Full text: 1948 (0076)

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hier vor beinahe 2000 Jahren seine letzte Ruhe 
stätte fand. 
Wo der Zirkus, die „Große Rennbahn“ lag, 
welche derjenigen Roms gleichgestellt war, 
ist nicht bekannt. Es wird nur vermutet, daß 
sie sich an der Stelle befand, an welcher sie 
in unserer Zeichnung des römischen Stadt 
planes angedeutet ist. 
Was in Trier aus der Römerzeit übriggeblie 
ben ist, ist nur ein winziger Bruchteil der 
alten Pracht der Augusta Treverorum. „Tre- 
vir metropolis, urbs amoenissima!“ 
Viele von uns sind sich dessen nicht voll be 
wußt, daß in unserer allernächsten Nähe die 
alte, ehrwürdige Moselstadt Trier als eine der 
schönsten und herrlichsten Stätten der Kultur 
gilt. Mögen sie hingehen und an Hand unserer 
Beschreibung selbst sehen. 
Die Rekonstruktionszeichnungen sind nachgezeichnet 
nach Wiederherstellungsversuchen von Dr. Krencker. 
Die Herleitung des Namens Saarbrüchen 
Eine Plauderei über saarländische Gerichtsstätten. 
Von Hermann Joseph Becker. 
Der in der Zeit von 1596 bis 1645 in Dien 
sten des Grafen von Nassau-Saarbrücken 
gestandene Registrator Johann Andreae 
spricht in seiner „Genealogia Saraepontana“ 
von der Stadt „Alt-Saarbrück“, die nach den 
Berichten alter Leute zwischen dem Haiberg, 
dem Kieselbaoh und der Saar gelegen haben 
soll. Er erwähnt selbst der dort aufgefun 
denen Mauerreste und einer vormaligen 
Brücke, ohne dabei jedoch eine Ahnung ge 
habt zu haben, daß es sich um die Trümmer 
römischer Bauwerke handelte. Erst als im 
Jahre 1760 mit der Urbarmachung des Ge 
ländes begonnen wurde, konnte das ange 
schnittene Ruinenfeld unzweifelhaft als eine 
römische Siedlung erkannt werden. Die seit 
dem an Ort und Stelle gemachten Funde er 
reichten ihren Höhepunkt durch die im Jahre 
1924 erfolgte Entdeckung eines spätrömischen 
Kastells am Brückenkopf der ehemaligen 
Saarbrücke. Es handelt sich sonach bei dem 
von Andreae erwähnten alten Saarbrücken 
um nichts anderes als um einen römischen 
vicus, der, wenn Movat recht haben sollte, 
gemäß einer auf einem Meilenstein des 
Donon aufgezeichneten Ortsangabe der „vicus 
Saravus“ war. 
Köllner führt für diesen verkehrswichtigen 
Brückenort sogar eine königliche Mansio, 
also eine Station der römischen Staatspost 
(Geschichte der Städte Saarbrücken und 
St. Johann I. S. 2) an, mit der er die Ent 
stehung des späteren Königshofes begründet. 
Tatsächlich bieten Tholey und Kirchberg 
Vergleichsmöglichkeiten für Köllners An 
nahme. Der Königshof bestand bis zum Jahre 
1046, in welchem er durch König Heinrich III. 
der Kirche des hl. Arnual übereignet wurde. 
In der Schenkungsurkunde erscheint die 
Domäne unter dem Namen villa Sarabrucca. 
Im Jahre 999 findet sich in einer zu Rom 
ausgestellten Urkunde Kaiser Ottos III. das 
kaiserliche Kastell, auf dem die Gaugrafen 
saßen, gleicherweise Casteilum Sarabrucca 
genannt. Dasselbe lag eine gute halbe Stunde 
von dem genannten Königsgut entfernt, auf 
dem damals noch steil zur Saar abfallenden 
Felsen, dem heutigen Schloßberg. Der könig 
liche Besitz ließ sich von dieser Stelle wohl 
gut überschauen, doch daß die Burg gerade 
hier zum ausdrücklichen Schutze des so viel 
weiter abgelegenen Königsgutes erbaut wor 
den sein soll, läßt sich nicht gut vertreten. 
Der Haiberg oder der Kaninchenberg hätten 
diesem Zwecke sicher weit vorteilhafter ge 
dient. Es müssen also in erster Linie andere 
Gründe bestimmend gewesen sein, daß die 
Gaugrafen hier eine Burg gebaut haben. Ihre 
Entstehungszeit ist jedenfalls in die unruhigen 
Zeiten des neunten Jahrhunderts zu setzen. 
Ihre Befestigungsanlagen bestanden daher 
wie die der meisten mittelalterlichen Burgen 
aus Erdwerk und der Burgsaal und die 
Wohngelegenheiten aus Holz. Mauerburgen 
wurden ja erst um die Jahrtausendwende 
errichtet. 
Es fragt sich also zunächst, welches über 
haupt die Beweggründe waren, Burgen zu 
bauen. Burg (althochdeutsch purch) hängt 
mit dem Worte bergen (althd. bergan) zu 
sammen, weshalb Burg und Berg schließlich 
in ihrer Bedeutung zueinander hinüberwech 
seln (z. B. Homburg [= Hunburg] und Hom 
berg). Der Berg und die Burg sind die ur 
sprünglichen Zufluchtsorte, wo sich der 
Mensch bergen und verbergen konnte. So 
weit es sich um den Schutz größerer Gemein 
schaften handelte, wurden nach Möglichkeit 
natürlich gesicherte Bergplätze ausgewählt, 
deren Zugänglichkeit dann durch künstliche 
Wehranlagen (Wall und Graben) befestigt 
wurden. Die einmal geschaffenen Plätze — 
ihre Entstehung mochte vielfach schon in 
vor- und frühgeschichtliche Zeiten gefallen 
sein — aber wurden in normalen Zeiten aus 
gewertet als Versammlungsorte, zu Gerichts 
sitzungen, zu Kult- und Verwaltungszwecken. 
Je nachdem der Platz einer oder mehreren 
solcher Aufgaben oder gar einem Gau oder 
Stamm zur Zusammenkunft diente, wuchs er 
natürlich in seiner Bedeutung. In jedem Falle 
hatte er einen Namen, der ihn von anderen 
derartigen Plätzen unterschied, und der sich
	        
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