Full text: 66.1938 (0066)

Die neue Kohlenaufbereitung auf Grube Maybach im November 143b 
Werkaufnahme 
entwickelung geschaffen hatte. Unter seinem Nach¬ 
folger, dem letzten Fürsten von Nassau-Saar¬ 
brücken, Fürst Ludwig, machten sich auf lange 
Jahre hinaus vielfache Hemmnisse und Schwie¬ 
rigkeiten, an denen er allerdings nicht Schuld 
trug, bemerkbar. Sein Vorgänger, Fürst Wilhelm 
Heinrich, hatte ihm eine nicht unbeträchtliche 
Schuldenlast hinterlassen; die Ausgaben mutzten 
stark eingeschränkt werden und der junge Fürst 
sah sich außerstande, die vielen industriellen Unter¬ 
nehmungen in der bisherigen Weise weiter zu 
unterstützen. Manche gingen ein, andere wurden 
verpachtet, nur der Steinkohlenbergbau, dessen 
Weiterbestand und finanzielle Leistungsfähigkeit 
außer Zweifel stand, blieb verschont, konnte sich 
aber auch nicht wunschgemäß weiterentwickeln. 
Nach einem Befahrungsbericht des fürstlichen 
Kanzleidirektors Krem er vom 16. September 
1769 hatte der technische Grubenbetrieb gegenüber 
den Angaben im Berichte des fürstlichen Berg¬ 
inspektors Engelcke vom Jahre 1766 wesentliche 
Fortschritte gemacht. Das vordem herrschende 
Abbausystem des Schemelbaues war in den 
wenigen Jahren zu einem rationellen Oerterbau 
ausgebildet worden. Von dem im Flöze getrie¬ 
benen Stollen aus trieb man anstatt nur eines 
einzigen Schemels deren mehrere hintereinander, 
unter Stehenlassen verlorenen Zwischenpfeiler oder 
sogenannter „Vergfestungen". Der fürstliche Con- 
trolleur fand bei seiner Befahrung auf einzelne» 
Gruben, beispielsweise auf den beiden bedeu¬ 
tendsten Gruben Wellesweiler und Dudweiler, 
Schemel an Schemel gesetzt, zum Teil hatte ma» 
überhaupt keine Bergfesten stehen lassen, zum 
Teil waren sie bei etwaigem Vorhandensein zu 
schwach bemessen. Kremer bezeichnet in seine»! 
Bericht diese Bauweise als gefährlich. Die fürst¬ 
liche Kammer ordnete daher auf Vorschlag des 
Kanzleidirektors an, daß dieSchemel fernerhin bei 
gutem, festem Hangenden 3 Lachter, bei weniger 
gutem Hangenden höchstens 2 Lachter breit, zu 
treiben feien. (Das Lachter war deutsches Berg' 
matz und galt 80 rheinische Zoll — 2,09 Meter.) 
Die Dicke der Bergfesten durfte nach der neue» 
Anordnung ein Lachter nicht unterschreiten. Dieser 
Anordnung wurde nicht immer Folge geleistet 
Bei Befahrung der Grube Wellesweiler durch 
den technischen Begutachter, Bergrat Jakobi, 
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