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Hausen, deren Bemühungen bei Napoleon III. und
seiner Regierung eine günstige Ausnahme fanden,
während allerdings von seiten der Osteisenbahngesell¬
schaft eine starke Opposition getrieben wurde.
Doch einigte man sich auf die Herstellung des
Kanals unter der Bedingung, daß die interessierten
Industriellen die Kosten tragen sollten und der Staat
ihnen nur eine Verzinsung von 4 % garantierte.
Alsbald gründete sich eine Kanalgesellschaft, deren
Mitglieder in der Hauptsache waren: I. Alb. Schlum-
berger, Jean Tolfus Vater, John Rochat aus Mül¬
hausen, Nicolas Schlumberger Vater von Geb¬
weiler, Camille Risler und Ch. Kestner von Thann,
Lavier Jourdain von Altkirch, CH. H. Schattermann
von Boxweiler und
A. Kiener senior von
Colmar. In wenigen
Tagen hatten 348 Inter¬
essenten eine Summe von
11 800 000 Frs. gezeich¬
net, worunter allein die
Stadt Colmar sich mit
800 000 Frs. befand,
während Dolfus-Mieg
von Mülhausen mit
500 000 Frs., Steinbach-
Köchlin von Mülhausen
mit 250 000 Frs., Schat-
termann von Boxweiler
mit 400 000 Frs., Nie.
Schlumberger von Geb¬
weiler mit 500 000 Frs.,
der Baron de Geiger von
Saargemünd mit 200 000
Frs., "Andrs Köchlin von
Mülhausen mit 400 000
Frs., Hartmann von
Münster " mit 300 000
Frs., Anton Herzog von
Logelbach mit 250 000
Frs., Renouard de Bus-
siäre von Straßburg mit
200 000 Frs., Goldschmidt
Gregory von Paris mit
200 000 Frs., und Rozet
von St. Dizier mit 100 000
Frs. beteiligt waren.
Am 23. Mai 1859 legte die Regierung einen Gesetz¬
entwurf für Errichtung des Saarkohlenkanals und
eines Seitenkanals des Rhonekanals zum Rheine bis
Colmar vor, in dem auf das Angebot der Stadt Col¬
mar und der fonstigen Interessenten im Elsaß hin¬
gewiesen wurde, die eine Bausumme von 11 800 000
Francs gezeichnet hatten. Am 20. Mai 1860 waren
die Projekte in Gefetzesform genehmigt und die Ar¬
beiten konnten sofort aufgenommen werden.
Französische Bürger verpflichteten sich also zu einem
Zeitpunkt zu einer Ausgabe von 15 Millionen für
den Saarkohlenkanal, als die Handelsverträge, die die
Lage der Eisenindustrie günstig beeinflußten, den
nationalen Kohlenmarkt durch niedrige Kohlenpreise
regelten. Anderseits sicherte der Kanal den preußischen
Kohlen einen guten Absatz; es war also für Preußen
ein gutes Geschäft, so daß von dieser Seite keine
Schwierigkeiten zu befürchten waren. Dennoch mußte
man sich, so weit als irgend möglich, eine Stabilität
der Preise und das Recht auf den Transitverkehr
dieser Kohlen durch Preuyen sichern. Auf Grund der
Verhandlungen mit der preußischen Regierung kam
am 4. April 1861 eine Vereinbarung zustande, die
den Bau des Saarkohlenkanals garantierte.
Die französische Regierung verpflichtete sich darin,
einen Kanal zwischen dem Rhein-Marne-Kanal und
der preußischen Grenze herzustellen, der in Saarge¬
münd in die Saar einlaufen sollte. Die preußische
Regierung ihrerseits übernahm die Verpflichtung, die
Saar zwischen Saargemünd und Louisenthal schiffbar
zu machen. Beide Regierungen verpflichteten sich,
gleiche Schiffahrtsabgaben zu erheben. Zum Beladen
der Schiffe sollte Preußen mehrere Kohlenniederlagen
errichten. Frankreich be¬
willigte den auf dem
Kanalwege eingeführten
Kohlen eine Meistbegün¬
stigung und Preußen ver¬
pflichtete sich dafür, den
verschiedenen Staaten des
Zollvereins vorzuschla¬
gen, die Aufrechterhal¬
tung der Befreiung von
Ausfuhrzöllen zu bestä¬
tigen.
Der Artikel 7 der^Ver-
einbarung sah die Stabi¬
lisation der Verkaufs¬
preise vor: Die Verkaufs¬
preise der auf dem Saar-
kohlenkaual in Frankreich
eingeführten Saarkohlen
sollten in keinem Falle
höher sein als diejenigen,
die für ebensolche Kohlen
den meistbegünstigten
preußischen oder fremden
Käufern gestellt würden.
Die Privilegien der Ge¬
meinden des ehemaligen
Fürstentums Nassau-
Saarbrücken, sowie die
Ermäßigung im Preis,
die einigen Fabriken und
Hüttenwerken zuteil
wurde, deren Namen der
französischen Regierung einzeln angegeben wurden,
sollten hierbei nicht in Rechnung gestellt werden. An
diesen Privilegien sollten also die französischen Käufer
keinen Anteil haben. Auf Grund der Mitteilung der
preußischen Regierung stellte die französische Verwal¬
tung fest, daß an den vorgenannten Privilegien 122
Gemeinden und 82 gewerbliche Unternehmungen be¬
teiligt waren.
Der Bau des Kanals ging nun flott voran. Natür¬
lich wurde der Voranschlag erheblich überschritten,
wobei der ganze Betrag dieser Überschreitung den De¬
partements der Meurthe und Mosel zur Last fiel.
Am 23. Mai 1866 machte der Ingenieur Benard,
der die Bauleitung in Händen gehabt hatte, dem Mi¬
nister für öffentliche Arbeiten in Paris die offizielle
Mitteilung von der Vollendung des Saarkohlenkanals
mit den Worten:
„Ich beehre mich, Ew. Exzellenz mitzuteilen, daß
augenblicklich auf dem ganzen Saarkohlenkanal die
Kathedrale „Notre Dame" zu Rodez.