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Die Löhne der jugendlichen Arbeiter und
Arbeiterinnen unter 18 Jahren von unter i nd
über Tage werden prozentual zum Lohn der
Kategorie 1 von unter oder über Tage nach fol
gender Tabelle festgesetzt:
Unter Tage
% des Lohnes des
erwachsenen Arbeiters
Alter
14 Jahre 51,25
14 »6 Monate 56,25
15 » 63,75
15 » 6 » 68,75
16 » 76,25
16 » 6 » 81,25
17 » 86,25
17 » 6 » 91,25
18 » 100
Ueber Tage
% des Lohnes des
erwachsenen Arbeiters
Alter
14 Jahre 50
14 » 6 Monate 53
15 » 57,75
15 » 6 » 62,75
16 » 67,75
16 » 6 » 72,75
17 » 77^75
17 » 6 » 82,75
18 » 100
(Vergleiche Bergmannskalender 1947, Seite 25,
26 und 27 sowie Bergmannskalender 1948, Seite
23 und 24.)
Zu beachten ist, dass Jugendliche (unter 18
Jahre alt) von unter oder über Tage, die sowohl
wert- wie mengenmässig die gleiche Leistung
wie die über 18 Jahre alten Arbeitskräfte voll
bringen, den vollen für die in Frage kommende
Arbeit festgesetzten Lohn erhalten.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet
und die Knappen- oder Gesellenprüfung mit
Erfolg abgelegt haben, erhalten 100 v. 100 des
Lohnes der Kategorie 3 der Arbeiter von unter
oder über Tage.
Frauen erhalten bei gleicher Leistung den
gleichen Lohn wie die männlichen Arbeiter.
Die im Schichtlohn unter Tage beschäftigten
Arbeiter erhalten den vollen Lohn ihrer Kate
gorie, sobald sie das 18. Lebensjahr überschrit
ten haben.
Die über 18 Jahre alten Arbeiter, welche die
Gesellenprüf ng mit Erfolg abgelegt haben, wer
den in Kategorie 4 entlohnt.
Der Uebergang der Handwerker von Kate
gorie 4 nach Kategorie 5 findet grundsätzlich
nach einer 3jährigen Untertage-Tätigkeit und
nach Erreichung des 21. Lebensjahres statt.
Bergknappen erhalten, wenn sie über 18 Jahre
alt und im Schichtlohn beschäftigt sind, den
vollen Lohn der Kategorie 5.
Nach Ablegung der Knappenprüfung bis zur
Ablegung der Hauerprüfung erhalten diese
Arbeiter — sofern sie im Gedinge beschäftigt
sind — 80 und nach Vollendung des 18. Lebens
jahres nach dem Fortschreiten ihres Ausbil
dungsstandes 85, 90 und 95 v. H. bis zum Tage
der erfolgreichen Ablegung der Hauerprüfung.
Wenn ein Untertagearbeiter im Untertage
betrieb infolge ordn ngsgemäss festgestellter
Unzulänglichkeit verlegt wird, so behält er den
Lohn seiner Kategorie, falls er mindestens 40
Jahre alt ist oder 10 Dienstjahre in seiner
Kategorie nachweisen kann.
Falls ein Untertage-Arbeiter aus gleichen
Gründen, wie in vorstehendem Absatz ausge
führt, in eine Uebertagearbeit verlegt wird, ist
er unbeschadet der hier geltenden Bestimmun
gen in die Uebertage-Kategorie emzugruppieren,
in welcher er unter Tage beschäftigt war. Zu
beachten ist hier jedoch: erfolgt die Verlegung
infolge Unfall oder Berufskrankheit, so genügt
schon eine 3jährige Untertage-Tätigkeit, um
über Tage in der gleichen Kategorie wie unter
Tage entlohnt zu werden. Die Einstufung nach
Kategorie 6 von über Tage wird nur den Hand
werkern gewährt, die imstande sind, Facharbei
ten über Tage zu verrichten, die zu dieser Kate
gorie berechtigen.
Der Handwerker über Tage kann erst nach
3jähriger Tätigkeit nd nach Vollendung des
21. Lebensjahres von Kategorie 4 nach Kate
gorie 5 aufsteigen. Die Einstufung nach Kate
gorie 6 oder 7 findet durch Auswahl statt, je
doch rücken die Handwerker automatisch in die
Kategorie 6 über Tage ein, wenn sie 20 Dienst
jahre in dem Beruf nachweisen oder das 45.
Lebensjahr bei einer Dienstzeit von mindestens
3 Jahren in der Kategorie 5 nachweisen.
Die Lohnzahlung erfolgt für sämtliche Arbei
ter auf der Grundlage der 40-Stundenwoche.
Zutreffendenfalls werden folgende Zuschläge
gezahlt:
a) Mehrarbeitszuschlag von der 40-
bis 48-Stundenwoche 25%
b) Mehra^b^tszuschlag über die <»R-
Stunienwoche hinaus verfahrenen
Arbeitsstunden 50%
c) Sonntagsz schlag 50%
(kann die Sonntagsschicht nicht
zurückgefeiert werden, beträgt der
Zuschlag 100 v. 100)
d) eine Nachtzulage für B°legschafts-
nrtglieder, die zwischen 22 und 6
Uhr beschäftigt werden,
e) RegelmässigkeitSDrämie für jcd°n
Arbeiter und Angestellten in Höhe
von 10%
des Leistungslohnes, bzw. Grund
gehaltes, w Q nn alle Schichten im
M^nat verfahren wurden.
beim Feiern von 1 Schicht 7,5%
» » » 2 Schichten 5' %
» » » mehr als 2 Schich
ten 0 %
f) D : enstalterszuschiäge für Arbeiter, Ange
stellte, Ingenieure und Gleichgestellte nach
einem besonderen Tarif. Bei her Gewäh
rung von Dienstalterszuschlägen werden
die vor Vollendung des 18. LebensDhres
zurückc-ele^ten DiensDahre nicht gezählt.
Darüber hinaus erhalten Kassierer, Lohn
oder Gehaltszahler sowie solche Beleg
schaftsmitglieder, die zwei Snrachen be
herrschen. unter besonderen Voraussetzun
gen Zulagen.
g) Lohnzulagen können auch gewährt werden
b°i besonders gelagerten Fällen, z. B, bei
ungesunden oder ausserordentlich schwie
rigen Arbeiten.
Gedingelohn.
Die Gedinge sind durch die Ingenieure oder
deren Vertreter nach Feststellung der Verhält
nisse vor Ort mit dem in Frage kommenden
Kameradschaftsältesten zu vereinbaren und den
Kameradschaften schriftlich mitzuteilen.
Sie sind so zu vereinbaren, dass Hauer mit
normaler Körperstärke und einer guten Leist .ng
60 % und solche mit durchschnittlicher Leistung