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Der Saarbergbau unter französischer Herrschaft in den Zähren
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Die heutige Lage des Saarbergbaues unter
seinem französischen Arbeitgeber legt den Vergleich
mit der früheren Zeit nahe, in der Frankreich
ebenfalls die Ausbeutung des Saarkohlenreoiers in
der Hand hatte. Schon damals, im Jahre 1793,
fand die junge Republik, wie heute, .inen konsoli¬
dierten Bergbau vor, dessen Uebernahme keine be¬
sonderen Schwierigkeiten verursachte.
Weil unter den früheren, zerrissenen Besitz-
und Betriebsverhältnissen der Steinkohlenbergbau
im Saarbrücker Lande zu keiner Bedeutung kommen
konnte, hatte sich Fürst Wilhelm Heinrich von
Nassau-Saarbrücken (1741—1768) entschlossen, die
gesamte Kohlengewinnung innerhalb seines Lan¬
desgebietes selbst in die Hand zu nehmen. Mit
den Kohlengräbern der verschiedenen Ortschaften
wurden Verhandlungen geführt, als deren Re¬
sultat die sämtlichen Kohlengruben gegen Ent¬
schädigung an den Fürsten übergingen, der sie von
da an auf eigene Rechnung betrieb.
Vorübergehend wurde im Jahre 1753 mit einer
französischen Gesellschaft zu Paris ein Pachtver¬
trag abgeschlossen, wonach die Pächterin in den
Grafschaften Saarbrücken und Ottweiler jährlich
eine Kohlenausbeute von 8000 Fudern (zu je 30
Zentner) machen und ins Ausland verkaufen
durfte. Den fürstlichen Untertanen muhte zu
eigenem Bedarf das Fuder Kohlen zu 6 Livres ver¬
abfolgt werden.
Mit der Uebernahme des Betriebes durch die
fürstliche Verwaltung trat der Saarbrücker Stein¬
kohlenbergbau in ein Stadium des Aufblühens.
Während bis dahin die Steinkohlen fast nur als
Schmiedekohlen oder zum Kalkbrennen benutzt
worden waren, fand von da ab die Steinkohle in
der Industrie und auch beim Hausbrand eine ge¬
steigerte Verwendung.
Die Lage der Saargruben veränderte sich
wesentlich unter der darauffolgenden französischen
Herrschaft, die von 1793—1815 dauerte. Nachdem
im Saarwerdischen Ende 1792 unruhige Bewe¬
gungen entstanden waren, wobei die Bewohner um
französische Hilfe gegen ihre Despoten baten, gab
das berühmte Dekret vom 19. November 1792,
in dem Frankreich allen Völkern, die ihre Frei¬
heit gewinnen wollten, seinen Beistand anbot.
Anlas; zur Besitzergreifung eines Teiles des Saar¬
brücker Landes, das nach der Flucht des letzten
Fürsten von Nassau-Saarbrücken der französischen
Republik ganz einverleibt wurde, womit auch der
Saarbrücker Bergbau unter französische Herr¬
schaft kam.
Die kriegerischen Unruhen der damaligen Zeit,
unter welchen das Saarbrücker Land feit 1793
mit zu leiden hatte, konnten natürlich nicht dazu
beitragen, -den Bergbau zu heben, der in der
ersten Zeit entschieden zurückging. Während unter
fürstlicher Herrschaft die jährliche Kohlenför¬
derung bereits 1 Million Zentner überschritten
hatte, blieb sie in den ersten Jahren der franzö¬
sischen Herrschaft meist unter 1 Million und erhob
sich erst wieder von 1804 ab über 1—IVz Mil¬
lionen. Es standen um diese Zeit nachstehende 14
Kohlengruben in Betrieb:
Dudweiler und Sulzbach. Wellesweiler, Kohl-
wald. St. Ingbert (ehemals dem Grafen Von der
Legen gehörig), Illingen (in der ehemaligen
Grafschaft des Freiherrn von Kerpen). Wahl¬
schied, Schwalbach, Rittenhofen. Euichenbach,
Grohwald (an eine französische Saline verpachtet),
Eersweiler, Rutzhütte und Jägerssreude. Die
bedeutendsten hiervon waren Wellesweiler und
Eersweiler mit je über 100 Arbeitern, sowie Dud-
weiler-Sulzbach und Kohlwald mit je beinahe
100 Arbeitern.
Unter der französischen Herrschaft wurden die
Gruben anfangs für Rechnung der Republik be¬
trieben. Die Oberleitung hatte der CitoiM
Wartremetz. Die früheren fürstlichen Beam¬
ten. Berginspektor Knörzer. Bergkassierer Eber-
bardt zu Sulzbach, die Direktoren Bartels zu
Wellesweiler und Posth zu Nockershausen, blieben
in französischen Diensten. Die ungünstige Lage
des Saar-Bergbaues in den ersten Jahren der
französischen Herrschaft führte die Regierung im
Jahre 1797 oazu, sämtliche Gruben und die früher
fürstlichen Eisenhütten an die Compagnie
E g u e r zu Paris zu verpackten, wobei dieser
Gesellschaft die Verpflichtung auferlegt wurde, den
Gemeinden die Haus- und Kalkbrand-Kohlen zu
ermäßigten Preisen zu liefern. Ebenso mutzen
bestimmten Fabriken und Hüttenwerken Kohlen zu
billigen Preisen geliefert werden, ein Entgegen¬
kommen, das ebenfalls den Gerechtsamen der
Fürstenzeit entstammte. Die Compagnie Eauer
stand unter der Leitung des Directeur general des
forqes et houilleres du pays de Nassau-Sarrebruck
S a v o y e. der seit 1776 schon Direktor der an
die Gesellschaft Le Clerc. Joli u. Co., ver¬
pachteten früheren fürstlichen Eisenhütten gewesen
war. Die oben angeführten deutschen Beamten
verblieben auch während der Pachtzeit in den alten
Stellungen.
Schon in den ersten 4 Jahren der Verpach¬
tung stieg die jährliche Stcinkohlcnförderung wie¬
der auf durchschnittlich 24 000 Fuder und in den
letzten 6V» Jahren der Pachtzeit sogar auf