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f BEITRÄGE
ZUR
ÄLTEREN GESCHICHTE DES EISENHÜTTENWESENS
IM
SAARGEBIETE.
BERLIN.
VERLAG VON WILHELM ERNST & SOHN.
{vorm. ERNST & KORN.)
1896.
Sonderdruck
aus der Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinen-Wesen im Preussischen Staate, Band XLIV.
Nachdruck verboten.
ötabt&^berei
iäÄiroVückcn
tDij]eni(i)a)H. lanbesiumöl. 5Ibt.
Die Eisen-Industrie des Saargebietes, deren heutige Massen-Production fast ausschließlich aus
Luxemburgisch-Lothringischen Erzen erzielt wird, verdankt ihren Ursprung dem Vorkommen thoniger
Sphärosiderite und rother Thoneisensteine innerhalb des Saarbrücker Steinkohlengebirges. In regel-
mäßig anhaltenden schwachen Flötzen oder lager- und nesterweise in mehr oder minder wechselnden
Anhäufungen von sphäroidischen Nieren sich findend, treten diese Eisensteine an vielen Punkten des
Gebietes unmittelbar zu Tage und haben in Folge dessen schon früh die Aufmerksamkeit der Be-
wohner des Landes auf sich gelenkt. Jedenfalls reicht ihre Verwendung zur Darstellung von metalli-
schem Eisen bis in die Zeit der Römerherrschaft zurück, wie dies zahlreiche Römische Münzen be-
weisen, welche zwischen den fast allenthalben auf den waldigen Höhen in der Nähe des Vorkommens
reicherer Eisenerze anzutreffenden sogen. „Heidenschlacken“ gefunden worden sind.
Daß es sich bei der Verarbeitung der Erze ursprünglich nur um eine directe Gewinnung
schmiedbaren Eisens in Luppenheerden oder niedrigen Schachtöfen mit Holzkohlenfeuerung gehandelt
haben kann, zeigen nicht nur die Beschaffenheit der erwähnten Schlacken, sondern auch die mehrfach
in deren Nähe nachgewiesenen Reste alter Schmelzstätten. Beispielsweise enthielt eine südöstlich des
Ortes Friedrichsthal zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts unter dem Waldboden aufgedeckte derartige
Schmelzstätte neben Gezähen aller Art (Tiegeln, Zangen, Hämmern u. s. w.) und Holzkohlen nicht
nur halbgeschmolzene Schlacken- und Eisenkuchen, sondern auch völlig ausgeschmiedete Luppen*).
Urkundlich wird der Eisengewinnung im Saargebiete zuerst Erwähnung gethan in dem
„Rachtungsbrieff vnd Vertrag“ zwischen der Gräfin - Wittwe Elisabeth zu Nassau - Saarbrücken und
ihrem Lehnsmanne Friedrich Greiffenclau von Vollradt vom Donnerstag nach dem h. Dreikönigstag
1430, worin letzterer zu Gunsten der Lehnsherrschaft auf alle „isenschmitten vnd kolengruben“, welche
schon seine „altern“ in dem „Sin der dal vnd daumb“ gehabt, fernerhin Verzicht leistet**).
Von einer Eisenschmiede bei Wiebelskirchen, „vff der Oster gelegen“, handelt eine
Urkunde vom Mittwoch nach dem neuen Jahrstag 1514, durch welche Johannes, Eisenschmied von
Lichtenstein, Bürger zu Lautern, dein Grafen Johann Ludwig zu Nassau-Saarbrücken den seit Jahren
rückständigen Zins für die Eisenschmiede binnen 3 Jahren mit jährlich 20 Gulden abzutragen gelobt.
Durch Vertrag vom Montag nach Vincula Petri 1514 verleiht Graf Johann Ludwig die
nämliche Eisenschmiede mit Wassergang und Wiesen und allem vorhandenen Gezeug, sowie mitsamint
dem Eisenerz in der Grafschaft Ottweiler an Lux von Nassau und Johann von Lichtenstein gegen
den halben Ertrag in Erbpacht. Die Pächter sollen dem Grafen jährlich zu Pfingsten 10 Centner
Eisen, ferner den zehnten Wagen Eisenstein und von jedem Wagen Holzkohlen, die in der Grafschaft
*) Die unweit desselben Ortes Friedrichsthai im Jalire 1875 beim Bau eines Fahrweges nach der Steinkohlen-
grube Maybach l1/* m unter den Wurzeln eines alten Eichenstammes aufgefundenen Eisenstücke zeigten die eigen-
thümliche, nach beiden Seiten spitz zugeschmiedete, vierkantige Form der im Alterthum gebräuchlichen Handels-Roh-
luppen, wie sie L. Beck (Geschichte des Eisens, Bd. I. S. 533) von dem 1866er Funde zu Monzenheim in Rhein-
hessen beschreibt.
**) Vergl. Haßlacher, Geschichtliche Entwickelung des Steinkohlenbergbaues im Saargebiete, in dieser
Zeitschrift, Bd. XXXII. B., S. 422, wo der in Rede stehende Vertrag vollständig abgedruckt ist.
Sonder-Abdruck aus der Zeitschr. f. Berg-, Hütten- u. Salinen-Wesen. XLIV.
1
gebrannt werden, 2 Albus geben, dagegen alles Eisen, was zu Saarbrücken und Ottweiler gebraucht
wird, zu 1 Ehein. Gulden den Centner liefern, für eiserne „Helfen“ (Töpfe) 1 Ort und 1 Gulden
bezahlt nehmen, für „Oefen, Büchsen oder Büchsensteine zu gießen“ nur 1 Gulden. — Ein Vergleich
zwischen den Erbpächtern vom Mittwoch nach Margarethen 1520 spricht neben der erwähnten „eisen-
sclimitt“ auch noch von einer „waldschmitte“.
In einer „Abrede“ endlich zwischen dem Grafen Johann Ludwig zu Nassau-Saarbrücken und
Heinrich von Wannen, Bürger zu Arle, aus dem Jahre 1535 erklärt der Graf, die alte Eisenschmiede
zu Wiebelskirchen wieder aufbauen zu wollen mit allen Hütten, Schmelzöfen, Rädern, Mastbäumen
und allem Holz- und Steinwerk ; Heinrich soll den Meister darstellen, den Schmelzofen machen, sowie
den großen Hammer, Brende und Zapfen, die man bedarf, und den großen „Ambols“, 12 Jahre lang
jährlich 32 Goldgulden entrichten und dem Grafen das „Huyßysen“ geben, gegossen oder geschmiedet
den Centner um 1 Gulden. Heinrich von Wannen entschuldigt sich jedoch in einem Schreiben (Arle,
28. August 1535), daß er die Pacht nicht übernehmen könne*).
Hiernach war also in der Nassau-Saarbrücken’schen Grafschaft Ottweiler die Eisengewinnung
bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts von den Höhen der Berge, wo sie ursprünglich betrieben
wurde, in die wasserreichen Thäler (Sinnerthal bei Neunkirchen und Osterbachthal bei Wiebelskirchen)
hinabgestiegen und zur Benutzung der Wasserkraft vorgeschritten. Andererseits ergibt sich aus den
Urkunden die culturgeschichtlich und technisch bemerkenswerthe Thatsache, daß in der Eisenschmiede
bei Wiebelskirchen schon im Jahre 1514 eiserne Töpfe, Oefen, Büchsen (Kanonen)
und Büchsenkugeln gegossen wurden, mithin bereits der Uebergang von der
directen zur indirecten Eisen dar Stellung, d. i. zur Roheisen-Erzeugung, voll-
zogen war.
Ueber den weiteren Betrieb der gedachten Eisen- und Waldschmieden sind Nachrichten nicht
erhalten, es mag dahingestellt sein, ob dies‘e Schmieden nicht vielleicht in dem (noch näher zu be-
sprechenden) während der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts errichteten Neunkirchener Eisenwerke
aufgegangen sind. —
Die nachfolgenden Beiträge zur geschichtlichen Entwickelung des Eisenhüttenwesens im Saar-
gebiete betreffen in der Hauptsache die vormals Nassau - Saarbrücken’schen Lande (Grafschaft Saar-
brücken und Herrschaft Ottweiler) und sind vorwiegend aus den im Königl. Staatsarchive zu Coblenz
auf bewahrten Special-Acten dieser Lande geschöpft**).
1. Die Eisenhütte zu Geislautern (erste Betriebsperiode).
In der Grafschaft Saarbrücken scheint die älteste Eisenhütte diejenige zu Geislautern gewesen
zu sein. Die erste Belehnung zur Anlegung derselben erfolgte durch Urkunde des Grafen Johann zu
Nassau-Saarbrücken vom 29. December 1572 an die drei „Beständer“ Georg Struß, Hans und Claus
Arnet, welche bereits vorher am Fischbach und Sulzbach, sowie bei Geislautern Eisenerze gefunden
hatten. Es wird denselben auf 5 Jahre gestattet, nicht nur an den gedachten Punkten, sondern auch
an anderen Orten der Grafschaft Saarbrücken Eisenerze zu gewinnen, sowie auf ihre Kosten Schmelz -
und Hammerwerke anzulegen. Der Graf stellt zur Errichtung „der hätten, Wasserfalls, deich, schmeltz,
poch vnd schmidwercks“ den geeigneten Platz nebst dem erforderlichen Bauholz; die Beständer sollen
sich ihre Holzkohlen „zur schmeltz vnd schmitten“ aus dem Abfallholz der herrschaftlichen AVälder
brennen, auch bei den Steinkohlen den Vorkauf genießen oder sich solche selbst graben lassen dürfen,
*) Die vorbesprochenen Urkunden über die Eisenschmiede von Wiebelskirchen befanden sich seiner Zeit im
Besitze des katholischen Pfarrers Hansen zu Ottweiler, sind aber nach dessen Tode gegen Ende der 1870er Jahre
mit den zahlreichen übrigen von jenem gesammelten Urkunden bedauerlicher Weise wieder zerstreut worden und in
unbekannte Hände übergegangen.
**) Hinsichtlich des Saarbrücker Urkunden- und Acten-Materials ist die Anmerkung S. 422, Bd. XXXII. B.
dieser Zeitschrift zu vergleichen.
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wogegen dem Grafen der eigene Bedarf an Eisen um einen Ortsgulden für den Centner billiger als
andern geliefert werden muß*).
Ob auf Grund dieser Belehnung ein Hüttenwerk bei Geislautern damals in Betrieb gekommen,
ist aus den Acten nicht ersichtlich. Doch wird bereits durch Urkunde des Grafen Philipp zu Nassau-
*) Die in mancherlei Beziehung bemerkenswerthe Urkunde lautet ihrem vollen Wortlaute nach, wie folgt:
Wir Johanns, Grave zu Nassau vnnd zu Sarbrucken, zu Lahr pp. thun kund vnd bekennen hiermit gegen
allermenniglich vor Vns, Vnsere erben, lehenserben vnd nachkommen.
Demnach sich auß Göttlicher Schickung, milte vnd gnaden ein Eisenbergwerck in Unser Graffschafft
Sarbrucken, insonderheit auff den Fischbach, Sultzbach vnd vmb die Lauthern, dardurch nicht allein Vnser
Cammerguth, sondern auch der gemein berührter Vnserer Graffschafft Sarbrucken, vnd derselben vnterthanen nutz
vnd frommen ansehnlich vnd höchlich gemehret vnd befördert kan werden, erzeuget. So haben wir im nahmen vnd
auff die gnade deß allmechtigen Gottes, auch vf vntertheniges bittliches ansuchen der Ernhafften Vnserer Käthe,
Secretarien, Bawmeister vnd lieben getrewen, Georg Struß, Hanß vnd Claus Arnet, in betraclitung sie zum
theil vrsacher, erfinder vnd befürderer solches wercks gewessen, vnd noch seynd, mit wohlgedachten rath vnd guten
willen, in allen dreyen sämptlich vnd sonder, obberuhrtes bergwerck vnd schmidten (sie erbawen, dem gluck nach
eine oder zwo) auff ihren eigenen kosten vnd verlag anzurichten, zu erbawen, vnd in gang zu bringen K also auch die
Jahrung hinauß zu halten, die nechste funff iahr nacheinander (welche Jahrung mit den hammer angehen solle) zu
ihren selbst nutz, gewinn vnd Verlust, auff gestalt vnd maß, wie folgt, gnädiglich erlaubt, verliehen vnd verschrieben,
alß wir ihnen auch solches vor sich, ihre erben vnd nachkommen hiermit in crafft dieses brieffs würklich erlauben,
verleihen vnd vei-schreiben.
Waß sie die gemelte drey beständer, ihre erben vnd nachkommen, dui’ch sich selbst oder ihre sachwalther
vnd knecht, so sie darzu stellen "werden, vor eisen, ertz vnd gußwerck auff der Fischbach, Sultzbach oder Lauthern,
auch an andern der Graffschafft Sarbrucken orthen mit sambt der leuterung (wo es von nöthen) finden, bauen vnd
arbeiten könten, solle ihne zu suchen vnd zu gewinnen, auch von den gruben zur schmeltzen oder sonst hin zuführen
vnd zu verkaufen freywillig ohne einige vei’hindernuß vergönnet vnd zugelassen seyn, vnd sollen wir den platz, so
zur erbauung vnd aufrichtung der hütten, Wasserfalls, deich, sclimeltz, poch vnd schmiedwerks auch anderer hierzu
gehörender nothdurft tauglich vnd gelegen erachtet kan werden, frey machen vnd stellen, dergleichen zu allen solchen
vnd andern nothwendige gehauen, so sie lxinder vnß machen, daß bawholtz, wo sie daß iederzeit von vnsern foi'St-
meister nach gelegenheit vorstehenden bawes zu hawen gewießen werden, geben, auch zu obgemelten wasser vnd
grundbawen dreylmndert fuhren gegen entrichtung sechs reder weißpfenning vor eine iede fuhr, durch vnsere vnter-
thanen thun lassen, weiter sollen mehr gedachte beständer ihre kohlen zur schmeltz vnd Schmitten von toten holtz
windfällen, abgangen vnd vnfruchtbaren bäumen machen lassen, waß aber an solchen noch guth zu erbauen oder
dauen darauß zu machen, solle vnsern verordneten förster zu vnsern nutzen vnd fürstand gelassen vnd geliefert, vnd
weiter nicht dan der abgang gebrant vnd gekolt werden. Im fall aber durch ietzt gesetztes mittel vnd weg die kohlen
letzlich beschwerlich zu bekommen seyn würden, daß sie alßdan durch außtheilung des försters oder forstmeisters alle
jahr etliche morgen (so viel vngefehrlich zur erhaltung obberührtes gantzen werks nöthig) in walt diese der Ordnung
nach zur rechten zeit hawen, doch in einen ieden morgen zur aufpflantzung eychen vnd buchbäum, an iungen stammen
so viel nützlich vnd notlidürftig geacht würden, außgezeichnet lassen vnd pflantzen sollen.
Zudeme sie die beständer auch (damit daß schmidtwerck befördert vnd der wälter desto mehr geschont
werde) vor den frembten in der Graffschafft Sarbrucken, vf den Steixikolen den vorkauf oder solche kohlen selbst zu
ihrer gelegenheit ohn einigen zinß oder hindernuß suchen vnd graben zu lassen, macht haben, vnß aber dagegen,
waß wir zu vnsern selbstgebrauch vnd gebäwen an Eisen notlidürftig seyn werden, in ieden Centner
umb ein ortsgulten näher den andern verlassen sollen. Wir sollen ihnen auch auff der Sar, so weit vnsern
oberkeit unten auf biß gen Sarbrucken gehet vnd reichet ein leinpfadt, Ertz, Eisen vnd anders von der hütten auf
vnd abzuführen gestatten vnd räumen lassen, mit der bescheidenheit, daß sie alßdann denselben fürbaß auf ihre kosten
in wesen erhalten sollen. Waß auch sie die beständere an Ertz, Eisen, Kohlen oder andere vor sich selbst auf vnd
abführen, sollen wir zollfrey lassen, aber waß die frembte auf der hütten, in der Statt Sarbrucken oder sonst laden zu
wasser auf vnd abführen, solle dieser freyheit nicht begrieffen seyn, sondern wie ander kauffmannsguth gehalten
werden. Sie die beständere sollen vnß auch die erste zwey jahr (welche vngefehrlich vf probierung, erforschung vnd
leuterung deß ertzs, auch einführung deß handelß gehn mögen) nichts, so wohl für zehenden alß zins zu geben schultig
seyn, die vbrigen drey jahr aber den gebührlichen zehenden nach bergrechts herkommen vnd gewohnheit vnß reichen
vnd bezahlen. Wann dann obbestimmte funff jahr verschienen, solln zu vnsern willen vnd macht stehen, solches gantz
werck gegen bezahlung deß werckzeugs vnd sonst weiter nichts zu vnser selbst handen vnd verwalthung zu nehmen,
odey da wir es weiter verleihen vnd admodijren wolten, ihnen vor andern frembten daßelbig vmb ein billichen zinß
vnd pacht auß gnaden vergünstigen vnd werden lassen. Daneben ist bereit, da sie inmittelst der funff jahr durch
Krieg, Heer, Brand oder ander Gottesgewalt (darzu sie nicht ursach gegeben) an ihrem Vorhaben mercklich auffge-
1*
4
Saarbrücken vom 26. December 1585 dem Johann Catho und Georg Leonhardt, Bürgern zu Heidel-
berg, erlaubt und „zu leben vnnd bestandtnuß“ gegeben,
„vff der Bosseln vnnd Lauter, bey Geißlautern, eine Hütten mit iren nothwendigen Schmeltz,
Schmidt vnnd Bochwerckh , zum Eysen Ertz vffzurichten , zubawen, vnnd die nechstnach-
einander volgende zwantzig Jahr lang .... (sobald mit dem ersten Feuer das Schmelzen
angeht)..........zu lehen vnnd bestandt zutragen, zugebrauchen vnnd zugenießen.“
Es werden ihnen dazu der erforderliche Platz, sämmtliches Bauholz, die Steine, auch eine Anzahl
Morgen Wald zum Schlagen des Kohlholzes zugewiesen; außerdem sollen sie die Eisenerze nebst
„Miltherung vnnd Leuterung“ (Zuschlägen) in der ganzen Grafschaft Saarbrücken graben dürfen, aller-
halten vnd verhindert solten werden, daß ihne solches ohne nachtheil der bestimbten Jahrung seyn vnd solche schad-
hafte verhindernuß nicht darein gerechnet werden solln.
Demnach sollen auch dieselben beständer vnd ihre knechte, so sie haben •werden vnd hernach gewinnen, es
seyen Schmeltzer, Hüttenknecht oder Bergknecht, Köler vnd andere, die auf dem werck arbeiten, vnß, vnsern erben
vnd nachkommen geloben vnd schweren, getrew vnd holdt zu seyn, vnsern schaden zu wenden, frommen vnd bestes
zu werben vnd zu thun, alß sich dißfalls solchen vnd frommen Biederleuthen geburth, darumb wir, vnsere erben vnd
nachkommen sie schützen, schirmen vnd verantworten sollen vnd wollen, gleich ander vnsere vnterthane vnd ange-
hörige leuthe. Dieweil auch zu beförderung vnd pflantzung gemeines nutz, dergleichen collegia vnd händel vor andere
pflegen begünstigt vnd gefreyet- zu werden, geben wir mehrgemelte beständer, ihre erben vnd ihre knechte, die auf
dem werck arbeiten, frey strack gleide in crafft dieses brieffs in allen vnsern landen vnd gerichten, für allermenniglicli
vor schuld vnd andere Sachen, da vnß gebührlich ist gleide vor zu geben, vnd bey derselben bergwercken her-
kommen vnd gewohnheit ist. Sonder vnd allein ob sie uff dem bergwerck vnser arme leute abborgeten oder
schultig würden, sollen sie kein gleid Vorhaben, sonder daß bezahlen, darzu ein ieder vnser Amptmann, Schultheiß oder
befehlshaber, an welchen ander das were, vnsere arme leute behelffen, beyständig vnd berathen seyn sollen zu solcher
bezahlung, ob er von den vnsern darumb angeruffen würde. Es sollen auch die beständer (so viel das Bergkwerck
anlangt vnd anders nicht) vnd ihre knecht, häuser vnd hoffstädte, die sie hinder vnß von neuen bawen, zinßfrey, dar-
zu aller bew Schatzung, frohndienst reisens ziehens (wir, vnsere erben oder nachkommen würden denn durch iemand,
da Gott vor sey, beschädigt oder vergewaltigt, deßhalben die noth erfordert nachzuziehen, so sollen sie mit allen ihren
knechten mitziehen, helffen wehren vnd entschultigen, gleich andern hintersassen, doch wo sie länger dann ein tag
vnd ein nacht außweren, sollen wir sie ‘ versolten gleicher weiße , alß ob sie ob dem werck arbeiten) vnd aller be-
schwerung ledig vnd vnbektimmert seyn, so lang daß Bergkwerck wehret, vnd sie daßelbig bauen, sie kauften denn
liegende gütter, davon sollen sie thun wie andere vnsere vnterthanen. Ingleichen soll ihnen in kaufen, verkaufen
vnd andern gewerck weiter kein beschwerd, dann andern vnsern vnterthanen aufferlegt werden. Würden sie aber
über iemand der vnsern fahren oder daß ihnen darzu gebrauchen, sollen sie ihnen darumb thun, oder mit ihm über-
kommen nach ziemlichkeit. Ob sie sich aber dessen gütlich nicht vertragen mögten, sollen von beydertheile darzu
vnpartheiische leute solches zu versönen gegeben ■werden. Vnd wie sie es dann entscheiden, dem solle sonder weiger-
nuß nachkommen vnd gelebt werden. Auch gönnen wir ihnen in crafft dieses brieffs weg, Steg, wasser, wunne, weyde
vnd aller gemeinschaft, mit ihrem vieli zu gebrauchen vnd zu ihrer notthurft. Wir haben auch den beständern vnd
ihren knechten macht gegeben, da sich zwischen ihnen zwiedracht vmb schulten, scheltwordt oder dergleichen (außer-
halb Meißelwunden, Malefiz vnd waß Haltz vnd Haltzbein anlanget) künftiglich zutragen würde, daß sie dieselbige
zwischen ihnen nach ihrem besten, sonder alle andere gericht oder ambtleute zu richten, zu vereinigen vnd hinzulegen
haben. Darbey es auch bey einer gebührlichen poen gegen den vngehorsamen fürzunehmen endlich bleiben vnd ge-
lassen werden solle, es were dann eine sach so schwer (wie zum theil obgemelt), daß ihnen nicht gebührlich, die an
sich zu nehmen, das sollen sie lassen kommen vor vnsere Ambtleute iedesorts, da sich die handlung zugetragen vnd
verlauffen. Vnd damit die beständere allein vor sich vnd ihre person, vnsere gnad, gunst vnd Zuneigung vmb so viel
destomehr spüren vnd in werck empfinden, so haben wir ihnen von der Sahr an die .Rossel auff so weit vnsere
oberkeit geht vngefehrlich die obbestimte zeit ihrer jahrung zu fischen gnädiglich vergünstiget vnd zugelassen.
Hierauf gebieten wir allen vnsern Ambtleuthen, Schultheißen, Befehlshabern vnd Vnterthanen auf die eyde,
so ihr ieglicher vnß get.han, die vorgenannten alle vnd iede besonder, bey solcher vnser Verschreibung zu lassen, zu
schirmen, zu handhaben, vnd ihnen darin keinen zutrag (sondern vielmehr mögliche befurderniß) zu thuen, gestatten
oder geschehen zu lassen, so lieb ihnen vnsere hulde vnd vngnade zu vermeiden ist. Dessen zu uhrkund haben wir
ynser innsiegel an diesen brieff thuen hangen, der geben ist auf Montag nach dem heiligen Christag den neun vnd
zwanzigsten tag Decembris im jahr nach der geburth Christi vnsers einigen Heylandes vnd Seeligmachers funffzehen
hundert, siebentzig vnd zwey.
(Nach einer alten Abschrift in den Nassau - Saarbrücken’schen Special-Acten des Königl. Staatsarchives
zu Coblenz.)
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dings „vf zuvorderst derjenigen guitliche Vergleichung, inn dern äcker vnnd giiter sie einzuschlagen
vnnd zu suchen inn willens.“
Aus einer Abrechnung mit den „Hüttenmeistern“ Catho und Leonhardt vom 1. August 1590
ergibt sich, daß von letzteren in den Jahren 1588 bis 1590 an „Gußwerk in Laim“ (Lehmguß) her-
gestellt worden waren :
1588. 1589. 1590.
eiserne Oefen......................319 Ctr. 61 Pfd. 209 Ctr. 52 Pfd. Nichts.
Häfen (Töpfe)...................... 7 „ 8 „ 24 „ 21 „ „
sowie an Schmiedeeisen:
„Stangeisen“ und „Scharplatten“ 24 „ — „ 460 „ 29 „ 243 Ct. 80 Pfd.
Der an den Grafen zu entrichtende Zehnte wurde theils in natura abgenommen, theils in Geld bezahlt,
wobei Schmiedeeisen mit 3 Gulden, eiserne Häfen mit ebenfalls 3 Gulden, sonstiges gegossene Eisen
mit 2 Gulden der Centner in Ansatz kamen.
Bezüglich des technischen Betriebes gellt aus der Abrechnung hervor, daß eine Campagne des
Schmelzofens (vom Anstecken bis zum Ausblasen) nur 5 bis 7 Wochen dauerte; in 1589 wurde über-
haupt nur 1 Campagne gemacht, in 1590 gar keine. Aus dem letzteren Jahre wird übrigens ein
„Eysens Factor“ Hupert Nifet zu Geißlautern erwähnt*). —
Ein neuer, mit Niklaus Unbehendts und Bupert Maupassant (von Metz) auf 25 Jahre abge-
schlossener „Bestand“ vom 31. März 1605 setzt an Stelle des Zehnten einen jährlichen Zins von 300
„gülden batzen“ fest und, falls ein zweiter Schmelzofen errichtet werden sollte, „dann für jeden solchen
50 gülden batzen mehr“. Dabei wird aber die ausdrückliche Zusage gemacht, kein anderes Schmelz-
oder Hüttenwerk in der Grafschaft errichten zu lassen, aucli sollen die Beständer das geschmiedete
Eisen zollfrei in- und außerhalb der Grafschaft „vf markten oder sonstigen irer gelegenheit nach ver-
kauffen“ können. — Es scheint, daß die gräfliche Verwaltung, weil die Beständer in Zahlung des
Hüttenzinses säumig waren, das Werk noch vor Ablauf der 25jährigen Bestandszeit wieder „zu eigenen
Händen“ zurückgenommen hat.
Unterm 17. März 1619 erlaubt Graf Ludwig dem Johann Wolckringe, Bürger von Dieden-
hofen, auf der Hütte zu Geislautern „50 oder 100 Massel Eißen zu schmidten vnd zu leutern“ ; es
wird demselben dazu das Geschirr der Hütte geliehen, die Holzkohle zu 5 Franken das Fuder ge-
liefert, und soll er von jedem „Tausend eissen zu schmidten vnd zu leutern drei vnd ein halbe Krohne,
wie in gleichem davon zu spaltten ein franken zugeben“.
Eine „Ordnung, wonach sich der Faktor zu Lauttern künfftig zu verrichten“ vom 14. Juli
1619 bestimmt, daß der Factor alles notiren soll, was die Woche in den Schmelzofen geht und was
erfolgt, wie viel Masseln geläutert werden, und wie viel Eisen daraus geschmiedet wird; er soll jeden
Tag das geschmiedete Eisen in Empfang nehmen, über den Verkauf und den Kohlenverbrauch Rechnung
führen, sowie alle 14 Tage mit sämmtlichen Arbeitern abrechnen.
Von Ostern 1621 ab wird die Geislauterner Eisenhütte auf 30 Jahre an Lozangen, Probst zu
Bassenacli, gegen einen Hüttenzins von 1600 Gulden jährlich „verliehen“, welcher Zins indessen in
Folge einer Beschwerde des Probstes schon 1625 auf 1000 Gulden herabgesetzt wurde. In der Be-
schwerde hatte nämlich der Probst geklagt, daß das erforderliche Eisenerz in der Grafschaft Saar-
brücken nur schwer zu beschaffen sei und er dasselbe „anderswo bei Diedenhoffen mit schweren
vnkosten habe beibringen müssen“ — also bereits 1625 an der Saar vorübergehend loth-
ringische Minette verschmolzen!
*) Inzwischen hatte (nach L. Beck, Geschichte des Eisens, Bd. II.Seite 1239) Graf Philipp von Nassau-
Saarbrücken am 22. Juli 1581 vom Herzoge von Lothringen die Erlaubniß erhalten, Eisenerze vor! Dillingen (Lebach?)
zu beziehen und auf seine Eisenhütte in der Grafschaft Saarbrücken zu fahren.
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Mit dem Jahre 1628 (Sperrung der Saar bei Wallerfangen) begannen für die Saarbrücken’-
schen Lande die Drangsale des 30jährigen Krieges, in Folge deren das Geislauterner Werk sehr bald
gänzlich verlassen wurde.
2. Das Eisenwerk zu Neunkirchen.
Wann die Eisenhütte zu Neunkirchen, in der Herrschaft Ottweiler, entstanden ist, entzieht
sich der näheren Feststellung, falls nicht etwa ihre Anfänge in der oben erwähnten alten Waldschmiede
bei Wiebelskirchen erkannt werden könnten. Als erstes Zeichen ihres thatsächliclien Bestehens dürfte
eine gußeiserne Platte mit der Jahreszahl 1593 und der Aufschrift „Neunkircher Eisenwerk“ anzu-
sehen sein, welche sich in früherer Zeit zu Neunkirchen befunden haben soll. Auch geht aus dem
Special-Acten-Repertorium von J. G. Hagelgans*) hervor, daß die Hütte in den Jahren 1597 und
1603 „von Herrschafts wegen“ betrieben wurde, sodann aber bis 1610 an Unbehendts (aus Metz), von
1610 ab an Peltre und eine weitere Reihe „Admodiatoren“, meist Französischen Namens, verpachtet
war. Daß der Betrieb bereits um diese Zeit einen gewissen Umfang erreicht hatte, zeigt eine acten-
mäßige Angabe, wonach das Werk 2 Schmelzöfen und 2 Hämmer besaß; zudem waren im Jahre 1634
zu Neunkirchen 2, zu Wiebelskirchen 1, zu Schiffweiler 8 und zu Stennweiler 3, im Ganzen also 14
Häuser wegen der Hütte (als Wohnungen der Erzgräber) „gefreyt“.
Während des 30jährigen Krieges wurde das Werk im Jahre 1635 durch Lothringisch-Spanische
Truppen, welche mit Feuer und Schwert die ganze Gegend verheerten, völlig zerstört. Ausweislich
eines späteren Briefwechsels war der damalige Hüttenpächter Olry (aus Metz) mit dem Hüttenzins
und Begleichung der Abrechnung vom 2. April 1632 noch im Jahre 1652 im Rückstände.
Mit letzterem Jahre 1652 beginnen eifrige Bemühungen des Grafen Johann Ludwig zu Nassau-
Saarbrücken, das zerstörte Werk wieder in Gang zu bringen. Unterm 20. Mai 1652 wird von ihm
ein herrschaftlicher Beamter beauftragt, nach Metz zu reisen und dem gewesenen „Hüttenmeister“
Olry zu vermelden, „daß wir solch hüttenwerck länger nicht Öde liegen, noch gar verfallen lassen
kunnten, sondern selbiges gern wieder angerichtet vnd in gang gebracht sehen mochten. Weilen fast
kein eysen mehr diesser gegend zu bekommen, vnd großer mangel vnd nachfrag darnach, indem hin
vnd wieder zubawen vnd zurepariren angefangt wird, haben sich auch bereyt vnderschiedliche derent-
wegen mit vnß zuhandeln angemeldet.“ In erster Linie soll Olry gefragt werden, ob nicht er selbst
oder die Seinigen sich wiederum auf eine Pacht einlassen wollten.
Gleichzeitig werden briefliche Aufforderungen ähnlicher Art mit dem Versprechen von Frei-
heiten und Begünstigungen an mehrere andere Personen gerichtet**). Als Ergebniß dieser Bemühungen
war das Werk im Jahre 1653 an Peter Zürmundt (Sürmond?) und Heinrich Beuchen, gewesene Salm-
Reifferscheidt’sche Unterthanen („der Religion wegen außgewichene leutlein“) aus dem Schleidener
Tliale, in 14jährigen „Accord“ gegeben worden. Aber schon nach 5 Jahren (27. October 1658) bitten
diese „Eisenliütten-Meister“ den Grafen, sie von ihrem Vertrage wieder zu entbinden, da sie alle ihre
Mittel erschöpft hätten und das Werk nicht mehr fortführen könnten. Es wird in der Bittschrift an-
geführt, daß sie mit schweren Kosten „den Wasserbau zum Hammer und Leuteroffen verfertigt“, alles
laufende Zeug in Stand gesetzt, viel Eisenwerk beigeschafft, die Bälge u. s. w. neu hergestellt hätten,
*) Manuscript vom Jahre 1741, im Königl. Staatsarchive zu Coblenz.
**) So beispielsweise die nachfolgende an Lampert Dieppengießer:
Wir Johann Ludwig Graue zu Nassau zu Sarbrucken vnd zu Sarwerden pp. hiermit bekennen, demnach Wir
in willen vnd werck vnsser eysengütter wieders vffzurichten vnd in gang bringen zulassen, daß darbey wir denjenigen
meister vnd knechten, so daruff künfftig bestallet vnd würcken werden, insonderheit Lampert Dieppengießer alß
principal meistern nicht allein die bey Berg- vnd Hüttenwercken gewöhnliche privüegia vnd freyheitten geben vnd
gestatten, sondern auch mit feltgütern zu viehezucht vnd haußhaltung also versehen vnd sonsten begnadigen wollen,
daß sie sich vnd die ihrige ehrlich zuernehren vnd fortzubringen gute gelegenheit vnd vnß zu danken vrsach haben
werdten. Zu vrkundt dessen haben wir vnß eygenhendig vnderschrieben vnd vnsser s.Agret nachdrucken lassen.
Signatum Ottweiller den 20ten May 1652.
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zudem „den Schmeltzoffen kostbahrlich erbawen vnd etzlich mahl endern lassen“, daß sie im Uebrigen
aber zu allen Arbeiten, insbesondere zum Holzmachen, Kohlenbrennen, Beifahren von Erz, Kalk-
stein u. s. w. nur „leute auß der frembd mit schweren vnkosten abholen vnd selbige mit doppelen
taglöhnen haben vnderhalten müssen.“
Die letztere Klage erscheint bei der durch den Krieg herbeigeführten fast allgemeinen Ent-
völkerung des Landes leicht erklärlich. Sie wird auch bestätigt durch eine Bescheinigung vom
14. October 1666, dahingehend, daß Artus Stylo, Bergmann aus Utzenhausen, 3 Wochen mit 4 Ge-
sellen auf der gräflichen „Ertzkuhl“ (Eisenerzgrube) zu Neunkirchen gearbeitet habe, wofür ihm
2 Reichsthaler wöchentlich und jedem Gesellen 1ji Reichsthaler täglich, also ein fiir die damalige Zeit
sehr hohes Lohn, zugesichert worden sei.
Eine Bekanntmachung des Grafen Johann Ludwig vom 15. November 1664 wegen „Ver-
admodijren“ des Eisenwerkes besagt, daß von den 2 Schmelzöfen und den 2 Hämmern, die dasselbe
vor dem Kriege gehabt, ein Schmelzofen und ein Hammer wieder in Gang gebracht seien, und daß
„Ertzes genug vnd in der nähe ohne einigen Mangel des Holtzes, auch nicht genugsam Eyssen darauff
kan gemacht werden, daß nit so balden abgehet.“
Mit Schreiben vom 1. März 1666 theilt Joh. Heinrich Rommel, Berg- und Hüttenschreiber
zu „Birckelsdorff bey Dhüren“, dem Grafen mit, daß in dessen Vollmacht „Bernard Bruch, zu
St. Johann bey Sarbrüeken wohnhaft, hin vnd wieder fleißig sich beworben, einige Verlegere für das
Neunkircher Eisenhüttenwerk an die Hand zu bringen, um durch erfahrene Schmeltzer vnd Hammer-
schmiedte die Eisenhütte in bessern Flor vnd nützlichen Stand zu bringen“, daß Rommel deshalb
mehrfache Briefe mit Bruch gewechselt, aber wegen der zu Düren herrschenden bösen Seuche sich
noch nicht „mit denen hin vnd wieder in diesen Landen befindenden Hütten vnd Bergkmeistern“ habe
besprechen können; Rommel erbietet sich schließlich, mit 2 erfahrenen Meistern das Werk zu be-
sichtigen, wenn ihm dazu die Reisekosten vorgeschossen würden.
Im Jahre 1669 erscheint Peter Pastert aus dem Birkenfeld’schen als Pächter*). Er sollte
jährlich 350 Gulden und 3 Ctr. Eisen als Pacht geben, dagegen freie Holzkohlen erhalten; auch war
ihm die Schenkwirthschaft bei der Hütte gegen Zahlung von weiteren 12 Gulden überlassen. Für
1670 wurde die Pacht zu 232 Reichsthaler angesetzt, in 1671 für Nichtlieferung der Holzkohlen dem
Pächter 28 Gulden vergütet; der Centner Schmiedeeisen stand im Preise von 4 Gulden. Aber auch
Pastert machte so schlechte Geschäfte, daß der Betrieb sehr bald wieder auf herrschaftliche Rechnung
übernommen werden mußte.
Diesem, mit kurzen Unterbrechungen, während deren das Werk ganz still lag (so z. B. 1681),
bis zum Jahre 1700 dauernden herrschaftlichen Betriebe entstammen mehrere noch heute vorhandene,
vorzüglich ausgeführte Gußplatten mit dem Nassau - Saarbrücken’schen Wappen, der Inschrift „Auf
Nassau-Ottweiler Eisenhütten“, sowie der Jahreszahl 1684 und dem Namenszuge des Grafen Johann
Ludwig bezw. dessen Sohnes und Nachfolgers Friedrich Ludwig. Eine eben solche Gußplatte von
1694 ist mit dem Französischen Lilienwappen und einer Französischen Inschrift versehen.
AVohl in Folge der von 1680 bis 1697 währenden Occupation der Nassau - Saarbrücken’schen
Lande durch Frankreich (Metzer Retinionskammern) sind um diese Zeit unter den Arbeitern des
Neunkirchener Werkes vorherrschend Franzosen vertreten. So weisen die Rechnungsabschlüsse für
1685 und 1686 bei den eigentlichen Hüttenarbeitern mit Ausnahme von 3 Schmieden nur Französische
Namen, bei den Erzgräbern zu 3/4 Französische und zu Deutsche Namen auf. Bemerkenswerth,
als Vorfahren späterer bekannter Großindustrieller, sind die Arbeiternamen (1686) Bartholomee Godt-
bisle (Gottbill), forgeron, und sein Sohn Charle, valet de la fineure, sowie (in den 1690er Jahren)
Johann Bernard Kraemer, maitre forgeron de la forge.
*) Nach W. Duncker (Beschreibung des Bergreviers Coblenz II, S. 63) kauft ein Hüttenmeister Peter
Pastert am 17. October 1700 die Weitersbacher Hütte im Soonwalde.
8
Es mag von Interesse sein, aus den vorgedachten Rechnungsabschlüssen für 1685 und 1686
“V hier einige Angaben über Zahl und Art der Arbeiter, sowie deren Löhnung einzuflechten. Unter dem
Hüttenfactor Grégoire Jacques (1686) und dem vorherigen Hüttenmeister Simon Lefebure waren
beschäftigt :
bei der Schmelze A maitre fondeur, A maître chargeur de mines, J: petit fondeur, 1 chargeur
de charbon, 1 maitre potier;
beim Frischen und Hämmern 1 maitre affineur, 4 forgerons (einschl. 1 valet de la fineure),
A maréchal ferrant und 1 maréchal ;
bei den Erzgruben 1 maitre mineur, 18 mineurs („Ertz Knappen“);
sonst noch 2 placiers, 2 Zimmerleute, 1 Pocher, 2 Holzhauer, 2 Köhler, 6 Fuhrknechte,
außerdem eine Anzahl Fuhrleute von Wellesweiler und Wiebelskirchen (worunter mehrere,
die mit 31 Ctr. Eisen nach Straßburg gefahren waren).
An Löhnen u. s. w. erhielten :
der Hüttenfactor jährlich 44 Reichsthaler *) und einen Rock (zum Werthe von 16 Rthlr.),
außerdem 5 Rthlr. „pour le denier à Dieu“ ;
der Schmelzmeister wöchentlich Rthlr., der Gichtmeister l3/4 Rthlr., der Kohlenauf-
geber lx/2 Rthlr., der Unterschmelzer 2 Gulden (täglich 10 Albus), der Gießermeister
1 Schilling für den gegossenen Topf (pot de fer) ;
die Hammerschmiede im gemeinschaftlichen Gedinge 7 Albus für den Centner geschmiedetes
Eisen, der Hufschmied 7* l/2 Rthlr. und sein Geliülfe 2 Rthlr. den Monat;
der Grubensteiger monatlich 71/3 Rthlr., die Bergleute wöchentlich 5 Orththaler oder 3 Livr.
15 Sol. oder 10 Schilling ;
die Platzmeister wöchentlich 22 Schilling, die Zimmerleute täglich x/4 Gulden, die Fuhr-
knechte monatlich 2 Rthlr.
Vorübergehend scheint auch in dieser Zeit das Neunkirchener Werk (oder ein Theil desselben)
wieder verpachtet gewesen zu sein. So wird auf Grund einer Klage von Humbdot Gillot, „admodiateur
des forges de Neunkirchen“, der Graf Friedrich Ludwig zu Nassau - Ottweiler durch Ordonnanz des
Gerichtshofes zu Metz vom 23. Juni 1688 zur Zahlung von 187 Livr. 13 sois 3 denier an den ge-
dachten Gillot verurtheilt, und bescheinigt dieser Pächter auch am 30. Juli 1688 die erfolgte Zahlung.
Unter dem 6. Februar 1700 schließt Graf Friedrich Ludwig einen „ Admodiations - Contract“
mit Hanns Georg Koch, Bürger und Handelsmann zu Zweibrücken, und Grégoire Jacques, Beständer
des herrschaftlichen Gutes zu Berg Zabern — in einem Schriftstück vom 1. October 1703 wird letzterer
als „fermier des forges de Gaisberg dans la Comté de Bitsch“ aufgeführt —, wonach beiden Genannten
das „Eysenberg - und Hüttenwerck“ zu Neunkirchen vom Tage Johann Baptista (24. Juni) ab auf
6 Jahre in Bestand gegeben wird. Als zum Werke gehörig bezeichnet der Vertrag „den Schmeltz-
offen, Hammerschmidt, Kohlenschewer, Wohnhauß und übrige Gebäwe, ingleichen auch den Wasserbaw,
lauffende Geschirr und alles andere, so zum Bergkwerck gehörig.“ Beständer sollen noch eine neue
Kohlenscheuer beim Schmelzofen, ein Paar große Blasbälge zu letzterem und 3 Paar Bälge in der
Schmiede hersteilen; seitens des Grafen soll das Wehr in der Blies in guten Stand gebracht werden,
wie derselbe sich denn auch verbindlich macht, falls der Schmelzofen „aus dem Fundament neu auf-
*) Bezüglich der damaligen Münzverhältnisse (Vermischung Deutscher und Französischer Währung) ist-
zu bemerken:
1 Gulden (Florin) = 30 Albus (auch „sous d’allemagne“ genannt, zum Unterschiede vom Lothringischen Albus,
der nur U/j Kreuzer werth war) —15 Batzen oder 60 Kreuzer.
1 Keichsthaler (escu oder écu) = U/2 Gulden = 3 Livre.
1 Livre (Franken) — 20 Sols (oder „sous“) = 12 Lothringische Albus = 18 Kreuzer.
1 ÖVhthaler = x/4 Reichsthaler =15 Sols.
1 Schüling (escallin) = rund 7'/2 Sols.
9
gesetzt“ oder überhaupt daran eine Arbeit von mehr als 100 Thlrn. Kosten erforderlich wird, den
dritten Theil davon zu zahlen.
Den Beständern wird gestattet, „in hiesigem Ambt (Herrschaft Ottweiler) ahn orten und enden,
da es ihnen beliebig, Ertz zu suchen und einzuschlagen“, sie müssen das letztere aber „nach Berg-
wercks Manier nach einander Und nicht auf den raub graben lassen“, auch den etwa dabei angerichteten
Schaden ersetzen, dürfen übrigens die gewonnenen Erze auch nur für die Neunkirchener Schmelze
verwenden. Der Bedarf an Kohlholz wird ihnen aus den herrschaftlichen Wäldern kostenlos ange-
wiesen. Mit dem von ihnen dargestellten Eisen sollen sie „freyen Handel und Wandel haben, solches
in und außer landes zu verkauften, zu verhandeln und gegen andere Wahren zu vertauschen“, für die
Herrschaft Ottweiler wird ihnen sogar ein Eisenmonopol bewilligt und zu ihren Gunsten die Einfuhr
fremden Eisens verboten. Herkömmlicher Weise ertheilt der Graf außerdem ihnen und ihren Arbeitern
eine Reihe besonderer Freiheiten und Vorrechte*). Die Gegenleistung der Beständer ist festgesetzt
auf jährlich 450 Gulden Hüttenzins und 12 Ctr. Eisen in natura, sowie bei Mehrbedarf des Grafen
„den Centner 1 Ortsgulden unter dem gemeinen Preis.“
Dieser Vertrag ist mehrfach erneuert worden, jedoch unter wesentlicher Erhöhung der Pacht.
Nach einem im Jahre 1728 an die Fürstin Charlotfe Amalie von Nassau - Usingen über die „Hütten-
und Bergwerks-Sachen in den überrheinischen Landen“, erstatteten Berichte war um diese Zeit das
Neunkirchener Eisenwerk das „considerabelste von allen Hüttenwerken in den diesseits Rheinischen
Landen, sowohl wegen der guten Lage, als dem Eisenstein.“ Es bestand in einer Schmelze, einem
großen, sowie einem kleinen Hammer und trug einen Zins von 1000 Gulden, wobei allerdings seitens
der herrschaftlichen Verwaltung jährlich 5 000 und mehr Klafter Holz unentgeldlich geliefert werden
, mußten. Der Bericht macht zwar den Vorschlag, das Werk wieder auf eigene Rechnung zu be-
treiben, indessen scheint dies nicht zur Ausführung gekommen zu sein, wenigstens wird Joh. Georg
Koch noch bis zum Jahre 1748 als „Hofbeständer“ der Eisenhütte zu Neunkirchen aufgeführt**).
Mit dem 20. August 1748 übernahmen Thomas von Stockum u. Söhne zu Frankfurt a. M.
das Werk „nebst dem neu erbaüten Stahl Hapimer“ in 16jährigen „Temporal Bestand“. Ein In-
ventarium vom 18. September 1748 führt als einzelne Theile des Werkes auf: 1. die „Schmeltz“ mit
1 Ofen und 2 alten Bälgen, 2. den großen Eisenhammer mit 2 Läuteröfen, 1 Rennfeuer und 3 Paar
Blasbälgen, 3. den kleinen Hammer mit 1 doppelten Balg, 4. den Stahlhammer (später in einen
zweiten großen Hammer umgewandelt) mit 2 Blasbälgen, 5. das Formhaus, 6. die große Kohlen-
' scheuer, 7. die Schlackenpoche und Erzwäsche (mit eisernen Platten), endlich 8. eine Anzahl Wohnhäuser.
Der v\im Fürsten Wilhelm Heinrich Unterzeichnete Bestandsbrief vom 18. December 1748 er-
mächtigt die Pächter, „den nöthigen und diensamen Eissenstein in denen Waldungen und sonsten
wie bishero durch die Unterthanen nach der bißherigen Ordnung suchen zu lassen“ ; sie sollen aber
die Gruben wieder zuwerfen und etwaigen Schaden vergüten, auch einen besonderen Aufseher oder
Bergsteiger halten. Zum Betriebe des Stahlhammers und zum Ausschmieden des Kleineisens wird
ihnen gestattet, sich unweit Neunkirchen auf ihre Kosten Steinkohlen zu „brechen“. Andererseits
haben sie jährlich 5 000 Klafter Holz zum Preise von 4 000 Gulden Reichsgeld (1 Klafter zu 24 Albus
„ohne die gewöhnliche Forstgebühr*) nebst 10 Procent freie „Eingabe“ zu beanspruchen, welches
sämmtliche Holz sie aber auf ihre Kosten fällen müssen. Ais „Canon“ sind jährlich 3 500 Gld. zu
*) So insbesondere Personalfreiheit und Befreiung von allen herrschaftlichen Lasten, freie Religionsausübung,
ferner das Recht des "Wein-, Bier- und Branntweinschanks auf dem Werke, sowie des freien Verkaufes von Krämer-
waaren und Früchten an Gesinde und Arbeiter, das Recht des Vergleiches von Streitigkeiten unter den Arbeitern u. s. w.
Diese Vorrechte wiederholen sich in allen späteren derartigen Bestandsbriefen, zum Theil sogar noch in ausge-
dehnterem Umfange.
**) Koch war auch betheiligt an dem Erbbestande der Gräfenbacher Hütte (im Kreise Kreuznach) vom 2. Juni
1712, bei welchem Werke im Jahre 1741 die Gebrüder Stumm als Theilnehmer eintraten. (W. Dunker, Bergrevier
Coblenz n, S. 65.)
Sonder-Abdruck aus der Zeitschr. f. Berg-, Hütten- u. Salinen-Wesen XLIV. x 2
10
zahlen; außerdem soll, „was zur Hoffstatt und Bauwesen erforderlich an Stab, Zain und Klein Eissen,
wie auch die Potterie Waare umb 5 Gld., die Sandguß Waare umb 3 Gld. (der Centner) verabfolgt
werden.“ Von den auszuführenden Eisenwaaren bleibt der gewöhnliche Zoll Vorbehalten.
Eine Verfügung des Fürsten vom 11. März 1749 erlaubt den Pächtern, eine zweite Schmelze
„am Hasselbächer Weyher“ zu erbauen. Diese neue Schmelze (später als „Schmeltz an der Sinner-
bacli“ bezeichnet) hatte 1 Ofen mit 2 großen Bälgen, Sandgießerei, Formhaus, Erzwäsche, Kohlen-
scheuer und 3 Arbeiterwohnungen.
Eine weitere Verfügung vom 24. November 1749 bestimmt, daß das Erz zu beiden Schmelzen
in den Waldungen „durch die Unterthanen“ (Bauern) nach bisheriger Ordnung gewonnen werden soll,
„das Berg Ertz aber durch ihre (d. i. der Pächter) ordentliche Berg Knappen“, und soll zu solchen
Grubenbauen das Holz unentgeldlich aus den herrschaftlichen AValdungen verabfolgt werden; auch ist
es den Pächtern überlassen, „zu des gantzen Hüttenwercks eigenem Beliuff und Gebrauch“ eine Stein-
kohlengrube in der Nähe des Werkes zu eröffnen und „deren gratis sich zu bedienen.“
Nach den Pfarrbüchern erscheinen gegen Ende des Jahres 1753 unter den Arbeitern des
Neunkirchener Werkes 28 Familien, welche der Hüttenfactor-Jakobi im Laufe des Jahres aus Württem-
berg herangezogen hatte.
Bereits 21/2 Jahre vor Ablauf des v. Stockum’schen Bestandsbriefes erfolgte am 25. Februar
1762 dessen Verlängerung auf 6 Jahre und sodann durch Vertrag vom 1. Juli 1768 mit Job. Jakob
v. Stockum und dessen Sohn Johann (wozu 1771 noch Isaak Schombart aus Frankfurt hinzutrat)
eine nochmalige Verlängerung auf 12 Jahre, -wobei der Pachtbetrag auf 3 600 Gld. Rheinisch, der zu
zahlende Holzpreis auf 1 Gld. 20 Albus und (im Vertrage von 1768) auf 1 Gld. 24 Albus für das
Klafter erhöht, zugleich die freie „Eingabe“ von 10 pCt. auf 6 pCt. herabgesetzt wurde.
Es mag bemerkt sein, daß bei Gelegenheit des Vertrages von 1762 auch „die Compagnie
Guinand et Comp.“ (von Gienanth?), sowie W. Remi und Stumm*) als solche angegeben werden,
welche mit der fürstlichen Kammer wegen Uebernahme von Hüttenwerken verhandelten.
Mit dem Ablaufe des letzten v. Stockum’schem Vertrages ging das Neunkirchener Eisenwerk
am 20. August 1782 in die Pacht der Französischen „Ferm - Societät“ Le Clerc, Joly et Comp,
über, welcher bereits seit mehreren Jahren fast sämmtliche übrigen Eisenhütten des Fürsten von
Nassau-Saarbrücken pachtweise überlassen waren. (Vergl. weiter unten.)
3. Die Dillinger Hütte.
Die auf Altlothringischem Gebiete in der Nähe* von Saarlouis gelegene Dillinger Hütte soll
schon 1628 bestanden haben. Im Jahre 1685 ertheilte Ludwig XIV. von Frankreich dem Marquis
von Lenoncourt die Concession, daselbst eine „forge de fer et d’acier“ zu errichten, von welcher Con-
cession auch sofort Gebrauch gemacht wurde, so daß die Hütte, mit welcher eine Schmelze zu
Bettingen in Verbindung stand, bereits 1690 der Besatzung von Saarlouis die nöthigen eisernen Oefen
und sonstigen Gußwaaren liefern konnte. Von Interesse ist, daß als erster Director der Hütte ein
Jesuitenpater (Renard) auftritt. 1720 erhielt der genannte Marquis Lenoncourt von Herzog Leopold
von Lothringen das Privilegium, in Dillingen Weißblech und Sensen darzustellen; derselbe scheint
indessen keinen Gebrauch davon gemacht zu haben. Auch als König Stanislaus 1750 dieses Privilegium
den damaligen Hüttenbesitzern erneuerte, beschränkte man sich doch nur auf die Fabrikation von
Sensen, Schippen und Sägen, die sich auch bald einen guten Ruf und Absatz erwarben.
*) Die Gebrüder Stumm erscheinen zuerst als Pächter oder Eigenthümer des Birkenfelder Hammers; als
solche kaufen sie 1737 den Sensweüer Hammer im Soonwalde und treten 1741 als Theilhaber bei der Gräfenbacher
Hütte ein. Im Jahre 1743 ging die Asbacher Hütte an die Brüder Job. Nik. Stumm aus Enkirch a. d. Mosel und
Joseph Heinrich Stumm vom Birkenfelder Hammer käuflich bezw. in Erbbestand über. (Vergl. W. Dunker, Berg-
revier Coblenz II. S. 63 bis 65.
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4. Die Eisenhütte zu Geislautern (zweite Betriebsperiode).
Seitdem die Geislauterner Hütte unter den Wirren des 30jährigen Krieges verlassen worden
war (vergl. oben 1.), scheint reichlich ein volles Jahrhundert vergangen zu sein, ehe ihre Wieder-
aufnahme erfolgte. Zwar findet sich in den Acten bereits aus dem Jahre 1726 der Entwurf eines
Vertrages zwischen dem Grafen Friedrich Ludwig zu Nassau-Saarbrücken und dem damaligen Pächter
der Neunkirchener Hütte Joh. Georg Koch „wegen wieder Aufrichtung und Erbauung einer Eissen
Schmeltz und Hammer an demjenigen orth zu Goißlautern, wo vor diesserti auch eine gestanden“, in-
dessen spricht der an die Fürstin Charlotte Amalie erstattete Bericht vom Jahre 1728 nur noch erst
von einem „Projecte“, bei Geislautern an der Rossel einen neuen Hammer nebst Schmelze anzulegen,
„um das todte Capital der Waldungen zu Nutz zu bringen.“
Thatsächlich dürfte die Wiederaufnahme zu Anfang der 1730er Jahre stattgefunden haben.
Ein Bericht des Factors Joh. Philipp Quien aus dem Jahre 1736 bemerkt, daß „das Schmeltz Werk
noch zu neu“ sei, um seinen Ertrag schon zu kennen, stellt aber fest, daß nach Ausweis der Rechnung
im Jahre 1735 aus den dargestellten 3 052 Ctrn. Stab- und Kleineisen im Ganzen 13 288 Gld.
26 Albus 5 Pf. *) erlöst worden seien. Der Absatz ging hauptsächlich an die Schmiede in Lothringen,
insbesondere auch nach Metz; das Eisen wurde „seiner besseren Qualität wegen“ demjenigen der be-
nachbarten Lothringischen Werke vorgezogen, trotzdem dessen Preis niedriger war.
Aus einem mit dem Kaufmann Olry zu Metz geschlossenen Vertrage vom 29. October 1736,
wonach dieser nicht nur alle zur Zeit vorräthigen Producte, sondern auch für die nächstfolgenden
6 Jahre regelmäßig die laufende Gesammtproduction der Hütte käuflich übernahm, ergibt sich, daß
letztere neben geschmiedetem Stabeisen und „kleinem platt geschlagenem Eisen“ auch erhebliche
Mengen Gußwaaren lieferte. Olry verpflichtet sich nämlich in dem Vertrage, an Häfen (Töpfen),
„Krugssen“ (gußeisernen Wasserkrügen) und anderem gegossenem Eisen jährlich mindestens 500 Ctr.
abzunehmen, außerdem ebenso viel „Kamin und Schornstein“. Die Preise werden festgesetzt für
1000 Pfd. Stangeneisen und Krugssen zu 114 Livr. = 44 Gld. 10 Albus**), desgl. Stabeisen zu
108 L. und Sandguß zu 54 L. Das Eisen soll frei außer Landes gefahren werden dürfen, jedoch
sind von jeder Fuhre 5 Batzen zu entrichten.
Durch Vertrag vom 8. September 1741 wird das Geislauterner Werk zugleich mit der Fisch-
bacher Schmelze und dem Scheidter Hammer (vergl. weiter unten) vom 1. Januar 1742 ab dem Joseph
Olry, Rathsherrn zu Metz und Beständer von Villrupt; auf 9 Jahre zu einer Gesammtpacht von
8000 Livr. (5 000 für Geislautern und 3000 für Fischbach nebst Scheidt) in Bestand gegeben. Das
Geislauterner Werk hafte um diese Zeit „1 doppelten Ofen“ mit 2 Haar von Wasserrädern getriebenen
Blasbälgen, ferner 1 großen Hammer mit 3 Feuern, 1 Rennfeuer und 1 kleinen Hammer; dem Pächter
wird erlaubt, dazu noch ein Spaltwerk (fenderie, Walzwerk) nebst einer Nagelschmiede zu errichten.
Die Erze können frei im Inlande gegraben („mit freiem Holz zu Stollen und Brunnen“), dürfen aber
auch aus benachbarten Orten zollfrei eingeführt werden. Das zum Hüttenbetriebe erforderliche Kohl-
liolz wird dem Pächter überwiesen, jedoch hat er es auf seine Kosten zu fällen. Für die Ausfuhr
von Eisenwaaren ist der übliche Zoll zu entrichten. Die seitherigen herrschaftlichen Factoren Quien
und Raab treten als Directoren in den Dienst des Pächters über.
Am 11. April 1749 fand auf Grund vorausgegangener Ausschreibung seitens der fürstlichen
Rentkammer eine öffentliche Versteigerung des Geislauterner und Fischbacher Werkes auf einen „Be-
stand“ von 9 Jahren statt. Obwohl sich Pächter zu den bekannt gegebenen Versteigerungsbedingungen
fanden, wurde doch die neue „bail“ vom Fürsten Wilhelm Heinrich nicht genehmigt; statt dessen
sollten gemäß einem Vertrage vom 18. December 1749 die Werke zu Geislautern, Fischbach und
*) 1 Gulden = 15 Batzen = 30 Albus zu je 8 Pfennig.
**) Hiernach galt also 1 Livre damals 112/3 Albus.
2*
12
Scheidt nach Beendigung der Olry’sclien Pacht gegen einen jährlichen Canon von 8 700 L. *) der Ge-
sellschaft Joh. Philipp Quien, Franz Didier, Beer Hertz und Salomon Alexander in 9-jährigen Bestand
gegeben werden.
In Folge der großen Schuldenlast des Fürsten und der hierdurch in diesem und den folgen-
den Jahren veranlaßten verschiedenartigsten Geldgeschäfte mit jüdischen Wucherern („Hoff Agenten“)
kam auch der letztgedachte Vertrag nicht zur Ausführung, vielmehr gingen die 3 Werke am 1. Januar
1751 gemäß einem neuen Vertrage vom 4. November 1750 in die Pacht eines jüdischen Consortiums
über, und zwar Geislautern auf 19 Jahre, Fischbach und Scheidt auf 10 Jahre.
Wegen der Eisenerze bestimmte der Vertrag, daß, wenn dieselben bei Geislautern mangelten,
solche anders woher durch die Rentkammer gegen Erstattung des Gräber- und Fuhrlohnes zu liefern
seien. Für die aus den herrschaftlichen Wäldern zu beziehenden 7000 Klafter Holz (nebst 10 pGt.
freier „Eingabe“) waren je 17 Batzen außer der gewöhnlichen Forstgebühr zu entrichten. Den
Pächtern wurde verstattet, „deren Steinkohlen auf denen Wercken sich zu bedienen, welche dieselben
aber von denen Unterthanen und possessoribus der Gruben nach dem landüblichen Preiß, wie solche
andere Schmid, Wappenschmid und dergleichen bezahlen, ankauffen müssen.“
/ Nach einem Berichte vom Juli 1751 war um diese Zeit auf dem Geislauteruer Werke bereits
ein zweiter Schmelzofen und ein Schneidwerk (Walzwerk) in Betrieb, auch wird der Verwendung
von Steinkohle gedacht und ein „Stahlmacher“ erwähnt**).
Vom 1„ September 1758 ab, also noch weit vor Ablauf des Vertrages von 1750, sah sich die
fürstliche Rentkammer veranlaßt, die 3 Werke gegen Entschädigung der Pächter „mit Aktivis und
Passivis“ in eigene Verwaltung zurück zu nehmen. Jedoch wurde bereits durch Vertrag vom
23. September 1758 das Geislauterner Werk für sich allein vom 1. November desselben Jahres ab
an Beer Hertz zu einem Jahres-Canon von 3 200 Gld. aufJ2 Jahre neu in Pacht gegeben.' Der
Preis für die zu überweisenden 6000 Klafter Kohl-, Röst- und Brandholz (ohne 4 pCt. freie „Ein-
gabe“) war hierbei auf 1 Gld. 14 Albus das Klafter festgesetzt, während der Pächter die Steinkohlen
auf den herrschaftlichen Gruben zum gewöhnlichen Preise entnehmen, es ihm übrigens auch freistehen
solle, dieselben sowohl in der Schmiede, wie zu anderen Feuern zu benutzen.
Aus der Berechnung der vom Pächter übernommenen Productenvorräthe sind für je 1 Ctr.
der letzteren die nachstehenden Verkaufswerthe zu verzeichnen :
geschmiedetes Grobeisen 5 Gld.,
geschmiedetes Kleineisen 5 Gld. 7 Alb. 4 Pf.,
Formguß 5 Gld.,
Sandguß in Stücken 2 Gld; 15 Alb.,
Masseln 2 Gld.,
Sandguß Potterie 3 Gld.,
Schneidstäbe 4 Gld. 15 Alb.
Nach dem Inventar vom 1. November 1758 waren vorhanden: 2 Schmelzöfen, 2 Paar Blas-
bälge , 1 Formhaus, 1 großer und 1 kleiner Hammer, 5 Läuterfeuer, 1 Streck - und Zahnhammer,
1 Nagelschmiede, 1 Schlackenpochwerk, sowie endlich das Schneidwerk mit 1 großen Glühofen und
1 kleinen Wärmofen.
Von Interesse ist die folgende nähere Beschreibung des „Schneidwerkes“ :
„Die Maschinen bestehen in 2 Theile. Das erste ist das Waltzwerck, wordurch die
„Stangen Eissen aus dem Ofen passiren müssen, das AVerck aus geschmiedetem Eissen,
*) „Jedes Livre im dermaligen Curs Teutschen Geldes ad 17 Albus.“
**) Im Jahre 1756 werden von Geislautern der Stahlmacher Eberhard Groll mit 2 Stahlarbeitern auf Kosten
der Preußischen (Schlesischen) Staatskasse nach dem Eisenhüttenwerke Malapane in Oberschlesien herangezogen, um
dort die Stahlfabrikation einzuführen. (ATergl. Fechner, Die Königl. Eisenhüttenwerke Malapane und Kreuzburger-
hütte, in dieser Zeitschr. Bd. XLIII, B. S. 81.)
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„die Waltzen aber mit den Kodten, so an die Wellbäume, aus gegossen Eissen. Die
„zweite Machine, so das Eissen spaltet, ist ebenmäßig geschmiedet Eissen, der Kodten
„aber gegossen. Bei dieser Machine sind 3 paar Spallt Scheiben von verschiedener
„gattung vor Groß, Mittel und Klein Eissen zu spalten und sind von Stahl und Eissen
„gemacht.“
Nachdem am 20. October 1766 ein Pachtvertrag auf 18 Jahre mit Gebr. Beer et Comp, ab-
geschlossen worden war, wurde den Pächtern mittelst Protokolls vom 25. August 1767 die Genehmigung
ertlieilt, die Bosseiner Mühle zu kaufen und daselbst ein neues Hammerwerk mit 4 großen oder
Luppenfeuern und 2 großen Hämmern, ein kleines Feuer mit einem kleinen Hammer, einen doppelten
Drahtzug' zur Herstellung von Eisen - und Messingdraht, sowie eine Weißblechfabrik zu errichten.
Durch Protokoll vom 12. Januar 1768 erlitt dieser Plan indessen eine Einschränkung dahin, daß der
Drahtzug am Walkenmühlenweier (bei Saarbrücken), dagegen in Geislautern überhaupt nur 1 großer
Hammer mit 2 Feuern und 1 kleiner Hammer mit 1 Feuer oder statt dessen ein Blechhammer mit
1 Feuer erbaut werden sollten.
Mit dem 10. October 1776 ging das Werk an die bereits erwähnte Französische „Ferm
Societät“ Le Clerc, Joly et Comp, in Pacht über.
5. Die Fischbacher Schmelze.
Wie die Belehnungs - Urkunde für das Geislauterner Werk vom 29. December 1572 ergibt,
waren bereits vor dieser Zeit Eisenerze im Fischbachthale gegraben worden. Eine eigentliche Schmelze
wurde hier indessen erst im Jahre 1728 „im Quierschieder Gewald“ beim Orte Fischbach auf herr-
schaftliche Kosten errichtet. Auch der Betrieb erfolgte bis zum Jahre 1742 für herrschaftliche
Beclmung. Die erzeugten Masseln — in 24 Stunden höchstens 16, zu Zeiten sogar nur 7 Ctr. —
wurden auf dem D/2 AVegstunden entfernten Scheidter Hammer, theilweise auch auf dem Geislauterner
Werke verarbeitet.
In einem Berichte des Hüttenschreibers Gottfried Böchling vom 3. December 1734 wird leb-
hafte Klage geführt über den schlechten „Debit“ der Schmelze, welcher letzteren einerseits durch die
Werke von Dillingen und Geislautern, andererseits durch dasjenige von Neunkirchen und durch das
neu erbaute Werk zu St. Ingbert (in der von der Leyen’s,chen Herrschaft Blieskastel) immer drückendere
Concurrenz bereitet werde. Das Eisenhütten-Protokoll der Saarbrücker Bentkammer vom 13. Januar
1735 erkennt zwar an, „daß das neue St. Ingbrechter Werck denen Unserigen theils mit Aufkaperung
derer Kauffleuth undt Kundten, theils mit Loßsclilagung derer Wahren in geringerm Preiß ziemlichen
Schaden zufüget“, lehnt indessen den hiergegen gemachten Vorschlag, einen neuen, stärkeren Hammer
zu Scheidt „an die Landstraß“ zu bauen, ab. Als bestimmend zu diesem Beschlüsse wird angegeben
zunächst die Bücksicht auf die großen, in den letzten Jahren bereits für Neunkirchen und Geislautern
aufgewendeten Baukosten, sodann aber auch die Besorgniß, daß der Holzbedarf zu groß werden
möchte und die AVälder dementsprechend zu stark angegriffen werden müßten, da die Hüttenwerke
zur Zeit schon in beiden Grafschaften (Saarbrücken und Ottweiler) zusammen jährlich 24000 Klafter
Holz aus den herrschaftlichen Forsten beanspruchten.
Im Jahre 1736 bittet der Hüttenschreiber Baab um Errichtung eines Magazins für die er-
zeugten Potteriewaaren (Oefen, Häfen, Kessel, Krüge u. s. w.), da man diese „ v o r die Schmeltz zu
stellen“ genöthigt sei, wo sie so anliefen und rostig würden, „daß sie kein Kauffmann ansehen mag.“
Ein zum Protokoll der Bentkammer vom 9. Januar 1738 gehöriger „Ueberschlag“ zeigt folgende
wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse:
I. Einnahmen in 24 Stunden durchgängig 14 Ctr. Eisen, und zwar Masseln, Oefen, Sandguß
und Potterie durch einander gerechnet, zum Werthe von 2 Gld. der Centner.
14
II. Ausgaben:
a) in 24 Stunden 9 Maß Erz ä 17 Alb. 2 Pf., einschl. Fuhrlohn,
2 „ Kalkstein ä 17 Alb.,
2 Fuder Holzkohlen ä 2 Gld. 13 Alb. 1 Pf. für Holzliauen und
Brennen (zu jedem Fuder Kohlen 41/2 Klafter Holz), sowie 1 Gld.
5 Alb. Fuhrlohn;
b) 280 Klafter Holz ä 7 Alb. 4 Pf. auf dem Stamm;
c) Schmelzmeister monatlich 13 Gld. 15 Alb., Kleinschmelzer 12 Gld. und 2 Aufsetzer
jeder 8 Gld., Platzmeister jährlich 120 Gld. und Hüttenschreiber 150 Gld. ausschl.
Frucht ;
d) Schmelze und Weiher haben etwa 6 000 Gld. gekostet, also jährlich 300 Gld. Zinsen.
III. Voraussichtlicher „Profit“ : monatlich 230 Gld. 15 Alb.
Bezüglich der Arbeiter besagt das gedachte Protokoll:
„Sonsten gar wohl bekandt ist, daß über Rhein bey einer angehenden Campagne auff einem
„Werck die Sauerländer sich pflegen ohne Weib und Kinder einzufinden und auch so
„wieder zu End einer Campagne mit ihrem Gewinn naclier Hauß zu reisen, so aber bei
„hiesigen Werckern nicht ist und seyn kann, sondern es sind beständig
„seßhafte L e u t h e von Arbeitern, so auch ihren Verdienst im Landt wieder ver-
mehren.“
Vom 1. Januar 1742 bis dahin 1751 war die Fischbacher Schmelze zugleich mit dem Geis-
lauterner Werke und dem Scheidter Hammer an Joseph Olry, vom 1. Januar 1751 bis 1. September
1758 an das jüdische Consortium Blien, Beer Hertz et Comp, verpachtet (vergl. oben 4.), während
sie sodann bis Schluß des Jahres 1758 vorübergehend wieder für herrschaftliche Rechnung ver-
waltet wurde.
Die vom Hüttenfactor Raab für die 4 Monate September bis December 1758 gelegte Schmelz-
Rechnung weist die folgende Production nach:
924,25 Ctr. Masseleisen (zum Scheidter und Haiberger Hammer),
Formguß | (zum Verkauf)’
„Schmidtguß“ (nach Scheidt),
Brockeneisen (zum Haiberger Werke),
sowie außerdem noch eine geringe Menge Wascheisen, welches an das Geislauterner Werk abgegeben
wurde. Unter den Ausgaben erscheinen mehrfach Fährlöhne für Lebacher Erz (Sphärosiderite aus
den oberen Schichten des Kohlengebirges), sowie Löhne für Rösten und Klopfen dieses Erzes.
Am 15. August 1758 war mit der Frau Kath. Loth, der Pächterin des St. Ingberter Eisen-
werkes, ein 9jähriger Pachtvertrag (vom 1. Januar 1761 ab) geschlossen worden, welcher neben der
Fischbacher Schmelze noch den Scheidter Hammer und den „Platinen Hammer“ (bei Jägersfreude)
nebst der daselbst anzulegenden Steinkohlengrube umfassen sollte. Bemerkenswerth in diesem Vertrage
ist die erste Erwähnung einer „Bruderlade“ für die Hüttenarbeiter, indem der Vertrag bestimmte, daß
die Arbeiter von der Unternehmerin „über entstandene Zank und Streithändel, auch wenn ein oder
der andere nicht behörig arbeitete, mit einer kleinen Geldt Ahndung ad 1 fl. und 1 fl. 45 Alb. zu
der Bruderladte, wie bey andern Handwerkern gebräuchlich ist, belegt werdten können.“
Koch ehe der gedachte Vertrag überhaupt in Wirksamkeit getreten war, wurde er von der
fürstlichen Rentkammer schon wieder rückgängig gemacht und statt seiner unter dem 29. December
1758 ein neuer Vertrag mit Salomon Alexander vereinbart, demzufolge letzterer „die Fischbacher
Schmelze und dazu gehörigen Scheidter Hammer“ vom 1. Januar 1759 ab auf 3 Jahre gegen einen
jährlichen Canon von 1250 Gld. übernahm. Dem Pächter stand nach dem Vertrage das Recht zu,
selbst die nöthigen Erze und Flußmittel zu suchen und zu graben, „auch sich der Lehbacher Ertze
134,76 „
321,45 »
75,90 „
84,25 „
i
15
dabey zu bedienen, wie es bishero gebräuchlich gewesen.“ Dagegen hatte er die zu beziehenden
4500 Klafter Hüttenholz mit 1 Gld. 10 Alb. das Klafter zu bezahlen, für das außer Landes ge-
führte Eisen 6 Pf. Zoll auf den Centner zu entrichten und jährlich 2 000 Ctr. Masseln zum Preise
von je 2 Gld. nach dem „Platinen Hammer“ zu liefern. Außerdem übernahm er die ausdrückliche
Verpflichtung, die Schmelze, sobald dies verlangt werden sollte, der Kammer auf 2 bis 3 Wochen zu
einem Probeschmelzen herzugeben.
Ein weiterer Vertrag vom 1. August 1759 überträgt sodann vom 1. Januar 1762 ab die
Fischbacher Schmelze für sich allein (ohne den Scheidter Hammer) gegen einen Canon von 800. Gld.
und einen Holzpreis von 1 Reichsthaler für das Klafter auf 15 Jahre der oben genannten Frau Kath.
Lotli, welche bereits unterm 15. Juni 1759 den neu errichteten Rentrischer Hammer gepachtet hatte.
Schon mit Ende 1766 ging jedoch das Werk auf Grund des Vertrages vom 20. October 1766 (vergl.
oben 4.) zugleich mit der Geislauterner Hütte, dem Scheidter Hammer und dem Platinen-Hammer in
die Pacht der Gebr. Beer et Comp., am 25. September 1776 in diejenige der Ferm-Societät Le Clerc,
Joly et Comp. über.
6. Die Sulzbacher Schmelze.
Zur Verhüttung der im Sulzbachthale gewonnenen Eisenerze soll um das Jahr 1680 unterhalb
Dudweiler im „Schiedeborn“ (bei der heutigen Ortschaft Jägersfreude) ein Schmelzofen errichtet worden
sein, von dessen Betrieb noch um die Mitte des vorigen Jahrhunderts Schlackenhalden vorhanden
waren, der jedoch, wie es scheint, sehr bald wieder aufgegeben wurde; wenigstens sind keinerlei nähere
Nachrichten über ihn vorhanden.
Als Ersatz dieser „alten Schmelze“ ließ Graf Friedrich Ludwig zu Nassau - Saarbrücken im
Jahre 1719 die „neue Eisenhütte an der Sulzbach“ unmittelbar beim Dorfe Sulzbach anlegen. Wie
der mehrerwähnte Bericht an die Fürstin Charlotte Amalie vom Jahre 1728 ergibt, war die neue
Schmelze nach dem Tode des Grafen Friedrich Ludwig (1725) durch die Rentkammer dem „Erb-
beständer“ Vigand entzogen worden und hatte dann still gelegen, bis sie im Jahre 1728 für herrschaft-
liche Rechnung wieder angeblasen wurde, um allerdings sehr bald abermals auf längere Zeit kalt ge-
legt zu werden.
Eine gewisse geschichtliche Bedeutung hat die Sulzbacher Schmelze durch die Versuche er-
langt, welche in den 1760er Jahren Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken auf ihr anstellte,
um Roheisen bei Steinkohlen (Koks) zu erblasen. Es mag hier der Ort sein, auf diese
Versuche näher einzugehen.
War auch ursprünglich der Waldreichthum des Saarbrücker Landes und seine Verwerthung
wesentlich mit ein Anlaß zur Errichtung von Eisenschmelzen gewesen, so mußte doch der große Um-
fang, welchen das Eisenhüttenwesen mit der Zeit angenommen hatte, und der stets wachsende Bedarf
an Holz und Holzkohle mehr und mehr die Befürchtung einer baldigen Erschöpfung der Wälder und
damit die Nothwendigkeit einer Einschränkung des Holzverbrauches nahe legen. Es ist eines der vielen
Verdienste, welche der einsichtsvolle und thatkräftige Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken
sich um die industrielle Entwickelung des Saargebietes erworben hat, daß er, in der Erkenntniß dieser
Nothwendigkeit, den Gedanken practisch durchführte, beim Eisenerzschmelzen die Holzkohle durch
Steinkohle zu ersetzen.
Schon in einem Vertrage vom 2. Juni 1758, welchen Fürst Wilhelm Heinrich mit dem Hof-
kammerrath Heuß über die Anlegung von Ruß- und anderen Kohlendestillations - Fabriken geschlossen
hatte, war für den Fall, daß „die ausgezogenen Kohlen“ (Koks) auch zum Eisenerzschmelzen gebraucht
werden könnten, ein bestimmter Preis für dieselben vorgesehen worden *). Indessen scheint die be-
treffende Fabrikation und insbesondere auch die von Heuß auf dem Sulzbacher Harzwerke begonnene
*) Haßlacher, Geschichtliche Entwickelung des Steinkohlenbergbaues im Saargebiete, in dieser Zeitschrift,
Bd. XXXII, B. Seite 461 flgd.
16
„Auslaugung“ der Steinkohle zunächst noch nicht den gewünschten Erfolg gehabt zu haben. Ein mit
den „ausgelaugten“ Kohlen am 24. März 1761 auf der Sulzbacher Eisenschmelze unter Oberaufsicht
des fürstlichen Kammermeisters Joh. Gottfried Röchling veranstaltetes Probeschmelzen führte lediglich
zu einem negativen Ergebnisse, und wurde daher auch die Schmelze wieder an die Gesellschaft Pet.
Franz Zimmermann et Comp., später an Salomon Alexander in Pacht gegeben.
Unterm 6. April 1764 erbot sich der unermüdliche Heuß, selbst die Sulzbacher Eisenschmelze
mit Steinkohlen zu betreiben und die dazu erforderlichen Einrichtungen zu treffen: „dieses kann ein
Werk abgeben, so in keinem Lande noch erfunden worden ist.“ Der Fürst war zwar nicht abgeneigt,
nochmals auf einen Versuch einzugehen , beauftragte aber zunächst die Rentkammer mit Aufstellung
eines vergleichenden Kostenanschlages, welch letzterer auch endlich am 7. Februar 1765 vorgelegt wurde.
Diesem Anschläge war eine Productionsmenge von 5 000 Ctrn. Masseleisen zu Grunde gelegt,
die zur Hälfte als Gußwaaren dargestellt, zur anderen Hälfte auf dem Scheidter Hammer zu Schmiede-
eisen verarbeitet werden sollten; für die letztere Verarbeitung nahm man einen Abgang von 30 bis
40 pCt. der Masseln an. Die erforderlichen Rohmaterialien waren berechnet mit:
3 000 Maß Erz zu 1 Gld.,
600 „ Kalk oder Flußstein zu 18 Batzen,
1 600 Fuder Steinkohlen zu 1 Gld. (diese in 6 Ofen zu „präpariren“);
die Arbeitskräfte und Arbeitslöhne zu:
1 Factor mit jährlich 300 Gld.,
1 Groß-Schmelzer monatlich 15 Gld.,
1 Klein-Schmelzer „ 10 „
2 Aufseher „ je 8 Gld.,
1 Platzknecht „ 10 bis 15 Gld.,
2 Tagelöhner zum Erzrösten, Kohlenzuführen u. s. w. monatlich je 8 Gld.,
Formen für 1 Ctr. Lehmguß 1 Gld. und für 1 Ctr. Sandguß 6 bis 7 Kreuzer;
endlich die Producten-Verkaufspreise:
1 Ctr. Masseln zu 2 Gld.,
1 „ Lehmguß zu 5 Gld.,
1 „ Sandguß zu 3 Gld.,
1 „ Groß-Schmiedeeisen zu 5x/2 Gld.,
1 „ Klein-Eisen zu 6 Gld.
Da der Anschlag den erheblichen Ueberschuß von jährlich 3 827 Gld. 6 Albus zu Gunsten des neuen
Verfahrens nachwies, ordnete der Fürst schon am 7. Februar 1765 die Ausführung des Versuches
auf herrschaftliche Kosten an, zu welchem Zwecke er dem Commercienrath Heuß die Direction der
Arbeiten übertrug*).
Es wurden demgemäß die „Oefen zum Präpariren der Steinkohlen“ (Koksöfen) in der Nähe
der Schmelze erbaut und zugleich die letztere selbst nebst dem Scheidter Hammer wieder in herr-
schaftlichen Betrieb genommen. Die Verkokung der Kohlen kam vom 10. Juli 1765 ab in regel-
mäßigen Gang, und wurde auch noch gegen Ende desselben Jahres ein Probeschmelzen im Hochofen
begonnen. Dasselbe hatte allerdings mit vielfachen Schwierigkeiten zu kämpfen und mußte wiederholt
*) Die betreffende Entschließung des Fürsten vom 28. Februar 17(35 lautet: „Nachdem Uns Unser Commercien
Rath Georg Philipp Heuß unterthänigst zu erkennen gegeben, daß Wir gnädigst geruhen mögten, ihme die Sultz-
bacher Schmeltz und Scheidter Hammer einzuräumen, damit er die Probe, das Eisen Ertz mit ausgezogenen Stein-
kohlen zu schmeltzen, auf eine dauerhafte Art in den Stand bringen, und zu Unserm Nutzen an wenden könne; "Wir
auch diesem Gesuch zu willfahren keinen Anstand gefunden, und zu diesem Ende die gedachte Sultzbacher Schmeltz
und Scheidter Hammer dem Salomon Alexander, welcher solche in Bestand gehabt, abgenommen, und wegen deren
Abtritt Uns mit ihm verglichen: Als wollen Wir zu Erreichung des von dem Commercien Rath Heuß vorhabenden
Endzwecks demselben folgende Instruktion und Ordre hiermit ertheüet haben.........“
17
unterbrochen werden, führte jedoch im Laufe des Jahres 1766 zu günstigeren Ergebnissen. Jedenfalls
befand sich der Hochofen um die Mitte des Jahres 1767 in durchaus befriedigendem Gange; bis zum
6. Juni 1767 waren auf demselben bereits 538 Ctr. Masseleisen, 152 Ctr. Brucheisen und 330 Ctr.
Gußwaaren bei Koksbetrieb dargestellt worden*).
Eingehende Nachrichten über die Versuche verdanken wir dem Franzosen De Genssane, der
im Jahre 1767 an Ort und Stelle von dem neuen Verfahren Einsicht genommen und darüber am
23. Juli 1768 der Französischen Akademie der Wissenschaften Bericht erstattet hat. Aus seinem im
Jahre 1770 zu Paris im Druck erschienenen Werke „Traite de la fonte des mines par le feu du
charbon de terre“, dessen I. Tlieil den gedachten Bericht als 12. Kapitel enthält, ist hinsichtlich des
technischen Betriebes des Hochofens das Nachstehende anzuführen **).
An dem Hochofen selbst waren keine Aenderungen vorgenommen worden, und unterschied sich
derselbe nach De Genssane’s Beobachtungen nicht wesentlich von sonstigen Hochöfen. Auch der Be-
trieb war der gewöhnliche, mit der einzigen Abweichung, daß man dem Gebläsewind etwas stärkere
Pressung gab. Man verschmolz zweierlei Sorten von Eisenerz: einen okerfarbigen Thoneisenstein,
schiefrig oder linsenförmig (Sphärosiderit), aus dem Kohlengebirge, und ein schwärzliches, roth geflecktes
Erz aus den Buntsandsteinschichten. Letzteres Erz kam roh zur Verwendung, während der Thon-
eisenstein vor der Schmelzung erst in einer Art von Kalkofen mit Benutzung der bei den Verkokungs-
öfen fallenden Kokslösche geröstet wurde. Beiderlei Erze waren nicht sehr reichhaltig und gaben
durchschnittlich nur 30 bis 32 pCt. Ausbringen an Roheisen.
Die Beschickung des Hochofens bestand zunächst aus zwei Lagen von je 50 Pfd. geröstetem
Eisenstein, es folgten 5 Körbe mit je 50 bis 55 Pfd. Koks, darauf drei Lagen rohes Erz, dann drei
Lagen zu je 25 Pfd. Kalkstein und endlich noch fünf Lagen gerösteter Eisenstein. Jeder Satz (Gicht)
hatte demnach ungefähr 500 Pfd. Eisenerz, 75 bis 80 Pfd. Kalkstein und 250 bis 260 Pfd. Koks.
Innerhalb 24 Stunden wurden 10 solcher Sätze aufgegeben und daraus gegen 1600 Pfd. Roheisen
erzielt. Aus 100 Pfd. Eisenerz erhielt man mithin 31 Pfd. Roheisen, und andererseits ergab sich
auf 100 Pfd. Roheisen ein Verbrauch von durchschnittlich 160 Pfd. Koks.
Das gewonnene Roheisen soll von guter Beschaffenheit gewesen sein, so daß man bei seiner
weiteren Verarbeitung nur 25 bis 26 pCt. Abgang hatte und ein vorzügliches, durchaus sehniges Stab-
eisen erhielt, welches zur Darstellung von Eisendraht Verwendung fand.
Die letzteren Angaben De Genssane’s stimmen allerdings sehr wenig mit den actenmäßigen
Nachrichten überein. Nach diesen ließ im Gegentheil das auf dem Scheidter Hammer aus „Stein-
kohlen-Eisen“ dargestellte Schmiedeeisen recht viel zu wünschen übrig, was sich auch nicht änderte,
als zu den Proben ein neuer Hammerschmied herangezogen wurde. Ebenso bemerkt ein Bericht des
*) Der Fürst Wilhelm Heinrich, welcher sich persönlich aufs Eingehendste um die Verkokungs- und Schmelz-
versuche kümmerte, constatirt in einer eigenhändigen Ordre an die Itentkammer vom 4. Juni 1767: „Die Massel, so
heute gelaufen, ist in solcher Güte, als wie sie nur zu Verlangen ist. Wäre nicht so Vil schmutz in den Ertzen,
Kalch und Kohlen wegen Mangel des pochwerks (ein solches wurde im folgenden Monate angelegt, und kamen seit-
dem die Erze und Steinkohlen nur mehr „geschieden“ zur Verwendung), so wäre sie noch besser, und hätte man als-
dann nicht nöthig sovil proben zu Versuchen. Das werck gehet würklich gut. Und da sovü schon darin ge-
wandt ist, so ward jeder rechtdenkende Mann keine andere Denkungsart hegen als solche, die Mir und meinen Nach-
kommen Nutzen schaffen kann, ohne der Ehre zu gedenken, die der gute fortgang einer solchen Unternehmung der
Welt kund thut. Das werck muß sich selber zahlen und da ein würklich es Capital von differentes Eysen im Vorrath
ist, so wollen wir es damit führen und der Hütten Faktor muß eine recht exakte Rechnung führen, was täglich ein-
gehet und was täglich und stündlich auszuzahlen ist. Ohne eine solche Rechnung kann von keinem, er mag nahmen
haben, wie er will, kein wahres Projekt antag gelegt werden.“ — Nach einer Zusammenstellung vom '8. August 1766
sollen übrigens „die verschiedenen Proben auf der Sulzbacher Schmelz, um Eisen mit Steinkohlen zu schmelzen“, dem
Fürsten 20 000 Gld. gekostet haben.
**) Ueber die Einrichtung und den Betrieb der von De Genssane gleichfalls beschriebenen Koksöfen vergl.
Haßlacher, a. a. O. Seite 463 flgd.
Sonder-Abdruck aus der Zeitschr. f. Berg-, Hütten- u. Salinen-Wesen. XLIV. 3
18
Berginspectors Engelke vom 6. Juni 1767, daß das Steinkohlen - Eisen auch „zum Gruß zeithero noch
nicht hinlänglich zu gebrauchen gewesen“. In Beziehung hiermit dürfte auch zu bringen sein, daß
Fürst Wilhelm Heinrich am 19. Juni 1767 den Schmelzmeister Wilhelm Schauer aus Schönau (im
Zweibrücken’schen) „wegen seiner besonderen Wissenschaft im Schmelzwesen“ gegen 864 Ly. Franz.
(396 Gld.) jährlichen Lohn nebst reichlichen Nebeneinkliuften als Beamten („Bedienten“) auf Lebens-
zeit in Dienst nahm; derselbe mußte strengste Verschwiegenheit wegen alles dessen geloben, „was er
zeithero bey dem Steinkohlen-Schmelzen erfahren hat und noch erlernen wird“.
Wie lange das Probeschmelzen mit Koks fortgesetzt wurde, ist aus den Acten nicht ersichtlich,
jedoch war die Sulzbacher Hütte zu Ende des Jahres 1767 bereits wieder im Betriebe der Pächter.
Daß man aber die Neuerung keineswegs aufgegeben hatte, zeigt der am 14. Jitui 1768 über die
anderweitige Verpachtung der Sulzbacher Schmelze und des Haiberger Eisenwerkes mit den Gebr.
Beer abgeschlossene Vertrag, welcher ausdrücklich bestimmt, daß die Haiberger Schmelze nicht mit
Holzkohle betrieben werden dürfe, dagegen die dazu erforderlichen Steinkohlen aus den beim Sulz-
bacher Harzwerk belegenen Gruben entnommen werden sollen, woselbst die Pächter sie auf ihre
eigenen Kosten „läutern“ (verkoken) können; das Nämliche wird ihnen gestattet, wenn sie die Sulz-
bacher Schmelze mit Steinkohlen betreiben wollten.
Der am 24. Juli 1768 erfolgte plötzliche Tod des Fürsten Wilhelm Heinrich scheint einen
vollständigen Stillstand in der Weiterverfolgung der Sache herbeigeführt zu haben. Erst im Jahre
1780 fand im Hochofen des Haiberger Werkes ein nochmaliges Versuchsschmelzen statt, und zwar
mit Koks, die auf Grube Duttweiler in offenen Meilern dargestellt wurden. Nach den Angaben des
Bergmeisters Utsch, welcher in diesem Jahre die Saarbrücker Steinkohlengruben bereiste *), setzte man
den Buchen - Holzkohlen, mit welchen sonst der Ofen betrieben wurde, unter Beibehaltung des ge-
wöhnlichen Eisensteinsatzes, ein Drittel Koks zu, erzielte aber weder an Menge, noch an Güte des
Bolieisens — das aus letzterem dargestellte Stabeisen war rothbrüchig, die Schwarz- und Weißbleche
zeigten Risse — die gehofften günstigen Ergebnisse und sah daher, um den guten Ruf des Saarbrücker
Eisens nicht zu schädigen, von weiteren Versuchen ab**).
Die Sulzbacher Schmelze fand bereits 1776 ein sehr unrühmliches Ende, indem die Schmelz-
gebäude zu Dienstwohnungen für den Wildmeister Lex und den Berg-Kassirer Appold umgebaut, die j
Schlackenpoche verkauft, die sämmtlichen übrigen Gebäude und die Ländereien am 10. März 1777 $
öffentlich versteigert wurden.
7. Das Haiberger Eisenwerk.
Am Haiberge bei Brebach soll nach urkundlichen Nachrichten schon in alter Zeit eine Eisen-
schmelze gestanden haben, wie denn auch in der Nähe Eisenerze im Buntsandstein gewonnen wurden.
Wenigstens führt schon ein am Lichtmeß-Tage (2. Februar) 1431 zwischen den Gemeinden Bischofs-
heim (Bischmisheim) und Scheidt abgeschlossener Vertrag bei Beschreibung der Banngrenzen zwischen
dem „Porteiberg“ und dem „kleinen tissel“ ausdrücklich eine „Isengruben“ an.
Auf Befehl des Fürsten Wilhelm Heinrich war im Jahre 1755 der Hütteninspector Hitzier ***)
mit Aufstellung des Planes zu einem neuen Eisenschmelzwerke am Haiberge beauftragt worden, und
wurde von ihm demnächst im folgenden Jahre die alte Oberbrebacher Mühle mit einem Kosten-
aufwande von rund 25 000 Gld. zu einem Schmelz- und Hammerwerke umgebaut, das noch im näm-
lichen Jahre 1756 in Betrieb kam.
*) J. Pli. Bedier, Mineralogische Beschreibung' der Oranien-Xassauischen Lande. Marburg 1789.
**) Beiläufig mag bemerkt sein, daß im Saargebiete zwar zu Anfang der 1820er Jahre auf dem (damals noch
staatlichen) Geislauterner Eisenwerke neue größere Probesclmielzen mit Koks ausgeführt worden sind, die allgemeine
Einführung des Koksbetriebes auf den Saarbrücker Eisenhütten gleichwohl erst nach 1848 erfolgt ist.
***) Joh. Ludwig Hit zier zu Xeunkirchener Eisenhütte war als fürstlicher Berg- und Hütteninspector mit
jährlich 800 Gld. Gehalt und 50 Gld. Pferdegeldern angestellt, erhielt später den Titel Bergrath und wurde 1763 mit
400 Gld. pensionirt.
19
t
Wie die Baurechnung ergibt, hatten Fundament und Rauhgemäuer des Hochofens einen
Querschnitt von 28 Fuß im Quadrat, und war ersteres mit Abzugscanälen von 4 Fuß Höhe und
Weite versehen. Außer dem Schmelzofen waren mehrere Hämmer mit den zugehörigen Frischfeuern,
sowie ein „Poch- und Schlack-Werk14 angelegt.
Die verschmolzenen Eisenerze scheinen aus den verschiedensten Theilen des Saargebietes be-
zogen worden zu sein, indem die Schmelzrechnung für 1756 zahlreiche Ausgaben an in- und aus-
ländische Erzgräber für Schürfen auf „Bonn Ertz44 (Bohnerze), Sanderz, Rotherz und Weißerz nach-
weist. Als Gestehungskosten werden im Inventar vom 7. Februar 1758 berechnet : für 1 Maaß Erze
54 Kreuzer, 1 Maaß Holzkohlen ebenfalls 54 Kr., 1 Fuder (30 Ctr.) Steinkohlen frei Werk 1 Gld.
45 Kr.; andererseits als Werthe der Productenvorräthe: 1 Ctr. Masseleisen 1 Gld. 45 Kr., Formguß
5 Gld., Sandguß 21j2 Gld., Stabeisen 5 Gld., Kleineisen 51/* Gld., Zaineisen 51/» Gld., Blech 6 Gld.,
Wascheisen 1 Gld., Alteisen 1 Gld.. „Stückher und Bengel dem Kleinschmied44 5 Gld.
Während das Werk anfänglich für, herrschaftliche Rechnung betrieben wurde, brachten die
steten Geldverlegenheiten des Fürsten Wilhelm Heinrich dasselbe sehr bald gleichfalls in die Hände
der wucherigen „Juden-Companien44, denen nach und nach fast alle fürstlichen Hütten verfallen waren.
Nachdem ein Angebot der Pächterin Katli. Loth von der benachbarten St. Ingberter Hütte abgelehnt
worden war, kam am 7. August 1758 ein 9 jähriger „Bestand44 (vom 1. September 1758 beginnend)
mit den Gebr. Salomon und Samuel Alexander (von Buchsweiler) zu Stande.
Gemäß dem Bestandbriefe war den Unternehmern gestattet, „die benöthigte. Ertz und Fluß
zu suchen und zu graben in denen hier folgenden und gesetzten Limiten, als in der Burbach...........
bis in die Steinbach . . . ., bis auf das Neuhauß, bis auf Duttweiler.......die Sulzbach hinauf bis
zur Ottweiler Grenze, von da zur Leyen’schen Grenze, zur Lothringischen Grenze dies - und jenseits
der Saar .... sowohl in hohen Waldungen, als auch auf dem Feldland, nach der in hießigen Landen
eingeführten Ordnung und mit Vorbehalt, daß einem jeden Eigenthümer des Feldlandes der darauf
gesehene Schaden vergütet werde44. Als Jahres - Canon werden 2 250 Gld. festgesetzt. Die erforder-
lichen 4 500 Hüttenklafter *) Kohlholz sollen mit 1 Gld. 6 Albus das Klafter, daneben alles Rost-
und Geschirrholz, sowie das Brennholz für die Arbeiter noch besonders bezahlt werden, wogegen alles
erforderliche Holz zu einem neu zu errichtenden „Schneidt Werk44 kostenlos abgegeben wird; die
Steinkohlen zum Betriebe des Werkes und für die Arbeiter sind aus der Gersweiler Grube zu 1 Albus
4 Pf. der Centner zu beziehen. Zu allen Arbeiten dürfen vorzugsweise nur Einheimische verwendet
werden. Der ..Herrschaft44 sollen Beständer die benöthigten Eisenwaaren zu Preisen liefern, wie sie
den „Kaufleuthen en gros44 bewilligt werden.
Im Jahre 1765 wurde den Pächtern gestattet, auf dem Werke einen Kupferhammer zu er-
richten. 1767 hatte der Fürst zwar beschlossen, das Werk wieder „an sich zu ziehen44, indessen
zwangen die andauernden Geldverlegenheiten zu abermaliger Verpachtung. Dieselbe erfolgte, nachdem
der zeitige „Admodiator44 Sieur Roederer entschädigt worden, durch Uebereinkunft vom 14. Juli 1768
zugleich mit der Sulzbacher Schmelze und einem neu zu erbauenden „Drahtzuge44 an die Gebr. Beer,
denen bereits das Geislauterner Werk verpachtet war. (Vergl. zu 4.) Bemerkenswerth in der Ueber-
einkunft ist die ausdrückliche Bestimmung, daß die Haiberger Schmelze nicht mit Holzkohlen betrieben
werden dürfe, vielmehr Steinkohlen dazu verwendet werden sollen (vergl. zu 6.); die erforderlichen
Gestellsteine für den Hochofen wird den Pächtern gestattet, aus den Steinbrüchen bei Bous (Kohlen-
sandstein) unentgeltlich zu entnehmen.
Nacli der Uebergabe-Verhandlung bestand zu dieser Zeit das Haiberger Werk aus: 1 Schmelz-
ofen, 1 großen Hammer mit 3 Feuern, 2 kleinen Hämmern mit 2 Feuern und 1 Kupferhammer, an
*) 1 Klafter Hüttenholz soll 14 Nürnberger Schuh lang und 3’/a Schuh hoch sein, bei ebenfalls 3Va Schuh
Scheitlänge. Im benachbarten von der Leyen’schen Gebiet wurde 1781 das Klafter Kohlholz zu nur 9 Nürnberger
Schuh Länge, aber 4 Schuh 1 Zoll Höhe und 31/» Schuh (später 4 Schuh) Scheitlänge gerechnet.
3*
20
dessen Stelle jedoch noch im nämlichen Jahre 1768 ein neuer Großhammer trat; die Blasbälge wurden
durch Wasserräder bewegt, die man von 8 auf 10 Fuß Durchmesser vergrößert hatte. —
Mit dem 1. October 1776 ging auch das Haiberger Werk, in gleicher Weise wie die übrigen
herrschaftlichen Eisenhütten der Nassau - Saarbrücker Lande, an die Gesellschaft Le Clerc, Joly et
Comp. über. Ausweislich des damaligen Inventars waren um diese Zeit der Schmelzofen und das
Formhaus nicht mehr im Gange, dagegen wurden betrieben : der neue Großhammer nebst 2 Frisch-
feuern mit Blasbälgen, der alte Großhammer in gleicher Weise, ein neuer Kleinhammer mit 1 Feuer
und Blasbalg, 1 Reckhammer und das Pochwerk, welches man zu einem Kalksteinhammer eingerichtet
hatte. Im Jahre 1784 wurde außerdem noch ein „Schneidwerk“ errichtet und in Betrieb genommen.
8. Das St. Ingberter Eisenwerk,
im Thaïe des Scheidter Baches unterhalb des Ortes St. Ingbert (St. Ingbrecht) in der von der Leyen’-
schen (jetzt Bayrischen) Herrschaft Blieskastel gelegen, dürfte im Jahre 1734 gogründet
worden sein. Es läßt sich dies aus einem Berichte vom 3. December 1734 schließen, worin der
Nassau - Saarbriicken’sche Hüttenschreiber Gottfried Röchling dasselbe als ein „neu erbautes“ Werk
bezeichnet und darüber Klage führt, daß es der Fischbacher Schmelze immer drückendere Concurrenz
bereite. (Vergl. oben zu 5.) Aus dem gedachten Berichte geht zugleich hervor, daß auf dem neuen
Werke von Anfang an neben Gußwaaren auch schon Schmiedeeisen hergestellt wurde, daß dasselbe
also neben einem Schmelzofen auch Hämmer und Frischfeuer besaß. Von der Leistungsfähigkeit des
Werkes in der Darstellung von Gußwaaren gibt übrigens noch heute eine im Besitze des Herrn
0. Kraemer zu St. Ingbert befindliche große gegossene Platte mit dem Leyen’schen Wappen und der
Inschrift „St. Ingperter Schmelz 1735“ ehrendes Zeugniß*).
Die erforderlichen Eisenerze für den Schmelzofen gewann man in den herrschaftlichen
St. Ingberter Waldungen aus dem Steinkohlengebirge, woneben später theilweise auch noch Erze von
Lebach bezogen wurden.
In der ersten Zeit für herrschaftliche Rechnung der Grafen von der Leyen betrieben, war das
Werk in den 1750er Jahren an einen Unternehmer Lotli (Lott) aus Blieskastel verpachtet, dessen
Wittwe (Catharina Lottin) 1758 und 1759 mehrfach auch als Pächterin bei den benachbarten Nassau-
Saarbrückenschen Eisenhütten auftritt**).
Durch Vertrag vom 10. November 1781 übernahmen Hieronimus Stehelin, Bürger zu Basel,
und Pierre François Bouchot, maître des forges et caissier des usines von Oberbrück, das Werk in
einen 12jährigen „Temporalbestand“, beginnend mit dem 1. November 1782. In dem Vertrage wird
den Unternehmern gestattet, auf allen Bannen des Oberamtes Blieskastel frei Erz graben zu lassen
und förmliche Gruben anzulegen, ebenso auch die zum Hüttenwerk nöthigen „Lett“ (Lehm) und Kalk-
stein zu gewinnen ; falls die einheimischen Erze nicht ausreichen, soll die gräfliche Rentkammer noch
einen „Erz-Bestand“ auf dem Banne von Lebach (in der „Vierherrschaft“ gleichen Namens) vermitteln.
Die Pächter dürfen alle Gattungen Eisen, Stahl und Blech darstellen und ihre Waaren auch zollfrei
außer Land führen, haben aber den herrschaftlichen Bedarf an Eisen bis zur Höhe von jährlich
150 Ctrn. zu einem ermäßigten Preise zu liefern, nämlich den Centner Sandguß zu 4 Gld., Formguß
5 Gld., Eisen vom großen Hammer 5y3 Gld. und vom kleinen Hammer zu 6 Gld. An Kohlholz
sollen zum Werksbetriebe jährlich 2 000 Klafter „auf dem Stock“ überwiesen werden, die mit je
1 Gld. 40 Kr. nebst 10 Kr. Forstgebühr zu bezahlen sind. Als Jahres-Canon werden für das Werk,
*) Gefällige Mittheilung des genannten Herrn.
**) Von der nämlichen Wittwe Cath. Lotli wurde auf Grund eines mit dem Reichsfreiherrn v. Kerpen ab-
geschlossenen „Bestandbriefes“ vom 10. October 1759 die Eisenschmelze zu Illingen (in der v. Kerpen’schen
Herrschaft Illingen) errichtet. Diese Schmelze hat sich indessen keines langen Daseins erfreut , ist vielmehr bereits
1786, weil ohne Nutzen betrieben, wieder eingestellt und 1789 ganz niedergerissen worden.
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bestehend aus dem Schmelzofen, 1 großen und 1 kleinen Hammer, und das zugehörige Hofgut 1 500 Gld.
Rheinisch vereinbart.
Im Laufe der Pachtzeit war zu dem Beständern Stehelin und Bouchot noch Philipp Heinrich
Kraemer, Kauf- und Handelsmann zu Saarbrücken, hinzu getreten, und war von diesem dann später
die Pacht auf alleinige Rechnung übernommen worden*). Ihm wurde auch durch Vertrag vom
18. August 1791 der bis zum 1. November 1794 dauernde „Bestand“ auf weitere 12 Jahre erneuert.
Mit Kaufvertrag vom 12. December 1804 gingen endlich das Werk und Hofgut, sowie mit weiterem
Vertrag vom 14. December 1804 auch die St. Ingberter Walddistricte, in welchen bis dahin die Eisen-
erze für das Werk gegraben worden waren, von den Grafen von der Leyen eigentümlich an die
Wittwe des seitherigen Beständers, Frau Sophia Krämer geb. Firmond, über und sind seitdem bis
heute im Besitze der Familie Kraemer verblieben.
9. Die Hämmer und sonstigen kleineren Eisenwerke.
Eines der ältesten Hammerwerke des Saargebietes scheint der Scheidter Hammer ge-
wesen zu sein. Unterhalb des Dorfes Scheidt im Thale des wasserreichen Scheidter Baches angelegt,
war derselbe dazu bestimmt, das auf den Eisenschmelzen der Grafschaft Saarbrücken dargestellte
Masseleisen zu verarbeiten.
Hammerschmiede werden als ständige Bewohner von Scheidt schon 1686 und 1688 in den
Häuserverzeichnissen, sowie in den Verhandlungen der Gemeindeversammlungen dieses Ortes aufgeführt.
Der mehrgedachte Bericht an die Fürstin Charlotte Amalie von 1728 rügt an dem Scheidter Hammer,
daß er ..übel angelegt und von wenig Nutzen“ sei, hält es außerdem nicht für nöthig, ihn, wie dies
seit geraumer Zeit geschehe, durch „einen aparten Schreiber“ verwalten zu lassen, da wohl ein einziger
Schreiber für die nur 1 Stunde Wegs aus einander liegenden 2 Schmelzen (Fischbach und Sulzbach)
und den Hammer genügen werde.
In der Folge hat der Scheidter Hammer die Schicksale der übrigen Saarbrücker Eisenhütten
getheilt, indem er bald mit diesen zusammen, bald für sich allein an Private verpachtet, bald wieder
auf kürzere oder längere Zeit für herrschaftliche Rechnung betrieben wurde.
Gleichfalls im Thale des Scheidter Baches kamen 1753 der Stahlhammer zu Gof-
f o n t a i n e (zwischen Haiberg und Scheidt), sowie 1759 der Rentrisch er Hammer (zwischen
Scheidt und St. Ingbert) in Betrieb. Beide waren auf Grund besonderer, von der fürstlichen Rent-
kammer zu Saarbrücken geschlossener Verträge von Privaten auf eigene Kosten erbaut worden, und
zwar ersterer von Gouvy (aus Saarlouis), welchem er auch gegen einen Jahres - Canon von 500 Livr.
(229 Gld. 5 Albus) auf 30 Jahre „verlassen“ wurde, letzterer von der Pächterin des St. Ingberter
Werkes, der Wittwe Cath. Loth**), in deren Familie er pachtweise zu einem Canon von 400 Gld. bis
zum Ende des Jahres 1776 verblieb.
Im Sulzbachthale wurde um das Jahr 1745 bei der heutigen Ortschaft Jägersfreude für herr-
schaftliche Rechnung ein „Platinenwerk“ angelegt, auf welchem man in einem Schneidwerk Eisen-
rohschienen (Platinen) darstellte und diese dann zu Schwarzblech aushämmerte, in Folge dessen sich
auch bald der Name „Plechhammer“ einbürgerte. Seit den 1750er Jahren war das Werk gegen
750 Gld. Jahres-Canon an Private verpachtet, zuletzt auf Grund eines Vertrages von 1786 zusammen
mit Goffontaine an Gebr. Gouvy, nachdem inzwischen (1777) der Blechhammer in ein Stahlwerk um-
gewandelt worden war.
Endlich ist noch des sogenannten „Drahtzuges“ zu gedenken, welchen die Hüttenpächter
Gebr. Beer et Comp, in den Jahren 1769 bis 1770 am Walkenmühlenweier unmittelbar bei Saarbrücken
errichteten. Nach den Inventarienverzeichnissen umfaßte dieses Werk einen „groben“ und einen
*) Wann dies geschehen, ist nicht genau zu ermitteln. Eine Actennotiz erwähnt unter dem 16. Februar
1790 noch „Kraemer et Comp, zu St. Ingbrechter Schmelz“.
**) Der Rentrischer Hammer wurde danach auch „Lotten-Eisenwerk“ genannt.
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„feinen“ Drahtzug, ersterer aus Feuer-Esse mit ledernem Blasbalg, 2 Ambossen mit Handhämmern
und (im oberen Stockwerke des Gebäudes) 8 Bänken mit Zangen, letzterer aus einem kleinen Hammer
von 150 Pfd. mit Gerüst nach „Niederländischer Façon“ und einer Feuer-Esse mit 2 Blasbälgen be-
stehend; außerdem war ein Glühofen von 28 Fuß Länge und 17 Fuß Breite vorhanden. Der dar-
gestellte Draht soll übrigens nicht zum Besten gewesen und daher das Werk meist dazu verwendet
worden sein, um Blech für die Geislauterner Weißblechfabrik zu schmieden.
Wie die vorstehenden Einzel-Mittheilungen ergeben, befanden sich die Eisenhütten der eigent-
lichen Nassau-Saarbrücker Lande von 1776 bezw. 1782 ab mit Ausnahme der an Gebr. Gouvy ver-
pachteten Stahlwerke Goffontaine und Jägersfreude sämmtlich im pachtweisen Betriebe der Gesellschaft
Le Clerc, Joly et Comp, vereinigt, während die zu Lothringen gehörige Dillinger Hütte in Privatbesitz,
das von der Leyen’sche St. Ingberter Werk seit Anfang der 1790er Jahre an Pli. H. Kraemer ver-
pachtet war.
Mit der Besitznahme des Saargebietes durch die Französische Bepublik im Jahre 1793 wurde
zunächst an diesen Verhältnissen nichts geändert. Die Hütten standen fast anhaltend in lebhaftem
Betrieb, indem einestheils die Beschaffung des Kriegsmateriales für die Französischen Armeen ihnen
zeitweise reichliche Beschäftigung gab, anderentheils durch den engeren Anschluß an Frankreich sich
der Absatz ihrer Producte wesentlich erweitert und verbessert hatte. Mit Vertrag vom 5 Germinal
an V (25. März 1797) gingen die ehemals fürstlich Nassau-Saarbrückischen Hütten für den jährlichen
Pachtbetrag von 13 500 Frs. an die Gesellschaft Equer zu Paris über. Es war dies derselbe Vertrag,
mit welchem diese Gesellschaft auch die seither für unmittelbare Rechnung der Republik betriebenen
herrschaftlichen Steinkohlengruben in Pacht erhielt. Erst in späteren Jahren gelangten die einzelnen
Eisenwerke nach und nach zur Veräußerung an Private, so 1805 das längere Zeit zur Dotation der
Französischen Ehrenlegion gehörige Neunkirchener Hüttenwerk an die Gesellschaft A. Maes zu Paris
und von dieser an Gebr. Stumm, 1806 die Fischbacher Schmelze an Coulaux und 1809 an Gebr.
Stumm u. s. w. Nur das Geislauterner Werk behielt die Regierung selbst in Betrieb, um damit später
eine practische Berg- und Hüttenschule zu verbinden; letztere ist indessen nur Project geblieben.
Zu Anfang des laufenden Jahrhunderts hatte innerhalb des Saargebietes das Saar-Departement
die Eisenhütten zu Neunkirchen (2 Hochöfen, 4 Frischfeuer und Gießerei), Fischbach (1 Hochofen),
Haiberg (4 Frischfeuer und Gießerei), Geislautern (2 Hochöfen, 3 Frischfeuer, Schwarzblech- und
Weißblech-Fabrik), St. Ingbert (1 Hochofen und 2 Frischfeuer), Drahtzug (1 Blechhammer), sowie das
Stahlwerk zu Goffontaine (4 Rohstahl- und 5 Raffinirfeuer) als in Betrieb befindlich aufzuweisen ; das
Mosel-Departement die Dillinger Hütte (2 Frischfeuer und 15 kleine Hütten), die Bettinger Schmelze
(1 Hochofen), die Hütten zu Creutzwald (2 Hochöfen), Falk (1 Frischfeuer), Homburg und St. Fontaine
(mit je 2 Frischfeuern). Die sämmtlichen Hütten beschäftigten einschließlich der Erzgräber und Köhler
gegen 1000 Arbeiter. Die dargestellten Eisenwaaren gingen größtenteils nach den benachbarten
Rheinischen Departements und nach Holland, die Stahlfabrikate und Bleche dagegen fast ausnahmslos
nach Metz und Paris, wo größere Magazine für dieselben bestanden.
In der Hüttentechnik waren um diese Zeit bereits erhebliche Fortschritte gemacht. Beim
Hochofenbetriebe wandte man sich von den älteren Kasten- und Balgengebläsen allmälig den Englischen
Kolbengebläsen zu. Die Formerei und Gießerei erfuhren durchgreifende Verbesserungen, namentlich
in Folge des Kanonen- und Munitionsgusses, welcher außer auf dem Neunkirchener Werke auch auf
den benachbarten alten Hochwald-Hütten der Gebr. Stumm zu Asbach, Abentheuer und Weilersbach
in Schwung war; die Kanonen wurden aus dem Vollen ausgebohrt, die Kugeln zum Tlieil gehärtet
und polirt.
Bei der Stabeisenfabrikation war die sogenannte Kleinfrischmethode nach Harzer Art üblich;
Steinkohle fand nur zum Hämmern und „Spalten“ des Eisens Verwendung. Das Haiberger Werk,
\ auf welchem wöchentlich 70 bis 80 Ctr. gut geschmiedetes Stab- und Rundeisen dargestellt wurden,
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lieferte Wagenachsen für die Französische Artillerie. Einen großen Umfang gewann die Herstellung
von Sensen, Sicheln, Sägen und sonstigem Kleineisenzeug auf der Dillinger Hütte; zu dieser Fabrikation
hatte man 1799 einige 20 Arbeiter aus dem Bergischen dorthin gezogen. Die zum Theil aus Roheisen
von Bendorf (bei Coblenz) gefertigten Fabrikate erhielten auf der Pariser Ausstellung Französischer
Industrie - Erzeugnisse vom Jahre IX (1800 bis 1801) die goldene Medaille. 1802 begann man zu
Dillingen die ersten Englischen Blechwalzwerke zu bauen, zu welchem Ende zwei der Besitzer monate-
lang sich in England umgesehen hatten; das erste gewalzte Schwarzblech — bis dahin war Blech nur
unter dem Hammer dargestellt worden — wurde gegen Ende des Jahres 1804 gefertigt. Verzinntes
Weißblech lieferte die Geislauterner Hütte in 2 Sorten, einer dunkleren (mit Vio Blei-Zusatz) zu Dach-
rinnen und einer helleren zu Kochgeschirr. Der Anfang der Weißblechfabrikation zu Dillinger Hütte
fällt in das Jahr 1805; auf der Pariser Ausstellung von 1808 wurde den Dillinger Weißblechen bereits
die goldene Medaille zuerkannt.
Die Goffontainer Stahlhütte verarbeitete fast ausschließlich Rohstahleisen von Bendorf. Der
hieraus gewonnene Cement-Stahl (gegen 1 800 Ctr. jährlich) wurde hauptsächlich zu Werkzeugen, Feilen,
Wagenfedern und Sensen benutzt. Man schlug Deutsche Zeichen auf denselben und verkaufte ihn als
„Preußischen“ Stahl; bei der ungeheuren Höhe des Französischen Eingangszolles für Stahl (49 Frs.
50 Cts. auf 100 Kilo) blieb der ächte Preußische (Bergische) Stahl vom Französischen Markte voll-
ständig ausgeschlossen. —
Der Pariser Friede von 1815 beließ von den Eisenhütten des Saargebietes nur diejenigen in
der Nähe von Creutzwald und Homburg a. Rossel bei Frankreich, während die Werke zu Neunkirchen,
Geislautern, Fischbach, Haiberg, Scheidt, Rentrisch, Dillingen und Bettingen, sowie das Stahlwerk
Goffontaine an Preußen, die St. Ingberter Hütte an Bayern fielen. In landesherrlichem Besitz befand
sich von diesen sämmtlichen Eisenwerken nur mehr die Hütte zu Geislautern, welche indessen schon
1827 ebenfalls in Privatbesitz an Gebr. Stumm bezw. an die Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke
überging. —
Hinsichtlich der weiteren Entwickelung der Eisen - Industrie des Saargebietes im laufenden
Jahrhunderte mag auf die statistisch-volkswirthschaftliche Skizze : „Haßlacher, Das Industriegebiet
an der Saar und seine hauptsächlichsten Industriezweige, Saarbrücken 1879“ verwiesen werden.
Druck von Oskar Bonde in Altenburg.