102
ferner Jean Dolfus und John Rochat von
Mulhouse eifrig für das Projekt warben,
war die Ausführung desselben kaum noch
zweifelhaft. Industrielle und andere Interessenten
in grosser Zahl hatten das erforderliche
Kapital in kürzester Frist zusammengebracht.
Die französische Regierung legte 18 59
einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der
ausser dem Bau des Kanals noch die Schaffung
einer Seitenwasserstrasse des Rhönekanals
zum Rhein bis Colmar vorsah. Eben
ein Jahr später wurden dann beide Bauvorhaben
genehmigt. Die Regierung verpflichtete
sich, nachdem mit Preussen Verhandlungen
aufgenommen worden waren,
einen Kanal zwischen dem Rhein-Marne-Kanal
und der preussischen Grenze zu
bauen, der bei Sarreguemines in die Saar
einmünden sollte. Die preussische Regierung
ihrerseits erklärte sich bereit, die Saar weiterhin
abwärts bis Louisenthal schiffbar zu
machen. Im Frühjahr 1862 wurden die Bauarbeiten
auf der ganzen Linie begonnen, was
für Frankreich an reiner Kanalarbeit eine
Strecke von 63 km bedeutete, die zu finanzieren
war. Die 12 km lange Strecke von
Sarreguemines bis Güdingen wurde auf gemeinschaftliche
Kosten gebaut, während die
ins preussische Gebiet fallende 14 km betragende
reine Flussbereinigung von dieser Regierung
allein bestritten wurde. Zwei grosse
lothringische Weiher, der von Gondrexange
und jener von Mittersheim, waren bestimmt,
neben der Saar dem Kanal die erforderlichen
Wassermengen zuzuführen.
Man förderte die Arbeiten derart, dass im
Sommer 1865 bereits der normale Stau hergestellt
und ein Jahr später der Kanal dem
Verkehr übergeben werden konnte. Damit
gagH
imm
Vl\ |j
Dev Mittersheimer Weiher