Full text: 1949 (0077)

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Die Löhne der jugendlichen Arbeiter und 
Arbeiterinnen unter 18 Jahren von unter i nd 
über Tage werden prozentual zum Lohn der 
Kategorie 1 von unter oder über Tage nach fol 
gender Tabelle festgesetzt: 
Unter Tage 
% des Lohnes des 
erwachsenen Arbeiters 
Alter 
14 Jahre 51,25 
14 »6 Monate 56,25 
15 » 63,75 
15 » 6 » 68,75 
16 » 76,25 
16 » 6 » 81,25 
17 » 86,25 
17 » 6 » 91,25 
18 » 100 
Ueber Tage 
% des Lohnes des 
erwachsenen Arbeiters 
Alter 
14 Jahre 50 
14 » 6 Monate 53 
15 » 57,75 
15 » 6 » 62,75 
16 » 67,75 
16 » 6 » 72,75 
17 » 77^75 
17 » 6 » 82,75 
18 » 100 
(Vergleiche Bergmannskalender 1947, Seite 25, 
26 und 27 sowie Bergmannskalender 1948, Seite 
23 und 24.) 
Zu beachten ist, dass Jugendliche (unter 18 
Jahre alt) von unter oder über Tage, die sowohl 
wert- wie mengenmässig die gleiche Leistung 
wie die über 18 Jahre alten Arbeitskräfte voll 
bringen, den vollen für die in Frage kommende 
Arbeit festgesetzten Lohn erhalten. 
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet 
und die Knappen- oder Gesellenprüfung mit 
Erfolg abgelegt haben, erhalten 100 v. 100 des 
Lohnes der Kategorie 3 der Arbeiter von unter 
oder über Tage. 
Frauen erhalten bei gleicher Leistung den 
gleichen Lohn wie die männlichen Arbeiter. 
Die im Schichtlohn unter Tage beschäftigten 
Arbeiter erhalten den vollen Lohn ihrer Kate 
gorie, sobald sie das 18. Lebensjahr überschrit 
ten haben. 
Die über 18 Jahre alten Arbeiter, welche die 
Gesellenprüf ng mit Erfolg abgelegt haben, wer 
den in Kategorie 4 entlohnt. 
Der Uebergang der Handwerker von Kate 
gorie 4 nach Kategorie 5 findet grundsätzlich 
nach einer 3jährigen Untertage-Tätigkeit und 
nach Erreichung des 21. Lebensjahres statt. 
Bergknappen erhalten, wenn sie über 18 Jahre 
alt und im Schichtlohn beschäftigt sind, den 
vollen Lohn der Kategorie 5. 
Nach Ablegung der Knappenprüfung bis zur 
Ablegung der Hauerprüfung erhalten diese 
Arbeiter — sofern sie im Gedinge beschäftigt 
sind — 80 und nach Vollendung des 18. Lebens 
jahres nach dem Fortschreiten ihres Ausbil 
dungsstandes 85, 90 und 95 v. H. bis zum Tage 
der erfolgreichen Ablegung der Hauerprüfung. 
Wenn ein Untertagearbeiter im Untertage 
betrieb infolge ordn ngsgemäss festgestellter 
Unzulänglichkeit verlegt wird, so behält er den 
Lohn seiner Kategorie, falls er mindestens 40 
Jahre alt ist oder 10 Dienstjahre in seiner 
Kategorie nachweisen kann. 
Falls ein Untertage-Arbeiter aus gleichen 
Gründen, wie in vorstehendem Absatz ausge 
führt, in eine Uebertagearbeit verlegt wird, ist 
er unbeschadet der hier geltenden Bestimmun 
gen in die Uebertage-Kategorie emzugruppieren, 
in welcher er unter Tage beschäftigt war. Zu 
beachten ist hier jedoch: erfolgt die Verlegung 
infolge Unfall oder Berufskrankheit, so genügt 
schon eine 3jährige Untertage-Tätigkeit, um 
über Tage in der gleichen Kategorie wie unter 
Tage entlohnt zu werden. Die Einstufung nach 
Kategorie 6 von über Tage wird nur den Hand 
werkern gewährt, die imstande sind, Facharbei 
ten über Tage zu verrichten, die zu dieser Kate 
gorie berechtigen. 
Der Handwerker über Tage kann erst nach 
3jähriger Tätigkeit nd nach Vollendung des 
21. Lebensjahres von Kategorie 4 nach Kate 
gorie 5 aufsteigen. Die Einstufung nach Kate 
gorie 6 oder 7 findet durch Auswahl statt, je 
doch rücken die Handwerker automatisch in die 
Kategorie 6 über Tage ein, wenn sie 20 Dienst 
jahre in dem Beruf nachweisen oder das 45. 
Lebensjahr bei einer Dienstzeit von mindestens 
3 Jahren in der Kategorie 5 nachweisen. 
Die Lohnzahlung erfolgt für sämtliche Arbei 
ter auf der Grundlage der 40-Stundenwoche. 
Zutreffendenfalls werden folgende Zuschläge 
gezahlt: 
a) Mehrarbeitszuschlag von der 40- 
bis 48-Stundenwoche 25% 
b) Mehra^b^tszuschlag über die <»R- 
Stunienwoche hinaus verfahrenen 
Arbeitsstunden 50% 
c) Sonntagsz schlag 50% 
(kann die Sonntagsschicht nicht 
zurückgefeiert werden, beträgt der 
Zuschlag 100 v. 100) 
d) eine Nachtzulage für B°legschafts- 
nrtglieder, die zwischen 22 und 6 
Uhr beschäftigt werden, 
e) RegelmässigkeitSDrämie für jcd°n 
Arbeiter und Angestellten in Höhe 
von 10% 
des Leistungslohnes, bzw. Grund 
gehaltes, w Q nn alle Schichten im 
M^nat verfahren wurden. 
beim Feiern von 1 Schicht 7,5% 
» » » 2 Schichten 5' % 
» » » mehr als 2 Schich 
ten 0 % 
f) D : enstalterszuschiäge für Arbeiter, Ange 
stellte, Ingenieure und Gleichgestellte nach 
einem besonderen Tarif. Bei her Gewäh 
rung von Dienstalterszuschlägen werden 
die vor Vollendung des 18. LebensDhres 
zurückc-ele^ten DiensDahre nicht gezählt. 
Darüber hinaus erhalten Kassierer, Lohn 
oder Gehaltszahler sowie solche Beleg 
schaftsmitglieder, die zwei Snrachen be 
herrschen. unter besonderen Voraussetzun 
gen Zulagen. 
g) Lohnzulagen können auch gewährt werden 
b°i besonders gelagerten Fällen, z. B, bei 
ungesunden oder ausserordentlich schwie 
rigen Arbeiten. 
Gedingelohn. 
Die Gedinge sind durch die Ingenieure oder 
deren Vertreter nach Feststellung der Verhält 
nisse vor Ort mit dem in Frage kommenden 
Kameradschaftsältesten zu vereinbaren und den 
Kameradschaften schriftlich mitzuteilen. 
Sie sind so zu vereinbaren, dass Hauer mit 
normaler Körperstärke und einer guten Leist .ng 
60 % und solche mit durchschnittlicher Leistung
	        
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