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dem 10. Januar 1920 ging das Gebiet des
♦IfjO Saarbeckens, wie es im Friedensvcrtrag bezeich-
*/ nel wird, in die Verwaltung des Völkerbundes
über. Der Völkerbund läßt sich durch eine Regierungs¬
Kommission vertreten,
die aus 5 Mitgliedern
besteht und vom Rat
des Völkerbundes auf
ein Jahr ernannt wird.
Das Mandat der ein¬
zelnen Mitglieder kann
erneuert werden, ander¬
seits ist der Rat des
Völkerbundes befugt,
die RegierungS - Kom¬
mission abzuberufen und
für ihren Ersatz zu
sorgen.
Ueber die Zusammen¬
setzung der RegierungS-
Koinmifsion bestimmt
der Friedensvenrag.daß
sie aus einem franzö¬
sischen Mitglied, einem
nichlsranzosischen Mit-
glwde, das auS dem
Gebiet des Saarbeckens
stammt und dort wohnt,
und 3 weiteren Mit¬
gliedern bestehen muß,
die Staatsangehörige
dreier anderer Länder
sind, als Deutschland
und Frankreich.
Bei der Londoner
Sitzung deS VslkerbundrateS am 12. Februar 1920
wurden 4 Mitglieder der Regierungs-Kommission ernannt
und zwar: Herr StaaiSrat Ra ult als Präsident (Fran¬
zose), und als Mitglieder der Regierungs-Kommission
R a u l t, Präsident der
die Herren Lambert (Belgien), Gras von Moltke-
H u i l f eld t (Däne) und Alfred von B o ch (Saarländer).
Als 5. Mitglied kam später der Bürgermeister von
Winnipeg in Canada, Herr W a u g h, hinzu. An Stelle
des im August 1920
zurückgetretenen Herrn
v. Boch wurde vom
Rate des Völkerbundes
Herr Dr. Hector aus
Saarlouis bestinunt
Herr Hector ist am 20
Februar 1872 zu Pack¬
ten, Kreis Saarlouis
geboren. Nach erfolg
lem medizinischem Stu¬
dium ließ er sich in
Saarlouis nieder, wo
er bis zu seiner Er¬
nennung als Bürger¬
meister im Mai 1919,
als beliebter Arzt tätig
war.
Die Regierungs-
Kommission — wir
bringen unsern Lesern
die Bilder des Herrn
Präsidenten und der 4
anderen im Amte be¬
findlichen Herren Mit¬
glieder der Regierungs¬
Kommission — hat, nach
den Worten des Herrn
Rault, als Beauftragte
Regierungs-Kommission. und Beamte des Völker¬
bundes dem Versailler
Vertrage entsprechend, die Regierung zu führen und für
die Wohlfahrt des Landes zu sorgen.
Am 26. Februar 1920 trat die Regierungs-Kommission
ihr Amt an, wobei seitens des Herrn Präsidenten nach-