Full text: 1951 (0079)

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M.D.LXXXIX. 
heute noch unverändert im Gebrauch sind) so 
wohl Verarmten und Bedürftigen Bergkwitwen 
und Waysen, die für sich nichts im Vermögen 
haben, und nichts verdienen können hülffliche 
Beysteuer zu leisten ..." — Zur Vermehrung 
der Knappschaftsgelder war außerdem verfügt, 
daß alle Strafgelder an die Knappschaftskasse 
abzuführen seien; lediglich bei Strafgeldern 
aus Anzeigen sollte dem Anzeigenden ein 
Viertel der Summe ausgezahlt werden. Weiter 
hin ist die Anlage der Knappschaftsgelder ge 
setzlich verankert, wobei der Zustand angestrebt 
wird, den wir heute mit „mündelsicher" be 
zeichnen. So wird grundlegend gefordert, rück 
ständige Zinsen energisch einzutreiben oder 
einzuklagen, zweifelhaften Schuldnern das Dar 
lehn aufzukündigen und die Kapitalien gegen 
Real-Versicherung bei einem Zinsfuß von 6 °/o 
anzulegen. (6 %> muß ein hoher Zinssatz ge 
wesen sein, denn er wird damit entschuldigt, 
daß es sich um eine „Pia Causa" handele.) Uber 
die Geldanlagen wird genaue Rechnungslegung 
gefordert. Alles vorhandene bare Geld aber 
soll in dem Berg-Knappschaftskasten unterge 
bracht werden bei doppeltem Verschluß. Bei 
guter Haushaltung war vorgesehen, „daß auch 
die Knapp- und Brüderschaft alle fünff Jahre 
eine solenne öffentliche Zusammenkunft in zu 
gelassener Fröligkeit halten möge, jedoch daß 
auch bey selbiger alsdann aller unnöhtiger und 
überflüssiger Aufwand unterbleibe". In einer 
späteren Neufassung finden wir bereits die Zah 
lung von Krankengeld an kranke Bergleute. 
Wenn auch diese Bergordnung noch nach 
patriarchalischen Grundsätzen erstellt ist und so 
recht den Geist ihrer Zeit widerspiegelt, so zeigt 
sie dennoch schon den Beginn sozialen Denkens, 
vor allem im Hinblick auf die Schwere des 
Bergmannsberufes. Beschränkung der Arbeits 
zeit, genaue Festlegung der Löhne und ein ge 
ringes Maß an Hilfe für den ohne Verschulden 
in Not geratenen Knappen. Die Sicherung des 
Lebensabends allerdings ist noch nicht in Be 
tracht gezogen. Immerhin darf mit freudiger 
Genugtuung festgestellt werden, daß sich aus 
den Anfängen sozialen Wirkens im Jahre 1598 
bis heute doch vieles grundlegend geändert hat 
zum Wohl der bergmännischen Bevölkerung. 
Das Knappschaftswesen ist zu einem bedeut 
samen und nicht mehr hinwegzudenkenden Fak 
tor geworden mit eigenen modernen Kranken 
häusern und einer stattlichen Zahl von Vertrags 
ärzten. Daneben laufen parallel die sozialen 
Maßnahmen der Grubenverwaltung. Dies alles 
aber dürfte noch keinen Schlußpunkt in der 
Gesamtentwicklung bedeuten. Die Zeit fließt und 
überall ist auf sozialem Gebiet das Streben nach 
dem Vollkommenen festzustellen, 
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unb &ir*$ürjt, ßanbgraf in $l)uringen, 
SRarggraf m Reifen, auch Dbeu unb Sftie* 
ber^ßaufifc, Burggraf su SRagbe&urg, ©e* 
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gjfartf, Dtawn^erg, Barfcij unb §anau, 
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