1875 eine Witwen- und Waisenkasse geschaffen worden war, trat mit Statut vom 1. Januar 1885 eine "Kranken- und Sterbe- Kasse für die Angehörigen der Arbeiter und Beamten der Firma" hinzu, deren Mitgliedschaft zum Empfang einer Unter Stützung für Kranljheits- oder Sterbefalle der versicherten Angehörigen (Frau, Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister) berechtigt. Es werden Arzt und Arznei oder für den Arzt entsprechende Vergütung sowie Sterbegelder von Ji 10.- bis 72.- gewahrt, evtl, Verpflegung im Krankenhause, Wöchnorinnenunterstützung und teilweise Vergütung von Spezialbehandlung. Die Arbeiter selbst werden natürlich in Krankheitsfällen von der Betriofe- krankenkasse behandelt und unterstützt. Um auch solchen Kran¬ ken, die über die Frist der Krankenkassenbeihilfe hinaus er¬ krankt sind, finanzielle Unterstützung gewähren zu können, hat die Dresdener Fabrik eine besondere "Unterstützungskasse für andauernd Kranke" geschaffen, die über 1 Jahr lang kran¬ ken Arbeitern vom Tage der aufhörenden Betriebskrankenkassen¬ beihilfe für die Dauer eines weiteren Jahres die gleichen Vorteile zuwendet. ^ (JH So ist also das Arbeiter-Unterstützungswesenl allent¬ halben reich ausgebildet und sichert dem Arbeitern und seinen Angehörigen neben den gesetzlichen Beihilfen materielle Er¬ leichterungen mannigfacher Art in den Wechselfällen dos Lebens. Die Mittel dazu werden aufgebracht durch Beiträge • der Mitglieder, aus Zuschüssen der Firma in gleicher Höhe der gesamten Mitgliederleistungen, Eintrittsgeldern, beson¬ deren Zuwendungen und Zinsen. Das Vermögen dieser Kassen be¬ trug am 31. Dezember 1913 insgesamt Ji . Die Firma leistete für das Jahr..1913 einen Zuschuss zu ihren Mitteln im Betrage von JL , während die Mitglie- 3 oc e r- ii