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Vom Stollenbau
zur modernsten Schachtanlage
Grube Hostenbach führt als erste die Fördermaschine ein
echt alt ist die Kohlengräberei
im Bereich der einstigen Abtei
Wadgassen, wenn auch die
ersten historischen Berichte
aus den ersten Jahren des
17, Jahrhunderts stammen. Um
1725 nämlich suchte das Saarbrücker
Grafenhaus, das die Schirmherrschaft über
Wadgassen ausübte, dem bedeutsamen
Kloster jene Rechte streitig zu machen, die
es von altersher besaß, Kohlen und Erze
in seinem ganzen Territorium zu graben.
Gräfliche Beamte wurden eines Tages be
auftragt, von den Leuten, die aus der Grube
Hostenbach Kohlen holten, Zoll zu erheben,
während doch für alle Produkte aus dem
Bereiche der Abtei nach bestehenden Ver
trägen Zollfreiheit bestand.
Wegen dieser Übergriffe in die Rechte
der klösterlichen Grundherrschaft kam es
schließlich zu einem langwierigen Prozeß,
der selbst das Reichskammergericht be
schäftigte. Dieses entschied nach ausge
dehnten Untersuchungen, daß der Saar
brücker Graf das Kloster in seinem herge
brachten Besitz der Steinkohlen- und Eisen
erzgruben auf eigenem Grund und Boden
nicht zu stören habe. Der Graf kümmerte
sich um diese Entscheidung der höchsten
richterlichen Instanz nicht im geringsten,
sondern ließ die Steinkohlengruben durch
seine Beauftragten einfach zuwerfen.
über dreißig Jahre hatte man sich um
die Rechte der Abtei gestritten, als die
Vernunft siegte und Wilhelm Heinrich 1759
mit dem Kloster einen gütlichen Vertrag
schloß, in dem diesem ausdrücklich ge
stattet wurde, Steinkohlen nach Willkür zu
graben und außer Landes, jedoch nicht die
Saar hinauf, zu vertreiben. Von diesem
Rechte machte denn die Abtei bis zu ihrer
Auflösung um 1790 Gebrauch.
Nun ist interessant, daß die Abtei, die
auf Grund des Landtauschvertrages von
1766 zwischen der französischen Krone und
dem Fürsten Wilhelm Heinrich mit ihrem
ganzen Gebiete zu Frankreich kam, erneut
um ihre bergbaulichen Rechte kämpfen
mußte. Bereits im Jahre 1769 bewarb sich
der französische Offizier Leroy de La Roue
bei der Pariser Regierung um Verleihung
des Abbaurechtes der Hostenbacher Kohle;
es wurde sogar der Subdelegierte des
Intendanten der Provinz Lothringen, ein
M. Thomas aus Bolchen, aufgefordert, nach
Hostenbach zu reisen und dort unter seiner
Aufsicht Kohlenproben entnehmen zu lassen,
diese dann unter Beifügung eines Proto
kolls ,,in einer versiegelten Schachtel 1 '
nach Nancy zu senden {P. O. Berend). In
dem Begleitschreiben heißt es, daß die
Hostenbacher Kohlenlagerstätten sehr er
giebig und die gefundene Kohle vorzüglich
sei; auch seien schon mehrere Stollen an
gelegt, aus denen bereits viel Kohle ge
fördert sei. Wadgassen behauptete offenbar
seine Rechte, denn wir hören 1776 erneut,
daß drei französische Interessenten mit dem
Kloster einen Konzessionsvertrag abge
schlossen, den sie bald darauf auf dreißig
Jahre ausgedehnt wissen wollten.
Als das Kloster 1790 aufgehoben wurde,
verfügte naturgemäß der französische Staat
über die Hostenbacher Grubenstollen. Zu
nächst überließ die Zentralverwaltung des
Dep. Moselle die Grube den Bürgern Klaine
und Couson; gleichzeitig hatten aber drei
weitere Grundbesitzer hier Gruben eröffnet.
Die Klostergrube wurde dann 1798 öffent
lich versteigert und kam in den Besitz des
Steingutfabrikanten Nicolas Villeroy in
Vaudrevange, dem 1804 die Steinkohlen
konzession für das gesamte Wadgassener
Gebiet auf die Dauer von fünfzig Jahren
erteilt wurde. Damit war bei einheitlicher
Leitung eine gesunde Aufwärtsentwicklung
des Hostenbacher Bergbaues, in dem unter
dessen an neunzig Bergleute arbeiteten,
gewährleistet. Wenn auch mit der Einver
leibung des Saarlandes an Preußen alle
Gruben vom Staate eingezogen wurden, so
blieb Hostenbach im Besitze von Villeroy,