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Beratung und gemeinsames, solidarisches Operieren in ein¬
schlägigen technischen und handelspolitischen Fragen nahe-
legte, war die Grundlage für eine Annäherung und Befreun¬
dung der beiden Gründerfamilien, die schon in den zwanziger
Jahren zum gemeinsamen Betrieb von Glasurmühlen in Sa.ar-
hölzbach und schliesslich zur Gründung der Firma führte.
Geschäftlich hatten die beiden Fabriken Wallerfangen und
Mettlach schon seit etwa 1818 insofern in Verbindung gestan
den, als die erstere der letzteren regelmässig grossere
Sendungen Bleimennige und Kreide zu liefern pflegte./
Die Fabrik zu Septfontaines war nach dem Tode Peter
Josef Boch’s im Jahre 1818 zunächst bis 1820 auf gemeinsame
Rechnung der Erben weiter betrieben worden. 1820 gelangte
sie durch Erbschaft je zur Hälfte in den Besitz von Johann
Franz Bocli-Buschmann und seines Schwagers, J. P. B, Dutreux,
Die Mettlacher Fabrik blieb bis zum Eintritt in die Firma
Eigentum von Johann Franz Boch-Buschmann, dessen Firmen¬
zeichnung auch sein Sohn Eugen, als er 1831 in die Leitung
der Firma eintrat, unverändert übernahm. Ebenso war die Wal-
lerfangener Fabrik nach wie vor im Besitz und unter der
Leitung Nicolas Villeroy's, der sie gegründet hatte. Diese
drei Fabriken: Septfontaines, Mettlach und Wallerfangen
wurden nun durch Gesellschaftsvertrag vom 14. April 1836
mit Gültigkeit vom 1. Januar 1836 ah unter der gemeinsamen
Firma Villeroy & 3och zu einer offenenHandelsgesellschaft
zusanmengefasst. Der Vertrag wurde auf der Saarmühle zu-
Freimersdorf vor dem Kgl. Notar Ludw. Heusner aus Perl ge¬
schlossen.*^
Das erste und wichtigste Streben der neuen Firma
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war natürlich neben technischen und kommerziellen Fortschritt
[or¬
ten in erster Linie eine weitere Ausschaltung der vorhan- •