Die neue Kohlenaufbereitung auf Grube Maybach im November 143b
Werkaufnahme
entwickelung geschaffen hatte. Unter seinem Nach¬
folger, dem letzten Fürsten von Nassau-Saar¬
brücken, Fürst Ludwig, machten sich auf lange
Jahre hinaus vielfache Hemmnisse und Schwie¬
rigkeiten, an denen er allerdings nicht Schuld
trug, bemerkbar. Sein Vorgänger, Fürst Wilhelm
Heinrich, hatte ihm eine nicht unbeträchtliche
Schuldenlast hinterlassen; die Ausgaben mutzten
stark eingeschränkt werden und der junge Fürst
sah sich außerstande, die vielen industriellen Unter¬
nehmungen in der bisherigen Weise weiter zu
unterstützen. Manche gingen ein, andere wurden
verpachtet, nur der Steinkohlenbergbau, dessen
Weiterbestand und finanzielle Leistungsfähigkeit
außer Zweifel stand, blieb verschont, konnte sich
aber auch nicht wunschgemäß weiterentwickeln.
Nach einem Befahrungsbericht des fürstlichen
Kanzleidirektors Krem er vom 16. September
1769 hatte der technische Grubenbetrieb gegenüber
den Angaben im Berichte des fürstlichen Berg¬
inspektors Engelcke vom Jahre 1766 wesentliche
Fortschritte gemacht. Das vordem herrschende
Abbausystem des Schemelbaues war in den
wenigen Jahren zu einem rationellen Oerterbau
ausgebildet worden. Von dem im Flöze getrie¬
benen Stollen aus trieb man anstatt nur eines
einzigen Schemels deren mehrere hintereinander,
unter Stehenlassen verlorenen Zwischenpfeiler oder
sogenannter „Vergfestungen". Der fürstliche Con-
trolleur fand bei seiner Befahrung auf einzelne»
Gruben, beispielsweise auf den beiden bedeu¬
tendsten Gruben Wellesweiler und Dudweiler,
Schemel an Schemel gesetzt, zum Teil hatte ma»
überhaupt keine Bergfesten stehen lassen, zum
Teil waren sie bei etwaigem Vorhandensein zu
schwach bemessen. Kremer bezeichnet in seine»!
Bericht diese Bauweise als gefährlich. Die fürst¬
liche Kammer ordnete daher auf Vorschlag des
Kanzleidirektors an, daß dieSchemel fernerhin bei
gutem, festem Hangenden 3 Lachter, bei weniger
gutem Hangenden höchstens 2 Lachter breit, zu
treiben feien. (Das Lachter war deutsches Berg'
matz und galt 80 rheinische Zoll — 2,09 Meter.)
Die Dicke der Bergfesten durfte nach der neue»
Anordnung ein Lachter nicht unterschreiten. Dieser
Anordnung wurde nicht immer Folge geleistet
Bei Befahrung der Grube Wellesweiler durch
den technischen Begutachter, Bergrat Jakobi,
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