Full text: 1947 (0075)

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schaft Blieskastel, besonders in der Gegend 
von St. Ingbert die Rede. Um die gleiche Zeit 
wurden bei Sulzbach und Dudweiler sechzehn 
Gräbereien betrieben, die zusammen 76 Leute 
beschäftigten. Auch im Köllertal, bei Geis 
lautern, auf der Fenne, zu Gersweiler und 
im Fischbachtal waren damals Gräbereien 
mit etwa 18 Kohlengräbern im Gange. Im 
Jahre 1739 soll ferner vom fürstlichen Amt 
mann von Homburg eine Grube bei Eexbach 
eröffnet worden sein. Aber auch um diese 
Zeit bestand die Kohlengewinnung noch 
immer in einer regellosen Gräberei am Aus 
gehenden, genau wie vor dem 30jährigen 
Kriege. Man grub nur Raublöcher, weil unter 
anderem auch das Holz zum bergmännischen 
Verbauen fehlte. 
2. Entstehung des staatlichen Bergbaues 
Obwohl bereits am 1. September 1730 der 
Landkammermeister Späh zu Saarbrücken 
zwecks Erhöhung der Einnahmen die Über 
nahme sämtlicher Kohlengräbereien bzw. 
Gruben im Herrschaftsbereiche Saarbrücken- 
Ottweiler der Landesherrschaft empfohlen 
hatte, scheint lediglich vom Jahre 1731 an eine 
Erhöhung der von den Kohlengräbem zu 
leistenden Abgaben erfolgt zu sein. Ferner, 
m folge der Eröffnung zahlreicher neuer 
Gräbereien. bestimmte die Fürstin Charlotte- 
Amalie, daß künftig keine neue Grube ohne 
Erlaubnis angelegt werde, und daß alle Gruben 
in gehöriger Ordnung zu halten seien. 
Als die schon vor 1750 begonnene und 
rasch zu großem Umfang entwickelte Ver 
schiffung von Stammhölzern aus den Saar- 
brückenschen Waldungen nach Holland In 
kurzer Zeit die Holzpreise im Lande selbst in 
starkeng Maße in die Höhe trieb, sahen sich 
die Bewohner veranlaßt, statt des bisherigen 
ausschließlichen Holzbrandes für die Haus 
wirtschaft sich mehr und mehr der Steinkohle 
zu bedienen. Ferner begann man zu dieser 
Zeit, die Felder mit Kalk zu düngen, und 
infolgedessen stieg, da man zum Kalkbrennen 
Brennstoff benötigt, auch hierdurch die Ver 
wendung der Steinkohle ganz erheblich. In 
richtiger Erkenntnis der Sachlage und der 
Notwendigkeit, die Gewinnung der Steinkohle 
wirtschaftlicher und rationeller zu gestalten, 
entschloß sich der tatkräftige Fürst Wilhelm 
Heinrich, der am 1. März 1741 die Regierung 
seiner Länder angetreten hatte, sämtliche 
Gruben der Territorien Saarbrücken-Ottweiler 
für landesherrliche Rechnung zu übernehmen 
Im Jahye 1751 wurden sämtliche Kohlen 
gräber vorgeladen, sie mußten ihre Berech 
tigung zur Kohlengewinnung nachweisen, 
und hierbei wurde ihnen eröffnet, daß die 
Landesherrschaft beabsichtige, die Stein 
kohlengruhen einzuziehen, die Kohlengräber 
jedoch nach Billigkeit zu entschädigen. Auf 
Grund dieses Entschlusses wurden dann sämt 
liche Kohlengruben des Fürstentums Saar 
brücken und der Herrschaft Ottweiler, mit 
Ausnahme der den Glashüttenbesitzern zu 
Friedrichsthal und den Eisenhüttenbesitzern 
zu Neunkirchen gehörigen Gruben, für landes 
herrliche Rechnung in Besitz genommen. Die 
eigentliche Übernahme der Steinkohlengruben 
erfolgte durch nachstehende Verordnung: 
„Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm Heinrich, 
Fürst zu Nassau, Graff zu Saarbrücken 
und Saarwerden usw. 
Befehlen und verordnen hierdurch, daß 
alle diejenige, so in Unseren gesambten 
Landen Stein-, Gips-, Kalk-, Ertz- und 
andere dergleichen Brüche, sie mögen 
Nahmen haben wie sie wollen, entdeckt, 
angelegt und bisher genossen, wann der 
gleichen Brüche sich unter der Tamm- 
Erden, worunter der Rasen und das zer- 
schüttete Gestein, bis auf die Gäntze, oder 
feste Gestein verstanden wird, befinden. 
Abb. 2. Saarbrücken und St Johann im 17. — 18. Jahrhundert
	        
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