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Der größte Teil dieses bedeutenden Kohlen
vorrats liegt in Baufeldern, die gegenwärtig
noch als Pachtfelder von den fünf in Grenznahe
auf französischem Hoheitsgebiet liegenden Gru
ben St. Charles, Wendel-Vuillemin, Ste. Fontaine,
Cuvelette und Merlenbach der Houilleres du
Bassin de Lorraine aus gebaut werden. Auf
diese Pachtfelder entfallen Kohlenvorräte von
rund 560 Millionen Tonnen, von denen rund 270
Millionen Tonnen Fettkohlen und 290 Millionen
Tonnen Flammkohlen sind. Die Gesamtvorräte
von rund 770 Millionen Tonnen bauwürdiger
Kohle liegen in Feldern einer Fläche, die mit
insgesamt rund 33 Quadratkilometern der Aus
dehnung von 15 Normalfeldern entspricht
(1 Normalfeld hat die Fläche von 2,2 Quadrat
kilometern), und stehen in einer mittleren Koh
lendichte von 23,3 Tonnen je Quadratmeter Fel
desfläche an. Die darin mit einem bauwürdigen
Kohlenvorrat von 560 Millionen Tonnen enthal
tenen Pachtfeldern umfassen mit 22,9 Quadrat
kilometern die Fläche von 10,4 Normaifeldern.
Die mittlere Kohlendichte beträgt in den Pacht
feldern 24,5 Tonnen je Quadratmeter, und zwar
bei den Fettkohlen 17,6 Tonnen je Quadrat
meter und bei den Flammkohlen 38,7 Tonnen je
Quadratmeter Pachtfeldfläche. Diese Zahlen
machen den besonderen Reichtum des im
Warndt liegenden Kohlenvorkommens deutlich.
Die Regelung des zukünftigen Kohlenabbaus
im Warndt
Der zukünftige Abbau dieses Vorkommens
wird im grundsätzlichen durch die Bestimmungen
der Artikel 78 bis 82 des Vertrages zur Rege
lung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956, im
einzelnen insbesondere durch einen in der er
sten Hälfte des Jahres 1958 zwischen der Saar
bergwerke AG als Verpächter und den Houil
leres du Bassin de Lorraine als Pächter abge
schlossenen Pachtvertrag geregelt. Der Abschluß
dieses Pachtvertrages erfolgte in Erfüllung der
Bestimmungen des Artikels 78 des vorerwähn
ten Saarvertrages; der Wortlaut des Pachtver
trages ist in dem als Anlage 25 dem Saarver
trag beigefügten Entwurf festgelegt, nach des
sen Bestimmungen bereits seit dem Inkrafttreten
des Saarvertrages verfahren wurde.
Nach diesem Pachtvertrag räumt die Saar
bergwerke AG den Houilleres du Bassin de Lor
raine im Wege der Verpachtung das Recht ein,
eine auf insgesamt 66 Millionen Tonnen verwert
barer Förderung begrenzte Höchstmenge an
Kohlen aus den innerhalb des deutschen Ho
heitsgebietes liegenden Pachtfeldern St. Charles-
Vuillemin, Ste. Fontaine und Merlenbach-Cuve-
lette abzubauen. Für den Abbau in diesen
Pachtfeldern sind drei Zeitabschnitte festgelegt,
bei deren Abschluß die Pachtfelder an die Saar
bergwerke AG in nachstehender Reihenfolge
zurückgegeben werden:
Zum 1.1.1962 Rückgabe der nördlich des
Warndtsprunges gelegenen Pacht
felder St. Charles und Vuillemin.
Zum 1.1.1972 Rückgabe des südlich des
Warndtsprunges gelegenen Pacht
feldes Ste. Fontaine.
Zum 1.1.1982 Rückgabe der gleichfalls südlich
des Warndtsprunges gelegenen
Pachtfelder Merlenbach und Cu
velette.
Die lothringischen Gruben haben nach dem
Vertrag das Recht, von der Gesamtmenge von
66 Millionen Tonnen während des zum 1.1.1962
endenden ersten Zeitabschnittes bis zu 20 Mil
lionen, während des zweiten und dritten Zeit
abschnittes bis zu 46 Millionen Tonnen abzu
bauen. In dem nördlich des Warndtsprunges ge
legenen Pachtfeld ist die Gewinnung der loth
ringischen Gruben auf 12 Millionen Tonnen be
grenzt. Sollten die im einzelnen festgelegten
Höchstmengen von den lothringischen Gruben
vor den genannten Zeitpunkten erreicht oder
die Gewinnung endgültig eingestellt werden, so
endet die Verpachtung vorzeitig.
Die Saarbergwerke AG wird im Zuge der
Rückgabe der Pachtfelder in diesen Feldern
einen Vorrat an bauwürdiger Kohle von insge
samt rund 500 Millionen Tonnen übernehmen.
Das Unternehmen wird spätestens zum 1.1.1982
über das gesamte Warndtkohlenvorkommen
verfügen und damit in diesem besonders kohle
reichen Teilgebiet des Saarkohlenvorkommens
die ihm bisher fehlende, für die Zukunft des Un
ternehmens entscheidende, vor allem auch
reiche Fettkohlenvorräte enthaltende Kohlen
grundlage erhalten.
Während der Zugang zum Warndtkohlenvor
kommen für den Saarbergbau lebenswichtige
Bedeutung hat, erleiden die Houilleres du Bas
sin de Lorraine durch die Rückgabe der Pacht
felder an die Saarbergwerke AG keinen Sub
stanzverlust, da das lothringische Kohlenvor
kommen nach Vorräte von 4,5 bis 7 Milliarden
Tonnen Kohle enthält. Die Houilleres du Bassin
de Lorraine verfügen zum Ausgleich für die
Warndtpachtfelder zunächst über drei geeignete
Ersatzfelder mit je 100 Millionen Tonnen Kohle,
deren Gewinnung von den bestehenden Schacht
anlagen aus erfolgen kann.
Andererseits erwachsen der Saarbergwerke
AG aus der Übernahme der Pachtfelder im
Warndt zusätzliche Lieferverpflichtungen. Nach
den Bestimmungen des Saarvertrages ist die
Saarbergwerke AG verpflichtet, spätestens vom
1.1.1958 ab auf die Dauer von 25 Jahren von
der ihr zum Verkauf zur Verfügung stehenden
Kohlenförderung einen Anteil von 33 % nach
Frankreich zu liefern. Dieser Anteil von 33 %
erstreckt sich nicht auf die Förderung aus einer
im Warndt neu zu errichtenden Schachtanlage
und bei der Grube Velsen nur auf den Anteil
der Förderung in Höhe der dort im Jahre 1952
geförderten Kohlenmenge.