Full text: 1947 (0075)

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gedinge zu Neumünster bei Ottweiler. In 
unser heutiges Deutsch übertragen lautet es: 
„Die Schöffen lassen heute wissen, daß 
alle Funde in der Grafschaft von Ottweiler, 
es sei auf dem Lehen oder anderswo, 
unter der Erde oder über der Erde, es sei 
Gold, Silber, Kupfer, Blei, Eisen, Stein 
kohlen oder anderes, wie oder was man 
den Fund nennen mag, dieser der Herr 
schaft von Saarbrücken mit Recht zu 
gehört.“ 
Noch war damals unser Saarland kein ein 
heitliches politisches Gebilde. Es war zer 
splittert in eine Reihe von mehr oder weniger 
politisch selbständigen Kleinstaaten oder 
Herrschaften, von denen hauptsächlich die 
nachstehenden das heutige Saarkohlenlbecken 
umfaßten: 
1. die Grafschaft Saarbrücken mit der Herr 
schaft Ottweiler, 
2. die Reichsherrschaft Jllingen, 
3. die Herrschaft Blieskastel, 
4. die Herrschaft Labach und Schwarzen 
holz, 
5. die Reichsherrschaft Saarwellingen, 
6. die Herrschaft Nalbach, 
7. die Reiohsherrschaft Hüttersdorf, 
8. das Hochgericht Lebach, 
9. das KurtrierisChe Amt St. Wendel, 
10. ein Teil der Grafschaft Zweibrücken, 
11. Teile des Herzogtums Lothringen, die die 
übrigen Territorien im Süden, Westen 
und größtenteils auch im Norden um 
gaben. 
Abgesehen von den lothringischen Landes- 
teilen galt in allen Herrschaften, welche das 
heutige Saargebiet bilden, das gemeine deutsche 
Bergrecht. Das Bergregal bzw. das Recht, 
Bergwerke zu betreiben, wurde den einzelnen 
Landesherren durch den Kaiser verliehen, ein 
Recht, das bei jedem Regierungswechsel neu 
bestätigt werden mußte. Obwohl nach ge 
meinem deutschem Recht die Steinkohle 
eigentlich nicht zum Regal gehörte, galt sie 
hier dennoch schon früh als dem Verfügungs 
recht der Landesherren unterworfen, wie aus 
dem oben angeführten Neumünsterer Schöffen- 
Weistum hervorgeht. In Lothringen wie in 
Frankreich dagegen war die Regalität der 
Steinkohle lange Zeit Streitgegenstand zwischen 
der Krone und den Feudalherren bzw. Grund 
besitzern, bis sich das Bergregal zu einem 
ausschließlichen Recht der Krone ausbildete, 
die - dasselbe durch Erteilung von Monopolen 
oder durch Verpachtung ausübte; das Regal 
wurde jedoch durch ein Bergwerksgesetz im 
Jahre 1791 vollkommen beseitigt. Immerhin 
ist in älterer Zeit für keinen der uns hier 
interessierenden Gebietsteile eine allgemeine 
landesherrliche Verfügung bezüglich der 
Steinkohlen erlassen worden, noch ist in 
keinerlei Weise eine „Freierklärung“ des 
Steinkohlenbergbaues erfolgt. 
«Zu jener Zeit beschränkte sich die Kohlen 
gewinnung auf eine wohl nur gelegentlich 
von den Bauern betriebene regellose Gräberei 
am Ausgehenden. Man schenkte diesem neuen 
Brennstoff noch keine große Beachtung, ver 
fügte man ja über einen gewaltigen Holz 
reichtum. Erst nachdem das Holz knapper 
geworden und die ersten Eisen- bzw. Schmelz 
hütten und Schmieden entstanden waren, 
wuchs das Interesse an der Steinkohle. Be 
reits im 16. Jahrhundert bildete sich bei den 
ansässigen Bauern ein regelmäßiges Gewerbe 
der Kohlengräber heraus, wenn auch von 
einem planmäßigen Abbau immer noch nicht 
die Rede sein konnte. Diese Gräberei scheint 
stets nur mit ausdrücklicher landesherrlicher 
Erlaubnis betrieben worden zu sein, war 
doch für sie ein „Grubengült“, ein fester jähr 
licher Zins oder ein gewisser Teil der Förderung 
an die Herrschaft abzuführen. Wo die Ge 
winnung einen größeren Umfang annahm, 
wurden vom Landesherm die gegenseitigen 
Verhältnisse durch eine zunftmäßige Ordnung 
geregelt und der Zins von der Zunftgemeinde 
erhoben. Die Erlaubnis zum Kohlengraben 
war in der Regel widerruflich und auf unbe 
stimmte Zeit gegeben. 
Es läßt sich kaum mehr sagen, welche 
Grube des saarländischen Kohlengebietes 
damals die älteste gewesen ist. Ein Vertrag 
vom Jahre 1430 erwähnt Eisenschmieden und 
Kohlengruben im Sinnertal und zu Schiff 
weiler. Ein Quierschieder Jahrgeding von 1466 
spricht von einem „kollwald“, was auf die 
Gewinnung von Steinkohle bei Quierschied 
schließen läßt. Auch in der Umgegend von 
Sulzbach-Dudweiler sind zu jener Zeit schon 
Kohlen gegraben worden, denn ein Vertrag 
aus dem Jahre 1536 erwähnt Kohlengruben 
zu Sulzbach. Gegen Ende des 16. Jahrhundert* 
war die Steinkohlengewinnung bei Sulzbach- 
Dudweiler sogar schon derart umfangreich 
geworden, daß die Steinkohle eine Handels 
ware geworden war, die zum Teil zu Wasser 
verfrachtet wurde. Als Verschiffungsplatz 
diente der bei St. Johann an der Saar errichtete 
„Kohlrech“ (später „Kohlwaage“), der urkund 
lich erstmalig im Jahre 1608 erwähnt wird 
Ein Tauschvertrag von 1575 spricht zum ersten 
Male von einer Kohlengrube Wellesweiler 
Ferner scheint die Steinkohle bereits im 
Jahre 1600 im Banne von Mittelbexbach be 
kannt gewesen zu sein; eine Ausbeutung wai 
aber damals noch nicht erfolgt. Endlich se. 
erwähnt, daß im Jahre 1572 die Beständer 
des Geislautemer Eisenhüttenwerks die Er 
mächtigung erhielten, Steinkohlen suchen und 
graben zu lassen, doch scheint in der Um 
gegend von Geislautern vor dem 17. Jahr 
hundert eine Kohlengewinnung nicht etatt- 
gefunden zu haben. 
Es ist bekannt, daß die Leiden des 30jährigen 
Krieges sich auch in unsere Gegend ver 
pflanzten. Städte und Dörfer entvölkerten 
sich, sie wurden teilweise menschenleer und 
lagen lange Zeit fast völlig verödet. Hierdurch 
wurde natürlich auch die Kohlengewinnung 
überall lahmgelegt und zwar für viele Jahr 
zehnte. Erst viel später hören wir wieder 
von Kohlengräbereien im Weilerbachtal bei 
Neunkirchen und im Höchwald zwischen 
Neunkirchen und Bildstock. Im Jahre 1730 
ist auch von Kohlengräbereien in der Graf
	        
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