Full text: 63.1935 (0063)

111 — 
I. Die Verordnung der Regierungskommission 
des Saargebietes vom 28. Juli 1920: 
1. Das Wappen, 
2. Die Flagge. 
II. Art und Wesen der Flagge. 
III. Art und Wesen des Wappens. 
I. 
Wappen und Flagge des Saargebietes wurden 
durch Verfügung der Regierungskommission des 
Saargebietes vom 28. Juli 1920 geschaffen. Diese 
Verfügung wurde im Amtsblatt vom 7. August 
1920 veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut: 
7. August 1920. 
Nr. 118. — Verfügung hinsichtlich des Wappens 
des Saargebietes. 
Gemäß Par. 19 der Anlage zu Abschnitt 4 
des dritten Teiles des Friedensvertrages von 
Versailles und gemäß der Beschlüsse der Regie- 
rungskommission vom 21. und 28. Juli 1920, 
verordnet die Regierungskommission, wie folgt: 
Paragraph 1. 
1. Das Wappen des Saargebietes stellt einen 
gevierteilten Schild dar und setzt sich aus nach¬ 
folgenden, verschiedenen saarländischen Stadt¬ 
wappen entnommenen, heraldischen Bestand¬ 
teilen zusammen: 
Im rechten Feld oben: auf schwarzem Grund 
eill^ silbernes Zugrad mit ebensolchen Schlägeln. 
^ Im rechten Feld unten: aufgehende goldene 
Sonne auf blauem Grunde. 
Im linken Feld oben: rote Rose auf silbernem 
Grunde. 
Im linken Feld unten: silberner Löwe auf 
blauem, mit vier Kreuzchen belegten Unter¬ 
gründe. 
Paragraph 2. 
2. Entsprechend den Grundfarben der ein¬ 
zelnen Wappenschilder setzen sich die Farben 
des Saargebietes in ihrer Reihenfolge also zu¬ 
sammen: blau, silbern und schwarz. 
Demgemäß führt die Flagge des Saargebietes 
die drei Farben: blau, weiß und schwarz, und 
zwar gehen die Farben in horizontaler Richtung, 
blau oben, weiß in der Mitte, schwarz unten. 
Saarbrücken, den 28. Juli 1920. 
Im Namen der Regierungskommission 
der Präsident 
gez.: V. R a u l t 
Staatsrat. 
II. 
So enthalten also die vier Felder, welche zu¬ 
sammen das Wappen des Saargebietes dar¬ 
stellen, zweimal einen blauen Grund (und 
zwar rechtes und linkes Feld unten), einen sil¬ 
bernen Grund (linkes Feld oben) und einen 
schwarzen Grund (rechtes Feld oben). Nun sind 
dies auch, wie wir soeben feststellten, die Farben, 
welche die Regierungskommission wühlte, um 
daraus die Saargebietsflagge zu bilden. 
Man könnte hinsichtlich des Ursprungs der 
drei saarländischen Landesfarben wohl auch 
anderer Ansicht sein. Das Saargebiet wurde 
ja aus Teilen der preußischen Rheinprovinz 
und der zu Bayern gehörenden Pfalz gebildet. 
Die preußischen Farben sind aber nun: schwarz¬ 
weiß, während die bayrischen Landessarben 
weiß-blau sind. Nichts liegt näher, als diese 
vier Farben zu vereinigen und das Weiße, 
das sonst zweimal in die Mitte käme, einmal 
wegzulassen. Und hieraus ergibt sich auch 
wieder: blau-weiß-schwarz. War es nun Ab¬ 
sicht oder Zufall, jedenfalls erinnern die offi¬ 
ziellen Landesfarben des Saargebietes sowohl 
an Preußen wie auch an Bayern. 
Übrigens zeigt auch die Fahne der Republik 
Estland seit 1918 die gleichen Farben, wie die 
der Landesflagge des Saargebietes. Auch bei 
der estländifchen Fahne verlaufen die Farben 
horizontal, wenn auch in anderer Reihenfolge, 
und zwar ist hier blau oben, schwarz ist in der 
Mitte, und weiß ist unten. 
III. 
Die vier Felder, aus denen sich das einheitliche 
Wappen des Saargebietes zusammensetzt, sind 
den Wappen nachstehender Städte des Saarge¬ 
bietes entnommen oder diesen doch sehr ähnlich: 
Rechts, oberes Feld (erstes Feld): St.Ingbert; 
links, oberes Feld (zweites Feld): St. Johann; 
rechts, unteres Feld (drittes Feld): Saarlouis; 
links, unteres Feld (viertes Feld): Saarbrücken. 
Uberrraschend ist aber nun die Anordnung 
dieser vier Wappen, und zwar aus folgenden 
Gründen: 
St. Ingbert wurde erst im Jahre 1829 zur 
Stadt erhoben, und das Stadtwappen wurde 
vollends erst im Jahre 1886 geschaffen. 
Saarbrücken und St. Johann, die beiden 
Schwesternstädte, erhielten aber ihre Stadt¬ 
rechte bereits im Jahre 1321 (1322 neue Zeit- 
Futznote: Bet wappenkundlicher Betrachtung ist stets zu beachten, datz die Schilderung der Wappen davon ausgeht, daß das 
Wappen ursprünglich auf dem Schild des Kriegsmannes aufgemalt war. Deshalb ist die Bezeichnung links, wenn das Wappen 
vor dem Beschauer steht rechts, und umgekehrt.
	        
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