Full text: 1961 (0089)

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der Bergleute, der als neuer Gedanke in die Unfall 
bekämpfung eingespannt werden soll und gerade 
in der heutigen schnellebigen und abwechslungs 
reichen Zeit erfolgversprechend erscheint. 
Der Unfallselbstschutz ist ein Teil der psychologi 
schen Unfallverhütung sowie eine sittlich-ethische 
Verpflichtung jedes im Bergbau tätigen Menschen. 
Im Rahmen der Unfallverhütung steht er neben der 
gesetzlichen sicherheitlichen Verantwortung der Be 
triebsführung und Aufsichtspersonen; er appelliert, 
wie schon angedeutet, an die Selbstverantwortung 
jedes im Bergbau tätigen Menschen — gleichgültig 
ob Betriebsleiter, Aufsichtsperson, Hauer oder 
Knappe. 
Der Unfallselbstschutz bekämpft nach alldem die 
immer wieder zu Unfällen führenden menschlichen 
Schwächen, sei es Leichtfertigkeit, Gedankenlosig 
keit, Trägheit oder Bequemlichkeit, und will alle im 
Betrieb tätigen Menschen zu einer Not- und Ge 
fahrengemeinschaft erziehen. Es handelt sich also, 
kurz ausgedrückt, um die Selbstverantwortung aller. 
Die erste Voraussetzung für eine psychologisch 
richtige und alle erfassende Durchdringung von dem 
Sinn und Zweck des Unfallselbstschutzes besteht 
vor allem darin, daß zunächst die Führungskräfte 
aller Betriebe den Unfallselbstschutz voll und ganz 
unterstützen und diesen Gedanken auf die unter 
stellten Aufsichtspersonen weitertragen. Eine wei 
tere Voraussetzung besteht darin, daß alle verant 
wortlichen Aufsichtspersonen neben der Voraus 
planung unfallsicherer technischer Einrichtungen 
und Arbeitsverfahren ihr besonderes Augenmerk 
auf die immer noch verbleibenden örtlichen Ge 
fahrenmöglichkeiten und deren Abstellung richten 
und jeder Bergmann stets selbst im Sinn des Un 
fallselbstschutzgedankens um seine Sicherheit be 
sorgt ist. 
Nach Vorstehendem ist also nicht nur jeder einzelne 
Bergmann, sondern auch der Betriebsrat sowie die 
gesamte Betriebsleitung mit dem Unfallselbstschutz 
verantwortlich verbunden, so daß diese Organisa 
tion von der gesamten Belegschaft getragen wird. 
Um die größtmögliche Breitenwirkung in der Be 
legschaft zu erzielen, sollen besonders tüchtige und 
befähigte Bergleute als sogenannte Unfallselbst 
schutzhelfer herangezogen werden. Ihre Aufgabe 
besteht in der praktischen Hilfeleistung vor Ort, in 
der Unterstützung und Belehrung ihrer Kameraden 
an besonderen Gefahrenstellen und in der Beleh 
rung von Neulingen, die sich entweder an beson 
dere Arbeitsbedingungen eingewöhnen müssen 
oder noch nicht über ausreichende Erfahrungen 
verfügen. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben 
bedingt allerdings eine entsprechende Belehrung 
der ausgewählten Unfallselbstschutzhelfer und ihre 
tatkräftige Unterstützung durch die Betriebsführung. 
Aus diesem Grunde wurde Anfang dieses Jahres, 
auf Veranlassung des Technischen Vorstandes der 
Saarbergwerke AG, auf jeder Grube ein Ingenieur 
oder Oberbeamter bestimmt, der im Auftrag des 
Betriebsdirektors alle Sicherheitsaufgaben sowie 
die spezielle Schulung und den Einsatz der Unfall 
schutzhelfer wahrnehmen soll. Bezüglich des Ein 
satzes der Unfallselbstschutzhelfer ist zu bemer 
ken, daß diese nicht mit den früheren Sicherheits 
männern zu verwechseln sind, zumal die Unfall 
selbstschutzhelfer an ihrem Arbeitsplatz verbleiben 
und hier, kameradschaftlich belehrend, wirken und 
den Unfallselbstschutzgedanken verbreiten sollen. 
Die Anzahl der Unfallselbstschutzhelfer soll, den 
örtlichen Verhältnissen entsprechend, abgestimmt 
werden, so daß etwa zwei Unfallschutzhelfer je 
normal belegte Abteilung in der Regel ausreichen 
dürften. 
Im Zusammenhang mit vorstehenden Ausführungen 
wäre an dieser Stelle noch auf die wirtschaftliche 
Bedeutung der Unfallverhütung hinzuweisen. Hier 
zu ist kurz anzuführen, daß die Bergbau-Berufs 
genossenschaft, Bezirksverwaltung Saarland, im 
Jahre 1953 für Rentenleistungen an Verletzte und 
Hinterbliebene sowie für Heilverfahren und sonstige 
damit zusammenhängende Kosten einen Betrag von 
36 177 334,03 DM aufgewendet hat und der von der 
Saarbergwerke AG zu entrichtende Beitrag hierzu 
sich auf 35 443 917 DM belaufen hat. Dieser Betrag 
entspricht einem Kostenaufwand von 719,28 DM 
je Belegschaftsmitglied bzw. 2,61 DM je verfahrene 
Schicht oder 2,20 DM je t Nettoförderung und liegt 
damit erheblich über den Kosten für den gesamten 
Eisenausbau unter Tage. Als weiterer Anhaltspunkt 
für die Höhe der Unfallkosten ist noch zu erwähnen, 
daß die Bergbau-Berufsgenossenschaft für das 
Jahr 1958 einen durchschnittlichen Kostenaufwand 
von 54 500 DM für jeden Unfall mit bleibender Er 
werbsminderung und einen solchen von 88 500 DM 
für jeden tödlichen Unfall ermittelt hat. 
Daß diese vorgenannten Beträge eine große wirt 
schaftliche Belastung des Bergbaues darstellen, be 
darf keiner Beweisführung. Es bedarf u. E. aber 
auch keiner Beweisführung dafür, daß jeder Renten 
bezieher auf seine Rente gerne und sofort verzich 
ten würde, wenn ihm statt dessen seine Gesundheit 
wieder gegeben werden könnte. Demzufolge haben 
wir unser Hauptaugenmerk auf die menschliche Be 
deutung der Unfallverhütung zu richten mit dem Ziel 
der Erhaltung von Leben und Gesundheit. Diese ist 
das Hauptanliegen der Unfallverhütung und des 
Unfallselbstschutzgedankens schlechthin. Es ist zu 
wünschen, daß jeder Bergmann diesen Gedanken 
beherzigt und ihm zum Durchbruch verhilft. Ein 
Erfolg zum Nutzen aller dürfte dann kaum aus- 
bleiben.
	        
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