Full text : 61.1933 (0061)

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Bergarbeiter  unter  Engelke  in  Dudweiler,
der  „auch  frantzesisch"  verstand,  Johannes
Schmitt,  Bergmann,  seit  6  Jahren  in
St.  Ingbert,  ein  gewisser  Poller  von  Wallhausen,
  Steiger  in  einem  Pfalz-Zweibrückischen
  Kupferwerk.)
Der  Landesherr  aber  entschließt  sich  am
18.  Nov.  1774,  einen  Mann  zu  wählen,  „welcher
schon  einige  Zeit
zu  St  Ingbert  unter
  dem  verstorbenen
  Steiger  gearbeitet
  hat,  gegen
welchen  niemalen
ein  Klage  vorgekommen,
  welcher
still,  sittsam  und
solid  zu  seyn  scheinet
  und  welcher
von  denen  dermaligen
  Umbständen
deren  Gruben  wie
auch  von  der  Einrichtung
  der  künftigen
  Arbeit  und
von  Verbesserung  '
des  ganzen  Werks
zimblich  gründlich
raifonieret",  nämlich
  den  Bergmann
Michael  Zeus.
Zens  wurde  am
23.  November  nach
Blieskastel  beschieden
  „und  derselbe
vorläufig  über  die
einem  Obersteiger
nötige  Wissenschaft
und  Schuldigkeit,
auch  wie  er  die
herrschaftlichen
Werker  künftighin
zu  treiben  und  zu
verbesseren  gedenke,
befraget  und  daher
derselbe  hierauf  erkläret,
  daß  das
haubtsächliche  Absehen  eines  Obersteigers  dahin
gerichtet  seyn  müsse,  das  herrschaftliche  Interesse
  zu  befördern  und  die  Steinkohlengruben
  ohne  große  Kösten  bergmännisch  einzurichten
  und  daß  in  Anlegung  deren  Stollen
darinnen  viel  ersparet  und  solche  sicher  gesetzet
werden  können,  wann  an  Ort  und  End  die
nötige  Bergfestung  stehen  gelassen  und  die
Stollen  nicht  zu  weit  gesprengt  würden,  welches
er  überhaupt  durch  seine  künftige  Arbeit  am
besten  an  Tag  legen  werde,  so  hat  man  demselben
  eröffnet,  daß  er  von  gnädigster  Herrschaft

Der  letjte  Graf  von  Blieskastel.

in  dem  vesten  Zutrauen  als  Obersteiger  auf
nötige  Bergfestsetzung  stehen  gelassen  und  die
ein  Jahr  zur  Probe  gnädigst  angenohmen
seye  ....  Zugleich  wurde  ihme  Zens  bedeutet,
  daß  er  nebst  der  neuen  Wohnung  auf  der
Grube  monatlich  15  fl.  an  Geld  und  den  nötigen
Brand  von  Steinkohlen,  welche  er  jedoch  auf
seine  Kösten  zu  graben  und  in  sein  Haus  zu
förderen  hat,  zu  bebeziehen
  haben  solle.
Und  obzware  derselbe
  sich  über  den
geringen  Eeldlohn
beschwert,  so  hat  er
jedoch,  in  der  unterthünigsten
  Hoffnung,
  für  obige  Belohnung
  diesen
Dienst  als  eine  vorzügliche
  Gnade  angenohmen,
  daß  ihm
gn.  Herrschaft,  falls
er  darin  alle  Satisfaction
  leisten
würde,  die  Geldbesoldung
  des  vorigen
  Steigers  nach
Verfluß  des  Jahres
gnädigst  zulegen
werde,  und  wurde
derselbe  hierauf  .  .
auf  nachstehende
Instruktion
verpflichtet,  daß  er
1.  Von  dem  Meyer
Rheinländer  alle  zu
denen  Herrschaft!.
Kohlengruben  gehörige
  Werkzeuge
in  Empfang  nehme,
darüber  ein  Verzeichnis
  anlege,  das
stets  auf  dem  laufenden
  zu  halten
sei.
2.  „Die  Bearbeitung
  deren  bereits
angelegten  und  noch  angelegt  werdenden  herrschaftlichen
  und  aller  ihme  zur  Aufsicht  anvertrauten
  werdenden  Kohlengruben  bergmannmäßig
  besorgen,  desfalls
3.  allmöglichen  Fleiß,  Wissenschaft  und  Accouratesse
  verwenden,  dabey
4.  alle  überflüssige  Kösten  ersparen  und  dahero
  die  unter  ihme  stehende  Arbeiter  zur
fleißigen  und  exacten  Arbeit  anweisen,  die
Kohlen
5.  zum  vortheilhaftesten  auf  die  Hall  förderen,
den  Debit  davon
            
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