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Aröeitszeit und WentaviMät.
Krrr Mergteich zwischen Kcrcrr:- und Wrrh^bevgkcru.
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Weit krasser noch sind die Unterschiede
Bekanntlich hat die französische Verwaltung
der Saargruben im Einvernehmen mit den Ar¬
beiterorganisationen die früher im Saarberg¬
bau geltende Arbeitszeit wesentlich herabgesetzt.
Die neuen Bestimmungen traten am 3. Sep¬
tember 1921 in Kraft und sind seitdem nicht
mehr geändert worden.
Darnach beträgt für Arbeiter unter
Tage die Arbeitszeit 7% Stunden, und
zwar vom Beginn der Einfahrt bis zum Be¬
ginn der Ausfahrt gerechnet.
Will man die wirkliche Arbeitszeit unter
Tage feststellen, so mutz man von vorgenannter
Zahl zunächst die für die Einfahrt selbst und
für den Weg unter Tage zur und von der
eigentlichen Arbeitsstelle verbrauchte Zeit und
desgleichen die Pausen in Abzug bringen. Es
ergibt sich dann für die Saarbergleute unter
Tage eine durchschnittliche tatsächliche Ar¬
beitszeit von 6 Stunden 25 Minuten.
Im R u h r g e b i e t ist im Gegensatz zum
Saargebiet die Arbeitszeit bekanntlich für Ar¬
beiter unter Tage seit langem auf acht Stun¬
den festgesetzt bei im übrigen gleicher Berech¬
nung. Mit anderen Worten: der Ruhrberg¬
mann mutz eine volle halbe Stunde länger
arbeiten, wie sein Kollege an der Saar. Es ist
leicht zu berechnen, was das bedeutet. Wäre
die Arbeitsregelung im Saarbergbau die gleiche
wie an der Ruhr, müßte der Saarbergmann
also entsprechend mehr arbeiten, so würde dies
Mehr nicht weniger wie 7,8, also fast 8 % aus¬
machen.
Es leuchtet ohne Weiteres ein, daß ein
solcher Unterschied in der Schichtdauer auf die
Zahl der Beschäftigten (Arbeiter sowohl wie
Aufsichtspersonal) großen Einfluß haben mutz.
In der Tat kann man berechnen, daß unter
Voraussetzung von gleichbleibender Produktion
und Stundenleistung man im Saargebiet die
Arbeiterzahl unter Tage wesentlich hätte ein¬
schränken können, wenn man auch hier die
gleiche Arbeitszeit wie an der Ruhr hätte,
nämlich auch wieder um 7,8%.
bei den Arbeitern über Tage.
Im Saargebiet besteht über Tage
die A ch t st u n d e n s ch i ch t (wobei jedoch be¬
kanntlich die bei der Förderung beschäf¬
tigten Arbeiter nur die gleiche Ar¬
beitszeit haben, wie ihre Kollegen unter Tag,
also auch nur 7 % Stunden).
Die wirkliche Arbeitszeit (also nach Abzug
der Pausen) ist demgemäß 7 % Stunden.
Im Ruhrgebiet ist die Arbeitszeit über
Tage ebenfalls höher. Nach den amt¬
lichen Statistiken, die das Reichsarbeits¬
ministerium in der „Zeitschrift für Berg-,
Hütten- und Salinenwesen" veröffentlicht hat,
betrug die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit
im Ruhrbergbau für die Übertage - Arbeiter
(mit Ausnahme natürlich von Frauen und
Kindern) bis 1926 9 i/2 Stunde n. Seitdem
ist sie zwar herabgesetzt. worden (1927 auf 9,
und seitdem auf 8 % Stunden), ist aber immer
noch wesentlich höher wie hierzulande.
W ä r e die Verwaltung der Saargruben dem
Beispiel des Ruhrbergbaues gefolgt, so hätte
sie die Arbeitszeit also wesentlich erhöhen
müssen. Dadurch hätte sie andererseits wieder
eine erhebliche Eins.chränkungsmög-
l i ch k e i t bei der Zahl der Beschäftigten ge¬
habt: nämlich bis 1926 nicht weniger als
18,4 %, im Jahre 1927: 13,9% und seitdem
und bis heute immer noch 11,4%.
Daß die jetzige Verwaltung der Saargruben
dem Beispiel des Ruhrbergbaues nicht gefolgt
ist, obwohl sie dadurch die Rentabilität
ihres Betriebes hätte wesentlich erhöhen können,
bedeutet mithin, daß eine große Zahl unserer
Saarknappen weiterhin Arbeit und Brot
behielten, während sie, wäre man dem Bei¬
spiel der Ruhr gefolgt, das Heer der Arbeits¬
losen vergrößert hätten, ein Umstand, den man
bei einer Beurteilung des Saarbergbaues nicht
hoch genug einschätzen kann.