vorbereituugszeit auf Sie Ausbildung für soziale Frauenberufe
„Ja, wenn ich gleich nach der Schule als Schwestern¬
schülerin anfangen könnte, dann würde ich mich leichter
zu dem Beruf entschließen. Was soll man denn mit der
Zwischenzeit anfangen, damit es keine verlorenen Jahre
sind?" Vor dieser Frage stehen in jedem Jahre viele
Mädel, die mit 14 oder 16 Jahren aus der Schule kom¬
men und einen sozialen Beruf als Schwester oder Kinder¬
gärtnerin oder einen darauf aufbauenden Beruf ergrei¬
fen möchten. Das vorgeschriebene Alter für diese Be¬
rufe ist 18 Jahre, nur in Ausnahmefällen kann die Aus¬
bildung schon mit 17 Jahren begonnen werden, so daß
gewöhnlich eine Vorbereitungszeit von zwei bis vier
Jahren auszufüllen ist.
Grundsätzlich muß vorausgesagt werden, daß es da¬
bei nicht darauf ankommt, diese Wartezeit nach der
Schule in irgendeiner Weise zuzubringen.
Nicht die Jahre sollen herumgehen, bis das verlangte
Alter erreicht wird, sondern der junge Mensch soll lernen
und reif werden. Schon die Ausbildung zu den sozialen
Berufen setzt manches voraus, was man durch eine sinn¬
volle Vorbereitung erwerben kann. Man muß sich unter¬
ordnen und in einer fremden Umgebung schnell und
sicher zurechtfinden können. Für die praktische Arbeit ist
Selbständigkeit und die Fähigkeit, die Arbeit zu über¬
blicken und gut einzuteilen, nötig und schließlich müssen
strenge Pflichten so selbstverständlich erfüllt werden, daß
auch bei schwerer Arbeit immer noch die Kraft bleibt für
ein freundliches Wort, einen ermunternden Blick, für
das Mitgefühl von Mensch zu Mensch.
Diese Voraussetzungen für seine späteren Aufgaben
im sozialen Beruf schafft sich ein junges Mädel am
besten da, wo sich das Leben am ursprünglichsten ab¬
spielt, wo alle Fragen des Sicheinfügens, der Selbst¬
beherrschung und der unermüdlichen Hilfsbereitschaft von
innen heraus beantwortet werden müssen: im Dienst für
die Familie in der Stadt und auf dem Lande.
Die verschiedensten Möglichkeiten stehen dafür offen.
Als besonders gut geeignet zur Vorbereitung auf einen
sozialen Beruf muß die „Hauswirtschaftliche Lehre"
genannt werden. Hier lernt das Mädel in einem vom
Deutschen Frauenwerk zugelassenen Lehrhaushalt unter
Anleitung einer geprüften Hausfrau zwei Jahre lang alle
hauswirtschaftlichen Arbeiten und macht eine Abschlu߬
prüfung als „geprüfte Hausgehilfin". Ein Jahr der
hauswirtschaftlichen Lehre kann auch in einer aner¬
kannten Haushaltungsschule, wie die Hauswirtschafts¬
schulen der Saargruben-AG., oder in einem Anstalts¬
haushalt abgeleistet werden. Andere Möglichkeiten für
hauswirtschaftliche Schulung, die ja für jede soziale
Berufsausbildung nachgewiesen werden muß, sind das
hauswirtschaftliche Jahr in einem Stadt- oder Land¬
haushalt, bezahlte hauswirtschaftliche Arbeit in kinder¬
reichen Familien oder auf dem Lande oder bezahlte land¬
wirtschaftliche Arbeit in einer Landdienstgruppe des
BDM. Es kann aber auch eine anerkannte Haushaltungs¬
oder Landfrauenschule besucht werden. Ferner besteht für
Bewerberinnen für den Schwesternberuf die Möglichkeit,
in den der NSV unterstellten Heimen und Anstalten als
Hausgehilfin eingesetzt zu werden. Außerdem muß vor
Beginn der Schwesternausbildung der Arbeitsdienst ab¬
geleistet werden.
Die Möglichkeiten für eine gute Vorbereitung sind so
zahlreich, daß jedes Mädel sich das heraussuchen kann,
was ihm in seiner allgemeinen Vorbildung noch fehlt.
Das ist etwa so zu verstehen: ein Jahr in einem fremden
Haushalt, wo das Mädel andere Verhältnisse kennen¬
lernt und sich in engstem Umgang mit Fremden bewähren
muß, ist in jedem Fall zu raten. Bringt das Mädel von
Hause aus schon gute hauswirtschaftliche Kenntnisse mit,
hat aber wenig Ahnung von der Landwirtschaft, dann
würde anschließend eine Tätigkeit in einem ländlichen
Haushalt zu empfehlen sein und zur weiteren Vervoll¬
kommnung der Erfahrungen noch die Arbeit in einer
Schule oder in einem Heim. Dieses Beispiel soll zei¬
gen, daß das Mädel nicht etwa für die ganze Zeit in
eine beliebige hauswirtschaftliche Arbeit gesteckt werden
soll. Je nach den Kenntnissen und Fähigkeiten, die dem
Mädel noch fehlen, müssen im Einzelfall die Möglich¬
keiten in bester Weise ausgenutzt werden. Dann sind die
Jahre zwischen Schule und Beruf in keinem Fall ver¬
lorene Jahre.
Zum Abschluß soll hier noch auf einen Berufsweg
hingewiesen werden, der schon dem vierzehnjährigen
schulentlassenen Mädel ohne weitere Vorbereitung offen¬
steht. Das ist die Ausbildung zur Kinderpflegerin, die
-eineinhalb Jahre dauert, bei erfolgreichem Besuch einer
Haushaltungsschule nur ein Jahr. Die geprüfte Kinder¬
pflegerin kann in allen Einrichtungen der NSV, in un¬
seren Kindergärten, Erntekindergärten usw. als Helferin
tätig sein. Außerdem überläßt man ihr auch innerhalb
der Familie gern die Betreuung der Kinder, und nach
einigen Jahren praktischer Erfahrung kann die Kinder¬
pflegerin auch die Leitung kleinerer Kinderbetreuungs¬
stätten übernehmen.
Gleichzeitig ist die Ausbildung zur Kinderpflegerin eine
gute Vorstufe und praktische Bewährung für die höheren
Berufe als Kindergärtnerin oder später auch als Jugend¬
leiterin. Wer die Fähigkeiten dazu in sich fühlt, kann
nach mindestens zweijähriger praktischer Tätigkeit als
Kinderpflegerin und Ableistung des Arbeitsdienstes an
einem Nachschulungslehrgang zur Ausbildung als Kinder¬
gärtnerin und später als Jugendleiterin teilnehmen. Da¬
mit steht jetzt auch Mädeln mit Volksschulbildung, die
für die soziale Arbeit begabt sind, der Weg zu verant¬
wortungsvoller Arbeit in der Jugenderziehung offen.
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