Wichtiges über Post und Bahn
Briefe. Beförderung mit der Paketpost.
Inlandsverkehr Höchstgewicht 2 kg 0.40 NM.
im Ortsverkehr bis 20 g
. 0.08 RM.
über 20 bis 250 g
. 0.16
über 250 bis 500 g
. 0.20
im Fernverkehr bis 20 g
über 20 bis 250 g
. 0.24
über 250 bis 500 g
. 0.40
(Höchstgewicht 500 g).
Auslandsverkehr
bis 20 g
. 0.25
für jede weiteren 20 g
. 0.16
jedoch nach der Tschechoslowakei
und Ungarn bis 20 g
. 0.20
für jede weiteren 20 g nach
Tschechoslowakei
. 0.16
u
nach Ungarn
ff
(Höchstgewicht 2 kg)
Litauen und Luxemburg bis 20 g .
. 0.12
ff
über 20 bis 250 g
. 0,24
über 250 bis 500 g
. 0.40
„
UVVl VW wvv ***••••* \JtT\J ff
Briefe im Gewicht von mehr als 600 g unterliegen
den vollen Gebührensätzen des Dereinsverkehrs.
Höchstgewicht 2 kg.
Postkarten.
Inlandsverkehr *
im Ortsverkehr einfache 0.05 NM.
mit Antwortkarte . . 0.10 „
im Fernverkehr einfache 0.06 „
mit Antwortkarte . . 0.12 „
Auslandsverkehr
einfache 0.15 „
mit Antwortkarte 0.30 ,
nach Tschechoslowakei und Ungarn
einfache 0.10 „
mit Antwortkarte 0.20 „
Litauen und Luxemburg, einfache . . 0.06 „
mit Antwortkarte 0.12 „
Drucksachen.
Inlandsverkehr
bis 20 g 0.03 NM.
über 20 bis 50 8' 0.04 „
60 „ 100 g 0.08 „
„ 100 „ 250 g 0.15 „
„ 250 „ 500 g 0.30 „
(Höchstgewicht 600 g).
Warenproben.
Inlandsverkehr
bis 100 g . 0.08 NM.
über 100 bis 250 g 0.15 „
über 260 bis 600 g 0.30 „
(Höchstgewicht 500 g).
Mifchsendungen.
Inlandsverkehr
bis 100 g 0.08 NM.
über 100 bis 250 g . .« 0.15 „
über 260 bis 500 g 0.30 „
(Höchstgewicht 600 g).
Briefpäckchen.
Beförderung mit der Briefpost.
Inlandsverkehr*)
Höchstgewicht 1 Lg 0.60 NM.
Postausträge.
Dom Absender sind zu entrichten:
1. die Beförderungsgebühr wie für einen gleich¬
artigen Einschreibbrief,
2. die Borzeigegebühr von 0.20 NM., Inland
Höchstbetrag 1000 RM.
Freie Stadt Danzig Höchstbetrag 1200 Danziger
Gulden.
Wertbriefe.
Für Wertbriefe werden erhoben:
1. die Gebühr für einen gewöhnlichen Brief,
2. die Versicherungsgebühr für je 500 NM. der
Wertangabe 0,10 NM.
3. die Behandlungsgebühx bis 100 RM. Wert¬
angabe einschl 0.40 RM.
über 100 RM. Wertangabe .... 0.60 RM.
über 100 RM. Wertangabe .... 0.60 „
Postscheckverkehr.
Einzahlungen mit Zahlkarle (Betrag unbeschr.)
bis 10 RM. .
von mehr als
0.10 RM.
10 bis 25 RM. 0.15 „
25 „ 100 „ 0.20 „
100 „ 250 „ 0.26 „
250 „ 500 „ 0.30 „
500 „ 750 „ 0.40 „
760 ., 1000 „ 0.50 „
1000 „ 1250 „ 0.60 „
1250 „ 1500 ,. 0.70 „
1500 „ 1700 „ 0.80 „
1750 „ 2000 „ 0,90 „
„ 2000 „ 1.- „
Beförderung der Postscheckbriefe mittels gelben
Umschlags 0.05 RM.
F ahrp reise r Mäßigungen:
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr frei,
bis zum vollendeten 10. Lebensjahre halber Fahr¬
preis.
Schülerkarten zur Fahrt zwischen Schulort
und Wohnort des Schülers halber Fahrpreis.
Kinderreiche Familien mit wenigstens 4 un¬
verheirateten leiblichen Kindern unter 21 Jahren.
Mindestens 2 berechtigte Familienangehörige müs¬
sen mitreisen. Erste Person voller Fahrpreis, jede
weitere Person über 10 Jahre 50% Ermäßigung
oder 2 zusammenreisende Kinder im Alter von
4—10 Jahren zahlen zusammen den halben Fahr¬
preis; ein weiteres einzelnes Kind bis zum vollen¬
deten 10. Lebensjahr darf kostenlos mitreisen.
Gesellschaftsfahrten (mindestens 8 Personen)
33 / % Ermäßigung, bei mindestens 30 Personen
60% Ermäßigung. Auch Freikarten.
Urlaubskarten 2 Monate gültig, zur Rückreise
erst vom 7. Geltungstage ab. Ab 200—400 km
20%, 401—600 km 30%, 601—800 km 40% Er¬
mäßigung.
Arbeiterrückfahrkarten (auch für Beamte und
Angestellte) Geltungsdauer 10 Tage; ab 11 km
60% Ermäßigung.
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