Full text: 1956 (0084)

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Spalten 7—10: Mehrarbeits-Zuschläge in redu 
zierten Schichtteilen für Werktage und Sonntage. 
In diesen Spalten wird der Mehrarbeits-Zu 
schlag in reduzierten Schichtteilen für Werktage 
(Spalte 7) und für Sonntage (Spalten 8—10) an 
gegeben. Dabei werden in den Spalten 8—9 die 
Sonntagsschichten eingetragen, die mit 50% Zu- 
sdilag vergütet werden, während dn Spalte 10 
diejenigen Sonntagsschichten erscheinen, die mit 
100% Zuschlag bezahlt werden. In Spalte 8 ste 
hen die Schichten, die rückgefeiert wurden, in 
Spalte 9 die nicht zurückgefeierten Schichten. 
Spalte 11; Reduzierte Schichten (ohne Mehr 
arbeitszuschlag). 
Reduzierte Schichten (6/10. -—■ 9,5/10.) verfahren 
Berglehrlinge im Gedinge (6/10. — 9/10.) im Alter 
von 16 bis 20 Jahren und Arbeiter, die ohne 
vorherige planmäßige Berufsausbildung im Ge 
dinge beschäftigt werden (7/10. — 9,5/10). Die 
jedem Arbeiter zustehenden Zehntel (also 6/10. 
bis 10/10.) sind in der Zeile 6 der Adremaplatte 
eingestanzt. Nähere Einzelheiten können im 
Tarifvertrag, Artikel 19 - III und IV nachgelesen 
werden. 
Die Umrechnung ganzer Schichten auf Zehntel 
schichten ergibt bei 
6/10 
7/10 
8/10 
9/10 
9,5/10 
y 2 Schicht 
0,3 
0,35 
0,4 
0,45 
0,48 
1 Schicht 
0,6 
0,7 
0,8 
0,9 
0,95 
2 Schichten 
1,2 
1,4 
1,6 
1,8 
1,9 
3 
1,8 
2,1 
2,4 
2,7 
2,85 
4 
2,4 
2,8 
3,2 
3,6 
3,8 
5 
3,- 
3,5 
4- 
4,5 
4,75 
6 
3,6 
4,2 
4,8 
5,4 
5,7 
7 
4,2 
4,9 
5,6 
6,3 
6,65 
8 
4,8 
5,6 
6,4 
7,2 
7,6 
9 
5,4 
6,3 
7,2 
8,1 
8,55 
10 
6,- 
7,- 
8,- 
9,- 
9.50 
11 
6,6 
7,7 
8,8 
9,9 
10,45 
12 
7,2 
8,4 
9,6 
10,8 
11,40 
13 
7,8 
9,1 
10,4 
11,7 
12,35 
14 
8,4 
9,8 
11,2 
12,6 
13,3 
15 
9,- 
10,5 
12,- 
13,5 
14,25 
16 
9,6 
11,2 
12,8 
14,4 
15,2 
17 
10,2 
11,9 
13,6 
15,3 
16,15 
18 
10,8 
12,6 
14,4 
16,2 
17,1 
19 
11,4 
13,3 
15,2 
17,1 
18,05 
20 
12,- 
14,- 
16,- 
18,- 
19,- 
21 
12,6 
14,7 
16,8 
18,9 
19,25 
22 
13,2 
15,4 
17,6 
19,8 
20,9 
23 
13,8 
16,1 
18,4 
20,7 
21,85 
24 
14,4 
16,8 
19,2 
21,6 
22,80 
25 
15,- 
17,5 
20,- 
22,5 
23,75 
26 
15,6 
18,2 
20,8 
23,4 
24,7 
27 
16,2 
18,9 
21,6 
24,3 
25,65 
Spalte 12; Tätigkeitslohn je Schicht. 
Dieser Lohn ist entweder der Kategorielohn 
oder ein Gedinge- oder Akkordlohn. Welcher 
Kategorielohn eingesetzt wefden muß, ist im 
Schichtenbuch vermerkt. Die Ausrechnung des 
Gedinge- oder Akkordlohnes erfolgt im Lohnbüro 
an Hand der ins Schichtenbuch eingetragenen 
Angaben. Der Lohnrechner setzt also weder den 
Kategorielohn selbst fest, noch hat er irgend einen 
Einfluß auf den von ihm ausgerechneten Ge 
dinge- oder Akkordlohn. Reklamationen sind da 
her an den Abteilungssteiger zu richten. 
Einzelne Belegschaftsmitglieder finden in die 
ser Spalte noch eine besondere Zulage verrech 
net. Es handelt sich dabei um eine Funktions 
oder Erschwerniszulage, die entweder in % des 
Grundlohnes je Schicht ausgedrückt ist oder aber 
einen festen Satz bildet. Lt. Lohnordnung wer 
den folgende feste Sätze gewährt: 
an Fahrhauer im Schichtlohn 135 ffrs. je Sdiicht 
an Hilfsfördermaschinisten 36 ffrs. je Schicht 
an Klauberer am Leseband 16 ffrs. je Schicht 
an Aufseher am Leseband 
an Schießmeister 
Nach der Tarifordnung Artikel 27 können bei 
erschwerenden Verhältnissen an einen Arbeitsplatz 
außergewöhnliche Zulagen gewährt werden. Z. B. 
für ungewöhnliche Hitze, Wasser, schmutzige Ar 
beiten usw. 
31 ffrs. je Schicht 
245 ffrs. je Schicht 
Spalte 13: Tätigkeitslohn Summa. Der gesamte 
Tätigkeitslohn ergibt sich durch Multiplikation 
der verfahrenen Schichten bzw. der reduzierten 
Schiditen (Spalte 11) einschl. der EU-Schichten 
mit dem Tätigkeitslohn je Schicht (Spalte 12). 
Spalte 14: Alterszulage. Den Arbeitern unter und 
über Tage wird ein Dienstalterszuschlag von 
2 Punkten für je 2 Dienstjahre bis zur Höchst- 
grenze von 20 Punkten auf die Stufenkoeffizien 
ten gewährt, wobei die vor dem 18. Lebensjahre 
zurückgelegten Dienstjahre unberücksichtigt blei 
ben. 
Die Punktzahlen ergeben z. Z. 
für unter Tage für über Tage 
Punkt 2 ergibt 19 ffrs. je Sch. 16 ffrs. je Sch. 
4 37 „ 31 
6 56 „ 47 
8 75 „ 63 
10 93 „ 78 
12 112 „ 94 
14 130 „ 110 
16 149 „ 125 
18 168 „ 141 
20 186 „ 156 
Die Angabe des Punktes erfolgt am Ende der 
4. Zeile der Adremaplatte. Nähere Einzelheiten 
über die Berechnung der Beschäftigungsjahre bei 
Bergbaubetrieben gibt Artikel 23 des Tarifvertra 
ges für die Arbeiter der SBW. 
Spalte 15: Ausgleichsentschädigung. (Artikel 24 
des Tarifvertrages). 
Auf Grund der verschiedenartigen gesetzlidien 
Arbeitszeit in Frankreich und an der Saar wird 
für die über die 40-stündige Woche verfahrenen 
Stunden eine Ausgleiehsentschädigung als Zulage 
bezahlt. Diese Zulage wird dn Prozenten des 
Bruttolohnes und entsprechend dem Verhältnis 
der verfahrenen Schichten zu den normalen Ar
	        
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