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M.D.LXXXIX.
heute noch unverändert im Gebrauch sind) so
wohl Verarmten und Bedürftigen Bergkwitwen
und Waysen, die für sich nichts im Vermögen
haben, und nichts verdienen können hülffliche
Beysteuer zu leisten ..." — Zur Vermehrung
der Knappschaftsgelder war außerdem verfügt,
daß alle Strafgelder an die Knappschaftskasse
abzuführen seien; lediglich bei Strafgeldern
aus Anzeigen sollte dem Anzeigenden ein
Viertel der Summe ausgezahlt werden. Weiter
hin ist die Anlage der Knappschaftsgelder ge
setzlich verankert, wobei der Zustand angestrebt
wird, den wir heute mit „mündelsicher" be
zeichnen. So wird grundlegend gefordert, rück
ständige Zinsen energisch einzutreiben oder
einzuklagen, zweifelhaften Schuldnern das Dar
lehn aufzukündigen und die Kapitalien gegen
Real-Versicherung bei einem Zinsfuß von 6 °/o
anzulegen. (6 %> muß ein hoher Zinssatz ge
wesen sein, denn er wird damit entschuldigt,
daß es sich um eine „Pia Causa" handele.) Uber
die Geldanlagen wird genaue Rechnungslegung
gefordert. Alles vorhandene bare Geld aber
soll in dem Berg-Knappschaftskasten unterge
bracht werden bei doppeltem Verschluß. Bei
guter Haushaltung war vorgesehen, „daß auch
die Knapp- und Brüderschaft alle fünff Jahre
eine solenne öffentliche Zusammenkunft in zu
gelassener Fröligkeit halten möge, jedoch daß
auch bey selbiger alsdann aller unnöhtiger und
überflüssiger Aufwand unterbleibe". In einer
späteren Neufassung finden wir bereits die Zah
lung von Krankengeld an kranke Bergleute.
Wenn auch diese Bergordnung noch nach
patriarchalischen Grundsätzen erstellt ist und so
recht den Geist ihrer Zeit widerspiegelt, so zeigt
sie dennoch schon den Beginn sozialen Denkens,
vor allem im Hinblick auf die Schwere des
Bergmannsberufes. Beschränkung der Arbeits
zeit, genaue Festlegung der Löhne und ein ge
ringes Maß an Hilfe für den ohne Verschulden
in Not geratenen Knappen. Die Sicherung des
Lebensabends allerdings ist noch nicht in Be
tracht gezogen. Immerhin darf mit freudiger
Genugtuung festgestellt werden, daß sich aus
den Anfängen sozialen Wirkens im Jahre 1598
bis heute doch vieles grundlegend geändert hat
zum Wohl der bergmännischen Bevölkerung.
Das Knappschaftswesen ist zu einem bedeut
samen und nicht mehr hinwegzudenkenden Fak
tor geworden mit eigenen modernen Kranken
häusern und einer stattlichen Zahl von Vertrags
ärzten. Daneben laufen parallel die sozialen
Maßnahmen der Grubenverwaltung. Dies alles
aber dürfte noch keinen Schlußpunkt in der
Gesamtentwicklung bedeuten. Die Zeit fließt und
überall ist auf sozialem Gebiet das Streben nach
dem Vollkommenen festzustellen,
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sRmffen, Neuffen, 9tta$owen, ©ömogitien,
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unb &ir*$ürjt, ßanbgraf in $l)uringen,
SRarggraf m Reifen, auch Dbeu unb Sftie*
ber^ßaufifc, Burggraf su SRagbe&urg, ©e*
fürjleter ©raf su $>mne&erg, ©raf ju ber
gjfartf, Dtawn^erg, Barfcij unb §anau,
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ERSTES NEUNKIRCHER BEERD1GUNGS - INST t T UT
FRITZ EISENBEIS, NEUNKIRCHEN
MAX-BRAUN-STRASSE 30
SÄRGE • LEICHENWÄSCHE
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