2*
35
Für die Behandlung von Kindern der Ver
sicherten durch Kinderfachärzte ist zweierlei
,zu beachten. Für Kinder bis zum 6. Lebens
jahr genügt es jetzt, auf der Grube einen
Kurschein ausstellen zu lassen, mit dem dann
sofort ein Kinderfacharzt oder eine Kinder
fachärztin aufgesucht werden kann. Für Kin
der über 6 Jahren muß zuerst der Knapp
schafts- oder Familienarzt aufgesucht wer
den, der dann, wenn notwendig, eine Über
weisung an den Kinderfacharzt anordnen
kann. In den Kinderkliniken Neunkirchen,
Bürgerhospital Saarbrücken, St. Michaels-
Krankenhaus Völklingen, werden für Kinder
bis zu 6 Jahren (vorher bis 5) die gesamten
Kosten von der Knappschaft übernommen.
Auch die Gewährung von Hinterbliebenen
renten an verschollene Versicherte ist gere
gelt. Als verschollen gilt ein Versicherter,
wenn während eines Jahres keine glaubhaf
ten Nachrichten von ihm eingegangen sind
und die Umstände seinen Tod mit an Ge
wißheit grenzender Wahrscheinlichkeit glaub
haft machen. Hierzu gehört eine eidesstatt
liche Erklärung der Anspruchsberechtigten,
daß sie seit einem Jahre von dem Leben des
Versicherten keine Nachricht mehr erhal
ten haben. Dazu müssen aber weitere An
haltspunkte bestehen, die dessen Tod wahr
scheinlich machen, z. B.: Bestätigung von
Kriegskameraden, daß der Versicherte an
einem bestimmten Tage schwer verwundet
wurde oder schwerverwundet zurückgelassen
werden mußte, vielleicht auch einem Kom
mando üngehörte, das völlig aufgerieben
wurde u. ä. Solche Angaben müssen eides
stattlich be’egt sein. Falls später eine amt
liche Todeserklärung ein^eht, muß sie sofort
der Knappschaft zugestellt werden.
Es ist in der Vergangenheit vorgekommen,
daß Rentner, die außerhalb des Bergbaues
Arbeit aufnahmen und damit bei einer ande
ren Kasse gegen Krankheit versichert wur
den, trotzdem im Krankheitsfalle die Knapp
schaft in Anspruch nahmen. Deshalb müssen
alle Rentner, die eine versicherungspflichtige
Beschäftigung außerhalb des Bergbaues an
nehmen, mit Beginn derselben ihre \rzt-
Ausweiskarte abgeben, um die Krankenkasse
der Knappschaft gegen unberechtigten Lei
stungsanspruch zu schützen.
In Verbindung damit weisen wir darauf
hin, daß es schon öfter vorgekommen ist, daß
ein Versicherter die 'Daten seines Kranken
scheines fälschte oder änderte, um sich damit
einen Vorteil zu verschaffen, sei es, um mehr
Krankengeld zu erhalten oder sei es, um län
ger feiern zu können, auch wenn er schon
arbeitsfähig war. Solche Fälschungen wer
den bei der Nachprüfung immer aufgedeckt.
Wir möchten deshalb streng vor solchem
Tun warnen, weil die Knappschaft in jedem
solcher Fälle in Zukunft Anzeige wegen Ur
kundenfälschung erstatten wird. Wir können
solches Verhalten unter keinen Umständen
dulden, schon weil wir auf äußerste Spar
samkeit angewiesen sind, um unsere Leistun
gen einigermaßen auf die Höhe bringen und
darauf halten zu können.
Wir hoffen nun, im kommenden Jahr wie
der ein weiteres Stück vorwärts zu kommen;
insbesondere werden wir wohl auch bald
Knappschaftsältestenwahlen haben, um die
.Saarknappschaft, die heute noch von einem
sogenannten vorläufigen Knappschaftsvor
stand geleitet wird, endgültig konstituieren
eu können. Im Vordergründe wird dabei
auch eine dauerhafte Sanierung der Knapp
schaft stehen, um eine feste und befriedi
gende Leistungsdisposition zu ermöglichen.
Bei dem guten Willen, der, in Anerkennung
der großen wirtschaftlichen Bedeutung des
Bergbaues, überall festzustellen ist, werden
wir auch diesbezgl. mit einer befriedigenden
Lösung rechnen dürfen. So wie die Berg
leute in dieser Zeit schwerster wirtschaft
licher Not freiwillig durch zusätzliche Sonn-
fagsarbeit der Gesamtheit gedient haben, so
muß auch ihnen Unterstützung gewährt wer
den, wo es um die Pflege und die Erhaltung
ihrer Arbeitskraft und die Sicherung für Al
ter und Invalidität geht.