Full text: 1948 (0076)

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Für die Behandlung von Kindern der Ver 
sicherten durch Kinderfachärzte ist zweierlei 
,zu beachten. Für Kinder bis zum 6. Lebens 
jahr genügt es jetzt, auf der Grube einen 
Kurschein ausstellen zu lassen, mit dem dann 
sofort ein Kinderfacharzt oder eine Kinder 
fachärztin aufgesucht werden kann. Für Kin 
der über 6 Jahren muß zuerst der Knapp 
schafts- oder Familienarzt aufgesucht wer 
den, der dann, wenn notwendig, eine Über 
weisung an den Kinderfacharzt anordnen 
kann. In den Kinderkliniken Neunkirchen, 
Bürgerhospital Saarbrücken, St. Michaels- 
Krankenhaus Völklingen, werden für Kinder 
bis zu 6 Jahren (vorher bis 5) die gesamten 
Kosten von der Knappschaft übernommen. 
Auch die Gewährung von Hinterbliebenen 
renten an verschollene Versicherte ist gere 
gelt. Als verschollen gilt ein Versicherter, 
wenn während eines Jahres keine glaubhaf 
ten Nachrichten von ihm eingegangen sind 
und die Umstände seinen Tod mit an Ge 
wißheit grenzender Wahrscheinlichkeit glaub 
haft machen. Hierzu gehört eine eidesstatt 
liche Erklärung der Anspruchsberechtigten, 
daß sie seit einem Jahre von dem Leben des 
Versicherten keine Nachricht mehr erhal 
ten haben. Dazu müssen aber weitere An 
haltspunkte bestehen, die dessen Tod wahr 
scheinlich machen, z. B.: Bestätigung von 
Kriegskameraden, daß der Versicherte an 
einem bestimmten Tage schwer verwundet 
wurde oder schwerverwundet zurückgelassen 
werden mußte, vielleicht auch einem Kom 
mando üngehörte, das völlig aufgerieben 
wurde u. ä. Solche Angaben müssen eides 
stattlich be’egt sein. Falls später eine amt 
liche Todeserklärung ein^eht, muß sie sofort 
der Knappschaft zugestellt werden. 
Es ist in der Vergangenheit vorgekommen, 
daß Rentner, die außerhalb des Bergbaues 
Arbeit aufnahmen und damit bei einer ande 
ren Kasse gegen Krankheit versichert wur 
den, trotzdem im Krankheitsfalle die Knapp 
schaft in Anspruch nahmen. Deshalb müssen 
alle Rentner, die eine versicherungspflichtige 
Beschäftigung außerhalb des Bergbaues an 
nehmen, mit Beginn derselben ihre \rzt- 
Ausweiskarte abgeben, um die Krankenkasse 
der Knappschaft gegen unberechtigten Lei 
stungsanspruch zu schützen. 
In Verbindung damit weisen wir darauf 
hin, daß es schon öfter vorgekommen ist, daß 
ein Versicherter die 'Daten seines Kranken 
scheines fälschte oder änderte, um sich damit 
einen Vorteil zu verschaffen, sei es, um mehr 
Krankengeld zu erhalten oder sei es, um län 
ger feiern zu können, auch wenn er schon 
arbeitsfähig war. Solche Fälschungen wer 
den bei der Nachprüfung immer aufgedeckt. 
Wir möchten deshalb streng vor solchem 
Tun warnen, weil die Knappschaft in jedem 
solcher Fälle in Zukunft Anzeige wegen Ur 
kundenfälschung erstatten wird. Wir können 
solches Verhalten unter keinen Umständen 
dulden, schon weil wir auf äußerste Spar 
samkeit angewiesen sind, um unsere Leistun 
gen einigermaßen auf die Höhe bringen und 
darauf halten zu können. 
Wir hoffen nun, im kommenden Jahr wie 
der ein weiteres Stück vorwärts zu kommen; 
insbesondere werden wir wohl auch bald 
Knappschaftsältestenwahlen haben, um die 
.Saarknappschaft, die heute noch von einem 
sogenannten vorläufigen Knappschaftsvor 
stand geleitet wird, endgültig konstituieren 
eu können. Im Vordergründe wird dabei 
auch eine dauerhafte Sanierung der Knapp 
schaft stehen, um eine feste und befriedi 
gende Leistungsdisposition zu ermöglichen. 
Bei dem guten Willen, der, in Anerkennung 
der großen wirtschaftlichen Bedeutung des 
Bergbaues, überall festzustellen ist, werden 
wir auch diesbezgl. mit einer befriedigenden 
Lösung rechnen dürfen. So wie die Berg 
leute in dieser Zeit schwerster wirtschaft 
licher Not freiwillig durch zusätzliche Sonn- 
fagsarbeit der Gesamtheit gedient haben, so 
muß auch ihnen Unterstützung gewährt wer 
den, wo es um die Pflege und die Erhaltung 
ihrer Arbeitskraft und die Sicherung für Al 
ter und Invalidität geht.
	        
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