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Von Max Klein, Sulzbach
Über die Bedeutung des Lohnstreifens für das einzelne Belegschaftsmitglied braudien
icir nidit näher einzugehen. Jeder Empfänger weiß zunächst, daß nidit nur der Lohn mit
allen Zuschlägen und Abzügen auf dem Lohnstreifen aufgeführt ist, er weiß auch, daß seine
Verpflichtungen dem Staat, seiner Gemeinde und seiner Kirche gegenüber, die sidi aus seiner
Tätigkeit als Lohnempfänger ergeben, durch diese Eintragungen abgegolten sind. Ihm ist
weiter bekannt, daß die Anspriidie der knappsdiaftlidien Kranken- und Rentenversicherung
durch Abzüge, die auf dem Lohnstreifen ersdieinen, gleichfalls abgedeckt sind.
Die Mannigfaltigkeit der auf dem Lohnstreifen stehenden Zahlen, ihr Verhältnis zu
einander, ihre Entstehung, ihre Beredmung, usw. ist aber gerade wegen der Vielzahl der
Eintragungen für die meisten der Kameraden verwirrend und ein Rätsel.
Zweck dieser Zeilen soll es nun sein, die Arbeitskameraden mit den Besonderheiten
ihres Lohnstreifens bekannt zu machen und die einzelnen Angaben auf ihren Lohnstreifen in
leidit verständlicher Form zu klären.
Ein kurzer Überblick zeigt, daß 4 Abteilungen
auf dem Lohnstreifen unterschieden werden kön
nen:
I. die mittels der sogenannten Adremaplatte
aufgedruckten Dauer-Angaben (Spalte 1)
II. daran anschließend die Berechnung des
Bruttolohnes = Gesamtbezüge (Spalten 2-27)
III. die Abzüge (Spalten 28-41)
IV. ganz rechts der Nettolohn (Spalten 42-46).
I. Die Angaben der Adremaplatte
An dieser Stelle werden die aufgedruckten
Angaben, die Zeichen und Abkürzungen, nur
kurz benamt. In den folgenden Abschnitten wird
sodann, so weit es notwendig ist, von Fall zu
Fall näher und ausführlicher auf ihre Bedeutung
eingegangen.
Als Vorlage diente die Adremaplatte der Gru
ben Reden-Fett und Reden-Flamm. Bei anderen
Gruben weicht die Einteilung und Zeichenbil-
dung etwas von der Redener ab.
1. Zeile: Werksnummer, Grube, Abteilung, bei
Monatslöhnern die Angabe ML. das allen-
fallsige Wohnungsgeld, falls Mitglied
der B-Kasse, falls Knappschaftsrentner:
Kn-Rentner.
Vermerkt ist gegebenenfalls noch Prak
tikant und falls der Betreffende einen
2. Ausweis erhalten hat, der Vermerk
Dupl. Ausw.
Bei Grenzgängern steht noch der Ver
merk Saarg. und ein Prozentsatz
(10—00%), der angibt, wieviel des Net
tolohnes dem Betreffenden in bar in
Franken ausbezahlt wird. Dabei wird
der Rest durch Bank-Uberweisung be
zahlt.
rente bezieht, so ist dies hier ebenfalls
vermerkt.
2. Zeile: Familienname, Vorname, die eigene Re
ligionszugehörigkeit und falls davon ab
weichend auch die der Ehefrau.
EM = eine evtl. Lohnsteuerermäßigung
und deren Höhe Kg = Kindergeld und
der entsprechende Betrag, der von der
Knappschaft bezahlt wird.
3. Zeile: Wohnort, Straße, Haus-Nr.
4. Zeile: v = verheiratet; L = ledig; W = Wit
wer; R = Rentner; HL = Haushaltungs
vorstand; a, oder b oder c = Wohnungs
geld, das Geburtsdatum, die Lohnsteuer
gruppe, die nächste Aufrückung für die
Alterspunkte, der jetzige Alterspunkt.
5. Zeile: die Lohnzehntel, das Anfahrtsdatum, ein
Strich dahinter mit einer Zahl gibt die
Anzahl der Jahre an, während welcher
die Arbeit bei den SBW unterbrochen
war; F = das tägliche Eisenbahn-Fahr
geld, die Deputatkohlen-Menge, Wg =
das tägliche Wegegeld.
6. Zeile: U = Unfallrente
K = Kriegsrente
„a“ = arbeitslosenversicherungsfrei
KF = Kohlenfahrgeld
B. Lehrl. = Berglehrling,
H. Lehrl. / Handwerkerlehrling,
K. Lehrl. = kaufm. Lehrling.
Den Lesern wird somit die Bedeutung dieser
Eintragungen klar geworden sein. Wir empfeh
len, sich die verschiedenen Eintragungen genau
anzusehen und evtl. Berichtigungen, (durch
Wohnungs- oder Familienstandsänderungen usw.)
gleich zu beantragen.
Falls das Belegschaftsmitglied Waisen