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Bergarbeiter unter Engelke in Dudweiler,
der „auch frantzesisch" verstand, Johannes
Schmitt, Bergmann, seit 6 Jahren in
St. Ingbert, ein gewisser Poller von Wallhausen,
Steiger in einem Pfalz-Zweibrückischen
Kupferwerk.)
Der Landesherr aber entschließt sich am
18. Nov. 1774, einen Mann zu wählen, „welcher
schon einige Zeit
zu St Ingbert unter
dem verstorbenen
Steiger gearbeitet
hat, gegen
welchen niemalen
ein Klage vorgekommen,
welcher
still, sittsam und
solid zu seyn scheinet
und welcher
von denen dermaligen
Umbständen
deren Gruben wie
auch von der Einrichtung
der künftigen
Arbeit und
von Verbesserung '
des ganzen Werks
zimblich gründlich
raifonieret", nämlich
den Bergmann
Michael Zeus.
Zens wurde am
23. November nach
Blieskastel beschieden
„und derselbe
vorläufig über die
einem Obersteiger
nötige Wissenschaft
und Schuldigkeit,
auch wie er die
herrschaftlichen
Werker künftighin
zu treiben und zu
verbesseren gedenke,
befraget und daher
derselbe hierauf erkläret,
daß das
haubtsächliche Absehen eines Obersteigers dahin
gerichtet seyn müsse, das herrschaftliche Interesse
zu befördern und die Steinkohlengruben
ohne große Kösten bergmännisch einzurichten
und daß in Anlegung deren Stollen
darinnen viel ersparet und solche sicher gesetzet
werden können, wann an Ort und End die
nötige Bergfestung stehen gelassen und die
Stollen nicht zu weit gesprengt würden, welches
er überhaupt durch seine künftige Arbeit am
besten an Tag legen werde, so hat man demselben
eröffnet, daß er von gnädigster Herrschaft
Der letjte Graf von Blieskastel.
in dem vesten Zutrauen als Obersteiger auf
nötige Bergfestsetzung stehen gelassen und die
ein Jahr zur Probe gnädigst angenohmen
seye .... Zugleich wurde ihme Zens bedeutet,
daß er nebst der neuen Wohnung auf der
Grube monatlich 15 fl. an Geld und den nötigen
Brand von Steinkohlen, welche er jedoch auf
seine Kösten zu graben und in sein Haus zu
förderen hat, zu bebeziehen
haben solle.
Und obzware derselbe
sich über den
geringen Eeldlohn
beschwert, so hat er
jedoch, in der unterthünigsten
Hoffnung,
für obige Belohnung
diesen
Dienst als eine vorzügliche
Gnade angenohmen,
daß ihm
gn. Herrschaft, falls
er darin alle Satisfaction
leisten
würde, die Geldbesoldung
des vorigen
Steigers nach
Verfluß des Jahres
gnädigst zulegen
werde, und wurde
derselbe hierauf . .
auf nachstehende
Instruktion
verpflichtet, daß er
1. Von dem Meyer
Rheinländer alle zu
denen Herrschaft!.
Kohlengruben gehörige
Werkzeuge
in Empfang nehme,
darüber ein Verzeichnis
anlege, das
stets auf dem laufenden
zu halten
sei.
2. „Die Bearbeitung
deren bereits
angelegten und noch angelegt werdenden herrschaftlichen
und aller ihme zur Aufsicht anvertrauten
werdenden Kohlengruben bergmannmäßig
besorgen, desfalls
3. allmöglichen Fleiß, Wissenschaft und Accouratesse
verwenden, dabey
4. alle überflüssige Kösten ersparen und dahero
die unter ihme stehende Arbeiter zur
fleißigen und exacten Arbeit anweisen, die
Kohlen
5. zum vortheilhaftesten auf die Hall förderen,
den Debit davon