Full text: 1955 (0083)

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unb Scfylof i)ol?enburcs Von Pfarrer K. Fischer, Hassel-Saar 
Graf Johann IV. von Nassau-Saarbrücken, der 
Begründer der Stadtrechte von Homburg, wurde 
am 5. April 1511 als Sohn des Grafen Johann 
Ludwig geboren. Die Gunst der Stadterhebung 
die der Graf für Homburg erwirkte, ist seiner, 
treuen Diensten zu verdanken, die er in mannig 
facher Weise dem spanischen König und deut 
schen Kaiser Karl V. (1530—1558), sowie dessen 
Nachfolger Ferdinand I. (1556—1564) erwies. Im 
Gefolge dieser beiden Kaiser nahm Johann IV. 
lebhaften Anteil an der gesamten Reichspolitik 
des 16. Jahrhunderts. Dieser Anteil sollte auch 
von Iresonderer Bedeutung werden für die Ent 
wicklung der Stadt Homburg. So erwirkte Graf 
Johann von Kaiser Karl einen Jahrmarkt für den 
Monat nach dem Sonntag Okuli in den Fasten 
und einen wöchentlichen Markt am Dienstag. 
Die Urkunde darüber wurde am 19. Juni 1551 
in Augsburg ausgestellt. In der gleichen Urkunde 
wurde Graf Johann als Kämmerer und Obrist 
der kaiserlichen Kriegsvölker bezeichnet. Kaiser 
Ferdinand gewährte am 10. Juli 1558 zu Wien 
dem Grafen die Freiheit, den Flecken Homburg 
mit einer Mauer zu beschließen, zu befestigen, 
zu erbauen, den Tiergarten daselbst zu erwei 
tern, den Flecken zu einer Stadt zu erheben 
und den Einwohnern Bürgerfreiheit zu gewähren. 
Graf Johann, der am 23. Februar 1574 starb, 
wurde in St. Arnual beigesetzt und wir finden 
in der Stiftskirche auch sein Grabmal, das zu 
gleich das Denkmal für den Begründer der Stadt 
Homburg darstellt 
Zu Beginn der Regierungszeit Johanns war 
Homburg nicht mehr als ein Dorf, wie uns 
das älteste bekannte Stadtbild von Homburg 
nach der Darstellung des Geometers Tilemann 
Stella 1564 zeigt (S. Bergm. Kal. 1953 S. 110). 
Die Erhebung zur Stadt erforderte Neuplanung 
und Ausbau von Homburg, wie des Schlosses- 
Welche Pläne dabei Johann IV. hatte, wird er 
sichtlich aus einem Bild, das uns der nassauische 
Geschichtsschreiber Andreae aufbewahrt hat und 
das das Schloß mit Tiergarten sowie — Wohl 
ältesten — Stadtplan von Homburg zeigt. Dieser 
Abriß von Homburg aus dem 16. Jahrhundert 
ist eine wertvolle Ergänzung durch Stella von 
1564 und dem bisher bekannten Bild von Merian 
(Bergm. Kal. 1951 S. 131), von dem irrtümlich 
angenommen wird, daß es den Zustand der 
Hohenburg im 30-jährigen Krieg wiedergeben 
würde. Merians Bild kann nur den Zustand der 
Festung zur Zeit Ludwigs XIV. wiedergeben. 
Die Hohenburg zur Zeit Johann IV. ist nicht mehr 
die Burg des Mittelalters und auch noch nicht 
die Festung, die ausschließlich zur Verteidigung 
angelegt ist. Hohenburg wird zur Zeit Johann 
IV. auch nicht Burg oder Festung genannt, 
sondern „Schloß“. Eine ernsthafte Verteidigung 
der Hohenburg wäre zu dieser Zeit auch nicht 
möglich gewesen. Einen weiteren Ausbau der 
Hohenburg betrieb der Nachfolger Johann IV., 
Graf Albrecht von Nassau-Weil bürg, der ge 
meinsam mit seinem Bruder Philipp von Johann 
IV. zum Universalerben in den Grafschaften 
Saarbrücken, Ottweiler und Saarwerden einge 
setzt wurde. Der Abriß von Andreae, der nun 
zum ersten Mal wieder veröffentlicht wird, zeigt 
uns die Hohenburg bereits mit den Neubauten 
unter Graf Albrecht. Der Plan der Stadt Hohen 
burg ist dem Bild von Schloßberg und Schloß 
lediglich angellängt und die Verwirklichung de,s 
Stadtplanes ist durch den Beginn der Kriegswir 
ren sowie sicher aus Mangel an finanziellen Mit 
teln gescheitert. 
Ein Inventarverzeichnis des Schlosses Hohen 
burg, das anläßlich des Todes Johann IV. ver 
fertigt wurde und sämtliche beweglichen Gegen 
stände der Räumlichkeiten aufzählt, ist uns er 
halten und ein wichtiges Kulturdokument für 
das zeitgenössische Leben im Schloß int 
16- Jahrhundert. In diesem Inventar werden ne 
ben den Gegenständen auch die verschiedensten 
Räume, etwa 50 an der Zahl, genannt, sowie 
die einzelnen Gebäude. Ergänzend hierzu gibt 
ein Verdingzettel Auskunft, in welchem Graf 
Johann am Sonntag Okuli 1559 den beiden 
Tünchermeistern Eberhard Stöcklin und Peter 
Durren folgenden Auftrag erteilt: „den neuen 
Bau auf Homburg, als nämlich den Stock, die 
neue Kanzlei genannt, in die drei Seiten, von 
unten auf bis unter Dach, folgend von dent- 
selbigen Bau nach dem Marstall zu, die Mauem
	        
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