Full text: 1955 (0083)

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von M. Klein 
Gemäß § 26 des Statuts für den saarländischen 
Bergmann steht allen Belegschaftsmitgliedern, die 
mindestens 4 km von ihrer Dienststelle entfernt 
wohnen, entweder die kostenlose Beförderung 
nach der Arbeitsstelle und zurück zum Wohnort 
oder die Vergütung der tatsächlichen und nor 
malen Fahrtkosten zu. 
Dieser § 26, der gedruckt noch keine 4 Zeilen 
beansprucht, erfordert aber zur praktischen 
Durchführung, d. h. um jedem einzelnen Beleg 
schaftsmitglied gerecht zu werden, eine Unmenge 
bürokratischer Arbeit. So einfach, wie diese Be 
stimmung lautet, so vielfältig sind aber anderer 
seits die zu berücksichtigenden Verhältnisse. Zur 
Zeit wird diese Bestimmung wie folgt gehand- 
habt: 
a) Den Eisenbahn- und Straßembahnbenützern 
werden die entstandenen Fahrtkosten vergü 
tet. Wenn dieser Personenkreis die Schichten 
regelmäßig verfährt, erhält er auf Grund des 
auf der AdTemaplatte aufigedrudcten Tages 
satzes die tatsächlich entstandenen Fahrt 
kosten vergütet. 
b) Dagegen erhalten die auf die Beförderung 
mittels Autobusse angewiesenen Belegschafts 
mitgliedern zu Beginn jeden Monats eine auf 
■den Namen lautende Monatskarte. Dies gilt 
sowohl für die grubeneigenen, als auch für 
die Autobu:se der Post und der Unternehmer. 
Diese kostenlose Beförderung bringt dem Berg 
mann 'gegenüber allen anderen Berufsgruppen 
große Vorteile. Die Verwaltung zahlt monatlich 
große Summen, die sonst von allen auf Beför 
derungsmittel angewiesenen Bergleuten bezahlt 
werden müssten. Auf Grund des obengenannten 
§ 26 zahlt die Verwaltung weit über 1000 Frs. 
monatlich je Belegschaftsmitglied, oder rund 
1500 Frs. je Belegschaftsmitglied, auf das der 
§ 26 Anwendung findet. 
Zusätzlich i.t die Verwaltung bemüht, den 
Transport immer weiter zu verbessern. Die Wün 
sche der Zuigfahrer werden bei den Fahrplan 
konferenzen. von uns unterstützt und finden, 
wenn immer angängig, auch Verständnis bei der 
Eisenbahnverwaltung. Für die Autobusibenutzer 
wurden z. B. in REDEN ein eigener Parkplatz 
angelegt, und zur Zeit sind wir dabei, um den 
Bergleuten das Überqueren der Hauptstraße in 
Itzenplitz zu ersparen, den Platz vor der Anlage 
als Autoplatz herzuricbten. 
Die Verwaltung ist bestrebt, die Organisation 
des Bengarbeitertransportes weiter zu verein 
fachen. So werden wohl bei Erscheinen dieses 
Artikels an Stelle der Monatskarten zwei Jahres 
karten an die Belegschaftsmitglieder, die gruben 
eigene Autobusse benutzen, 'ausgegeben sein. 
Andererseits darf die Verwaltung aber auch er 
warten, daß in den der Belegschaft zur Verfügung 
gestellten Fahrzeugen keine mutwilligen Sachbe 
schädigungen und Beschmutzungen Vorkommen. 
Das Verhältnis der Autobusbenutzer zu den ein 
gesetzten Fahrern ist im allgemeinen gut. Daß 
wir bisher von Unglücksfällen bewahrt blieben, 
und daß der Fahrplan, trotz widriger Wetter - 
Verhältnisse, und trotzdem die Fahrzeuge sozu 
sagen Tag und Nacht in Betrieb sind, doch c' : n- 
gehalten werden konnte, verdanken war nur der 
Tüchtigkeit, dem Arbeitseifer und dem Pflichtbe 
wußtsein unserer Autobusfahrer, denen wir an 
dieser Stelle hiermit einen kleinen Dank sagen 
wollen mit der Bitte an unsere Belegschafts 
mitglieder, hin und wieder an die Verantwortung 
zu denken, die ihr Autobusfahrer bei allen Fahr 
ten immer hat. 
Gruben-Autobusse warten auf die Abfahrt der Belegschaft
	        
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