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Tiefbohrung
im Saarbrücker Stein¬
kohlengebirge ist somit die
versteinerte Pflanzen¬
welt, dazu kommt für die
Ottweiler Schichten noch
die Tierwelt. Um die
Pflanzen- und Tierreste
praktisch anwenden zu
können, mutz man na¬
türlich die verschiedenen
Arten zu unterscheiden
wissen, auch in Form
kleinster Bruchstücke. Aus
dem Hangenden mancher
Flöze sind mitunter 80
bis 100 verschiedene Arten
nachzuweisen.
In Steinkohlenablage¬
rungen, die durch Sprünge
und Ueberschiebungen sehr
gestört sind, wie z. B. an
der Ruhr und in Holland,
kommt diese Kenntnis
besonders zu statten. Es
kann vorkommen, datz
ein und dasselbe Flöz in
einem Querschlag dreimal
und öfters durchfahren
wird. Beim Auffahren
von Strecken im Flöz
kann ziemlich unvermit¬
telt ein bis dahin unbekannter Sprung ange¬
fahren werden, der das Flöz um mehrere Meter
verwirft. Bei den Ausrichtungsarbeiten oder
dem Wiederaufsuchen des verlorenen Flözes
sind dann die Pflanzen- und Tieroersteinerungen
schon oft ein guter Wegweiser gewesen.
Rach alledem wird man verstehen können,
wenn immer wieder Gefolgschastsmitglieder
aufgefordert werden, die Versteinerungen, die
sie in der Grube bei der Arbeit finden, nicht
achtlos beiseite zu werfen, sondern sorgfältig
aufzuheben und der geologischen Sammlung der
Bergschule Saarbrücken zu überweisen. Dort
werden sie in dem dargelegten Sinne verwertet
und erhalten den richtigen Platz. Da die Samm¬
lungen nach vollendeter Aufstellung auch der
Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden, kann
jeder Finder seine hier eingereihten Fundstücke
immer wiedersehen, und auch andere Volks¬
genossen können sich an ihnen erfreuen. Allen
Gefolgschaftsmitgliedern sei auch an dieser Stelle
für die Ueberlassung von zum Teil recht guten
Fundstücken bestens gedankt.
es ist der größte Irrtum und der
Grund aller übrigen Irrtümer, wenn
der JVsenscb sich einbildet, daß er für sieb
selber da sein und leben und wirken könne.
Ficht«
Die soziale Fürsorge liegt in erster Linie darin, dem Einzelnen die
Möglichkeit zur Arbeit, zur Erhaltung und Verwertung seiner Kräfte
und damit zum Wohlergehen zu geben. Der Staat soll nicht zum
Wohlfahrts-Staat werden, der dem Bürger die Arbeit und die Selbst-
verantwortung abnimmt. Aufgabe des Staates ist es, zum Zwecke
der Hebung und Erhaltung des allgemeinen Wohlergehens die
Schwachen zu stützen, das Wirken der Kräftigen zu überwachen und
beide, fei es durch Hebung, fei es durch Beschränkung, dem gemein¬
samen Wohlergehen, also dem Staat, dienstbar zu machen.
Generaloberst S e e ck t.
(Nus: Moltke, im Vorbild. 1031.)
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