuern (s.u.), Wasserversorgung, Abwasser- und
Abfallentsorgung, Wohnungs-, Brücken- und Gemeindestraßenbau, Kultur und soziale Dienste (BEER &
LAUX 1981:34). HELD (1989:40) konstatiert sogar, daß in „keinem anderen Land Europas und der üb-
rigen Welt [...] die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen immer noch, auch praktisch, so umfassend
ausgestattet [sind], wie in der Bundesrepublik“.
Möglichkeiten der interkommunalen Kooperation bietet insbesondere die Bildung kommunaler
Zweckverbände. Dieses Instrument erfreut sich insbesondere in den Bereichen Abfallentsorgung und
Abwasserbehandlung großer Beliebtheit (z.B. Abwasserverband Saar), wo hohe Anlagen- und Perso-
nalkosten auf viele Gemeinden umgelegt und durch Bündelung und Abstimmung vormals einzelner Ak-
tivitäten gewisse Synergieeffekte erzielt werden. Jedoch haben damit einhergehende Zentralisierung,
(Macht-)Konzentration und geringerer gemeindlicher Einfluß in den letzten Jahren die großen - landes-
oder regierungsbezirkweiten - Zweckverbände in die Kritik geraten lassen.
Die deutschen Gemeinden gehen ferner zunehmend dazu über, ihre Verwaltung angesichts knapper
Finanzen durch Privatisierung und „Auslagerung“ bestimmter Aktivitäten zu „verschlanken“. Dies er-
folgt über Geschäftsbesorgungsverträge mit privaten Anbietern (z.B. Reinigungsdienste, Gartenbauun-
temehmen, EDV-Dienstleister) oder durch die Gründung privatrechtlicher, gemischtwirtschaftlicher
Gesellschaften32 mit Mehrheitsbeteiligung der Gemeinden. Zu letzteren gehören Stadtwerke oder Tech-
nische Werke ebenso wie Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder touristische Dienstleister. Bei den
privaten Kooperationspartnern der Gemeinden handelt es sich meist um Dienstleistungsuntemehmen
(z.B. der Energieversorgung), die zunehmend den Bereich des „facility management“ und der kommuna-
len Dienste für sich entdecken.
4.4.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden
Auf die kommunalen Haushalte entfallen nur etwa 20 % der Gesamtheit der deutschen öffentlichen
Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) sowie etwa 10 % des Bruttoinlandspro-
duktes (BIP) (ELTGES 1995:628). Im Jahre 1995 stammten in den „alten“ Bundesländern die Einnah-
men zu 35 % aus Steuern, zu 28 % aus öffentlichen Zuweisungen, zu 15 % aus Gebühren und zu 22 %
aus sonstigen Einnahmen, wie z.B. Grundstücks- und Immobilien verkehr, Forstwirtschaft u.ä.
(BERGMANN & ELTGES 1995:534). Im Bereich der Steuereinnahmen, der wichtigsten Finanzquelle der
Kommunen, lassen sich „direkte“ Steuern (Realsteuem) von „indirekten“ Steuern unterscheiden.
Die Realsteuern werden von den Gemeinden selbst erhoben und bleiben - mit Ausnahme der Gewer-
besteuer, die anteilig abgeführt wird (s.u.) - vollständig in ihrem Besitz. Zu den Realsteuem zählen,
neben Bagatellsteuern wie der Hunde-, Vergnügungs- oder Getränkesteuer, die Grund- und die Gewer-
besteuer. Letztere ist mit 40 % des gemeindlichen Steueraufkommens und 13 % der Gesamteinnahmen
die wichtigste Steuer aus Sicht der Gemeinden. Sie setzt sich zusammen aus der Gewerbeertragssteuer,
32
i.d.R. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), seltener Aktiengesellschaften (z.B. Münchener
Stadtwerke AG)
75
der Gewerbekapitalsteuer und dem gemeindlichen Hebesatz33. 85 % des Gewerbesteueraufkommens
steht der Gemeinde zu, während der Bund und das jeweilige Land je 7,5 % erhalten. Die Grundsteuer
umfaßt zwei Typen: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie die
Grundsteuer B für bebaute Grundstücke. Ihre Summe bleibt gänzlich in Gemeindebesitz und macht in
der Regel weniger als 10 % der gemeindlichen Steuereinnahmen aus (BERGMANN & ELTGES
1995:534ff.; LARISCH 1985:65ff.).
Ferner partizipieren die Gemeinden an der Einkommensteuer, jedoch nicht an der Mehrwertsteuer.
Der Gemeindeanteil an der vom Staat erhobenen Einkommenssteuer beläuft sich derzeit auf 15 %, 42,5
% gehen an den Bund, 42,5 % an die Länder (BERGMANN & ELTGES 1995:539). Sie spielt insbesondere
für kleine, ländliche Gemeinden eine große Rolle, in denen ihr Anteil oft über dem Gewerbesteuerauf-
kommen liegt (KARRENBERG 1995:571). Die Mehrwertsteuer bleibt (bisher) allein den Ländern (44 %)
und dem Bund (56 %) Vorbehalten.
Neben den Steuereinnahmen sind es staatliche Zuwendungen, die die Eigenständigkeit der Kommu-
nen im Sinne des Artikels 28 GG gewährleisten sollen. Sie erfolgen im Rahmen des kommunalen Fi-
nanzausgleichs in Form von „Schlüssel-“ bzw. „Investitionszuweisungen“. Die Schlüsselzuweisungen
dienen dazu, bestehende „Bedarfs- und Steuerkraftunterschiede“ abzuschwächen und die Handlungsfä-
higkeit der Gemeinden zu garantieren. Die Gelder stammen aus dem Steuerbudget der Länder, insofern
findet auf indirektem Wege doch eine Umlage der Mehrwertsteuer statt. Die zweckgebundenen Investiti-
onszuweisungen sind Zuschüsse seitens der Länder zu kommunalen Investitionsvorhaben, etwa in den
Bereichen Wohnungsbau, Gewerbeflächenerschließung oder Schulwesen. Die Schlüssel- und Investiti-
onszuweisungen machen insgesamt etwa 22 % der Gemeindeeinnahmen aus (ELTGES 1995:629).
4.4.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation
Gemäß Art. 32 GG steht eine auswärtige Vertragsabschlußkompetenz (ius contrahendi) bisher ex-
plizit nur dem Bund und den Ländern zu. Darüber hinaus wurde 199234 der Art. 24 GG um folgenden
Absatz la ergänzt:
„Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen
Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenz-
nachbarschaftliche Einrichtungen übertragen."
Die Übertragung von Hoheitsrechten ist zu verstehen als „'Delegation' hoheitlich zu erfüllender Auf-
gaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Länder an eine die Landesgrenzen überschreitende Kooperati-
onsebene" (AUTEXIER 1993:86). Der Begriff „grenznachbarschaftliche Einrichtung" ist verfassun-
grechtlich neu und meint Institutionen wie Zweckverbände, Vereine oder öffentliche Einrichtungen, wie
sie beispielsweise das französische Verwaltungsrecht vorsieht (s.u.). Bereiche, in denen eine solche
Übertragung von Hoheitsrechten denkbar ist, sind z.B.:
• unmittelbar verbindliche Pläne (Raumordnung, Fachplanungen, Bauleitplanung, Landschaftsplanung
etc.);
• konkrete einseitige Regelungen (Naturschutz, Subventionsvergabe, ÖPNV, Schulwesen, polizeiliche
Maßnahmen etc.);
• Satzungen (etwa auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung oder im Hochschulbereich).
33 Während die Sätze der Gewerbeertragssteuer und der Gewerbekapitalsteuer im Rahmen der
bundeseinheitlichen Steuergesetzgebung festgelegt werden, kann die Gemeinde ihren Hebesatz im Rahmen
vorgegebener Grenzen individuell gestalten.
38. Änderungsgesetz vom 21.11.1992 (BGBl. I S. 2086)
76
Diese Initiative ging auf einen saarländischen ErgänzungsVorschlag in der Verfassungskommission
des Bundesrates zurück. Sie stärkt einerseits die Staatlichkeit der Bundesländer, gleichzeitig schafft sie
die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte regionale grenzüberschreitende Koope-
ration. AUTEXIER (1993:92) wertet diese Verfassungsnorm als „ein starkes Instrument zur Überwindung
des Territorialitätsprinzips, nach dem das Verwaltungsrecht nur für das Gebiet des Staates, der es erlas-
sen hat, gelte und nur bis zu dessen Grenzen Gültigkeit habe".
4.4.5 Rechtsgrundlage in den Ländern
Im Februar 199235 wurde in Artikel 60 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes folgender Pas-
sus entsprechend einer Staatszielbestimmung eingefügt:
„[...][das Saarland] arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt grenz-
überschreitende Beziehungen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften und Einrichtungen."
Analog hierzu nahm der Landtag des Saarlandes am 24.3.199336 eine Ergänzung des Kommunal-
selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vor, die eine „Zielvorgabe für kommunales grenzüberschreitendes
Handeln zumindest in benachbarten Regionen" (AUTEXIER 1993:7) beinhaltet. In § 5 Absatz 2 des
KSVG wurde folgender Satz 2 eingefügt:
„Sie [die Gemeinden] arbeiten mit benachbarten kommunalen Gebietskörperschaften anderer euro-
päischer Regionen grenzüberschreitend zusammen."
Dieser Satz gilt entsprechend für die Landkreise und den Stadtverband Saarbrücken. „Benachbart"
heißt dabei nicht unbedingt „unmittelbar angrenzend" (s. Kooperation der Städte Metz und Saarbrücken
im 'Eurodistrict'). „Damit ist zwar keine neue Rechtslage geschaffen worden, nachdem sich diese Kom-
petenz bereits aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG ergibt. Jedoch
zeigt diese Kommunalgesetzgebung den hohen Stellenwert, den der (saarländische) Landesgesetzgeber
der grenznachbarschaftlichen Zusammenarbeit beimißt“ (HEBERLEIN 1996:103).
Die vorgenannten gesetzlichen Regelungen weisen Parallelen zu den Gesetzesinitiativen in Frank-
reich auf, reichen jedoch längst nicht so weit, da beispielsweise keine konkrete Rechtsgrundlage für
grenzüberschreitende Konstrukte ähnlich den französischen SEML oder GIP fehlt (s.u.). Ferner stellt
AUTEXIER (1993:95) fest, daß den saarländischen Kommunen nicht die Verhandlungskompetenz zuge-
standen wird, wie in Frankreich: „Offensichtlich ginge es zu weit, in der Novellierung ein rechtliches
Äquivalent zum ius contrahendi der französischen territorialen Körperschaften gemäß Art. 131 des Ge-
setzes Joxe/Marchand erkennen zu wollen. Insofern baut diese Novellierung nur ein Stück weit die
‘Brücke’ zum französischen Recht".
In Rheinland-Pfalz fehlen derartige Staatszielbestimmungen in der Landesverfassung, jedoch hat
Rheinland-Pfalz maßgeblich am Zustandekommen zwischenstaatlicher Vereinbarungen anteil, die in
erster Linie den Grenzgemeinden zugute kommen (StaatsKANZLEI RHEINLAND PFALZ 1995, 1997; s.
auch Kap. 4.8).
4.5 Rahmenbedingungen in Frankreich
4.5.1 Grundzüge der französischen Territorial Verwaltung
In Frankreich, das gemeinhin als Prototyp eines zentralistischen Staates gilt, haben die seit Anfang
der 80er Jahre eingeleiteten Dezentralisierungsmaßnahmen zu einem Bedeutungszuwachs der Gebiets-
35 Gesetz Nr. 1286 zur Veränderung der Verfassung des Saarlandes vom 26. Februar 1992
36 Gesetz Nr. 1307 zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) des Saarlandes vom 24.
März 1993
77
körperschaften geführt. Zuvor war die von Paris ausgehende staatliche Kontrolle (tutelle administrati-
ve) derart stark, daß beispielsweise eine Gemeinde in allen ihren Angelegenheiten eine Vorabgenehmi-
gung beim Präfekten einholen mußte (BRÜCHER 1992:41; ALBRECHT 1995a:44). Die sogenannten
„Märzgesetze“ aus dem Jahre 1982 hatten unter anderem eine Neugliederung der staatlichen Verwal-
tung, die Einführung der neuen Gebietskörperschaft Région sowie die Neuverteilung der Zuständigkei-
ten zum Inhalt.
Neben den Gemeinden und den seit 1871 als Gebietskörperschaften anerkannten Départements (seit
1836 gewählte Generalräte, „conseils généraux“) existieren im europäischen37 Frankreich fortan 22
Regionen (entsprechen etwa den 1955/56 geschaffenen Programmregionen) als rechtlich vollwertige
Gebietskörperschaften mit einem direkt gewählten Regionalrat (conseil régional). Den Präsidenten der
Regionalräte und den Präsidenten der Generalräte wurden im Zuge der Dezentralisierung Exekutivrechte
für bestimmte Zuständigkeitsbereiche übertragen. Diese oblagen bis dato den Präfekten als „Antennen“
der direkten zentralen Staatsaufsicht. Der Staat kann nunmehr lediglich a posteriori die Legalität der
Aktivitäten der Gebietskörperschaften sowie die ordnungsgemäße Führung ihrer Budgets prüfen. Hier-
für zuständig sind Verwaltungsrichter {Juges Administratifs) bzw. die regionalen Rechnungshöfe
(iChambres Régionales des Comptes), also nicht mehr der Präfekt selbst. Letzterem wurden im Gegen-
zug Kompetenzen des Staates anvertraut, die bisher die Zentralregierung wahrgenommen hatte und in-
nerhalb derer dem Präfekten nur eine koordinierende Rolle zugekommen war: „[La loi] confère au Préfet
une autorité accrue sur les services de l'Etat qu'il est conduit à ‘diriger’ et non plus à ‘coordonner’“
(CHABAN-DELMAS 1995:91). Auf die tatsächlichen Erfolge bzw. Mißerfolge der Dezentralisierung
bzw. der Dekonzentration, wie Kritiker die Bedeutung der Reformen relativieren, kann an dieser Stelle
nicht weiter eingegangen werden. Es sei daher auf die Arbeiten von BRÜCHER (1992) und HALMES
(1984) verwiesen, die sich kritisch mit diesen Reformen auseinandersetzen.
Zu beachten ist, daß die drei Ebenen Gemeinde-Département-Region nicht hierarchisch aufeinander
aufbauen, sondern jeweils von Paris mit klar voneinander abgegrenzten Kompetenzbereichen betraut
worden sind. Als anschauliches Beispiel für diese Struktur kann das Schulwesen dienen: Die Dezentra-
lisierungsgesetze übertrugen diesbezügliche Verwaltungs- und Planungsaufgaben an die Gebietskörper-
schaften dergestalt, daß die Regionen für die Gymnasien, die Departements für die Realschulen (Ecoles
secondaires) und die Gemeinden für Vor- und Grundschulen zuständig sind.
Mit 36760 Gemeinden hat Frankreich mehr Kommunen als jeder andere EU-Mitgliedstaat. 90 % der
Gemeinden zählen weniger als 2.000 Einwohner, gut drei Viertel gar weniger als 1.000, und nur 2 %
erreichen mehr als 10.000 Einwohner. Der Zuschnitt der französischen Gemeinden kann gleichsam als
Reichtum wie als Entwicklungshemmnis ausgelegt werden: Als kultureller Reichtum im Sinne einer
starken lokalen Identität und eines (scheinbar) basisdemokratischen Staatsaufbaus, während die be-
scheidenen finanziellen und personellen Möglichkeiten der Klein- und Kleinstgemeinden eine Eigenent-
wicklung sowie eine kohärente Raumgestaltung weitestgehend verhindern (s.u.). RAYMOND (1991:34)
formuliert diesen Umstand wie folgt: „L'existence de 500 000 élus locaux est peut-être une pierre angu-
laire de notre édifice démocratique. Mais le morcellement rend impossible la gestion autonome de nom-
bre de communes, dépossédant les élus de tout pouvoir réel. La démocratie n'est pas forcément là où on
l'attend“.
Die Diskussion um eine Gebiets- und Verwaltungsreform nach deutschem oder belgischem Vorbild
zur Verringerung der Gemeindezahl und zur funktionalen (und politischen) Stärkung dieser Gebietskör-
perschaften wird in Frankreich wohl auf ewig Streitthema bleiben („l'impossible fusion“). Besitz-
standsdenken von Bürgermeistern und Gemeinderäten, politische Rivalitäten und Ressentiments üeßen
bisher jeden Versuch scheitern, die Zahl der Gemeinden durch Zusammenschlüsse deutlich zu verrin-
gern. Als letzte fehlgeschlagene Maßnahme gilt ein Gesetz aus dem Jahre 197138, das 3.500 Fusionen
ohne Départements d'Outre-Mer/Territoires d'Outre-Mer (DOM/TOM)
Loi du 16 juillet 1971 sur les fusions et regroupements de communes
38
78
(insgesamt 10.000 Gemeinden) vorsah, von denen lediglich knapp 900 (2.217 Gemeinden) realisiert
werden konnten. Seit einigen Jahren kommt es bereits zu Auflösungen von Fusionen. Die Zahl der fran-
zösischen Gemeinden verringerte sich zwischen 1962 und 1990 nur um ca. 900 (RAYMOND 1991:35),
z.T. allerdings durch Totalverlust der Einwohner! Inwieweit ein Status quo der Kleinteilung
(.morcellement) des französischen Territoriums und damit der relativ geringen politischen Macht der
Gemeinden von Seiten des Staates gewollt ist, läßt sich hier nicht definitiv klären. Es liegt jedoch auf der
Hand, daß diese Struktur eine Politik des „divide et impera“ begünstigt: „Die Gemeinden stemmen sich
gegen eine Reform [...], stützen dadurch jedoch den Zentralstaat, der weiter teilen und herrschen kann“
(BRÜCHER 1992:43). RAYMOND (1991:36) schlußfolgert resignierend: „Le morcellement est une
donnée ancrée dans les mentalités françaises, dont il faut s'accomoder“ (vgl. auch CHATELAIN &
BROWAEYS 1991; MABILEAU 1996).
Neben den Gebietskörperschaften existieren mit den cantons (Wahlbezirke), bassins d'emploi
(Arbeitsamtsbezirke) und arrondissements (Untereinheiten der Departements, Zuständigkeitsbereich des
dem Präfekten unterstehenden Unterpräfekten (sous-préfets), d.h. der staatlichen Verwaltung) weitere
territoriale Verwaltungseinheiten; im internationalen Vergleich führen sie häufig zu Verwirrungen. Dies
gilt insbesondere für die arrondissements, die, ob ihrer Ausdehnung, in der deutschsprachigen Literatur
oft leichtfertig mit den deutschen Landkreisen gleichgesetzt werden, jedoch keine Gebietskörperschaften
darstellen (s.o.).
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 18: Aufbau der französischen Territorialverwaltung
79
4.5.2 Zuständigkeiten der Gemeinden
Den Gemeinden Frankreichs obliegen insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
• Städtebau (Bauaufsicht sowie kommunale Bauleitplanung, d.h. Aufstellung von „Plans d'Occupation
des Sols (POS)“, vergleichbar einer Mischung aus deutschem Flächennutzungs- und Bebauungs-
plan);
• Bau und Unterhaltung von Vor- und Grundschulen (écoles maternelles bzw. écoles primaires);
• Ausweisung von Schutzzonen und Naturschutzgebieten;
• Finanzierung und Verwaltung von Freizeithäfen;
• Eingriffsmöglichkeiten in der Wirtschaftsförderung
(BRÜCHER 1992:188; ALBRECHT 1995a:46; CHABAN-Delmas 1995:91).
Als hauptsächliche Kompetenz der Gemeinden läßt sich dabei die - seit den De-
zentralisierungsgesetzen - eigenständige Lenkung der Siedlungsentwicklung heraussteilen, wobei die
kommunalen POS die Inhalte übergeordneter Planungen, beispielsweise eines Schéma directeur
d'aménagement urbain (SDAU), zu berücksichtigen haben. Diese auf den ersten Blick weitreichenden
Befugnisse werden durch die Tatsache relativiert, daß die meisten französischen Kommunen aufgrund
ihrer geringen Einwohnerzahl und der bescheidenen finanziellen Möglichkeiten (s.u.) häufig weder die
personelle noch die wirtschaftliche Kompetenz besitzen, um von diesen Planungsinstrumenten überhaupt
Gebrauch machen zu können: „So steht nun die Hauptzahl der französischen Gemeinden (90%) vor der
Situation, daß sie auch ihre potentiellen Kompetenzen aufgrund ihrer größenbedingten administrativen
und finanziellen Schwäche nicht einmal ausnutzen können, im Gegenteil: der Staat wird ihnen bei der
Verwaltung helfen müssen: eine neue Art von tutelle“ (THARUN 1991:10). In diesem Zusammenhang
nicht unbedeutend ist die Tatsache, daß die französischen Bürgermeister ihr Amt ehrenamtlich ausüben,
weshalb sie zeitlich und fachlich stärkeren Einschränkungen unterliegen als beispielsweise ihre deut-
schen Kollegen (UTERWEDDE 1991:85).
Mit anderen Worten: Die Mehrzahl der Kommunen ist auf die fachliche und finanzielle Unterstüt-
zung übergeordneter Stellen der staatlichen Verwaltung (z.B. der Direction Départementale
d'Équipement (DDE), zuständig für Infrastruktur) angewiesen. AUTEXIER (1993:11) macht hier die
Grundlage für Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Verwaltungsebenen aus: „Die Verteilung der Zu-
ständigkeiten wird dadurch noch undurchsichtiger, daß sich eine weit verbreitete Praxis der Mischfi-
nanzierung zwischen den Gebietskörperschaften und dem Staat, aber auch zwischen den verschiedenen
Gebietskörperschaften gebildet hat. [...] In dieser Situation ist das Risiko der Kompetenzanmaßung im
grenzüberschreitenden Bereich nicht zu unterschätzen“. Auf letztgenannten Aspekt wird im Rahmen
dieser Arbeit noch ausführlicher einzugehen sein.
Übertragen auf die raum wirksamen Tätigkeiten der Gemeinden formuliert es MOLL (1994:76c) noch
drastischer: Die Aktivitäten der Gemeinden spielten sich nicht etwa im Rahmen nachvollziehbarer Rau-
mordnungspläne ab, sondern seien abhängig von „den jeweiligen politischen Konstellationen“. Es herr-
sche „quasi ein feudalistisches System im modernen Gewand demokratischer Ordnung: Beziehungen
und Machtverhältnisse, der ‘gute Draht’, der günstige Augenblick entscheiden, ob eine Stadt für sich
etwas erreicht“. In diesem Zusammenhang darf das in Frankreich besonders ausgeprägte Phänomen der
Ämterhäufung (cumul des mandats) nicht unerwähnt bleiben. Zwar wurde die Zahl der Ämter39 mit den
Dezentralisierungsgesetzen von 1982 auf zwei herabgesetzt. Dennoch gehört der Lokalpolitiker, der
gleichzeitig einflußreiche Positionen in Paris bekleidet, zu den typischen Erscheinungsbildern des zen-
tralistischen Staatswesens in Frankreich. BRÜCHER (1992:44ff.) bezeichnet sie als „gutplazierte No-
tablen“ und spricht ihnen ob ihres Einflusses in den Entscheidungszentralen eine „periphere Macht“ zu.
39
Gemeint sind gewählte Mandate in Gemeinde-, General- und Regionalräten sowie Bürgermeister-,
Beigeordneten- und Ministerämter.
80
Dem Senat kommt somit eine zusätzliche Bedeutung als möglicherweise die einflußreichste Interessen-
vertretung der Kommunen auf nationaler Ebene zu, da er sich weitestgehend aus Bürgermeistern/innen
zusammensetzt, die jedoch in der Regel eher Partikularinteressen ihrer Herkunftsgemeinden denn über-
greifende kommunale Standpunkte vertreten.
Die Praxis der interkommunalen Kooperation in Frankreich geht auf das Ende des letzten Jahrhun-
derts zurück. Bereits 1890 wurde die Bildung von Gemeindezweckverbänden (syndicats de communes)
ermöglicht40 41. Seit 1959 existieren folgende institutionalisierte, aber freiwillige Formen der Zusammen-
arbeit: Die syndicats de communes41 und die Distrikte (districts)42. Die syndicats können einem Zweck
dienen (syndicat intercommunal à vocation unique (SIVU), entspricht dem syndicat de communes von
1890) oder mehreren Zwecken (syndicat intercommunal à vocation multiple (SIVOM)). Zu ihren
klassischen Aufgabenbereichen zählen Trinkwasserversorgung, Schülertransport, Bau und Unterhaltung
der Gemeindestraßen, Hausmüllsammlung und -behandlung, Fremdenverkehr u.a.m. Seit 198843 besteht
zudem die Möglichkeit, daß die Mitgliedsgemeinden der SIVOM frei darüber entscheiden können, an
welchen der gemeinsamen Aktivitäten sie tatsächlich teilnehmen wollen (sog. „syndicats à la carte“).
(ALBRECHT 1995a:77f; CHABANS-DELMAS 1995:91; PERRIN 1994:86ff.)
Die Distrikte sind organisatorische Zusammenschlüsse von Gemeinden, die bis 1970 auf die Verdich-
tungsräume beschränkt blieben (districts urbains), heute aber auch als districts ruraux im ländlichen
Raum existieren44 45. Ihnen obliegen folgende Aufgaben: Wohnungsbau, Unfallrettung und Brandschutz.
Darüber hinaus sind Distrikte im Bereich des Gewerbeflächenmanagements und der Wirtschaftsförde-
rung tätig. Zudem haben sie das Recht auf eine fiscalité propre, d.h. die Einbehaltung und Verwaltung
des lokalen Steueraufkommens. ALB RECHT (1995a: 83) konstatiert, daß sich die Distrikte „in der Praxis
sehr stark an die syndicats angenähert“ haben. MENERAULT (1994:496) sieht den Nutzen der Distrikte
vor allem darin, daß sie die Stadt-Umland-Beziehungen kleinerer Städte verbessert und institutionalisiert
haben und gleichzeitig eine Möglichkeit liefern, von höheren Verwaltungsebenen (z.B. DDE) weitgehend
unabhängig zu bleiben: „ces districts sont devenus ‘des collectivités territoriales de fait’ supports, sinon
d'une autonomie communale, du moins d'une autonomie locale, en offrant aux petites villes et aux
communes rurales périphériques les moyens de leur indépendance“.
Eine weitere Form der institutionalisierten Zusammenarbeit französischer Gemeinden stellt der seit
1966 existierende Status der communauté urbaine45 dar, der zunächst den Agglomerationen Lille, Bor-
deaux, Strasbourg und Lyon zuteil wurde, später auch von Dunkerque, Le Creusot-Montceau-les-
Mines, Cherbourg, Le Mans und Brest beansprucht wurde. Diese Stadtverbände, die regionale Metropo-
len mit ihren Umlandgemeinden vereinen, haben sich qua Gesetz folgenden Themen zu widmen: Städte-
bau, ÖPNV, Stadt- und Abwasserreinigung, Hausabfallentsorgung, Straßen und Parkplätzen.
Mit den syndicats d'agglomération nouvelle (SAN) existiert seit 198346 ein Sondertypus von inter-
kommunalem Zweckverband, der speziell für neue Zentren der Verstädterung eingerichtet wurde. So
zählen zu den derzeit neun französischen SAN auch einige villes nouvelles wie Cergy-Pontoise oder
Mame-la-Vallée (CHABAN-DELMAS 1995:91).
Mit der sogenannten „Loi Joxe/Marchand“47 vom 6. Februar 1992 wurden weitreichende Neuerun-
gen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Gemeinden geschaffen. Hierzu zählen die communautés
40 Loi du 22 mars 1890 sur les syndicats de communes
41 Ordonnance 59-29 du 5 janvier 1959
42 Ordonnance 59-30 du 5 janvier 1959
43 Loi d'amélioration de la décentralisation du 5 janvier 1988
44 Loi du 31 décembre 1970 sur la gestion municipale et des libertés communales
45 Loi du 31 décembre 1966 sur les communautés urbaines
46 Loi du 3 juillet 1983 sur les syndicats d'agglomération nouvelle
47 Loi d'orientation n° 92-125 du 6 février 1992 relative à l'administration territoriale de la République
81
de communes bzw. die communautés de villes (>20.000 Einwohner), die folgende Pflichten überneh-
men: die kommunale Raum- und Bauleitplanung, die wirtschaftliche Entwicklung sowie wahlweise ei-
nen der Bereiche Umwelt, Wohnungsbau, Straßenbau/-unterhaltung, kulturelle, sportliche und schuli-
sche Einrichtungen. Hierdurch sollen weitere Anreize für die interkommunale Kooperation geschaffen
werden bei gleichzeitiger Verlagerung des inhaltlichen Schwerpunktes vom Bereich Ver- und Entsor-
gung si nfrastruktur hin zu den Bereichen Raumordnung und Wirtschaftsentwicklung (BOURJOL
1993:127ff.). Ferner eröffnet das Gesetz den Gebietskörperschaften erstmals die Möglichkeit zur eigen-
ständigen Kooperation mit ihren ausländischen Pendants, die sich an sogenannten Sociétés d'Economie
Mixte Locales (SEML) oder den Groupements d'intérêt Public (GIP) beteiligen können (s.u.).
Rein quantitativ liefern die interkommunalen Aktivitäten in Frankreich ein eindrucksvolles Bild:
1990 zählte man 12.907 SIVU (davon 650 in Lothringen), 2.286 SIVOM (117) und 165 Distrikte (15).
Die insgesamt 19.000 französischen Gemeindegruppierungen gaben im selben Jahr über 80 Mrd. Francs
aus, was einem Viertel aller von den Kommunen getätigten Aufwendungen entsprach. Entsprechend den
vorgenannten Aktivitätsschwerpunkten nahmen die investiven Ausgaben mit 51 % im Vergleich zu 35
% in den Gemeindehaushalten eine Vorrangstellung ein. Letztere haben beispielsweise das Dreifache an
Personalausgaben zu bewältigen CRÉDIT Local DE FRANCE 1994:66). Dennoch wertet RAYMOND
(1991:35f) dies nur als Teilerfolg, da einige der Zusammenschlüsse nur (noch) auf dem Papier existier-
ten, das gleichzeitige Engagement einer kleinen Gemeinde in mehreren unterschiedlichen syndicats einer
nachhaltigen und schlüssigen Entwicklungsplanung zuwiderlaufe und diese Art von Kooperation letzt-
lich nicht die Probleme des „éparpillement communal“, der Zerstückelung des Raumes in
Klein(st)gemeinden mit all seinen Konsequenzen, lösen helfe. Streitigkeiten beispielsweise zwischen
Gemeinden mit unterschiedlichen politischen Mehrheitsverhältnissen treten zwangsläufig auch in den
Entscheidungsgremien interkommunaler Institutionen zu Tage, ja können deren Arbeit sogar lähmen.
Nicht unbeachtet bleiben sollte in diesem Zusammenhang, daß Bürgermeister und Gemeinderäte als
Repräsentanten in den Verwaitungs- und Aufsichtsräten dieser Einrichtungen zusätzliche Aufwands-
entschädigungen beziehen, deren Höhe durchaus interessante Nebeneinkünfte darstellen mögen. So
könnte es im persönlichen Interesse solcher Notablen liegen, daß sich ihre Gemeinde in möglichst vielen
unterschiedlichen interkommunalen Verbänden engagiert...
Nicht zuletzt wegen der Unzulänglichkeiten dieser Gemeindestruktur erlebte Frankreich in den letz-
ten Jahren eine Renaissance der pays, die - in Anlehnung an die traditionelle Bezeichnung für ein kohä-
rentes, von der Bevölkerung als zusammengehörig empfundenes Gebiet - zum potentiellen Raumord-
nungsinstrument erhoben wurden48. Im Zeitraum August 1995 bis Juni 1996 wurden versuchsweise 42
pays als Testgebiete betrachtet, in denen bestehende Formen der interkommunalen Kooperation in eine
ganzheitlichere, dauerhafte Form der Zusammenarbeit gegossen werden sollten. Die Bildung der pays
obliegt der Commission départementale de la coopération intercommunale. Sie kann ein pays einrich-
ten, „lorsqu'un territoire présente une cohérence géographique, culturelle, économique ou sociale“49. Der
Erfolg dieser Rückbesinnung kann noch nicht bewertet werden, auch erscheint die politische Zielsetzung
nicht eindeutig. Darauf deutet die unüberschaubare Vielzahl von Definitionsversuchen hin, die, in Er-
mangelung einer klaren Definition seitens des Gestezgebers, in den französischen Raum- und Rechts-
wissenschaften kursieren: „Ce flou de la définition prouve que le concept de pays est un concept inache-
vé dans sa formulation, et donc un concept en devenir“ (ROLLAND-MAY & PROSIC 1997:244).
4.5.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden
Die Dezentralisierungsbemühungen hatten vordergründig auch eine spürbare, aber bescheidene Ver-
besserung der finanziellen Ausstattung der Gebietskörperschaften zur Folge. Verfügten sie im Jahre
48 Loi n° 95-115 du 4 février 1995 d'orientation pour l'aménagement et le développement du Territoire, sog.
„Loi Pasqua“
a.a.O., Art. 22
49
82
1983 über insgesamt 420 Mrd. FF, so waren es 1993 etwa 750 Mrd. FF. Von diesen entfielen 65 Mrd.
auf die Regionen, 200 Mrd. auf die Départements, 82 Mrd. auf Gemeindeverbände und 401 Mrd. auf
die Gemeinden (Chaban-Delmas 1995:89).
Die Einkünfte der Gemeinden bestehen im wesentlichen aus Steuereinnahmen (1990:41,9%), aus
Zuweisungen des Staates sowie aus Einnahmen, die durch kommunale Dienstleistungen, Forstwirt-
schaft, Vermietungen und Verpachtungen sowie Grundstücks- und Immobiliengeschäfte erzielt werden
(Crédit local de France 1994:67).
Wichtigste Einnahmequelle der Kommunen sind die direkt von ihnen erhobenen Steuern wie die
Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke (taxe foncière sur les propriétés non bâties /
bâties), die Wohnungssteuer (taxe d'habitation) sowie die Gewerbesteuer (taxe professionelle). Letzte-
re stellt für die meisten Gemeinden die wichtigste Einzelsteuer dar, wenn auch ihr Anteil abhängig von
der Gemeindegröße stark variiert: Während sie in größeren Gemeinden häufig die Summe aller anderen
Steuern übertrifft, liegt ihr Anteil in kleinen Gemeinden im Bereich anderer Steuern (z.B. Grundsteuer),
gelegentlich auch darunter. Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer sind in Frankreich nicht etwa
die Umsatzzahlen bzw. der Gewinn eines Betriebes, sondern in erster Linie die Zahl der Beschäftigten
und ihre Gehälter sowie das nicht monetäre Kapital (z.B. Maschinenpark oder der Verkehrswert fir-
meneigener Grundstücke und Immobilien bzw. hierfür aufzubringende Miet- oder Pachtkosten). Der
Steuersatz wird von den Gemeinden selbst festgelegt und hat lediglich eine Obergrenze, die 300 % des
landesdurchschnittlichen Vorjahres wertes entspricht, zu respektieren (vgl. ALB RECHT 1995a:48ff). Die
indirekten Steuereinnahmen, zu denen ein Gemeindeanteil an der Elektrizitäts Steuer sowie verschiedene
städtebauliche Abgaben zählen, machen durchschnittlich nur etwa 7 % der kommunalen Steuereinkünfte
aus (Crédit Local de France 1994:166).
Im Jahre 1991 lagen die Steuereinnahmen pro Kopf für Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwoh-
nern bei 1.062 FF, während Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern auf 2.308 FF kamen
(MINISTERE DE L'ECONOMIE 1991:19). Diese große Differenz relativiert sich durch die Tatsache, daß
größere Städte in der Regel sehr hohe Ausgaben im Bereich Infrastruktur (im weitesten Sinne des Wor-
tes) zu verzeichnen haben, von denen auch die Umlandgemeinden profitieren (z.B. Berufspendler).
Die unterschiedlichen Steueraufkommen und die große Bedeutung des Gewerbesteueranteils, die
kleine Gemeinden eindeutig benachteiligt, haben zur Bildung von Ausgleichsinstrumentarien auf natio-
naler bzw. departementaler Ebene geführt. Der Fonds national de péréquation de la taxe profession-
nelle (FNPTP) (seit 1980) und die Fonds départementaux de péréquation de la taxe professionnelle
(FDPTP) (seit 1975) werden finanziert durch Abgaben von Unternehmen, die niedrigen (Gemeinde-
Steuersätzen unterliegen (FNTPT) bzw. durch Abgaben von Gemeinden, in denen bedeutende Gewer-
bebetriebe zu finden sind (FDTPT). Sie leisten Ausgleichszahlungen an Gemeinden mit deutlich unter-
durchschnittlichen Gewerbesteuereinkünften. Weitere Möglichkeiten des interkommunalen Finanzaus-
gleichs bieten die bereits genannten Stadtverbände (Communautés urbaines) und die Distrikte mit eige-
nem Steuerwesen (Districts à fiscalité propre, s.o.).
Neben den Steuereinnahmen stellen die staatlichen Transferzahlungen die wichtigste finanzielle Basis
der kommunalen Arbeit dar. Hier sind insbesondere die drei folgenden Zuweisungen an die Gemeinden
zu nennen: Die Dotation globale de fonctionnement (DGF), die Dotation globale d'équipement (DGE)
sowie der Fonds de compensation de la taxe sur la valeur ajoutée (FCTVA). Die DGF, deren Höhe
von der Einwohnerzahl einer Gemeinde abhängt, soll einen Teil der Budgets abdecken und als Grundfi-
nanzierung die Arbeitsfähigkeit der Kommunalverwaltung gewährleisten (1993: 96,2 Mrd. FF). Die
DGE hingegen versteht sich als staatliche Subvention für Einzelinvestitionen (1993: 5,4 Mrd. FF). Die-
se wird an Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern als Pauschale in Höhe von 2 % der Investitions-
kosten gezahlt, während Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern einzelfallbezogene Zuweisungen
erhalten. Letztere wären aufgrund ihrer in der Regel bescheidenen investiven Tätigkeiten durch eine
Anteilsregelung gegenüber den größeren Kommunen benachteiligt. Gemeinden zwischen 2.000 und
10.000 Einwohnern können zwischen beiden Modi wählen. Im Falle der FCTVA handelt es sich ledig-
lich um eine Rückerstattung der vom Staat erhobenen Mehrwertsteuer (TVA) auf von der Gemeinde
83
angeschaffte Güter, die zwei Jahre (!) nach der Verausgabung erfolgt (1993: 21,1 Mrd. FF) (Chaban-
DELMAS 1995:89; ALBRECHT 1995a:53; CRÉDIT LOCAL DE FRANCE 1994:183).
Im internationalen Vergleich (s.u.) erweisen sich die französischen Gebietskörperschaffen und vor
allem die Kommunen als relativ schlecht ausgestattet, was unter anderem zu Problemen bei der Erfül-
lung der ihnen obliegenden Aufgaben führt: „Nach wie vor spiegelt sich die Handlungsschwäche der
lokal-regionalen Ebene in ihrer völlig unzureichenden Finanzausstattung“ (BRÜCHER 1992:195). Ähn-
lich sieht es ALBRECHT (1995a:54), die im französischen Finanzsystem insbesondere eine Benachteili-
gung der Klein- und Kleinstgemeinden ausmacht, „die oft nicht in der Lage sind, die elementarsten Be-
dürfnisse zu befriedigen“. Hinzu kommt die Tatsache, daß sich die Gemeinden nicht verschulden dürfen
und ihr Haushaltsdefizit im Sinne des „équilibre budgétaire“ 10 % (< 20.000 Einwohner) bzw. 5 % (>
20.000 Einwohner) nicht überschreiten darf. Die finanzielle Abhängigkeit vom Staat und damit die Ge-
fahr der inhaltlichen Einflußnahme desselben auf die Kommunalpolitik sind offensichtlich. Die Kredit-
aufnahme für einzelne Infrastrukturmaßnahmen und ähnliche Investitionen ist zulässig und hat viele
Gemeinden, ungeachtet des vorgenannten Schuldenverbots, in mitunter aussichtslose Finanzmiseren
gestürzt.
4.5.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation
Im Zuge der Dezentralisierung der französischen staatlichen Verwaltung und der Abtretung von
Kompetenzen an die territorialen Untergliederungen brachte damit die bereits erwähnte Loi Jo-
xe/Marchand (1992) wesentliche Neuerungen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Befugnisse der
Gebietskörperschaffen. Diese sind im einzelnen:
• die Einführung eines ius contrahendi der französischen Gebietskörperschaffen mit ausländischen
Gebietskörperschaffen ;
• die Möglichkeit der Beteiligung ausländischer Gebietskörperschaffen am Stammkapital lokaler ge-
mischtwirtschaftlicher Gesellschaften (Sociétés d'Economie Mixte Locale (SEML));
• die Schaffung einer neuen Gattung öffentlicher Interessenvereinigungen (Groupements d'Intérêt
Public (GIP));
• die Bildung eines nationalen Ausschusses für dezentralisierte Zusammenarbeit (Commission Natio-
nale de la Coopération Décentralisée) (AUTEXIER 1993:57).
Wichtigster Punkt ist zweifelsohne die Anerkennung der Vertragsfähigkeit von Gemeinden, Depar-
tements, Regionen und deren Zusammenschlüssen in der Rechtsform öffentlich-rechtlicher Einrichtun-
gen. Die Vertragsfähigkeit beschränkt sich selbstverständlich auf die Kompetenzbereiche der jeweiligen
Gebietskörperschaft und hat ferner die „internationalen Verpflichtungen“ Frankreichs zu respektieren.
Dabei sind die Partner der Kooperation „als Spiegelbild der französischen territorialen Körperschaften
definiert auf die Gefahr hin, einige Partner zu verstimmen oder andere auszuschließen" (AUTEXIER
1993:59). Das heißt, eine französische Kommune darf Vereinbarungen mit ihrem deutschen Pendant
eingehen, aber beispielsweise nicht mit einem Bundesland oder gar einem Nationalstaat (z.B. Luxem-
burg) verhandeln.
Die Rechtsform der Société d'Economie Mixte Locale existiert in Frankreich seit dem Jahre 1926;
ihre heutige Form geht auf ein Gesetz aus dem Jahre 198350 zurück. Es handelt sich um eine lokale ge-
mischtwirtschaftliche Gesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft, zu deren Anteilseignern neben pri-
vatwirtschaftlichen Firmen oder Körperschaften (z.B. Sparkassen) eine (oder mehrere) Gebietskörper-
schaft(en) mit einem Kapitalanteil von über 50 % aber unter 80 % zählt. Die Beziehungen zwischen den
Gebietskörperschaften und der SEML sind in einer Vereinbarung zu regeln (AUTEXIER 1993:62). 1993
befanden sich 60 % des Gesamtkapitals aller französischen SEML in der Hand von Gebietskörperschaf-
50
Loi 83-597 du 7 juillet 1983 relative aux sociétés d'économie mixte locales
84
ten, davon 45 % bei den Gemeinden (CRÉDIT LOCAL DE FRANCE 1994:68). Eine Beteiligung ausländi-
scher Gebietskörperschaften ist nunmehr möglich, setzt aber eine zwischenstaatliche Rahmenvereinba-
rung sowie eine Reziprozitätsregelung voraus, das heißt für französische Gebietskörperschaften muß im
Partnerland dieselbe Möglichkeit bestehen. Die Notwendigkeit einer vorherigen zwischenstaatlichen
Vereinbarung (accord préalable entre les États) ist nach AUTEXIER (1993:67) im Zusammenhang mit
Frankreichs Erklärung anläßlich seines Beitritts zum Madrider Übereinkommen (s.o.) am 10. November
1982 zu sehen:
„Anläßlich der Unterschrift dieses Übereinkommens erklärt die Regierung der französischen Repu-
blik gemäß Art. 3 Abs. 2 des Übereinkommens, daß sie seine Anwendung an die Bedingung des Ab-
schlusses zwischenstaatlicher Vereinbarungen knüpft."51
Ferner beinhaltet das Gesetz eine Mehrheitserfordemis. Über diese wird „sichergestellt, daß die fran-
zösischen Gebietskörperschaften und ihre Verbände über mehr als die Hälfte der Anteile an Stammkapi-
tal der lokalen gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften und der Stimmen in ihrem Leitungsorgan verfü-
gen." (AUTEXIER 1993:71).
Während die Forderung nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen und einer Gleichbehandlung fran-
zösischer Gebietskörperschaften im nationalen Recht der Kooperationspartner als formale Forderungen
im Sinne einer europäischen Harmonisierung der Gesetzesgrundlagen, die der grenzüberschreitenden
Kooperation Vorschub leisten soll, verstanden werden können, kann das Mehrheitserfordemis zum
Hemmnis für die Zusammenarbeit werden. Die Gewißheit, in einer grenzüberschreitenden SEML nur als
Minderheit partizipieren zu können, schließt diese Form der Zusammenarbeit für die benachbarten Ge-
bietskörperschaften dann aus, wenn die Inhalte der Kooperation (z.B. gemeinsames Gewerbeflächen-
management) eine Gleichberechtigung gebieten. So scheiterte beispielsweise die Gründung einer inter-
nationalen SEML als Zweckverband zur Koordinierung des „Pôle Européen de Développement (PED)"
im lothringisch-luxemburgisch-belgischen Grenzraum an der verständlicherweise fehlenden Bereitschaft
der Kooperationspartner in Belgien und Luxemburg, sich einer französischen „Vormachtstellung" unter-
zuordnen (Schulz 1994:97).
Mit dem Groupement d'intérêt Public (GIP) schuf das Gesetz eine Person des Öffentlichen Rechts,
die auch grenzüberschreitend tätig werden kann:
„Des groupements d'intérêt public peuvent également être créés [...] pour mettre en œuvre et gérer
ensemble, pendant une durée déterminée, toutes les actions requises par les projets et programmes de
coopération interregionale et transfrontalière intéressant des collectivités locales appartenant à des États
membres de la Communauté économique européenne“ (Art. 133 Loi Joxe/Marchand).
Der GIP stellt ein öffentliches Pendant zur Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung
(EWIV) auf dem Privatsektor dar, darf aber in der Regel keine Gewinne erwirtschaften52. Wie bei der
EWIV herrscht das Transparenzprinzip, d.h. das Ergebnis der Tätigkeit wird bei den Mitgliedern be-
steuert (Körperschaftssteuer) (AUTEXIER 1993:73ff.).
Im Jahre 1995 brachte das neue Raumordnungsgesetz, die sogenannte Loi Pasqua53, weitere Klarheit
bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen den Verwaltungsebenen. Es schuf unter anderem die
Möglichkeit für Gebietskörperschaften an den Außengrenzen der Republik, auch an Einrichtungen ihrer
europäischen Nachbarn teilzuhaben (RÉGION LORRAINE 1995b:20).
51 Dekret vom 6. Juni 1984 über die Veröffentlichung des Madrider Übereinkommens
5‘ näheres regelt das Décret n° 93-571 du 27 mars 1993 relatif aux groupements d'intérêt public institués par
l'article 133 de la loi d'orientation n° 92-125 du 6 février 1992 relative à l'administration territoriale de la
République
53 Loi n° 95-115 du 4 février 1995 d'orientation pour l'aménagement et le développement du Territoire
85
4.6 Rahmenbedingungen in Luxemburg
4.6.1 Grundzüge der luxemburgischen Territorial Verwaltung
Aufgrund des relativ kleinen Territoriums des Großherzogtums Luxemburg stellen die Kommunen
den einzigen Typus von Gebietskörperschaften unterhalb der nationalstaatlichen Ebene dar. Die drei
Distrikte Luxemburg, Grevenmacher und Diekirch sind lediglich Gebietseinheiten der staatlichen Ver-
waltung, die hier über die dem Innenministerium unterstehenden Commissaires de District vertreten ist.
Ihnen kommt die Rolle der Kommunalaufsicht über die Gemeinden ihres Distrikts zu. Eine Ausnahme
stellt die Stadt Luxemburg dar, die unmittelbar vom Innenministerium beaufsichtigt wird. Neben den
Distrikten ist das luxemburgische Territorium in zwei Gerichtsbezirke (arrondissements judicaires),
vier (Planungs-)Regionen (Nord, Est, Capitale-Centre, Sud) und zwölf Kantone (cantons) unterteilt. Bei
den Kantonen handelt es sich um überkommene Verwaltungseinheiten aus der napoleonischen Besat-
zungszeit, die heute keinerlei Funktion mehr haben (BOYER 1994:229; ZlLM 1995:873).
Luxemburg zählt heute 118 Gemeinden (1950:127), deren Grenzen sich seit dem Ende des 19. Jahr-
hunderts kaum verändert haben. Lediglich in den Jahren 1920, 1977 und 1978 fanden mehrere Gemein-
deiusionen statt. 101 der 118 Gemeinden zählen weniger als 3.000 Einwohner, der Landesdurchschnitt
liegt bei 3.259 (STATISTISCHES Landesamt 1994:15). Die durchschnittliche Gemeindefläche beläuft
sich auf 21,9 km2. Seit 1900 besteht die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit in Form
von zweckverbandsähnlichen „syndicats intercommunaux“, die bestimmten Aufgabenbereichen (z.B.
Abwasserbehandlung, Krankenhauswesen u.ä.) gewidmet sind (KONTER 1995:121).
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 19: Aufbau der luxemburgischen Territorialverwaltung
Das regelmäßig diskutierte Vorhaben, die Zahl der luxemburgischen Gemeinden durch eine Gebiets-
reform zu verringern, scheint politisch nicht durchsetzbar. Als Haupmrsache hierfür führt ZlLM
(1995:873) die in Luxemburg sehr verbreitete Doppelfunktion der Bürgermeister als Gemeindeober-
haupt und Abgeordnete des Parlaments („deputes-maires“) an. Stattdessen wird über die Einführung
eines neuen Typs von Gebietskörperschaften als Hierarchieebene zwischen dem Staat und den Gemein-
den beraten, deren Sinnhaftigkeit in einem Kleinstaat mit 400.000 Einwohnern jedoch in Frage gestellt
wird, zumal die Distanz zwischen der Hauptstadt und den Gemeinden nicht nur räumlich als sehr gering
86
zu bezeichnen ist: „La ‘distance’ entre le national et le local ne paraît pas insurmontable“ (Boyer
1994:240). Als sinnvollere Lösung des „morcellement communal“ (a.a.O.) erscheint daher die inter-
kommunale Zusammenarbeit, die jedoch auch in Luxemburg mit den bekannten Problemen zu kämpfen
hat (s. Kap. 4.3).
4.6.2 Zuständigkeiten der Gemeinden
Den Kommunen wird durch Artikel 107 der luxemburgischen Verfassung das Recht auf weitestge-
hende Selbstverwaltung garantiert. In Absatz 1 heißt es hierzu:
„Les communes forment des collectivités autonomes, à base territoriale, possédant la personnalité
juridique et gérant par leurs organs, leur patrimoine et leurs intérêts propres sous le contrôle du pouvoir
central.“
Am 1. Januar 1989 trat die luxemburgische „Loi communale“ vom 13. Dezember 1988 in Kraft, das
die Grundzüge der kommunalen Selbstverwaltung, die Aufgabenbereiche und die finanzielle Ausstattung
der Kommunen regelt. Demnach wird die luxemburgische Gemeinde durch drei Organe vertreten: den
Gemeinde- oder Stadtrat (Conseil communal), den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin
(.Bourgmestre) sowie das Collège des bourgmestre et échevins. Der Gemeinderat wird alle sechs Jahre
direkt gewählt und umfaßt, je nach Größe der Gemeinde, 7 bis 27 Sitze. Nach Artikel 28 des Komunal-
gesetzes hat er die Entscheidungsbefugnis über alle kommunalen Angelegenheiten: „[...] décide sur tout
ce qui est d'intérêt purement communal“. Hierzu zählen:
• Aufstellung des jährlichen Gemeindehaushalts;
• Überwachung des gemeindlichen Finanzwesens;
• Vergabe und Beaufsichtigung öffentlicher Aufträge;
• Errichtung und Unterhaltung gemeindeeigener Einrichtungen;
• Personal angelegenheiten;
• Festlegung kommunaler Steuern.
Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin ist in Personalunion sowohl gewähltes Gemeindeober-
haupt als auch Vertreter/in des luxemburgischen Staates (z.B. als Ortspolizeibehörde). Gemeinsam mit
den zwei bis sechs Schöffen (abhängig von der Gemeindegröße) bildet er/sie das Exekutivorgan der
Gemeinde, das sogenannte „Collège des bourgmestre et échevins“. Ihm obliegt neben der Leitung der
Gemeindeverwaltung die Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Vetretung der Gemeindein-
teressen nach außen. Daneben hat es Sorge zu tragen, daß staatliche Gesetze und ministerielle Erlasse,
sofern sie nicht in den Kompetenzbereich der Polizei fallen, im Gemeindegebiet Berücksichtigung fin-
den.
Ähnlich wie in der deutschen kommunalen Selbstverwaltung werden auch den luxemburgischen Ge-
meinden weitreichende Kompetenzen in klassisch kommunalen Aufgabenbereichen zugestanden (s.u.),
sofern sie sich im Rahmen des staatlich vorgegebenen Gesetzesrahmens bewegen und mit den Verfas-
sungszielen konform gehen. Es lassen sich obligatorische Aufgaben von fakultativen Tätigkeitsfeldern
unterscheiden. Zur ersten Kategorie zählen:
• die verwaltungstechnische Organisation und Leitung der Gemeinde;
• die öffentliche Sicherheit (Ortspolizei, Feuerwehr);
• die Abwicklung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (Flächennutzungsplanung, Baugeneh-
migungen, Abbaugenehmigungen für Bodenschätze);
• die Hygiene und „öffentliche Gesundheitspflege“ („salubrité publique“, d.h. Trinkwasserversorgung,
Abwasserbehandlung und Abfallbeseitigung);
87
• die Bau und Unterhaltung der Gemeindestraßen;
• die Vor- und Grundschulen sowie die Erwachsenenbildung;
• Sozialleistungen für Bedürftige.
Fakultative Aufgaben, die jedoch von der Mehrzahl der Kommunen wahrgenommen werden, sind
beispielsweise:
• das Gesundheitswesen;
• soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, mobile soziale Hilfsdienste, Altenpflegeheime;
• Freizeit und Kultur;
• der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV);
• die Strom- und Gasversorgung;
• der Betrieb von Gemeinschaftsantennen;
• die Ausweisung von Industriegebieten;
• die Ausweisung von Naherholungsgebieten (MINISTERE DE LINTERIEUR 1993:5ff.; KONTER
1995:119ff.).
Die sozialen Einrichtungen werden in der Regel gemeinschaftlich vom luxemburgischen Staat und
den Kommunen betrieben und finanziert. Ferner findet im Bereich der Abfallbehandlung eine staatlich-
kommunale Konzertation statt. Die Strom- und Gasversorgung erstreckt sich nur auf den Bereich der
lokalen Verteilung der vom Staat gelieferten Energie. Darüber hinaus besitzen die Gemeinden keinerlei
Kompetenzen in den Bereichen Tourismus, Handel und Landwirtschaft.
Da zahlreiche Gemeinden aufgrund ihrer geringen Größe weder personell noch finanziell dazu in der
Lage sind, alle vorgenannten Aufgabenbereiche selbständig wahrzunehmen, existieren derzeit 45 soge-
nannte „syndicats de communes“ mit unterschiedlichsten Zielsetzungen, vornehmlich aber in den Berei-
chen Abfallbeseitigung, Krankenhaus wesen, Schulen, ÖPNV und Trinkwasserversorgung (KONTER
1995:121).
4.6.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden
Die luxemburgischen Gemeindehaushalte basieren etwa zu gleichen Anteilen auf folgenden Finan-
zquellen:
a) autonome Einkünfte aus Gemeindesteuern, Grundsteuer, Mieteinnahmen, Holz verkauf etc.;
b) Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (impôt commercial communal, ICC), bestehend aus dem von
den Gemeinden festzulegenden Hebesatz (taux de majoration), der auf die vom Staat erhobene Ge-
werbesteuer aufgeschlagen wird;
c) staatliche Gelder aus dem fonds communal de dotation financière (FCDF), in den jährlich 18 % der
Einkommenssteuer-, 20 % der Kraftfahrzeugsteuer-, 10 % der Mehrwertsteuereinnahmen sowie ein
zusätzlicher Förderbetrag aus dem Staatshaushalt fließen (KONTER 1995:121).
Im Jahr 1995 lag der Anteil der Gemeindeeinkünfte aus der Grundsteuer bei etwa 3 %, ca. 52 %
stammten aus Gewerbesteuereinnahmen und 45 % aus den staatlichen Zuwendungen im Rahmen der
FCDF. Insgesamt verfügten die luxemburgischen Gemeinden über Einnahmen von umgerechnet etwa 12
Mio. DM bzw. 3.500 DM pro Einwohner (MINISTÈRE DE L INTÉRIEUR 1997). Zu dieser Grundfinanzie-
rung kommen staatliche Subventionen zu den allgemeinen Betriebskosten (fonctionnement générale),
für besondere Einrichtungen (équipements spécifiques) in den Bereichen Sport, Umweltschutz etc. so-
wie für die Unterhaltung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Ferner findet unter den Ge-
meinden ein Finanzausgleich statt (péréquation). So führen beispielsweise Gemeinden mit einem über-
88
durchschnittlichen Angebot gewerblicher Arbeitsplätze Teile der erhobenen Gewerbesteuer an Gemein-
den mit überwiegender Wohnfunktion ab.
4.6.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation
Das Kommunalgesetz des Großherzogtums macht keinerlei Angaben über die grenzüberschreitenden
Befugnisse der luxemburgischen Kommunen. Es sei auf die in Kapitel 4.8 zu erläuternden multilateralen
Abkommen verwiesen, an deren Vorbereitung und Unterzeichnung der luxemburgische Staat beteiligt
war, und somit seinen Gemeinden gewisse Kompetenzen zugesteht, die für die vorliegende Arbeit von
Interesse sind.
4.7 Rahmenbedingungen in Belgien
4.7.1 Grundzüge der belgischen Territorial Verwaltung
Die jüngere Geschichte Belgiens ist gekennzeichnet von starken Regionalisierungstendenzen im Zuge
der Streitigkeiten zwischen dem flämischen und dem wallonischen Teil des einstmals zentralistisch ge-
prägten Staatsgebildes. Die Auseinandersetzungen führten zu mehreren Verfassungsänderungen (zuletzt
1989) und den sogenannten Accords de la Saint Michel (1992), die eine föderalistische Struktur mit den
drei Regionen Brüssel, Wallonien und Flandern schufen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Se-
nats (Parlament der gewählten Abgeordneten) beschnitten, während die Einflußmöglichkeiten der Kam-
mer (Vertreter der Regionen) erhöht wurden. Die drei Regionen stellen eine neue Ebene territorialer
Gebietskörperschaften über den 9 Provinzen und 589 Gemeinden Belgiens dar. Ihnen steht eine direkt
gewählte Versammlung (assemblée) vor, die durch eigene Erlasse („décrets“, in der Region Brüssel
ordonnances) quasi Gesetzgebungskompetenz besitzt. Nicht nur mit der Legislative, sondern auch im
Verhältnis zu den Provinzen und Gemeinden unterscheidet sich die belgische Region deutüch von dem
französischen Pendant. Eine hierarchische Verwaltungsstruktur (tutelle) bietet ihnen starken Einfluß auf
die untergeordneten Gebietskörperschaften (BOYER 1994:154; VANDERMOTTEN & Istaz 1995:844).
Neben den Regionen als Gebietskörperschaften wurden durch die Verfassungsreformen nicht-
territorialisierte Gemeinschaften („communautés“) der drei sprachlich-kulturellen Volksgruppen eta-
bliert (Französischsprachige, Niederländischsprachige und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens).
Ihnen werden Kompetenzen in „personalisierbaren“ Aufgabenbereichen (z.B. Bildungswesen) zuteil. Die
Regionen und Gemeinschaften Belgiens verfügen derzeit über ein Budget, das über 50 Prozent des Bun-
desbudgets liegt. Diese Zahl unterstreicht eindrucksvoll den Stellenwert der Regionalisierung in Belgien
(BOYER 1994:155).
Traditionell verfolgte der belgische Staat seit seiner Gründung eine Stärkung der Gemeinden in ihren
historischen Grenzen: „Elle [la politique belge] a très longtemps favorisé- le retour à l'autonomie des
communes antérieurement fusionnées, ou admis la création de communes nouvelles“ (KERKHOFS-
BONNEVIE & COLLIGNON 1980:11). Seit den 1950er Jahren jedoch sei ein gegenläufiger Trend festzu-
stellen, der sich in den 60er Jahren verstärkte und eine vollständige Reorganisation ankündigte. Diese
erfolgte 1977 durch eine Gemeindereform, die die Zahl der belgischen Kommunen von 2675 auf 589
reduzierte (Provinz Luxemburg: 229 bzw. 44) - ein Prozeß, der, wie in anderen Ländern auch, von zahl-
reichen lokalen Konflikten begleitet wurde (LEPSZY & WOYKE 1985:21).
Der Bürgermeister, vom Gemeinderat vorgeschlagen und vom König ernannt, ist eindeutig der Ge-
meinde verpflichtet. Er hat die Interessen seiner Gemeinde gegenüber den übergeordneten Verwaltungs-
und Regierungsebenen zu vertreten, aber auch staatliche Direktiven umzusetzen. Die Kommunalpolitik
ist in Belgien wichtiges Fundament einer jeden politischen Karriere, was unter anderem die Tatsache
belegt, daß 1985 etwa die Hälfte der Abgeordneten in Brüssel gleichzeitig Gemeindebürgermeister wa-
ren (LEPSZY & WOYKE 1985:22).
89
In Wallonien bzw. in der Provinz Luxemburg gibt es keinen Interessenverband der Kommunen, was,
ähnlich wie in Frankreich, auch auf die Kultur einer „Politik des direkten Drahtes“ der Kommunal Ver-
treter hinauf zur regionalen bzw. nationalen Ebene (s.o.) zurückgefiihrt werden kann. Eine sehr starke
Form der interkommunalen Zusammenarbeit besteht jedoch in der Form der Gesellschaft IDELUX54, die
sich als kommunaler Zweckverband mit den Bereichen Gewerbeflächenentwicklung und -Vermarktung,
Tourismus, Abfall Wirtschaft und Wasserver- bzw. -entsorgung befaßt. Neben ihren 44 Gemeinden ist
die Provinz Luxemburg an IDELUX beteiligt und stellt einen wichtigen Geldgeber für die interkommu-
nalen Aktivitäten dar (IDELUX 1993:10ff.).
4.7.2 Zuständigkeiten der Gemeinden
Trotz der o.g. „tutelle“ genießen die belgischen Gemeinden eine weitreichende Autonomie, garantiert
durch Artikel 108 der Verfassung Belgiens. So bezeichnet Paul MEYERS (1995:67), Präsident der belgi-
schen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Belgien als „un pays où les pouvoirs
locaux jouissent d'une large autonomie“. Das Kommunalgesetz vom 26. Mai 1989 definiert die Zu-
ständigkeiten des Gemeinderates wie folgt:
„Le conseil règle tout ce qui est d'intérêt communal; il délibère sur tout autre objet qui lui est soumis
par l'autorité supérieure“ (Article 117 de la loi communale du 26 mai 1989).
Diese vage Formulierung läßt einerseits große Spielräume für die Gemeinden, ist gleichzeitig aber
auch Nährboden für permanente Kompetenzstreitigkeiten: „Die Frage, was im engeren Sinne kommuna-
le Angelegenheiten sind, für die die Gemeinden zuständig sind, ist in Belgien ein ständiger Streitpunkt
zwischen den staatlichen Gewalten“ (LEPSZY & WOYKE 1985:21).
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 20: Aufbau der belgischen Territorialverwaltung
Originär kommunale Aufgaben sind die lokale Polizei, das örtliche Gesundheits- und Sozialwesen
sowie, innerhalb der vorgegebenen staatlichen Richtlinien, das Bildungs- und Ausbildungswesen. Dar-
54
= Intercommunale d'Equipement Economique de la Province de Luxembourg
90
über hinaus haben viele Kommunen ihren Kompetenzspielraum genutzt und sich die Bereiche der Infra-
strukturplanung, Ver- und Entsorgung, Raumplanung/Bauleitplanung, Sport und Kultur sowie öffentli-
cher Personennahverkehr zu eigen gemacht (MEYERS 1995:67; VANDERMOTTEN & ISTAZ 1995:844).
Wenig Eigenständigkeit besitzen die belgischen Gemeinden jedoch auf dem Finanzsektor (s.u.). Wäh-
rend beispielsweise deutsche Gemeinden nach Genehmigung ihres Haushaltes durch die Kommunalauf-
sicht frei über ihr Budget verfugen können, muß eine belgische Gemeinde „selbst nach der Erstellung
des Haushaltes für jede einzelne Ausgabe die Zustimmung der Provinz oder Region, manchmal selbst
der Zentralregierung in Brüssel einholen“ (Gabbe 1992b:94).
4.7.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden
Die belgischen Gemeinden verfügen kaum über eigene Steuereinnahmen. Lediglich ein sehr geringer
Anteil (6-8,5%) der Einkommensteuer (Impôts des personnes physiques - IPP), ein variabler kommuna-
ler Hebesatz zur Grundsteuer (.Précompte immobilier - PI) sowie einige Bagatellsteuern fließen in die
Gemeindekassen. Die Gewerbesteuern hingegen werden vom Staat erhoben und erreichen die Gemein-
den nur indirekt über die Zuweisungen der Regionen. Etwa 40 % der kommunalen Finanzmittel stam-
men jedoch aus einem zentralen Fonds, dessen Verteilungsschlüssel verständlicherweise ein beliebter
Zankapfel der politischen Auseinandersetzung ist (LEPSZY & WOYKE 1985:22). Die ohnehin einge-
schränkten Kompetenzen der Gemeinden werden somit zusätzlich durch sehr enge finanzielle Spielräu-
me bzw. durch eine „Politik des goldenen Zügels“ seitens des Staates beschnitten. Im Jahre 1996 verfüg-
ten die Gemeinden der Provinz Luxemburg über durchschnittliche Einnahmen von umgerechnet knapp
10 Mio. DM bzw. etwa 1.900 DM pro Einwohner (RÉGION WALLONNE).
4.7.4 Gesetzliche Grundlagen der kommunalen grenzüberschreitenden Kooperation
Ähnlich wie im Großherzogtum Luxemburg sei hier auf die Convention Benelux concernant la co-
opération transfrontalière des collectivités territoriales verwiesen, die den belgischen Gebietskörper-
schaften die Basis für eine relativ weitreichende grenzüberschreitende Betätigung liefert (s. Kap. 4.8).
4.8 Multilaterale Abkommen
Im folgenden sollen diejenigen Abkommen erläutert werden, die für die kommunale grenzüberschrei-
tende Zusammenarbeit von elementarer Bedeutung sind bzw. diese in gewissen Organisationsformen
erst ermöglichen:
4.8.1 Die „Convention Benelux concernant la coopération transfrontalière“
Die Convention Benelux55 trug, ebenso wie das nachfolgend dargestellte Karlsruher Übereinkom-
men von 1996, den Inhalten des bereits angesprochenen Madrider Abkommens Rechnung, indem sie die
rechtlichen Grundlagen für eine selbständige grenzüberschreitende Kooperation der Gebietskörperschaf-
ten und öffentlichen Einrichtungen schuf. Sie wurde 1986 von den Benelux-Staaten unterzeichnet,
konnte jedoch - nach einem langwierigen Ratifizierungsprozeß in Belgien - erst zum 1. April 1991 in
Kraft treten (VANHELLEPUTTE 1992:193). Ein Zusatzprotokoll ist derzeit in Vorbereitung (LOUTSCH-
JEMMING 1996:1).
In Belgien gilt das Abkommen für alle Provinzen, Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckver-
bände, in Luxemburg für alle Gemeinden und Gemeindeverbände sowie lokale öffentliche Einrichtun-
gen. Dabei ist zu betonen, daß nicht nur grenzanrainende Gebietskörperschaften oder öffentliche Stellen
55
Convention Benelux concernant la coopération transfrontalière entre collectivités ou autorités territoriales
du 1er avril 1991
91
Kooperationsverträge im Sinne des Abkommens unterzeichnen dürfen, sondern alle entsprechenden
Stellen innerhalb des Wirtschaftsraums Benelux. Es wurde ein neuer Rahmen geschaffen für die Viel-
zahl von lokalen grenzüberschreitenden Aktivitäten, die bisher entweder informeller Natur blieben oder -
in Ermangelung einer öffentlich-rechtlichen Basis - privatrechtliche Organisationsformen (z.B. Vereine)
suchten. Diese Kooperationsformen können als Notbehelfe angesehen werden und sind in ihrer Reich-
weite sehr beschränkt. Zudem, gibt VANHELLEPUTTE (1992:194) zu bedenken, entbehren sie mitunter
einer demokratischen Legitimation und entziehen sich der öffentlichen Kontrolle.
Das Abkommen sieht drei Formen der Kooperation von Gebietskörperschaften und örtlichen öffent-
lichen Stellen vor:
• den Abschluß eines VerwaltungsVertrages (accord administratif)',
• die Schaffung eines gemeinsamen Organs (organe commun)',
• die Schaffung einer öffentlichen Einrichtung (organisme public).
Der Verwaltungsvertrag stellt die lockerste Form der Kooperation dar und hat keine besonderen ju-
ristischen Konsequenzen. Er ist als Selbstverpflichtung der Unterzeichner zu verstehen, in ihrem Kom-
petenzbereich und alltäglichen Verwaltungshandeln grenzüberschreitenden Abstimmungsbedarf zu be-
rücksichtigen. Als geläufigstes Beispiel sei hier die frühzeitige gegenseitige Anhörung im Rahmen der
kommunalen Bauleitplanung von Grenzgemeinden anzuführen, deren Ablauf in Form eines Verwal-
tungsvertrages geregelt werden kann.
Das Gemeinsame Organ besitzt keine Rechtspersönlichkeit und ist damit ebenfalls eine „leichte“
Form der grenzüberschreitenden Kooperation. Seine Einrichtung soll eine ständige Dikussionsplattform
bieten, die der Abstimmung in unterschiedlichsten Themenbereichen und der Vorbereitung von in den
jeweiligen kommunalen Gremien zu fassenden Beschlüssen dient. Im Gegensatz zu ähnlichen, aber in-
formellen Gremien (z.B. Runde Tische) bietet diese Einrichtung die Möglichkeit einer kontinuierlichen
und stärker institutionalisierten Zusammenarbeit; diese soll ein Vertrauensverhältnis schaffen, das Basis
für weitergehende Kooperationsformen, wie z.B. die Gründung einer Öffentlichen Einrichtung sein
kann: „la création d'un organe commun offre l'avantage d'une structure de concertation permanente
susceptible de créer un climat de confiance qui permettra de passer petit à petit à une forme de collabo-
ration plus étroite, l'organisme public“ (VANHELLEPUTTE 1992:194).
Bei der grenzüberschreitenden Öffentlichen Einrichtung handelt es sich um eine Kooperationsform,
die volle Rechtspersönlichkeit besitzt und der öffentliche Verwaltungs- und Regelungsaufgaben übertra-
gen werden können - letzteres jedoch nur im Bereich der Kompetenzen der beteiligten Stellen nach je-
weiligem nationalen Recht (BENELUX 1993). Die Aktivitäten der Einrichtung haben somit nicht nur
Konsequenzen für die beteiligten Verwaltungen, sondern auch unmittelbar für die Bürgerinnen und Bür-
ger innerhalb ihres räumlichen Zuständigkeitsbereichs. Beispielsweise ist die Gründung eines belgisch-
luxemburgischen kommunalen Abwasserverbandes möglich, der - bei einem angenommenen Sitz in
Luxemburg - befugt wäre, Gebührenrechnungen auch an belgische Haushalte zu stellen und rechtlich
einzutreiben.
Wie bereits im Zusammenhang mit der Öffentlichen Einrichtung angedeutet, gilt für alle drei Koope-
rationsformen die Prämisse, daß sich ihre Aktivitäten nicht den jeweiligen nationalen Regelungen und
staatlichen Aufsichtsfunktionen entziehen können. Das Abkommen schafft somit kein neues inhaltliches
Recht, sondern lediglich grenzüberschreitende Strukturen, die jedoch weiterhin unterschiedlichen natio-
nalen Gesetzgebungen unterliegen. Dennoch bezeichnet RICQ (1996:22) die Convention Benelux als bis
dato „the most fully developed of the inter-state instruments that seek to regulate transffontier co-
opération. It empowers the transfrontier communities in each country to undertake specific actions of
transffontier co-operation“.
92
4.8.2 Das „Karlsruher Abkommen“
Das sogenannte Karlsruher Abkommen56 geht zurück auf das bereits mehrfach zitierte Rechtsgutach-
ten von AUTEXIER (1993), das für die deutsch-französische Grenze einen völkerrechtlichen Vertrag
vorschlug mit der Möglichkeit zur Schaffung interkommunaler Zweckverbände bzw. gemischtwirt-
schaftlicher Gesellschaften deutscher und französischer Kommunen (EUROPA KOMMUNAL 1993:221).
Auf der Basis eines Beschlusses der deutsch-ffanzösisch-luxemburgischen Regierungskommission aus
dem Jahre 1992, der die Prüfung der Möglichkeiten einer Übernahme des sogenannten Isselburg-Anholt-
Vertrages5, anregte, wurden die betroffenen deutschen Bundesländer unter Federführung des Saarlandes
aktiv und leiteten die Verhandlungen mit Frankreich ein (SINNER 1996:3; EISENHAMMER 1996:177). Da
auch die Schweiz und Luxemburg Interesse an einem derartigen Abkommen mit ihren deutschen und
französischen Nachbarn bekundeten, kam es zum Abschluß eines quadrulateralen Abkommens, das am
23. Januar 1996 in Karlsruhe unterzeichnet wurde. Mit einer entsprechenden Ratifizerung in den Unter-
zeichnerstaaten ist bis zum Sommer 1997 zu rechnen. Das Abkommen stützt sich auf das bereits vor-
gestellte Madrider Rahmenübereinkommen und dessen Zusatzprotokoll vom November 1995 (HALMES
1996:937; PERRIN 1996:81ff.).
Anwendung findet das Abkommen in Deutschland auf die Bundesländer Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und Saarland, deren Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, Stadt- und Bezirks-
verbände sowie ihre Verbände und rechtlich selbständigen öffentlichen Einrichtungen. In Frankreich gilt
es für die Regionen Elsaß und Lothringen, deren Gemeinden, Departements und Verbände sowie deren
öffentliche Einrichtungen, sofern die betroffene Gebietskörperschaft an der Kooperation beteiligt ist. In
Luxemburg sind alle Gemeinden, Gemeindesyndikate sowie Anstalten des öffentlichen Rechts unter
Gemeindeaufsicht betroffen, ferner die Naturparks in ihrer Eigenschaft als Gebietskörperschaft. In der
Schweiz erstreckt sich der Geltungsbereich des Abkommens auf fünf Kantone, ihre Gemeinden und
Bezirke, sowie deren Verbände und rechtlich selbständige öffentliche Einrichtungen. Ähnlich wie die
„Convention Benelux“ umfaßt das Abkommen nicht nur die unmittelbar an der Grenze gelegenen Ge-
bietskörperschaften und deren Einrichtungen. Zudem besitzt das Abkommen einen gewissen rückwir-
kenden Charakter dergestalt, daß auch Abkommen, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen wurden,
innerhalb von fünf Jahren an dessen Bestimmungen angepaßt werden, „soweit dies möglich ist“ (s. Art.
16 - Übergangsvorschriften, Abs. 1).
Das Abkommen sieht den Abschluß von Kooperationsvereinbarungen sowie die Schaffung von Ein-
richtungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit und ohne Rechtspersönlichkeit vor. Auch
hier sind gewisse Parallelen zur „Convention Benelux“ unverkennbar.
Die Kooperationsvereinbarungen (Conventions de coopération) sind vertragliche Vereinbarungen
innerhalb eines Zuständigkeitsbereiches, den die Vertragspartner „aufgrund des jeweils anwendbaren
innerstaatlichen Rechts gemeinsam haben“ (Art. 3, Abs. 1). Sie bilden die Grundlage für die Gründung
der nachfolgend dargestellten Einrichtungen zur gemeinsamen Abwicklung grenzüberscheitender Auf-
gaben. KOENIG (1996:382) bezeichnet sie als „das handlichste Instrumentarium“, das durch das Karls-
ruher Abkommen geschaffen wurde. Es bringt für die Nationalstaaten keinerlei Haftungsrisiko mit sich,
sondern verpflichtet ausschließlich die beteiligten Gebietskörperschaften oder örtlichen Stellen. 56 57
56 Übereinkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg, der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und dem Schweizer Bundesrat,
handelnd im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
vom 23. Januar 1996.
57 Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991.
93
Die vorgesehenen Einrichtungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden in Einrichtun-
gen mit und ohne Rechtspersönlichkeit unterschieden. Die Beteiligung einer Gebietskörperschaft oder
einer örtlichen Stelle an einer solchen Einrichtung bedarf grundsätzlich der Zustimmung der jeweiligen
Vertragspartei, d.h. des betreffenden Unterzeichnerstaates des Abkommens.
Die Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (Organismes sans personnalité juridique) besitzen
dementsprechend auch keine Finanzhoheit. Es handelt sich ,ansbesondere um Konferenzen, kommunale
Arbeitsgemeinschaften, Experten und Reflexionsgruppen sowie Koordinierungsausschüsse, die Fragen
von gemeinsamem Interesse untersuchen, Vorschläge für die Zusammenarbeit erarbeiten, Informationen
austauschen oder dazu beitragen, daß betroffene Stellen diejenigen Maßnahmen ergreifen, die zur Errei-
chung der angestrebten Ziele erforderlich sind“ (Art. 9, Abs. 1). Es können jedoch keine die Mitglieder
oder Dritte bindenden Beschlüsse gefaßt werden. BOCK (1996:380) sieht in dieser Regelung keine son-
derliche „Verbesserung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit“, räumt ihr aber eine gewisse
Bedeutung vor allem für die Beziehung zu den französischen Partnern ein (s.o.).
Unter Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit ist zweierlei zu verstehen: Zum einen eröffnet das
Karlsruher Abkommen den genannten Akteuren die Möglichkeit, sich an bestehenden Einrichtungen mit
Rechtspersönlichkeit im Nachbarland zu beteiligen, sofern die dortige Gesetzgebung dies zuläßt. Bei-
spielsweise könnte nach dieser Regelung eine lothringische Gemeinde Mitglied im Abwasserverband
Saar (AVS) werden, dem für den Bau und Betrieb von Kläranlagen und Sammlemetzen zuständigen
kommunalen saarländischen Zweckverband. Darüber hinaus sieht das Abkommen einen neuen Typus
von Zweckverband vor, den Grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverband (GöZ) bzw. das Groupe-
ment local de coopération transfrontalière (GLCT).
Es können also juristische Personen des öffentlichen Rechts mit eigener Finanzhoheit gegründet wer-
den, für die das Abkommen eine konkrete Struktur und gewisse Vorgaben bezüglich ihrer Satzung vor-
schreibt. Über diese Festlegungen hinaus unterliegt ein GöZ dem nationalen Recht des Landes, in dem er
seinen Sitz nimmt. Zur Gewährleistung seiner Finanzhoheit sind dem GöZ gegebenenfalls hoheitliche
Rechte der Nachbarstaaten zu übertragen. Wie weit diese Übertragung tatsächlich reichen kann, ist
umstritten und hängt im wesentlichen von der nationalen Rechtslage ab (BOCK 1996:381; HALMES
1996:942). Ein Einstieg in die derzeit sehr intensive juristische Fachdiskussion würde den Rahmen die-
ser Arbeit sprengen. Einig sind sich die Experten darüber, daß die Kooperationsformen des Karlsruher
Abkommens ihre rechtliche Tauglichkeit erst in der Praxis unter Beweis stellen können. Für eine Bewer-
tung ist es demnach zu früh. Anhand der Fallbeispiele wird dennoch ausführlicher auf die Möglichkeiten
des Karlsruher wie auch des Benelux-Abkommens einzugehen sein.
4.8.3 Sonstige Abkommen
Sonstige zwischenstaatliche Abkommen, die den Untersuchungsraum betreffen, beziehen sich auf
Einzelprojekte bzw. sektorale Aspekte, wie z.B. der Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Lu-
xemburg aus dem Jahre 197458, der wasserwirtschaftliche Aufgaben im Bereich der Grenzgewässer Our
und Sauer regelt. Es fehlt jedoch eine dem Karlsuher oder dem Benelux-Abkommen adäquate zwi-
schenstaatliche Regelung zwischen Belgien und Frankreich, was die Kooperation im Grenzdreieck Bel-
gien-Frankreich-Luxemburg beeinträchtigen könnte.
Der Vollständigkeit halber sei ein weiteres Abkommen erwähnt, das den Untersuchungsraum an sei-
nem nördlichen Ende tangiert und für dortige trinationale Projekte luxemburgischer und deutscher Ge-
meinden mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens relevant werden könnte: Das sogenannte
58 Staatsvertrag vom 17. Oktober 1974 zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg über die gemeinsame
Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch Gemeinden und andere Körperschaften (s. auch Beyerlin
&Lejeune1991).
94
„Mainzer Abkommen“59. Es wurde am 8. März 1996 in Mainz von den deutschen Bundesländern Nord-
rhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, der belgischen Region Wallonien und der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens unterzeichnet und weist deutliche Ähnlichkeiten zu dem Karlsruher Abkommen
auf (s. Eisenhammer 1996).
4.9 Resümee
Die vorangehenden Kapitel haben gezeigt, wie unterschiedlich sich die territoriale Verwaltungsglie-
derung und Kompetenzverteilung in den nationalen Teilräumen von Saar-Lor-Lux darstellten. Die
nachstehende Tabelle faßt die Unterschiede in der territorialen Gliederung der vier Staaten in synopti-
scher Form zusammen:
Neben den stark differierenden rechtlichen Befugnissen und finanziellen Spielräumen (s.u.) sind die
Größenunterschiede zwischen den Kommunen ein nicht zu unterschätzendes Problem. Insbesondere die
lothringischen Klein- und Kleinstgemeinden können angesichts ihrer bescheidenen personellen Ausstat-
tung - oftmals teilen sich ein ehrenamtlicher Bürgermeister und eine teilzeitbeschäftigte Verwaltungs-
kraft das „Rathaus“ - nur bedingt eine gemeinsame Arbeitsebene mit ihren ungleich besser gestellten
Partnern jenseits der Grenze finden. Gerade in diesen Gemeinden jedoch herrscht ein ausgeprägter esprit
de clocher, ein Kirchturmdenken, was auch den (grenzüberschreitenden) Entwicklungsprozeß nicht
gerade fördert: „Die politisch-geographische Zersplitterung in zahlreiche Kleingemeinden und in eine
Vielzahl von Partikularinteressen ist eines der größten Entwicklungshemmnisse im ländlichen Raum“
(ALBRECHT 1995b: 13).
Tab. 6 stellt die Kompetenzbereiche der kommunalen Gebietskörperschaften vergleichend gegenüber.
Wie gezeigt, ist die kommunale Selbstverwaltung in allen vier Staaten verfassungsrechtlich garantiert.
Dennoch ist die Autonomie der Gemeinden in Deutschland und in Luxemburg deutlich stärker, da in
Frankreich die Größe und die damit verbundene Abhängigkeit von übergeordneten Verwaltungsebenen
die Eigenständigkeit der Gemeinden stark einschränkt, während in Belgien die sehr einflußreiche staatli-
che tutelle, die sich beispielsweise im Haushaltswesen zeigt, den Kommunen die Hände bindet.
Die Aufstellung der souveränen Kompetenzen der Gemeinden erweckt den Anschein einer quasi
identischen Aufgabenverteilung. In vielen Bereichen ist jedoch durch die finanzielle und sachliche Betei-
ligung nicht-kommunaler Partner - z.B. bei Investitionen in die örtliche Verkehrsinfrastruktur - eine
zunehmende Vermischung der Kompetenzbereiche zu konstatieren. Diese mitunter sehr komplexen
Konstellationen verbieten auch einen Vergleich der finanziellen Ausstattung der Gemeinden. Die hier
dargestellten Pro-Kopf-Einnahmen sind - aus genannten Gründen und angesichts der sehr unterschied-
lich kostenwirksamen gemeindlichen Verpflichtungen - nur sehr bedingt aussagekräftig. Interessanter
erscheint hier der Blick auf die von den Gemeinden autonom erhobenen Steuern sowie den jeweiligen
Anteil der öffentlichen Zuweisungen. Letzterer ist in Belgien und Luxemburg deutlich höher als in den
anderen Staaten, was die bereits angesprochenen indirekten Einflußnahmemöglichkeiten des Staates
unterstreicht.
Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Betätigung der Gemeinden macht MORHARD (1995: 42)
eine gewisse „Asymmetrie der Kompetenzen“ aus. Selbst wenn zwischenstaatliche Verträge wie das
Karlsruher Übereinkommen oder die Convention Benelux eine gemeinsame Rechtsgrundlage für die
lokale grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen haben, so steckt der berühmte Teufel nach wie
vor im Detail. Als Beispiel sei der Bereich der Bauleitplanung erwähnt. Diese obliegt in Deutschland
wie in Frankreich den Gemeinden, ist in Frankreich jedoch Teil des Polizeirechts, das explizit von den
Regelungen des Karlsruher Übereinkommens bezüglich der Übertragung von Hoheitsrechten auf grenz-
59 Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen
Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 8. März 1996.
95
überschreitende Einrichtungen ausgenommen blieb. Hier wird die politische Praxis zeigen müssen, in-
wieweit flexible, von den zuständigen staatlichen Stellen unterstützte Regelungen denkbar sind.
Tab. 5: Struktur der Territorialverwaltung im Saar-Lor-Lux-Raum
Teilregion Saarland Trier/ Westpfalz Lothringen Luxemb. Belgisch Luxemburg
Gesamtfläche [km2] 2.570 7.989 23.547 2.586 4.439
Bevölkerung [Tsd.] 1.084* 1.150* 2.293* 395* 233*
Bev.-Dichte [E/km2] 422* 144* 97* 153* 53*
Anzahl Gemeinden 52 68 2.335 118 44
0 Gemeindegröße
a) Fläche [km2] 49,4 117,5 10,1 21,9 100,9
b) Einwohner 20.846* 16.912* 988* 3.259* 5.295**
Gebietskörperschaften Landkreis (5)/ Stadtverband (1) Gemeinde (52) Regierungs- bezirk (1) Landkreis (9) Kreisfreie Stadt (4) Verbandsge- meinde (60), Verbandsfreie Gemeinde (4) Région (1) Département (4) Commune (2335) Commune (118) Province (1) Commune (44)
Sonstige Verwaltungseinheiten Planungs- region (2) Arrondis- sement 19) Canton (164) District (3) Canton (12) Région (4) Arrondis- sement (2) Arrondis- sement admi- nistratif (5) Canton électo- ral (20)
Interkommunale Institutionen Kommunaler Zweckverband Kommunaler Zweckverband SIVU SIVOM District Communauté Urbaine Communauté de Communes Syndicat de Communes Syndicat Inter- communal
* Stand 1993
(Quellen: Institut National de Statistique Belgique 1991; Leszy & Woyke 1985; Moll 1994; Stati-
stisches Landesamt Rheinland-Pfalz 1994,1996)
Das wesentlichste Problem in Saar-Lor-Lux, das zwar primär die regionale Ebene der Kooperation
betrifft, aber auch Konsequenzen für die Gemeinden mit sich bringt, ist die außerordentliche Hetero-
genität des politischen Raums: Bundesländer eines klassisch föderativen Staates wie der BRD, Gebiets-
körperschaften eines - trotz aller Dezentralisierungsbemühungen - stark zentralistischen Frankreichs,
Luxemburg als kleiner Nationalstaat sowie eine Provinz innerhalb der jungen belgischen Föderation
bilden ein Gefüge, das kaum komplexer sein kann und mit unterschiedlichsten politischen Traditionen
96
vorbelastet ist. Daß diese sehr stark bis auf die kommunale Ebene ausstrahlen, wird bei der Behandlung
der Fallbeispiele in den nachfolgenden Kapiteln deutlich.
Tab. 6: Kompetenzen der kommunalen Gebietskörperschaften in den nationalen Teilräumen
Bereiche Deutschland Frankreich Luxemburg Belgien
Kommunale Selbstverwaltung sehr stark theoretisch stark, aber geschwächt durch Gemeinde- größe sehr stark stark, aber Ein- fluß der staatli- chen tuteile
Kompetenzen sehr weitrei- chend („Allzuständig- keit“) eingeschränkt weitreichend eingeschränkt
Souveräne Einzelkompetenzen (1)
- Haushaltswesen X X X (X)
- Erhebung Kommunalsteuem X X X X
- Wirtschaftsförderung X X X X
- Bauleitplanung X X X X
- Ver- und Entsorgung X X X X
- Wohnungsbau X X - -
- Gemeindestraßen / Brücken X X X X
- Kultur, Sport X X X X
- soziale Dienste X X X X
- Ausweisung Schutzgebiete - X - -
- Vor- u. Grundschulen (Bau) X X X -
- ÖPNV (X) (X) X X
- Katastrophenschutz X X X X
(1) von Gemeinden und Gemeinde verbänden; (X) nur eingeschränkt
Quellen: s. Ausführungen in Kap. 4.4-4.8
97
Tab. 7: Finanzielle Ausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften in den nationalen
Teilräumen
Deutschland Frankreich Luxemburg Belgien
Gemeindeeinnahmen pro Kopf (Durchschnittswerte, gerundet) DM 3.500,- (1) DM 2.400,- (2) DM 3.500,- (3) DM 1.900,- (4)
Gemeindeanteil an:
- Gewerbesteuer 85% 100% kommun. Hebe- satz -(5)
- Grundsteuer 100% 100% 100 % kommun. He- besatz
- Einkommensteuer 15 % - -(5) 6-8,5 %
- Mehrwertsteuer - - -(5) ?
Anteil öffentlicher Zuweisungen an den Gemeindeeinnahmen 28% 33 % 45 % bis über 40 %
Rechtliche Grundlage der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
national GG Art. 24 Loi, Joxe/ Marchand“ - -
zwischenstaatlich (6) Karlsruher Abkommen Karlsruher Abkommen Karlsr. Abk., Con. Benelux Convention Benelux
(1) 1995, alte Bundesländer; (2) 1993, ganz Frankreich; (3) 1996; (4) 1996, nur Provinz Luxemburg; (5) indi-
rekt über öffentl. Zuweisungen; (6) im Untersuchungsraum
Quellen: s. Ausführungen in Kap. 4.4-4.8
98
5 Die Agglomération Transfrontalière du Pôle Européen de Développement
(PED) Longwy-Rodange-Athus
5.1 Einleitung
Die sogenannte Agglomération Transfrontalière im Dreiländereck Belgien-Frankreich-Luxemburg
ist als Nachfolgeprojekt aus dem Pôle Européen de Développement (PED) hervorgegangen. Es handelte
sich hierbei um ein in Europa einmaliges, trinationales Vorhaben, das im Zeitraum 1985-1995 zur wirt-
schaftlichen Wiederbelebung des ehemaligen Eisen- und Stahlreviers im Raum Longwy (F), Athus (B)
und Pétange (L) beitrug. Mit erheblicher finanzieller Unterstützung der EU konnte auf den ca. 500 ha
großen Brachflächen der Eisen- und Stahlindustrie im Tal der Chiers ein trinaüonaler Gewerbepark, der
Parc International d'Activité (PIA), geschaffen werden. In diesem Bereich sowie auf umliegenden, z.T.
neu erschlossenen Gewerbeflächen wurden etwa 5.500 industrielle Arbeitsplätze geschaffen, städtebau-
liche, ökologische und kulturelle Aspekte jedoch weitestgehend vernachlässigt. Auch blieben die wirt-
schaftlichen Erfolge trotz enormer finanzieller Anreize für sich ansiedelnde Unternehmen weit hinter den
Erwartungen zurück (8.000 Arbeitsplätze hätten entstehen sollen). Zudem trat erwartungsgemäß auch
das Phänomen der sogenannten »Prämienjäger“ auf, d.h. eine Reihe von Betrieben verließ wenige Jahre
nach der Ansiedlung den PED, um andernorts abermals in den Genuß öffentlicher Fördergelder zu
kommen...60 (PIERRET 1991; SCHULZ 1994, 1996; SOUTIF 1994). Aus dem Unmut über die einseitige
industriewirtschaftliche Ausrichtung des Programmes erwuchs die Initiative der Grenzgemeinden, fortan
stärker Einfluß auf die Entwicklung ihres Grenzraumes zu nehmen. Leitbild der Kooperation ist die
Schaffung einer Agglomération Transfrontalière, die langfristig die Gestalt eines Stadtverbandes
(Communauté urbaine) annehmen soll. Diese Projektidee wurde von den am PED beteiligten National-
staaten begrüßt und 1993 in einer gemeinsamen Resolution zum Folgeprojekt des PED erklärt (s.u.).
5.2 Räumlich-strukturelle Voraussetzungen
Das Projektgebiet umfaßt eine Fläche61 von etwa 300 km2 und zählte im Jahre 1995 etwa 112.000
Einwohner (s. Abb. 21). Die daraus resultierende Bevölkerungsdichte von 372 E/km2 beträgt weniger
als ein Fünftel der Dichte in der Agglomération de Metz62 oder weniger als ein Achtel des Wertes für
den Stadtverband Saarbrücken. Hier wird der noch stark ländliche Charakter dieser „Agglomeration“
deutlich, die lediglich in ihrem Kernbereich zwischen Longwy (16.000 Einwohner), Mont-St.-Martin
(9.000), Pétange (12.000) und Aubange/Athus (14.000) und den dazwischenliegenden (ehemaligen)
Industriebrachen städtische Strukturen aufweist. Insgesamt 82 % des Gebietes sind dagegen land- oder
forstwirtschaftlich genutzt (OBSERVATOIRE 1995). Dennoch manifestiert sich im beschriebenen Grenz-
dreieck die Notwendigkeit zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in sehr eindrucksvoller Weise:
Nicht nur die Industriebrachen im Tal der Chiers und die damit zusammenhängenden Folgeprobleme
stellen ein Bindeglied dar, sondern auch die Ortslagen selber, die im Falle von Longlaville (F), Rodange
(L) und Athus (B) quasi ineinander übergehen und die Staatsgrenzen kaum noch als physisch wahr-
nehmbare Demarkationen erscheinen lassen. Etwas weiträumiger betrachtet befindet sich das gesamte
Gebiet im näheren Einzugsbereich des Oberzentrums Luxemburg/Stadt (Entfernung Longwy-
Luxemburg: 30 km), was sich nicht nur in der großen Zahl der Berufspendler widerspiegelt, die sich
täglich von Südluxemburg, aber in besonderer Weise auch von den lothringischen und belgischen
60 In einem Extremfall kam es sogar zu einer „vorgetäuschten“ Ansiedlung eines britischen Unternehmens,
das gar nicht wirklich produzierte und auch die neu geschaffenen, vom PED bezuschußten Arbeitsplätze
nur fingierte. Der Geschäftsführer wurde kürzlich wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu drei Jahren
Haft verurteilt (s. Républicain Lorrain v. 24.10.1996)
61 davon ca. 50 % in Frankreich, 20 % in Belgien und 30 % in Luxemburg
62 meint den Zuständigkeitsbereich der Agence d'Urbanisme de l'Agglomération Messine (86 km2, 176.300 E)
99
Grenzgebieten aus in die Hauptstadt des Großherzogtums begeben. Hierbei handelt es sich jedoch um
ein Phänomen, das auch auf den Zentralitäts- und Arbeitsplatzüberschuß Luxemburgs, aber vor allem
auf den allgemein attraktiveren Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten im Großherzogtum
beruht und weit über den unmittelbaren Grenzraum hinaus ausstrahlt (FEHLEN 1995; GEHRING &
SAINT-DIZIER 1995; GENGLER 1995). In den grenzüberschreitenden Absümmungen der hier zu behan-
delnden Gemeinden schlägt sich diese Problematik jedoch kaum nieder, allenfalls in der örtlichen
ÖPNV-Planung, die auf die durch das „Grenzgefälle“ (vgl. BREUER 1981) implizierten Personenströme
zu reagieren hat.
Abb. 21: Übersichtskarte Agglomération Transfrontalière du PED
100
Hier interessieren vielmehr die Bemühungen der Gemeinden, die aus der spezifischen Grenzlage, den
gemeinsamen Folgelasten des Niedergangs der Eisen- und Stahlindustrie sowie aus Fragen der künftigen
Siedlungsentwicklung und des Umweltschutzes erwachsen. Dabei ist zunächst auf den PED als
„Wegbereiter“ für die heutigen kommunalen grenzüberschreitenden Aktivitäten einzugehen.
5.3 Institutioneller Rahmen der Kooperation
5.3.1 Die Neuorientierung des PED-Konzeptes
Wie bereits angedeutet, führten die Erfahrungen der ersten Phase des PED zu einer grundlegenden
Neuorientierung des Projektes. Neben den schon erwähnten inhaltlichen Schwächen fehlte dem - von den
Nationalstaaten eingesetzten - Programm insbesondere auch die nötige Akzeptanz auf lokaler Ebene.
Auf französischer Seite saßen zwar fünf Gemeindebürgermeister im Verwaltungsrat, gaben ihre Infor-
mationen jedoch nur sporadisch an die ebenfalls betroffenen Kollegen weiter, was zu erheblichen Kom-
munikationsproblemen führte. In Belgien war zwar mit IDELUX ein Gemeindezweckverband maßgeb-
lich an der Gestaltung des PED beteiligt, ob seiner stark privatwirtschaftlichen Orientierung war dessen
Politik jedoch auch zu einseitig ausgerichtet. In Luxemburg lenkten der ARBED-Konzem sowie das
Wirtschaftsministerium die Entwicklung des Projektes; in der staatlichen Ansiedlungspolitik spielte der
PED allerdings keine Sonderrolle gegenüber anderen Standorten von nationaler Bedeutung. Das Interes-
se seitens der Gemeinden war hier sehr gering. Hinzu kommt, daß es trotz einer trilateralen Organisati-
onsstruktur nicht zu einer wirklichen grenzüberschreitenden Kooperation kam. Zwar hatten Absprachen
im Bereich der Verkehrs- sowie der Ver- und Entsorgungsinffastruktur Erfolg, doch blieb der eigentli-
che Kern des Projekts, nämlich die Werbung um ansiedlungswillige Unternehmen, wegen der fortbeste-
henden Konkurrenzsituation zwischen den Partnern eine jeweils nationale bzw. regionale Angelegenheit.
Hierunter litt die Kohärenz des PED erheblich, die Projektträger müssen sich gar den Vorwurf gefallen
lassen, lediglich wegen der von Brüssel in Aussicht gestellten Gelder ein grenzüberschreitendes Projekt
konzipiert zu haben (SCHULZ 1996; RETTZ 1996, fidi. mdl. Mitt.).
Im Jahre 1992 gründeten sechs französische Gemeinden das Observatoire de l'Urbanisme (s.u.) im
Rahmen des Projet de l'habitat local (PHL), eines staatlichen Förderprogramms für Wohnungsbau und
Stadtentwicklung. Sie zeigten sich unzufrieden mit den im Rahmen des PED entwickelten städtebauli-
chen Gutachten und Entwicklungsszenarien (TMO 1993) und entschlossen sich, diesen Sektor durch
interkommunale Kooperation stärker selbst zu bestimmen. Etwa zeitgleich änderten sich auch die Rah-
menbedingungen auf belgischer und luxemburgischer Seite: Während IDELUX in den belgischen
Grenzgemeinden lokale opérateurs für Aktivitäten suchte, die über den eigentlichen Aufgabenbereich
des Zweckverbandes hinausgehen, wechselte in Luxemburg die Zuständigkeit für den PED vom Wirt-
schaftsministerium zum Raumordnungsministerium (Ministère de l'Aménagement du Territoire
(MAT)), das fortan stärker auf eine Einbeziehung der Kommunen bedacht war.
Angesichts sich derart wandelnder Rahmenbedingungen sowie des wachsenden politischen Drucks
der Kommunalpolitiker kam es im Oktober 1993 zu einer gemeinsamen Resolution der drei nationalen
Träger des PED, die eine Kommunalisierung sowie eine breitere thematische Ausrichtung des Projektes
einläutete. So entschlossen sich die Regierungen unter anderem dazu, „de s'attacher à soutenir les élus
locaux dans l'objectif qu'ils se sont fixés de structurer une agglomération dite du PED, destinée à réunir
les communes dont les liens transfrontaliers et la volonté exprimée justifieront qu'elles s'intégrent à cette
entité nouvelle“ (RÉSOLUTION 1993:2). REITZ (1995:2) bezeichnet diese Phase als „phase décisive dans
l'évolution du PED, du concept économique vers un projet de territoire“. Auch im Nachfolgeprojekt des
PED werden die Wirtschaftsförderung und das Management von Gewerbeflächen eine wichtige Stellung
einnehmen, stärker jedoch als in der ersten Phase will man auch endogene Entwicklungspotentiale för-
dern und nicht nur auf mehr oder weniger spektakuläre Großansiedlungen weltweit agierender Unter-
nehmen setzen (RÉGION LORRAINE / PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:55f.).
Für die kommunalen Initiatoren der Agglomération war diese Grundsatzentscheidung deshalb von
sehr großer Bedeutung, da sie die staatliche Unterstützung bei der Akquisition europäischer Fördergel-
101
der sicherstellte. So kam es zu der gemeinsamen Konzeption eines Projektantrages im Rahmen der Ge-
meinschaftsinitiative INTERREG II, der den Wünschen der Kommunen nach einer eigenen grenzüber-
schreitenden Kooperationsstruktur zur Förderung einer kohärenten städtebaulichen Entwicklung Rech-
nung trug: „Ce programme prendra aussi en compte la nécessité d'assurer la transition entre une gestion
du pôle européen assurée d'abord par l'État, situation prévalant depuis 1985, à une prise en charge de
l'agglomération transfrontalière par les collectivités locales regroupées dans des structures adaptées“
(a.a.O.). Als wichtigste structure adaptée ist hier die Association Transfrontalière de l'Agglomération
du PED zu nennen, die im folgenden näher erläutert wird.
5.3.2 Die Association Transfrontalière de l'Agglomération du PED
Die Association Transfrontalière de l'Agglomération du PED wurde am 1. Februar 1996 als Verein
französischen Rechts gegründet. Die Gründung steht in keinerlei Zusammenhang zu dem wenige Tage
zuvor Unterzeichneten Karlsruher Abkommen (s. Kap. 4.8), da zum einen dessen Ratifizierung noch
ausstand, zum anderen Belgien nicht zu den Unterzeichnerstaaten gehörte. Mitglieder der Association
sind:
• auf belgischer Seite die drei bourgmestres der Grenzgemeinden Aubange, Messancy und Musson,
die Region Wallonien sowie der kommunale Zweckverband IDELUX63;
• in Frankreich drei maires, stellvertretend für die 18 Gemeinden des Observatoire de l'Urbanisme
(s.u.) sowie zwei Vertreter des französischen Staates64;
• im Großherzogtum Luxemburg drei élus locaux stellvertretend für den Gemeindeverband SIKOR65,
das Raumordnungsministerium (Ministère de l'Aménagement du Territoire) sowie das Innenmini-
sterium (Ministère de l'Intérieur).
In Luxemburg wurde der Gemeindezweckverband SIKOR von den PED-Gemeinden Bascharage,
Differdange und Pétange gegründet, um ihr personelles und finanzielles Engagement für die Agglomé-
ration zu bündeln. Auf lothringischer Seite bestehen derzeit Bemühungen, den bisher nur sektoral agie-
renden Distrikt Longwy (zuständig für Hausmüllabfuhr und Feuerwehr), der zudem nur sechs Mit-
gliedsgemeinden zählt, mit anderen Gemeindeverbänden (z.B. dem SIAAL) und anderen Einzelgemein-
den zu einem alle Gemeinden der Agglomération umfassenden District à fiscalité propre zusammen-
zuführen. Dieser soll nicht nur über eine eigene Finanzhoheit verfugen sondern auch sehr weite inhaltli-
che Befugnisse, darunter die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen, die Wirtschafts-
förderung sowie die gemeindeübergreifende Planung in Form des Schéma directeur. Der Aufbau dieser
- für französische Verhältnisse - sehr starken interkommunalen Struktur scheiterte bisher an dem Wi-
derstand einer sehr wohlhabenden Gemeinde (Villers-la-Montagne), die trotz sehr enger räumlich-
struktureller Verflechtungen nicht bereit ist, ihren „Gewerbesteuerkuchen“ zu teilen (REITZ, BOUDOT
1997, frdl. mdl. Mitt). Der Distrikt hätte aus Sicht seiner Initiatoren auch den Vorteil, daß die Vertre-
tung der vielen kleinen Gemeinden in der Association Transfrontalière (s.u.) und die Umsetzung der
dort beschlossenen Maßnahmen leichter vonstatten gehen könnte.
In der Generalversammlung (assemblée générale), der alle Mitglieder der Association mit Stimm-
recht angehören, bilden die Gemeindevertreter das sogenannte Collège des élus, die staatlichen Vertreter
sowie IDELUX das Collège des administrations. Die kommunalen Verteter haben eine Stimmenmehr-
heit von neun zu sechs gegenüber dem Collège des administrations. Auch der Verwaltungsrat (conseil
s. Kap. 4.7.1
64 je ein Vertreter der lothringischen Regionalpräfektur sowie der Präfektur des Departement Meurthe-et-
Moselle
65 = Syndicat intercommunal KORD ALL („Kordall“ = lux. für „Komtal“ oder Tal der „Korn“ bzw. franz.
„Chiers“, s.o.)
102
d'administration) wird vom Collège des élus dominiert, dort mit neun zu drei Stimmen, da die Vertreter
von IDELUX, des luxemburgischen Innenministeriums sowie einer der Vertreter des französischen
Staates hier nur beratend teilnehmen.
Gemeinden der Association Transfrontalière
de l'Agglomération du PED
10 km
1 Ville-Houdlemont
2 Gorcy
3 Cosnes-et-Romain
4 Mont-Saint-Martin
5 Longlaville
6 Sauines
7 Herserange
8 Longwy
9 Lexy
10 Rehon
11 Mexy
13 Hussigny-Godbrange
14 Villers-Ia-Montagne
15 Chenieres
16 Cutry
17 Cons-Ia-Grandville
Gemeindegrenze
Staatsgrenze
12 Haucourt-Mouiaine 18 Ugny
Kartengrundlage: Pilotstudie Saar-Lor-Lux-Atlas (1980), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000)
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 22: Mitgliedgemeinden der Association Transfrontalière
Den Vorsitz bilden der Präsident, zwei Vizepräsidenten sowie der Schatzmeister (trésorier). Alle
vier Mandate werden derzeit von Kommunalvertretem bekleidet: Aktueller Präsident ist Roger Klein,
Député-Maire der Gemeinde Pétange (L), Vizepräsidenten sind François Rits, Bourgmestre der Ge-
meinde Aubange (B), und Jean-Paul Durieux, Député-Maire der Stadt Longwy (F). Als Schatzmeister
fungiert André Ferrari, Maire von Cosnes-et-Romain und Mitglied des Regionalrates. Der Verwaltungs-
103
rat bestellt ferner einen hauptamtlichen Direktor und betraut ihn mit der permanenten Leitung der As-
sociation und des Observatoire de l'Urbanisme. Der Verein finanziert sich aus den Beiträgen seiner
Mitglieder, regionalen, nationalen und europäischen Zuschüssen, sowie aus Honoraren für Dienstlei-
stungen, die stellvertretend für die Mitgliedskommunen erbracht werden (ASSOCIATION TRANS-
FRONTALIÈRE 1996a, 1996b).
Région Wallonne État français Ministère de l'Aménagement du Territoire Ministère de l'Intérieur
Collège des Administrations
*
Association
Transfrontalière Observatoire de l'Urbanisme de
de l'Agglomération l'Agglomération du PED
du PED
Bourgmestres von Aubange, Messancy, Musson 3 Maires (Cosnes- et-Romain, Longwy, Villers-la-Montagne), stellv. für die 18 Ge- meinden d. Observatoire 3 Élus Locaux aus Bascharage, Differdange u. Pétange, stellvertr. fürSIKOR
Collège des Élus
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 23: Organisationsstruktur der Association Transfrontalière
5.3.3 Das Observatoire de 1 Urbanisme de l'Agglomération du PED
Als zentrale Einrichtung unterhält die Association seit Juli 1995 ein Observatoire de l'Urbanisme66,
das, wie bereits erwähnt, auf eine Initiative französischer Kommunen aus dem Jahre 1992 zurückgeht
und auch heute noch teilweise ausschließlich französische Aufgaben wahmimmt (z.B. Liegenschafts-
verwaltung und Grundsteuerberechnung für die lothringischen Mitgliedskommunen). Es versteht sich
jedoch primär als Instrument zur Vorbereitung einer grenzüberschreitenden agglomération, als „outil
qui prépare l'émergence de l'agglomération transfrontalière du PED“ (REITZ 1995:1). Zu seinen ersten
Aufgaben gehörte daher die Zusammenführung und Harmonisierung der städtebaulichen Planungs-
Leider verfügt die deutsche Sprache nicht über ein entsprechendes Pendant. Die wörtliche Übersetzung
„Beobachtungsstelle für Städtebau“ wirkt zu passiv und wird der aktiven, strategischen Ausrichtung des
Observatoire als Planungsinstitution nicht gerecht. Im weiteren wird daher ausschließlich der französische
Begriff verwendet.
104
grundlagen der drei nationalen Teilgebiete (s.u.). Ein Teil der von der Association in Angriff genom-
menen Studien und Planungen werden dem Observatoire entgeltlich übertragen. In geringerem Umfang
werden auch Arbeiten von IDELUX, dem luxemburgischen MAT oder privaten Dienstleistem über-
nommen (z.B. Vermessungsarbeiten). Im Rahmen des Arbeitsprogramms für 1996 entfielen von insge-
samt 2,8 Mio. FF, die die Association vergab, etwas mehr als die Hälfte auf das Observatoire
(Association Transfrontalière 1996c:5). Für die laufenden Betriebskosten stehen ferner
INTERREG-Gelder zur Verfügung (s. Kap. 5.4.2). Das Observatoire wird von dem Direktor der As-
sociation Transfrontalière in Personalunion geleitet.
5.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten
5.4.1 Grenzüberschreitendes Geographisches Informationssystem
Wie schon erwähnt, gehörte es zu den ersten Aufgaben des Observatoire de l'Urbanisme, die pla-
nungsrelevanten Grundiagendaten aus den drei Teilgebieten zusammenzutragen und so aufzubereiten,
daß sie als Basis für eine künftige gemeinsame Stadtentwicklungsplanung dienen können. Dabei konnte
auf vorhandenes Datenmaterial zurückgegriffen werden, in einzelnen Teilbereichen mußten aber auch
neue Datenerhebungen durchgeführt bzw. veranlaßt werden. So wurde beispielsweise der Ist-Zustand
der Flächennutzung mit Hilfe einer eigens hierzu durchgeführten Luftbildbefliegung ermittelt. Zur Er-
fassung und Bearbeitung der erhobenen Daten bediente sich das Observatoire eines Geographischen
Informationssystems (GIS). Im einzelnen werden bzw. wurden bereits folgende Bereiche in das GIS
integriert:
• die Realnutzung, abgeleitet aus o.g. Befliegung und klassifiziert gemäß der EU-einheitlichen Couver-
ture CORINE\
• die Verkehrswege (Straßen, Wege, Bahnstrecken);
• die Standorte öffentlicher Einrichtungen;
• die Standorte des Einzelhandels;
• die Arbeitsstätten inkl. Arbeitsplätze;
• der Wohnungsbestand;
• die Liegenschaften (Kommunalkataster);
• verschiedene sozio-ökonomische Bevölkerungsdaten (Alters- und Berufsstruktur, Haushaltsgrößen,
Arbeitswege usw.).
Aus Gründen der besseren Zugänglichkeit und um eine Nutzung der erhobenen Daten für die spätere
Planung (s.u.) zu ermöglichen, soll das GIS in Kürze dezentral erweitert-werden. Noch 1997 sollen die
18 französischen Gemeinden mit dem Observatoire vernetzt werden und über eigene Terminals Zugriff
auf die Datenbank haben, d.h. nicht nur Informationen abrufen, sondern auch einspeisen und bearbeiten
können. Auf belgischer Seite wird IDELUX einen eigenen Server Vorhalten, der von den Gemeinden
konsultiert werden kann, was aber nicht einer echten Vernetzung im vorgenannten, interaktiven Sinne
entspricht. In Luxemburg sollen die Gemeinden frühestens 1998 ähnlich ausgestattet werden (RETTZ
1997, frdl. mdl. Mitt.).
5.4.2 Gemeinsame Stadtentwicklungsplanung
Zu den Anliegen des dargestellten GIS gehörte auch die Erfassung der bestehenden Planwerke, wie
beispielsweise der belgischen plans directeurs, der luxemburgischen plans communaux und der franzö-
sischen POS (s.o.), die in etwa mit der deutschen Flächennutzungsplanung vergleichbar sind. Aber auch
die Inhalte übergeordneter Planungen, wie z.B. des großräumigeren französischen schéma directeur
105
(regionaler Entwicklungsplan), sind hier von Interesse. Langfristig sollen diese Teilpläne in ein gemein-
sames Planwerk überführt werden, wozu jedoch noch die Rechtsgrundlage fehlt. Deshalb wird mittel-
fristig lediglich eine sogenannte mise en cohérence der Planungen angestrebt, d.h. zuvor gemeinsam
entwickelte Planungsabsichten sollen Eingang in die jeweiligen nationalen, verbindlichen Planwerke
finden.
Grundlage hierfür soll das Document d'Urbanisme Commun sein, das mit Hilfe der GIS-Daten
entwickelt wurde und ständig fortgeschrieben wird. Als erste Zielaussage hat es die siedlungsstrukturelle
Verdichtung des Raumes formuliert, wonach langfristig eine Bevölkerungszahl von 240.000, d.h. eine
Bevölkerungsdichte von ca. 800 E/km2 angestrebt wird. Die hierzu notwendigen städtebaulichen Pla-
nungen innerhalb und außerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches sollen gemeinsam entwickelt wer-
den und schließlich in eine Charte d'Agglomération Transfrontalière münden, über die Ende 1997 in
den politischen Gremien beraten werden soll. Wenngleich diese kein verbindliches Planungsinstrument
darstellen wird, so kann angesichts der von den unterzeichnenden Partnern eingegangenen Selbstver-
pflichtung damit gerechnet werden, daß in den rechtsverbindlichen Plänen entsprechend Sorge für die
Umsetzung der Ziele der Charte getragen wird (OBSERVATOIRE DE LlJRBANISME 1995). Die Pla-
nungsphase wird seitens der EU mit 11,2 Mio. ECU aus der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II
kofinanziert, die restlichen 50% teilen sich die drei beteiligten Staaten (B 1,8 Mio. ECU; F 8,7 Mio.; L
0,7 Mio.) (COMMISSION EUROPÉENNE 1996).
5.4.3 Sonstige AJctivitäten
Die überwiegende Zahl der Vorhaben wird im Rahmen der Association vorbereitet und vom Obser-
vatoire lanciert. Auffallend gering ist, verglichen mit anderen Grenzräumen (vgl. andere Fallbeispiele),
die Anzahl direkter, bilateraler grenzüberschreitender Kontakte zwischen den Gemeinden.
Nicht zuletzt mit der Intention, das Projekt den Bewohnern der Agglomération näherzubringen und
ihnen persönliche Vorteile im Alltagsleben aufzuzeigen, wird derzeit die Veröffentlichung eines gemein-
samen Branchenfemsprechbuches (pages jaunes) vorbereitet. In einem zweiten Schritt sollen auch die
pages Manches, also das konventionelle Telefonbuch, grenzüberschreitend aufgelegt werden. Die in dem
Geographischen Informationssystem vorgehaltenen Daten dienen auch dazu, ein einheitliches Karten-
werk, einen Atlas d'agglomération, zu erarbeiten und in großer Auflage zu publizieren. Das auf fran-
zösischer Seite seit einigen Jahren erfolgreiche Förderprogramm zur Neugestaltung der Fassaden alter
Arbeiterhäuser, Le Fil Bleu, soll mit Hilfe der Association auch auf die belgischen und luxemburgi-
schen Gemeinden ausgeweitet werden. Bisherige Versuche luxemburgischer Gemeinden (z.B. Pétange),
Partner dieses Programms zu werden, scheiterten aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen.
Eine punktuelle Kooperation wird es im Bereich der Abwasserentsorgung geben, wo Teile der Ge-
meinde Aubange (B) an das Sammlersystem des französischen Abwasserverbandes SIAAL67 ange-
schlossen werden sollen. Bereits erwähnt wurde die Abstimmung des ÖPNV im Grenzraum. Dies ge-
schah beispielsweise im Jahre 1992 durch Einrichtung einer Buslinie (La transfrontalière Express) von
Mont-Saint-Martin über Longwy, Hersérange und Longlaville (alle F) sowie den PIA nach Rodange
(L), die als ein Zubringerdienst zum dortigen Bahnhof der CFL fungiert, der auf die Abfahrtszeiten der
Züge von und nach Luxemburg/Stadt abgestimmt ist. Von dort können die Arbeitspendler die Luxem-
burger Innenstadt in etwa 20 Minuten erreichen68. Der Einführung dieser Linie ging eine von der Stadt
Longwy lancierte Studie voraus, die den Bedarf an grenzüberschreitenden ÖPNV-Verbindungen ermit-
telte. Eine ähnliche Verbindung wurde auf belgischer Seite zwischen Aubange (B) und Rodange (L)
geschaffen. Darüber hinaus zeichnen sich vielfältige Aktivitäten im Bereich Kultur und Sport ab, ange-
67 = Syndicat Intercommunal d'Assainissement de l'Agglomération de Longwy
68 Die Einrichtung dieser Linie wurde mit einem Europäischen Preis für Innovationen im Bereich des ÖPNV
bedacht (Rézette 1997, frdl. mdl. Mitt.). Mit monatlich 7000 Fahrgästen (Sommer 1994) ist die Linie gut
ausgelastet (CETE de l'Est 1995b:33).
106
fangen bei gemeinsamen Theaterproduktionen und Konzertveranstaltungen bis hin zu einem alljährli-
chen PED-Fußballturnier. Initiatoren sind hier jedoch weniger die Gemeinden als vielmehr Vereine und
private Gruppierungen, die jedoch mitunter - auch finanziell - von den Kommunen unterstützt werden.
Eine untergeordnete Rolle spielen Bemühungen auf dem touristischen Sektor, obwohl mit der Vau-
ban-Festung Longwy-Haut, aber auch mit der Inwertsetzung konservierter Überreste der industriellen
Anlagen im Tal der Chiers Grundlagen für eine Belebung des Fremdenverkehrs im Dreiländereck vor-
handen sind. Bislang kam es lediglich im Rahmen der Abstimmung grenzüberschreitender Wanderwege
zu einer ansatzweisen Kooperation (GILLET 1997, frdl. mdl. Mitt.).
Die relativ schwache Entwicklung grenzüberschreitender Kontakte und Aktivitäten, die über die ge-
meinsamen Vorhaben im Rahmen des PED bzw. der Agglomération transfrontalière hinausgehen, ist
womöglich ein Erbe des diesen Raum über Jahrzehnte dominierenden Hüttenkomplexes. Dieser stellte
das wirtschaftliche und städtebauliche Zentrum des Beckens dar und „erdrückte“ im physischen wie im
übertragenen Sinne manche kommunalen Initiativen. Erst das Verschwinden der Industrieanlagen, die
bis dato eine „verbotene Stadt“ für die Anlieger waren, und das dadurch entstandene städtebauliche
„Vakuum“ zwischen den umliegenden Ortschaften hat die Grenznahe und die Notwendigkeit zur Koope-
ration stärker in das Bewußtsein der lokalen Bevölkerung gebracht.
107
6 Das Europäische Tal der Mosel
6.1 Einleitung
Europäisches Tal der Mosel lautet der Name eines Tourismuskonzeptes, das 1993/94 im Auftrag
der Regionalkommission Saar-Lor-Lux-Trier/Westpfalz vom Europäischen Tourismus Institut (ETI) an
der Universität Trier erarbeitet wurde. Dabei wurde für das gesamte Tal der Mosel ein Konzept zur
Steigerung der touristischen Attraktivität des Raumes vorgelegt, das insbesondere auf eine gemeinsame
Marketingstrategie der nationalen Teilräume baut (ETI 1994). Dabei wurde das Motto WeinKultur-
Landschaft zum übergeordneten Tourismusleitbild erhoben. Dieses trifft in besonderer Weise für den
Bereich der Obermosel zwischen Thionville und Trier zu, der als eigentlicher europäischer Abschnitt
des Mosellaufs zu werten ist. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgte in Anlehnung an die
von der Regionalkommission selbst erarbeitete RaumordnungsStudie Thionville-Trier, die sogenannte
Moseltalstudie (REGIONALKOMMISSION 1995:4). Es umfaßt auf deutscher Seite die Gemeinden Mett-
lach und Perl (beide Saarland), die Verbandsgemeinden Konz und Saarburg (beide Rheinland-Pfalz), die
luxemburgischen Gemeinden der Kantone Remich und Grevenmacher (ohne Junglinster) sowie die Ge-
meinde Mompach aus dem Kanton Echternach, ferner 51 französische Gemeinden69 70 (s. Abb. 24).
6.2 Räumlich-strukturelle Voraussetzungen
Das Untersuchungsgebiet zählt ca. 95.000 Einwohner und hat eine Fläche von etwa 920 km2. Die
Bevölkerungsdichte liegt mit knapp über 100 E/km2 deutlich im Bereich des ländlichen Raumes. Einzige
Mittelzentren sind Saarburg und Konz (beide D), als Unter- bzw. Kleinzentren gelten Remich, Greven-
macher (beide L), Perl und Mettlach (beide D). Auf französischer Seite haben lediglich die Orte Sierck-
les-Bains und Hettange-Grande einen gewissen Zentralitätsüberschuß (REGIONALKOMMISSION 1995).
Größere Konzentrationen des produzierenden Gewerbes finden sich in den zum Untersuchungsgebiet
zählenden Umlandgemeinden von Thionville (z.B. Cattenom, Hettange-Grande) und Trier (z.B. Was-
serliesch, Konz), am Mosellauf zwischen Sierck-les-Bains und Perl-Besch sowie in Mettlach und Saar-
burg. Die übrigen deutschen und luxemburgischen Moselgemeinden weisen eine recht stabile sektorale
Struktur auf, wobei der tertiäre Sektor bedingt durch die touristischen Aktivitäten eine große Rolle
spielt. Demgegenüber sind die meisten der nordlothringischen Gemeinden als strukturschwach zu be-
zeichnen (REGIONALKOMMISSION 1995).
Verbindendes Element ist in diesem Grenzraum zweifelsohne die Mosel, die die Staatsgrenze zwi-
schen dem luxemburgischen und dem deutschen Teil des Untersuchungsgebietes bildet. Die Eignung von
Flüssen als politische Grenze ist von jeher umstritten. Einerseits stellen Flußläufe eine Barriere für den
Landverkehr dar und haben somit trennende Wirkung, haben aber gleichzeitig in ihrer Funktion als
Transportweg eine vereinende Wirkung. Diese wird verstärkt durch ihre Einzugsgebiete, die einen bei-
derseits des Flusses homogenen Naturraum aufweisen und in Form von Becken hydrographisch-
morphologische Einheiten bilden. Deshalb empfehlen bereits die Helsinki Rules70 aus dem Jahre 1967,
statt der Bezeichnungen Grenzfluß oder internationaler Fluß den Terminus internationales Flußbecken
bzw. bassin fluvial international oder international drainage basin zu verwenden. So wirkt auch der
Lauf der Obermosel mit seinen natürlichen Grundlagen und der auf allen Seiten der Grenzen sehr ähnli-
chen, durch den Weinbau bestimmten Kulturlandschaft stark identitätsstiftend. Dies wird begünstigt
durch die Tatsache, daß das Moselfränkisch, das in Luxemburg neben Französisch offizielle Landes-
69 Die drei Gemeinden Grindorff, Flastroff und Waldweistroff gehörten nicht zu besagtem
Untersuchungsgebiet der Regionalkommission. Da sie dem Canton-de-Sierck angehören, der im weiteren
noch eine Rolle spielen wird, wurden sie hier ergänzt.
70 = Helsinki Rules on the Uses of the Waters of International Rivers, Report of the 52 Conference held at
Helsinki, zit. in Kaluski (1988:196)
108
spräche (Letzebuergesch) und auf deutscher wie französischer Seite als Dialekt noch stark verbreitet ist,
die Kommunikation unter den Grenzraumbewohnem erleichtert. Die Sprache bzw. die Pflege des Dia-
lektes ist hier auch Symbol für eine starke Identifizierung mit einer gemeinsamen kulturellen Vergan-
genheit. Dieses Bewußtsein ist für die nachfolgend dargestellten grenzüberschreitenden Aktivitäten,
insbesondere im Bereich der touristischen Entwicklung des Gebietes, mitunter sehr förderlich.
6.3 Institutioneller Rahmen der Kooperation
Aus vorgenannten Gründen hat die Zusammenarbeit der Grenzgemeinden im Moseltal eine sehr lan-
ge Tradition (s. Kap. 6.4). Dennoch - oder vielleicht gerade deshalb - haben sich bisher nur zwei annä-
hernd institutionalisierte Formen der Kooperation entwickelt, die sich beide auf den südlichen Teil des
untersuchten Raumes beschränken: Das Treffen der Bürgermeister im Dreiländereck71 sowie die Ronde
des Trois Frontières.
6.3.1 Bürgermeistertreffen im Dreiländereck
Seit 1987 finden sich die Bürgermeister und Beigeordneten aus Perl, den Gemeinden des Kantons
Sierck-lés-Bains in Lothringen (28 Gemeinden71 72) und des Kantons Remich in Luxemburg (8 Gemein-
den) jährlich zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen ein, bei dem „gemeinsame Problem und Fragen erör-
tert, gemeinschaftliche Projekte besprochen und ausgearbeitet oder auch Einrichtungen der näheren
Region besichtigt“ werden (BASTIAN 1996:2, Mitgliedgemeinden s. Abb. 24). In ähnlicher Form finden
Treffen der Behördenleiter der genannten Gemeinden statt, die sich „guten Zuspruchs“ erfreuen (a.a.O.)
und eine sinnvolle Ergänzung zu den Treffen auf Bürgermeisterebene darstellen. Darüber hinaus existie-
ren zahlreiche kleinere Arbeitskreise, in denen sich die Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter mit
konkreten Einzelfällen befassen (z.B. DEULUX-Komitee, s. Kap. 6.4.3). Das Bürgermeistertreffen
stellt lediglich eine sehr lose Form der Zusammenarbeit dar. Es gibt keinerlei Selbstverpflichtungen der
Partner, keine vertraglichen Bindungen oder gemeinsame Rechtsformen. Dennoch haben die Arbeitstref-
fen durch ihre Regelmäßigkeit und das mit der Zeit geschaffene Vertrauen zwischen den Akteuren eine
gewisse Institutionalisierung erfahren und sind in der politischen Wahrnehmung auf kommunaler Ebene
etabliert und akzeptiert, wozu es keiner Rechtsverbindlichkeit bedarf.
6.3.2 Die Ronde des Trois Frontières
Die Ronde des Trois Frontières vereint in regelmäßigen Abständen kommunale Vertreter/innen aus
den deutschen Landkreisen Merzig-Wadem und Trier-Saarburg, den luxemburgischen Gemeinden Bur-
merange, Mondorf, Remerschen, Remich und Wellenstein sowie dem im lothringischen Kanton Sierck
für Tourismusfragen zuständigen Gemeindeverbandes SMVT, dem Syndicat mixte à vocation touristi-
que du pays des trois frontières mit Sitz in Thionville. Die Ronde arbeitet derzeit unter anderem an der
Entwicklung und Umsetzung eines grenzüberschreitenden Radwegekonzeptes für die Obermosel. Neben
der Fremdenverkehrsentwicklung spielen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, kulturelle Veranstal-
tungen und der Bildungssektor eine bedeutende Rolle. Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt jedoch eindeutig auf
dem Tourismussektor (s.u.). Ähnlich wie bei dem Bürgermeistertreffen handelt es sich auch hier um
71 Ein weiteres regelmäßiges Treffen der Bürgermeister und höheren Verwaltungsangehörigen findet im Tal
der Sauer statt, das den Untersuchungsraum jedoch nur peripher berührt, weshalb es hier nicht weiter
diskutiert wird.
72 Zu dem Bürgermeistertreffen werden zwar grundsätzlich alle Gemeinden des Kantons Sierck-lös-Bains
eingeladen, die Resonanz ist jedoch sehr unterschiedlich. Deshalb können nur wenige französische
Gemeinden als ständige Partner in diesem Gremium bezeichnet werden.
109
einen freiwilligen, losen Zusammenschluß ohne Rechtspersönlichkeit, Statuten oder vertragliche Bin-
dungen der Partner.
Gemeinden im Europäischen Tal der Mosel
a Mompach
b Mantenach
c Biwer
d Mertert/Wasserbillig
e Betzdorf
f Grevenmacher
g Flaxweiler
h Lenningen
i Wormeldange
k Stadtbredimus
I Waldbredimus
m Dalheim
n Bous
o Remich
p Mondorf-Ies-Bains
q Burmerange
r Wellenstein
s Remerschen
1 Hagen
2 Evrange
3 Basse-Rentgen
4 Mondorff
5 Puttelange-Ies-Thionville
6 Roussy-Ie-Village
7 Breistroff-Ia-Grande
8 Rodemack
9 Beyren-Ies-Sierck
10 Haule-Kontz
11 Heltange-Grande 21 Basse-Ham 31 Kuntzig 41 Dlslroff
12 Boust 22 Koenigsmacker 32 Valmestroff 42 Inglange
13 Cattenom 23 Maling 33 Eizange 43 Buding
14 Fixem 24 Hunling 34 Oudrenne 44 Budling
15 Gavisse 25 Montenach 35 Kerling-Ies-Sierck 45 Veckring
16 Berg-sur-Moselle 26 Apach 36 Kirschnaumen 46 Monneren
17 Contz-Ies-Bains 27 Merschweiller 37 Remeling 47 Laumesfeld
18 Rettel 28 Kirsch-Ies-Sierck 38 Launstroff 48 St.*Francois-Lacroix
19 Sierck-Ies-Bains 29 Manderen 39 Waldwisse 49 Waldweistroff
20 Rustrotf 30 Ritzing 40 Halstroff 50 Grindorff
51 Flastroff
3s Bürgermeistertreffens
Gemeindegrenze
Landesgrenze
Staatsgrenze
Kartengrundlage: Pilotstudie Saar-Lor-Lux-Atlas (1980), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000)
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 24: Gemeinden im Europäischen Tal der Mosel
по
6.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten
6.4.1 Förderung des Fremdenverkehrs
Es wurde bereits angedeutet, daß die gemeinsamen Bemühungen um eine Förderung des Fremden-
verkehrs die tragende Säule der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Dreiländereck sind (vgl.
auch Wachowiak 1997). Ergebnis dieser Kooperation ist beispielsweise ein englisch-französisch-
deutsch-sprachiger Fremdenverkehrsprospekt, der im Jahre 1989 von den an dem o.g. Bürgermeister-
treffen partizipierenden Gemeinden herausgegeben wurde. Aber nicht nur die gemeinsame Werbung und
Vermarktung des Moseltals als attraktives Urlaubs- und Naherholungsziel, sondern auch die Planung
und Realisierung von touristischen Infrastrukturmaßnahmen wird eng mit den Partnern abgestimmt. So
konnten „Wander- und Radwanderwege im Grenzbereich gegenseitig angebunden bzw. grenzüber-
greifende Wege ausgewiesen werden“ (BASTIAN 1996:3). Ferner wurden Lehrpfade zweisprachig be-
schildert, und bei der Konzeption neuer lokaler Wanderkarten wurden auch Wege jenseits der Staats-
grenzen aufgenommen (z.B. Gemeinde Perl).
Derzeit befindet sich ein Radtouristikkonzept für den gesamten Unterschungsraum in Arbeit, das
unter anderem eine entsprechende Karte sowie eine einheitliche Hinweisbeschilderung hervorbringen
soll. Dieses Projekt wird im Rahmen von INTERREG II gefördert, das für den Zeitraum 1995-1999
insgesamt 1,56 Mio. ECU für touristische Maßnahmen im deutsch-luxemburgischen Grenzraum bereit-
stellt (s. Kap. 4.3.2).
6.4.2 Natur- und Landschaftsschutz
In engem Zusammenhang mit dem touristischen Potential des Untersuchungsraumes sind die An-
strengungen der Grenzgemeinden und der regionalen Gebietskörperschaften im Bereich des Natur- und
Landschaftsschutzes zu sehen. Im Operationellen Programm der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
II, Deutschland-Luxemburg, heißt es dazu: „Die Umwelt als gemeinsames Gut, nicht nur abstrakt, son-
dern konkret durch die gemeinsamen Grenzflüsse und Naturparke, ist ein weiteres Gebiet, das grenz-
überschreitendes Handeln erfordert, mit hohen Vorteilen für die Bevölkerung und die Stärkung der
Wirtschaftskraft der Region“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1995d:15).
Da es sich bei dem im Moseltal praktizierten Tourismus primär um einen (kultur-)land-
schaftsbezogenen Tourismus handelt, wird dem Schutz von Natur- und Landschaft großes Gewicht
beigemessen. Am Hammelsberg südlich Perl konnte ein gleichnamiges Naturschutzgebiet ausgewiesen
werden, das auf französischer Seite seine Fortsetzung findet. Die ehemaligen Kiesweiher in der Mo-
selaue - das Haff Reimech bei Remerschen auf luxemburgischer bzw. die Pferdemosel bei Nennig auf
saarländischer Seite - sowie die Hänge des französischen Stromberg östlich Contz-lds-Bains bilden
weitere ökologisch wertvolle Gebiete, die der EU im Zuge der FFH-Richtliiiie als besonders schutzwür-
dig gemeldet wurden. Auf diesem Potential aufbauend, bereiten die für Umwelt- und Naturschutz zu-
ständigen Behörden in Luxemburg, dem Saarland und im Departement Moselle derzeit die Ausweisung
eines Naturparks Dreiländereck vor (MAT 1996; BASTIAN 1996:3).
6.4.3 Wirtschaftsförderung
Im Bereich der Wirtschaftsförderung durch kommunale Träger ist - neben der Förderung im Bereich
Tourimus ge werbe - insbesondere die seit 1988 alle zwei Jahre stattfindende Deutsch-luxemburgische
Nachbarschaftsausstellung (DEULUX) zu nennen. Diese interkommunal organisierte und abwechselnd
auf deutscher und luxemburgischer Seite durchgeführte Leistungsschau bietet vor allem kleinen und
mittleren Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe im Grenzraum die Mög-
lichkeiten, sich in angemessener Form zu präsentieren. Partner der DEULUX sind die Verbands-
gemeinde Trier-Land (grenzt an Untersuchungsraum), die Gemeinde Mertert/Wasserbillig (L) sowie der
Distrikt Grevenmacher (L).
111
Übersichtskarte Europäisches Tal der Mosel
D
□ Untersuchungsgebiet
W Größere Waldfläche
— Fluss
= Autobahn/Schnellstraße
Autobahn (im Bau)
NationaF/Landstraße
Bahnlinie
* Staatsgrenze
(§) Wichtigste Orte
Kartengrundlage: Pilotstudie Saar-Lor-Lux-Atlas (1980), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000)
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 25: Übersichtskarte Europäisches Tal der Mosel
Die Ausstellung wird mit Unterstützung von INTERREG II und des Ziel 5b-Programmes finanziert.
Die DEULUX erfreut sich wachsender Beliebtheit seitens der Aussteller: Seit 1988 wuchs die Ausstel-
lungsfläche von 3.000 auf 7.500 m2, die Zahl der teilnehmenden Betriebe von 72 auf 125. Sie kann als
„gutes Beispiel einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Schwerpunkt Förderung der Unter-
nehmen, der Handwerker und des Handels der beiden Regionen“ bezeichnet werden (EuREGlO 1996).
112
6.4.4 Ver- und Entsorgung
Zu den klassischen Bereichen der kommunalen Kooperation im deutsch-luxemburgischen Grenzraum
zählt die Abwasserbehandlung, wie es bereits in Kap. 4.8 anhand eines aus den 70er Jahren stammenden
einschlägigen Staatsvertrages erläutert wurde. Auch im Untersuchungsraum sind derartige Aktivitäten
zu beobachten. Die luxemburgische Gemeinde Mompach errichtete zusammen mit der Verbands-
gemeinde Trier-Land im Bereich der Mündung der Sauer in die Mosel eine Kläranlage, die von einem
gemeinsamen Abwasserzweckverband betrieben wird. Vorgespräche zur Planung und Realisierung einer
gemeinsamen Kläranlage finden derzeit zwischen den Gemeinden Perl(D) und Remerschen(L) statt. Im
Bereich der Stromerzeugung teilen sich die Gemeinden Apach (F) und Schengen (L) die Gewerbesteuern
eines seit 1996 in Schengen ansässigen Moselwasserkraftwerkes.
Zahlreiche kleinere lothringische Gemeinden im Untersuchungsraum haben großes Interesse an einer
künftigen Trinkwasserversorgung durch die Gemeinde Perl bekundet, ihr Ausstieg aus den Lieferverträ-
gen mit französischen Versorgern gestaltet sich jedoch schwierig.
6.4.5 Kultureller Sektor
Einen weiteren Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Aktivitäten der Gemeinden im Moseltal bil-
den kulturelle Veranstaltungen. Im Bereich der bildenden Künste ist an erster Stelle die internationale
Kunstausstellung Saar-Lor-Lux-Art zu nennen, die seit 1990 jährlich in einer der drei Gemeinden
Contz-lès-Bains (F), Wellenstein (L) und Perl (D) stattfindet. Bis zu 39 Künstler (13 je Land) nehmen
an der Ausstellung teil und konkurrieren um „attraktive“ Preise (BASTIAN 1996:2). Auf dem Bil-
dungssektor verdient - neben den zahlreichen Schulpartnerschaften und regelmäßigen Schülerbegegnun-
gen - die Kooperation im Bereich der Kindergärten besondere Beachtung. Hier besteht ein Arbeitskreis
der Vertreter bzw. Träger der Kindergärten im Dreiländereck, der eine gemeinsame Bedarfsplanung
anstrebt und den bereits bestehenden grenzüberschreitenden Beziehungen Rechnung trägt. So besuchen
beispielsweise zahlreiche Kinder aus Perl die École Maternelle in Apach (F). Im Rahmen des Neubaus
dieses Kindergartens soll eine grenzüberschreitend ausgerichtete Begegnungsstätte für Kinder entstehen.
Einen nicht zu unterschätzenden Wert im Hinblick auf eine Integration von Grenzräumen besitzt die
Möglichkeit der Begegnung und des Sich-Kennenlemens im Rahmen von Festen. In diesem Sinne ver-
anstalten die Gemeinden Perl, Apach (F) und Remerschen (L) im jährlichen Wechsel ein Europäisches
Freundschaftstreffen, das, wie zahlreiche andere Feste und Kulturveranstaltungen auch, die Vereine und
Gruppen jenseits der Grenzen aktiv einbezieht und von Besuchem/innen aus allen drei Ländern stark
frequentiert wird.
6.4.6 Sonstige Aktivitäten
Eine eher untergeordnete Rolle spielen Bemühungen um die Verbesserung des ÖPNV im Untersu-
chungsgebiet. Unter eher touristischen Aspekten zu sehen ist die in bilateraler Trägerschaft befindliche
Moselfähre zwischen Wasserbillig (L) und Oberbillig (D), deren jährliches Defizit (bis zu DM 40.000)
zu gleichen Teilen von der Gemeinden Mertert/Wasserbillig (L) und der Ortsgemeinde Oberbillig (D,
Verbandsgemeinde Konz) getragen wird. Für den Betrieb der Fähre zeichnet gemäß einer Vereinbarung
die Gemeinde Oberbillig verantwortlich73. Eine Neuregelung des ÖPNV ist in diesem Bereich in Arbeit
und soll verstärkt den Grenzpendlerbeziehungen sowie der touristischen Nachfrage Rechnung tragen
(LUTZ 1997, frdl. mdl. Mitt.).
In Anbetracht der unübersehbaren Vielfalt sonstiger Aktivitäten in den Bereichen Kultur und Sport,
die im wesentlichen von privaten Vereinen getragen, aber von den Gemeinden ideell und z.T. finanziell
73
Vereinbarung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Fähre Oberbillig-Mertert/Wasserbillig vom 25. März
1991.
113
unterstützt werden, sei hier lediglich auf die anschließende Diskussion verwiesen. Eine detailliertere
Betrachtung würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
V
114
7 Der Saar-Rosselle-Raum
7.1 Einleitung
Die Wortschöpfung Saar-Rosselle-Raum geht auf eine gemeinsame Initiative des Stadtverbandes
Saarbrücken und des Departement Moselle zurück, die 1994 ein grenzübergreifendes Kartenwerk für
das südliche Saarland und den Raum Moselle-Est vorlegten (MOSELLE/SVS 1994). Es war Produkt der
intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Landkreistag des Saarlandes und dem Departement Moselle
(s. Kap. 3.3.2). Mit dem Stadtverband Saarbrücken, den angrenzenden Gebieten der Landkreise Saar-
louis, Neunkirchen und des Saar-Pfalz-Kreises sowie dem Bereich des lothringischen Kohlenbeckens in
seiner ursprünglichen Ausdehnung (Moselle-Est) umfaßt dieser Raum ein Gebiet, das durch dreimaligen
Wechsel der Grenzziehung innerhalb der letzten 150 Jahre sowie eine gemeinsame, auf dem Steinkoh-
lenbergbau basierende Industrievergangenheit gekennzeichnet ist. Die ökonomischen und „territorialen
Wechselbäder“ (BRÜCHER 1989:527) haben in diesem Raum in schicksalhafter Weise auch identitäts-
stiftend gewirkt.
7.2 Räumlich-strukturelle Voraussetzungen
Der hier dargestellte Raum umfaßt etwa 1.650 km2 und zählt knapp eine Million Einwohner. Die
vergleichsweise hohe durchschnittliche Bevölkerungsdichte von knapp über 600 E/km2, die im Bereich
des Stadtverbandes einen Wert von 880 E/km2 erreicht, deutet bereits die stark städtische Struktur des
Raumes an. Der saarländische Verdichtungsraum (s. BMBau 1995a) konzentriert sich auf den grenz-
nahen südlichen Landesteil in einem Dreieck zwischen der Saarachse Dillingen-Saarbrücken und dem
Raum Neunkirchen-St. Ingbert. Er findet seine Fortsetzung auf lothringischer Seite im sogenannten
„Kohlebecken“ (Bassin houiller) mit den Städten Forbach, Freyming-Merlebach und Saint-Avold sowie
dem oberen Saartal mit der Stadt Sarreguemines (s. Abb. 27).
Die Stadt Saarbrücken als Oberzentrum, deren City nur etwa 4 Kilometer von der Staatsgrenze ent-
fernt liegt, strahlt mit ihrem Einzugsgebiet weit in den lothringischen Grenzraum aus. Ihre dortige An-
ziehungskraft wird begünstigt durch die deutlich größere Entfernung zum nächsten französischen Ober-
zentrum Metz, das durch das Plateau Lorrain, die dünnbesiedelte Hochfläche zwischen dem Moseltal
und dem Kohlebecken, vom Untersuchungsraum getrennt ist. Entscheidend jedoch für die grenzüber-
schreitende Attraktivität Saarbrückens und seiner Nachbarstädte (v.a. Saarlouis und St. Ingbert) ist ein
deutliches wirtschaftliches Grenzgefälle, das sich in der großen Zahl von Arbeitspendlern ausdrückt.
Ein höheres Lohnniveau sowie ein größeres Angebot an Arbeitsplätzen bewirkten, daß im Jahre 1995
rund 9.500 Ostlothringerinnen und -lothringer (= 10,8 % der Erwerbstätigen in Moselle-Est) im Saar-
land arbeiteten, während nur etwa 900 Saarländerinnen und Saarländer in Lothringen beschäftigt waren
(Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 1994:57; CETE de l'Est l995a:32). Hinzu kommen
Einkaufspendler, die im Saarland bestimmte Produktgruppen, insbesondere Textilien und Unterhaltung-
selektronik, nachfragen. Dieses grenzüberschreitende „Konsumverhalten“ wird von saarländischer Seite
„erwidert“ durch die starke Frequentierung des großflächigen lothringischen Einzelhandels, hier insbe-
sondere der sogenannten Hypermarchés, zum Einkauf von Lebensmitteln, zunehmend aber auch im
Bereich Sportartikel und Heimwerkerbedarf. Der Anteil deutscher Kunden macht hier in der Regel 3-10
% aus, in Einzelfällen gar 50 % (CETE DE LEST 1995a:32). Eine weitere Form des Grenzgefälles wird
durch den lothringischen Grundstücks- und Immobilienmarkt hervorgerufen, der, zusammen mit den
steuerlichen Vorteilen in Frankreich, mehr und mehr Deutsche zur Wohnsitznahme in Lothringen veran-
laßt. Am Ende des Jahres belief sich der Anteil der deutschen Einwohner an der Gesamtbevölkerung des
lothringischen Teils des Saar-Rosselle-Raums auf 1,9 % bzw. rund 5000 Personen, mit steigender Ten-
denz (CETE DE LEST 1995b). Die Konsequenzen, wie steigende Immobilienpreise, Integrationsproble-
me und wachsende grenzüberschreitende Verkehrsströme können hier nur angedeutet werden. Sie gehö-
ren jedoch zu den Motivationen für die Bemühungen um eine gemeinsame Siedlungs- und Landschafts-
115
planung sowie sozio-kulturelle Aktivitäten in diesem Grenzraum (s. Kap. 7.4). Im übrigen sei verwiesen
auf die Arbeiten von Ramm (1997), RIEDEL (1986) und des SESGAR (1994).
Gemeinden im Saar-Rosselle-Raum
a Wadgassen
b Großrosseln
c Ensdorf
d Sous
e Riegelsberg
f Quierschied
g Merchweiler
h Schiffweiler
i Friedrichsthal
k Sulzbach
I Spiesen-Elversberg
m Kleinblittersdorf
1 Hargarten-aux-Mines
2 Falk
3 Merten
4 Creutzwald
5 Hamm-sous-Vasberg
6 Diesen
7 Porcelette
8 Carling
9 Longeville-Ies-St-Avold
10 Saint-Avold
11 Hombourg-Haut
12 Freyming-Merlebach
13 Betting-I.-St-Avold
14 Beneing-I.-St-Avold
15 Cocheren
16 Rosbruck 31 Crehange 46 Farebersviller 62 Grundviller
17 Morsbach 32 Faulquemont 47 Teding 63 Hambach
18 Petite-Rosselle 33 Tritteling 48 Tenteling 64 Neufgrange
19 Forbach 34 Pontpierre 49 Bousbach 65 Sarreguemines
20 Schoeneck 35 Laudrefang 50 Noussviller-St-N. 66 Remelfing
21 Spicheren 36 Teting-sur-Nied 51 Rouhling 67 Blies-Guersviller
22 Etzling 37 Folschviller 52 Barst
23 Oeting 38 Valmont 53 Hoste 69 Sarreeinsming
24 Folkling 39 Altviller 54 Farschviller 70 Blies-Ebersing
25 Behren-l.-Forbach40 Lachambre 55 Loupershouse 71 Bliesbruck
26 Kerbach 41 Macheren 56 Diebling 72 Zetting
27 Alsting 42 Guenviller 57 Guebenhouse 73 Wiesviller
28 Lixing-I.-Rouhling 43 Seingbouse 58 Metzing 74 Woeifing-I.-S.
29 Grosbliederstroff 44 Cappel 59 Hundling 75 Wittring
30 Fletrange 45 Henriville 60 Ippling 76 Hopital
61 Woustviller 77 Stiring-Wendel
Gemeindegrenze
Staatsgrenze
Kartengrundlage: Pilotstudie Saar-Lor-Lux-Atlas (1980), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000)
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 26: Verwaltungskarte Saar-Rosselle-Raum
116
Die vorgenannten Verflechtungen werden begünstigt durch den in Moselle-Est noch stark verbreite-
ten rheinffänkischen Dialekt, der jedoch von der jüngeren Bevölkerung immer weniger gesprochen wird.
7.3 Institutioneller Rahmen der Kooperation
Aus den vorgenannten Wechselbeziehungen zwischen dem saarländischen und dem lothringischen
Grenzraum ergeben sich sehr vielfältige Formen der Kooperation im öffentlichen und privaten Bereich,
die zum Teil bis in die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen zurückreichen. Im hier darzustellenden
Bereich der kommunalen Akteure überwiegen bilaterale Kontakte und Absprachen sowie informelle,
projektbezogene Arbeitsgruppen und Ausschüsse (s. Kap. 7.4). Bisher können zwei kommunale Gremi-
en im Grenzraum einen stärker institutionalisierten Grad aufweisen: Das Bürgermeistertreffen sowie die
Interkommunale Arbeitsgemeinschaft.
7.3.1 Bürgermeistertreffen
Das Bürgermeistertreffen findet seit 1977 ein- bis zweimal jährlich als halbtägige Konferenz statt,
die dem direkten Informations- und Erfahrungsaustausch sowie der Koordination grenzüberschreitender
Aktivitäten dient. Neben den etwa 20 teilnehmenden Gemeinden gehören dem Gremium auch die Präsi-
denten der Distrikte Forbach, Freyming-Merlebach und Sarreguemines sowie der Präsident des Stadt-
verbandes Saarbrücken (SVS) an. Ferner nehmen die für den grenzüberschreitenden Bereich zuständi-
gen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Kommunen teil (SVS 1997:16f.).
Das Bürgermeistertreffen hat bisher keine formelle Institutionalisierung erfahren. Dies ist in erster
Linie auf eine mangelnde Rechtsgrundlage zurückzuführen, was sich mit der Ratifizierung des Karlsru-
her Abkommens ändern wird (s.u.). Die Häufigkeit der Treffen läßt jedoch darauf schließen, daß sich
dieses Gremium real bereits etabliert hat. Seit 1978 besteht ein Arbeitsausschuß, der die Treffen organi-
satorisch und inhaltlich vorbereitet und somit konkrete Arbeitsergebnisse in Form von Beschlüssen und
Selbstverpflichtungen der Kommunen begünstigt. Der Ausschuß wird gebildet von den Generalsekretä-
ren der drei Distrikte, Vertretern der Städte Saarbrücken und Völklingen sowie des Stadtverbandes.
Von dem Bürgermeistertreffen ging „eine Reihe von Impulsen, Anregungen und Hilfen für die bilate-
rale Arbeit aus“ (a.a.O.). Ferner wurden gemeinsame Resolutionen zu Themen wie der Rosselver-
schmutzung und der TGV-Planung im Grenzraum (s.u.) verfaßt.
7.3.2 Die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft
Die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft (kurz: Interkomm-AG) wurde anläßlich des 20. Bürger-
meistertreffens 1993 in Völklingen ins Leben gerufen, um gemeinsame Projekte vorzubereiten und zu
realisieren. Sie steht unter der Federführung der Stadt Sarreguemines und des Stadtverbandes Saarbrük-
ken (Amt für Bauen, Umwelt und Planung). Ihr gehören derzeit auf freiwilliger Basis etwa 20 Gemein-
den und Gemeinde verbände an (s. Abb. 28).
Die Interkomm-AG versteht sich als Kooperationsnetzwerk der Grenzgemeinden im Saar-Rosselle-
Raum, zu dessen ersten Aufgaben die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen der Ge-
meinschaftsinitiative INTERREG II zählte. So wurden 1994 unter dem Sammeltitel „60 Vorhaben für
eine gemeinsame Zukunft in Europa“ 60 kommunale Projektkonzeptionen vorgestellt und als Förderan-
träge mit einem Gesamtvolumen von über 60 Mio. ECU eingereicht, von denen bisher jedoch nur weni-
ge positiv beschieden wurden (SVS/SARREGUEMINES 1994). Hierzu gehörte auch ein Antrag der Stadt
Sarreguemines und des Stadtverbandes auf institutioneile Förderung des Kooperationsnetzwerkes, des-
sen Geschäftsstelle (Kooperationsbüro) im Umweltamt des SVS bislang von zwei ABM-Kräften unter-
stützt wurde. Für den Zeitraum 1996-2000 wurden Anfang 1997 (rückwirkend) insgesamt 217.500
ECU aus INTERREG II bewilligt, die Komplementärfinanzierung von ebenfalls 217.500 ECU über-
nehmen der Stadtverband Saarbrücken und die Stadt Sarreguemines zu jeweils 50 %.
117
Übersichtskarte Saar-Rosselle-Raum
□ Untersuchungsgebiet
VV; Größere Waldfläche
■ Zu sammenhänge nde
Siedlungsfläche
-------Staatsgrenze
Kartengrundlage: Pilotstudie Saar-Lor-Lux-Atlas (1980), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000)
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Fluss ® Wichtigste Orte
Autobahn/Schnellstraße 4- Flughafen
National-/Landstraße
Bahnlinie
Abb. 27: Übersichtskarte Saar-Rosselle-Raum
Gemeinsam mit der IHK des Saarlandes veranstaltete die Interkomm-AG im November 1996 in For-
bach einen Kongreß mit dem Titel „Als Nachbarn gemeinsam Europa verwirklichen“, an dem über 400
Personen teilnahmen, darunter zahlreiche Bürgermeister/innen und Kommunalpolitiker/innen. Unter dem
Aspekt der Entwicklungsmöglichkeiten für den Saar-Rosselle-Raum wurden dort die Themenkomplexe
„Umwelt, Planung und Infrastruktur“, „Bildung, Kultur und Tourismus“ sowie „Wirtschaft“ erörtert.
118
Saar-Rosselle-Raum
Mitglieder der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft
^ Gemeindegrenzen District Forbach SIVQM Val de Sarre
J Stadtverband Saarbrücken District Freyming-Merleb. ü ] SIVOM Val de Blies
| District Sarreguemines td SIVOM Saint-Avold — Staatsgrenze
@ Einzelmitglieder
Kartengrundlage: Pilotstudie Saar-Lor-Lux-Atlas (1980), Grundkarte Verwaltung (1 : 500.000)
Entwurf + Kartographie: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 28: Mitglieder der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft
Unter anderem wurde von den zuständigen Bürgermeistem/innen und Distriktpräsidenten die Absicht
einer stärkeren Institutionalisierung der Interkomm-AG ausgesprochen (SVS 1997:28). Diese wurde am
25. November 1997 durch die Gründung des Vereins Zukunft SaarMoselle Avenir umgesetzt. Es han-
delt sich dabei um einen Eingetragenen Verein nach lokalem Recht (association inscrite de droit local)
119
mit Sitz in Sarreguemines74, der nicht nur den Gemeinden der bisherigen Interkomm-AG offentsteht,
sondern prinzipiell allen interessierten Gemeinden und Gemeindeverbänden im saarländisch-
lothringischen Grenzraum.
Der Verein besitzt drei Organe:
• die Versammlung SaarMoselle, der neben den Repräsentanten der Mitglieder (i.a..R. Bürgermeister
oder Beigeordnete) je zwei Delegierte aus den kommunalen Räten angehören, womit die Kooperation
auf die gewählten Gemeinde-/Stadträte ausgeweitet wird;
• einen achtköpfigen, paritätisch zu bestzenden Vorstand als Exekutivorgan, dem derzeit der Bürger-
meister der Stadt Sarreguemines, René Ludwig, als Präsident vorsteht;
• die Ständige Arbeitsgruppe SaarMoselle, die allen künftigen Partnern offensteht und bis auf weite-
res vom Kooperationsbüro unterstützt wird.
Der Verein soll später zu einem Grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverband gemäß Karlsruher
Abkommen weiterentwickelt werden (ZUKUNFT SAARMOSELLE AVENIR 1997; Républicain Lorrain v.
8.12.1997)75.
7.4 Grenzüberschreitende Aktivitäten
7.4.1 Umwelt- und Siedlungsplanung
Aus der in Kap. 7.2 beschriebenen außergewöhnlich starken Verdichtung der SiedlungsStruktur bei-
derseits der Grenze ergibt sich zwangsläufig auch ein überdurchschnittlicher grenzüberschreitender
Regelungs- und Abstimmungsbedarf, der sich in besonderer Weise im Bereich von Umweltproblemen
zeigt, die ja bekanntlich nicht vor Staatsgrenzen „haltmachen“. So kann auch der Beginn einer engeren
Kooperation des Stadtverbandes mit den angrenzenden lothringischen Gemeinden an einem
„Umweltproblem“ festgemacht werden, nämlich dem Rosselhochwasser im Jahre 1981.
7.4.1.1 Die Sanierung des Rosseltals
Die Rossel, die 27 km auf französischem und 6 km auf deutschem Territorium sowie über 5 km als
Grenzfluß zwischen beiden Staaten fließt, ehe sie bei Völklingen in die Saar mündet, überflutete bei
besagtem Hochwasser zahlreiche Gärten und Keller und hinterließ eine eindrucksvolle Schmutzfracht.
Schon zuvor hatten sich die Anwohner regelmäßig über den im wahrsten Sinne des Wortes „stinkenden“
Fluß beschwert, der damals als einer der am stärksten verschmutzten Flußläufe in Europa galt. Ursache
des Geruchs waren primär Phenole aus der nahegelegenen Chemie-Plattform in Carling, die ihre Ab-
wässer über die Merle in die Rossel leitet, jedoch erst seit 1987 eine effektivere Abwasserklärung vor-
nimmt. Hinzu kamen Abwässer der Kokerei in Marienau sowie ungeklärte häusliche Abwässer großer
Teile der Anliegergemeinden. In den letzten Jahren trat zudem eine erhöhte Hochwassergefahr im deut-
schen Teil des Rossellaufs auf, die durch eine stetige Absenkung des Talbodens infolge des darunter
umgehenden Steinkohlenbergbaus verursacht wurde. Hierdurch erhöhte sich der Eintrag von Schadstof-
fen, insbesondere von Schwermetallen, in die Aue - inklusive der Hausgärten (STUFFER 1994; SVS
1997).
im Maison franco-allemande pour la jeunesse
75 In der vergleichenden Analyse der behandelten Fallbeispiele (Kap. 8) kann nur die bisherige
Interkommunale Arbeitsgemeinschaft berücksichtigt werden, da über die Arbeit von Zukunft SaarMoselle
Avenir noch keinerlei Erfahrungswerte vorliegen.
120
Die Proteste der Anwohner und verschiedener - deutscher wie französischer - Umweltgruppen und
daraus resultierender Druck der Kommunalpolitik auf die emittierenden Unternehmen und die staatli-
chen Aufsichtsbehörden führten zu schrittweisen Verbesserungen der Situation (u.a. durch Bau mehre-
rer Käranlagen (1985-1987) sowie Schließung der Kokerei Marienau im Jahre 1987, vgl. CLAUDEL et
al. 1995). Im Jahre 1985 strengte der SVS eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Straßburg wegen
unzulässiger Einleitungen in die Rossel an, der sich die Gemeinden Großrosseln und Völklingen an-
schlossen. Die anschließenden langjährigen Gerichtsverhandlungen mündeten in einen außergerichtli-
chen Vergleich. Dieser wurde möglich durch das sogenannte „Rosselabkommen“, das 1993 von der
Gemeinde Großrosseln, der Mittelstadt Völklingen, dem Stadtverband Saarbrücken sowie den Industrie-
unternehmen Elf Atochem, PROTELOR (beide Chemie-Plattform Carling) und den staatlichen Berg-
baubetrieben HBL° unterzeichnet wurde. Hierin verpflichteten sich die französischen Firmen, bis Ende
1996 Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserqualität mit einem Investiüonsumfang von etwa 300
Mio. FF umzusetzen. Mittelfristig sollen ähnliche Vereinbarungen für den Bereich der Luftreinhaltung
getroffen werden (SVS 1997:26; PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:XIII). Das Abkommen
dürfte in seinem Inhalt, vor allem aber in seiner Konstellation - deutsche kommunale Gebietskörper-
schaften als Vertragspartner französischer (z.T. staatlicher) Unternehmen - in Europa einmalig sein.
Ein weiteres Problem im deutschen Teil des Rosseltals sind die bereits erwähnten Bergsenkungen, die
den Talboden stellenweise bis zu 9 m absacken ließen. Um einen ungehinderten Abfluß der Rossel zur
Saar zu gewährleisten, wurde hier eine künstliche Erhöhung des Flußbetts notwendig. Dieser
„Sanierungs“-arbeiten haben sich die Saarbergwerke, der Verursacher der Bergsenkungen, angenom-
men76 77. Unter Einsatz von Waschberge, dem Abfallprodukt der maschinellen Steinkohlenförderung, wird
derzeit ein neuer Talboden „modelliert“, der ein gleichmäßiges Gefälle bis zur Saar und einen weitge-
hend ungehinderten Hochwasserabfluß ermöglichen soll. Unter anderem im Zuge dieser
„Neugestaltung“ der Landschaft haben der Stadtverbandstag und der Conseil Général des Departement
Moselle den Entschluß gefaßt, ein Projekt namens Landsehaftspark Rosseltal zu lancieren. Hierzu soll
ein Fonds eingerichtet werden, der entsprechende landschaftspflegerische Projekte der Gemeinden im
Rosseltal unterstützt. Bisher wurde die Vergabe einer Machbarkeitsstudie vorbereitet, die mit 100.000
ECU von der EU bezuschußt wird.
7.4.1.2 Kommunale Bauleitplanung
Im Rahmen seiner Flächennutzungsplanung beteiligt der SVS seit den siebziger Jahren die lothringi-
schen Grenzgemeinden und Gemeindeverbände an der Anhörung. 1993 wurde erstmals auch modellhaft
eine Bürgeranhörung in den Städten Forbach und Sarreguemines durchgeführt. Im Gegenzug stimmte
die Stadt Sarreguemines ihren POS mit dem Planungsrat des Stadtverbandes ab. Darüber hinaus erfolgt
eine immer stärkere Kooperation im Bereich der Aufbereitung planungsrelevanter Grundlagendaten. In
diesem Zusammenhang ist die sogenannte Klima-Carte als erstes grenzüberschreitendes Vorhaben zu
nennen. Hierbei handelte es sich um ein gemeinsames Projekt des Stadtverbandes Saarbrücken und der
Städte Forbach, Freyming-Merlebach und Sarreguemines. Auf der Basis einer 1992 erfolgten Thermal-
befliegung des Stadtverbandes und angrenzender Gebiete entstand 1994 eine „Klimatopkarte“, die lo-
kalklimatische Belastungsräume und Kaltluftentstehungsgebiete sowie die Transportbahnen für die ent-
standene „Frischluft“ aufzeigt und damit wesentliche Anhaltspunkte für eine sinnvolle Siedlungs- und
Landschaftsplanung liefert. Dieses Projekt wurde vom Bund und vom Saarland gefördert sowie von den
beteiligten französischen Kommunen finanziell unterstützt (SVS 1997:26).
76 = Houillères du Bassin Lorrain
77 Bis zur Jahr tausend wende sollen hier - nach Untemehmensangaben - etwa 60 Mio. DM „verbaut“ werden
(Saarbrücker Zeitung v. 14.12.1994). Von dieser Summe müßte der Betrag in Abzug gebracht werden, der
durch die kostengünstige „Entsorgung“ des Bergematerials durch Verfüllung der Rosselaue eingespart
werden kann.
121
Carting
Creutzwald
Forbach
Freyming-Mertebach
Grosbliederstroff
L'Hôpital
Petite-Rosselle
Sarreguemines
Saint-Avold
Villes+Communes
I District de Forbach |
District de Sarreguemines |
[^SIVOMValdeBlies
SIVOM Val de Sarre
SIVO^SainMvol^^l
Gemeindezweckverbände
Abb. 29: Organisationsstruktur der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft
122
Ferner sind die Kommunen der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft um die Schaffung einer ein-
heitlichen Kartengrundlage für den Grenzraum bemüht. In Kooperation mit dem Landesvermessungsmat
des Saarlandes und dem Institut Géographique National (IGN) soll, basierend auf einer aktuellen Luft-
bildbefliegung, ein Kartenwerk im Maßstab 1:5.000 entstehen, das den beteiligten Gebietskörperschaf-
ten auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden soll. Unter der Federführung der Landes-
hauptstadt Saarbrücken wird dieses Unterfangen aus Geldern der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
II mit etwa 250.000 ECU gefördert (Bahr 1997, frdl. mdl. Mitt.).
7.4.1.3 Das Projekt „TEMSIS“
Jüngstes Vorhaben ist ein grenzüberschreitendes Umweltinformationsnetz werk namens TEMSIS
(transnational environmental management support and information system), das derzeit in Zusam-
menarbeit mit namhaften Forschungseinrichtungen aufgebaut wird (Finanzvolumen: 2 Mio. ECU, davon
1,2 Mio. aus dem TELEMATICS-Programm der EU). Es soll der Aufbereitung und Verbreitung von
Umweltdaten und -informationen im Grenzraum dienen. Besonders innovativ ist dabei die Zugänglich-
keit der Datenbank über öffentliche „Umweltkioske“, die im Rathaus Sarreguemines, beim Stadtverband
sowie in je zwei weiteren Gemeinden auf deutscher und französischer Seite eingerichtet werden sollen.
Neben der allgemeinen Information sollen die aufbereiteten Daten Grundlage für gemeinsame Planungen
im Grenzraum sein. So werden Basisdaten zu den Themenfeldern Luftqualität, Wasserhaushalt, so-
zioökonomische Strukturen sowie zur tatsächlichen und geplanten Flächennutzung erfaßt. Letzterer
Aspekt dient der Zusammenführung der Bebauungspläne bzw. POS der Gemeinden im Grenzraum, um -
in Ermangelung eines rechtskräftigen, grenzüberschreitenden Planwerks - wenigstens über eine annä-
hernd harmonisierte Planungsgrundlage zu verfügen (SVS/SARREGUEMINES 1995).
7.4.2 Gewerbeflächen- und Ansiedlungspolitik
Bisher herausragendes Projekt der angestrebten gemeinsamen Vermarktung des Wirtschaftsstandorts
saarländisch-lothringischer Grenzraum ist die Konzeption grenznaher bzw. grenzüberschreitender Ge-
werbeflächen, die jeweilige nationale Lagevorteile beiderseits der Grenze bündeln und somit attraktive,
für den europäischen Markt strategisch günstige Betriebsstandorte bieten. Unter dem Namen
EUROZONE - Gemeinsame Entwicklungszone Saarbrücken, Saarlouis, Moselle-Est wurde eine ent-
sprechende Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse seit Anfang 1996 vorliegen und
Aufschluß über mögliche Standorte, sinnvolle Schwerpunkte sowie rechtliche Aspekte des Projektes
geben. Insbesondere letztere dürften weiterhin die größte Hürde für die Realisierung der EUROZONE
darstellen. Zwar hat das Karlsruher Abkommen mit dem Grenzüberschreitenden örtlichen Zweckver-
band (GöZ) eine geeignete Organisationsform geschaffen, die eine paritätische Trägerschaft der Einzel-
projekte erlaubt, jedoch bleiben vor allem Fragen des jeweils nationalen Steuerrechts, der Tarifbestim-
mungen, des Arbeits- und Umweltrechts bisher nur unzureichend geklärt (HALMES 1996; PROFÖHR
1996). Welcher der vier in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Einzelstandorte als erste
EUROZONE entwickelt wird, ist noch nicht definitiv entschieden (Républicain Lorrain v. 13.5.1995;
Saarbrücker Zeitung v. 27728.1.1996).
Das Projekt ist, in seiner jetzigen Phase, nur bedingt als kommunale Form der Kooperation zu be-
zeichnen, obwohl mit der Entwicklung von Gewerbeflächen unmittelbar der im Zuständigkeitsbereich
der Gemeinden liegende Sektor der Bauleitplanung berührt wird. Der seit Herbst 1994 bestehenden Be-
gleitgruppe gehören jedoch lediglich der Stadtverband Saarbrücken und der Landkreis Saarlouis als
kommunale Gebietskörperschaften an. Weitere Partner sind der französische Staat (vertreten durch den
Präfekten der Region Lothringen), der Regionalrat Lothringen und der Generalrat des Departement Mo-
selle sowie das Saarland (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Ministerium für Umwelt, Energie
und Verkehr). Die betroffenen Gemeinden sollen erst in der Umsetzungsphase des Projektes in den Ent-
scheidungsprozeß integriert werden, d.h. dann, wenn sie die notwendigen planungsrechtlichen Grundla-
123
gen in Form von Bebauungsplänen bzw. POS zu schaffen haben. Eine Vorgehens weise, die von man-
chem kommunalen Vertreter mit Argwohn gesehen wird...
7.4.3 Verkehr
Die Abstimmung in Fragen grenzüberschreitender Verkehrsinfastruktur ist angesichts der großen
Anzahl von Menschen, die alltäglich die Grenze passieren, um zur Arbeit zu gelangen, Bildungseinrich-
tungen aufzusuchen, sich zu versorgen oder ihre Freizeit zu verbringen, ein wichtiges Anliegen der
Grenzgemeinden.
Im Bereich des ÖPNV sind zwei herausragende Projekte zu nennen: Die Buslinie Saarbriicken-
Forbach (City-Express) sowie die Saarbahn Saarbrücken-Sarreguemines. Besagter City-Express wurde
1974 eingerichtet und wird gemeinsam von den Saartal-Linien und der französischen Gesellschaft For-
bus betrieben. Täglich werden die 14 Buspaare von insgesamt etwa 300 Fahrgästen genutzt; davon sind
rund 40 % Arbeitspendler und 40 % Einkaufspendler. Für die beteiligten Verkehrsbetriebe ist diese
Linie rentabel (CETE DE L"EST 1995b:31). Seit Ende Oktober 1997 verkehrt zwischen dem Bahnhof
Sarreguemines und Saarbrücken-Malstatt die erste Linie der Saarbahn, die in den nächsten Jahren in
nordwestlicher Richtung (Riegelsberg-Heusweiler-Lebach) verlängert werden soll. Ihr Bau wird finan-
ziert vom Bund, dem Saarland sowie den anzuschließenden kommunalen Gebietskörperschaften. Dieses
bimodale System ist in der Lage, sowohl Straßenbahngleise als auch bestehende Bahnstrecken der Deut-
schen Bahn bzw. der SNCF zu nutzen. Letzgenannter Aspekt ist insofern besonders interessant, als die
Gemeinden bzw. Kreise im Zuge der Rekommunalisierung des Schienenpersonennahverkehrs in
Deutschland und ähnlicher Tendenzen bei der französischen Staatsbahn künftig auch Zugriff auf den
lokalen bzw. regionalen Eisenbahnverkehr haben werden. In diesem Zusammenhang wird von den Ge-
meinden im Bassin houiller derzeit intensiv über eine Erweiterung des Saarbahnnetzes in Richtung For-
bach-St. Avold bzw. Freyming-Merlebach diskutiert. Womöglich kommt auch eine Verlängerung der
ersten Linie über Sarreguemines hinaus in Richtung Bitche in Betracht (Républicain Lorrain v.
16.2.1996, 26.2.1996; Saarbrücker Zeitung v. 7.2.1997, 22./23.3. 1997). Begünstigt werden die Bemü-
hungen um einen effektiven grenzüberschreitenden ÖPNV durch ein gemeinsames Kommuniqué des
saarländischen Ministers für Umwelt, Energie und Verkehr und des Präsidenten des Generalrats des
Departement Moselle. Dieses sieht, neben infrastrukturellen Verbesserungen, auch die Schaffung eines
gemeinsamen grenzüberschreitenden Tarifsystems für den Bus- und Bahnverkehr vor (Saarbrücker
Zeitung v. 8./9.3.1997).
Auch im Bereich des Güterverkehrs engagieren sich die Grenzgemeinden für gemeinsame Lösungs-
ansätze. Das umfassendste Vorhaben ist hier die Einrichtung eines von der Landeshauptstadt Saarbrük-
ken und der Stadt St. Avold getragenen Güterverkehrszentrums, der sogenannte Europort in St. Avold.
Mangels verfügbarer Flächen auf saarländischer Seite kam man überein, dieses Logistikdienst-
leistungszentrum unter Saarbrücker Beteiligung in St. Avold anzusiedeln. Mit einem EU-Zuschuß von
rund einer Million ECU (INTERREG I) entstanden dort Flächen und Gebäude für Lager und Verwal-
tung, die heute 26 Transport- und Logistikunternehmen beherbergen, in denen etwa 500 Personen be-
schäftigt sind (SECRÉTARIAT PERMANENT 1996:10). Ferner sind in diesem Zusammenhang die geschaf-
fenen bzw. erneuerten grenzüberschreitenden Fuß- und Radwegeverbindungen im oberen Saartal zu
nennen, darunter die Fußgängerbrücke zwischen Kleinblittersdorf und Grosbliederstroff sowie zwischen
Sitterswald und Sarreguemines.
7.4.4 Ver- und Entsorgung
Als weiterer Schwerpunkt der kommunalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit läßt sich der Be-
reich der Abwasserbehandlung anfuhren. So werden beispielsweise Abwässer der Gemeinde Großros-
seln in der Kläranlage Forbach-Marienau behandelt, während die Abwässer aus Schoeneck zur Kläran-
lage Völklingen geleitet werden. Der südliche Teil der Gemeinde Kleinblittersdorf ist an die Kläranlage
124
in Sarreguemines angebunden. Die geplante Kläranlage Brebach wird die Abwässer der Gemeinden
Spicheren und Alsting aufnehmen. Auch im ländlichen Raum, so z.B. zwischen der Gemeinde Rehlin-
gen-Siersburg und der Gemeinde Schwerdorff finden derzeit Verhandlungen über den Bau einer gemein-
samen Kläranlage für die Ortslagen Fürweiler und Schwerdorff statt (Silvanus 1997, frdl. mdl. Mitt.).
Diese Form der Kooperation basiert auf projeklbezogenen, langfristigen Verträgen, die zwischen den
betroffenen Gemeinden, dem Abwasserverband Saar (AVS) sowie den zuständigen französischen Stel-
len (i.d.R. die Distrikte) abgeschlossen wurden (Républicain Lorrain v. 8.7.1995, 20.2.1996, 8.7.1996;
Saarbrücker Zeitung v. 17.7.1996).
7.4.5 Sonstige Aktivitäten
Weitere grenzüberschreitende Aktivitäten im Untersuchungsraum können hier nur schlaglichtarüg
aufgeführt werden, ohne jedoch einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Besonders ausgeprägt ist die Zusammenarbeit im schulischen und vorschulischen Bereich. Vom
spielerischen Lernen der Sprache der Nachbarn, beispielsweise in den Kindergartenprojekten in Klein-
blittersdorf und Rehlingen-Siersburg, über Begegnungen der Grundschulen (z.B. gemeinsame
Schullandheimaufenthalte) bis hin zu Partnerschaften zwischen Gymnasien und Sekundarschulen reicht
die Bandbreite der Kooperation im Bildungsbereich. Aber auch in der kommunalen Erwachsenenbil-
dung, beispielsweise bei der Volkshochschule des Stadtverbandes Saarbrücken und gleichartigen Insti-
tutionen in Moselle-Est, nimmt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einen immer breiteren Raum
ein (SVS 1997:22).
Die Förderung des Fremdenverkehrs, und hier insbesondere der auf das industrielle Erbe des Grenz-
raums ausgerichtete Tourismus, wird mehr und mehr Gegenstand gemeinsamer Strategien, so z.B. im
Rahmen der engen Kooperation zwischen dem Musée du bassin houiller lorrain (Carreau Wendel) in
Petite-Rosselle und dem Weltkulturerbe Völklinger Hütte oder im Falle des Museums für Fayencerie-
technik in Sarreguemines, das stark mit den Nachbarkommunen zusammenarbeitet (Républicain Lorrain
v. 8.12.1994; DELUZE 1996; LUDWIG 1996). Darüber hinaus sind vielfältigste Aktivitäten auf dem
kulturellen Sektor (Theater, Musik, Feste, Kino etc.) zu beobachten, verstärkt auch Kooperationen auf
dem Sektor der Sozialarbeit (z.B. Beteiligung französischer Stellen an der Drogenhilfe der Stadt Saar-
brücken, die auch von abhängigen Lothringerinnen und Lothringern in Anspruch genommen wird).
125
8 Vergleichende Analyse der Fallbeispiele
Die eingangs postulierten Vernetzungstendenzen in den untersuchten Teilräumen des Saar-Lor-Lux-
Raumes sollen zunächst durch eine vergleichende Analyse der Fallbeispiele verifiziert werden. Die nach-
folgenden Ausführungen betrachten dabei, in Anlehnung an das in Kap. 1 skizzierte Bewertungsraster,
sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte. Prioritäres Vergleichskriterium sind hier zweifelsohne
die Inhalte der Kooperation, das heißt die jeweiligen Projektschwerpunkte, die Auskunft über Reichwei-
te und Qualität der Kooperation geben können. Des weiteren spielen der Grad der Institutionalisierung
sowie die Verbindlichkeit der Kooperation eine entscheidende Rolle. Ausgehend von den Ergebnissen
der Gemeindebefragung und den Beobachtungen in den Teilräumen, sollen abschließend die aktuellen
Hemmnisse der Kooperation aufgezeigt und bewertet werden. Erst vor diesem Hintergrund kann dann
die Anwendbarkeit des Städtenetz-Ansatzes diskutiert werden (Kap. 9).
8.1 Inhalte der Kooperation
Eine vergleichende Darstellung der Inhalte kann sowohl in quantitativer als auch in qualitativer
Form Rückschlüsse auf den „Entwicklungsstand“ der Kooperation bzw. den Grad der Vernetzung zu-
lassen. Die Vorgefundene Bandbreite der Themen ist dabei ebenso ein Indiz für den Stellenwert der
grenznachbarschaftlichen Abstimmung und Zusammenarbeit wie das (politische) Gewicht der Ein-
zelthemen oder -projekte. Die nachstehende Tabelle faßt zunächst in synoptischer Form die themati-
schen Schwerpunkte in den drei untersuchten Räumen zusammen. Während im Falle der Agglomération
Transfrontalière du PED eindeutig die Bereiche Gewerbeflächenerschließung, Wirtschaftsförderung
und Siedlungsentwicklung dominieren, stehen im Moseltal die Sektoren Tourismusförderung sowie
Kultur, Bildung und Sport im Vordergrund. Die größte Themenbreite weist der Saar-Rosselle-Raum
auf, dessen Schwerpunkte in der Siedlungsentwicklung, im Umwelt- und Naturschutz, der Ver- und
Entsorgung sowie in organisatorischen Fragen (s. gemeinsame Antragstellung INTERREG II, Koope-
rationsbüro etc.) liegen. Dieser quantitative „Vorsprung“ ist jedoch nicht überzubewerten, da es sich bei
diesem Teilraum um das flächenmäßig größte und zugleich heterogenste Fallbeispiel handelt. Hinzu
kommen die in Kapitel 7.2 genannten Besonderheiten eines grenzüberschreitenden Verdichtungsraumes,
in dem erwartungsgemäß ein größerer Handlungsbedarf besteht als in den übrigen Teilräumen.
Tab. 8: Inhaltliche Schwerpunkte der Kooperation
Sachgebiet / Fallbeispiel PED Mosel tal Saar-Rosselle
Siedlungsentwicklung • • - • •
Gewerbeflächen / Wirtschaftsförderung #• • •
Verkehrsinfrastruktur / ÖPNV • O •
Tourismus O • • O
Kultur / Bildung / Sport O • • •
Umwelt- u. Naturschutz o • • •
Ver- und Entsorgung • • • •
Organisatorische Fragen • o • •
(- = unbedeutend; O = wenig bedeutend; • = bedeutend; •• sehr bedeutend)
Der Versuch einer qualitativen Klassifizierung der Kooperationsbereiche kann immer bloß eine
Hilfskonstruktion darstellen, die anhand objektiver Bewertungskriterien nur bedingt untermauert werden
kann. Natürlich eignen sich Themengebiete, die die kommunale Souveränität am wenigsten berühren,
126
sehr viel eher für eine partnerschaftliche grenzüberschreitende Bearbeitung als politisch proble-
matischere Bereiche. Die Verhandlungen über eine gemeinsame Erschließung und Vermarktung von
Gewerbeflächen (Stichwort: Aufteilung der Gewerbesteuern) oder das Übereinkommen in Fragen des
Umweltschutzes gestalten sich naturgemäß schwieriger als beispielsweise die Entwicklung einer von
mehreren Gemeinden getragenen Marketingstrategie zur Belebung des Fremdenverkehrs oder die ge-
meinsame Ausrichtung kultureller Veranstaltungen. Prinzipiell spiegelt sich hier dieselbe Problematik
wider, die auch aus der interkommunalen Kooperation im nationalen Rahmen hinlänglich bekannt ist
(vgl. BOURJOL 1993; MABILEAU 1996).
Die Gewichtung der in den Fallbeispielen Vorgefundenen Kooperationsbereiche berücksichtigt primär
Kriterien wie das politische Konfliktpotential des jeweiligen Sektors, die Verbindlichkeit, die sachliche
wie zeitliche Reichweite der Kooperation sowie die finanzielle Dimension der Projekte. Zur qualitativen
Klassifizierung soll im weiteren eine dreistufige Einteilung Verwendung finden, die mit den Attributen
weich, mittelhart und hart arbeitet.
Eher weiche Formen der Kooperation stellen demnach, wie schon erwähnt, die Bereiche Tourismus
sowie Kultur, Bildung und Sport dar. In der Regel schwieriger gestaltet sich die Abstimmung in den
Bereichen Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur und ÖPNV, was primär auf die meist hohe Fi-
nanzwirksamkeit der Maßnahmen (z.B. Bau einer Kläranlage oder einer Brücke) in diesem Bereich
zurückzuführen ist. Sie werden hier als mittelhart bezeichnet, da sie normalerweise nicht das Konflikt-
potential und damit nicht den politischen Abstimmungsbedarf implizieren, wie die harten Formen der
Kooperation, so beispielsweise die Erschließung von Gewerbeflächen, die gemeinsame Siedlungsent-
wicklungsplanung oder verschiedene Maßnahmen im Bereich des grenzüberschreitenden Umweltschut-
zes (s. Tab. 9).
Tab. 9: Qualitative Klassifizierung der Kooperationsbereiche
Form der Kooperation Themen
weich • Tourismus • Kultur, Bildung, Sport
mittelhart • Ver- und Entsorgung • Verkehrsinffastruktur/ÖPNV
hart • Gewerbeflächen/Wirtschaftsförderung • Siedlungsentwicklung • Umwelt- u. Naturschutz
Die vorgestellte Klassifizierung muß sich den Vorwurf gefallen lassen, sehr pauschalisierend vorzu-
gehen und damit in Einzelfällen arbiträr bzw. nicht immer nachvollziehbar zu wirken. Sie darf deshalb
auch nicht als definitive, sondern muß als tendenzielle Bewertung verstanden werden, deren Kategorien
offen bleiben und Ausnahmen zulassen. So kann etwa der hier als weich eingestufte Bildungssektor in
vielen Fällen sehr wohl auch zu den harten, weil sehr umstrittenen Kooperationsbereichen zählen. Erin-
nert sei in diesem Zusammenhang an die französischen zentralistischen Souveränitätsinteressen im Zu-
sammenhang mit der Lehrplangestaltung und hier insbesondere Fragen des (Fremd-)Sprachen-
unterrichts. Die sogenannte Voie spécifique mosellane, die im Departement Moselle angesichts seiner
Grenzlage und seiner in Teilen germanophonen Sprachtradition die Möglichkeit eröffnet, in Kindergär-
ten und Grundschulen das Erlernen der deutschen Sprache besonders zu fördern, hat eine lange politi-
sche Vorgeschichte (s. PRÉFECTURE DE LA RÉGION LORRAINE 1994:36ff.). Demgegenüber kann durch-
aus der Fall eintreten, daß sich Projekte im Bereich des Umweltschutzes, beispielsweise die Ausweisung
eines grenzüberschreitenden Naturschutzgebietes in einem dünnbesiedelten Raum, aus einem gemeinsa-
men Interesse resultieren und als politisch und finanziell unproblematisch herausstellen, weshalb sie sich
127
womöglich in kürzester Zeit realisieren lassen. Auch die Wirtschaftsförderung kann, wie am Beispiel
der DEULUX gezeigt, zu den weicheren Varianten der Zusammenarbeit zählen.
Selbst wenn man das entworfene Raster in Anbetracht der genannten Einschränkungen nicht katego-
risch anwendet, so läßt sich mit seiner Hilfe dennoch ein erstes qualitatives Profil der Kooperation in
den untersuchten Teilräume zeichnen. Hierbei kommt dem Saar-Rosselle-Raum mit seiner Vielzahl von
Aktivitäten in den harten Kooperationsbereichen eine gewisse Vorreiterfunktion zu. Aber auch im Rah-
men der Agglomération Transfrontalière du PED werden in der Siedlungsentwicklung und bei der
Vermarktung des Parc International d'Activité klassische Konkurrenzfelder der Kommunen angeschnit-
ten. Generell deutlich weicher - nicht nur in ihren Strukturen (s.u.), sondern auch in ihren Inhalten -
stellt sich hingegen die Zusammenarbeit im Europäischen Tal der Mosel dar, was die Aktivitäten je-
doch in keiner Weise abwerten soll. Vielmehr ergeben sich dort aus den räumlich-strukturellen Rahmen-
bedingungen andere Notwendigkeiten und damit andere Inhalte, die jedoch eine ebenso große Tragweite
für die Integration dieses Raumes haben können.
8.2 Verbindlichkeit und Institutionalisierung der Kooperation
Neben den Inhalten sind vor allem die Verbindlichkeit sowie die Art der Institutionalisierung der Ko-
operation geeignet, um als Bewertungskriterium für den Grad der Vernetzung herangezogen werden zu
können. Die Darstellung der Fallbeispiele hat gezeigt, daß sich in diesen Teilräumen sehr unterschiedli-
che Konstellationen und Organisations formen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf lokaler
Ebene entwickelt haben. Die Partner der Kooperation sind zwar überwiegend die benachbarten kommu-
nalen Gebietskörperschaften, aber auch regionale und nationale Stellen, Kammern, Verbände und Pri-
vatuntemehmen, wie die Ergebnisse der Gemeindebefragung zeigen (s. Abb. 30).
Partner der Kooperation
Wirtschaftsunternehmen
Kammern, Verbände etc.
Öffentliche Einrichtungen
Nationalstaaten
Regionale
Gebietskörperschaften
Kommunale
Gebietskörperschaften
0 5 10 15 20 25 30
Quelle: Eigene Erhebung (n=29)
Entwurf + Darstellung: Christian schulz (1997) _____________ B Anzahl der Nennungen
Abb. 30: Partner der interkommunalen grenzüberschreitenden Kooperation
Ebenfalls sehr vielfältig sind die gewählten Organisationsformen der Zusammenarbeit. Diese reichen
von informellen einzelfallbezogenen, bilateralen Absprachen über Runde Tische, vertragliche Vereinba-
rungen und Projektausschüsse bis hin zu privatrechtlich organisierten Institutionen, wie z.B. Vereinen.
128
Die befragten Gemeinden partizipierten in den meisten Fällen an mehreren solcher Konstrukte (s. Kap
8).
Die Organisationsform läßt Rückschlüsse auf die Dauerhaftigkeit, die Verbindlichkeit und die
Reichweite der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu. Während die Kooperationspartner bei in-
formellen Absprachen oder kleineren gemeinsamen Vorhaben in der Regel nur punktuelle und oftmals
sehr kurzzeitige Verpflichtungen eingehen, besitzen stärker institutionalisierte Formen wie Runde Ti-
sche, Ausschüsse oder gar gemeinsame Verbände ein wesentlich höheres Maß an Verbindlichkeit und
Langfristigkeit. Hinzu kommt, daß durch die Regelmäßigkeit der letztgenannten Zusammenarbeit mit
der Zeit eine stärkere Vertrauensbasis zwischen den Akteuren entstehen kann, die es mit der Zeit er-
möglicht, gemeinsame Projekte auf qualitativ höherwertigen Ebenen (s.o.) in Angriff zu nehmen.
Die Diskussion über die Bedeutung der Organisationsformen soll hier durch eine differenziertere
Betrachtung der jeweils wichtigsten Institution in den drei untersuchten Fallbeispielen vertieft werden.
Zur Erinnerung: Mit der Association Transfrontalière de l'Agglomération du PED, dem Bürgermei-
stertreffen im Dreiländereck sowie der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft bestehen in allen drei
Teilräumen demokratisch legitimierte Institutionen, die dort verschiedene Bereiche der grenzüberschrei-
tenden Kooperation abdecken.
Organisationsform der Kooperation
Informelle Absprache
Quelle: Eigene Erhebung (n=29) M Anzahl der Nennungen
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 31: Organisationsformen der interkommunalen grenzüberschreitenden Kooperation
Die Association Transfrontalière ist, sowohl von ihrer Organisationsstruktur als auch von ihrer
(finanziellen) Ausstattung her, sicherlich die am höchsten entwickelte der drei Institutionen. Durch ihre
von kommunalen Vertretern dominierten Gremien, insbesondere aber durch das gemeinsam unterhaltene
Observatoire de l'Urbanisme und dessen klar definierte Aufgabenbereiche ist hier die Möglichkeit einer
stringenten, zielorientierten Zusammenarbeit geschaffen worden. Mittelfristig sollen das vom Observa-
toire zu erarbeitende Leitbild für die städtebauliche Entwicklung der Agglomération und die hierzu
notwendigen Maßnahmen in eine gemeinsame Charta münden, die für alle Partner eine gewisse Ver-
bindlichkeit78 besitzen wird. Zwar ähnelt die Interkommunale Arbeitsgemeinschaft der Association in
78
Basierend auf der Sebstverpflichtung der unterzeichnenden Gemeinden, die Inhalte der Charta im Rahmen
ihrer kommunalen Bauleitplanung umzusetzen.
129
ihren Strukturen, sie hat jedoch weder deren finanzielle Ausstattung noch deren klaren Arbeitsauftrag
noch das eindeutig definierte räumliche Zuständigkeitsgebiet. Trotzdem ist auch hier eine Kontinuität
der Zusammenarbeit gewährleistet, zu der das Kooperationsbüro als gemeinsame Einrichtung mit Ser-
vicefunktion in erheblichem Maße beiträgt. Die institutionell loseste Form stellt demgegenüber das Bür-
germeistertreffen im Moseltal dar, das als regelmäßig tagende Versammlung, nicht aber als permanent
arbeitendes Organ zu verstehen ist. Die Partner verpflichten sich jedoch durch ihre Teilnahme, die dort
abgestimmten Vorgehens weisen im Rahmen ihrer Arbeit nach Möglichkeit umzusetzen.
8.3 Hemmnisse für eine stärkere Vernetzung
Bei der Betrachtung der Hemmnisse für eine stärkere lokale grenzüberschreitende Vernetzung der
Kommunen ist zu unterscheiden zwischen den Problemen, die durch die allgemeinen strukturellen,
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen hervorgerufen werden, und den Problemen, die durch
die Schaffung neuer, grenzüberschreitender Strukturen erst entstanden sind.
8.3.1 Strukturelle Hemmnisse
Zu den bedeutendsten Hemmnissen für interkommunale grenzüberschreitende Aktivitäten zählen die
in Kapitel 4.9 bereits angedeuteten wesentlichen Unterschiede in der jeweiligen nationalen Territorial-
bzw. Verwaltungsstruktur. Nicht nur die Unterschiede in den kommunalen Zuständigkeitsbereichen,
sondern hier insbesondere auch die unterschiedliche Größe und, eng damit verbunden, die unterschiedli-
che materielle und personelle Ausstattung der lokalen Gebietskörperschaften stellen ein zentrales Pro-
blem der Kooperation dar. Vor allem die französischen Klein- und Kleinstgemeinden, die in den vorge-
nannten Bereichen weit hinter ihren belgischen, luxemburgischen und deutschen Pendants zurückstehen,
bereiten ihren Partnern gewisse Schwierigkeiten. So äußerten sich die befragten nicht-französischen
Kommunal Vertreter fast ausnahmslos sehr negativ über das französische morcellement territoriale so-
wie die finanzielle und personelle Schwäche ihrer Partner. Hinzu kommen die dieser territorialen Klein-
teilung immanenten politischen Konflikte und Rivalitäten zwischen den Gemeinden bzw. ihren
„Dorffürsten“, was eine gemeinsame Vorgehensweise in grenzüberschreitenden Fragen alles andere als
erleichtert.
Grundsätzlich wird die mangelnde Kongruenz der kommunalen Gebietskörperschaften und ihrer
Kompetenzen beklagt, womit die theoretischen Ausführungen in Kapitel 4.9 belegt werden. Die meisten
Probleme bereitet hier wiederum die französische Seite, wo aufgrund der ungewöhnlichen, nicht hierar-
chischen, sondern sektoralen Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften klassi-
sche kommunale Aufgaben auch von den Departements (z.B. Umweltschutz) oder gar den Regionen
(z.B. Tourismus) wahrgenommen werden. Dies hat zur Folge, daß die letztgenannten Institutionen für
die belgischen, luxemburgischen und deutschen Grenzgemeinden in vielen Fragen unumgängliche Part-
ner der Kooperation darstellen, was die Zahl der Beteiligten bzw. der Kompetenz«iveaus und damit den
nötigen Abstimmungsaufwand weiter erhöht und zugleich kompliziert.
In Luxemburg, wo die Kompetenzen der Gemeinden relativ beschränkt bleiben und die Wege zur
Hauptstadt und den dortigen Ministerien bekanntermaßen kurz sind, ist insbesondere der Einfluß des
Ministère de l'Aménagement auf die kommunale Planungsebene sehr groß; er beeinflußt auch die
grenzüberschreitenden Aktivitäten der Gemeinden - in der Regel im positiven Sinne. Die unmittelbare
Beteiligung eines Staatsministeriums kann jedoch für die Nachbarkommunen nicht nur ein protokollari-
sches Problem darstellen, sondern auch zur juristischen Hürde werden (s.u.).
In der belgischen Provinz Luxemburg hingegen wurden zahlreiche kommunale Kompetenzen an die
interkommunale Institution IDELUX delegiert, was angesichts des dort konzentrierten Know-Hows
zunächst positive, in struktureller Hinsicht jedoch auch negative Konsequenzen für die grenzüber-
schreitenden Aktivitäten der Kommunen mit sich bringen kann. Im Gegensatz zu dem luxemburgischen
SIKOR und dem - zunächst rein französischen - Observatoire de l'Urbanisme, ist mit IDELUX ein
130
Gemeindeverband an der Agglomération Transfrontalière du PED beteiligt, dessen Wirkungsbereich
weit über das Projektgebiet hinausgeht, und der nicht nur die Interessen der drei betroffenen Grenzge-
meinden, sondern aller Gemeinden der Provinz zu vertreten hat.
Auch im Falle der relativ eigenständigen deutschen Gemeinden treten strukturelle Probleme auf, die
sich einerseits an dem bereits geschilderten Konflikt zwischen der Landesebene und den kommunalen
Gebietskörperschaften (s. Rheinland-Pfalz) zeigen, andererseits aber auch in Kompetenzstreitigkeiten
zwischen den Gemeinden und den Landkreisen oder dem Stadtverband Saarbrücken äußern können.
Letzterer stellt einen Sonderfall dar, da ihm durch die Übertragung der vorbereitenden Bauleitplanung
für seine Mitgliedsgemeinden deutlich mehr Kompetenzen zukommen als einem Landkreis. Das hieraus
resultierende strukturimmanente Konfliktpotential - insbesondere zwischen den stärkeren Kommunen,
beispielsweise der Landeshauptstadt Saarbrücken, und dem Stadtverband - schlägt sich mitunter auch
auf dem Feld der grenzüberschreitenden Kooperation nieder, beispielsweise in der Diskussion über die
Finanzierung des Kooperationsbüros der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft (s.u.).
Ähnlich strukturiert sind latente Konflikte, die aus einem Ungleichgewicht der Partner resultieren
können. Gemeint sind Fälle, in denen einzelnen Städten oder Gemeinden aufgrund ihrer politischen bzw.
wirtschaftlichen Bedeutung gewisse Hegemonialansprüche unterstellt werden. Diese Kritik wurde in der
Agglomération Transfrontalière du PED laut, wo der Stadt Longwy sowohl von den französischen
Nachbargemeinden als auch von den belgischen und luxemburgischen Partnern ein von Führungsinter-
essen dominiertes Selbstverständnis in der Kooperation nachgesagt wurde. Mit ähnlichen Phänomenen
müßte auch in den beiden anderen untersuchten Teilräumen zu rechnen sein. Aber weder im Moseltal,
wo beispielsweise ein gewisses „Übergewicht“ der Gemeinde Perl vorgegeben ist, noch im Saar-
Ros seile-Raum, wo der Stadtverband Saarbrücken größter Partner und gleichzeitig Motor der Koopera-
tion zu sein scheint, konnten solche negativen Begleiterscheinungen beobachtet werden. Vielmehr schei-
nen hier insbesondere die kleinen französischen Gemeinden sehr wohlwollend von der Unterstützung
eines personell gut ausgestatteten, sachkundigen Nachbarn zu profitieren.
8.3.2 Finanzielle Hemmnisse
Die sehr beschränkten finanziellen Spielräume der Kommunen wirken sich selbstverständlich auch
hemmend auf die Bereitschaft zur Investition in grenzüberschreitende Aktivitäten aus. Zwar hält die
Mehrzahl der befragten Gemeinden eigene Haushaltsmittel für die Zusammenarbeit vor (s. Abb. 32),
diese gehen jedoch meist nicht weit über die jährlichen Mitgliedsbeiträge für gemeinsame Einrichtungen,
die Unterhaltung von Städtepartnerschaften oder die Gmndfinanzierung gemeinsamer kultureller Aktivi-
täten hinaus.
Darüber hinausgehende Projekte kommen meist nur dann in Betracht, wenn anderweitige Finanzie-
rungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang kommt den Finanzhilfen seitens
der EU und hier vor allem der bereits ausführlich besprochenen Gemeinschaftsinitiative INTERREG
eine herausragende Rolle zu. Die Mehrzahl der befragten Gemeinden, die von Geldern aus INTERREG
I profitierten, wären nicht in der Lage gewesen, die Vorhaben ohne den EU-Zuschuß sowie regionale
bzw. nationale Komplementärmittel zu realisieren. In vielen Fällen habe INTERREG I sogar Projekte
generiert, die ohne die Existenz der Gemeinschaftsinitiative nie angedacht worden wären. Da im Unter-
suchungsraum nur relativ wenige kommunale Gebietskörperschaften von INTERREG I profitierten (s.
Kap. 4.3.2), erhoffen sich die meisten Gemeinden angesichts einer besseren Kenntnis über die Vergabe-
kriterien79 sowie des größeren Volumens von INTERREG II eine stärkere Berücksichtigung ihrer Anlie-
gen. Über 90 % der befragten Gemeinden haben dementsprechende Anträge eingereicht, wobei es sich
79 Etwa Drei viertel der lokalen Akteure gaben an, sich über die Antrags- und Vergabemodalitäten von
INTEREG II ausreichend informiert zu fühlen. Sie beziehen die nötigen Auskünfte in etwa gleichem Maße
von der EU-Kommission, nationalen Ministerien, der regionalen Verwaltung sowie von
Gemeindeverbänden.
131
zu etwa gleichen Teilen um rein kommunale Vorhaben sowie um Vorhaben mit regionaler bzw. nationa-
ler Beteiligung handelt.
Die Fülle der Anträge läßt jedoch erwarten, daß wiederum nur ein kleiner Teil der kommunalen Pro-
jekte in den Genuß der EU-Förderung kommen wird. Hinzu kommt das bereits erwähnte Problem des
möglichen Rückzugs nationaler bzw. regionaler Zuschußgeber im Falle eines finanziellen Engagements
der Europäischen Kommission. Ohne der abschließenden Diskussion vorgreifen zu wollen, kann es da-
her im Sinne eines weiteren Ausbaus der lokalen grenznachbarschaftlichen Zusammenarbeit nur wün-
schenswert sein, daß nicht nur die EU ihre Förderung erweitert, sondern in gleichem Maße auch regiona-
le und nationale Instrumente zur finanziellen Unterstützung der Aktivitäten der Grenzgemeinden aufge-
baut werden.
Haushaltsmittel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Quelle: Eigene Erhebung (n=29)
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 32: Kommunale Haushaltsmittel für die grenzüberschreitende Kooperation
8.3.3 Rechtliche Hemmnisse
Auf den ersten Blick mögen die Unterschiede in der jeweiligen nationalen Rechtsprechung und die
daraus resultierenden Probleme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als die wesentlichsten
Hemmnisse erscheinen. Diese Annahme wird von den befragten Akteuren eindeutig widerlegt - übrigens
unabhängig von den objektiven Verbesserungen, die die Convention Benelux bzw. das Karlsruher Ab-
kommen schufen. Die deutliche Mehrheit der Befragten sieht weder im nationalen Recht noch in den
internationalen Vereinbarungen praktische Hürden für die kommunale grenzüberschreitende Kooperati-
on. Man kann den kommunalen Trägem in diesem Zusammenhang augenzwinkernd eine große Flexibili-
tät und einen beeindruckenden Einfallsreichtum bestätigen, wenn es darum geht, in nationalen Gesetzen
nicht vorgesehene oder gar untersagte Aktivitäten auszuüben, ohne die staatliche Kommunalaufsicht zu
brüskieren. Diese Erfahrung hat zur Folge, daß von manchem Kommunalvertreter beispielsweise der
Abschluß des Karlsruher Abkommens lediglich als Reaktion auf eine ohnehin vollzogene Praxis, sozu-
sagen als nachträgliche Legitimierung, gewertet wird. Lapidare Feststellungen wie: „Dort, wo Bereit-
schaft zur Kooperation besteht, funktioniert sie auch. Wo nicht, da hilft auch kein Abkommen...“, oder:
„Wir sind bisher auch sehr gut ohne ausdrückliche rechtliche Grundlage ausgekommen“ stehen mehr-
132
heitlich den Reaktionen gegenüber, die in Verträgen wie dem Karlsruher Abkommen völlig neue Per-
spektiven für die kommunalen Akteure sehen.
Dieses Mißverhältnis ist sicherlich auch auf den Umstand zurückzuführen, daß bisher mangels Rati-
fizierung und praktischer Umsetzung der Inhalte des Karlsruher Abkommens noch keinerlei Erfah-
rungswerte vorhegen, die Aufschluß über die tatsächliche Reichweite des Vertrages geben könnten. So
ist das Instrument des Grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes vollkommen neu und kann
erst in der Umsetzung zeigen, inwieweit sich hier die kommunalen Perspektiven erweitern. Kritisiert
wird an den zwischenstaatlichen Abkommen, daß sie keinerlei konkrete Aussagen über die tatsächliche
Handhabe der von ihnen geschaffenen Organe treffen. Es fehlen Erlasse, Durchführungsverordnungen
oder VerwaltungsVorschriften, die finanz- und verwaltungstechnische Details regeln (AUTEXIER 1997).
Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit ist Ursache für eine gewisse Zurückhaltung seitens der
potentiellen Nutzer der Abkommen. Nicht einmal ein Viertel der befragten Kommunen hat den Abschluß
einer Vereinbarung bzw. die Schaffung einer Einrichtung gemäß der o.g. Abkommen in Betracht gezo-
gen. Diese zögerliche Haltung stellt womöglich einen größeren Hemmfaktor dar als die unzureichende
Rechtslage. Letztere zeigt sich auch noch in den Abkommen selbst bzw. in den von ihnen unberührt
bleibenden Bereichen. So klammert beispielsweise das Karlsruher Abkommen das Polizeirecht aus. Da
in Frankreich auch die kommunale Bauleitplanung dem Polizeirecht zugeordnet wird (s. Kap. 4.9), hat
diese Klausel eine sehr weitreichende Konsequenz für die Grenzgemeinden. Die - wie gezeigt sehr wich-
tige - grenznachbarschaftliche Abstimmung der Bauleitpläne kann von französischen Gemeinden dem-
nach nicht mit Hilfe der durch das Abkommen vorgesehenen Instrumente bzw. Einrichtungen wahrge-
nommen werden (Autexber a.a.O.).
Trotz der elementaren juristischen Verbesserungen (s. Kap. 4) ist es keinem der Abkommen gelun-
gen, das Problem der extremen Heterogenität der Vertragspartner und die damit zusammenhängenden
Einschränkungen für das ius contrahendi der Gemeinden zu lösen. Es liegt in der Verwaltungsstruktur
des Saar-Lor-Lux-Raumes begründet, daß auch weiterhin Kommunen im Rahmen ihrer grenzüber-
schreitenden Aktivitäten als Partner regionaler Gebietskörperschaften, föderaler Länder bzw. Regionen
oder gar eines Nationalstaates auftreten müssen und hierbei oft durch die Unzulänglichkeit der ein-
schlägigen Rechtsprechung behindert werden.
8.3.4 Sonstige Hemmfaktoren
Störfaktoren für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit resultieren nicht nur aus
den dargestellten allgemeinen Rahmenbedingungen, sondern können sich auch in der unmittelbaren Zu-
sammenarbeit der Akteure herauskristallisieren. Die Vermutung, daß beispielsweise sprachliche oder
mentalitätsbedingte Verständigungsprobleme die Kooperation behindern könnten, wird nur von wenigen
Befragten bestätigt (s. Abb. 33). In den meisten grenzüberschreitend arbeitenden Gremien existiert eine
gemeinsame „Arbeitssprache“. In der Agglomération Transfrontalière du PED ist dies Französisch, im
Europäischen Tal der Mosel das Letzebuërge sch bzw. der moselfränkische Dialekt und im Saar-
Rosselle-Raum Deutsch bzw. der rheinfränkische Dialekt. In letzterem Falle steht für die wenigen betei-
ligten nicht-germanophonen Lothringer/innen in der Regel ein/e Dolmetscher/in zur Verfügung. Zwar
bestätigen zahlreiche Personen die Annahme, daß unterschiedliche Mentalitäten und kulturelle Umfelder
der Akteure beispielsweise bei der Konzeption neuer Projekte zu gewissen Verständigungsproblemen
führen können. Diese werden jedoch kaum als störend empfunden. Auch der Fall, daß die Kooperation
durch die unterschiedliche politische Couleur verantwortlicher Entscheidungsträger gehemmt wird, tritt
nur selten auf. Parteipolitische Animositäten bleiben bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
üblicherweise ausgespart.
Als wichtigstes Hindernis für den reibungslosen Ablauf der gemeinsamen Projekte hat sich hingegen
der verwaltungstechnische Bereich und die hier auftretenden unterschiedlichen Arbeitsweisen heraus-
kristallisiert. So wurden mehrfach Klagen laut über technische Probleme bei der gemeinsamen Verwal-
tung europäischer Gelder, zeitliche Verzögerungen durch langwierige Haushaltsberatungen zur Auf-
133
bringung der kommunalen Komplementärmittel sowie Mißverständnisse aufgrund unterschiedlicher
Sachkenntnis der zuständigen Verwaltungsangehörigen.
sehr .. kaum nicht
störend störend störend störend
PROBLEME: ! ! ! i
sprachlich
Kultur / Mentalität
techn./administrativ
politisch
Quelle: Eigene Erhebung
Entwurf + Darstelluna: Christian SCHULZ (1997)
Abb. 33: Störende Faktoren in der unmittelbaren Zusammenarbeit
Diese insgesamt sehr positive Bewertung der praktischen Kooperationserfahrungen kommen auch in
den nachstehenden Äußerungen zum Ausdruck (s. Abb. 34). So sah die Mehrzahl der befragten Akteu-
re80 die Zusammenarbeit mit den Kommunen des Nachbarlandes als nicht schwieriger als mit den
Kommunen des eigenen Landes an, manche empfanden sie gar als leichter. Etwa ein Drittel der Antwor-
tenden sehen den Abstimmungsprozeß als mühsamer an, bestätigen jedoch eine erfolgversprechende
Entschlossenheit der Beteiligten und gegenseitiges Vertrauen. Nur sehr wenige Personen hatten den Ein-
druck, daß ihre Arbeit sehr mühsam und ernüchternd sei.
Ein Hemmfaktor, der eher auf der politischen Ebene anzusiedeln ist und eine vergleichsweise unter-
geordnete Rolle spielt, ist die Frage der strategischen Entscheidung für oder gegen zur Diskussion ste-
hende grenzüberschreitende Vorhaben. So hängt die Aussicht auf Realisierung der konzipierten Projekte
immer auch davon ab, welchen konkreten Nutzen die lokalen Entscheidungsträger sich davon verspre-
chen. Für kommunale Mandatsträger ist dabei verständlicherweise nicht nur die sachliche Notwendig-
keit der Kooperation, sondern auch ihre politische Wirkung von Belang. Die Einweihung einer gemein-
sam errichteten Brücke oder einer gemeinsam zu betreibenden Kläranlage hat in der öffentlichen Wahr-
nehmung zweifelsohne einen höheren Stellenwert (und damit einen größeren politischen Nutzen für die
Initiatoren) als etwa die Vergabe eines Gutachtens im Rahmen der grenzüberschreitenden Landschafts-
80 Bei der Beantwortung dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich, weshalb die Summe der
Nennungen die Anzahl der befragten Personen übersteigt. Die Angabe zweier oder mehrerer
Einschätzungen ermöglichte eine differenziertere, z.T. gegensätzliche Bewertung unterschiedlicher
Kooperationsbereiche, die sich in der Graphik niederschlägt - jedoch ohne Angabe eines sachspezifischen
Bezugs.
134
Planung oder die Finanzierung einer Luftbildbefliegung zur Realisierung eines gemeinsamen Kartenwer-
kes. MOLL (1994:76f) leitet daraus die untergeordnete Bedeutung des Umweltschutzes in der grenzüber-
schreitenden Politik im Saar-Lor-Lux-Raum ab: „Das Interesse an sichtbaren Kooperationsergebnissen,
die von den Bürgern unmittelbar erlebt und erfahren werden können, hat in der Vergangenheit zu einer
insoweit naheliegenden Bevorzugung baulicher, also infrastruktureller Maßnahmen geführt; der Bereich
Umwelt blieb unterbelichtet. ‘Umwelt’ ist auch heute noch im grenzüberschreitenden Geschäft nur ein
‘Partialthema’“. So läßt sich, zumindest in der Anfangsphase der Kooperation, eine gewisse Prioritäten-
setzung ausmachen, die sich weniger an sachlichen Erfordernissen denn an kurzfristigem politischen
Erfolgsdenken orientiert. Je etablierter die Kooperation jedoch wird, um so vielfältiger wird in der Regel
auch die Themenbreite und umso größer die Chance für weniger „populäre“ Vorhaben.
Bewertung des Abstimmungsprozesses
mühsamer als mit Kommunen des eigenen Landes, aber
von Entschlossenheit und gegenseitigem Vertrauen geprägt
nicht schwieriger als mit Kommunen
des eigenen Landes
0
5
10
15
20
25
30
Quelle: Eigene Erhebung (n=29)
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997)
■ Anzahl der Nennungen
Abb. 34: Persönliche Einschätzung der lokalen Akteure bezüglich der spezifischen Schwierigkeiten
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
135
9 Diskussion
Die nachfolgende Diskussion hat zum Ziel, die angesprochenen Kooperationsformen sowie ihre ak-
tuellen Probleme im Hinblick auf eine Überprüfung des eingangs postulierten Städtenetz-Paradigmas für
Grenzräume zu analysieren. Sie leitet über zu einem Fazit, das auch die Perspektiven der drei Teilräume
zu skizzieren versucht. Zunächst sei jedoch folgender Hinweis erlaubt: Von den drei untersuchten Fall-
beispielen stellt lediglich die Agglomération Transfrontalière du PED ein räumlich geschlossenes Ge-
füge dar, während es sich bei den beiden anderen um großräumigere Untersuchungsgebiete handelt, in
denen sich unterschiedliche, aber keine flächendeckenden Kooperationsstrukturen entwickelt haben. Da
letztere jedoch im Mittelpunkt der nachfolgenden Betrachtungen stehen werden, wird sich die Diskussi-
on im Falle des Moseltals auf die Institution des Bürgermeistertreffens im Dreiländereck konzentrieren
und im Saar-Rosselle-Raum im wesentlichen den Bereich der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft
behandeln.
Knüpft man an die in Kapitel 1 vorgeschlagene genetische Typisierung von Städtenetzen an, so läßt
sich zunächst konstatieren, daß es sich bei allen drei betrachteten Fällen um endogen induzierte Koope-
rationsformen handelt. Lediglich im Falle der Agglomération Transfrontalière du PED stellt das auf
staatlicher Initiative beruhende Vorläuferprojekt eine exogene Kreation dar, die später Basis einer loka-
len, endogenen Weiterentwicklung wurde. Somit ist in allen Fallbeispielen eine wesentliche Grundvor-
aussetzung für die Etablierung funktionierender Städtenetze gegeben: die Freiwilligkeit der beteiligten
Akteure. Auch die anzustrebende Gleichberechtigung der Partner scheint, sieht man von den wenigen
vorgenannten Einschränkungen ab, prinzipiell gewährleistet. Ebenso erweckt die Themenfülle bei Au-
ßenstehenden zunächst den Eindruck einer bereits fortgeschrittenen Vernetzung. Dennoch erscheint es
womöglich unangemessen, von der Existenz lokaler grenzüberschreitender Städtenetze zu sprechen.
Legt man diesen Betrachtungen die sehr normative Definition von ADAM (1994a: 1) zugrunde, wo-
nach sich Städtenetze dadurch auszeichnen, daß ihre Elemente in intensiveren Austauschbeziehungen
zueinander stehen als zu Elementen außerhalb dieser Netze, so drängt sich zunächst folgende definitori-
sche Einschränkung auf: Im grenzüberschreitenden Rahmen ist auch an den Binnengrenzen der EU mit-
tel- bis langfristig nicht zu erwarten, daß sich Städte im Zuge der Kooperation in Netzwerken derart aus
den bestehenden nationalen Verwaltungsstrukturen und Beziehungsgeflechten lösen können, daß die
Kriterien Adams in allen kommunalen Zuständigkeitsbereichen erfüllt werden könnten. Dies gilt im
übrigen auch für die Mehrzahl der Städtenetze im nationalen Rahmen. Somit ist es sinnvoll, die Defini-
tion sektoral, d.h. themenbezogen anzuwenden. Ohnehin scheint die Mehrzahl der in Kap. 1 angespro-
chenen Definitionsversuche und Beispiele auf einem sehr sektoralen Begriffs Verständnis zu beruhen.
In den untersuchten Fallbeispielen lassen sich somit Sektoren ausmachen, wo die grenzübergreifen-
den Relationen zwischen den Partnern stärker sind als zu den umliegenden kommunalen Gebietskörper-
schaften. Insbesondere sind hier folgende Bereiche zu erwähnen: Die Delegation verschiedenster kom-
munaler Aufgaben an das Observatoire de l'Urbanisme sowie das Übereinkommen über eine gemein-
same Vorgehensweise im Rahmen der Siedlungsentwicklung der Agglomération Transfrontalière du
PED führt dort zu einer deutlichen Abgrenzung von dem nicht beteiligten Umland. Die hier partizipie-
renden Gemeinden stehen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Association Transfrontalière und den
dortigen regelmäßigen Beratungen in deutlich engerer Beziehung zu ihren Partnern jenseits der Grenze
als zu den benachbarten Kommunen des eigenen Landes - zumindest in den betreffenden Themenberei-
chen. Dies verdeutlichen auch die auf französischer wie auf luxemburgischer Seite entstehenden bzw.
entstandenen interkommunalen Strukturen (s. geplanter Distrikt Longwy sowie Gemeindeverband
SIKOR).
Das Bürgermeistertreffen im Europäischen Tal der Mosel hat mit der gemeinsamen Tourismusför-
derung einen Sektor besetzt, der die beteiligten Kommunen von ihrem Umland abgrenzt. Diese Koope-
ration wird jedoch, wie gezeigt, auch überlagert von den Aktivitäten der Ronde des Trois Frontières, die
man zwar als Netzwerk, aber aufgrund ihrer Zusammensetzung und losen Arbeitsweise nicht als eta-
136
blierte Struktur der Zusammenarbeit zwischen einzelnen grenznahen Städten bzw. Gemeinden bezeich-
nen kann. Der Qualität der Agglomération du PED kommen hingegen verschiedene Kooperations-
formen im Saar-Rosselle-Raum sehr nahe. Insbesondere im Bereich Umweltplanung (s. gemeinsame
Datenerhebung, Kartenwerke, Projekt TEMSIS etc.) beginnen sich Relationen zu entwickeln, die ähnli-
che Formen der Kooperation im nationalen Rahmen an Intensität übertreffen. Im Gegensatz zu den
Projekten der Association Transfrontalière wechseln hier jedoch die Konstellationen häufig von Projekt
zu Projekt, so daß man mit Ausnahme der übergreifenden Vorhaben der Interkomm-AG nur bedingt von
gefestigten Organisationsstrukturen sprechen kann.
Wie das vorherige Kapitel gezeigt hat, hat die Qualität der Vernetzung immer auch etwas mit den
aufgebauten Strukturen, das heißt dem Grad der Institutionalisierung der Zusammenarbeit zu tun. Er-
gänzt man die sektoral gefaßte Definition von Städtenetzen um den Zusatz, daß von Vernetzung nur
dann zu sprechen ist, wenn durch die Schaffung entsprechender Vereinbarungen, Organisationen oder
gemeinsam unterhaltener Einrichtungen gewährleistet ist, daß die Kooperation in einem Netz eine gewis-
se Kontinuität erlangt, so heißt dies auch, daß die Teilhabenden an einem solchen Netz klar festgelegt
sind. Letzteres Kriterium erfüllen sowohl die Association Transfrontalière als auch die Interkommunale
Arbeitsgemeinschaft, während im Falle des Bürgermeistertreffens an der Mosel ob seiner unverbindli-
chen Struktur und der großen Unregelmäßigkeit der Teilnahme vieler französischer Gemeinden nicht
von einer solch klaren Zusammensetzung ausgegangen werden kann.
Im Zusammenhang mit der Vemetzungsdiskussion ist die Institutionalisierung der Zusammenarbeit
jedoch auch ambivalent zu sehen. Problematisch erscheint hier insbesondere die Schaffung gemeinsamer
Einrichtungen. Während beispielsweise das Kooperationsbüro der Interkomm-AG vornehmlich eine
Koordinationsfunktion für die beteiligten Gemeinden ausübt, wurden dem Observatoire de l'Urbanisme
zahlreiche kommunale Pflichtaufgaben übertragen. Es handelt sich hierbei sicherlich um einen Grenzfall
zwischen notwendiger Institutionalisierung der Kooperation im o.g. Sinne und der Schaffung einer voll-
kommen neuen Arbeitsebene. Diese könnte langfristig womöglich zu einer eigenständigen, gemeinde-
und staatsgrenzenübergreifenden Gebietskörperschaft werden, was eindeutig über den Ansatz der Ko-
operation durch Vernetzung hinausginge und einer Fusion kommunaler Gebietskörperschaften gleich-
käme - die durchaus sehr wünschenswert sein könnte, heute aber noch illusorisch erscheint.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die allen drei Organisationsformen eigene relativ
große Zahl beteiligter Kommunen, vor allem aber auch die Mitwirkung übergemeindlicher Strukturen.
Während die zum Teil in Kapitel 1 dargestellten etablierten Städtenetze, wie z.B. das Bergische Städte-
dreieck Solingen-Remscheid-Wuppertal (vgl. GLEISENSTEIN et al. 1997), aus einer überschaubaren
Zahl, in der Regel aus drei bis sechs Partnern bestehen, haben wir es in allen drei Fallbeispielen mit
einer deutlich größeren Anzahl von Gemeinden zu tun, von denen die wenigsten - auch das wurde bereits
in der Einleitung problematisiert - städtischen Charakter besitzen. Ebenso schwierig erscheint es, die
übergemeindlichen Institutionen (s. Stadtverband Saarbrücken, verschiedene SIVOM, IDELUX,
SIKOR), deren Beteiligung nicht zuletzt wegen der großen Zahl von Einzelgemeinden notwendig ist, in
das „klassische“ Städtenetzverständnis einzuordnen.
Die eingangs erwähnte defmitorische Vielfalt (BRAKE 1996), die sicherlich auch auf dem noch sehr
geringen Alter des Städtenetzphänomens in den Raumwissenschaften beruht, ließe zweifelsohne genü-
gend Spielräume, für die hier untersuchten Beispiele trotz oder gerade wegen ihrer Besonderheiten neue
Untertypen zu kreieren bzw. Mischformen zu konstituieren. Da diese jedoch - wie manche Städtnetzde-
finitionen übrigens auch - Gefahr liefen, die Grenze zur konventionellen interkommunalen Zusammen-
arbeit benachbarter Gebietskörperschaften zu überschreiten, soll hier abschließend folgende Feststellung
getroffen werden: Die Fallbeispiele zeigen sowohl in ihrer Motivation zur Zusammenarbeit als auch in
der Ausprägung ihrer Aktivitäten gewisse Parallelen zu Städtenetzen im nationalen Rahmen auf. Der
eigentliche Netzcharakter, nämlich das Überwinden von Distanz zwischen zwei „Knoten“ (Städten,
Gemeinden), beruht hier weniger auf räumlicher Distanz, sondern kommt vielmehr durch das Über-
schreiten einer Staatsgrenze mit all ihren angesprochenen Hemmnissen für die Kooperation zustande.
Demgegenüber sind unter den beteiligten Gemeinden im jeweiligen nationalen Rahmen Beziehungsge-
flechte zu konstatieren, die eher der traditionellen interkommunalen Zusammenarbeit entsprechen. Aus
diesen Gründen erscheint es geboten, von dem begrifflichen Postulat der lokalen grenzüberschreitenden
Städtenetze abzurücken und im weiteren von lokalen grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen oder -
netzwerken zu sprechen. Dieser Terminus erscheint weniger normativ und wird allen hier dargestellten
lokalen Kooperationsformen eher gerecht als die durch die nationalen Raumordnungsdebatten definito-
risch „vorbelasteten“ Städtenetze.
138
10 Fazit und Ausblick
Unabhängig von der terminologischen Diskussion haben die betrachteten kommunalen grenzüber-
schreitenden Kooperationsnetze eine beachtliche Vielfalt von gemeinsamen Projekten entwickelt sowie -
in Teilen - eine weitreichende ideelle wie materielle Institutionalisierung erfahren. Dieser sich in den
letzten Jahren deutlich intensivierende Prozeß beruht insbesondere auf folgenden Ursachen:
• Der voranschreitende politische Einigungsprozeß in Europa und der damit verbundene Bedeutungs-
schwund der Binnengrenzen der EU haben die Einsicht in die Notwendigkeit einer stärkeren grenz-
nachbarschaftlichen Abstimmung und Kooperation zu steigern vermocht - sowohl bei der Bevölke-
rung als auch bei den politisch Verantwortlichen.
• Die finanzielle Unterstützung derartiger Aktivitäten, z.B. durch die Zuweisungen aus der Gemein-
schaftsinitiative INTERREG, hat zahlreiche Initiativen in den unterschiedlichsten Problembereichen
generiert, in Einzelfällen gar zum erstmaligen Kontakt zwischen heutigen Projektpartnem geführt.
• In den Gebieten mit einer bereits mehrjährigen Erfahrung in der grenzüberschreitenden Zusammen-
arbeit läßt sich zudem ein gewisser Selbstläufer- oder Selbstverstärkungseffekt beobachten, der auf
wachsendem Know-how seitens der Akteure, schwindenden Berühmngsängsten mit der
„komplizierten“ Materie, insbesondere aber auf den intensiver werdenden Kontakten zwischen den
beteiligten Einzelpersonen beruht.
• Überlagert und gleichzeitig begünstigt wird der Trend zur intensiveren grenzüberschreitenden Zu-
sammenarbeit durch das allgemeine Bestreben lokaler Gebietskörperschaften, sich durch arbeitsteili-
ge Kooperation mit nahegelegenen Städten und Gemeinden einen gewissen Vorteil im überregionalen
Wettbewerb zu verschaffen („strategische Allianzen“).
Eine untergeordnete Rolle scheinen in diesem Zusammenhang die Verbesserungen der rechtlichen
Rahmenbedingungen der Kooperation darzustellen, wie sie die angesprochenen zwischenstaatlichen
Abkommen schufen. Dennoch beinhalten die Verleihung des ius contrahendi an die Gebietskörperschaf-
ten ebenso wie die nun eindeutig legitimierten Instrumente eine Aufwertung und Erleichterung der kom-
munalen grenzüberschreitenden Aktivitäten, deren tatsächliche Konsequenzen zum jetzigen Zeitpunkt
nur schwer abzuschätzen sind.
Sieht man einmal von bilateralen Einzelprojekten im Grenzraum ab, die aus einer offensichtlichen
Notwendigkeit resultierten (z.B. Bau einer Brücke oder einer gemeinsamen Kläranlage o.ä.), so läßt sich
verallgemeinernd feststellen, daß überall dort, wo die grenzüberschreitende Kooperation durch den Auf-
bau organisatorischer Strukturen und klare Aufgabenverteilungen zwischen den Akteuren institutionali-
siert wurde, die Zusammenarbeit in ihrer Kontinuität und Verbindlichkeit in der Regel eine höhere
Qualität erreicht bzw. sich auch auf weniger konventionelle Bereiche erstreckt (s. auch KELLER &
STAMM 1997:22). Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht überall gegeben, wo es der grenzüberschrei-
tende Abstimmungsbedarf erwünschen ließe. So stellt auch eine von der Planungsgemeinschaft der Re-
gion Trier eingesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe kommunaler Vertreter fest: „Den meisten grenzüberschrei-
tend tätigen Institutionen [...] mangelt es an den nötigen inffastrukturellen Voraussetzungen für eine
kontinuierliche Arbeit“ (REGION Trier 1993:2). Die dargestellten Kooperationsnetze verkörpern solche
infrastrukturellen Voraussetzungen, wobei die Association Transfrontalière nicht nur die anspruchs-
vollsten Ziele, sondern auch erste respektable Umsetzungserfolge aufzuweisen hat (s. Document
d'Urbanisme Commun). Auch der Interkomm-AG gelang es, beispielsweise durch die Koordination der
INTERREG-Anträge, die Konzeption des TEMSIS-Projektes und anderer Initiativen zahlreiche Kräfte
zu bündeln, politische Überzeugungsarbeit zu leisten und Ideen umzusetzen. Dies gilt in eingeschränkter
Form auch für die Aktivitäten im Moseltal, wo jedoch die deutlich andere Raumstruktur weniger Ab-
stimmungsbedarf bedingt und wo eine losere Form der Zusammenarbeit eher punktuelle Aktivitäten
entfaltet hat.
139
An dieser Stelle ist die Frage aufzuwerfen, inwiefern die übergeordneten Politik- und Planungsebe-
nen solche Institutionalisierungsprozesse fördern können. Hier wäre grundsätzlich zu unterscheiden
zwischen einer defensiveren, reagierenden Politik, die bemüht ist, offensichtliche rechtliche oder stuktu-
relle Hemmnisse für die Kooperation zu beseitigen, und einer eher offensiven, strategisch orientierten
Politik oder Planung, die gezielt die Implementierung lokaler grenzüberschreitender Kooperationsnetze
fördert. Diese Einflußnahme kann von finanziellen Zuwendungen bis hin zur Übernahme von Modera-
torfunktionen reichen. Die Landes- bzw. Regionalplanung muß gleichzeitig hinterffagen, ob und inwie-
weit die eigenen Planwerke Raum für die Entfaltung derartiger Netzwerke bieten. Brake (1996:23)
sieht hier ein „ausgeprägtes Spannungsverhältnis“, in dem „der kooperative ‘bottom-up’-Ansatz der
Städtenetze“ einen Gegenpol „zur ‘top-down’-Ausrichtung der meisten Raumordnungskonzeptionen“
bildet. Entscheidendes Kriterium für eine erfolgversprechende Instrumentalisierung der Netzwerke in der
Raum- und Regionalplanung muß daher bleiben, daß in der Regel nur endogene, d.h. auf der lokalen
Ebene selbst entwickelte Kooperationsformen gefördert werden (JURCZEK 1997:101ff.). Von oben auf-
gesetzte Vorhaben, die sich in kommunale Belange einmischen, haben jedoch mit großen Akzeptanz-
problemen zu rechnen, wie das gescheiterte Städtenetz Trier-Luxemburg, ein Modellvorhaben des Bun-
des, eindrucksvoll beweist (s. Kap. 1.3.2).
Im einzelnen sind kurz- bis mittelfristig vor allem folgende Maßnahmen zu treffen, will man den In-
tegrationsprozeß in den Grenzräumen weiter fördern:
• Unabdingbar erscheinen weitere Verbesserungen im rechtlichen Bereich, wobei es weniger um die
Weiterentwicklung zwischenstaatlicher Abkommen denn um die Angleichung der national sehr un-
terschiedlichen Kompetenzverteilungen zwischen den Gebietskörperschaften geht. Da es aussichtslos
erscheint, die sehr verschiedenen staatlichen Organsationsstrukturen zu harmonisieren, ist hier ein
„Umweg“ denkbar, der die Übertragung des Subsidiaritätsprinzip auch auf die dritte und vierte
„Ebene “ des Hauses Europa, vor allem aber die Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung in
den europäischen Verträgen beinhaltet;
• Die politische Unterstützung der lokalen Ebene der grenzüberschreitenden Kooperation muß sich in
konkreten Hilfestellungen äußern und darf keinesfalls eine Behinderung der Schaffung institutioneller
Formen der Zusammenarbeit darstellen (s. z.B. Konflikt in Rheinland-Pfalz). In diesem Zusammen-
hang ist auch das Problem einer bisher mangelhaften Unterstützung der EuRegio SaarLorLuxRhein
zu nennen, die als grenzüberschreitender Interessenverband der kommunalen Gebietskörperschaften
eine weitaus wichtigere Rolle im politischen Abstimmungsprozeß, aber auch in ihrer Eigenschaft als
beratende Einrichtung spielen könnte;
• Die Erfolge der Gemeinschaftsinitiative INTERREG haben gezeigt, wie wichtig die finanzielle Un-
terstützung für das Zustandekommen grenzüberschreitender Projekte ist. Obwohl die EU-
Kommission derzeit darüber berät, die Gemeinschaftsinitiative in einen eigenen Programm- oder gar
Strukturfonds-Status zu erheben, wird allgemein befürchtet, daß der Schwerpunkt des finanziellen
Engagements der EU sich nach Osteuropa verlagern wird. Durch eine deutliche Erhöhung der Ge-
samtmittel sollte jedoch verhindert werden, daß diese - europapolitisch sicher angemessene - Ver-
schiebung keinen absoluten Rückgang der Fördergelder im Untersuchungsraum zur Folge hätte.
Um das Schlagwort des „Europas der Bürger/innen“ zu bemühen: Es scheint unbestritten, daß der
Beitrag der dargelegten Kooperationsformen zu einem von breiten Bevölkerungsschichten wahrgenom-
menen und akzeptierten europäischen Integrationsprozeß weitaus größer ist als der von oben aufgesetz-
ter, vielfach künstlich erscheinender Raumgebilde im Stile des Saar-Lor-Lux-Raumes. Diese Feststel-
lung soll keinesfalls die Notwendigkeit der interregionalen Kooperation in Frage stellen - im Gegenteil:
Auch hier sind in politischer, institutioneller, finanzieller und rechtlicher Hinsicht noch zahlreiche De-
fizite zu beseitigen, um eine effektive partnerschaftliche Kooperation zu ermöglichen. Gleichzeitig aber
hat die lokale Ebene der Zusammenarbeit ob ihrer integrativen Funktion in den unmittelbaren Grenz-
räumen zweifelsohne eine Beachtung und politische Unterstützung verdient, die über den Besuch kom-
munaler Nachbarschaftsfeste hinausgeht. Hierzu gehört auch die Bereitschaft der übergeordneten Stel-
len, eigene Souveränitätsansprüche und politische Interessen angesichts der Notwendigkeit des Aufbaus
140
grenzüberschreitender Organisationsstrukuren zurückzustellen. Dies gilt in gleicher Weise für diejenigen
kommunalen Gebiets körperschaften, die - glücklicherweise immer seltener - durch übertriebenes
„Kirchturmdenken“ sachlich notwendige Kooperationen blockieren. Nur durch die Bereitschaft aller
Beteiligten zu konsensualen sachorientierten Lösungen können dauerhaft lebensfähige Formen der Zu-
sammenarbeit entstehen. Daß letztere angesichts des zunehmenden Bedeutungsverlustes der Staatsgren-
zen in Europa eines Tages eher als Normalität denn als Ausnahme wahrgenommen werden, bleibt zu
hoffen.
141
11 Zusammenfassungen
11.1 Zus ammenfassung
Der Saar-Lor-Lux-Raum ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl grenzüberschreitender Kooperati-
onsformen. Die Partnerschaft verschiedenster Institutionen, wie Parlamente, Regierungen, Kammern
und Verbände, sowie die Zusammenarbeit von regionalen Gebietskörperschaften haben auch unter-
schiedliche Zuschnitte dieses künstlichen Raumgebildes hervorgebracht. Die herrschende Verwirrung
bezüglich seiner uneinheitlichen Abgrenzung sowie seine Größe führen seitens der betroffenen Bevölke-
rung zu Problemen, diese „Regionalisierung“ als notwendige Entwicklung wahrzunehmen bzw. sich mit
diesem Raum zu identifizieren. Gleichzeitig haben sich auf der lokalen Ebene mehrere Untereinheiten
von Saar-Lor-Lux etabliert, in denen kommunale Gebietskörperschaften bemüht sind, ihre grenzüber-
schreitenden Kontakte zu verbessern und zunehmend zu institutionalisieren.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach5 welchen Beitrag zum europäischen Integrationsprozeß
diese Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Vergleich zu übergeordneten Ebenen zu
leisten im Stande sind. Dabei wird das in der europäischen Raumordnungsdiskussion zunehmend an
Bedeutung gewinnende Leitbild der Städtenetze zugrundegelegt, dessen grenzüberschreitende Anwend-
barkeit anhand dreier konkreter Fallbeispiele diskutiert wird. Mit der Agglomération Transfrontalière
du Pôle Européen de Développement Longwy-Rodange-Athus (PED), dem Europäischen Tal der
Obermosel sowie dem Saar-Rosselle-Raum wurden drei Gebiete des Saar-Lor-Lux-Raumes gewählt, in
denen die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine relativ starke Institutionalisierung
erfahren hat. Die Kooperation in diesen Räumen ist in den letzten Jahren in einen sehr dynamischen
Entwicklungsprozeß getreten, der maßgeblich durch die Gemeinschaftsinitiative INTERREG II sowie
durch Verbesserungen im nationalen und internationalen Recht begünstigt wurde.
Eine deskriptive Analyse der Aktivitäten in den drei Teilräumen ist Grundlage einer weitergehenden
Untersuchung der Vorteile und Hemmnisse der Kooperation. Letztere wurden insbesondere im Rahmen
einer Befragung lokaler Akteure im Grenzraum ermittelt. Dabei ergeben sich sehr unterschiedliche
Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Kooperation, die sehr stark von deren bisheriger Insti-
tutionalisierung abhängen. Entscheidend wirkt hierbei auch die hauptamtliche Unterstützung der politi-
schen Aktivitäten, wie sie im Falle des PED durch das Observatoire de l'Urbanisme in Longwy, im
Falle des Saar-Rosselle-Raumes durch das Kooperationsbüro beim Stadtverband Saarbrücken gewähr-
leistet scheint. Hier zeichnen sich Strukturen ab, die einen dauerhaften Bestand der Kooperation erwar
ten lassen und trotz des möglichen Wechsels politischer Akteure eine gewisse Kontinuität versprechen.
Diese Entwicklung geht einher mit der zunehmenden thematischen Diversifizierung der Kooperationsbe-
reiche. Zunehmend werden auch „harte“ Themen, wie Fragen der Siedlungsentwicklung, des technischen
Umweltschutzes oder des gemeinsamen Betriebs von Einrichtungen, zum Gegenstand grenzüberschrei-
tend-interkommunaler Vorhaben. Trotz aller strukturellen, juristischen und administrativen Hindernisse
profitieren die beteiligten Stellen im grenznahen Raum dabei oftmals von der Existenz gemeinsamer
(Umgangs-)Sprachen und kultureller Gemeinsamkeiten. Zudem zeichnet sich eine relativ große Akzep-
tanz der grenzüberschreitenden Bemühungen durch die lokale Bevölkerung ab, da sich die Ergebnisse in
der Regel auch positiv in ihrer eigenen Lebenswelt niederschlagen (z.B. Verbesserung des grenzüber-
schreitenden Personennahverkehrs).
Formen und Inhalte der lokalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zeigen vielfach typische
Charakteristika der Städtevemetzung: ihre Freiwilligkeit, die Komplementarität der Partner sowie die
Schaffung unkonventioneller, aus den nationalen Verwaltungshierarchien ausscherender Instititutionen
spiegeln deren grundlegende Motivation wider, durch die Nutzung von Synergieeffekten eine stärkere
Stellung im regionalen, nationalen oder gar internationalen Raumgefüge zu erlangen. Dabei wird im
vorliegenden Falle gleichzeitig ein wertvoller Beitrag zur Überwindung der EU-Binnengrenzen geleistet,
der die derart zusammenwachsenden Räume zu Kernzonen des europäischen Integrationsprozesses
macht. Sie sind Beispiel für eine „bottom-up“-EntWicklung, die die innere Kohäsion Europas tragfähi-
ger macht und das gegenseitige Verständnis der Bevölkerung in den Grenzräumen verbessern hilft.
142
11.2 Résumé
L'espace Sar-Lor-Lux est caractérisé par un grand nombre de formes de coopération transfronta-
lière. Le partenariat entre différentes institutions telles que parlements, gouvernements, chambres de
commerce et d‘industrie et associations ainsi que la coopération entre les collectivités régionales ont
produit des délimitations différentes d‘un espace que l‘on doit finalement qualifier „d'artificiel“. Il existe
donc une certaine confusion, due aux différentes délimitations de cet espace, à tel point que même la
population concernée a quelques fois du mal à le reconnaître, à s'y identifier et s'y investir. Cependant,
on observe au niveau local l'établissement de subdivisions au sein de Sar-Lor-Lux dans lesquelles des
collectivités locales s'engagent à améliorer leurs contacts transfrontaliers ainsi qu'à les institutionnali-
ser.
Le présent travail étudie la contribution au processus d'intégration européenne que ces formes de co-
opération transfrontalière peuvent apporter par rapport au niveaux supérieurs de coopération. Il se base
sur le concept des réseaux de villes, qui joue un rôle croissant dans le débat européen en matière
d'aménagement du territoire et dont l'application transfrontalière sera discutée sous forme de trois étu-
des de cas. Par le choix de T Agglomération Transfrontalière du Pôle Européen de Développement
Longwy-Rodange-Athus (PED), de Y Europäisches Tal der Mosel et du Saar-Rosselle-Raum, trois
structures de Sar-Lor-Lux, dans lesquelles la coopération intercommunale transfrontalière a connu une
institutionnalisation considérable, ont été analysées. Ces dernières années, la coopération dans cet
espace est entrée dans un processus très dynamique, qui a surtout profité de l'initiative communataire
INTERREG II et d'une amélioration des cadres juridiques nationaux et internationaux.
Une analyse déscriptive des activités dans les trois secteurs sera la base d'une étude approfondie des
atouts et des inconvénients de la coopération. Ces derniers ont surtout été relevés par une enquête auprès
des acteurs locaux dans l'espace frontalier. Il en résulte des conditions très variées pour la coopération
transfrontalière, fortement dépendentes de son degré d'institutionnalisation. Un facteur important est le
soutien professionnel accordé aux activités politiques, assuré dans le cadre du PED par Y Observatoire
de l'Urbanisme, dans l'espace Sarre-Rosselle par le Kooperationsbüro au Stadtverband Saarbrücken.
Ils représentent des structures „durables“ qui, malgré les changements possibles des acteurs politiques,
garantissent une certaine continuité de la coopération. Cette évolution démontre également une diversifi-
cation thématique croissante des domaines de coopération. De plus en plus de sujets „sensibles“, tels
que des questions d'urbanisme, la protection de l'environnement ou la gestion commune
d'établissements publics, deviennent l'objet d'initiatives intercommunales transfrontalières. Malgré tous
les obstacles structurels, juridiques et administratifs, les partenaires dans les espaces limitrophes profi-
tent souvent de l'existence d'une langue (ou d'un diaclecte) commune et de similarités culturelles. En
outre, on peut observer une acceptation relativement élevée de la part de la population locale en faveur
des activités transfrontalières car celles-ci ont en général un impact immédiat et positif sur leur vie quo-
tidienne (p.ex. amélioration des transports en commun transfrontaliers).
Les formes et les sujets de la coopération transfrontalière locale démontrent souvent les caractéristi-
ques des réseaux de villes: la volonté et la complémentarité des partenaires ainsi que la création
d'institutions souvent inconventionnelles, sortant du cadre administratif hiérarchique national, qui
réflètent bien leur objectif d'atteindre une position plus concurentielle dans l'espace régional, national
voire international en profitant des effets de synergie. En même temps ces activités aident à surmonter
les frontières intra-européennes et transforment ces espace en espaces noyaux du processus d'intégration
européenne. Ce sont des exemples pour un développement par le bas („bottom-up“) qui renforce la
cohésion interne de l'Europe et qui contribue à l'entente mutuelle des habitants des espaces frontaliers.
143
11.3 Zesummefassung
De Saar-Lor-Lux Raum zeechnet sech durch vill Koperatiounsformen iwert d'Grenzen eraus aus.
D'Zesummenschaffen vun verschiddenen Institutiounen, ewéi dTarlementer, d'Regierungen, Arbechter-
verbänn an Associatiounen, ewéi och d'Kollaboratioun vun regionalen territorialen Kollectivitéiten hun
verschidden Iwerschneidungen vun desem artifiziellen Raumensembel matsechbruecht. Déen actuellen
Durcheneen iwert déi oneenheetlech Ofgrenzung ewéi och d'GréiBt vun desem Raum feiern bei der kon-
cerneierter Populatioun zum Problem dess "Regionaliséierung" als noutgedrongen Entwecklung ze ac-
ceptéieren an sech mat desem Raum ze identifizéieren. Gleichzeiteg hun sech op lokalem Plang ver-
schidden kleng Ennergruppen vun Saar-Lor-Lux etabléiert wou communal territorial Kollectivitéiten
versichen hir grenziwerschreitend Contacter ze verbesseren an emmer méi ze institutionaliséieren.
Dess Arbecht gréift dTro op waat fir eng Kontibutioun dess verschidden transfrontaliär Koperatio-
unsformen zum europäeschen Integratiounsprzeß béidroen am Vergléich zu héigeren politeschen Instan-
zen. Héi gett déi Konzeptioun vun der Vernetzung vun de Stiet, déi an der euroäescher Diskussioun vum
Aménagement vum Territoire eng emmer greisser Roll spillt, an senger Applicatioun um Terrain mat
Hellef vun dréi konkreten Beispiller diskutéiert, Mat den Beispiller Agglomération Transfrontalière du
Pôle Européen de Développement Longwy-Rodange-Athus (PED), dem Europäischen Tal der Ober-
mosel an dem Saar-Rosselle-Raum ginn dréi Regiounen ennersicht, an deenen déi inter-communal trans-
ffontaliär Koperatioun e relativ stark institutionaliséierten Charakter huet. D'Koperatioun an desen
Géigenden aß an deenen leschten Joeren an eng immens aktiv an dynamesch Entwécklongsphase komm,
déi durch di communautär Initiativ INTERREG II, awer och durch d'Amelioratiounen am nationalen an
am internationalen Droit vereinfacht ginn sinn.
Eng deskriptiv Analyse vun den Aktivitéiten an desen dréi Raim aß d'Base vun enger vaster Ënner-
suchung vun den Avantagen an den Schwieregkeeten vun der Koperatioun. Dess Avantagen an Schwie-
regkeeten sinn besonnesch am Kader vun enger Emmfro bei lokalen Akteuren op d'Tapéit komm. Héibéi
erginn sech ganz verschidden Basiskonditiounen fir déi transfrontaliär Koperatioun, déi stark vum Ni-
veau vun der Institutionaliséierung ofhänken. Héi spillt déi professionel Ennerstetzung vun den polite-
schen Aktivitéiten, ewéi zum Beispill am Fall vum PED durch den Observatoire de TUrbanisme zu
Longwy, an am Fall vum Saar-Rosselle-Raum durch den Kooperationsbüro vum Stadtverband Saar-
brücken, eng grouß Roll. Héi entsünn Strukturen woü een eng zolid an kontinuell Koperatioun erwaar-
den kann, sugur wann e Wiessei vun poüteschen Responsabelen a Kraaft trëtt. Dess Entwécklong bréngt
eng emmer méi grouß thematesch Diversifikatioun vun den Koperatiounsberéicher mat sech. Emmer méi
oft gin "schwéier" Themen, ewéi Froen iwert d'Entwécklong vun der Wunnengssituatioun, oder vu kon-
kretem Emweltschutz, oder vu engem Zesummenbetreiwen vun Infrastrukturen fir transfrontaliär-
interkommunal Projeen ze realiséieren. Trotz den strukturellen, juristeschen an administrativen Schwie-
regkéeten profitéieren déi betraffen Platzen am noen Grenzraum vun der Existenz vun gemeinsamen
(Emgangs-)Sproochen an vun kulturellen Ahnlechkeeten. Dobéi kennt eng relativ grouß Acceptanz vun
de lokalen Awunner fir transfrontaliär Efforen well sech d’Resultater vun deser Koperatioun meechtens
positiv op hiert eegend Liewen auswierken (ewéi z. B. d’Amelioratioun vum transfrontaliären Personen-
verkéier).
DTorrn an den Contenu vun deser lokaler transfrontaliärer Zesummenaarbecht weisen oft typesch
Charakteristiken vun deem waat een StiedVernetzung nennt: dTréiwëllegkeet, d'Komplementärst vun
den Partner an d'Schaaffen vun onconventionnellen Institutiounen déi iwert d'national Verwaltungshier-
archie eraus ginn, refletéieren déi grondleegend Motivation an zwar durch d'Zesummeschaffen vun
Synergieeffekten eng stark Roll am regionalen, nationalen oder e sougur internationalem Espace ver-
wirklechen, od ze ereechen. Desen Fall aß och eng wertvoll Kontibutioun fir d'Iwerkommen vun den
Bannengrenzen vun der Europäescher Unioun. Esou gin dess néi Raim zu Knietpunkten vum europäe-
schen Inegratiounsprozeß. Si sinn Beispiller fir eng "bottom-up" Evolutioun. déi di intern Cohäsioun
vun Europa méi resistent mecht an d'geigenseitegt Verstehstemech vun der Populatioun an de Grenzre-
giounen amelioréiert.
144
11.4 Summary
The Saar-Lor-Lux-region shows a large variety of transfrontier co-operation activities. The part-
nership of several institutions including parliaments, governments, chambers and associations and the
co-operation of regional authorities, have produced various spatial definitions of this „artificial“ area.
This confusion about its demarcation and its size creates problems for the population concerned to ac-
cept this regionalization as a necessary development and to identify themselves with the region. At the
same time on a local level several sub-regions within Saar-Lor-Lux are established. Here local authori-
ties try to improve, and increasingly to institutionalize, their border crossing contacts.
The present work follows the question how much these cross border co-operations contribute to the
european integration process compared with the authorities mentioned above. It is based on the model of
city-networking, which is gaining increasing importance in the european development discussion. Its
applicability to cross border matters is portrayed within three examples. With the Agglomération
Transfrontalière du Pôle Européen de Développement Longwy-Rodange-Athus (PED), the Europä-
isches Tal der Obermosel and the Saar-Rosselle-Raum three areas within Saar-Lor-Lux were chosen
where local authorities already achieved a relatively strong institutionalization of their cross border co-
operation. The co-operation within these areas started a very dynamic development process, which has
been advanced considerably by the financial support of the community initiative INTERREG II and by
amendments in national and international law.
A descriptive analysis of the activities within these spaces forms the basis of a following examination
of the advantages and impediments to the co-operation. The latter were established by a survey with
local protagonists. This survey reveals totally different basic conditions for the cross border co-
operation, which depends very much on the existing institutionalization. Another determining factor is
also the professional support of political activities, as guaranteed for the PED by the Observatoire de
l’Urbanisme in Longwy and for the Saar-Roselle region by the Kooperationsbüro at the Stadtverband
Saarbrücken. They show structures, which promise a certain continuity of the co-operation in spite of
possible changes of the politicians. This development also produces a thematic diversification of co-
operation. ‘Tough’ subjects like urban development, environmental protection or the common operation
of institutions increasingly become part of transfrontier co-operation of local authorities. In spite of
structural, legal and administrative hindrance most of the involved authorities within zones close to the
border, profit from a common language or cultural background. Additionally the transfrontier activities
meet with general acceptance of the population, because the results influence their life in a positive way
(e.g. improvement of cross border public transport).
Form and content of local transfrontier co-operation very often show typical phenomena of city-
networking: its voluntary nature, complementary partners as well as the creation of unconventional insti-
tutions, which totally differ from national administration hierarchy, show their motivation to gain more
importance on the regional, national and even international level by the use of synergy effects. In the
present case this also contributes to overcome the EU internal borders which define those territories as
the core areas of the european integration process.They are examples for a bottom-up development,
which stabilizes the cohesion of Europe and improves the mutual understanding of the population within
the border areas.
145
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Wachowiak, H. (1997): Tourismus im Grenzraum. Touristische Nachfragestrukturen unter dem Einfluß von Staatsgrenzen
am Beispiel der Grenzregion Deutschland-Luxemburg. Materialien zur Fremdenverkehrsgeographie, 38. Trier
Wächter, J. (1997): EU-Fördermittel für die Kommunen: womit können sie rechnen? Bestandsaufnahme und Perspekti-
ven. Vortrag (unveröffentl.) anläßlich der EuRegio-GeneralVersammlung vom 26.2.1997. Saarbrücken
Wackermann, G. (1986): Beifort, Colmar, Mulhouse, Bâle, Fribourg-en-Brisgau. Un espace économique transfronta-
lier.Notes et études documentaires 4824. Paris
Walcha, H. (Hrsg.)(1994): Euroregion Neisse-Nisa-Nysa. Möglichkeiten grenzüberschreitender kommunaler Zusammen-
arbeit. Sankt Augustin
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lungspolitik. Schriftenreihe B 5, S. 6-10. Berlin
Weichhart, P. (1990): Raum bezogene Identität. Bausteine zur einer Theorie räumlich-sozialer Kognition und Identifikati-
on. Stuttgart
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ZUKUNFT SaarMoselle Avenir (1997): Pressemitteilung vom 25.11.1997. Saarbrücken
13
Anhang
• Liste der Gesprächspartner/innen der Experteninterviews
• Liste der Gesprächspartner/innen der Gemeindebefragung
• Fragebogen (deutsche Fassung)
• Fragebogen (französische Fassung)
Gesprächspartner/innen der Experteninterviews
(Mai 1995 - Januar 1997)
Dr. Annegret BUCHER Saarländischer Städte- und Gemeindetag Saarbrücken
Gérard Calais Service d'Etudes du SG AR (SES GAR) Lorraine Pont-ä-Mousson
Alphonse Cruchten Syndicat des Villes et Communes du Luxembourg Luxemburg
Martine DESSE Département Moselle (Conseil Général) Metz
Dr. Thomas GEYER Planungsgemeinschaft Region Trier Trier
Laurence Gillot EuRegio SaarLorLuxRhein a.s.b.l. Luxemburg
Christian GLÖCKNER Innergemeinschaftliches Reginalinstitut (IRI) a.s.b.l. Luxemburg
Dr. Gregor Halmes Ministerium für Wirtschaft u. Finanzen d. Saarlandes Saarbrücken
Hubert LAURENT Préfecture de la Région Lorraine, Secrétariat Général pour les Affaires Régionales (SGAR) Metz
Maria LEPRÉVOST Région Lorraine (Conseil Régional) Metz
Jacques Mambriani Département Moselle (Conseil Général) Metz
Louis-François REITZ Observatoire de TUrbanisme de l'Agglomération du PED Longwy
Jean-Paul RINGLET Province du Luxembourg, Cabinet du Gouverneur Arlon
Susanne SCHWARZ Landkreistag des Saarlandes Saarbrücken
Jean-Claude Sinner Ministère de l'Aménagement du Territoire Luxemburg
165
Gesprächspartner/innen der Gemeindebefragung (März-Aprii 1997)
Gebietskörperschaft Lothringen Interviewpartner/in Funktion
Commune d'Apach Monsieur Rollinger Monsieur Metternich Maire Adjoint au Maire
Ville de Creutzwald Monsieur Maiwurm Monsieur Laufer Adjoint au Maire Adjoint au Maire
Ville de Forbach Monsieur Leroy Service technique
Ville de Freyming-Merlebach Monsieur Says Secrétaire général
Ville de Longlaville Monsieur Corbelloddi Maire
Ville de Longwy Monsieur Foumel Monsieur Rézette Adjoint au Maire Directeur des Services techniques
Ville de Metz Monsieur Rausch Mademoiselle Lecat Sénateur-Maire Chargé de mission
Ville de Mont-Saint-Martin Monsieur Thiery Secrétaire général
Ville de Sarreguemines Monsieur Momper Service de Furbanisme
Ville de Sauines Monsieur Zolfo Secrétaire général
Commune de Villers-la-Montagne Monsieur Boudot Maire
Luxemburg
Commune de Bascharage Monsieur Hilger Ingénieur - Inspecteur
Commune de Mertert/W asserbillig Monsieur Schummer Secrétaire communal
Commune de Pétange Monsieur Klein Député-Maire
Commune de Remerschen Monsieur Legill Secrétaire communal
Provinz Luxemburg
Comune d'Aubange Monsieur Lanssens Secrétaire communal
Commune de Messancy Monsieur Gillet Chef de service administratif
Commune de Musson Monsieur Rongvaux Secrétaire communal
Ville de Virton Monsieur B altus Secrétaire communal
166
Rheinland-Pfalz
Verbandsgemeinde Konz Herr Lutz Herr Wagner Büroleiter Leiter Verkehrsamt
Verbandsgemeinde Trier-Land Herr Schmelzle Finanzverwaltung
Landkreis Trier-Saarburg Herr Dr. Groß Landrat
Saarland
Gemeinde Großrosseln Herr Wagner Leiter Hauptamt
Gemeinde Kleinblittersdorf Herr Gros che Leiter Bauamt
Gemeinde Perl Herr Bastian Leiter Hauptamt
Gemeinde Rehlingen-Siersburg Herr Silvanus Frau Backes Herr Schellenbach Bürgermeister Kultur, Sport, Öffentlichkeitsarbeit Abteilungsleiter Hauptamt
Landeshauptstadt Saarbrücken Herr Dr. Bahr Frau Bomholdt-Fried Frau Schultz-Feegen Dezematsleiter interregionale Zusammenarbeit Interregionale Zusammenarbeit
Stadtverband Saarbrücken Herr Kleffner Sachbearbeiter grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Mittelstadt Völklingen Herr Paquet Abteilung Stadtplanung
Universität des Saarlandes
Fachrichtung Geographie
Dipl.-Geograph Christian SCHULZ
Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit im
Saar-Lor-Lux-Raum - Lokale Städtenetze und ihre Bedeutung für den
Europäischen Integrationsprozeß
Befragung der kommunalen
Gebietskörperschaften
Name der Gebietskörperschaft:..........................................
Tag und Uhrzeit der Befragung:.........................................
Gesprächspartner/in:...................................................
Funktion:..............................................................
1 Grenzüberschreitende Aktivitäten der Gemeinde
1.1 ln welchen Bereichen ist Ihre Gemeinde grenzüberschreitend tätig?
Kultur Bildung
Siedlungsentwicklung Verkehrsinfrastruktur
Öffentl. Personennahverkehr Wirtschaftsförderung
Ver-/Entsorgung Umweltschutz
Soziales Sport
Tourismus Organisatorische Fragen
sonstiges:
1.2 Wer sind die Partner dieser Kooperation?
lokale Gebietskörperschaften
regionale Gebietskörperschaften
Nationalstaaten
öffentliche Einrichtungen
Kammern, Verbände, Vereine
Wirtschaftsunternehmen
sonstige:.........................
1.3 Seit wann besteht die Kooperation?
seit:.............................
1.4 Auf welcher Basis wird kooperiert?
informelle Absprachen
Kooperationsvereinbarung
Runder Tisch, Kommunale Arbeitsgemeinschaft o.ä.
privatrechtlich organisiert (z.B. Verein)
Beteiligung an gemeinsamen Enrichtungen (z.B. Kläranlage)
projektbezogene Ausschüsse
sonstige:..................................................
1.5 Gibt es Projekte / Themenbereiche, bei denen eine echte Arbeitsteilung
praktiziert wird?
ja
Wenn ja, in welcher Form?
nein
2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Kooperation
2.1 Nur für Gemeinden in Belgien und Luxemburg: Welche Verbesserungen
hat die „Convention Benelux concernant la coopération transfrontalière...“ seit
1991 gebracht?
2.2 Nur für Gemeinden in Deutschland, Frankreich und Luxemburg: Was
erwarten Sie von dem „Karlsruher Übereinkommen über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit...“?
2.3 Sehen Sie Hindernisse für die Kooperation
im nationalen Recht? ja nein
in zwischenstaatlichen Abkommen? ja nein
Wenn ja, welcher Art?......................................
2.4 Kommt eine der in den vorgenannten Abkommen vorgesehenen
Organisationsstrukturen für Ihre Gemeinde in Betracht bzw. wird sie bereits
genutzt?
ja nein
Wenn ja, welche und in welchem Zusammenhang?
3
Finanzielle Rahmenbedingungen
3.1 Stellt Ihre Gemeinde eigene Haushaltsmittel für grenzüberschreitende
Aktivitäten ein?
ja nein
Wenn ja, für welche Bereiche?
3.2 Profitierte Ihre Gemeinde bisher von regionalen, nationalen oder
europäischen Fördermitteln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit?
regional ja nein
national ja nein
europäisch ja nein
Wenn ja, welche Programme?
3.3 Profitierte Ihre Gemeinde von Geldern der Gemeinschaftsinitiative
INTERREG I?
ja, unmittelbar im Rahmen eines eigenen Projektes, nämlich:
ja, aber nur indirekt durch:
nein
3.4 Wären Sie in der Lege gewesen, das/die RrojeKt/e ohne die INTERREG-
Gelder in Angriff zu nehmen?
ja
nein
3.5 Erwarten Sie von INTERREG II eine stärkere Berücksichtigung kommunaler
Interessen?
ja nein
3.6 Haben Sie eine Förderung durch INTERREG II beantragt?
ja nein
Falls ja, handelt es sich dabei um
ein rein kommunales Projekt?
ein Gemeinschaftsprojekt mit regionalen Partnern?
ein Gemeinschaftsprojekt mit privaten Partnern?
sonstiges:.............................................
3.7 Fühlen Sie sich über die Fördermöglichkeiten durch INTERREG II und das
notwendige Antragsverfahren ausreichend informiert?
3.8 Woher beziehen Sie Ihre Informationen über europäische
Förderprogramme wie INTERREG II?
EU-Kommission
Nationale Ministerien/Regierungen
Regionale Behörden/Regierungen
Verbände (z.B. Städte- u. Gemeindetag, EuRegio SaarLorLuxRhein)
politische Parteien
sonstige:
4 Hemmnisse und Perspektiven der Kooperation
4.1 Welche praktischen Probleme treten bei der Zusammenarbeit mit Ihren
Kolleginnen und Kollegen jenseits der Grenze auf?
sehr kaum
störend störend störend
Sprachprobleme
kulturell o. mentalitätsbedingte
Verständigungsprobleme
technische Probleme
politisch bedingte Probleme
sonstige Schwierigkeiten:
Bemerkungen:
4.2 Wie empfinden Sie den Abstimmungs- bzw. Entscheidungsprozeß mit
Ihren Partnern?
nicht schwieriger als mit Nachbarkommunen des eigenen Landes
leichter als mit Nachbarkommunen des eigenen Landes
mühsamer, aber von Entschlossenheit und gegenseitigem Vertrauen
geprägt
oftmals sehr mühsam, aber lohnend
sehr mühsam und ernüchternd
sonstiges:....................................................
4.3 Werden Sie bei der organisatorischen Vorbereitung und Umsetzung Ihrer
grenzüberschreitenden Aktivitäten von Dritten beratend unterstützt?
ja nein
Wenn ja, von wem?
Europäische Institutionen
Nationale Ministerien/Regierungen
Regionale Behörden/Regierungen
Verbände (z.B. Städte- u. Gemeindetag, EuRegio SaarLorLuxRhein)
andere Gemeinden
Rechtsanwalt
sonstige:........................................................
4.4 Ist Ihnen die EuRegio SaarLorLuxRhein a.s.b.l. bekannt?
ja nein
4.5 Ist Ihre Gemeinde Mitglied der EuRegio?
ja nein
Wenn nein, ist ein Beitritt geplant?
ja nein
Falls kein Beitritt geplant ist, aus welchen Gründen nicht?
4.6 Wie bewerten Sie persönlich der» Mutzen und die Perspektiven der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
4.7 Sonstige Bemerkungen:
Universität des Saarlandes
Fachrichtung Geographie
Dipl.-Geograph Christian SCHULZ
La coopération intercommunale transfrontalière en Saar-Lor-Lux
Les réseaux de villes et leur rôle dans le processus
d'intégration européenne
Enquête auprès des collectivités locales
Nom de la commune:.........
Date et heure de l'entrevue:
Personne interrogée:.......
Fonction:..................
1 Les activités transfrontalières de la commune
1.1 Dans quels secteurs travaillez-vous d'une façon transfrontalière?
Culture
Développement urbain
Transport en commun
Approvisionnement/assainissement
Affaires sociales
Tourisme
Enseignement/formation
Infrastructure de transport
Développement économique
Protection de l'environnement
Sport
Questions d'organisation
autres:
1.2 Quels sont les partenaires de cette coopération?
Collectivités locales
Collectivités régionales
Etat(s)
Organismes publics
Chambres, associations
Entreprises privées
autres:......................
1.3 Depuis quand existe-t-elle?
depuis:.....................
1.4 Quelle base a-t-elle?
accords informels
convention de coopération
table ronde, groupe de travail communal etc.
organisation privée (p.e. association)
participation à une institution commune (p.e. station d'épuration)
comité d'accompagnement d'un projet
autres:........................................................
1.5 Y-a-t-il des projets/secteurs, où vous pratiquez une vraie division du
travail?
oui
Si oui, sous quelle forme?
non
2 Le cadre juridique de la coopération
2.1 Exclusivement les communes belges et luxembourgeoises: Quels sont les
progrès que la „Convention Benelux concernant la coopération
transfrontalière...“ de 1991 a généré?
2.2 Exclusivement les communes allemandes, françaises et
luxembourgeoises: Qu est-ce que vous attendez de la ratification de I'“Accord
de Karlsruhe“?
2.3 Voyez-vous des obstacles pour la coopération
dans la juridiction nationale? oui non
dans les conventions internationales? oui non
Si oui, de quel type?
2.4 Avez-vous envisagé d'utiliser ou pratiquez-vous déjà une des formes de
coopération prévues par les accords mentionnés?
oui
non
Si oui, de quelle forme s'agit-il et dans quel cadre est-elle appliquée?
3 Le cadre financier
3.1 Est-ce que votre commune dispose d un budget uniquement voué à des
activités transfrontalières?
oui non
Si oui, dans quels secteurs?
3.2 Est-ce que votre commune a déjà bénéficié des fonds européens,
nationaux ou régionaux pour la coopération transfrontalière?
régional oui non
national oui non
européen oui non
Si oui, de quelles programmes s'agit-il?
3.3 Est-ce que votre commune a pu profiter de I initiative INTERREG I?
oui, directement dans le cadre d'un projet propre, qui était:........
oui, mais seulement d'une manière indirecte:
non
3.4 Auriez-vous été capable de réaliser le(s) projet(s) sans l'aide de l'initiative
INTERREG I?
3.5 Attendez-vous de I initiative INTERREG II une participation plus forte des
communes?
oui non
3.6 Avez-vous demandé des moyens à I initiative INTERREG II?
oui non
Si oui, est-ce qu'il s'agit
d'un projet strictement communal?
d'un projet commun avec des partenaires régionaux?
d'un projet commun avec des partenaires privés?
autres:..........................................................
3.7 Est-ce que vous pensez être assez bien informé sur les possibilités
d INTERREG II et les procédures administratives nécéssaires pour faire des
demandes?
oui
non
3.8 Où est-ce que vous vous renseignez d'habitude sur les programmes
européens comme INTERREG II?
Commission de l'UE
Ministères/gouvernements nationaux
Administrations/gouvernements régionaux
Associations (p.e. association de communes, EuRegio SaarLorLuxRhein)
Partis politiques
autres:
4
Obstacles et perspectives de la coopération
4.1 Quels sont les problèmes pratiques de la coopération avec vos collègues
,,d outre-frontières“?
très peu
gênant gênant gênant
problèmes linguistiques
problèmes de compréhension dûs à des
différences de mentalités ou cultures
problèmes administratifs
problèmes politiques
autres:
remarques:
4.2 Que pensez-vous du processus de négociation et de lobtention d accords
avec vos partenaires?
n'est pas plus difficile qu'avec les communes voisines de notre pays
plus facile qu'avec les communes voisines de notre pays
plus fatigant, mais caractérisé par la volonté et par la confiance
des deux côtés
souvent très fatigant, mais ça vaut la peine
très fatigant et illusoire
autres:......................................................................
4.3 Profitez-vous d'un soutien extérieur pour ( organisation et la réalisation de
vos activités transfrontalières?
oui non
Si oui, de quel organisme?
Institutions européennes
Ministères/gouvernements nationaux
Administrations/gouvernements régionaux
Associations (p.e. association de communes, EuRegio SaarLorLuxRhein)
D'autres communes
Avocat
autres:................................................................
4.4 Connaissez-vous I EuRegio SaarLorLuxRhein a.s.b.l.?
oui non
4.5 Est-ce que votre commune est membre de l'EuRegio?
oui non
Si non, est-il envisagé de devenir membre?
oui non
Si ce n'est pas prévu, pour quelles raisons?
4.6 Comment jugeriez-vous personellement les impacts et les perspectives de
la coopération transfrontalière sur le secteur dont vous avez la responsabilité?
4.7 Autres remarques:
177
Saarbrücker Geographische Arbeiten
vormals: Arbeiten aus dem Geographischen Institut der Universität des Saarlandes
Band 27: Habicht, W.: Dorf und Bauernhaus im deutschsprachigen Lothringen und im Saarland. 452 S., 35
Karten, 57 Abb., 40 Fig., 19 Tab.; Saarbrücken 1980. DM 40,-
Band 28: Nicht besetzt.
Band 29: Höhengrenzen in Hochgebirgen. Vorträge und Diskussionen eines DFG-Rundgespräches am 15.
und 16. Mai 1979, herausgegeben von Ch. Jentsch u. H. Liedtke; Carl Rathjens zum 65.
Geburtstag. 398 S., 19 Karten, 5 Abb., 48 Fig., 18 Tab.; Saarbrücken 1981. DM 60,-
Band 30: Prediger, A.: Neuerung und Erhaltung im ländlichen Raum (1830 - 1970). Eine sozialgeographi-
sche Untersuchung im Stadt-Umland-Bereich westlich von Saarlouis. 262 S., 18 Karten, 13 Abb.,
15 Tab.; Saarbrücken 1986. DM 32,-
Band 31: Fliedner, D.: Society in Space and Time. 291 S., 27 Fig., 3 Tab., Index; Saarbrücken 1981.
DM 30,-
Band 32: Strunk, H.: Zur pleistozänen Reliefentwicklung talfemer Areale der Eifel-Nordabdachung. 116 S.,
28 Abb., 11 Fotos, Tabellenanhang; Saarbrücken 1982. DM 18,-
Band 33: Leinenbach, C.: Die Rolle der Automobilindustrie im Industrialisierungsprozeß von Kolumbien
und Venezuela. Ökonomische, soziale und räumliche Aspekte. 346 S., 87 Abb., 56 Tab.; Saar-
brücken 1984. DM 52,-
Band 34: Fliedner, D.: Umrisse einer Theorie des Raumes. Eine Untersuchung aus historisch-geogra-
phischem Blickwinkel. 114 S., 3 Abb., 3 Tab.; Saarbrücken 1984. DM 18,-
Band 35: Soyez, D.: Ressourcen Verknappung und Konflikt. Entstehung und Raumwirksamkeit mit
Beispielen aus dem mittelschwedischen Industriegebiet. 345 S., 58 Abb., 10 Tab.; Saarbrücken
1985. DM 55,-
Band 36: Das Saarland. Bd. 1: Beharrung und Wandel in einem peripheren Grenzraum. Herausgegeben aus
Anlaß des 47. Deutschen Geographentages in Saarbrücken von D. Soyez, W. Brücher, D.
Fliedner, E. Löffler, H. Quasten u. J. M. Wagner. 408 S., 82 Abb. (einschl. Karten), 10 Tab.;
Saarbrücken 1989. DM 48,-
Band 37: Das Saarland. Bd. 2: Die Saar - eine Rußlandschaft verändert ihr Gesicht. Herausgegeben aus
Anlaß des 47. Deutschen Geographentages in Saarbrücken von D. Soyez, W. Brücher, D.
Fliedner, E. Löffler, H. Quasten u. J. M. Wagner. 203 S., 35 Abb. (einschl. Karten), 10 Tab.;
Saarbrücken 1989. DM 24,-
Band 38: Dörrenbächer, P.: Unternehmerische Anpassungsprozesse. Ein industriegeographisches Arbeits-
modell, dargestellt am Beispiel der Saarbergwerke AG. 307 S., 15 Abb., davon 1 Karte, 24 Tab.;
Saarbrücken 1992. DM 40,-
Band39: Huppert-Nieder, H.-P.: Altlastenmanagement. Ein Modell zur Erfassung, Erstbewertung und
Einstufung altlastverdächtiger Flächen. 255 S., 35 Abb., 28 Tab.; Saarbrücken 1992. DM 30,-
Band 40: Helfer, M.: Tourismus auf Rügen. Chancen und Risiken der Umstrukturierung infolge der deut-
schen Einigung. 231 S., 89 Abb. (einschl. Karten), 9 Tab.; Saarbrücken 1993. DM 28,-
Band41: Riedel, H.: Wahrnehmung von Grenzen und Grenzräumen. Eine kulturpsychologisch-
geographische Untersuchung im saarländisch-lothringischen Raum. 259 S., 87 Abb. (einschl.
Karten), 58 Tab.; Saarbrücken 1994. DM 40,-
178
Band 42: Brück, D.: Schwermetalle in Aueböden. Bewertung von Gefahrenpotentialen am Beispiel der
saarländischen Blies. 129 S., 38 Abb. (einschl. Karten), 38 Tab.; Saarbrücken 1995. DM 25,-
Band43: Barth, B.: Bodenerosionssimulation mit GIS. Untersuchungen auf repräsentativen saarländischen
Ackerstandorten. 140 S., 74 Abb. (einschl. Karten), 28 Tab.; Saarbrücken 1997. DM 28,-
Band 44: Saar-Lor-Lux, Umweltprobleme. Ergebnisse eines gemeinsamen Symposiums der Geographischen
Institute der Universitäten Metz, Nancy und Saarbrücken. Saar-Lor-Lux, Problèmes de
P environnement. Résultats d’un colloque commun des Instituts de Géographie des Universités de
Metz, de Nancy et de Saarbrücken. 177 S., 77 Abb. (einschl. Karten), 8 Tab.; Saarbrücken 1998.
DM 35.-
Band 45: Schulz, C: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum. Staatsgrenzenüberschrei-
tende lokale Integrationsprozesse. 178 S., 34 Abb. (einschl. Karten), 9 Tab.; Saarbrücken 1998.
DM 35,-
Saarbrücker Geographische Arbeiten
vormals: Arbeiten aus dem Geographischen Institut der Universität des Saarlandes
Sonderserie
Sonderband 1: Liedtke, H.: Die geomorphologische Entwicklung der Oberflächenformen des Pfälzer
Waldes und seiner Randgebiete. 232 S., 48 Abb., 6 Bilder; Saarbrücken 1968. Vergriffen
Sonderband 2: Fautz, B.: Die Entwicklung neuseeländischer Kulturlandschaften, untersucht in vier ausge-
wählten Farmregionen. 160 S., 32 Abb., 29 Karten; Saarbrücken 1970. Vergriffen
Sonderheft 3: Fliedner, D.: Physical Space and Process Theory. 44 S., 7 Fig., 4 Tab.;
Saarbrücken 1980.
DM 5,-
Sonderheft4: Aust, B.: Die staatliche Raumplanung im Gebiet der Saar-Lor-Lux-Regionalkommission, 98
S., 1 Karte, 9 Fig.; Saarbrücken 1983. DM 19,-
Sonderheft 5: Preusser, H.: Der Ausbruch des Mount St. Helens 1980. Administrative Reaktionen und ihre
räumlichen Auswirkungen. 102 S., 13 Abb., 3 Tab.; Saarbrücken 1985. DM 12.-
Sonderheftö: Hamhaber, L, M. C. Rabels u. M. L. Barker: Grundlagen der Umweitverträglichkeits-
prüfung. Recht, Praxis und Methodik. 108 S., 24 Abb., 1 Tab.; Saarbrücken 1992.
DM 18.-
Bezug und wissenschaftlicher Schriftentausch
Fachrichtung Geographie, Universität des Saarlandes
Postfach 151150, D-66041 Saarbrücken
Fax: +49 681 3022364, e-mail: tflaesch@geo.uni-sb.de
Germany
Allemagne
ISBN: 3-924525-45-5