langen eingeleitet, um festzustellen, inwieweit
hier eine Verletzung der nationalsozialistischen
Grundsätze, vornehmlich der „Treue" und
„Ehre", vorliegt. Ergeben die Untersuchungen,
daß Betriebsführer oder sonstige Aufsichtsper¬
sonen unter Mißbrauch ihrer Machtstellung im
Betriebe böswillig die Arbeitskraft der Gefolg¬
schaft ausnützen oder ihre Ehre kränken, oder
wird festgestellt, daß Angehörige der Gefolg¬
schaft den Arbeitsfrieden im Betriebe durch
böswillige Verhetzung der Gefolgschaft gefährden
und insbesondere Vertrauensmänner den Grund¬
satz der Betriebstreue verletzen, dann ist der
Tatbestand zur Durchführung eines Verfahrens
vor dem sozialen Ehrengericht gegeben. Kommr
^ es zu einer Hauptverhandlung vor dem sozialen
'iß' Ehrengericht, die in der Regel öffentlich ist, so
hat der Reichstreuhänder der Arbeit eine ähn-
liche Aufgabe zu erfüllen, wie im Strafprozeß
i- der Staatsanwalt. Er wird darauf dringen,
daß derjenige, der sich hartnäckig oder böswillig
den Anordnungen des Reichstreuhänders der
Arbeit widersetzt hat oder die soziale Ehre der
Gefolgschaft verletzt oder den sozialen Frieden
gestört hat, eine gerechte Strafe erhält.
Ueberblickt man das gesamte Aufgabengebiet
des Reichstreuhänders der Arbeit, so erkennt
man, daß der nationalsozialistische Staat den
Reichstreuhänder der Arbeit an erster Stelle
zum verantwortlichen Hüter des sozialen Frie¬
dens und der sozialen Ehre gemacht hat. Ma¬
die Deutsche Arbeitsfront durch Schulungs¬
abende, durch Zeitschriften und durch den er¬
zieherischen Einsatz ihrer Amtswalter als wirk¬
lich nationalsozialistische Arbeits- und Wirr
schaftsgesinnung predigt, das setzt der Reichs¬
treuhänder der Arbeit kraft staatlicher Autoritä
auch gegen Widerstrebende durch. Deshalb be
steht eine natürliche Arbeitsgemeinschaft zwische:
Deutscher Arbeitsfront und Reichstreuhänder
die sich bisher als äußerst fruchtbar erwiese:
hat. Zu einer erfolgreichen Erfüllung der der
Reichstreuhänder der Arbeit vom Führer gc
stellten sozialpolitischen Aufgaben läßt sich di
Mithilfe der Partei, der Parteigliederungei
und insbesondere der Deutschen Arbeitsfrorr
nicht wegdenken. Denn nur durch die vertrauen?
volle Zusammenarbeit von Partei, Deutsche
Arbeitsfront und Staat sowie durch die gemein
same Einsatzbereitschaft aller schaffenden Dem
schen lassen sich die großen Ziele unsere
Führers Adolf Hitler erreichen, ein starke¬
freies Reich zu schaffen und vor allem die Be
friedung, Gesundung und Verbesserung der st
zialen Verhältnisse des deutschen Volkes, alle
Schwierigkeiten zum Trotz, zu erkämpfen.
Die Gefolgschaft der Grube Klarenthal marschiert am 1. Mai 1937 zur gemeinsamen §eier
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