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hier vor beinahe 2000 Jahren seine letzte Ruhe
stätte fand.
Wo der Zirkus, die „Große Rennbahn“ lag,
welche derjenigen Roms gleichgestellt war,
ist nicht bekannt. Es wird nur vermutet, daß
sie sich an der Stelle befand, an welcher sie
in unserer Zeichnung des römischen Stadt
planes angedeutet ist.
Was in Trier aus der Römerzeit übriggeblie
ben ist, ist nur ein winziger Bruchteil der
alten Pracht der Augusta Treverorum. „Tre-
vir metropolis, urbs amoenissima!“
Viele von uns sind sich dessen nicht voll be
wußt, daß in unserer allernächsten Nähe die
alte, ehrwürdige Moselstadt Trier als eine der
schönsten und herrlichsten Stätten der Kultur
gilt. Mögen sie hingehen und an Hand unserer
Beschreibung selbst sehen.
Die Rekonstruktionszeichnungen sind nachgezeichnet
nach Wiederherstellungsversuchen von Dr. Krencker.
Die Herleitung des Namens Saarbrüchen
Eine Plauderei über saarländische Gerichtsstätten.
Von Hermann Joseph Becker.
Der in der Zeit von 1596 bis 1645 in Dien
sten des Grafen von Nassau-Saarbrücken
gestandene Registrator Johann Andreae
spricht in seiner „Genealogia Saraepontana“
von der Stadt „Alt-Saarbrück“, die nach den
Berichten alter Leute zwischen dem Haiberg,
dem Kieselbaoh und der Saar gelegen haben
soll. Er erwähnt selbst der dort aufgefun
denen Mauerreste und einer vormaligen
Brücke, ohne dabei jedoch eine Ahnung ge
habt zu haben, daß es sich um die Trümmer
römischer Bauwerke handelte. Erst als im
Jahre 1760 mit der Urbarmachung des Ge
ländes begonnen wurde, konnte das ange
schnittene Ruinenfeld unzweifelhaft als eine
römische Siedlung erkannt werden. Die seit
dem an Ort und Stelle gemachten Funde er
reichten ihren Höhepunkt durch die im Jahre
1924 erfolgte Entdeckung eines spätrömischen
Kastells am Brückenkopf der ehemaligen
Saarbrücke. Es handelt sich sonach bei dem
von Andreae erwähnten alten Saarbrücken
um nichts anderes als um einen römischen
vicus, der, wenn Movat recht haben sollte,
gemäß einer auf einem Meilenstein des
Donon aufgezeichneten Ortsangabe der „vicus
Saravus“ war.
Köllner führt für diesen verkehrswichtigen
Brückenort sogar eine königliche Mansio,
also eine Station der römischen Staatspost
(Geschichte der Städte Saarbrücken und
St. Johann I. S. 2) an, mit der er die Ent
stehung des späteren Königshofes begründet.
Tatsächlich bieten Tholey und Kirchberg
Vergleichsmöglichkeiten für Köllners An
nahme. Der Königshof bestand bis zum Jahre
1046, in welchem er durch König Heinrich III.
der Kirche des hl. Arnual übereignet wurde.
In der Schenkungsurkunde erscheint die
Domäne unter dem Namen villa Sarabrucca.
Im Jahre 999 findet sich in einer zu Rom
ausgestellten Urkunde Kaiser Ottos III. das
kaiserliche Kastell, auf dem die Gaugrafen
saßen, gleicherweise Casteilum Sarabrucca
genannt. Dasselbe lag eine gute halbe Stunde
von dem genannten Königsgut entfernt, auf
dem damals noch steil zur Saar abfallenden
Felsen, dem heutigen Schloßberg. Der könig
liche Besitz ließ sich von dieser Stelle wohl
gut überschauen, doch daß die Burg gerade
hier zum ausdrücklichen Schutze des so viel
weiter abgelegenen Königsgutes erbaut wor
den sein soll, läßt sich nicht gut vertreten.
Der Haiberg oder der Kaninchenberg hätten
diesem Zwecke sicher weit vorteilhafter ge
dient. Es müssen also in erster Linie andere
Gründe bestimmend gewesen sein, daß die
Gaugrafen hier eine Burg gebaut haben. Ihre
Entstehungszeit ist jedenfalls in die unruhigen
Zeiten des neunten Jahrhunderts zu setzen.
Ihre Befestigungsanlagen bestanden daher
wie die der meisten mittelalterlichen Burgen
aus Erdwerk und der Burgsaal und die
Wohngelegenheiten aus Holz. Mauerburgen
wurden ja erst um die Jahrtausendwende
errichtet.
Es fragt sich also zunächst, welches über
haupt die Beweggründe waren, Burgen zu
bauen. Burg (althochdeutsch purch) hängt
mit dem Worte bergen (althd. bergan) zu
sammen, weshalb Burg und Berg schließlich
in ihrer Bedeutung zueinander hinüberwech
seln (z. B. Homburg [= Hunburg] und Hom
berg). Der Berg und die Burg sind die ur
sprünglichen Zufluchtsorte, wo sich der
Mensch bergen und verbergen konnte. So
weit es sich um den Schutz größerer Gemein
schaften handelte, wurden nach Möglichkeit
natürlich gesicherte Bergplätze ausgewählt,
deren Zugänglichkeit dann durch künstliche
Wehranlagen (Wall und Graben) befestigt
wurden. Die einmal geschaffenen Plätze —
ihre Entstehung mochte vielfach schon in
vor- und frühgeschichtliche Zeiten gefallen
sein — aber wurden in normalen Zeiten aus
gewertet als Versammlungsorte, zu Gerichts
sitzungen, zu Kult- und Verwaltungszwecken.
Je nachdem der Platz einer oder mehreren
solcher Aufgaben oder gar einem Gau oder
Stamm zur Zusammenkunft diente, wuchs er
natürlich in seiner Bedeutung. In jedem Falle
hatte er einen Namen, der ihn von anderen
derartigen Plätzen unterschied, und der sich