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Die Lehre von den Schlüssen
einzelnen geöffneten Fenster dargestellt werden. Besteht daher der durch das
Urteil entworfene Formalsachverhalt, so bestehen notwendig auch alle die
in ihm enthaltenen Sachverhalte. Diesen letzteren Sachverhalten entsprechen
nun gewisse Urteile, nämlich diejenigen, welche diese einzelnen Sachverhalte
setzen oder zum intentionalen Gegenstück haben. Aus jenem ersten, dem
Universalurteil, folgen alle diese Einzelurteile, deren Formalsachverhalte
notwendig mit jenem Formalsachverhalt gegeben sind.
Der Formalsachverhalt eines Urteils kann aber nur diejenigen Sachver¬
halte in sich enthalten, die implizite von dem Urteil mitgesetzt werden, denn
er kann ja nur das enthalten, was ihm der Bedeutungsgehalt des Urteils zu¬
ordnet. Also muß das Ausgangsurteil implizite alle diejenigen Urteile in sich
enthalten, die jenen einzelnen in seinem Formalsachverhalt enthaltenen
Sachverhalten entsprechen. Aus einem Urteil können also nur diejenigen
anderen Urteile folgen, die in seinem Bedeutungsgehalt irgendwie enthalten
sind. Ebenso können aus mehreren Urteilen nur diejenigen Urteile folgen,
die in ihrem vereinigten Bedeutungsgehalt enthalten sind, d. h. diejenigen,
deren Formalsachverhalte mit den Sachverhalten, die von jenen mehreren
Urteilen entworfen werden, notwendig gegeben sind.
Sind die Prämissen wahr, so bestehen die von ihnen entworfenen Sach¬
verhalte. Folgt aus den Prämissen die Konklusio, so ist mit jenen bestehen¬
den Sachverhalten ihr Formalsachverhalt notwendig gegeben. Also ist dann
auch die Konklusio notwendig wahr. Die Wahrheit der Prämissen hat dem¬
nach die Wahrheit der Konklusio dann zur Folge, wenn die von den Prä¬
missen entworfenen Sachverhalte den Formalsachverhalt der Konklusio not¬
wendig mit sich führen. Ein gültiger Schluß muß also erstens von wahren
Urteilen ausgehen und zweitens durch deren Formalsachverhalte hindurch
sich einem in ihnen notwendig mitgegebenen Sachverhalt zuwenden und
dessen Urteilsgegenstück zur Konklusio machen. Der Schluß ist folgerichtig,
wenn er sich nach der Folge der Formalsachverhalte richtet. Die durch die
Prämissen gesetzten Formalsachverhalte enthalten dann den zureichenden
Grund für die Wahrheit der Konklusio. So ist mit der Wahrheit der Prä¬
missen notwendig die Wahrheit der Konklusio gegeben. Um in jeder Be¬
ziehung gültige Schlüsse zu bilden, muß man also von gewissen wahren
Urteilen als Prämissen ausgehen, zu den durch sie gesetzten Formalsachver¬
halten übergehen und Zusehen, welchen anderen Urteilen sie den zureichen¬
den Grund ihrer Wahrheit zu bieten vermögen. Die dann zureichend be¬
gründeten anderen Urteile bilden die folgerichtigen Konklusionen aus jenen
Prämissen und sind notwendig wahr.