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Der Saarbergbau unter französischer Herrschaft in den Zähren 
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Die heutige Lage des Saarbergbaues unter 
seinem französischen Arbeitgeber legt den Vergleich 
mit der früheren Zeit nahe, in der Frankreich 
ebenfalls die Ausbeutung des Saarkohlenreoiers in 
der Hand hatte. Schon damals, im Jahre 1793, 
fand die junge Republik, wie heute, .inen konsoli¬ 
dierten Bergbau vor, dessen Uebernahme keine be¬ 
sonderen Schwierigkeiten verursachte. 
Weil unter den früheren, zerrissenen Besitz- 
und Betriebsverhältnissen der Steinkohlenbergbau 
im Saarbrücker Lande zu keiner Bedeutung kommen 
konnte, hatte sich Fürst Wilhelm Heinrich von 
Nassau-Saarbrücken (1741—1768) entschlossen, die 
gesamte Kohlengewinnung innerhalb seines Lan¬ 
desgebietes selbst in die Hand zu nehmen. Mit 
den Kohlengräbern der verschiedenen Ortschaften 
wurden Verhandlungen geführt, als deren Re¬ 
sultat die sämtlichen Kohlengruben gegen Ent¬ 
schädigung an den Fürsten übergingen, der sie von 
da an auf eigene Rechnung betrieb. 
Vorübergehend wurde im Jahre 1753 mit einer 
französischen Gesellschaft zu Paris ein Pachtver¬ 
trag abgeschlossen, wonach die Pächterin in den 
Grafschaften Saarbrücken und Ottweiler jährlich 
eine Kohlenausbeute von 8000 Fudern (zu je 30 
Zentner) machen und ins Ausland verkaufen 
durfte. Den fürstlichen Untertanen muhte zu 
eigenem Bedarf das Fuder Kohlen zu 6 Livres ver¬ 
abfolgt werden. 
Mit der Uebernahme des Betriebes durch die 
fürstliche Verwaltung trat der Saarbrücker Stein¬ 
kohlenbergbau in ein Stadium des Aufblühens. 
Während bis dahin die Steinkohlen fast nur als 
Schmiedekohlen oder zum Kalkbrennen benutzt 
worden waren, fand von da ab die Steinkohle in 
der Industrie und auch beim Hausbrand eine ge¬ 
steigerte Verwendung. 
Die Lage der Saargruben veränderte sich 
wesentlich unter der darauffolgenden französischen 
Herrschaft, die von 1793—1815 dauerte. Nachdem 
im Saarwerdischen Ende 1792 unruhige Bewe¬ 
gungen entstanden waren, wobei die Bewohner um 
französische Hilfe gegen ihre Despoten baten, gab 
das berühmte Dekret vom 19. November 1792, 
in dem Frankreich allen Völkern, die ihre Frei¬ 
heit gewinnen wollten, seinen Beistand anbot. 
Anlas; zur Besitzergreifung eines Teiles des Saar¬ 
brücker Landes, das nach der Flucht des letzten 
Fürsten von Nassau-Saarbrücken der französischen 
Republik ganz einverleibt wurde, womit auch der 
Saarbrücker Bergbau unter französische Herr¬ 
schaft kam. 
Die kriegerischen Unruhen der damaligen Zeit, 
unter welchen das Saarbrücker Land feit 1793 
mit zu leiden hatte, konnten natürlich nicht dazu 
beitragen, -den Bergbau zu heben, der in der 
ersten Zeit entschieden zurückging. Während unter 
fürstlicher Herrschaft die jährliche Kohlenför¬ 
derung bereits 1 Million Zentner überschritten 
hatte, blieb sie in den ersten Jahren der franzö¬ 
sischen Herrschaft meist unter 1 Million und erhob 
sich erst wieder von 1804 ab über 1—IVz Mil¬ 
lionen. Es standen um diese Zeit nachstehende 14 
Kohlengruben in Betrieb: 
Dudweiler und Sulzbach. Wellesweiler, Kohl- 
wald. St. Ingbert (ehemals dem Grafen Von der 
Legen gehörig), Illingen (in der ehemaligen 
Grafschaft des Freiherrn von Kerpen). Wahl¬ 
schied, Schwalbach, Rittenhofen. Euichenbach, 
Grohwald (an eine französische Saline verpachtet), 
Eersweiler, Rutzhütte und Jägerssreude. Die 
bedeutendsten hiervon waren Wellesweiler und 
Eersweiler mit je über 100 Arbeitern, sowie Dud- 
weiler-Sulzbach und Kohlwald mit je beinahe 
100 Arbeitern. 
Unter der französischen Herrschaft wurden die 
Gruben anfangs für Rechnung der Republik be¬ 
trieben. Die Oberleitung hatte der CitoiM 
Wartremetz. Die früheren fürstlichen Beam¬ 
ten. Berginspektor Knörzer. Bergkassierer Eber- 
bardt zu Sulzbach, die Direktoren Bartels zu 
Wellesweiler und Posth zu Nockershausen, blieben 
in französischen Diensten. Die ungünstige Lage 
des Saar-Bergbaues in den ersten Jahren der 
französischen Herrschaft führte die Regierung im 
Jahre 1797 oazu, sämtliche Gruben und die früher 
fürstlichen Eisenhütten an die Compagnie 
E g u e r zu Paris zu verpackten, wobei dieser 
Gesellschaft die Verpflichtung auferlegt wurde, den 
Gemeinden die Haus- und Kalkbrand-Kohlen zu 
ermäßigten Preisen zu liefern. Ebenso mutzen 
bestimmten Fabriken und Hüttenwerken Kohlen zu 
billigen Preisen geliefert werden, ein Entgegen¬ 
kommen, das ebenfalls den Gerechtsamen der 
Fürstenzeit entstammte. Die Compagnie Eauer 
stand unter der Leitung des Directeur general des 
forqes et houilleres du pays de Nassau-Sarrebruck 
S a v o y e. der seit 1776 schon Direktor der an 
die Gesellschaft Le Clerc. Joli u. Co., ver¬ 
pachteten früheren fürstlichen Eisenhütten gewesen 
war. Die oben angeführten deutschen Beamten 
verblieben auch während der Pachtzeit in den alten 
Stellungen. 
Schon in den ersten 4 Jahren der Verpach¬ 
tung stieg die jährliche Stcinkohlcnförderung wie¬ 
der auf durchschnittlich 24 000 Fuder und in den 
letzten 6V» Jahren der Pachtzeit sogar auf
	        
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