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schaft Blieskastel, besonders in der Gegend
von St. Ingbert die Rede. Um die gleiche Zeit
wurden bei Sulzbach und Dudweiler sechzehn
Gräbereien betrieben, die zusammen 76 Leute
beschäftigten. Auch im Köllertal, bei Geis
lautern, auf der Fenne, zu Gersweiler und
im Fischbachtal waren damals Gräbereien
mit etwa 18 Kohlengräbern im Gange. Im
Jahre 1739 soll ferner vom fürstlichen Amt
mann von Homburg eine Grube bei Eexbach
eröffnet worden sein. Aber auch um diese
Zeit bestand die Kohlengewinnung noch
immer in einer regellosen Gräberei am Aus
gehenden, genau wie vor dem 30jährigen
Kriege. Man grub nur Raublöcher, weil unter
anderem auch das Holz zum bergmännischen
Verbauen fehlte.
2. Entstehung des staatlichen Bergbaues
Obwohl bereits am 1. September 1730 der
Landkammermeister Späh zu Saarbrücken
zwecks Erhöhung der Einnahmen die Über
nahme sämtlicher Kohlengräbereien bzw.
Gruben im Herrschaftsbereiche Saarbrücken-
Ottweiler der Landesherrschaft empfohlen
hatte, scheint lediglich vom Jahre 1731 an eine
Erhöhung der von den Kohlengräbem zu
leistenden Abgaben erfolgt zu sein. Ferner,
m folge der Eröffnung zahlreicher neuer
Gräbereien. bestimmte die Fürstin Charlotte-
Amalie, daß künftig keine neue Grube ohne
Erlaubnis angelegt werde, und daß alle Gruben
in gehöriger Ordnung zu halten seien.
Als die schon vor 1750 begonnene und
rasch zu großem Umfang entwickelte Ver
schiffung von Stammhölzern aus den Saar-
brückenschen Waldungen nach Holland In
kurzer Zeit die Holzpreise im Lande selbst in
starkeng Maße in die Höhe trieb, sahen sich
die Bewohner veranlaßt, statt des bisherigen
ausschließlichen Holzbrandes für die Haus
wirtschaft sich mehr und mehr der Steinkohle
zu bedienen. Ferner begann man zu dieser
Zeit, die Felder mit Kalk zu düngen, und
infolgedessen stieg, da man zum Kalkbrennen
Brennstoff benötigt, auch hierdurch die Ver
wendung der Steinkohle ganz erheblich. In
richtiger Erkenntnis der Sachlage und der
Notwendigkeit, die Gewinnung der Steinkohle
wirtschaftlicher und rationeller zu gestalten,
entschloß sich der tatkräftige Fürst Wilhelm
Heinrich, der am 1. März 1741 die Regierung
seiner Länder angetreten hatte, sämtliche
Gruben der Territorien Saarbrücken-Ottweiler
für landesherrliche Rechnung zu übernehmen
Im Jahye 1751 wurden sämtliche Kohlen
gräber vorgeladen, sie mußten ihre Berech
tigung zur Kohlengewinnung nachweisen,
und hierbei wurde ihnen eröffnet, daß die
Landesherrschaft beabsichtige, die Stein
kohlengruhen einzuziehen, die Kohlengräber
jedoch nach Billigkeit zu entschädigen. Auf
Grund dieses Entschlusses wurden dann sämt
liche Kohlengruben des Fürstentums Saar
brücken und der Herrschaft Ottweiler, mit
Ausnahme der den Glashüttenbesitzern zu
Friedrichsthal und den Eisenhüttenbesitzern
zu Neunkirchen gehörigen Gruben, für landes
herrliche Rechnung in Besitz genommen. Die
eigentliche Übernahme der Steinkohlengruben
erfolgte durch nachstehende Verordnung:
„Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm Heinrich,
Fürst zu Nassau, Graff zu Saarbrücken
und Saarwerden usw.
Befehlen und verordnen hierdurch, daß
alle diejenige, so in Unseren gesambten
Landen Stein-, Gips-, Kalk-, Ertz- und
andere dergleichen Brüche, sie mögen
Nahmen haben wie sie wollen, entdeckt,
angelegt und bisher genossen, wann der
gleichen Brüche sich unter der Tamm-
Erden, worunter der Rasen und das zer-
schüttete Gestein, bis auf die Gäntze, oder
feste Gestein verstanden wird, befinden.
Abb. 2. Saarbrücken und St Johann im 17. — 18. Jahrhundert