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von M. Klein
Gemäß § 26 des Statuts für den saarländischen
Bergmann steht allen Belegschaftsmitgliedern, die
mindestens 4 km von ihrer Dienststelle entfernt
wohnen, entweder die kostenlose Beförderung
nach der Arbeitsstelle und zurück zum Wohnort
oder die Vergütung der tatsächlichen und nor
malen Fahrtkosten zu.
Dieser § 26, der gedruckt noch keine 4 Zeilen
beansprucht, erfordert aber zur praktischen
Durchführung, d. h. um jedem einzelnen Beleg
schaftsmitglied gerecht zu werden, eine Unmenge
bürokratischer Arbeit. So einfach, wie diese Be
stimmung lautet, so vielfältig sind aber anderer
seits die zu berücksichtigenden Verhältnisse. Zur
Zeit wird diese Bestimmung wie folgt gehand-
habt:
a) Den Eisenbahn- und Straßembahnbenützern
werden die entstandenen Fahrtkosten vergü
tet. Wenn dieser Personenkreis die Schichten
regelmäßig verfährt, erhält er auf Grund des
auf der AdTemaplatte aufigedrudcten Tages
satzes die tatsächlich entstandenen Fahrt
kosten vergütet.
b) Dagegen erhalten die auf die Beförderung
mittels Autobusse angewiesenen Belegschafts
mitgliedern zu Beginn jeden Monats eine auf
■den Namen lautende Monatskarte. Dies gilt
sowohl für die grubeneigenen, als auch für
die Autobu:se der Post und der Unternehmer.
Diese kostenlose Beförderung bringt dem Berg
mann 'gegenüber allen anderen Berufsgruppen
große Vorteile. Die Verwaltung zahlt monatlich
große Summen, die sonst von allen auf Beför
derungsmittel angewiesenen Bergleuten bezahlt
werden müssten. Auf Grund des obengenannten
§ 26 zahlt die Verwaltung weit über 1000 Frs.
monatlich je Belegschaftsmitglied, oder rund
1500 Frs. je Belegschaftsmitglied, auf das der
§ 26 Anwendung findet.
Zusätzlich i.t die Verwaltung bemüht, den
Transport immer weiter zu verbessern. Die Wün
sche der Zuigfahrer werden bei den Fahrplan
konferenzen. von uns unterstützt und finden,
wenn immer angängig, auch Verständnis bei der
Eisenbahnverwaltung. Für die Autobusibenutzer
wurden z. B. in REDEN ein eigener Parkplatz
angelegt, und zur Zeit sind wir dabei, um den
Bergleuten das Überqueren der Hauptstraße in
Itzenplitz zu ersparen, den Platz vor der Anlage
als Autoplatz herzuricbten.
Die Verwaltung ist bestrebt, die Organisation
des Bengarbeitertransportes weiter zu verein
fachen. So werden wohl bei Erscheinen dieses
Artikels an Stelle der Monatskarten zwei Jahres
karten an die Belegschaftsmitglieder, die gruben
eigene Autobusse benutzen, 'ausgegeben sein.
Andererseits darf die Verwaltung aber auch er
warten, daß in den der Belegschaft zur Verfügung
gestellten Fahrzeugen keine mutwilligen Sachbe
schädigungen und Beschmutzungen Vorkommen.
Das Verhältnis der Autobusbenutzer zu den ein
gesetzten Fahrern ist im allgemeinen gut. Daß
wir bisher von Unglücksfällen bewahrt blieben,
und daß der Fahrplan, trotz widriger Wetter -
Verhältnisse, und trotzdem die Fahrzeuge sozu
sagen Tag und Nacht in Betrieb sind, doch c' : n-
gehalten werden konnte, verdanken war nur der
Tüchtigkeit, dem Arbeitseifer und dem Pflichtbe
wußtsein unserer Autobusfahrer, denen wir an
dieser Stelle hiermit einen kleinen Dank sagen
wollen mit der Bitte an unsere Belegschafts
mitglieder, hin und wieder an die Verantwortung
zu denken, die ihr Autobusfahrer bei allen Fahr
ten immer hat.
Gruben-Autobusse warten auf die Abfahrt der Belegschaft