Full text: 68.1940 (0068)

neu Kohlenfundstätten bittet. Vorbehaltlich wei¬ 
terer Entschließungen beauftragen wir unseren 
Sonderdelegierten Thomas in Dolchen, sich nach 
Hostenbach zu begeben, in seiner Anwesenheit eine 
Anzahl Probestücke Kohlen an den von de la 
Rone bezeichneten Stellen entnehmen zu lasten 
und sie unter Beifügung eines aufzunehmenden 
Protokolls uns in einer versiegelten Schachtel zu 
übersenden." Thomas sandte am 11. Juli 1769 
ein Schreiben nebst Schachtel an de la Glaiziöre 
nach Nancy. Er schildert darin die vorgefundenen 
Lager als sehr ergiebig und die Kohle als vor¬ 
züglich und bemerkt: „Es sind schon mehrere Stol¬ 
len angelegt, aus dem schon viel gefördert wor¬ 
den ist." Die Äbte von Wadgasten prozestieren, 
gestützt auf den Verzicht des Grafen von 1759, 
sowie auf die Kammergerichtsurteile von Wetz¬ 
lar. Man fürchtet einen langen Prozeß mit dem 
Kloster und de la Glaiziöre berichtet in diesem 
Sinne nach Paris, doch scheint man dort seiner 
Ansicht nicht beizupflichten. In der Antwort des 
Staatssekretärs heißt es, „ob nicht in Erwägung 
gezogen werden kann, den Beschluß des Conseils 
vom 15. Januar 1744 über die Kohlenlager auf 
die Provinz Lothringen auszudehnen. Teilen Sie 
mir baldigst Ihre Ansicht mit, damit über meh¬ 
rere andere Gesuche zugleich Beschluß gefaßt wer¬ 
den kann." 1776 treten neue Bewerber auf. 
Jedenfalls sollen die Mönche ihr Recht beweisen. 
Dies scheint auch wohl gelungen zu sein, denn 
anscheinend ist ein Vertrag zwischen den Herren 
Tricolet, Ritter des Ordens vom hl. Ludwig, 
Bourgois und Dron mit dem Abt von Wad¬ 
gasten zustande gekommen, da Tricolet in einem 
zweiten Gesuch um Gewährung einer Konzestions- 
ausdehnung auf 30 Jahre bittet. 
Durch die Revolution des Jahres 1793 wurde 
die Klosterherrschaft aufgehoben und die Zentral¬ 
verwaltung des Moseldepartements verpachtete 
zunächst die Grube an die Bürger Klaine und 
Couson. Im Jahre 1798 fiel durch Zuschlag 
nach öffentlicher Versteigerung die Grube an den 
Fabrikbesitzer Nikolaus Villeroy von Waller¬ 
fangen zum Preise von 330000 Franken. Um 
dieselbe Zeit eröffneten ganz in der Nähe der Ge¬ 
meinde Hostenbach und Schaffhausen einzelne 
Grundbesitzer noch weitere Gruben, welche sie an 
verschiedene Personen pachtweise überließen. Im 
Jahre 1803 befanden sich demzufolge auf dem 
Banne Hostenbach gleichzeitig 4 Steinkohlen¬ 
gewinnungen im Betrieb, die im Jahre XI der 
französischen Republik. (1802/03) mit 88 Ar¬ 
beitern eine Förderung von 8094 quint metre 
erzielten. Eine dieser Gruben war mit ihren 
Bauen bis zu einer Tiefe von zehn Metern unter 
den Spiegel der Saar niedergegangen. Geregelte 
Besitz- und Betriebsverhältniste traten hier erst 
ein, als durch kaiserliches Dekret vom 25. Ther¬ 
midor XII (12. August 1804) die Steinkohlen- 
grubenkonzestion für das ganze Gebiet der ehe¬ 
maligen Abtei Wadgasten an Villeroy überging. 
Als im Jahre 1804 durch den Friedensvertrag 
von Luneville das linke Rheinufer in aller Form 
an Frankreich abgetreten war, kam im Saar¬ 
gebiet das französische Berggesetz zur Anwen¬ 
dung. Zu jener Zeit waren an Privatgruben vor¬ 
handen: Hostenbach und Bauenwald, sowie die 
Glashüttengruben Friedrichsthal, Altenwald, 
Merchweiler und Quierschied. Davon war jedoch 
nur die 1804 auf 50 Jahre konzestionierte und 
infolge des französischen Berggesetzes von 1810 
in dauerndes Bergwerkseigentum übergegangene 
Grube Hostenbach unbestritten, während bei den 
übrigen Privatgruben keinem der Inhaber ein 
Eigentumsrecht zustand. Sie wurden daher schon 
in den nächsten Jahren sämtlich eingezogen. Hin¬ 
gegen blieb Hostenbach auch nach Eintritt der 
preußischen Herrschaft Privatgrube. 
Als durch die Notwendigkeit der Anlegung 
von Tiefbauschächten und Vergrößerung des Be¬ 
triebs große Geldmittel erforderlich wurden, scheint 
Herr Villeroy die Beschaffung dieser durch Auf¬ 
nahme von „Konzestionären" bewirkt zu haben. 
Als solche traten damals die Herren von Doch, 
Mettlach, Karl Röchling, Saarbrücken, und von 
Vopelius, Saarbrücken-Neunkirchen, bei. Die 
neue Gesellschaft wählte die Gewerkschaftsform 
und wurde unter dem Titel „Gewerkschaft Hosten¬ 
bach" ins Handelsregister eingetragen. Wahr¬ 
scheinlich lag die auf 1000 Kuxen stehende Ge¬ 
werkschaft anfangs in den Händen der vier Be¬ 
sitzer gleichmäßig verteilt. Nach Herrn von Vil¬ 
leroy scheint von Vopelius das Zepter geführt zu 
haben, denn wir sehen in dem Jahrbuch des (fran¬ 
zösischen) Direktors der Grube, Lambry, (1840 
bis 1846), Eintragungen von Vopelius, in wel¬ 
chem dieser energisch gegen eingeristene Mißstände 
einschreitet. Nach v. Vopelius ist dann Baron 
de Galhau Repräsentant. Unter seiner Leitung 
mit dem ihm ergebenen Direktor von der Kall 
blüht das Unternehmen auf. Nach besten Tod 
war René von Doch und nach ihm Kommerzien¬ 
rat Röchling, Saarbrücken, Repräsentant. 
Hostenbach war die letzte Privatgrube an der 
Saar. Sie wurde bei der Übernahme der Saar¬ 
gruben am 18. Januar 1920 ebenfalls vom fran¬ 
zösischen Staat übernommen und 1932, also drei 
Jahre vor dem Abgang der Franzosen, stillgelegt. 
1913 hatte Hostenbach noch eine Iahresförde- 
rung von 180 000 Tonnen. Im Laufe des Jah¬ 
res 1938 wurden die llbertagebauten fast restlos 
abgebrochen. Eine alte Grube des Saarlandes 
hat damit aufgehört zu existieren. 
r.w 
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