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unb Scfylof i)ol?enburcs Von Pfarrer K. Fischer, Hassel-Saar
Graf Johann IV. von Nassau-Saarbrücken, der
Begründer der Stadtrechte von Homburg, wurde
am 5. April 1511 als Sohn des Grafen Johann
Ludwig geboren. Die Gunst der Stadterhebung
die der Graf für Homburg erwirkte, ist seiner,
treuen Diensten zu verdanken, die er in mannig
facher Weise dem spanischen König und deut
schen Kaiser Karl V. (1530—1558), sowie dessen
Nachfolger Ferdinand I. (1556—1564) erwies. Im
Gefolge dieser beiden Kaiser nahm Johann IV.
lebhaften Anteil an der gesamten Reichspolitik
des 16. Jahrhunderts. Dieser Anteil sollte auch
von Iresonderer Bedeutung werden für die Ent
wicklung der Stadt Homburg. So erwirkte Graf
Johann von Kaiser Karl einen Jahrmarkt für den
Monat nach dem Sonntag Okuli in den Fasten
und einen wöchentlichen Markt am Dienstag.
Die Urkunde darüber wurde am 19. Juni 1551
in Augsburg ausgestellt. In der gleichen Urkunde
wurde Graf Johann als Kämmerer und Obrist
der kaiserlichen Kriegsvölker bezeichnet. Kaiser
Ferdinand gewährte am 10. Juli 1558 zu Wien
dem Grafen die Freiheit, den Flecken Homburg
mit einer Mauer zu beschließen, zu befestigen,
zu erbauen, den Tiergarten daselbst zu erwei
tern, den Flecken zu einer Stadt zu erheben
und den Einwohnern Bürgerfreiheit zu gewähren.
Graf Johann, der am 23. Februar 1574 starb,
wurde in St. Arnual beigesetzt und wir finden
in der Stiftskirche auch sein Grabmal, das zu
gleich das Denkmal für den Begründer der Stadt
Homburg darstellt
Zu Beginn der Regierungszeit Johanns war
Homburg nicht mehr als ein Dorf, wie uns
das älteste bekannte Stadtbild von Homburg
nach der Darstellung des Geometers Tilemann
Stella 1564 zeigt (S. Bergm. Kal. 1953 S. 110).
Die Erhebung zur Stadt erforderte Neuplanung
und Ausbau von Homburg, wie des Schlosses-
Welche Pläne dabei Johann IV. hatte, wird er
sichtlich aus einem Bild, das uns der nassauische
Geschichtsschreiber Andreae aufbewahrt hat und
das das Schloß mit Tiergarten sowie — Wohl
ältesten — Stadtplan von Homburg zeigt. Dieser
Abriß von Homburg aus dem 16. Jahrhundert
ist eine wertvolle Ergänzung durch Stella von
1564 und dem bisher bekannten Bild von Merian
(Bergm. Kal. 1951 S. 131), von dem irrtümlich
angenommen wird, daß es den Zustand der
Hohenburg im 30-jährigen Krieg wiedergeben
würde. Merians Bild kann nur den Zustand der
Festung zur Zeit Ludwigs XIV. wiedergeben.
Die Hohenburg zur Zeit Johann IV. ist nicht mehr
die Burg des Mittelalters und auch noch nicht
die Festung, die ausschließlich zur Verteidigung
angelegt ist. Hohenburg wird zur Zeit Johann
IV. auch nicht Burg oder Festung genannt,
sondern „Schloß“. Eine ernsthafte Verteidigung
der Hohenburg wäre zu dieser Zeit auch nicht
möglich gewesen. Einen weiteren Ausbau der
Hohenburg betrieb der Nachfolger Johann IV.,
Graf Albrecht von Nassau-Weil bürg, der ge
meinsam mit seinem Bruder Philipp von Johann
IV. zum Universalerben in den Grafschaften
Saarbrücken, Ottweiler und Saarwerden einge
setzt wurde. Der Abriß von Andreae, der nun
zum ersten Mal wieder veröffentlicht wird, zeigt
uns die Hohenburg bereits mit den Neubauten
unter Graf Albrecht. Der Plan der Stadt Hohen
burg ist dem Bild von Schloßberg und Schloß
lediglich angellängt und die Verwirklichung de,s
Stadtplanes ist durch den Beginn der Kriegswir
ren sowie sicher aus Mangel an finanziellen Mit
teln gescheitert.
Ein Inventarverzeichnis des Schlosses Hohen
burg, das anläßlich des Todes Johann IV. ver
fertigt wurde und sämtliche beweglichen Gegen
stände der Räumlichkeiten aufzählt, ist uns er
halten und ein wichtiges Kulturdokument für
das zeitgenössische Leben im Schloß int
16- Jahrhundert. In diesem Inventar werden ne
ben den Gegenständen auch die verschiedensten
Räume, etwa 50 an der Zahl, genannt, sowie
die einzelnen Gebäude. Ergänzend hierzu gibt
ein Verdingzettel Auskunft, in welchem Graf
Johann am Sonntag Okuli 1559 den beiden
Tünchermeistern Eberhard Stöcklin und Peter
Durren folgenden Auftrag erteilt: „den neuen
Bau auf Homburg, als nämlich den Stock, die
neue Kanzlei genannt, in die drei Seiten, von
unten auf bis unter Dach, folgend von dent-
selbigen Bau nach dem Marstall zu, die Mauem