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Spalten 7—10: Mehrarbeits-Zuschläge in redu
zierten Schichtteilen für Werktage und Sonntage.
In diesen Spalten wird der Mehrarbeits-Zu
schlag in reduzierten Schichtteilen für Werktage
(Spalte 7) und für Sonntage (Spalten 8—10) an
gegeben. Dabei werden in den Spalten 8—9 die
Sonntagsschichten eingetragen, die mit 50% Zu-
sdilag vergütet werden, während dn Spalte 10
diejenigen Sonntagsschichten erscheinen, die mit
100% Zuschlag bezahlt werden. In Spalte 8 ste
hen die Schichten, die rückgefeiert wurden, in
Spalte 9 die nicht zurückgefeierten Schichten.
Spalte 11; Reduzierte Schichten (ohne Mehr
arbeitszuschlag).
Reduzierte Schichten (6/10. -—■ 9,5/10.) verfahren
Berglehrlinge im Gedinge (6/10. — 9/10.) im Alter
von 16 bis 20 Jahren und Arbeiter, die ohne
vorherige planmäßige Berufsausbildung im Ge
dinge beschäftigt werden (7/10. — 9,5/10). Die
jedem Arbeiter zustehenden Zehntel (also 6/10.
bis 10/10.) sind in der Zeile 6 der Adremaplatte
eingestanzt. Nähere Einzelheiten können im
Tarifvertrag, Artikel 19 - III und IV nachgelesen
werden.
Die Umrechnung ganzer Schichten auf Zehntel
schichten ergibt bei
6/10
7/10
8/10
9/10
9,5/10
y 2 Schicht
0,3
0,35
0,4
0,45
0,48
1 Schicht
0,6
0,7
0,8
0,9
0,95
2 Schichten
1,2
1,4
1,6
1,8
1,9
3
1,8
2,1
2,4
2,7
2,85
4
2,4
2,8
3,2
3,6
3,8
5
3,-
3,5
4-
4,5
4,75
6
3,6
4,2
4,8
5,4
5,7
7
4,2
4,9
5,6
6,3
6,65
8
4,8
5,6
6,4
7,2
7,6
9
5,4
6,3
7,2
8,1
8,55
10
6,-
7,-
8,-
9,-
9.50
11
6,6
7,7
8,8
9,9
10,45
12
7,2
8,4
9,6
10,8
11,40
13
7,8
9,1
10,4
11,7
12,35
14
8,4
9,8
11,2
12,6
13,3
15
9,-
10,5
12,-
13,5
14,25
16
9,6
11,2
12,8
14,4
15,2
17
10,2
11,9
13,6
15,3
16,15
18
10,8
12,6
14,4
16,2
17,1
19
11,4
13,3
15,2
17,1
18,05
20
12,-
14,-
16,-
18,-
19,-
21
12,6
14,7
16,8
18,9
19,25
22
13,2
15,4
17,6
19,8
20,9
23
13,8
16,1
18,4
20,7
21,85
24
14,4
16,8
19,2
21,6
22,80
25
15,-
17,5
20,-
22,5
23,75
26
15,6
18,2
20,8
23,4
24,7
27
16,2
18,9
21,6
24,3
25,65
Spalte 12; Tätigkeitslohn je Schicht.
Dieser Lohn ist entweder der Kategorielohn
oder ein Gedinge- oder Akkordlohn. Welcher
Kategorielohn eingesetzt wefden muß, ist im
Schichtenbuch vermerkt. Die Ausrechnung des
Gedinge- oder Akkordlohnes erfolgt im Lohnbüro
an Hand der ins Schichtenbuch eingetragenen
Angaben. Der Lohnrechner setzt also weder den
Kategorielohn selbst fest, noch hat er irgend einen
Einfluß auf den von ihm ausgerechneten Ge
dinge- oder Akkordlohn. Reklamationen sind da
her an den Abteilungssteiger zu richten.
Einzelne Belegschaftsmitglieder finden in die
ser Spalte noch eine besondere Zulage verrech
net. Es handelt sich dabei um eine Funktions
oder Erschwerniszulage, die entweder in % des
Grundlohnes je Schicht ausgedrückt ist oder aber
einen festen Satz bildet. Lt. Lohnordnung wer
den folgende feste Sätze gewährt:
an Fahrhauer im Schichtlohn 135 ffrs. je Sdiicht
an Hilfsfördermaschinisten 36 ffrs. je Schicht
an Klauberer am Leseband 16 ffrs. je Schicht
an Aufseher am Leseband
an Schießmeister
Nach der Tarifordnung Artikel 27 können bei
erschwerenden Verhältnissen an einen Arbeitsplatz
außergewöhnliche Zulagen gewährt werden. Z. B.
für ungewöhnliche Hitze, Wasser, schmutzige Ar
beiten usw.
31 ffrs. je Schicht
245 ffrs. je Schicht
Spalte 13: Tätigkeitslohn Summa. Der gesamte
Tätigkeitslohn ergibt sich durch Multiplikation
der verfahrenen Schichten bzw. der reduzierten
Schiditen (Spalte 11) einschl. der EU-Schichten
mit dem Tätigkeitslohn je Schicht (Spalte 12).
Spalte 14: Alterszulage. Den Arbeitern unter und
über Tage wird ein Dienstalterszuschlag von
2 Punkten für je 2 Dienstjahre bis zur Höchst-
grenze von 20 Punkten auf die Stufenkoeffizien
ten gewährt, wobei die vor dem 18. Lebensjahre
zurückgelegten Dienstjahre unberücksichtigt blei
ben.
Die Punktzahlen ergeben z. Z.
für unter Tage für über Tage
Punkt 2 ergibt 19 ffrs. je Sch. 16 ffrs. je Sch.
4 37 „ 31
6 56 „ 47
8 75 „ 63
10 93 „ 78
12 112 „ 94
14 130 „ 110
16 149 „ 125
18 168 „ 141
20 186 „ 156
Die Angabe des Punktes erfolgt am Ende der
4. Zeile der Adremaplatte. Nähere Einzelheiten
über die Berechnung der Beschäftigungsjahre bei
Bergbaubetrieben gibt Artikel 23 des Tarifvertra
ges für die Arbeiter der SBW.
Spalte 15: Ausgleichsentschädigung. (Artikel 24
des Tarifvertrages).
Auf Grund der verschiedenartigen gesetzlidien
Arbeitszeit in Frankreich und an der Saar wird
für die über die 40-stündige Woche verfahrenen
Stunden eine Ausgleiehsentschädigung als Zulage
bezahlt. Diese Zulage wird dn Prozenten des
Bruttolohnes und entsprechend dem Verhältnis
der verfahrenen Schichten zu den normalen Ar