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spießte man auf eine kupferne Raumnadei. führte
sie bis auf den Boden des Bohrloches und stampfte
dann mit einem Stampfer vorsichtig den Besatz
aus weichem, sandfreiem Ton oder Letten fest.
Dann zog man die Raumnadei heraus. Sie hinter
ließ einen Zündkanal, in den der Bergmann einen
„Zündhalm“ aus Stroh steckte. Zündschnüre
kannte man erst viel später. Die Verfertigung der
Zündhalme war kunstgerecht daheim geschehen.
Erst schüttete inan feines Pulver in die meist
15 cm langen Halme, schloß deren obere Öff
nung mit weichem Siegellack ab und versah sie
mit Feuerschwamm oder einem Schwefelfaden,
dem „Schwefelmännchen“. Dieses wurde mit dem
Grubenlicht angezündet, und unter dem lauten
Rufe „Es brennt!“ brachte sich die Belegschaft
eiligst in Sicherheit. Beim Abbrennen des Schwe
felmännchens entzündete sich das Pulver im
Halm, und durch die Stichflamme, die durch den
Schußkanal stieß, wurde das Sprengpulver im
Bohrloch zur Explosion gebracht.
Die Schießarbeit war gefährlich und darum
auch gefürchtet, da bisweilen infolge Unvorsich
tigkeit sich das Pulver zu früh entzündete und
fürchterliches Unheil anrichtete. Junge, unerfahrene
Knappen durften diese Arbeiten gar nicht oder
nur unter Aufsicht verrichten.
Blattei ..Das Recht des Saarlandes“
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